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Dokument 32025R1186

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1186 der Kommission vom 17. Juni 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt exeol air cid 01 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

C/2025/3739

ABl. L, 2025/1186, 18.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1186/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1186/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1186

18.6.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1186 DER KOMMISSION

vom 17. Juni 2025

zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „exeol air cid 01“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Juni 2024 beantragte SODEL bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission (2) eine Unionszulassung für ein gleiches Biozidprodukt gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung „exeol air cid 01“ der Produktarten 2 und 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und nahm Bezug auf das Biozidprodukt mit der Assetnummer EU-0029752-0007, das zu der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Oxy’Pharm H2O2“ gehört. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-NA095946-30 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Zulassungsnummer der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Oxy’Pharm H2O2“, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1764 der Kommission (3) unter der Zulassungsnummer EU-0029752-0000 zugelassen wurde.

(2)

Das Biozidprodukt „exeol air cid 01“ enthält den Wirkstoff Wasserstoffperoxid, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktarten 2 und 4 geführt wird.

(3)

Am 25. Oktober 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 eine Stellungnahme (4) sowie den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „exeol air cid 01“.

(4)

In ihrer Stellungnahme gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass sich die angegebenen Unterschiede zwischen dem Biozidprodukt „exeol air cid 01“ und dem betreffenden Referenz-Biozidprodukt mit der Assetnummer EU-0029752-0007, das Teil der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Oxy’Pharm H2O2“ ist, auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (5) sein können, und dass das gleiche Biozidprodukt „exeol air cid 01“ gestützt auf die Bewertung der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Oxy’Pharm H2O2“ bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.

(5)

Am 25. Oktober 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auch den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts „exeol air cid 01“ in allen Amtssprachen der Union.

(6)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass für das gleiche Biozidprodukt „exeol air cid 01“ eine Unionszulassung erteilt werden sollte.

(7)

Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für die betreffende Referenz-Biozidproduktfamilie „Oxy’Pharm H2O2“ angeglichen werden.

(8)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

SODEL erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0033504-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des gleichen Biozidprodukts „exeol air cid 01“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.

Die Unionszulassung gilt vom 8. Juli 2025 bis zum 30. September 2033.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juni 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 7.5.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2023/1764 der Kommission vom 12. September 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Oxy’Pharm H2O2 “ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 225 vom 13.9.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1764/oj).

(4)  Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 25. Oktober 2024 zur Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt „exeol air cid 01“, UBS-C-1770534-19-00, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.

(5)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).


ANHANG

ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINES BIOZIDPRODUKTS

exeol air cid 01

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Zulassungsnummer: EU-0033504-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0033504-0000

KAPITEL 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Handelsbezeichnung(en) des Produkts

Handelsname(n)

exeol air cid 01

1.2.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

SODEL

Anschrift

190 rue René Barthélémy, 14100 Lisieux, Frankreich

Zulassungsnummer

EU-0033504-0000

R4BP-Assetnummer

EU-0033504-0000

Datum der Zulassung

8. Juli 2025

Ablauf der Zulassung

30. September 2033

1.3.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

OXY’PHARM

Anschrift des Herstellers

829 rue Marcel Paul, 94500 Champigny-sur-Marne, Frankreich

Standort der Produktionsstätten

OXY’PHARM site 1

829 rue Marcel Paul, 94500 Champigny-sur-Marne, Frankreich

1.4.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

Wasserstoffperoxid

Name des Herstellers

Evonik Resource Efficiency GmbH

Anschrift des Herstellers

Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen, Deutschland

Standort der Produktionsstätten

Evonik Resource Efficiency GmbH site 1

Evonik Industries AG / BL Active Oxygens, Untere Kanalstraße 3, 79618 Rheinfelden, Deutschland

KAPITEL 2.   PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Wasserstoffperoxid

 

Wirkstoff

7722-84-1

231-765-0

7,9 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

AL Alle anderen Flüssigkeiten

KAPITEL 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE

Gefahrenhinweise

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P280: Augenschutz tragen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.

KAPITEL 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Anwendung 3.1: Desinfektion harter Oberflächen durch Vernebelung 7,9%iger Wasserstoffperoxidlösung (FHP)

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Bakterielle Sporen

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Mykobakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: —

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Raumdesinfektion durch Wasserstoffperoxid-Vernebelung (FHP) für Räume mit Volumen zwischen 4 und 150 m3. Dies umfasst die Desinfektion harter, nicht poröser Oberflächen von Geräten und Materialien (mit Ausnahme von Medizinprodukten), die sich im behandelten Raum befinden:

Krankenhäuser und Kliniken,

Forschungs- und Analyselabore (einschließlich P3-Laboren und Reinräumen),

Krankentransporte,

Pharmaindustrie,

Wäschereibetriebe

Zentren für Zahnmedizin und Implantologie,

Transportfahrzeuge

Hotels,

Restaurants,

Schulen,

Kinderhorte,

Tierkliniken.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Vernebelung

Detaillierte Beschreibung:

Das Produkt ist ein gebrauchsfertiges Produkt, das in ein Gerät gefüllt wird. Dieses Gerät vernebelt das Biozidprodukt automatisch in dem zu desinfizierenden geschlossenen Bereich/Raum, ohne dass sich Anwender oder Umstehende darin aufhalten.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge:

Bakterizide, levurozide, fungizide, sporizide und viruzide Wirkung: 5 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit.

