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Document 12007LR(04)
Protokoll über die Berichtigung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007 ( ABl. C 306 vom 17.12.2007 )
Protokoll über die Berichtigung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007 ( ABl. C 306 vom 17.12.2007 )
OB C 111, 6.5.2008, p. 56–60
(DE, LV, HU)
6.5.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 111/56 |
PROTOKOLL ÜBER DIE BERICHTIGUNG
des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007
( Amtsblatt der Europäischen Union C 306 vom 17. Dezember 2007 )
(2008/C 111/18)
Diese Berichtigung wurde mit Beirichtigungsprotokoll vorgenommen das am 30. April 2008 in Rom von der Regierung der Italienischen Republik als Verfahren unterzeichnet wurde
1. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
a) |
Seite 27, Artikel 1, Nummer 31 Buchstabe b (Artikel 14 Absatz 1 Unterabsatz 2) Statt: „In Satz 1 werden die Worte ‚einer gemeinsamen Aktion‘ durch ‚dieses Beschlusses‘ und die Worte ‚dieser Aktion und trifft die erforderlichen Entscheidungen‘ durch ‚dieses Beschlusses und trifft die erforderlichen Beschlüsse‘ ersetzt.“ muss es heißen: „In Satz 1 werden die Worte ‚einer gemeinsamen Aktion‘ durch ‚eines solchen Beschlusses‘ und die Worte ‚dieser Aktion und trifft die erforderlichen Entscheidungen‘ durch ‚dieses Beschlusses und erlässt die erforderlichen Beschlüsse‘ ersetzt.“ |
b) |
Seite 42, Artikel 2, Nummer 2 Buchstabe f (Horizontale Änderungen) Statt:
muss es heißen:
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c) |
Seite 45, Artikel 2, Nummer 8 (Horizontale Änderungen)
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d) |
Seite 50, Artikel 2, Nummer 28, Buchstabe d (Artikel 16a Absatz 3 Unterabsatz 3) Statt:
muss es heißen:
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e) |
Seite 55, Artikel 2, Nummer 49, Buchstabe d (Artikel 37 Absatz 4) Statt:
muss es heißen:
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f) |
Seite 69, Artikel 2, Nummer 72 Buchstabe b (Artikel 75 Absatz 2) Statt: „… und das Wort ‚kann‘ ersetzt durch ‚können‘“ muss es heißen: „… und wird das Wort ‚kann‘ ersetzt durch ‚können‘“ |
g) |
Seite 102, Artikel 2, Nummer 182 Buchstabe a (Artikel 193 Absatz 1) Statt:
muss es heißen:
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h) |
Seite 102, Artikel 2, Nummer 183 Buchstabe a (Artikel 195 Absatz 1 Unterabsatz 1) Statt: „In Absatz 1 Unterabsatz 1 werden die Worte ‚Das Europäische Parlament ernennt einen Bürgerbeauftragten, der befugt ist‘ ersetzt durch ‚Ein vom Europäischen Parlament gewählter Europäischer Bürgerbeauftragter ist befugt‘ und die Worte ‚und des Gerichts erster Instanz‘ …“ muss es heißen: „In Absatz 1 Unterabsatz 1 werden die Worte ‚Das Europäische Parlament ernennt einen Bürgerbeauftragten, der befugt ist‘ ersetzt durch ‚Ein vom Europäischen Parlament gewählter Europäischer Bürgerbeauftragter ist befugt‘, die Worte ‚Organe oder Institutionen‘ ersetzt durch ‚Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen‘ und die Worte ‚und des Gerichts erster Instanz‘ …“ |
i) |
Seite 102, Artikel 2, Nummer 183 Buchstabe c (Artikel 195 Absatz 3) Statt:
muss es heißen:
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j) |
Seite 109, Artikel 2, Nummer 217 (Artikel 233 Absatz 1) Statt: „‚Das Organ, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt oder dessen Untätigkeit als vertragswidrig erklärt worden ist, hat die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergebenden Maßnahmen zu ergreifen.‘ Absatz 3 wird gestrichen.“ muss es heißen: „‚Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen, denen das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt oder deren Untätigkeit als vertragswidrig erklärt worden ist, haben die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ergebenden Maßnahmen zu ergreifen.‘ Absatz 3 wird gestrichen.“ |
k) |
Seite 111, Artikel 2 Nummer 224 (Artikel 241) Statt: „Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 230 Absatz 5 genannten Frist …“ muss es heißen: „Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 230 Absatz 6 genannten Frist …“ |
l) |
