Wählen Sie die experimentellen Funktionen, die Sie testen möchten.

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32020D1656

Beschluss (GASP) 2020/1656 des Rates vom 6. November 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

ABl. L 372I vom 9.11.2020, S. 4-15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 31/03/2024: Dieser Rechtsakt wurde geändert. Aktuelle konsolidierte Fassung: 04/10/2022

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1656/oj

9.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 372/4


BESCHLUSS (GASP) 2020/1656 DES RATES

vom 6. November 2020

über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, die innerhalb der Union wie auch in Drittstaaten zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen getroffen werden müssen.

(2)

Die Union setzt die Strategie zielstrebig um und führt die in ihrem Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte multilateraler Einrichtungen wie etwa der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu unterstützen.

(3)

Am 17. November 2003 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP (1) angenommen. Mit diesem Gemeinsamen Standpunkt wird unter anderem bezweckt, den Abschluss der IAEO-Übereinkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen und der Zusatzprotokolle zu fördern; ferner verpflichtet er die Union, darauf hinzuarbeiten, dass die Zusatzprotokolle und die Übereinkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen zum Standard für das Verifikationssystem der IAEO werden.

(4)

Am 17. Mai 2004 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2004/495/GASP (2) angenommen.

(5)

Am 18. Juli 2005 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2005/574/GASP (3) angenommen.

(6)

Am 12. Juni 2006 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2006/418/GASP (4) g angenommen.

(7)

Am 14. April 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/314/GASP (5) angenommen.

(8)

Am 27. September 2010 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2010/585/GASP (6) angenommen.

(9)

Am 21. Oktober 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/517/GASP (7) angenommen.

(10)

Am 21. Dezember 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/2383 (8) angenommen und dessen Geltungsdauer am 8. Juni 2020 durch den Beschluss (GASP) 2020/755 (9) verlängert.

(11)

Am 8. Mai 2016 ist die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial (Convention on the Physical Protection of Nuclear Material — CPPNM) in Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Euratom-Gemeinschaft sind Vertragsparteien der im Jahr 2005 angenommenen Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial (Amendment to the Convention on the Physical Protection of Nuclear Material — ACPPNM). Die Union setzt sich weiterhin für deren weltweite Anwendung und wirksame Umsetzung ein, unter anderem indem sie die im Rahmen des IAEO-Aktionsplans für nukleare Sicherung (2018-2021) durchgeführten Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung unterstützt.

(12)

Die Union bestätigt, dass die Zuständigkeit für die nukleare Sicherung in einem Staat ausschließlich bei diesem Staat liegt, und ist bestrebt, die nukleare Sicherung weiterhin sowohl durch nationale Sicherungsmaßnahmen als auch durch internationale Zusammenarbeit zu verbessern. Die Union wird weiterhin die Arbeit der IAEO unterstützen, die darin besteht, den Mitgliedstaaten auf Antrag bei der Einrichtung und Verbesserung wirksamer und nachhaltiger nationaler Systeme der nuklearen Sicherung behilflich zu sein. Die Unterstützung durch die Union steht somit im Einklang mit der Ministererklärung und den Ergebnissen der Internationalen Konferenz über nukleare Sicherung — „Sustaining and Strengthening Efforts“ (im Folgenden „ICONS-Konferenz“), die vom 10. bis 14. Februar 2020 am Sitz der IAEO in Wien stattfand. Die Union wird weiterhin einen Beitrag zur Umsetzung des IAEO-Aktionsplans für nukleare Sicherung (2018-2021) leisten, der am 13. September 2017 vom Gouverneursrat der IAEO gebilligt und am 14. September 2017 von der Generalkonferenz bestätigt wurde. Die Union ist bestrebt, die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Umsetzung der bisherigen Gemeinsamen Aktionen und Beschlüsse des Rates zur Unterstützung der IAEO-Aktionspläne für nukleare Sicherung zu wahren —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zur weiteren wirksamen Umsetzung der Strategie unterstützt die Union die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation, mit denen folgende Ziele verfolgt werden:

a)

Leistung eines Beitrags zu den weltweiten Bemühungen um eine wirksame nukleare Sicherung, indem umfassende Leitlinien für die nukleare Sicherung festgelegt werden und auf Antrag die Anwendung dieser Leitlinien im Rahmen von Peer Reviews, Beratungsdiensten und des Kapazitätsaufbaus, einschließlich Aus- und Fortbildung, gefördert wird;

b)

Unterstützung bei dem Beitritt zu und der Umsetzung von einschlägigen internationalen Rechtsinstrumenten und der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und der internationalen Abstimmung der Unterstützung sowie

c)

Unterstützung des Mandats der IAEO, im Bereich der nuklearen Sicherung eine zentrale Rolle zu spielen und die internationale Zusammenarbeit zu stärken, unter Berücksichtigung der Prioritäten der Mitgliedstaaten, die in den Beschlüssen und Entschließungen der Beschlussfassungsgremien der IAEO zum Ausdruck gebracht wurden.

