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Dokument 02006R1893-20250101

Konsolidierter Text: Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (Text von Bedeutung für den EWR)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/2025-01-01

02006R1893 — DE — 01.01.2025 — 003.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

VERORDNUNG (EG) Nr. 1893/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 20. Dezember 2006

zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

VERORDNUNG (EG) Nr. 295/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  vom 11. März 2008

  L 97

13

9.4.2008

►M2

VERORDNUNG (EU) 2019/1243 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  vom 20. Juni 2019

  L 198

241

25.7.2019

►M3

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/137 DER KOMMISSION  vom 10. Oktober 2022

  L 19

5

20.1.2023


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 90539 vom 6.9.2024, S.  1 ((EU) 2023/137)




▼B

VERORDNUNG (EG) Nr. 1893/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 20. Dezember 2006

zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik

(Text von Bedeutung für den EWR)



ABSCHNITT I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Gegenstand und Geltungsbereich

1.  
Mit dieser Verordnung wird eine gemeinsame statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, im Folgenden als „NACE Rev. 2“ bezeichnet, aufgestellt. Diese Klassifikation gewährleistet die Relevanz der gemeinschaftlichen Klassifikationen für die wirtschaftliche Wirklichkeit und verbessert die Vergleichbarkeit zwischen nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Klassifikationen und somit auch von nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Statistiken.
2.  
Diese Verordnung gilt nur für die Verwendung der Klassifikation zu statistischen Zwecken.

Artikel 2

NACE Rev. 2

1.  

Die NACE Rev. 2 besteht aus:

a) 

einer ersten Ebene, deren Positionen mit einem alphabetischen Kode gekennzeichnet sind (Abschnitte);

b) 

einer zweiten Ebene, deren Positionen mit einem zweistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Abteilungen);

c) 

einer dritten Ebene, deren Positionen mit einem dreistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Gruppen); und

d) 

einer vierten Ebene, deren Positionen mit einem vierstelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Klassen).

2.  
Die NACE Rev. 2 ist in Anhang I wiedergegeben.

Artikel 3

Verwendung der NACE Rev. 2

Die Kommission verwendet die NACE Rev. 2 für alle Statistiken, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert sind.

Artikel 4

Nationale Wirtschaftszweigklassifikationen

1.  
Die Statistiken der Mitgliedstaaten, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert dargeboten werden, werden unter Verwendung der NACE Rev. 2 oder einer von ihr abgeleiteten nationalen Klassifikation erstellt.
2.  
Die nationalen Klassifikationen können zusätzliche Positionen und Ebenen aufweisen; ebenso kann eine unterschiedliche Kodierung verwendet werden. Jede Ebene außer der höchsten besteht entweder aus denselben Positionen wie die entsprechende Ebene der NACE Rev. 2 oder aus Positionen, die eine genaue Untergliederung dieser Positionen darstellen.
3.  
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Entwurfsfassungen zur Festlegung oder Änderung ihrer nationalen Klassifikationen vor deren Veröffentlichung zur Genehmigung. Die Kommission prüft binnen zwei Monaten die Übereinstimmung dieser Entwurfsfassungen mit Absatz 2. Die Kommission übermittelt die genehmigten nationalen Klassifikationen den anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnisnahme. Die nationalen Klassifikationen der Mitgliedstaaten enthalten eine Tabelle der Entsprechungen zwischen den nationalen Klassifikationen und der NACE Rev. 2.
4.  

Sollten sich bestimmte Positionen der NACE Rev. 2 als mit der nationalen Wirtschaftsstruktur unvereinbar erweisen, kann die Kommission einem Mitgliedstaat die Genehmigung erteilen, in einem bestimmten Sektor ein Aggregat von Positionen der NACE Rev. 2 zu verwenden.

Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der betreffende Mitgliedstaat der Kommission alle Angaben bereitstellen, die für die Beurteilung des Antrags erforderlich sind. Die Kommission trifft ihre Entscheidung binnen drei Monaten.

Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 2 berechtigt eine solche Genehmigung den betreffenden Mitgliedstaat jedoch nicht dazu, die aggregierten Positionen anders zu untergliedern als die NACE Rev. 2.

5.  
Die Kommission überprüft zusammen mit dem betroffenen Mitgliedstaat in regelmäßigen Abständen, ob die gemäß Absatz 4 erteilten Genehmigungen noch gerechtfertigt sind.

Artikel 5

Aufgaben der Kommission

Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Pflege und Förderung der NACE Rev. 2, indem sie insbesondere

a) 

Erläuterungen zur NACE Rev. 2 abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,

b) 

Anleitungen zur Einordnung statistischer Einheiten gemäß der NACE Rev. 2 erstellt und veröffentlicht,

c) 

Korrespondenztabellen für die Entsprechungen zwischen der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und zwischen der NACE Rev. 2 und der NACE Rev. 1.1 veröffentlicht und

d) 

auf eine Verbesserung der Kohärenz mit anderen Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen hinarbeitet.

Artikel 6

▼M2

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

▼B

1.  

Die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der NACE Rev. 2 werden nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren erlassen:

a) 

Entscheidungen, die bei Problemen erforderlich sind, die sich aus der Umsetzung der NACE Rev. 2 ergeben, einschließlich der Einreihung von wirtschaftlichen Tätigkeiten in bestimmte Klassen; und

b) 

technische Maßnahmen, die einen vollständig koordinierten Übergang von der NACE Rev. 1.1 zur NACE Rev. 2 sicherstellen, insbesondere hinsichtlich der Thematik von Brüchen in Zeitreihen, einschließlich doppelter Berichterstattung und der Rückrechnung von Zeitreihen.

▼M2

2.  
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I zu erlassen, um die technischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen zu berücksichtigen oder den Anhang auf andere Wirtschafts- und Sozialklassifikationen auszurichten.

▼B

3.  
Der Grundsatz, dass der Nutzen der Aktualisierung der NACE Rev. 2 deren Kosten überwiegen muss, und der Grundsatz, dass die zusätzlichen Kosten und Belastungen innerhalb vernünftiger Grenzen bleiben müssen, ist zu berücksichtigen.

▼M2

Artikel 6a

Ausübung der Befugnisübertragung

1.  
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
2.  
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 6 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 26. Juli 2019 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren einen Bericht über die Befugnisübertragung. Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
3.  
Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den Widerruf nicht berührt.
4.  
Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung ( 1 ) enthaltenen Grundsätzen.
5.  
Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
6.  
Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 6 Absatz 2 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um drei Monate verlängert.

▼B

Artikel 7

Ausschuss

1.  
Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom, eingesetzten Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt.
2.  

Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt das Verfahren der Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.

▼M2 —————

▼B

Artikel 8

Durchführung der NACE Rev. 2

1.  
Die statistischen Einheiten, auf die in gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 eingerichteten Unternehmensregistern Bezug genommen wird, sind gemäß der NACE Rev. 2 einzuordnen.
2.  
Die Mitgliedstaaten erstellen Statistiken, die sich auf vom 1. Januar 2008 an durchgeführte Wirtschaftstätigkeiten beziehen, auf der Grundlage der NACE Rev. 2 oder einer von dieser gemäß Artikel 4 abgeleiteten nationalen Klassifikation.
3.  
Abweichend von Absatz 2 sind Konjunkturstatistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 und der Arbeitskostenindex gemäß der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 ab dem 1. Januar 2009 im Einklang mit der NACE Rev. 2 zu erstellen.
4.  

Absatz 2 gilt nicht für folgende Statistiken:

a) 

Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96;

b) 

die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 138/2004; und

c) 

Statistiken der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 184/2005.

ABSCHNITT II

ÄNDERUNG VERBUNDENER RECHTSVORSCHRIFTEN

Artikel 9

Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90

Die Artikel 3, 10 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 3037/90 werden gestrichen.

Artikel 10

Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91

Die Verordnung (EG) Nr. 3924/91 wird wie folgt geändert:

1) 

Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2) 

Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„1.  
Der Erhebungsbereich der Statistik nach Artikel 1 umfasst die Tätigkeiten der Abschnitte B und C der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“

▼M1 —————

▼B

Artikel 12

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98

Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert:

1) 

Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„1.  
Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“
2) 

In Artikel 17 werden folgende Buchstaben angefügt:

„k) 

das erste Basisjahr, das für Zeitreihen gemäß der NACE Rev. 2 anzuwenden ist;

l) 

für Zeitreihen vor 2009, die gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, die Gliederungstiefe, die Form, den ersten Berichtszeitraum und den Berichtszeitraum.“

3) 

Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs III der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 13

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1172/98

Im gesamten Text und in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 werden „NACE Rev. 1“ und „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

Artikel 14

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999

Die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 wird wie folgt geändert:

1) 

Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2) 

In Artikel 3

a) 

erhält Absatz 1 folgende Fassung:

„1.  
Die Statistik erfasst alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden), C (Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren), D (Energieversorgung), E (Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen), F (Baugewerbe/Bau), G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen), H (Verkehr und Lagerei), I (Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie), J (Information und Kommunikation), K (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen), L (Grundstücks- und Wohnungswesen), M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen), N (Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen), P (Erziehung und Unterricht), Q (Gesundheits- und Sozialwesen), R (Kunst, Unterhaltung und Erholung) und S (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen) der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“
b) 

wird Absatz 2 gestrichen.