Seite 112, Artikel 2, Nummer 231 (Artikel 247)
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m) |
Seite 125, Artikel 2, Nummer 266 Buchstabe b (Artikel 273 Absatz 2) Statt: „Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen …“ muss es heißen: „Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen …“ |
n) |
Seite 127, Artikel 2, Nummer 274 (Artikel 279b Satz 1) Statt: „Auf Initiative der Kommission werden im Rahmen der nach diesem Kapitel vorgesehenen Haushaltsverfahren …“ muss es heißen: „Auf Initiative der Kommission werden im Rahmen der nach diesem Titel vorgesehenen Haushaltsverfahren …“ |
2. PROTOKOLLE, DIE DEM VERTRAG VON LISSABON BEIZUFÜGEN SIND
a) |
Seite 166, Artikel 1, Nummer 4 Buchstabe b (Horizontale Änderungen zum PROTOKOLL ÜBER DIE SATZUNG DES ESZB UND DER EZB) Folgender zweiter Gedankenstrich wird eingefügt:
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b) |
Seite 174, Artikel 1, Nummer 11, PROTOKOLL ÜBER DIE SATZUNG DES ESZB UND DER EZB, Buchstabe aa (Artikel 49 des Protokolls) Statt:
muss es heißen:
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c) |
Seite 180, Artikel 1, Nummer 14, PROTOKOLL ÜBER DIE VORRECHTE UND BEFREIUNGEN, Buchstabe d (Artikel 12 des Protokolls) Statt: „vom Rat durch Verordnungen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren … festgelegt werden.“ muss es heißen: „vom Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren … festgelegt werden.“ |
d) |
Seite 180, Artikel 1, Nummer 15, PROTOKOLL ÜBER DIE KONVERGENZKRITERIEN, Buchstabe b (erster Erwägungsgrund des Protokolls) Statt:
muss es heißen:
|
e) |
Seite 187, Artikel 1, Nummer 21, PROTOKOLL ÜBER DIE POSITION DÄNEMARKS, Buchstabe b (Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Protokolls) Statt:
muss es heißen:
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f) |
Seite 193, Artikel 1, Nummer 27, PROTOKOLL ZU ARTIKEL 17 DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION Statt:
muss es heißen:
|
g) |
Seite 193, Artikel 1, Nummer 31, PROTOKOLL ÜBER DIE SONDERREGELUNG FÜR GRÖNLAND Statt: „… werden die Worte ‚des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt durch‘ den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ….“ muss es heißen: „… werden die Worte ‚des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt durch‘ des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union …“ |
h) |
Seite 193, Artikel 1, Nummer 33, PROTOKOLL ÜBER DIE FINANZELLEN FOLGEN DES ABLAUFS DES EGKS-VERTRAGS, Buchstabe c Ziffer i (Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls) Statt: „… ersetzt durch ‚nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren‘“ muss es heißen: „… ersetzt durch ‚gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren‘“ |
i) |
Seite 194, Artikel 1, nach Nummer 33 Die folgende Überschrift und die folgende Nummer werden hinzugefügt: „ANHÄNGE
|
3. ÜBEREINSTIMMUNGSTABELLEN NACH ARTIKEL 5 DES VERTRAGS VON LISSABON
Vertrag über die Europäische Union
Spalte „Bisherige Nummerierung des Vertrags über die Europäische Union“
a) |
Seite 205, Titel VII — Bestimmungen über eine Verstärkte Zusammenarbeit Statt: Artikel 43 (aufgehoben) Artikel 43a (aufgehoben) Artikel 43b (aufgehoben) Artikel 44 (aufgehoben) Artikel 44a (aufgehoben) Artikel 45 (aufgehoben)“ muss es heißen: Artikel 43 (ersetzt) Artikel 43a (ersetzt) Artikel 43b (ersetzt) Artikel 44 (ersetzt) Artikel 44a (ersetzt) Artikel 45 (ersetzt)“ Bem.: Die Fußnoten bleiben unverändert. |
b) |
Seite 206, Titel VIII — Schlussbestimmungen Statt: „Artikel 47 (umgestellt)“ muss es heißen: „Artikel 47 (ersetzt)“ |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
a) |
Spalte „Bisherige Nummerierung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“
|
b) |
Seite 214, Spalte „Nummerierung im Vertrag von Lissabon“ — zu Kapitel 3a — sowie „Neue Nummerierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ — zu Kapitel 4 Statt: „Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, der Währung der Euro ist“ muss es heißen: „Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ |
c) |
Spalte „Neue Nummerierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“
|