(2)   Mit den von der Union zu finanzierenden Projekten wird Folgendes unterstützt:

a)

vorrangige und horizontale Projekte im Bereich der nuklearen Sicherung, wie die weltweite Anwendung der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial, Dienstleistungen im Bereich Computersicherheit und Informationstechnologie sowie Förderung einer Kultur der nuklearen Sicherung;

b)

Informationsmanagement mit Schwerpunkt auf der Bewertung des Bedarfs, der Prioritäten und der Bedrohungen im Bereich der nuklearen Sicherung;

c)

nukleare Sicherung von Materialien und zugehörigen Anlagen mit Schwerpunkt auf der Verbesserung des physischen Schutzes von Kernmaterial und der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle während des gesamten Brennstoffzyklus sowie ein Konzeptpapier über die Anwendung von Maßnahmen zum physischen Schutz im Zeitalter von COVID-19;

d)

nukleare Sicherung von Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, mit Schwerpunkt auf der institutionellen Infrastruktur zur Reaktion für Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt;

e)

Programmentwicklung und internationale Zusammenarbeit mit Schwerpunkt auf der Konzipierung von Aus- und Fortbildungsprogrammen;

f)

Kapazitätsaufbau und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherung unter besonderer Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts.

(3)   Bei der Durchführung der in Absatz 2 genannten Projekte, mit denen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Tätigkeiten unterstützt werden, wird dafür gesorgt, dass der Union die entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird; ferner wird bei der Durchführung dieses Beschlusses für eine ordnungsgemäße Programmverwaltung gesorgt.

(4)   Die in Absatz 2 genannten Projekte werden zum Nutzen aller IAEO-Mitgliedstaaten und Nicht-IAEO-Mitgliedstaaten durchgeführt.

(5)   Alle Projektkomponenten werden durch eine proaktive innovative Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, und die Finanzmittel werden entsprechend zugewiesen.

(6)   Der Anhang dieses Beschlusses enthält eine ausführliche Beschreibung der in Absatz 2 genannten Projekte.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch die IAEO. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der IAEO.

Artikel 3

(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte dienende Betrag beläuft sich auf 11 582 300 EUR.

(2)   Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Europäische Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrags. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der IAEO. In dem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass die IAEO zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Europäische Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat durch regelmäßige Berichte, die von der IAEO erstellt werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Europäische Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte zur Verfügung.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach dem Tag der Annahme des Beschlusses, falls vor diesem Zeitpunkt kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde.

Geschehen zu Brüssel am 6. November 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ROTH


(1)  Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP vom 17. November 2003 betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34).

(2)  Gemeinsame Aktion 2004/495/GASP des Rates vom 17. Mai 2004 zur Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen des Fonds für nukleare Sicherheit der IAEO über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 182 vom 19.5.2004, S. 46).

(3)  Gemeinsame Aktion 2005/574/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 44).

(4)  Gemeinsame Aktion 2006/418/GASP des Rates vom 12. Juni 2006 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 165 vom 17.6.2006, S. 20).

(5)  Gemeinsame Aktion 2008/314/GASP des Rates vom 14. April 2008 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 107 vom 17.4.2008, S. 62).

(6)  Beschluss 2010/585/GASP des Rates vom 27. September 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 259 vom 1.10.2010, S. 10).

(7)  Beschluss 2013/517/GASP des Rates vom 21. Oktober 2013 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation in den Bereichen nukleare Sicherung und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 281 vom 23.10.2013, S. 6).

(8)  Beschluss (GASP) 2016/2383 des Rates vom 21. Dezember 2016 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 352 vom 23.12.2016, S. 74).

(9)  Beschluss (GASP) 2020/755 des Rates vom 8. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2383 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 179 I vom 9.6.2020, S. 2).


ANHANG

1.   

Rubrik 1: Vorrangige und horizontale Projekte im Bereich der nuklearen Sicherung

Projekt 1: Universalisierung der im Jahr 2005 angenommenen Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial (ACPPNM)

Hintergrund

Um den Beitritt zur Änderung und deren Umsetzung zu erleichtern, leistet die IAEO auf ein entsprechendes Ersuchen hin Unterstützung bei der Abfassung von Rechtsvorschriften und technische Unterstützung. Dies umfasst Folgendes:

1.

Unterstützung bei der Ausarbeitung nationaler Umsetzungsvorschriften, einschließlich der Bereitstellung nationaler, regionaler und internationaler Lehrgänge und Seminare, bilateraler Hilfe bei der Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften und der Schulung von Einzelpersonen.

2.

Unterstützung bei der Schaffung, Umsetzung und Aufrechterhaltung der einzelstaatlichen Systeme für den physischen Schutz, einschließlich Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der nuklearen Sicherung, wie etwa Peer Reviews und Beratungsdienste, nationale und regionale Schulungen und Workshops mit dem Ziel des Kapazitätsaufbaus und der Entwicklung der erforderlichen Humanressourcen sowie Entwicklung und Umsetzung integrierter Pläne zur Unterstützung der nuklearen Sicherung (Integrated Nuclear Security Support Plans — INSSP).

Ziele

Die Ziele bestehen darin, die Entwicklung und Förderung der nuklearen Sicherung weltweit, einschließlich der Erstellung von IAEO-Leitfäden der Schriftenreihe zur nuklearen Sicherung und ihrer Nutzung, die Universalisierung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM) und seiner Änderung, zusammen als A/CPPNM bezeichnet, zu fördern, den Informationsaustausch über nukleare Sicherung zu erleichtern und den internationalen Rechtsrahmen zu stärken.

Zu erreichende Ziele

1.

Überprüfung der ACPPNM auf der Konferenz der Vertragsstaaten im Jahr 2021.

2.

Internationale, regionale und nationale Workshops — auf Ersuchen der Mitgliedstaaten — zur Förderung der Universalisierung des ACPPNM sowie zur Sensibilisierung.

