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Document 32020D1575R(01)
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2020/1575 der Europäischen Zentralbank vom 27. Oktober 2020 zur Bewertung und Weiterverfolgung von Informationen über die mittels des Whistleblowing-Tools gemeldeten und hochrangige Funktionsträger der EZB betreffenden Verstöße (EZB/2020/54) (ABl. L 359 vom 29.10.2020)
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2020/1575 der Europäischen Zentralbank vom 27. Oktober 2020 zur Bewertung und Weiterverfolgung von Informationen über die mittels des Whistleblowing-Tools gemeldeten und hochrangige Funktionsträger der EZB betreffenden Verstöße (EZB/2020/54) (ABl. L 359 vom 29.10.2020)
OJ L, 2026/90125, 16.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1575/corrigendum/2026-02-16/oj (DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1575/corrigendum/2026-02-16/oj
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/90125 |
16.2.2026 |
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2020/1575 der Europäischen Zentralbank vom 27. Oktober 2020 zur Bewertung und Weiterverfolgung von Informationen über die mittels des Whistleblowing-Tools gemeldeten und hochrangige Funktionsträger der EZB betreffenden Verstöße (EZB/2020/54)
( Amtsblatt der Europäischen Union L 359 vom 29. Oktober 2020 )
Auf Seite 14 in Artikel 2 und auf Seite 15 in Artikel 3 Absatz 1:
Anstatt:
„der als eine Person bezeichnet wird, die den Verstoß begangen hat, oder mit der die bezeichnete Person verbunden ist“
muss es heißen:
„dem selbst ein Verstoß zur Last gelegt wird oder der mit einer Person verbunden ist, der ein Verstoß zu Last gelegt wird“.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1575/corrigendum/2026-02-16/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)