This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32018R1719
Regulation (EU) 2018/1719 of the European Parliament and of the Council of 14 November 2018 amending Regulation (EU) No 1303/2013 as regards the resources for economic, social and territorial cohesion and the resources for the Investment for growth and jobs goal
Verordnung (EU) 2018/1719 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
Verordnung (EU) 2018/1719 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
PE/57/2018/REV/1
ABl. L 291 vom 16.11.2018, p. 5–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
16.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 291/5 |
VERORDNUNG (EU) 2018/1719 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. November 2018
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) sind die gemeinsamen und allgemeinen Vorschriften für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt. |
(2) |
Mit der Verordnung (EU) 2017/2305 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurde die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 geändert, unter anderem hinsichtlich der dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zugewiesenen Mittel. |
(3) |
Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (4) wurde die Finanzplanung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geändert, indem die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um 116,7 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt wurde, sodass sich die Mittel für Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für das Jahr 2018 auf 350 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen belaufen. |
(4) |
Die Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2020 müssen nach unten korrigiert werden, um der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für 2018 Rechnung zu tragen. Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(5) |
Als Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durch die Verordnung (EU) 2017/2305 geändert wurde, wurden diverse Finanzdaten aus Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2305 falsch angesetzt. Diese Finanzdaten sollten durch die korrekten Daten ersetzt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(6) |
Angesichts der Dringlichkeit, die Programme zur Unterstützung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu ändern, ist es angebracht eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen. |
(7) |
Angesichts der Dringlichkeit, die Programme zur Unterstützung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu ändern, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten — |
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 91 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die für Verpflichtungen zugewiesenen Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt belaufen sich — im Einklang mit der in Anhang VI aufgeführten jährlichen Aufteilung — für den Zeitraum 2014-2020 auf 329 982 345 366 EUR zu Preisen von 2011; 325 938 694 233 EUR davon sind die dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds zugewiesenen Gesamtmittel und 4 043 651 133 EUR stellen eine besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dar. Im Hinblick auf die Programmplanung und die anschließende Einsetzung in den Haushaltsplan der Union wird der Betrag der Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit jährlich 2 % indexiert.“ |
2. |
Artikel 92 wird wie folgt geändert:
|
3. |
Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 14. November 2018.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
A. TAJANI
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. EDTSTADLER
(1) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 9. November 2018.
(2) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(3) Verordnung (EU) 2017/2305 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Änderungen bei den Mitteln für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und bei den Mitteln für die Ziele „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ABl. L 335 vom 15.12.2017, S. 1).
ANHANG
„ANHANG VI
JÄHRLICHE AUFTEILUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN FÜR DIE JAHRE 2014-2020
Berichtigtes Jahresprofil (einschließlich der Aufstockung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen)
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
EUR, zu Preisen von 2011 |
34 108 069 924 |
55 725 174 682 |
46 044 910 736 |
48 027 317 164 |
|
2018 |
2019 |
2020 |
Insgesamt |
EUR, zu Preisen von 2011 |
48 341 984 652 |
48 712 359 314 |
49 022 528 894 |
329 982 345 366 “ |