3.

Entwicklung von Informationsmaterial, um den Beitritt weiterer Staaten zur ACPPNM zu fördern.

Ergebnis

IAEO-Beiträge zum Beitritt zum A/CPPNM

Projekt 2: Dienstleistungen im Bereich Computersicherheit und Informationstechnologie

Hintergrund

Die Informations- und Computersicherheit ist nach wie vor ein entscheidendes Element für die Staaten bei der Verbesserung ihrer Fähigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung.

Hauptzweck der nuklearen Sicherung ist die Verhütung und Aufdeckung von kriminellen oder vorsätzlichen unzulässigen Handlungen mit oder in Verbindung mit Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material, zugehörigen Anlagen oder zugehörigen Tätigkeiten und die Reaktion darauf. Die Verantwortung für die nukleare Sicherung innerhalb eines Staatsgebiets liegt ausschließlich beim betreffenden Staat, der die Sicherung von Kernmaterial, sonstigem radioaktivem Material, zugehörigen Anlagen und zugehörigen Tätigkeiten unter seiner Hoheit zu gewährleisten hat. Jeder Staat strebt die Gewährleistung der nuklearen Sicherung an, indem er ein für diesen Staat geeignetes eigenes System der nuklearen Sicherung einrichtet. Computer spielen bei allen Aspekten des sicheren Betriebs kerntechnischer Anlagen, einschließlich der Computersicherheit und der Aufrechterhaltung des physischen Schutzes, eine wesentliche Rolle. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle diese Computersysteme ordnungsgemäß vor böswilligen Eingriffen geschützt werden. Aufgrund der sich ständig verändernden Bedrohungsfähigkeiten und -Merkmale entwickelt sich die Informations- und Computersicherheit ständig weiter, und es treten ständig neue Bedrohungstechniken, -taktiken und -prozesse auf. Die IAEO führt Arbeiten durch, die auf die Abwehr dieser sich wandelnden Bedrohung ausgerichtet sind.

Ziele

Verbesserung der Fähigkeiten der Staaten im Bereich der Computer- und Informationssicherheit.

Zu erreichende Ziele

1.

Fertigstellung und Aktualisierung der Veröffentlichungen zur Informations- und Computersicherheit in der IAEO-Schriftenreihe zur nuklearen Sicherung (Neue und aktualisierte Leitfäden) und damit zusammenhängenden technischen Dokumenten und Veröffentlichungen.

2.

Ausrichtung von eigens der Computersicherheit kerntechnischer Anlagen gewidmeten Expertentreffen, um über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu bleiben.

3.

Lehrgänge, Übungen und Workshops.

4.

Bereitstellung technischer Unterstützung für Staaten im Bereich der Computersicherheit.

Ergebnis

1.

IAEO-Beiträge zu verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Informations- und Computersicherheit auf Staatsebene, auf Ebene der zuständigen Behörden und auf Anlagenebene, um die Verhütung und Erkennung von Computersicherheitsvorfällen, die sich unmittelbar oder mittelbar negativ auf die nukleare Sicherung auswirken können, und die Reaktion darauf zu unterstützen.

2.

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit durch Zusammenführung von Experten und politischen Entscheidungsträgern, um den Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich der Computersicherheit zu fördern.

3.

Beibehaltung der Veröffentlichung von Leitfäden und technischer Dokumentation im Bereich der Informations- und Computersicherheit für die nukleare Sicherung.

Projekt 3: Stärkung der Kultur der nuklearen Sicherung

Hintergrund

Die Kultur der nuklearen Sicherung ist ein multidisziplinärer Ansatz zur Vorbereitung der Arbeitskräfte auf Bedrohungen von außen und innen, gestützt auf ihre Bereitschaft und Motivation, festgelegte Verfahren zu befolgen, die Vorschriften einzuhalten und wachsam zu sein. Da die meisten Systeme der nuklearen Sicherung vom Menschen konzipiert, verwaltet und betrieben werden, hängt der Erfolg des Systems der nuklearen Sicherung von den daran beteiligten Personen ab. Die Kultur der nuklearen Sicherung zählt zu den zwölf Grundprinzipien für den physischen Schutz von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen gemäß der ACPPNM sowie zu den Grundprinzipien des Verhaltenskodex für die Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen. Im Leitfaden zur Umsetzung der Kultur der nuklearen Sicherung, NSS Nr. 7, wird die Kultur der nuklearen Sicherung definiert als die Zusammenführung von Merkmalen, Einstellungen und Verhaltensweisen von Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen, die der Unterstützung und Verbesserung der nuklearen Sicherung dient. In dem Leitfaden NSS Nr. 7 wird das Konzept definiert, ferner werden darin die Aufgaben und Zuständigkeiten von Einrichtungen und Einzelpersonen beschrieben und Merkmale einer Kultur der nuklearen Sicherung dargelegt, die dazu dienen, eine wirksame nukleare Sicherung zu erreichen.

Die Schwerpunkte des Projekts liegen auf der Unterstützung der Humanressourcenentwicklung in den Mitgliedstaaten durch Workshops, Schulungen und Sensibilisierungsseminare, der Unterstützung bei der Selbstbewertung der Kultur der nuklearen Sicherung sowie auf der Förderung des Erfahrungs- und Wissensaustauschs über Selbstbewertungsinstrumente und -methoden sowie bewährte Verfahren im Bereich der nuklearen Sicherungskultur.

