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Dokument 02019D1296-20231130
Council Decision (CFSP) 2019/1296 of 31 July 2019 in support of strengthening biological safety and security in Ukraine in line with the implementation of United Nations Security Council Resolution 1540 (2004) on non-proliferation of weapons of mass destruction and their means of delivery
Konsolidierter Text: Beschluss (GASP) 2019/1296 des Rates vom 31. Juli 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Beschluss (GASP) 2019/1296 des Rates vom 31. Juli 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
02019D1296 — DE — 30.11.2023 — 002.001
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BESCHLUSS (GASP) 2019/1296 DES RATES vom 31. Juli 2019 (ABl. L 204 vom 2.8.2019, S. 29) |
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9.11.2022 |
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1.12.2023 |
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BESCHLUSS (GASP) 2019/1296 DES RATES
vom 31. Juli 2019
zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Artikel 1
Zur Förderung von Frieden und Sicherheit und zur Förderung eines wirksamen Multilateralismus auf globaler und auf regionaler Ebene verfolgt die Union die folgenden Ziele:
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union die folgenden Projekte durch:
Eine ausführliche Beschreibung der vorstehend genannten Projekte ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des OSZE-Sekretariats über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte bereit.
ANHANG
Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates
1. Allgemeiner Kontext
Die Ukraine besitzt detaillierte und umfassende Rechtsvorschriften zum Verbot biologischer Waffen. Ein erheblicher Teil dieser Vorschriften und Regelungen ist jedoch veraltet und entspricht nicht den internationalen Normen und Standards. Um den entsprechenden Weltstandards eher zu entsprechen, müssen sie daher dringend überarbeitet und aktualisiert werden.
Die Ukraine besitzt kein Rahmengesetz über Biosicherheit, in dem die Errichtung eines Biosicherheitssystems und dessen ordnungsgemäßes Funktionieren (wozu z. B. die rechtliche Benennung einer für Biosicherheit zuständigen und die Wahrnehmung von Sachverständigen- und Überwachungsaufgaben ausführenden Zentralstelle gehören würden) geregelt sind. Außerdem gibt es derzeit keine umfassende Zusammenarbeit aller betroffenen Ministerien, Stellen und Organisationen zur Verhinderung und Bewältigung von Notfällen aufgrund biologischer Gefahren.
Auch gibt es keine Mechanismen für die staatliche Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsauflagen bei der Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen. Es fehlt ein Register der Wirtschaftsteilnehmer und nicht der Wirtschaft angehörenden Akteure, die im ukrainischen Hoheitsgebiet mit gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen arbeiten. Darüber hinaus sind keine einschlägigen Genehmigungen für diese mit gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen arbeitenden Akteure gesetzlich vorgeschrieben. Tatsächlich hat die Abschaffung des Genehmigungssystems dazu geführt, dass es keine Meldung und Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsauflagen für mikrobiologische Laboratorien gibt, deren tatsächliche Anzahl unbekannt ist. Ein normatives Dokument, das die Buchführung, den Transport, die Lagerung und die Übertragung gefährlicher biologischer Stoffe regelte, wurde abgeschafft. In den anwendbaren Dokumenten wird kaum auf andere Aspekte der Biosicherheit, z. B. die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Personals und den Schutz vertraulicher Informationen, eingegangen.
Das rasche Wachstum der Agrarproduktion, der Bio-Erzeugung und der Verkehrs- und Außenhandelsbeziehungen in der modernen Welt stellt die Human- und die Tiermedizin vor viele Probleme, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Gefahr der Verbreitung biologischer Stoffe insbesondere ansteckender und parasitärer Krankheiten, die sowohl Menschen als auch Tiere befallen.
Derzeit geht die größte Gefahr für die Biosicherheit und die Lebensmittelsicherheit in der Ukraine von der afrikanischen Schweinepest, der Vogelgrippe und der Maul- und Klauenseuche sowie von multiresistenten bakteriellen Erregern aus. Es bestehen natürliche Risikoherde für Ausbrüche von Milzbrand, Tollwut, klassischer Schweinepest und Nagerpest. Die Lebensmittelversorgung und die Biosicherheit sind heikel und ohne die Einbeziehung zuverlässiger Mittel für die Überwachung, Prognose, Frühdiagnose neu auftretender und wirtschaftlich relevanter Tierkrankheiten, einschließlich zoonotischer Infektionen, nicht zu bewerkstelligen. Die Lebensmittelversorgung und die Biosicherheit in der Ukraine kann nur gefördert werden, wenn die Grundlagenforschung in Genetik und molekularer Biotechnologie in die Veterinär- und Humanmedizin und -diagnostik einbezogen werden.