Artikel 15

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002

Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird wie folgt geändert:

1) 

Im gesamten Text und in den Anhängen werden „NACE Rev. 1“ und „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2) 

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird nach Maßgabe des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 16

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003

Die Verordnung (EG) Nr. 450/2003 wird wie folgt geändert:

1) 

Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2) 

Artikel 3 erhält folgende Fassung:

„Artikel 3

Erfassungsbereich

1.  
Diese Verordnung erstreckt sich auf alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B bis S der NACE Rev. 2.
2.  
Die Aufnahme der Wirtschaftszweige der Abschnitte O bis S der NACE Rev. 2 in den Anwendungsbereich dieser Verordnung wird nach dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Verfahren und unter Berücksichtigung der Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 10 festgelegt.“
3) 

Artikel 5 erhält folgende Fassung:

„Artikel 5

Häufigkeit und Rückrechnungen

1.  
Die Daten für den AKI werden erstmals gemäß der NACE Rev. 2 für das erste Quartal 2009 und danach für jedes Quartal (das am 31. März, 30. Juni, 30. September bzw. 31. Dezember jedes Jahres endet) erstellt.
2.  
Rückrechnungen für den Zeitraum vom ersten Quartal 2000 bis zum vierten Quartal 2008 werden von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Rückrechnungen werden für jeden der Abschnitte B bis N der NACE Rev. 2 und für die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Bestandteile der Arbeitskosten bereitgestellt.“
4) 

Artikel 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„3.  
Die in Artikel 5 genannten rückgerechneten Daten werden der Kommission (Eurostat) gleichzeitig mit dem AKI für das erste Quartal 2009 übermittelt.“
5) 

Artikel 11 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c) 

die Aufnahme der Abschnitte O bis S der NACE Rev. 2 (Artikel 3),“

Artikel 17

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 48/2004

Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 48/2004 erhält folgende Fassung:

„Diese Verordnung bezieht sich auf Daten über die Stahlindustrie, die als Gruppe 24.1 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) festgelegt ist.“

Artikel 18

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird nach Maßgabe des Anhangs V der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 19

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005

Die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird wie folgt geändert:

1) 

Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2) 

Artikel 2 Absatz 2 wird gestrichen.

3) 

Artikel 4 erhält folgende Fassung:

„Artikel 4

Erfassungsbereich der Statistiken

Die Statistiken über die betriebliche Bildung erfassen mindestens alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B bis N und R bis S der NACE Rev. 2.“

ABSCHNITT III

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

▼M1 —————

▼B

Artikel 21

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG.I

▼M3

NACE REV. 2 AKTUALISIERUNG 1 (NACE REV. 2.1)



a. n. g.: anderweitig nicht genannt

Abteilung

Gruppe

Klasse

 

 

 

 

ABSCHNITT A — LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

01

 

 

Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

 

01.1

 

Anbau ein- und zweijähriger Pflanzen

 

 

01.11

Anbau von anderem Getreide als Reis sowie von Hülsenfrüchten und Ölsaaten

 

 

01.12

Anbau von Reis

 

 

01.13

Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen

 

 

01.14

Anbau von Zuckerrohr

 

 

01.15

Anbau von Tabak

 

 

01.16

Anbau von Faserpflanzen

 

 

01.19

Anbau von sonstigen ein- und zweijährigen Pflanzen

 

01.2

 

Anbau mehrjähriger Pflanzen

 

 

01.21

Anbau von Wein- und Tafeltrauben

 

 

01.22

Anbau von tropischen und subtropischen Früchten

 

 

01.23

Anbau von Zitrusfrüchten

 

 

01.24

Anbau von Kern- und Steinobst

 

 

01.25

Anbau von sonstigem Obst und Nüssen

 

 

01.26

Anbau von ölhaltigen Früchten

 

 

01.27

Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken

 

 

01.28

Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke

 

 

01.29

Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen

 

01.3

 

Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken

 

 

01.30

Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken

 

01.4

 

Tierhaltung

 

 

01.41

Haltung von Milchkühen

 

 

01.42

Haltung von sonstigen Rindern

 

 

01.43

Haltung von Pferden und Eseln

 

 

01.44

Haltung von Kamelen

 

 

01.45

Haltung von Schafen und Ziegen

 

 

01.46

Haltung von Schweinen

 

 

01.47

Haltung von Geflügel

 

 

01.48

Sonstige Tierhaltung

 

01.5

 

Gemischte Landwirtschaft

 

 

01.50

Gemischte Landwirtschaft

 

01.6

 

Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten

 

 

01.61

Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau

 

 

01.62

Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung

 

 

01.63

Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung und Saatgutaufbereitung

 

01.7

 

Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten

 

 

01.70

Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten

02

 

 

Forstwirtschaft und Holzeinschlag

 

02.1

 

Forstwirtschaft

 

 

02.10

Forstwirtschaft

 

02.2

 

Holzeinschlag

 

 

02.20

Holzeinschlag

 

02.3

 

Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz

 

 

02.30

Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz

 

02.4

 

Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag

 

 

02.40

Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag

03

 

 

Fischerei und Aquakultur

 

03.1

 

Fischerei

 

 

03.11

Meeresfischerei

 

 

03.12

Süßwasserfischerei

 

03.2

 

Aquakultur

 

 

03.21

Meeresaquakultur

 

 

03.22

Süßwasseraquakultur

 

03.3

 

Erbringung von Dienstleistungen für Fischerei und Aquakultur

 

 

03.30

Erbringung von Dienstleistungen für Fischerei und Aquakultur

 

 

 

ABSCHNITT B — BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

05

 

 

Kohlenbergbau

 

05.1

 

Steinkohlenbergbau

 

 

05.10

Steinkohlenbergbau

 

05.2

 

Braunkohlenbergbau

 

 

05.20

Braunkohlenbergbau

06

 

 

Gewinnung von Erdöl und Erdgas

 

06.1

 

Gewinnung von Erdöl

 

 

06.10

Gewinnung von Erdöl

 

06.2

 

Gewinnung von Erdgas

 

 

06.20

Gewinnung von Erdgas

07

 

 

Erzbergbau

 

07.1

 

Eisenerzbergbau

 

 

07.10

Eisenerzbergbau

 

07.2

 

NE-Metallerzbergbau

 

 

07.21

Bergbau auf Uran- und Thoriumerze

 

 

07.29

Sonstiger NE-Metallerzbergbau

08

 

 

Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau

 

08.1

 

Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin

 

 

08.11

Gewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein

 

 

08.12

Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin

 

08.9

 

Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

 

 

08.91

Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale

 

 

08.92

Torfgewinnung

 

 

08.93

Gewinnung von Salz

 

 

08.99

Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

09

 

 

Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden

 

09.1

 

Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas

 

 

09.10

Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas

 

09.9

 

Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden

 

 

09.90

Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden

 

 

 

ABSCHNITT C — VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

10

 

 

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

 

10.1

 

Schlachten und Fleischverarbeitung

 

 

10.11

Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel

 

 

10.12

Schlachten von Geflügel

 

 

10.13

Fleischverarbeitung

 

10.2

 

Fischverarbeitung

 

 

10.20

Fischverarbeitung

 

10.3

 

Obst- und Gemüseverarbeitung

 

 

10.31

Kartoffelverarbeitung

 

 

10.32

Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften

 

 

10.39

Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse

 

10.4

 

Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten

 

 

10.41

Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. Ä. Nahrungsfette

 

 

10.42

Herstellung von Margarine u. Ä. Nahrungsfetten

 

10.5

 

Herstellung von Milcherzeugnissen und Speiseeis

 

 

10.51

Herstellung von Milcherzeugnissen

 

 

10.52

Herstellung von Speiseeis

 

10.6

 

Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

 

 

10.61

Mahl- und Schälmühlen

 

 

10.62

Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

 

10.7

 

Herstellung von Back- und Teigwaren

 

 

10.71

Herstellung von Backwaren, ohne Dauerbackwaren

 

 

10.72

Herstellung von Dauerbackwaren

 

 

10.73

Herstellung von Teigwaren

 

10.8

 

Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln

 

 

10.81

Herstellung von Zucker

 

 

10.82

Herstellung von Süßwaren, ohne Dauerbackwaren

 

 

10.83

Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz

 

 

10.84

Herstellung von Würzmitteln und Soßen

 

 

10.85

Herstellung von Fertiggerichten

 

 

10.86

Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln

 

 

10.89

Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.

 

10.9

 

Herstellung von Futtermitteln

 

 

10.91

Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere

 

 

10.92

Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere

11

 

 

Getränkeherstellung

 

11.0

 

Getränkeherstellung

 

 

11.01

Herstellung von Spirituosen

 

 

11.02

Herstellung von Traubenwein

 

 

11.03

Herstellung von Apfelwein und sonstigen gegorenen Getränken aus Obst

 

 

11.04

Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen

 

 

11.05

Herstellung von Bier

 

 

11.06

Herstellung von Malz

 

 

11.07

Herstellung von Erfrischungsgetränken und Mineralwässern

12

 

 

Tabakverarbeitung

 

12.0

 

Tabakverarbeitung

 

 

12.00

Tabakverarbeitung

13

 

 

Herstellung von Textilien

 

13.1

 

Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

 

 

13.10

Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

 

13.2

 

Weberei

 

 

13.20

Weberei

 

13.3

 

Veredlung von Textilien und Bekleidung

 

 

13.30

Veredlung von Textilien und Bekleidung

 

13.9

 

Herstellung von sonstigen Textilwaren

 

 

13.91

Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff

 

 

13.92

Herstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die Innenausstattung

 

 

13.93

Herstellung von Teppichen

 

 

13.94

Herstellung von Seilerwaren

 

 

13.95

Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus

 

 

13.96

Herstellung von technischen Textilien

 

 

13.99

Herstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g.