Ziel

Unterstützung der Staaten bei der Verbesserung ihrer Sicherungskultur.

Zu erreichende Ziele

1.

Veranstaltung internationaler Workshops zur Kultur der nuklearen Sicherung, um die Humanressourcenentwicklung in den Mitgliedstaaten zu unterstützen.

2.

Entwicklung und Konsolidierung von Leitfäden und Schulungsmaterial und -instrumenten für die Kultur der nuklearen Sicherung, einschließlich Selbstbewertungsinstrumenten.

Ergebnis

Förderung des internationalen Austauschs von Erfahrungen, Kenntnissen und bewährten Verfahren im Hinblick auf die Entwicklung, Förderung und Aufrechterhaltung einer soliden Kultur der nuklearen Sicherung, die mit den einzelstaatlichen Systemen der nuklearen Sicherung vereinbar ist.

2.   

Rubrik 2: Informationsmanagement

Projekt 1: Bewertung des Bedarfs, der Prioritäten und der Bedrohungen im Bereich der nuklearen Sicherung (INSSP-Missionen)

Hintergrund

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) unterstützt einzelne Staaten auf deren Ersuchen hin dabei, den Bedarf im Bereich der nuklearen Sicherung zu ermitteln und diesem Bedarf gerecht zu werden, indem integrierte Pläne zur Unterstützung der INSSP) ausgearbeitet und umgesetzt und Instrumente zur Selbstbewertung entwickelt werden. Die Zuständigkeit für die nukleare Sicherung innerhalb eines Staatsgebiets liegt ausschließlich bei dem betreffenden Staat, der die Sicherung von Kernmaterial, anderem radioaktivem Material, zugehörigen Anlagen und zugehörigen Tätigkeiten unter seiner Hoheit zu gewährleisten hat. Die IAEO unterstützt Staaten in ihren Anstrengungen, wirksame und langfristig tragfähige Systeme der nuklearen Sicherung aufzubauen; hierbei sind die integrierten Pläne zur Unterstützung der nuklearen Sicherung ein wirksames Hilfsmittel. Obgleich der integrierte Plan zur Unterstützung der nuklearen Sicherung (INSSP) kein rechtsverbindliches Dokument ist, gilt die Genehmigung oder Billigung des Plans durch den Staat als Zeichen, dass dieser sich verpflichtet, die in dem Plan enthaltenen vereinbarten Verbesserungen im Bereich der nuklearen Sicherung weiter umzusetzen. Der INSSP soll dem Staat bei der strategischen Planung der Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung helfen und die Eigenverantwortung eines Staates für die Durchführung der zur Stärkung des Systems der nuklearen Sicherung erforderlichen Verbesserungen sicherstellen. Im Rahmen des Plans wird eine Bewertung des Bedarfs des Staats im Bereich der nuklearen Sicherung vorgenommen; ferner werden in dem Plan die Tätigkeiten erfasst, die von dem Staat — und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der IAEO oder anderen internationalen Partnern — durchgeführt werden oder geplant sind.

Der INSSP besteht aus einem allgemeinen Rahmen, der Bereiche und Ziele der nuklearen Sicherung enthält, die es dem Staat ermöglichen, durch einen systematischen Ansatz den eigenen Bedarf im Bereich der nuklearen Sicherung zu ermitteln. Ziel ist, den Staaten allgemeine strategische Aspekte der nuklearen Sicherung als Orientierungshilfe für die politischen Entscheidungsträger sowie für Ziele der strategischen Planung an die Hand zu geben, um auf lange Sicht die Schaffung selbsttragender Systeme der nuklearen Sicherheit zu ermöglichen. Der Plan zur Unterstützung der nuklearen Sicherheit (INSSP) untergliedert sich in sechs funktionale Bereiche: (1) Rechts- und Regulierungsrahmen (2) Bewertung der Bedrohungslage und der Risiken (3) System für den physischen Schutz (4) Aufdeckung strafbarer und anderer unzulässiger Handlungen mit Kernmaterial, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt (5) Reaktion auf Zwischenfälle im Bereich nukleare Sicherung und (6) Tragfähigkeit des Systems der nuklearen Sicherung des Staats. Ergänzend zu den INSSP-Missionen veranstaltet die IAEO Fachsitzungen der INSSP-Anlaufstellen.

Das INSSP-Verfahren wird durch das Informationsmanagementsystem für nukleare Sicherung (Nuclear Security Information Management System — NUSIMS) unterstützt; hierbei handelt es sich um ein System, dessen Nutzung freiwillig ist und das die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, den Status ihrer Infrastruktur im Bereich der nuklearen Sicherung im Wege einer Selbstbewertung zu überprüfen und die eigenen Fortschritte hinsichtlich der Schaffung, Aufrechterhaltung und Tragfähigkeit eines wirksamen Systems der nuklearen Sicherung zu verfolgen. Die Informationsstruktur des Informationsmanagementsystems NUSIMS spiegelt die zentralen operativen Bereiche der nuklearen Sicherung wider und basiert auf den Grundlagen und Empfehlungen zur nuklearen Sicherung, die im Rahmen der Schriftenreihe der IAEO zur nuklearen Sicherung veröffentlicht wurden.