Mykobakterizide Wirkung (Keimreduktion um ≥ 4 log-Stufen): 7 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit.

Tröpfchengröße: 1-15 μm

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Desinfizieren Sie Räume und Geräte so häufig, wie es das geltende Hygieneprotokoll verlangt.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

1)

HDPE, weiße (undurchsichtige) 1-Liter-Flasche mit einer Schraubkappe mit Entlüftungsvorrichtung.

2)

HDPE, graue (undurchsichtige) 2-Liter-Einwegflasche.

3)

HDPE, weißer (undurchsichtiger) 5-Liter-Kanister (Nachfüllpackung).

4)

HDPE, weißer (undurchsichtiger) 20-Liter-Kanister.

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Die Oberflächen müssen vor der Desinfektion gereinigt werden. Das Produkt ist gebrauchsfertig und sollte unverdünnt angewendet werden. Das Produkt ist für Geräte wie Nocospray/Bio-sanitizer/Sanofog/Nocomax/Nocomax Easy/Glosair bestimmt. Vor Anwendung Gebrauchsanleitung lesen. Anwendung gemäß folgenden Protokollen:

Bakterizide, levurozide, fungizide, sporizide und viruzide Wirkung: 5 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit.

Mykobakterizide Wirkung (Keimreduktion um ≥ 4 log-Stufen): 7 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit.

Tröpfchengröße: 1-15 μm

Relative Luftfeuchtigkeit: 25 %-75 %

Temperatur: Raumtemperatur

Einwirkzeit einhalten. Die Einwirkzeit beginnt, wenn die erforderliche Menge des Produkts im Raum vorhanden ist.

Der Anwender muss stets eine mikrobiologische Validierung der Desinfektion in den zu desinfizierenden Räumen (oder ggf. in einem geeigneten „Standardraum“) mit den zu verwendenden Geräten durchführen, woraufhin ein Desinfektionsprotokoll für diese Räume erstellt und anschließend angewendet werden kann.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe Anweisungen für die Verwendung.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Erste Hilfe:

NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser spülen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Nach EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Häufige direkte oder indirekte Auswirkungen:

Verursacht schwere Augenreizung.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Anweisungen für die Verwendung.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Anweisungen für die Verwendung.

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2

Anwendung 3.3: Desinfektion harter Oberflächen durch Vernebelung von 7,9%iger Wasserstoffperoxidlösung (FHP)

Produktart

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Bakterielle Sporen

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Mykobakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Bakteriophagen

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: —

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: —

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Raumdesinfektion mit Desinfektion harter, nicht poröser Oberflächen von Geräten und Materialien, die sich im behandelten Raum einer Größe von 4-150 m3 befinden, durch Wasserstoffperoxid-Vernebelung (FHP):

Lebensmittelindustrie,

Zentralküchen,

Restaurants.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Vernebelung

Detaillierte Beschreibung:

Das Produkt ist ein gebrauchsfertiges Produkt, das in ein Gerät gefüllt wird. Dieses Gerät vernebelt das Biozidprodukt automatisch in dem zu desinfizierenden geschlossenen Bereich/Raum, ohne dass sich Anwender oder Umstehende darin aufhalten.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge:

Bakterizide, bakteriophagizide, levurozide, fungizide, sporizide und viruzide Wirkung: 5 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit.

Mykobakterizide Wirkung (Keimreduktion um ≥ 4 log-Stufen): 7 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit. Tröpfchengröße: 1-15 μm

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Desinfizieren Sie Räume und Geräte so häufig, wie es das geltende Hygieneprotokoll verlangt.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

1)

HDPE, weiße (undurchsichtige) 1-Liter-Flasche mit einer Schraubkappe mit Entlüftungsvorrichtung.

2)

HDPE, graue (undurchsichtige) 2-Liter-Einwegflasche.

3)

HDPE, weißer (undurchsichtiger) 5-Liter-Kanister (Nachfüllpackung).

4)

HDPE, weißer (undurchsichtiger) 20-Liter-Kanister.

