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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 01989L0608-20191214

Konsolidierter Text: Richtlinie des Rates vom 21. November 1989 betreffend die gegenseitige Unterstützung der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission, um die ordnungsgemäße Anwendung der tierärztlichen Vorschriften zu gewährleisten (89/608/EWG)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1989/608/2019-12-14

01989L0608 — DE — 14.12.2019 — 002.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

RICHTLINIE DES RATES

vom 21. November 1989

betreffend die gegenseitige Unterstützung der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission, um die ordnungsgemäße Anwendung der tierärztlichen Vorschriften zu gewährleisten

(89/608/EWG)

(ABl. L 351, 2.12.1989, p.34)

Aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017

L 95

1

7.4.2017

 
Die letzte konsolidierte Fassung vor Aufhebung ist unter folgendem Link verfügbar:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01989L0608-20181101
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