Ziele

Ermittlung des Bedarfs einzelner Staaten im Bereich der nuklearen Sicherung und Zusammenfassung dieses Bedarfs in einem integrierten Dokument, das die im Bereich der nuklearen Sicherung notwendigen Verbesserungen enthält, sowie Bereitstellung eines auf den Bedarf des jeweiligen Staates abgestimmten Rahmens für die Koordinierung und Umsetzung der von dem Staat, der IAEO und möglichen Gebern durchgeführten Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung.

Aufrechterhaltung einer umfassenden Informationsplattform, die ein gutes Verständnis des Bedarfs der Staaten weltweit im Bereich der nuklearen Sicherung vermittelt und bei der Durchführung des IAEO-Aktionsplans für nukleare Sicherung unterstützt.

Zu erreichende Ziele

1.

Ausarbeitung und Umsetzung von integrierten Plänen zur Unterstützung der nuklearen Sicherung (INSSP).

2.

Überprüfung des zur Nutzung durch die Staaten bereitgestellten Mechanismus oder Instruments zur freiwilligen Selbstbewertung (NUSIMS) und Anpassung an die Struktur des integrierten Plans zur Unterstützung der nuklearen Sicherung.

3.

Fachsitzungen der INSSP-Anlaufstellen.

4.

Fertigstellung des INSSP-Benutzerhandbuchs.

Ergebnis

Bewertung des Bedarfs der ersuchenden Staaten im Bereich der nuklearen Sicherung und Unterstützung bei der Erstellung einer strategischen Planung der empfohlenen Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung, durch die die Schaffung, Aufrechterhaltung und Tragfähigkeit eines wirksamen Systems der nuklearen Sicherung sichergestellt werden soll, um den Staaten dabei zu helfen, ihre Pflichten aus dem geänderten Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (A/CPPNM) zu erfüllen.

3.   

Rubrik 3: Nukleare Sicherung von Kernmaterial und zugehörigen Anlagen

Projekt 1: Verbesserung des physischen Schutzes und der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle während des gesamten Brennstoffzyklus

Hintergrund

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherung von Kernmaterial bei Verwendung und Lagerung, der nuklearen Sicherung während des Kernbrennstoffzyklus sowie mit der nuklearen Sicherung zugehöriger Anlagen während ihrer Lebensdauer, einschließlich der Kernmaterialbuchführung und -Kontrolle für Zwecke der nuklearen Sicherung, und der technischen Umsetzung des A/CPPNM. Die Organisation entwickelt Leitlinien und bietet Staaten auf deren Ersuchen hin Fortbildungsmaßnahmen und Hilfe, um die Sicherung von Kernmaterial durch Buchführung und Kontrolle zu verbessern. Bei dem Projekt steht die Bewältigung von Bedrohung durch Insider im Mittelpunkt. Das Programm der IAEO, das Bedrohungen durch Insider behandelt, bietet Leitlinien für Präventions- und Schutzmaßnahmen zur nuklearen Sicherung, die der Verminderung der Bedrohung durch Insider dienen. Gegenstand des Projekts ist außerdem die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle (nuclear material accounting and control — NMAC). Durch ein System der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle wird dazu beigetragen, die unbefugte Entnahme von Kernmaterial zu verhindern und aufzudecken, indem ein Verzeichnis allen Kernmaterials, das Informationen zum Lagerort einschließt, geführt wird. Das primäre Ziel eines Systems der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle ist die Erfassung und Meldung genauer, aktueller, vollständiger und zuverlässiger Informationen über alle Tätigkeiten und Vorgänge (einschließlich Verbringungen) im Zusammenhang mit Kernmaterial. Das System der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle auf Ebene einer kerntechnischen Anlage wird im Kontext des nationalen Verwaltungsrahmens aufgebaut und von der zuständigen Behörde des Staates kontrolliert. Dieses System darf nicht mit dem Staatlichen Rechenschafts- und Kontrollsystem für Kernmaterial (SSAC) verwechselt werden, das geschaffen wird, um den internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen nachzukommen.

Die IAEO hat erhebliche Mittel in die Entwicklung des virtuellen „Shapash Nuclear Research Institute (SNRI)“ (Shapash-Kernforschungsinstitut) investiert. Hauptzweck der Entwicklung des SNRI war, Mitgliedstaaten in Fragen der nuklearen Sicherung Aus- und Fortbildungsmaßnahmen anbieten zu können, ohne sensible Informationen über bestehende Anlagen offenzulegen, was die Sicherheit dieser Anlagen gefährden könnte. Das SNRI-3D-Modell ist ein nützliches Instrument für Fortbildungsmaßnahmen zur nuklearen Sicherung. Von der Weiterentwicklung des SNRI verspricht man sich eine optimalere Nutzung des 3D-Modells und bessere Ergebnisse bei den Fortbildungsmaßnahmen zur nuklearen Sicherung. Die Nutzung eines 3D-Modells und der virtuellen Realität für Fortbildungszwecke erfordert jedoch Fachkenntnisse und entsprechende Ressourcen. Die Ziele der Fortbildungsmaßnahmen müssen eng auf die technischen Lösungen abgestimmt sein, die eingesetzt werden, um diese Ziele zu verwirklichen. Die IAEO beabsichtigt, das Potenzial des SNRI-3D-Modells weiter zu nutzen und die Ausarbeitung von Lehrmitteln zum SNRI auch in Zukunft fortzuführen.

Ziele

Bereitstellung von Leitlinien und Instrumenten zur Prävention und zum Schutz vor der unbefugten Entnahme von Kernmaterial und vor der Sabotage von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen durch Insider.

