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Document 52011BP0927(22)
Resolution of the European Parliament of 10 May 2011 with observations forming an integral part of its Decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Maritime Safety Agency for the financial year 2009
Resolution of the European Parliament of 10 May 2011 with observations forming an integral part of its Decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Maritime Safety Agency for the financial year 2009
Resolution of the European Parliament of 10 May 2011 with observations forming an integral part of its Decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Maritime Safety Agency for the financial year 2009
OJ L 250, , pp. 182–184
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009 sind
Amtsblatt Nr. L 250 vom 27/09/2011 S. 0182 - 0184
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009 sind DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2009, in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur [1], in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011), gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [2], insbesondere auf Artikel 185, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs [3], insbesondere auf Artikel 19, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [4], insbesondere auf Artikel 94, gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0132/2011), A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs am 5. Mai 2010 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 erteilt hat [5] und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem - festgestellt hat, dass die Agentur es versäumt hat, ein mehrjähriges Arbeitsprogramm vorzubereiten, und dass ihr Arbeitsprogramm in keinem Zusammenhang mit ihren Mitteln für Verpflichtungen stand, - festgestellt hat, dass der Rechnungshof wie in den Jahren 2006 und 2007 erneut der Auffassung war, dass rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden, - es für besorgniserregend gehalten hat, dass der Rechnungshof 2008 erneut eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen festgestellt hat (52 im Jahr 2008 und 32 im Jahr 2007), C. in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Jahr 2009 auf 48000000 EUR belief, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 einen Rückgang um 3,8 % darstellt, 1. begrüßt, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss 2009 der Agentur für zuverlässig befunden und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt als rechtmäßig und ordnungsgemäß angesehen hat; 2. stellt fest, dass die Agentur für 2009 aus dem Haushaltsplan der Union Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 44335000 EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 48300000 EUR erhalten hat; Leistung 3. beglückwünscht die Agentur dazu, dass sie im März 2010 ihr auf fünf Jahre angelegtes mehrjähriges Arbeitsprogramm verabschiedet hat; 4. fordert die Agentur auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern; fordert die Agentur entsprechend auf, die Entlastungsbehörde über die von ihr in dieser Hinsicht getroffenen Maßnahmen zu unterrichten; 5. fordert die Agentur erneut auf, in einer Tabelle, die dem nächsten Bericht des Rechnungshofs als Anhang beigefügt werden soll, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann; Mittelübertragungen 6. hält es für besorgniserregend, dass der Rechnungshof 2009 erneut eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen festgestellt hat (49 im Jahr 2009, 52 im Jahr 2008 und 32 im Jahr 2007); fordert die Agentur folglich mit Nachdruck auf, ihre Planung und Überwachung zu verbessern, um die Zahl der Mittelübertragungen zu verringern; Nachträgliche Mittelbindungen 7. fordert die Agentur auf, die Zahl der nachträglichen Mittelbindungen (Eingang rechtlicher Verpflichtungen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden) weiter zu verringern; weist die Agentur darauf hin, dass der Rechnungshof seit 2006 Verstöße gegen Artikel 62 Absatz 1 der Rahmenfinanzregelung meldet; begrüßt indessen die Bemühungen der Agentur, diese Situation durch Veranstaltung von Ad-hoc-Schulungen, durch die die Vornahme nachträglicher Mittelbindungen vermieden werden soll, zu verbessern; Verfahren der Auftragsvergabe 8. fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Verfahren der Auftragsvergabe korrekt anzuwenden; stellt mit Genugtuung fest, dass die Agentur zur Information der Entlastungsbehörde in ihren Jahresbericht 2009 einen speziellen Anhang über die Verhandlungsverfahren aufgenommen hat; Humanressourcen 9. nimmt Kenntnis von Schwachstellen bei den Personalausleseverfahren, die die Transparenz dieser Verfahren gefährden; fordert die Agentur folglich mit Nachdruck auf, die folgenden gegenwärtigen Schwachstellen zu beseitigen: Nichtwahrung der Anonymität der Bewerber bei den schriftlichen Prüfungen; Nichteinhaltung der im Voraus festgelegten Kriterien und inkonsequente Anwendung der Kriterien für die Aufstellung der Liste der in die engere Wahl kommenden Bewerber; Interne Prüfung 10. erinnert daran, dass der Exekutivdirektor der Agentur gemäß seiner Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber der Haushaltsbehörde gemeinsam mit einer Zusammenfassung des Berichts des Internen Auditdienstes (IAS) den Inhalt sämtlicher Empfehlungen im Zusammenhang mit den vom Internen Prüfer durchgeführten internen Prüfungen vorzulegen hat; 11. nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Prüfung zur Verwaltung der für die Vorsorge im Bereich der Meeresverschmutzung bereitstehenden Schiffsflotte durchgeführt hat, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bezüglich des Systems zur Vorsorge und Abhilfe im Bereich der Ölverschmutzung zu bewerten; fordert die Agentur auf, die "sehr wichtigen" Empfehlungen des IAS umgehend umzusetzen; hebt insbesondere hervor, dass für Folgendes Sorge zu tragen ist: - Vornahme einer strategischen Planung und Betreuung der mit der Agentur zusammenarbeitenden interessierten Kreise einschließlich einer Übersicht über Restrisiken im Bereich der Ölverschmutzung; - Einhaltung der Verwaltungsverfahren; - Analyse möglicher Optionen für die Verwaltung der Ausrüstungen und Bewertung ihrer finanziellen und operationellen Auswirkungen; - Dokumentierung der Beschlüsse zur Mobilisierung von Schiffen; 12. nimmt ferner zur Kenntnis, dass der IAS eine Prüfung hinsichtlich der Weiterverfolgung der Umsetzung des Aktionsplans durchgeführt hat; stellt fest, dass die Empfehlungen des IAS, die von der Agentur immer noch umgesetzt werden müssen, folgende Punkte einschließen: interne Risikobewertung, Verzeichnis der bestehenden internen Verfahren, Fahrplan für die Entwicklung und Umsetzung der verbleibenden Verfahren, Erfassung der Ausnahmeverfahren und Überprüfung des internen Kontrollsystems; 13. begrüßt die Initiative, die die Agentur 2008 mit der Einrichtung einer internen Auditstelle (Internal Audit Capability — IAC) ergriffen hat, die den Exekutivdirektor und die Verwaltung der Agentur in Fragen der internen Kontrolle, der Risikobewertung und der internen Prüfung unterstützen und beraten soll; stellt fest, dass die Agentur über keinen auf Vollzeitbasis arbeitenden IAC verfügt, sondern den IAC mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (CFCA) teilt; nimmt zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck am 17. Juni 2008 eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Agentur und der CFCA geschlossen wurde; sieht in der gemeinsamen Nutzung dieses Dienstes eine optimale Vorgehensweise, die von anderen Agenturen übernommen werden sollte; 14. verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2011 [6] zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen. [1] ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 52. [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. [3] ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1. [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. [5] ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 169. [6] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0163 (siehe Seite 269 dieses Amtsblatts). --------------------------------------------------