14

 

 

Herstellung von Bekleidung

 

14.1

 

Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff

 

 

14.10

Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff

 

14.2

 

Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör

 

 

14.21

Herstellung von Oberbekleidung

 

 

14.22

Herstellung von Wäsche

 

 

14.23

Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung

 

 

14.24

Herstellung von Lederbekleidung und Pelzwaren

 

 

14.29

Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a. n. g.

15

 

 

Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen

 

15.1

 

Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen; Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren

 

 

15.11

Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen

 

 

15.12

Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren aus Stoffen aller Art

 

15.2

 

Herstellung von Schuhen

 

 

15.20

Herstellung von Schuhen

16

 

 

Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel

 

16.1

 

►C1  Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz ◄

 

 

16.11

►C1  Säge- und Hobelwerke ◄

 

 

16.12

Bearbeitung und Veredlung von Holz

 

16.2

 

Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren

 

 

16.21

Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten

 

 

16.22

Herstellung von Parketttafeln

 

 

16.23

Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz

 

 

16.24

Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz

 

 

16.25

Herstellung von Türen und Fenstern aus Holz

 

 

16.26

Herstellung von festen Brennstoffen aus pflanzlicher Biomasse

 

 

16.27

Veredlung von Holzwaren

 

 

16.28

Herstellung von sonstigen Holzwaren sowie Kork-, Flecht- und Korbwaren

17

 

 

Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus

 

17.1

 

Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

 

 

17.11

Herstellung von Holz- und Zellstoff

 

 

17.12

Herstellung von Papier, Karton und Pappe

 

17.2

 

Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe

 

 

17.21

Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe

 

 

17.22

Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe

 

 

17.23

Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe

 

 

17.24

Herstellung von Tapeten

 

 

17.25

Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe

18

 

 

Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

 

18.1

 

Herstellung von Druckerzeugnissen

 

 

18.11

Drucken von Zeitungen

 

 

18.12

Sonstiges Drucken

 

 

18.13

Druck- und Medienvorstufe

 

 

18.14

Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen

 

18.2

 

Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

 

 

18.20

Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

19

 

 

Kokerei und Mineralölverarbeitung

 

19.1

 

Kokerei

 

 

19.10

Kokerei

 

19.2

 

Herstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen Brennstoffen

 

 

19.20

Herstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen Brennstoffen

20

 

 

Herstellung von chemischen Erzeugnissen

 

20.1

 

Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen

 

 

20.11

Herstellung von Industriegasen

 

 

20.12

Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten

 

 

20.13

Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

 

 

20.14

Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien

 

 

20.15

Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen

 

 

20.16

Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

 

 

20.17

Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen

 

20.2

 

Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln

 

 

20.20

Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln

 

20.3

 

Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten

 

 

20.30

Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten

 

20.4

 

Herstellung von Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln

 

 

20.41

Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln

 

 

20.42

Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen

 

20.5

 

Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen

 

 

20.51

Herstellung von flüssigen Biokraftstoffen

 

 

20.59

Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.

 

20.6

 

Herstellung von Chemiefasern

 

 

20.60

Herstellung von Chemiefasern

21

 

 

Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

 

21.1

 

Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

 

 

21.10

Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

 

21.2

 

Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen

 

 

21.20

Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen

22

 

 

Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

 

22.1

 

Herstellung von Gummiwaren

 

 

22.11

Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen

 

 

22.12

Herstellung von sonstigen Gummiwaren

 

22.2

 

Herstellung von Kunststoffwaren

 

 

22.21

Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen

 

 

22.22

Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

 

 

22.23

Herstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen

 

 

22.24

Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen

 

 

22.25

Bearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren

 

 

22.26

Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren

23

 

 

Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

 

23.1

 

Herstellung von Glas und Glaswaren

 

 

23.11

Herstellung von Flachglas

 

 

23.12

Veredlung und Bearbeitung von Flachglas

 

 

23.13

Herstellung von Hohlglas

 

 

23.14

Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

 

 

23.15

Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren

 

23.2

 

Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

 

 

23.20

Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

 

23.3

 

Herstellung von keramischen Baumaterialien

 

 

23.31

Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten

 

 

23.32

Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik

 

23.4

 

Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen

 

 

23.41

Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen

 

 

23.42

Herstellung von Sanitärkeramik

 

 

23.43

Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik

 

 

23.44

Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke

 

 

23.45

Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen

 

23.5

 

Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips

 

 

23.51

Herstellung von Zement

 

 

23.52

Herstellung von Kalk und gebranntem Gips

 

23.6

 

Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips

 

 

23.61

Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau

 

 

23.62

Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau

 

 

23.63

Herstellung von Frischbeton, Transportbeton

 

 

23.64

Herstellung von Mörtel und sonstigem Beton, ohne Frischbeton

 

 

23.65

Herstellung von Faserzementwaren

 

 

23.66

Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips

 

23.7

 

Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen

 

 

23.70

Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen

 

23.9

 

Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage sowie sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

 

 

23.91

Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage

 

 

23.99

Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

24

 

 

Metallerzeugung und -bearbeitung

 

24.1

 

Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

 

 

24.10

Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

 

24.2

 

Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

 

 

24.20

Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

 

24.3

 

Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl

 

 

24.31

Herstellung von Blankstahl

 

 

24.32

Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm

 

 

24.33

Herstellung von Kaltprofilen

 

 

24.34

Herstellung von kaltgezogenem Draht

 

24.4

 

Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen

 

 

24.41

Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen

 

 

24.42

Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium

 

 

24.43

Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn

 

 

24.44

Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer

 

 

24.45

Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen

 

 

24.46

Aufbereitung von Kernbrennstoffen

 

24.5

 

Gießereien

 

 

24.51

Eisengießereien

 

 

24.52

Stahlgießereien

 

 

24.53

Leichtmetallgießereien

 

 

24.54

Buntmetallgießereien

25

 

 

Herstellung von Metallerzeugnissen

 

25.1

 

Stahl- und Leichtmetallbau

 

 

25.11

Herstellung von Metallkonstruktionen

 

 

25.12

Herstellung von Ausbauelementen aus Metall

 

25.2

 

Herstellung von Metalltanks und -behältern

 

 

25.21

Herstellung von Heizkörpern, Dampfkesseln und Kesseln zum Erzeugen von überhitztem Wasser

 

 

25.22

Herstellung von Sammelbehältern, Tanks u. Ä. Behältern aus Metall

 

25.3

 

Herstellung von Waffen und Munition

 

 

25.30

Herstellung von Waffen und Munition

 

25.4

 

Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen

 

 

25.40

Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen

 

25.5

 

Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Metallbearbeitung

 

 

25.51

Beschichten von Metallen

 

 

25.52

Wärmebehandlung von Metallen

 

 

25.53

Metallbearbeitung

 

25.6

 

Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen

 

 

25.61

Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen

 

 

25.62

Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen

 

 

25.63

Herstellung von Werkzeugen

 

25.9

 

Herstellung von sonstigen Metallwaren

 

 

25.91

Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. Ä. Behältern aus Metall

 

 

25.92

Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall

 

 

25.93

Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn

 

 

25.94

Herstellung von Schrauben und Nieten

 

 

25.99

Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.

26

 

 

Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen

 

26.1

 

Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten

 

 

26.11

Herstellung von elektronischen Bauelementen

 

 

26.12

Herstellung von bestückten Leiterplatten

 

26.2

 

Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

 

 

26.20

Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

 

26.3

 

Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

 

 

26.30

Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

 

26.4

 

Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik

 

 

26.40

Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik

 

26.5

 

Herstellung von Mess- und Kontrollinstrumenten sowie von Uhren

 

 

26.51

Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. Ä. Instrumenten und Vorrichtungen

 

 

26.52

Herstellung von Uhren

 

26.6

 

Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten

 

 

26.60

Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten

 

26.7

 

Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten sowie von magnetischen und optischen Datenträgern

 

 

26.70

Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten sowie von magnetischen und optischen Datenträgern

27

 

 

Herstellung von elektrischen Ausrüstungen

 

27.1

 

Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

 

 

27.11

Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren

 

 

27.12

Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

 

27.2

 

Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

 

 

27.20

Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

 

27.3

 

Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial

 

 

27.31

Herstellung von Glasfaserkabeln

 

 

27.32

Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln

 

 

27.33

Herstellung von elektrischem Installationsmaterial

 

27.4

 

Herstellung von Lampen und Leuchten

 

 

27.40

Herstellung von Lampen und Leuchten

 

27.5

 

Herstellung von Haushaltsgeräten

 

 

27.51

Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten

 

 

27.52

Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten

 

27.9

 

Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten

 

 

27.90

Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten

28

 

 

Maschinenbau a. n. g.

 

28.1

 

Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

 

 

28.11

Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen, ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge

 

 

28.12

Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen

 

 

28.13

Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren

 

 

28.14

Herstellung von sonstigen Armaturen

 

 

28.15

Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen

 

28.2

 

Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

 

 

28.21

Herstellung von Öfen, Brennern und ortsfesten Heizgeräten für den Haushalt

 

 

28.22

Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln

 

 

28.23

Herstellung von Büromaschinen, ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte

 

 

28.24

Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb

 

 

28.25

Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt

 

 

28.29

Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g.