Bewertung, welche IAEO-Mitgliedstaaten, die Kernmaterial verarbeiten, handhaben oder lagern, ein System der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle (nuclear material accounting and control — NMAC) verwenden, und Unterstützung der zuständigen Behörden und der Betreiber in diesen Mitgliedstaaten dabei, ein erfolgreiches NMAC-Programm zu gewährleisten. Bewertung, welche IAEO-Mitgliedstaaten, die gegenwärtig noch nicht über ein NMAC-System verfügen, gewillt sind, um Unterstützung bei der Einrichtung eines NMAC-Programms zu ersuchen.

Zu erreichende Ziele

1.

Erstellung von Leitfäden im Rahmen der Schriftenreihe zur nuklearen Sicherung und Entwicklung von Instrumenten für das e-Learning zur Abwehr der Bedrohung durch Insider sowie Verbesserung der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle zum Zwecke der nuklearen Sicherung von Anlagen.

2.

Veranstaltung von Sensibilisierungslehrgängen sowie von praktischen Lehrgängen.

3.

Veranstaltung von Sensibilisierungslehrgängen sowie von praktischen Lehrgängen zur Kernmaterialbuchführung und -kontrolle.

4.

Weiterentwicklung des mit virtueller Realität arbeitenden Shapash-Schulungstools.

Ergebnis

Kontinuierliche Hilfeleistung, um die Staaten in ihren Anstrengungen zur Schaffung wirksamer und tragfähiger nationaler Systeme der nuklearen Sicherung zu unterstützen, die eine Abwehr der Bedrohung durch Insider und eine Verbesserung der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle in Anlagen ermöglichen.

Projekt 2: CRP-Konzeptpapier zur Anwendung physischer Schutzmaßnahmen in Zeiten von COVID-19

Hintergrund

Dieses Projekt hat die Anwendung von Zugangskontrollen und anderen Technologien der nuklearen Sicherung unter Pandemie-Bedingungen in Anlagen zum Gegenstand, in denen Kernmaterial und anderes radioaktives Material gelagert und verwendet wird, einschließlich Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs, Forschungs- und Leistungsreaktoren und mit radioaktivem Material arbeitender Anlagen. Unter mit der COVID-19-Situation vergleichbaren Pandemie-Bedingungen können durch medizinische Maßnahmen, durch die die Gefahr der Übertragung des Virus auf ein Minimum reduziert werden soll, die Wirksamkeit und sogar die Anwendung vorhandener Technologien und Verfahren zur nuklearen Sicherung wie beispielsweise Zugangskontrollmaßnahmen beeinträchtigt werden. In einigen Kontexten können Änderungen an Durchführungsprotokollen, Änderungen an bestehenden Technologien und die Anpassung neuer Technologien die geeigneten Maßnahmen sein, um die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Probleme zu bewältigen. Im Rahmen dieses Projekts werden die Betriebserfahrungen der IAEO-Mitgliedstaaten bezüglich der Anwendung von Zugangskontrollen und anderer Maßnahmen zur nuklearen Sicherung während der COVID-19-Pandemie überprüft und die damit verbundenen Probleme sowie bewährte Verfahren ermittelt. Sodann werden im Rahmen des Projekts die Technologien und Verfahren zur nuklearen Sicherung (auch im Bereich der Zugangskontrolle) ermittelt, die verbesserungsbedürftig sind, und es wird im Labor eine Bewertung der möglichen Änderungen und Verbesserungen unter der Perspektive ihrer Umsetzung unter vergleichbaren Pandemie-Bedingungen vorgenommen. Die IAEO wird den Austausch von Betriebserfahrungen und technischen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, die Projektberichte veröffentlichen und die Durchführung von Forschungsarbeiten in ausgewählten Labors der Mitgliedstaaten unterstützen.

Ziele

Durch das Projekt soll für wirksame Maßnahmen zur nuklearen Sicherung in kerntechnischen Anlagen und Anlagen, die mit anderem radioaktivem Material arbeiten, unter Pandemie-Bedingungen gesorgt werden. Zu den Projektzielen gehört Folgendes:

1.

die Überprüfung der Betriebserfahrungen der Mitgliedstaaten mit der Durchführung von Zugangskontrollen und anderen Maßnahmen zur nuklearen Sicherung während der COVID-19-Pandemie,

2.

die Ermittlung der damit einhergehenden Probleme sowie bewährter Verfahren,

3.

die Prüfung, ob bestehende Technologie oder die mit der Anwendung dieser Technologien verknüpften Verfahren geändert oder neue Technologien entwickelt werden müssen, um den medizinischen Erfordernissen der COVID-19-Pandemie gerecht zu werden,

4.

die Durchführung einer technischen Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen der Neuentwicklungen von Zugangskontrolltechniken und anderen Technologien der nuklearen Sicherung unter Pandemiebedingungen.

Zu erreichende Ziele

1.

Erstellung eines Leitfadens mit bewährten Verfahren und technischen Empfehlungen zur Weitergabe der Betriebserfahrungen der Mitgliedstaaten im Bereich der nuklearen Sicherung während der COVID-19-Pandemie.

2.

Ermittlung der technischen Bereiche, in denen Weiterentwicklungen erforderlich sind, um unter Pandemie-Bedingungen eine wirksame Zugangskontrolle und wirksame andere Maßnahmen zur nuklearen Sicherung zu ermöglichen.

