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Dokument 32023D2719
Commission Decision (EU) 2023/2719 of 6 December 2023 on the confirmation of equivalence recognition with regard to organic products provided for in Annex 14 to the Trade and Cooperation Agreement between the European Union and the European Atomic Energy Community, of the one part, and the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, of the other part
Beschluss (EU) 2023/2719 der Kommission vom 6. Dezember 2023 zur Bestätigung der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Bezug auf ökologische/biologische Erzeugnisse gemäß Anhang 14 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Beschluss (EU) 2023/2719 der Kommission vom 6. Dezember 2023 zur Bestätigung der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Bezug auf ökologische/biologische Erzeugnisse gemäß Anhang 14 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
C/2023/8223
ABl. L, 2023/2719, 7.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2719/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In Kraft
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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2023/2719 |
7.12.2023 |
BESCHLUSS (EU) 2023/2719 DER KOMMISSION
vom 6. Dezember 2023
zur Bestätigung der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Bezug auf ökologische/biologische Erzeugnisse gemäß Anhang 14 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2021/689 des Rates vom 29. April 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Anhang 14 Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (2) (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) ist die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die in den Anlagen 14-A und 14-B zu Anhang 14 aufgeführten ökologischen/biologischen Erzeugnisse vorgesehen. |
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(2) |
Angesichts des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) am 1. Januar 2022 wird gemäß Anhang 14 Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit die Anerkennung der Gleichwertigkeit gemäß den Absätzen 1 und 2 des genannten Artikels bis zum 31. Dezember 2023 neu bewertet. |
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(3) |
Mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses (EU) 2021/689 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union Beschlüsse zu fassen, um nach der Neubewertung der Gleichwertigkeit, die bis zum 31. Dezember 2023 vorzunehmen ist, im Einklang mit Anhang 14 Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit die Anerkennung der Gleichwertigkeit zu bestätigen oder auszusetzen. |
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(4) |
Die Vertragsparteien des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit haben die Angelegenheit auf der zweiten und der dritten Sitzung des Handelssonderausschusses für technische Handelshemmnisse am 24. Oktober 2022 und am 18. Oktober 2023 erörtert. Im Laufe des Jahres 2023 fanden fachliche Beratungen zwischen den Parteien statt, die am 28. September 2023 abgeschlossen wurden. |
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(5) |
Die Kommission hat die in Anhang 14 Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit vorgesehene Bewertung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vereinigten Königreichs über ökologische/biologische Erzeugnisse vorgenommen. Im Anschluss an diese Bewertung und die Erörterungen im Handelssonderausschuss für technische Handelshemmnisse ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vereinigten Königreichs über ökologische/biologische Erzeugnisse der Verordnung (EU) 2018/848 und den auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten gleichwertig sind. |
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(6) |
Der Rat und das Europäische Parlament wurden über die Ergebnisse der Bewertung der Kommission unterrichtet — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Union bestätigt, dass in Bezug auf die in Anlage 14-A zu Anhang 14 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit aufgeführten Erzeugnisse die in Anlage 14-C zu dem genannten Anhang aufgeführten Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vereinigten Königreichs der Verordnung (EU) 2018/848 und den auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten gleichwertig sind, durch die die in Anlage 14-D zu dem genannten Anhang aufgeführten Rechts- und Verwaltungsvorschriften ersetzt wurden.
Artikel 2
Der Standpunkt der Union gemäß Artikel 1 wird dem Vereinigten Königreich im Handelssonderausschuss für technische Handelshemmnisse notifiziert.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 6. Dezember 2023
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 149, 30.4.2021, S. 2, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/689/oj.
(2) ABl. L 149, 30.4.2021, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2021/689(1)/oj.
(3) Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150, 14.6.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/848/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2719/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)