Das Personal der meisten biowissenschaftlichen Laboratorien in der Ukraine ist erfahren im Umgang mit gefährlichen biologischen Stoffen. Moderne Biosicherheitsgrundsätze und -konzepte, moderne Techniken und Praktiken sowie ein entsprechender Verhaltenskodex sind in den Laboratorien allerdings nur selten anzutreffen. Viele biowissenschaftliche Laboratorien verfügen über ein begrenztes Maß an moderner Ausrüstung; da jedoch keine praktische Einweisung in die Benutzung dieser Ausrüstung stattfindet, wird sie vom Laborpersonal gar nicht oder nicht fachgerecht benutzt. Außerdem werden im derzeitigen System für die Fortbildung bestimmter Kategorien von Biowissenschaftlern nicht alle relevanten Fragen der Biosicherheit behandelt. All das kann dazu führen, dass die Biosicherheit in den Laboratorien, in denen mit gefährlichen biologischen Stoffen gearbeitet wird, abnimmt.
In Anbetracht dieser Feststellungen hat die OSZE drei Projekte zur Erhöhung der allgemeinen Biosicherheit in der Ukraine ausgearbeitet. Die Projekte wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen ukrainischen Behörden ausgearbeitet. Alle Projekte werden gemäß den jeweiligen Bestimmungen des Aktionsplans der ukrainischen Regierung zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine durchgeführt.
Dabei werden auch die einschlägigen bewährten Vorgehensweisen und bisherigen Erfahrungen mit der noch laufenden Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2017/1252 zur Unterstützung der Verbesserung der chemischen Sicherheit und Sicherung in der Ukraine berücksichtigt.
2. Zielsetzung
Das übergeordnete Ziel dieses Beschlusses besteht darin, die OSZE-Projekte zu unterstützen, mit denen gemäß den Verpflichtungen der Ukraine aufgrund des BWÜ und der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates sowie gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine die Biosicherheit in der Ukraine erhöht werden soll.
3. Beschreibung der Projekte
3.1. Angleichung der geltenden ukrainischen Biosicherheitsregelungen an internationale Standards
3.1.1. Ziel des Projekts
3.1.2. Projektbeschreibung
3.1.3. Erwartete Ergebnisse
3.1.4. Begünstigte
3.2. Aufrüstung des ukrainischen Tierseuchenüberwachungssystems für von besonders gefährlichen Erregern verursachte Krankheiten
3.2.1. Ziel des Projekts
3.2.2. Projektbeschreibung
3.2.3. Erwartete Ergebnisse
3.2.4. Begünstigte
3.3. Sensibilisierung, Ausbildung und Schulung von Biowissenschaftlern für Biosicherheit
3.3.1. Ziel des Projekts
3.3.2. Projektbeschreibung
3.3.3. Erwartete Ergebnisse
3.4. Begünstigte
4. Administrative Unterstützung bei der Durchführung der Projekte
Speziell hierfür zuständige Mitarbeiter des OSZE-Sekretariats und des Büros des OSZE-Projektkoordinators in der Ukraine werden die Umsetzung der in Abschnitt 3 genannten Projektmaßnahmen koordinieren und steuern, um den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den ukrainischen Partnern weiter auszubauen, unter anderem durch Ausarbeitung einschlägiger neuer Projektvorschläge und nationaler Maßnahmen.
Aufgaben des Unterstützungspersonals:
5. Laufzeit
Die Dauer der Durchführung der Projekte beträgt insgesamt 36 Monate.
6. Für die technische Durchführung zuständige Stelle
Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses werden das Konfliktverhütungszentrum des OSZE-Sekretariats und der OSZE-Projektkoordinator in der Ukraine betraut. Die OSZE wird die Tätigkeiten nach diesem Beschluss in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Stellen durchführen, insbesondere um wirksame Synergien zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden.
7. Berichterstattung
Das OSZE-Sekretariat wird regelmäßige Berichte und nach Abschluss jeder der beschriebenen Tätigkeiten jeweils einen gesonderten Bericht erstellen. Die Abschlussberichte sollten der Europäischen Union spätestens sechs Wochen nach Abschluss der entsprechenden Tätigkeiten übermittelt werden.
8. Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss für diese Projekte setzt sich aus einem Vertreter des Hohen Vertreters und einem Vertreter der in Abschnitt 6 dieses Anhangs genannten Durchführungsstelle zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal alle sechs Monate, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.
9. Geschätzte Gesamtkosten der Projekte und finanzieller Beitrag der Europäischen Union
Die Gesamtkosten der Projekte belaufen sich auf 1 913 900 EUR.