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Dokument 32026R1851
Council Implementing Regulation (EU) 2026/1851 of 24 July 2026 implementing Regulation (EU) No 359/2011 concerning restrictive measures directed against certain persons, entities and bodies in view of the situation in Iran
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1851 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1851 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
ST/11553/2026/INIT
ABl. L, 2026/1851, , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1851/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In Kraft
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1851 |
24.7.2026 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1851 DES RATES
vom 24. Juli 2026
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen. |
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(2) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 hat der Europäische Rat das iranische Regime aufgefordert, die Gewalt und die Repressionen gegen seine eigene Bevölkerung einzustellen. Er hat die Achtung der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten der iranischen Bevölkerung, einschließlich des Rechts, über ihre eigene Zukunft zu entscheiden, gefordert. In diesem Zusammenhang erklärte er, dass die Union auch in Zukunft an weiteren restriktiven Maßnahmen gegen die Verantwortlichen arbeiten werde. |
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(3) |
Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen in Bezug auf Iran anzugehen, einschließlich der Menschenrechtslage, sollten sechs Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
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(4) |
Die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. BYRNE
(1) ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/359/oj.
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgenommen:
Personen
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Name |
Identifizierungsinformationen |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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„276. |
Mostafa NARIMANI alias Dr. Mostafa NARIMANI |
Funktion: Richter, Leiter der Abteilung 3 des Revolutionsgerichts von Karaj, Provinz Alborz, Iran Geburtsjahr: 3.9.1982 Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich Personalausweis-Nr.: 321783001 |
Mostafa Narimani ist ein iranischer Richter und Leiter der Abteilung 3 des Revolutionsgerichts von Karaj, Provinz Alborz, Iran. Als Richter am Revolutionsgericht ist er der vorsitzende Richter bei Gerichtsverfahren, die religiöse Minderheiten und politische Dissidenten auf der Grundlage vage definierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und religiöser Anschuldigungen betreffen, und verhängt in diesen Fällen Todesstrafen sowie lange Haftstrafen. Die Verfahren, in denen Mostafa Narimani den Vorsitz führt, sind durch schwere Verstöße gegen ein ordentliches Verfahren gekennzeichnet, darunter langwierige Vernehmungen, erzwungene Aussagen und die Verweigerung des Zugangs zu Rechtsbeistand. Mostafa Narimani ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. |
24.7.2026 |
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277. |
Abolfazl Ameri SHAHRABI ابوالفضل عامری شهرابی |
Funktion: Richter, Leiter der Abteilung 1191, Strafgerichtshof zweiter Instanz in Teheran (Quds-Gerichtskomplex) Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich |
Abolfazl Shahrabi ist Richter der Abteilung 1191 am Strafgerichtshof zweiter Instanz in Teheran, Quds-Gerichtskomplex, und ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt von Arak. Als Richter in der Abteilung 1191 des Strafgerichtshofs zweiter Instanz in Teheran hat Abolfazl Shahrabi Haftstrafen, Auspeitschung, Geldstrafen und zusätzliche Strafen gegen Personen verhängt, die im Zusammenhang mit den Protesten ‚Frau, Leben, Freiheit‘ im Jahr 2022 nach dem Tod von Mahsa Amini strafrechtlich verfolgt und wegen Nichteinhaltung der obligatorischen Hidschab-Regeln strafrechtlich verfolgt wurden. Er verurteilt zudem politische Gefangene und Menschenrechtsaktivisten, darunter die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi, zu Haftstrafen. Abolfazl Shahrabi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. |
24.7.2026 |
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278. |
Mehdi RASEKHI مهدی راسخی |
Funktion: Richter der Abteilung 3 am Revolutionsgericht in Rasht Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich |
Mehdi Rasekhi ist Richter der Abteilung 3 des Revolutionsgerichts in Rasht. In dieser Eigenschaft führt er den Vorsitz bei Gerichtsverfahren gegen politische Dissidenten, Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtsaktivisten und Angehörige religiöser Minderheiten. Er verhängt auf der Grundlage vage definierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und mit Propaganda Haftstrafen, Geldstrafen und andere Strafen. Mehdi Rasekhi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. |
24.7.2026 |
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279. |
Mohammad-Reza AMOOZAD محمدرضا عموزاد alias Mohammadreza AMOUZAD MEHDIRAJI alias Mohammad-Reza AMOOZAD KHALILI |
Funktion: Richter, Leiter der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts von Teheran; Beratender Richter der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts von Teheran Geburtsjahr: 21.3.1985 Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich |
Mohammad-Reza Amoozad ist Vorsitzender Richter der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts von Teheran und berät Richter der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts von Teheran. In diesen Eigenschaften führt er den Vorsitz bei Gerichtsverfahren gegen Demonstrierende, politische Dissidenten, Aktivisten der Zivilgesellschaft, Frauen, die sich gegen obligatorische Hidschab-Regeln aussprechen, und Angehörige religiöser Minderheiten. Er verhängt in Verfahren, die durch schwere Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren gekennzeichnet sind, Todesstrafen, lange Haftstrafen, Auspeitschung und andere Strafen. Mohammad-Reza Amoozad ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. |
24.7.2026 |
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280. |
Mohammad-Reza TAVAKOLI محمدرضا توکلی |
Funktion: Richter, Leiter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Isfahan Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich |
Mohammad-Reza Tavakoli ist Vorsitzender Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Isfahan. In dieser Eigenschaft führt er den Vorsitz bei Gerichtsverfahren gegen Demonstranten, politische Dissidenten und Angehörige religiöser Minderheiten. In diesen Verfahren verhängt er auf der Grundlage vage definierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit sowie mit Propaganda und vager religiös geprägter Anschuldigungen Todesstrafen, lange Haftstrafen und andere Formen von Strafen. Mohammad-Reza Tavakoli ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. |
24.7.2026 |
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281. |
Nima SALEHI علیرضا صالحی alias Alireza Salehi alias Q7x |
Funktion: Hacker und Informatikingenieur, Mitbegründer und stellvertretender Leiter von ‚Ashiyane‘ Geburtsjahr: 24.11.1984 Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich |
Nima Salehi ist ein iranischer Hacker und Informatikingenieur. Er ist Gründer und eine führende Persönlichkeit der Cybergruppe ‚Ashiyane‘, die mit dem iranischen Regime verbunden ist. ‚Ashiyane‘ arbeitet eng mit der in der EU-Liste geführten Cyberpolizei (FATA) und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) zusammen und ist für intensive Cyberangriffe sowohl auf Mitglieder der inländischen Oppositions- und Reformbewegung als auch auf ausländische Einrichtungen verantwortlich. Das Regime konnte sich bei der Niederschlagung der Opposition, bei der es zu zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen kam, auf die Arbeit von ‚Ashiyane‘ stützen. In seiner Eigenschaft als Gründer und führende Persönlichkeit von ‚Ashiyane‘ ist Nima Salehi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. |
24.7.2026“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1851/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)