Ergebnisse

Verbesserte Maßnahmen zur nuklearen Sicherung zur Verhütung von Diebstahl von Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material oder von Sabotage von kerntechnischen Anlagen unter Pandemiebedingungen.

Verbesserte Entscheidungsfindung bei Kontrollbehörden und Industrie hinsichtlich der Durchführung von Zugangskontrollen und der Anwendung anderer Technologien zur nuklearen Sicherung während einer Krise.

4.   

Rubrik 4: Nukleare Sicherung von Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt

Projekt 1: Institutionelle Infrastruktur zur Reaktion in Bezug auf Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt

Hintergrund

Im Rahmen des Projekts werden die Mitgliedstaaten auf Antrag bei ihren Bemühungen zur Errichtung der Infrastruktur unterstützt, die zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kernmaterial und anderem radioaktiven Material erforderlich ist. Die Unterstützung im Rahmen des Projekts gliedert sich zum einen in die Ermittlung des Infrastrukturbedarfs und zum anderen in die Unterstützung der Staaten hinsichtlich der Schaffung, Umsetzung, Überwachung, Bewertung und Tragfähigkeit ihres Systems der nuklearen Sicherung im Zusammenhang mit der Reaktion auf Zwischenfälle im Bereich nukleare Sicherung, bei denen Material involviert ist, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt. Der Infrastrukturbedarf eines Staates wird entweder mit Hilfe des Prozesses des International Nuclear Security Advisory Service oder mit Hilfe der Aufstellung eines Fahrplans für die Reaktion im Bereich nukleare Sicherung bewertet. Ein weiterer Aufgabenbereich besteht in der Unterstützung von Staaten, die Systeme und Maßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherung bei öffentlichen Großveranstaltungen umsetzen möchten.

Ziel

Unterstützung von Staaten bei der Errichtung und Aufrechterhaltung einer wirksamen institutionellen Infrastruktur zur Stärkung der nationalen Anstrengungen zum Schutz von Menschen, Eigentum, Umwelt und Gesellschaft vor der unbefugten Verwendung von Kernmaterial und sonstigen radioaktiven Stoffen.

Zu erreichende Ziele

1.

Erstellung von Leitfäden für die Infrastruktur im Bereich der nuklearen Sicherung und entsprechendes Fortbildungsmaterial sowie entsprechende Instrumente;

2.

Unterstützung von Staaten — auf deren Antrag — beim Aufbau der personellen und technologischen Kapazitäten zur Aufrechterhaltung einer wirksamen Infrastruktur, die erforderlich ist, damit sie ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit Kernmaterial und anderen radioaktiven Stoffen, die nicht der Verwaltungskontrolle unterliegen, nachkommen können;

3.

Koordinierung der Unterstützung der Gruppe „Reaktion“;

4.

Unterstützung durch die IAEO bei der Durchführung von Maßnahmen zur nuklearen Sicherung bei öffentlichen Großveranstaltungen (major public events, MEP).

Ergebnisse

Die IAEO trägt dazu bei, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass in einem Staat eine institutionelle Infrastruktur erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die nationalen und internationalen Verpflichtungen erfüllt werden.

Die Staaten kennen genau die Stärken und die Schwachstellen ihrer Systeme der nuklearen Sicherung in Bezug auf Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt (Material Out of Regulatory Control, MORC).

Die Staaten verfügen über einen klaren Zeitplan für die Entwicklung ihrer Reaktionsfähigkeiten in Bezug auf Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt.

5.   

Rubrik 5: Programmentwicklung und internationale Zusammenarbeit

Projekt 1: Konzipierung von Aus- und Fortbildungsprogrammen

Hintergrund

Die IAEO spielt eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von koordinierten Aus- und Fortbildungsprogrammen, mit denen die Fähigkeiten von Staaten, ein System der nuklearen Sicherung zu schaffen und aufrechtzuerhalten, gestärkt werden. Kompetentes und motiviertes Personal in ausreichender Zahl ist eine der wichtigen Voraussetzungen für die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Systems der nuklearen Sicherung in einem Staat. Fortbildung ist ein wichtiges Instrument, um die Kompetenz und angemessene Leistungen seitens des Personals zu erreichen. Die IAEO unterstützt Staaten, indem sie auf die Wünsche und den Bedarf eines Staates zugeschnittene Fortbildungen anbietet und die Konzipierung von Fortbildungsprogrammen zum Thema nukleare Sicherung sowie die Einrichtung von Fortbildungsorganisationen, einschließlich Unterstützungszentren für nukleare Sicherung (Nuclear Security Support Centres — NSSC), fördert.

Beim systematischen Ansatz für Fortbildungen (Systematic Approach to Training — SAT) handelt es sich um einen Schulungsansatz mit einer logischen Abfolge von Schritten von der Ermittlung des Wissens, der Fähigkeiten und der Einstellungen, die für die Ausübung einer Tätigkeit oder einer Aufgabe im Bereich der nuklearen Sicherung erforderlich sind, bis zur Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen zur Aneignung dieser Kompetenzen und der anschließenden Bewertung dieser Fortbildung. Im Rahmen dieses Projekts liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Einsatz von E-Learning und anderen computergestützten Fortbildungsinstrumenten. Dieses Projekt ist nicht auf die Konzipierung von Aus- und Fortbildung beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die Koordinierung von Netzen, wie das internationale Netz für Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherung (International Nuclear Security Education Network — INSEN) und das internationale Netz für Fortbildungs- und Unterstützungszentren im Bereich der nuklearen Sicherung (International Network for Nuclear Security Training and Support Centres — NSSC-Netzwerk).