 

28.3

 

Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

 

 

28.30

Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

 

28.4

 

Herstellung von Werkzeugmaschinen

 

 

28.41

Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung

 

 

28.42

Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen

 

28.9

 

Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige

 

 

28.91

Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen

 

 

28.92

Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen

 

 

28.93

Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung

 

 

28.94

Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung

 

 

28.95

Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung

 

 

28.96

Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk

 

 

28.97

Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung

 

 

28.99

Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.

29

 

 

Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen

 

29.1

 

Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

 

 

29.10

Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

 

29.2

 

Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

 

 

29.20

Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

 

29.3

 

Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen

 

 

29.31

Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen

 

 

29.32

Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

30

 

 

Sonstiger Fahrzeugbau

 

30.1

 

Schiff- und Bootsbau

 

 

30.11

Bau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau

 

 

30.12

Boots- und Yachtbau

 

 

30.13

Bau von Kriegsschiffen

 

30.2

 

Schienenfahrzeugbau

 

 

30.20

Schienenfahrzeugbau

 

30.3

 

Luft- und Raumfahrzeugbau

 

 

30.31

Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke

 

 

30.32

Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke

 

30.4

 

Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen

 

 

30.40

Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen

 

30.9

 

Herstellung von Beförderungsmitteln a. n. g.

 

 

30.91

Herstellung von Krafträdern

 

 

30.92

Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen

 

 

30.99

Herstellung von sonstigen Beförderungsmitteln a. n. g.

31

 

 

Herstellung von Möbeln

 

31.0

 

Herstellung von Möbeln

 

 

31.00

Herstellung von Möbeln

32

 

 

Herstellung von sonstigen Waren

 

32.1

 

Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen

 

 

32.11

Herstellung von Münzen

 

 

32.12

Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren, ohne Fantasieschmuck

 

 

32.13

Herstellung von Fantasieschmuck

 

32.2

 

Herstellung von Musikinstrumenten

 

 

32.20

Herstellung von Musikinstrumenten

 

32.3

 

Herstellung von Sportgeräten

 

 

32.30

Herstellung von Sportgeräten

 

32.4

 

Herstellung von Spielwaren

 

 

32.40

Herstellung von Spielwaren

 

32.5

 

Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

 

 

32.50

Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

 

32.9

 

Herstellung von Erzeugnissen a. n. g.

 

 

32.91

Herstellung von Besen und Bürsten

 

 

32.99

Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.

33

 

 

Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

 

33.1

 

Reparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen

 

 

33.11

Reparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen

 

 

33.12

Reparatur und Instandhaltung von Maschinen

 

 

33.13

Reparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen Geräten

 

 

33.14

Reparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen

 

 

33.15

Reparatur und Instandhaltung von zivilen Schiffen, Booten und Yachten

 

 

33.16

Reparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen

 

 

33.17

Reparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln

 

 

33.18

Reparatur und Instandhaltung von militärischen Kampffahrzeugen, Luft- und Raumfahrzeugen sowie Kriegsschiffen

 

 

33.19

Reparatur und Instandhaltung von sonstigen Ausrüstungen

 

33.2

 

Installation von Industriemaschinen und -ausrüstungen

 

 

33.20

Installation von Industriemaschinen und -ausrüstungen

 

 

 

ABSCHNITT D — ENERGIEVERSORGUNG

35

 

 

Energieversorgung

 

35.1

 

Elektrizitätsversorgung

 

 

35.11

Elektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern

 

 

35.12

Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern

 

 

35.13

Elektrizitätsübertragung

 

 

35.14

Elektrizitätsverteilung

 

 

35.15

Elektrizitätshandel

 

 

35.16

Speichern von elektrischer Energie

 

35.2

 

Gasversorgung

 

 

35.21

Gaserzeugung

 

 

35.22

Gasverteilung durch Rohrleitungen

 

 

35.23

Gashandel durch Rohrleitungen

 

 

35.24

Speichern von Gas zu Versorgungszwecken

 

35.3

 

Wärme- und Kälteversorgung

 

 

35.30

Wärme- und Kälteversorgung

 

35.4

 

Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern

 

 

35.40

Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern

 

 

 

ABSCHNITT E — WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN

36

 

 

Wasserversorgung

 

36.0

 

Wasserversorgung

 

 

36.00

Wasserversorgung

37

 

 

Abwasserentsorgung

 

37.0

 

Abwasserentsorgung

 

 

37.00

Abwasserentsorgung

38

 

 

Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

 

38.1

 

Sammlung von Abfällen

 

 

38.11

Sammlung nicht gefährlicher Abfälle

 

 

38.12

Sammlung gefährlicher Abfälle

 

38.2

 

Verwertung von Abfällen

 

 

38.21

►C1  Verwertung von Werkstoffen ◄

 

 

38.22

Energetische Verwertung von Abfällen

 

 

38.23

Sonstige Verwertung von Abfällen

 

38.3

 

Abfallbeseitigung ohne Verwertung

 

 

38.31

Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung

 

 

38.32

Deponierung oder Dauerlagerung von Abfällen

 

 

38.33

Sonstige Beseitigung von Abfällen

39

 

 

Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung

 

39.0

 

Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung

 

 

39.00

Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung

 

 

 

ABSCHNITT F — BAUGEWERBE/BAU

41

 

 

Hochbau

 

41.0

 

Hochbau

 

 

41.00

Hochbau

42

 

 

Tiefbau

 

42.1

 

Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

 

 

42.11

Bau von Straßen

 

 

42.12

Bau von Bahnverkehrsstrecken

 

 

42.13

Brücken- und Tunnelbau

 

42.2

 

Bau von Versorgungseinrichtungen

 

 

42.21

Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau

 

 

42.22

Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation

 

42.9

 

Sonstiger Tiefbau

 

 

42.91

Wasserbau

 

 

42.99

Sonstiger Tiefbau a. n. g.

43

 

 

Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe

 

43.1

 

Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten

 

 

43.11

Abbrucharbeiten

 

 

43.12

Vorbereitende Baustellenarbeiten

 

 

43.13

Test- und Suchbohrung

 

43.2

 

Bauinstallation

 

 

43.21

Elektroinstallation

 

 

43.22

Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

 

 

43.23

Einbau von Isolierungen

 

 

43.24

Sonstige Bauinstallation

 

43.3

 

Sonstiger Ausbau

 

 

43.31

Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei

 

 

43.32

Bautischlerei und -schlosserei

 

 

43.33

Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei

 

 

43.34

Malerei und Glaserei

 

 

43.35

Sonstiger Ausbau

 

43.4

 

Spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau

 

 

43.41

Dachdeckerei und Zimmerei

 

 

43.42

Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau

 

43.5

 

Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau

 

 

43.50

Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau

 

43.6

 

Vermittlungstätigkeiten für spezialisierte Bautätigkeiten

 

 

43.60

Vermittlungstätigkeiten für spezialisierte Bautätigkeiten

 

43.9

 

Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten

 

 

43.91

Maurerarbeiten

 

 

43.99

Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g.

 

 

 

ABSCHNITT G — HANDEL

46

 

 

Großhandel

 

46.1

 

Handelsvermittlung

 

 

46.11

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren

 

 

46.12

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien

 

 

46.13

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln

 

 

46.14

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen

 

 

46.15

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren

 

 

46.16

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren

 

 

46.17

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren

 

 

46.18

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Waren

 

 

46.19

Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

46.2

 

Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren

 

 

46.21

Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln

 

 

46.22

Großhandel mit Blumen und Pflanzen

 

 

46.23

Großhandel mit lebenden Tieren

 

 

46.24

Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder

 

46.3

 

Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren

 

 

46.31

Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln

 

 

46.32

Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Fisch und Fischerzeugnissen

 

 

46.33

Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten

 

 

46.34

Großhandel mit Getränken

 

 

46.35

Großhandel mit Tabakwaren

 

 

46.36

Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren

 

 

46.37

Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen

 

 

46.38

Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln

 

 

46.39

Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

46.4

 

Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern

 

 

46.41

Großhandel mit Textilien

 

 

46.42

Großhandel mit Bekleidung und Schuhen

 

 

46.43

Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik

 

 

46.44

Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln

 

 

46.45

Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln

 

 

46.46

Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln

 

 

46.47

Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten

 

 

46.48

Großhandel mit Uhren und Schmuck

 

 

46.49

Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern

 

46.5

 

Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik

 

 

46.50

Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik

 

46.6

 

Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör

 

 

46.61

Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

 

 

46.62

Großhandel mit Werkzeugmaschinen

 

 

46.63

Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen

 

 

46.64

Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen

 

46.7

 

Großhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör

 

 

46.71

Großhandel mit Kraftwagen

 

 

46.72

Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

 

 

46.73

Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör

 

46.8

 

Sonstiger Großhandel

 

 

46.81

►C1  Großhandel mit Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen ◄

 

 

46.82

Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug

 

 

46.83

Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärausstattung

 

 

46.84

Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung

 

 

46.85

Großhandel mit chemischen Erzeugnissen

 

 

46.86

Großhandel mit sonstigen Halbwaren

 

 

46.87

Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen

 

 

46.89

Sonstiger Großhandel a. n. g.

