Nutzen Sie Anführungszeichen für die Suche nach einem Begriff „mit exakter Übereinstimmung“. Hängen Sie ein Sternchen (*) für die Suche nach Varianten an (Umsetzung*, 32019R*). Verwenden Sie ein Fragezeichen (?) anstelle eines einzelnen Zeichens in Ihrem Suchbegriff, um Varianten zu finden („Fa?l“ findet „Fall“ und „Fell“).
Mit diesem Beschluss werden die Rolle, Zuständigkeiten und die Organisationsstruktur des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union festgelegt.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Ausrichtung
Das Amt für Veröffentlichungen (EUR-OP) ist ein interinstitutionelles Amt, das die Herausgabe von Veröffentlichungen der Organe der EU leisten soll. Es ist verantwortlich für die Herausgabe von juristischen und allgemeinen Veröffentlichungen sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form. Dazu gehören:
Eine weitere Aufgabe des EUR-OP ist die langfristige Aufbewahrung von Inhalten, die von den Institutionen und sonstigen Einrichtungen der EU erstellt werden.
Darüber hinaus bietet das EUR-OP EU-Organen in einer Reihe von Bereichen Beratung und Unterstützung, z. B. in Bezug auf:
Programmierung und Planung ihrer Veröffentlichungsprogramme;
Information über Entwicklungen des Publikationsmarkts in den EU-Ländern und über publikumswirksame Themen und Titel;
Technologiebeobachtung auf dem Gebiet der Editionssysteme.
Aufgaben
Das EUR-OP hat mehrere spezifische Aufgaben, darunter:
Zusammenstellung der zur Veröffentlichung bestimmten Dokumente;
Vorbereitung, grafische Gestaltung, Korrektur, das Layout und die Überprüfung der zur Veröffentlichung bestimmten Texte;
Indexierung und Katalogisierung der Veröffentlichungen;
dokumentarische Auswertung der im Amtsblatt veröffentlichten Texte und anderer offizieller Texte;
Vergabe von Unteraufträgen in Bezug auf das Drucken von Veröffentlichungen an die Dienstleister des Amts;
Qualitätskontrolle hinsichtlich der für die Produktion ausschlaggebenden Faktoren;
Vertrieb des Amtsblatts und nicht im Amtsblatt veröffentlichter offizieller Texte sowie sonstiger nichtobligatorischer Publikationen (über EUR-Lex, EU-Veröffentlichungen oder als physischer Druck);
physische und elektronische Archivierung;
Erstellung, Kauf, Verwaltung, Aktualisierung, Begleitung und Kontrolle von Adressenlisten der Organe sowie Erstellung gezielter Adressenlisten.
Verantwortlichkeiten der Organe
Jedes Organ muss für die Herausgabe seiner obligatorischen Veröffentlichungen die Dienstleistungen des EUR-OP in Anspruch nehmen.
Bei nichtobligatorischen Publikationen obliegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des EUR-OP den EU-Organen.
Geben EU-Organe Veröffentlichungen ohne Einbeziehung des EUR-OP heraus, müssen sie das Amt dennoch um Identifikatoren bitten (eine eindeutige und ausschließliche Klassifikation für Veröffentlichungen) und ihm Kopien der Publikationen zur Verfügung stellen.
Beschluss 2009/496/EG, Euratom des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen vom über den Aufbau und die Arbeitsweise des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union (ABl. L 168, , S. 41-47)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2009/496/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.