Ziele

Das Ziel dieses Projekts besteht in der Förderung eines integrierten Ansatzes für die Humanressourcenentwicklung im Bereich der nuklearen Sicherung und der Unterstützung von Staaten beim Aufbau ihrer Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer und nachhaltiger Aus- und Fortbildungsprogramme für die Humanressourcenentwicklung im Bereich der nuklearen Sicherung auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs.

Außerdem soll die Zusammenarbeit ausgebaut und der Informationsaustausch zwischen den Staaten über die Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Fortbildungsprogrammen im Bereich der nuklearen Sicherung über die INSEN, das internationale NSSC-Netzwerk und das Informationsportal (Nuclear Security Information Portal, NUSEC) erleichtert werden.

Zu erreichende Ziele

1.

Austausch über die Methode zur Humanressourcenentwicklung im Bereich der nuklearen Sicherung sowie deren Nutzung durch die Staaten;

2.

Ausrichtung der Akademie für Führungskräfte im Bereich der nuklearen Sicherung;

3.

Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren für Fortbildung im Bereich der nuklearen Sicherung;

4.

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Methode des systematischen Ansatzes für Fortbildung (SAT);

5.

Unterstützung bei der kontinuierlichen und regelmäßigen Analyse des Fortbildungsbedarfs, der Bewertung der Fortbildungen sowie der Einrichtung von Fortbildungsausschüssen;

6.

Unterstützung und Koordinierung der Tätigkeiten des NSSC-Netzwerks zur Erleichterung des Informations- und Ressourcenaustauschs und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten und einem NSSC oder denjenigen, die an der Einrichtung eines Zentrums interessiert sind;

7.

Unterstützung von Staaten bei der Einrichtung und dem Betrieb eines NSSC zur Aufrechterhaltung der nationalen Systeme der nuklearen Sicherung durch Programme in den Bereichen Humanressourcenentwicklung sowie technische und wissenschaftliche Unterstützung;

8.

Unterstützung der regionalen und subregionalen Zusammenarbeit zwischen Staaten mit einem geplanten oder operativen NSSC;

9.

INSEN;

10.

Master-Programm im Bereich der nuklearen Sicherung;

11.

Seminare zur nuklearen Sicherung;

12.

Fortbildungskurse im Bereich der nuklearen Sicherung für Fakultätsangehörige;

13.

Lehrmaterialien für Ausbildungsprogramme im Bereich der nuklearen Sicherung;

14.

Erstellung von E-Learning-Kursen in allen IAEO-Amtssprachen, einschließlich Übersetzung;

15.

Überarbeitung älterer E-Learning-Kurse, einschließlich Überarbeitung der Übersetzung.

Ergebnis

Die Staaten sind in der Lage, Maßnahmen für tragfähige nationale Systeme der nuklearen Sicherung insbesondere durch Programme in den Bereichen Humanressourcenentwicklung, Aus- und Fortbildung sowie technische und wissenschaftliche Unterstützung wirksam einzuleiten und umzusetzen.

6.   

Rubrik 6: Kapazitätsaufbau und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherung unter besonderer Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts

Hintergrund

Das Stipendienprogramm, das als Würdigung nach der Physikpionierin und zweifachen Nobelpreisträgerin Marie Skłodowska-Curie benannt ist, wurde von Generaldirektor Rafael Mariano Grossi während einer IAEO-Veranstaltung anlässlich des Internationalen Weltfrauentags im März 2020 ins Leben gerufen. Mit der Initiative sollen junge Frauen durch die Förderung ihrer Ausbildung und ihrer Berufserfahrung ermutigt werden, sich für ein Studienfach und eine Berufstätigkeit im Bereich der Nuklearwissenschaft und -technologie oder der Nichtverbreitung zu entscheiden. Im Rahmen des Programms werden Stipendien für bis zu zwei Jahre an Frauen vergeben, die einen Hochschulabschluss in Nuklearwissenschaft und -technologie oder Nichtverbreitungsstudien anstreben. Die Stipendiatinnen erhalten außerdem die Möglichkeit eines Praktikums bei der IAEO, damit sie ihr während des Studiums erworbenes Fachwissen erweitern können.

Ziele

Das Marie-Skłodowska-Curie-Programm soll junge Frauen motivieren und ermutigen, eine berufliche Laufbahn in der Nuklearwissenschaft und -technologie sowie im Bereich Nichtverbreitung anzustreben, indem Stipendien für Hochschulstudiengänge und die Chance auf IAEO-Praktika für hochmotivierte und talentierte Studentinnen angeboten werden. Langfristig wird dank des Programms eine neue Generation von weiblichen Führungskräften in Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik heranwachsen, die die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in ihren Ländern vorantreiben wird.

Zu erreichendes Ziel

Aus dem Programm erhalten mindestens 100 Studentinnen ein Stipendium, wobei sich die Gesamtkosten für einen Zeitraum von zwei Jahren in einer Größenordnung von 4 bis 6 Mio. EUR bewegen dürften.

Ergebnis

Frauen wird eine wissenschaftliche Ausbildung sowie wissenschaftliche Berufserfahrung ermöglicht, um ihre gleichberechtigte Beteiligung an der Anwendung von Nukleartechnologien zu fördern und die gemeinsamen globalen Herausforderungen, einschließlich der nuklearen Sicherung, zu bewältigen.


nach oben