 

46.9

 

Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

 

46.90

Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

47

 

 

Einzelhandel

 

47.1

 

Einzelhandel mit Waren verschiedener Art

 

 

47.11

Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel

 

 

47.12

Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art

 

47.2

 

Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren

 

 

47.21

Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln

 

 

47.22

Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren

 

 

47.23

Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen

 

 

47.24

Einzelhandel mit Back- und Süßwaren

 

 

47.25

Einzelhandel mit Getränken

 

 

47.26

Einzelhandel mit Tabakwaren

 

 

47.27

Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln

 

47.3

 

Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen

 

 

47.30

Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen

 

47.4

 

Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik

 

 

47.40

Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik

 

47.5

 

Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf

 

 

47.51

Einzelhandel mit Textilien

 

 

47.52

Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf

 

 

47.53

Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten

 

 

47.54

Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten

 

 

47.55

Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat

 

47.6

 

Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren

 

 

47.61

Einzelhandel mit Büchern

 

 

47.62

Einzelhandel mit Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf

 

 

47.63

Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln

 

 

47.64

Einzelhandel mit Spielwaren

 

 

47.69

Einzelhandel mit Kunst- und Kulturerzeugnissen a. n. g.

 

47.7

 

Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder

 

 

47.71

Einzelhandel mit Bekleidung

 

 

47.72

Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren

 

 

47.73

Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen

 

 

47.74

Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln

 

 

47.75

Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln

 

 

47.76

Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln, Tierfutter und Haustieren

 

 

47.77

Einzelhandel mit Uhren und Schmuck

 

 

47.78

Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren

 

 

47.79

Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren

 

47.8

 

Einzelhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör

 

 

47.81

Einzelhandel mit Kraftwagen

 

 

47.82

Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

 

 

47.83

Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör

 

47.9

 

Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel

 

 

47.91

Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

 

47.92

Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel mit ausgeprägtem Schwerpunkt

 

 

 

ABSCHNITT H — VERKEHR UND LAGEREI

49

 

 

Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

 

49.1

 

Personenbeförderung im Schienenverkehr

 

 

49.11

Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr

 

 

49.12

Sonstige Personenbeförderung im Schienenverkehr

 

49.2

 

Güterbeförderung im Schienenverkehr

 

 

49.20

Güterbeförderung im Schienenverkehr

 

49.3

 

Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr

 

 

49.31

Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße

 

 

49.32

Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße

 

 

49.33

Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf

 

 

49.34

Personenbeförderung mit Seilbahnen und Skiliften

 

 

49.39

Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.

 

49.4

 

Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte

 

 

49.41

Güterbeförderung im Straßenverkehr

 

 

49.42

Umzugstransporte

 

49.5

 

Transport in Rohrfernleitungen

 

 

49.50

Transport in Rohrfernleitungen

50

 

 

Schifffahrt

 

50.1

 

Personenbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt

 

 

50.10

Personenbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt

 

50.2

 

Güterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt

 

 

50.20

Güterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt

 

50.3

 

Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

 

 

50.30

Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

 

50.4

 

Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt

 

 

50.40

Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt

51

 

 

Luftfahrt

 

51.1

 

Personenbeförderung in der Luftfahrt

 

 

51.10

Personenbeförderung in der Luftfahrt

 

51.2

 

Güterbeförderung in der Luftfahrt und Raumtransport

 

 

51.21

Güterbeförderung in der Luftfahrt

 

 

51.22

Raumtransport

52

 

 

Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

 

52.1

 

Lagerei

 

 

52.10

Lagerei

 

52.2

 

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

 

 

52.21

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr

 

 

52.22

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt

 

 

52.23

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt

 

 

52.24

Frachtumschlag

 

 

52.25

Erbringung von Logistikdienstleistungen

 

 

52.26

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

 

52.3

 

Vermittlungstätigkeiten für den Verkehr

 

 

52.31

Vermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung

 

 

52.32

Vermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung

53

 

 

Post-, Kurier- und Expressdienste

 

53.1

 

Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern

 

 

53.10

Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern

 

53.2

 

Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste

 

 

53.20

Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste

 

53.3

 

Vermittlungstätigkeiten für Post-, Kurier- und Expressdienstleistungen

 

 

53.30

Vermittlungstätigkeiten für Post-, Kurier- und Expressdienstleistungen

 

 

 

ABSCHNITT I — GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

55

 

 

Beherbergung

 

55.1

 

Hotels, Gasthöfe und Pensionen

 

 

55.10

Hotels, Gasthöfe und Pensionen

 

55.2

 

Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

 

 

55.20

Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

 

55.3

 

Campingplätze

 

 

55.30

Campingplätze

 

55.4

 

Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen

 

 

55.40

Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen

 

55.9

 

Sonstige Beherbergungsstätten

 

 

55.90

Sonstige Beherbergungsstätten

56

 

 

Gastronomie

 

56.1

 

Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

 

 

56.11

Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

 

 

56.12

Mobile Gastronomie

 

56.2

 

Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen

 

 

56.21

Event-Caterer

 

 

56.22

Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen

 

56.3

 

Ausschank von Getränken

 

 

56.30

Ausschank von Getränken

 

56.4

 

Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen

 

 

56.40

Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen

 

 

 

ABSCHNITT J — VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

58

 

 

Verlagswesen

 

58.1

 

Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software

 

 

58.11

Verlegen von Büchern

 

 

58.12

Verlegen von Zeitungen

 

 

58.13

Verlegen von Zeitschriften

 

 

58.19

Sonstiges Verlagswesen, ohne Software

 

58.2

 

Verlegen von Software

 

 

58.21

Verlegen von Computerspielen

 

 

58.29

Verlegen von sonstiger Software

59

 

 

Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik

 

59.1

 

Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos

 

 

59.11

Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

 

 

59.12

Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik

 

 

59.13

Filmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte

 

 

59.14

Kinos

 

59.2

 

Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien

 

 

59.20

Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien

60

 

 

Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten

 

60.1

 

Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten

 

 

60.10

Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten

 

60.2

 

Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten

 

 

60.20

Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten

 

60.3

 

Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten

 

 

60.31

Nachrichtenagenturen

 

 

60.39

Sonstige Verbreitung von Medieninhalten

 

 

 

ABSCHNITT K — TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

61

 

 

Telekommunikation

 

61.1

 

Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation

 

 

61.10

Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation

 

61.2

 

Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation

 

 

61.20

Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation

 

61.9

 

Sonstige Telekommunikation

 

 

61.90

Sonstige Telekommunikation

62

 

 

Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

 

62.1

 

Programmierungstätigkeiten

 

 

62.10

Programmierungstätigkeiten

 

62.2

 

Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen

 

 

62.20

Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen

 

62.9

 

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

 

 

62.90

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

63

 

 

Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen

 

63.1

 

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

 

 

63.10

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

 

63.9

 

Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen

 

 

63.91

Web-Suchportale

 

 

63.92

Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen

 

 

 

ABSCHNITT L — ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

64

 

 

Erbringung von Finanzdienstleistungen

 

64.1

 

Zentralbanken und Kreditinstitute

 

 

64.11

Zentralbanken

 

 

64.19

Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute

 

64.2

 

Beteiligungsgesellschaften und Finanzierungs-Conduits

 

 

64.21

Beteiligungsgesellschaften

 

 

64.22

Finanzierungs-Conduits

 

64.3

 

Treuhand- und sonstige Fonds u. Ä. Finanzinstitutionen

 

 

64.31

Investmentfonds

 

 

64.32

Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten

 

64.9

 

Sonstige Finanzierungsinstitutionen

 

 

64.91

Institutionen für Finanzierungsleasing

 

 

64.92

Spezialkreditinstitute

 

 

64.99

Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.

65

 

 

Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung

 

65.1

 

Versicherungen

 

 

65.11

Lebensversicherung

 

 

65.12

Nichtlebensversicherungen

 

65.2

 

Rückversicherungen

 

 

65.20

Rückversicherungen

 

65.3

 

Pensionskassen und Pensionsfonds

 

 

65.30

Pensionskassen und Pensionsfonds

66

 

 

Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

 

66.1

 

Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

 

 

66.11

Effekten- und Warenbörsen

 

 

66.12

►C1  Effekten- und Warenterminhandel ◄

 

 

66.19

Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

 

66.2

 

Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten

 

 

66.21

Risiko- und Schadensbewertung

 

 

66.22

Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung

 

 

66.29

Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.

 

66.3

 

Fondsmanagement

 

 

66.30

Fondsmanagement

 

 

 

ABSCHNITT M — GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

68

 

 

Grundstücks- und Wohnungswesen

 

68.1

 

Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen sowie Erschließung von Grundstücken

 

 

68.11

Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

 

 

68.12

Erschließung von Grundstücken; Bauträger

 

68.2

 

Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

 

 

68.20

Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

 

68.3

 

Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

 

 

68.31

Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

 

 

68.32

Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

 

 

 

ABSCHNITT N — ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

69

 

 

Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

 

69.1

 

Rechtsberatung

 

 

69.10

Rechtsberatung

 

69.2

 

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

 

 

69.20

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

70

 

 

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

 

70.1

 

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

 

 

70.10

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

 

70.2

 

Unternehmensberatung

 

 

70.20

Unternehmensberatung

71

 

 

Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

 

71.1

 

Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros

 

 

71.11

Tätigkeiten von Architekturbüros

 

 

71.12

Tätigkeiten von Ingenieurbüros

 

71.2

 

Technische, physikalische und chemische Untersuchung

 

 

71.20

Technische, physikalische und chemische Untersuchung

72

 

 

Forschung und Entwicklung

 

72.1

 

Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

 

 

72.10

Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

 

72.2

 

Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften

 

 

72.20

Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften

73

 

 

Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung

 

73.1

 

Werbung

 

 

73.11

Tätigkeiten von Werbeagenturen

 

 

73.12

Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen

 

73.2

 

Markt- und Meinungsforschung

 

 

73.20

Markt- und Meinungsforschung

 

73.3

 

Public-Relations-Beratung

 

 

73.30

Public-Relations-Beratung

74

 

 

Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

 

74.1

 

Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. Ä. Design

 

 

74.11

Industrie-, Produkt- und Modedesign

 

 

74.12

Grafik- und Kommunikationsdesign

 

 

74.13

Innenraumdesign und Raumgestaltung

 

 

74.14

Sonstige spezialisierte Designtätigkeiten

 

74.2

 

Fotografie und Fotolabors

 

 

74.20

Fotografie und Fotolabors

 

74.3

 

Übersetzen und Dolmetschen

 

 

74.30

Übersetzen und Dolmetschen

 

74.9

 

Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.

