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Document 32002R0006R(12)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Unionsgeschmacksmuster (ABl. L 3 vom 5.1.2002)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Unionsgeschmacksmuster (ABl. L 3 vom 5.1.2002)
ST/10549/2025/INIT
OJ L, 2025/90558, 3.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/6/corrigendum/2025-07-03/oj (DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/6/corrigendum/2025-07-03/oj
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/90558 |
3.7.2025 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Unionsgeschmacksmuster
Seite 14, Artikel 54 Absatz 2:
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Anstatt: |
„(2) Der Antrag auf Beitritt zum Verfahren ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Dieser Antrag gilt erst als gestellt, wenn die Gebühr sowie die in Artikel 52 Absatz 2 genannte Gebühr entrichtet worden sind. Danach wird der Antrag vorbehaltlich in der Durchführungsverordnung aufgeführter Ausnahmen als Antrag auf Nichtigerklärung behandelt.“ |
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muss es heißen: |
„(2) Der Antrag auf Beitritt zum Verfahren ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Dieser Antrag gilt erst als gestellt, wenn die in Artikel 52 Absatz 2 genannte Gebühr entrichtet worden ist. Danach wird der Antrag vorbehaltlich in der Durchführungsverordnung aufgeführter Ausnahmen als Antrag auf Nichtigerklärung behandelt.“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/6/corrigendum/2025-07-03/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)