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Document 32002R0006R(12)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Unionsgeschmacksmuster (ABl. L 3 vom 5.1.2002)

ST/10549/2025/INIT

OJ L, 2025/90558, 3.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/6/corrigendum/2025-07-03/oj (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/6/corrigendum/2025-07-03/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/90558

3.7.2025

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Unionsgeschmacksmuster

( Amtsblatt der Europäischen Union L 3 vom 5. Januar 2002 )

Seite 14, Artikel 54 Absatz 2:

Anstatt:

„(2)   Der Antrag auf Beitritt zum Verfahren ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Dieser Antrag gilt erst als gestellt, wenn die Gebühr sowie die in Artikel 52 Absatz 2 genannte Gebühr entrichtet worden sind. Danach wird der Antrag vorbehaltlich in der Durchführungsverordnung aufgeführter Ausnahmen als Antrag auf Nichtigerklärung behandelt.“

muss es heißen:

„(2)   Der Antrag auf Beitritt zum Verfahren ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Dieser Antrag gilt erst als gestellt, wenn die in Artikel 52 Absatz 2 genannte Gebühr entrichtet worden ist. Danach wird der Antrag vorbehaltlich in der Durchführungsverordnung aufgeführter Ausnahmen als Antrag auf Nichtigerklärung behandelt.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/6/corrigendum/2025-07-03/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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