 

 

74.91

Erbringung von Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für Patente

 

 

74.99

Alle anderen wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten a. n. g.

75

 

 

Veterinärwesen

 

75.0

 

Veterinärwesen

 

 

75.00

Veterinärwesen

 

 

 

ABSCHNITT O — ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

77

 

 

Vermietung und Leasing

 

77.1

 

Vermietung von Kraftwagen

 

 

77.11

Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger

 

 

77.12

Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

 

77.2

 

Vermietung von Gebrauchsgütern

 

 

77.21

Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

 

 

77.22

Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern

 

77.3

 

Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

 

 

77.31

Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

 

 

77.32

Vermietung von Baumaschinen und -geräten

 

 

77.33

Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen

 

 

77.34

Vermietung von Wasserfahrzeugen

 

 

77.35

Vermietung von Luftfahrzeugen

 

 

77.39

Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.

 

77.4

 

Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights

 

 

77.40

Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights

 

77.5

 

Vermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von beweglichen Sachen und nichtfinanziellen immateriellen Vermögenswerten

 

 

77.51

Vermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von Autos, Wohnmobilen und Anhängern

 

 

77.52

Vermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von sonstigen beweglichen Sachen und nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern

78

 

 

Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

 

78.1

 

Vermittlung von Arbeitskräften

 

 

78.10

Vermittlung von Arbeitskräften

 

78.2

 

Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen

 

 

78.20

Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen

79

 

 

Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

 

79.1

 

Reisebüros und Reiseveranstalter

 

 

79.11

Reisebüros

 

 

79.12

Reiseveranstalter

 

79.9

 

Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

 

 

79.90

Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

80

 

 

Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

 

80.0

 

Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

 

 

80.01

Private Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

 

 

80.09

Sicherheitsdienste a. n. g.

81

 

 

Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

 

81.1

 

Hausmeisterdienste

 

 

81.10

Hausmeisterdienste

 

81.2

 

Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln

 

 

81.21

Allgemeine Gebäudereinigung

 

 

81.22

Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen

 

 

81.23

Sonstige Reinigung

 

81.3

 

Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

 

 

81.30

Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

82

 

 

Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

 

82.1

 

Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops

 

 

82.10

Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops

 

82.2

 

Call Centers

 

 

82.20

Call Centers

 

82.3

 

Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter

 

 

82.30

Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter

 

82.4

 

Vermittlungstätigkeiten für die Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

 

 

82.40

Vermittlungstätigkeiten für die Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

 

82.9

 

Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

 

 

82.91

Inkassobüros und Auskunfteien

 

 

82.92

Abfüllen und Verpacken

 

 

82.99

Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

 

 

 

ABSCHNITT P — ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG

84

 

 

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

 

84.1

 

Öffentliche Verwaltung

 

 

84.11

Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

 

84.12

Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen

 

 

84.13

Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht

 

84.2

 

Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege/Justiz, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

 

84.21

Auswärtige Angelegenheiten

 

 

84.22

Verteidigung

 

 

84.23

Rechtspflege/Justiz

 

 

84.24

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

 

84.25

Feuerwehren

 

84.3

 

Sozialversicherung

 

 

84.30

Sozialversicherung

 

 

 

ABSCHNITT Q — ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

85

 

 

Erziehung und Unterricht

 

85.1

 

Kindergärten und Vorschulen

 

 

85.10

Kindergärten und Vorschulen

 

85.2

 

Grundschulen/Volksschulen

 

 

85.20

Grundschulen/Volksschulen

 

85.3

 

Weiterführende Schulen und postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht

 

 

85.31

Allgemeinbildende weiterführende Schulen

 

 

85.32

Berufsbildende weiterführende Schulen

 

 

85.33

Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht

 

85.4

 

Tertiärer Unterricht

 

 

85.40

Tertiärer Unterricht

 

85.5

 

Sonstiger Unterricht

 

 

85.51

Sport- und Freizeitunterricht

 

 

85.52

Kulturunterricht

 

 

85.53

Fahr- und Flugschulen

 

 

85.59

Sonstiger Unterricht a. n. g.

 

85.6

 

Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht

 

 

85.61

Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht

 

 

85.69

Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht a. n. g.

 

 

 

ABSCHNITT R — GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN

86

 

 

Gesundheitswesen

 

86.1

 

Krankenhäuser

 

 

86.10

Krankenhäuser

 

86.2

 

Arzt- und Zahnarztpraxen

 

 

86.21

Arztpraxen für Allgemeinmedizin

 

 

86.22

Facharztpraxen

 

 

86.23

Zahnarztpraxen

 

86.9

 

Sonstiges Gesundheitswesen

 

 

86.91

Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung sowie von medizinischen Laboratorien

 

 

86.92

Rettungs- und Krankentransportdienste

 

 

86.93

Erbringung von Dienstleistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, klinischen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, ohne ärztliche Therapien

 

 

86.94

Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen

 

 

86.95

Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen

 

 

86.96

Traditionelle, komplementäre und alternative medizinische Tätigkeiten

 

 

86.97

Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten

 

 

86.99

Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g.

87

 

 

Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime

 

87.1

 

Pflegeheime

 

 

87.10

Pflegeheime

 

87.2

 

Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung

 

 

87.20

Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung

 

87.3

 

Seniorenwohnheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderung

 

 

87.30

Seniorenwohnheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderung

 

87.9

 

Sonstige Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime, und Tätigkeiten für stationäre Betreuung

 

 

87.91

Vermittlungstätigkeiten für Heime und stationäre Betreuung

 

 

87.99

Sonstige Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime, a. n. g.

88

 

 

Sozialwesen, ohne Heime

 

88.1

 

Soziale Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung

 

 

88.10

Soziale Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung

 

88.9

 

Sonstiges Sozialwesen, ohne Heime

 

 

88.91

Tagesbetreuung von Kindern

 

 

88.99

Sonstiges Sozialwesen a. n. g.

 

 

 

ABSCHNITT S — KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

90

 

 

Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst

 

90.1

 

Kunstschaffende Tätigkeiten

 

 

90.11

Literarisches Schaffen und Musikkomposition

 

 

90.12

Bildende Kunst

 

 

90.13

Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten

 

90.2

 

Darstellende Kunst

 

 

90.20

Darstellende Kunst

 

90.3

 

►C1  Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste ◄

 

 

90.31

►C1  Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste ◄

 

 

90.39

►C1  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste ◄

91

 

 

Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

 

91.1

 

Bibliotheken und Archive

 

 

91.11

Bibliotheken

 

 

91.12

Archive

 

91.2

 

Museen, Sammlungen, historische Stätten und Denkmäler

 

 

91.21

Museen und Sammlungen

 

 

91.22

Historische Stätten und Denkmäler

 

91.3

 

Konservierung, Restaurierung und sonstige unterstützende Tätigkeiten für das kulturelle Erbe

 

 

91.30

Konservierung, Restaurierung und sonstige unterstützende Tätigkeiten für das kulturelle Erbe

 

91.4

 

Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks

 

 

91.41

Botanische und zoologische Gärten

 

 

91.42

Naturparks

92

 

 

Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

 

92.0

 

Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

 

 

92.00

Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

93

 

 

Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

 

93.1

 

Erbringung von Dienstleistungen des Sports

 

 

93.11

Betrieb von Sportanlagen

 

 

93.12

Sportvereine

 

 

93.13

Fitnesszentren

 

 

93.19

Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.

 

93.2

 

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung

 

 

93.21

Vergnügungs- und Themenparks

 

 

93.29

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

 

 

 

ABSCHNITT T — ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN

94

 

 

Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport

 

94.1

 

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen

 

 

94.11

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände

 

 

94.12

Berufsorganisationen

 

94.2

 

Arbeitnehmervereinigungen

 

 

94.20

Arbeitnehmervereinigungen

 

94.9

 

Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen

 

 

94.91

Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen

 

 

94.92

Politische Parteien und Vereinigungen

 

 

94.99

Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.

95

 

 

Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern

 

95.1

 

Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

 

 

95.10

Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

 

95.2

 

Reparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern

 

 

95.21

Reparatur und Instandhaltung von Geräten der Unterhaltungselektronik

 

 

95.22

Reparatur und Instandhaltung von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten

 

 

95.23

Reparatur und Instandhaltung von Schuhen und Lederwaren

 

 

95.24

Reparatur und Instandhaltung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen

 

 

95.25

Reparatur und Instandhaltung von Uhren und Schmuck

 

 

95.29

Reparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern a. n. g.

 

95.3

 

Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen und Krafträdern

 

 

95.31

Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen

 

 

95.32

Reparatur und Instandhaltung von Krafträdern

 

95.4

 

Vermittlungstätigkeiten für die Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern

 

 

95.40

Vermittlungstätigkeiten für die Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern

96

 

 

Erbringung von überwiegend persönlichen Dienstleistungen

 

96.1

 

Wäscherei und chemische Reinigung

 

 

96.10

Wäscherei und chemische Reinigung

 

96.2

 

Frisör- und Kosmetiksalons, Day Spas u. Ä.