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Die Oberflächen müssen vor der Desinfektion gereinigt werden. Das Produkt ist gebrauchsfertig und sollte unverdünnt angewendet werden. Das Produkt ist für Geräte wie Nocospray/Bio-sanitizer/Sanofog/Nocomax/Nocomax Easy/Glosair bestimmt. Vor Anwendung Gebrauchsanleitung lesen. Anwendung gemäß folgenden Protokollen:

Bakterizide, bakteriophagizide, levurozide, fungizide, sporizide und viruzide Wirkung: 5 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit.

Mykobakterizide Wirkung: 7 ml Produkt/m3 und 2 Stunden Einwirkzeit.

Tröpfchengröße: 1-15 μm

Relative Luftfeuchtigkeit: 25 %-75 %

Temperatur: Raumtemperatur

Einwirkzeit einhalten. Die Einwirkzeit beginnt, wenn die erforderliche Menge des Produkts im Raum vorhanden ist.

Der Anwender muss stets eine mikrobiologische Validierung der Desinfektion in den zu desinfizierenden Räumen (oder ggf. in einem geeigneten „Standardraum“) mit den zu verwendenden Geräten durchführen, woraufhin ein Desinfektionsprotokoll für diese Räume erstellt und anschließend angewendet werden kann.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe Anweisungen für die Verwendung.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Erste Hilfe:

NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser spülen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Nach EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Häufige direkte oder indirekte Auswirkungen:

Verursacht schwere Augenreizung.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Anweisungen für die Verwendung.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Anweisungen für die Verwendung.

KAPITEL 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG (1)

5.1.   Gebrauchsanweisung

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Während der Vernebelung muss der Raum geschlossen bleiben und darf nicht betreten werden. Bei der Behandlung dürfen keine Menschen oder Tiere anwesend sein.

Alle Spalten in dem zu vernebelnden Raum (z.B. Fensterrahmen), aus denen Nebel austreten kann, müssen vor der Anwendung versiegelt werden.

Stellen Sie sicher, dass der Zugang zu dem mit Nebel behandelten Bereich während des gesamten Verfahrens durch ein Warnschild verwehrt wird.

Der Zugang zum behandelten Bereich sollte verboten bleiben, solange die Wasserstoffperoxidkonzentration nicht unter ≤ 0,9 ppm (1,25 mg/m3) oder unter einem niedrigen relevanten nationalen Referenzwert liegt.

Der berufsmäßige Verwender darf den Raum nur in Notfällen betreten, wenn der Wasserstoffperoxidgehalt unter 36 ppm (50 mg/m3) gesunken ist, und muss dabei folgende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Atemschutzgeräte (ASG) nach EN 14387 oder einer gleichwertigen Norm mit einem zugewiesenen Schutzfaktor (APF) 40 (Die Art des Atemschutzgeräts muss vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation angegeben werden) und geeignete Schutzausrüstung (Handschuhe nach der EU-Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm, Augenschutz im Einklang mit der europäischen Norm EN ISO 16321 oder einer gleichwertigen Norm, Overall). Das Material für die Handschuhe und den Overall müssen vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation angegeben werden. Siehe Abschnitt 6 für die vollständigen Titel der EN-Normen.

Mit einem Messgerät soll nachgewiesen werden, dass die Wasserstoffperoxidkonzentration auf unter 0,9 ppm oder einen niedrigen relevanten nationalen Referenzwert gesunken ist. Tiere/Personen ohne persönliche Schutzausrüstung dürfen den Raum erst wieder betreten, wenn die Wasserstoffperoxidkonzentration in der Luft auf unter 1,25 mg/m3 (0,9 ppm) oder einen niedrigeren relevanten nationalen Referenzwert gesunken ist.

Persönliche Schutzausrüstung:

Beim Mischen und Umfüllen des Produkts in das Gebinde/ in den Container, der/die direkt für die Anwendung im Vernebelungsgerät angewendet wird (wie bspw. Nocospray, Bio-sanitizer, Sanofog, Nocomax oder Nocomax Easy), Chemikalienresistente Schutzbrille tragen, die der europäischen Norm EN ISO 16321 oder einer gleichwertigen Norm zum Augenschutz entspricht.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nach Abschluss unbenutztes Produkt und die Verpackung gemäß den örtlichen Bestimmungen entsorgen. Gebrauchtes Produkt kann je nach den örtlichen Bestimmungen in die kommunale Kanalisation gespült oder im Kompostlager entsorgt werden. Einleitung in eine individuelle Kläranlage vermeiden.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Haltbarkeit: 2 Jahre.

KAPITEL 6.   SONSTIGE ANGABEN

Die vollständigen Titel der EN-Normen, die in Abschnitt 5.2 erwähnt werden, sind unten angegeben:

EN 374 — Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

EN ISO 16321 — Augen- und Gesichtsschutz für betriebliche Anwendungen

EN 14387 — Atemschutzgeräte — Gasfilter und Kombinationsfilter — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung


(1)  Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1186/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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