 

 

96.21

Frisör- und Barbiersalons

 

 

96.22

Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen

 

 

96.23

Day Spas, Saunas, Dampfbäder

 

96.3

 

Bestattungswesen

 

 

96.30

Bestattungswesen

 

96.4

 

Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen

 

 

96.40

Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen

 

96.9

 

Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

 

 

96.91

Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen

 

 

96.99

Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g.

 

 

 

ABSCHNITT U — PRIVATE HAUSHALTE MIT HAUSPERSONAL SOWIE HERSTELLUNG VON WAREN UND ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN DURCH PRIVATE HAUSHALTE FÜR DEN EIGENBEDARF OHNE AUSGEPRÄGTEN SCHWERPUNKT

97

 

 

Private Haushalte mit Hauspersonal

 

97.0

 

Private Haushalte mit Hauspersonal

 

 

97.00

Private Haushalte mit Hauspersonal

98

 

 

Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

98.1

 

Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

 

98.10

Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

98.2

 

Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

 

98.20

Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

 

 

ABSCHNITT V — EXTERRITORIALE ORGANISATIONEN UND KÖRPERSCHAFTEN

99

 

 

Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

 

99.0

 

Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

 

 

99.00

Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

▼M1 —————

▼B




ANHANG III

Die Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 werden wie folgt geändert:

1.   Anhang A

1.1. In Anhang A erhält Buchstabe a („Geltungsbereich“) folgende Fassung:

„a) 

Geltungsbereich

Dieser Anhang gilt für alle in den Abschnitten B bis E der NACE Rev. 2 aufgeführten Tätigkeiten bzw. für alle in den Abschnitten B bis E der CPA aufgeführten Produkte. Für die Positionen 37, 38.1, 38.2 und 39 der NACE Rev. 2 sind keine Angaben erforderlich. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.“

1.2. In Anhang A Buchstabe c („Liste der Variablen“) erhalten die Nummern 6, 7 und 8 folgende Fassung:

„6. 

Die Daten über die Produktion (Nr. 110) sind für die Abteilung 36 und die Gruppen 35.3 und 38.3 der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.

7. 

Die Daten über den Umsatz (Nrn. 120, 121 und 122) sind für die Abschnitte D und E der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.

8. 

Die Daten über die Aufträge (Nrn. 130, 131 und 132) sind nur für die folgenden Abteilungen der NACE Rev. 2 erforderlich: 13, 14, 17, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.“

1.3. In Anhang A Buchstabe c („Liste der Variablen“) erhalten die Nummern 9 und 10 folgende Fassung:

„9. 

Die Daten über die Variablen Nr. 210, 220 und 230 sind für die Gruppe 38.2 der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.

10. 

Die Daten über die Erzeugerpreise und Einfuhrpreise (Nrn. 310, 311, 312 und 340) sind für folgende Gruppen bzw. Klassen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA nicht erforderlich: 07.2, 24.46, 25.4, 30.1, 30.3, 30.4 und 38.3. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.

11. 

Die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) wird auf der Basis von CPA-Gütern berechnet. Die einführenden fachlichen Einheiten können auch anderen als den Abschnitten B bis E der NACE Rev. 2 angehören.“

1.4. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung:

„1. 

Alle Variablen mit Ausnahme der Einfuhrpreisvariablen (Nr. 340) sind auf der Ebene der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der NACE Rev. 2 zu übermitteln. Die Variable Nr. 340 ist auf der Ebene der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der CPA zu melden.

2. 

Für den Abschnitt C der NACE Rev. 2 sind außerdem der Produktionsindex (Nr. 110) und der Index der Erzeugerpreise (Nrn. 310, 311, 312) auf der Ebene der Drei- und Viersteller der NACE Rev. 2 zu übermitteln. In die übermittelten Produktions- und Erzeugerpreisindizes auf der Ebene der Drei- und Viersteller müssen bei jedem Mitgliedstaat mindestens 90 % der Wertschöpfung des Abschnitts C der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr eingegangen sein. Mitgliedstaaten, bei denen die Wertschöpfung des Abschnitts C der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen die Variablen nicht in dieser Gliederungstiefe übermitteln.“

1.5. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) wird unter Nummer 3 „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

1.6. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 4, 5, 6 und 7 folgende Fassung:

„4. 

Außerdem sind alle Variablen mit Ausnahme der Umsatz- und der Auftragseingangsvariablen (Nrn. 120, 121, 122, 130, 131, 132) für die gesamte Industrie, d. h. für die Abschnitte B bis E der NACE Rev. 2, sowie für die industriellen Hauptgruppen (MIG) zu übermitteln, die in der Verordnung (EG) Nr. 586/2001 der Kommission ( 2 ) definiert sind.

5. 

Die Umsatzvariablen (Nrn. 120, 121, 122) sind für die gesamte Industrie, d. h. für die Abschnitte B und C der NACE Rev. 2, sowie für die MIG mit Ausnahme der industriellen Hauptgruppe, die für Tätigkeiten im Energiebereich definiert ist, zu übermitteln.

6. 

Die Auftragseingangsvariablen (Nrn. 130, 131, 132) sind für das gesamte Verarbeitende Gewerbe/die gesamte Herstellung von Waren, d. h. Abschnitt C der NACE Rev. 2, sowie für einen verkleinerten Satz von MIG zu übermitteln, der so zusammengestellt ist, dass er die Liste der unter Buchstabe c (‚Liste der Variablen‘) Nummer 8 dieses Anhangs aufgeführten Abteilungen der NACE Rev. 2 umfasst.

7. 

Die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) ist für sämtliche Industriegüter, d. h. die Abschnitte B bis E der CPA, sowie für die MIG, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 586/2001 aus den Gütergruppen der CPA gebildet wurden, zu übermitteln. Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, müssen diese Variable nicht übermitteln.

1.7. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 9 und 10 folgende Fassung:

„9. 

Die Variablen zum Auslandsmarkt (Nrn. 122, 132 und 312) sind nach Eurozone und Nicht-Eurozone gegliedert zu übermitteln. Diese Gliederung ist für die gesamte Industrie, d. h. die Abschnitte B bis E der NACE, die MIG sowie die Ebenen der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der NACE Rev. 2 vorzunehmen. Die Variable Nr. 122 ist für die Abschnitte D und E der NACE Rev. 2 nicht erforderlich. Zusätzlich ist die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) nach Eurozone und Nicht-Eurozone gegliedert zu übermitteln. Diese Gliederung ist für die gesamte Industrie, d. h. die Abschnitte B bis E der CPA, die MIG sowie die Ebenen der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der CPA vorzunehmen. Bei der Gliederung nach Eurozone und Nicht-Eurozone kann die Kommission nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren die Bedingungen für die Anwendung eines europäischen Stichprobenplans im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d festlegen. Der europäische Stichprobenplan kann den Erfassungsbereich der Einfuhrpreisvariablen auf die Einfuhr von Gütern aus Nicht-Eurozone-Ländern beschränken. Die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, müssen die Gliederung der Variablen Nrn. 122, 132, 312 und 340 nach Eurozone und Nicht-Eurozone nicht übermitteln.

10. 

Die Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abteilungen B, C, D und E der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen nur Daten zur gesamten Industrie, zu den MIG und zur Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 bzw. der CPA übermitteln.“

1.8. In Anhang A Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) erhält die Nummer 2 folgende Fassung:

„2. 

Für Daten zu den Ebenen der Gruppen und Klassen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA kann die Frist um maximal 15 Kalendertage verlängert werden. Für Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abschnitten B, C, D und E der NACE Rev. 2 in dem jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist für Daten zur gesamten Industrie, zu den MIG sowie zu den Ebenen der Abschnitte und Abteilungen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA um maximal 15 Kalendertage verlängert werden.“

1.9. Dem Anhang A Buchstabe i („Erster Bezugszeitraum“) wird folgender Absatz angefügt:

„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“

2.   Anhang B

2.1. Anhang B Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:

„a) 

Geltungsbereich

Dieser Anhang gilt für alle in Abschnitt F der NACE Rev. 2 aufgeführten Tätigkeiten.“

2.2. In Anhang B Buchstabe e („Bezugszeitraum“) wird „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2.3. In Anhang B Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung:

„1. 

Die Variablen Nrn. 110, 210, 220 und 230 sind mindestens auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 zu übermitteln.

2. 

Die Variablen für den Auftragseingang (Nrn. 130, 135 und 136) sind nur für die Gruppe 41.2 und die Abteilung 42 der NACE Rev. 2 erforderlich.“

2.4. In Anhang B Buchstabe f („Gliederungstiefe“) wird unter Nummer 6 „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2.5. In Anhang B Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) wird unter Nummer 2 „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

2.6. Dem Anhang B Buchstabe i („Erstes Bezugsjahr“) wird folgender Absatz angefügt:

„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“

3.   Anhang C

3.1. Anhang C Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:

„a) 

Geltungsbereich

Dieser Anhang gilt für die in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 aufgeführten Tätigkeiten.“

3.2. In Anhang C Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:

„1. 

Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) sowie zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) sind in den unter den Nummern 2 und 3 festgelegten Gliederungstiefen zu übermitteln. Die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) ist in der unter Nummer 4 festgelegten Gliederungstiefe zu übermitteln.

2. 

Detaillierte Ebene für folgende Klassen und Gruppen der NACE Rev. 2:

Klasse 47.11;

Klasse 47.19;

Gruppe 47.2;

Gruppe 47.3;

Summe der Klassen 47.73, 47.74 und 47.75;

Summe der Klassen 47.51, 47.71 und 47.72;

Summe der Klassen 47.43, 47.52, 47.54, 47.59 und 47.63;

Summe der Klassen 47.41, 47.42, 47.53, 47.61, 47.62, 47.64, 47.65, 47.76, 47.77 und 47.78;

Klasse 47.91.

3. 

Aggregierte Ebenen für folgende Klassen und Gruppen der NACE Rev. 2:

Summe der Klasse 47.11 und der Gruppe 47.2;

Summe der Klasse 47.19 und der Gruppen 47.4, 47.5, 47.6, 47.7, 47.8 und 47.9;

Abteilung 47

Abteilung 47 ohne 47.3

4. 

Abteilung 47

Abteilung 47 ohne 47.3

5. 

Die Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen nur die Umsatzvariable (Nr. 120) sowie die Variablen zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) in der unter Nummer 3 vorgegebenen Gliederungstiefe übermitteln.“

3.3. In Anhang C Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) erhalten die Nummern 1, 2 und 3 folgende Fassung:

„1. 

Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) werden innerhalb von zwei Monaten in der unter Buchstabe f Nummer 2 dieses Anhangs vorgegebenen Gliederungstiefe übermittelt. Für Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist um maximal 15 Tage verlängert werden.

2. 

Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) werden innerhalb von einem Monate in der unter Buchstabe f Nummer 3 dieses Anhangs vorgegebenen Gliederungstiefe übermittelt. Bei den Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) können sich die Mitgliedstaaten auch entsprechend der jeweiligen Allokation an einem europäischen Stichprobenplan im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d beteiligen. Die Einzelheiten der Allokation werden nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren festgelegt.

3. 

Die Variable zur Beschäftigtenzahl wird zwei Monate nach Ende des Bezugszeitraums übermittelt. Für Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist um maximal 15 Tage verlängert werden.“

3.4. Dem Anhang C Buchstabe i („Erstes Bezugsjahr“) wird folgender Satz angefügt:

„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“

4.   Anhang D

4.1. Anhang D Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:

„a) 

Geltungsbereich

Dieser Anhang gilt für alle Tätigkeiten, die in den Abteilungen 45 und 46 sowie den Abschnitten H bis N und P bis S der NACE Rev. 2 aufgeführt sind.“

4.2. In Anhang D Buchstabe c („Liste der Variablen“) wird unter Nummer 4 Buchstabe d „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

4.3. In Anhang D Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:

„1. 

Die Umsatzvariable (Nr. 120) ist in folgenden Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:

46 auf der Ebene der Dreisteller;

45, 45.2, 49, 50, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 71, 73, 74, 78, 79, 80, 81.2, 82;

Summe von 45.1, 45.3 und 45.4;

Summe von 55 und 56;

Summe von 69 und 70.2;

2. 

Die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) ist für folgende Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:

Abteilungen 45, 46, 49, 50, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 61, 62, 63;

Summe von 69, 70.2, 71, 73 und 74;

Summe von 55 und 56;

Summe von 78, 79, 80, 81.2 und 82.

3. 

Für die Abteilungen 45 und 46 der NACE Rev. 2 muss die Umsatzvariable von den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in diesen Abteilungen der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Zweisteller übermittelt werden.

4. 

Für die Abschnitte H und J der NACE Rev. 2 muss die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) von den Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abschnitten H und J der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Abschnitte übermittelt werden.

5. 

Die Erzeugerpreisvariable (Nr. 310) ist für folgende wirtschaftliche Tätigkeiten und Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:

49.4, 51, 52.1, 52.24, 53.1, 53.2, 61, 62, 63.1, 63.9, 71, 73, 78, 80, 81.2;

Summe von 50.1 und 50.2;

Summe von 69.1, 69.2 und 70.2.

Für die Abteilung 78 der NACE Rev. 2 ist der Gesamtpreis der eingestellten Mitarbeiter und des eingesetzten Personals anzugeben.“

4.4. In Anhang D Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhält Nummer 7 folgende Fassung:

„7. 

Für die Abteilung 63 der NACE Rev. 2 muss die Erzeugerpreisvariable (Nr. 310) von den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in dieser Abteilung der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Zweisteller übermittelt werden.“

4.5. In Anhang D Buchstabe h („Pilotstudien“) erhält Nummer 3 folgende Fassung:

„3. 

Beurteilung der Durchführbarkeit und Relevanz der Erhebung von Daten über

i) 

Beteiligungsgesellschaften, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Gruppen 64.2 und 70.1 der NACE Rev. 2,

ii) 

Grundstücks- und Wohnungswesen, Abteilung 68 der NACE Rev. 2,

iii) 

Forschung und Entwicklung, Abteilung 72 der NACE Rev. 2,

iv) 

Vermietung von beweglichen Sachen, Abteilung 77 der NACE Rev. 2,

v) 

Abschnitte K, P, Q, R, S der NACE Rev. 2;“

4.6. Dem Anhang D Buchstabe i („Erster Bezugszeitraum“) wird folgender Absatz angefügt:

„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist das 1. Quartal 2009.“

4.7. Anhang D Buchstabe j („Übergangszeitraum“) erhält folgende Fassung:

„j) 

Übergangszeitraum

Nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren kann für die Variable Nr. 310 ein Übergangszeitraum bis spätestens zum 11. August 2008 gewährt werden. Nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren kann für die Übermittlung der Variablen Nr. 310 für die Abteilungen 52, 69, 70, 71, 73, 78, 80 und 81 der NACE-Rev. 2 ein weiteres Jahr gewährt werden. Zusätzlich zu diesen Übergangszeiträumen kann den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in den unter Buchstabe a (‚Geltungsbereich‘) aufgeführten Tätigkeiten der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren ein weiterer Übergangszeitraum von einem Jahr gewährt werden.“




ANHANG IV

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird wie folgt geändert:

1. 

Abschnitt 1 erhält folgende Fassung:

„Erfassungsbereich

Die Statistiken sind für die Wirtschaftszweige zu erstellen, die unter die Abschnitte A bis U der NACE Rev. 2 fallen. Diese Abschnitte decken alle Wirtschaftszweige ab.

Dieser Anhang erfasst auch

a) 

Abfälle aus Haushalten,

b) 

Abfälle, die bei den Verfahren der Abfallverwertung und/oder -beseitigung entstehen.“

2. 

Abschnitt 8 Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:

„1.1. Die folgenden Abschnitte, Abteilungen, Gruppen und Klassen der NACE Rev. 2:



Nummer des Postens

NACE-Rev.-2-Kode

Bezeichnung

1

Abteilung 01

Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

 

Abteilung 02

Forstwirtschaft und Holzeinschlag

2

Abteilung 03

Fischerei und Aquakultur

3

Abschnitt B

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

4

Abteilung 10

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

 

Abteilung 11

Getränkeherstellung

 

Abteilung 12

Tabakverarbeitung

5

Abteilung 13

Herstellung von Textilien

 

Abteilung 14

Herstellung von Bekleidung

 

Abteilung 15

Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen

6

Abteilung 16

Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

7

Abteilung 17

Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus

 

Abteilung 18

Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

8

Abteilung 19

Kokerei und Mineralölverarbeitung

9

Abteilung 20

Herstellung von chemischen Erzeugnissen

 

Abteilung 21

Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

 

Abteilung 22

Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

10

Abteilung 23

Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

11

Abteilung 24

Metallerzeugung und -bearbeitung

 

Abteilung 25

Herstellung von Metallerzeugnissen

12

Abteilung 26

Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen

 

Abteilung 27

Herstellung von elektrischen Ausrüstungen

 

Abteilung 28

Maschinenbau

 

Abteilung 29

Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen

 

Abteilung 30

Sonstiger Fahrzeugbau

13

Abteilung 31

Herstellung von Möbeln

 

Abteilung 32

Herstellung von sonstigen Waren

 

Abteilung 33

Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

14

Abschnitt D

Energieversorgung

15

Abteilung 36

Wasserversorgung

 

Abteilung 37

Abwasserentsorgung

 

Abteilung 39

Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung

16

Abteilung 38

Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung

17

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

18

 

Dienstleistungen:

 

Abschnitt G außer 46.77

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

 

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

 

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

 

Abschnitt J

Information und Kommunikation

 

Abschnitt K

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

 

Abschnitt L

Grundstücks- und Wohnungswesen

 

Abschnitt M

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

 

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

 

Abschnitt O

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

 

Abschnitt P

Erziehung und Unterricht

 

Abschnitt Q

Gesundheits- und Sozialwesen

 

Abschnitt R

Kunst, Unterhaltung und Erholung

 

Abschnitt S

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

 

Abschnitt T

Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

 

Abschnitt U

Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

19

Klasse 46.77

Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen“




ANHANG V

Anhang I Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 erhält folgende Fassung:

„b)   Erfassungsbereich

In diesem Modul werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte C bis N und des Abschnitts R sowie der Abteilung 95 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) erfasst. Wenn vorherige Pilotstudien erfolgreich verlaufen, wird auch Abschnitt K erfasst.

Die Statistiken werden für Unternehmenseinheiten erstellt.“



( 1 )  ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.

( 2 )  ABl. L 86 vom 27.3.2001, S. 11.“

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