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Document 22004A1123(01)
Agreement in the form of an exchange of letters between the European Community and the United Mexican States concerning amendments to Annex II of the Agreement between the European Community and the United Mexican States on the mutual recognition and protection of designations for spirit drinks
Agreement in the form of an exchange of letters between the European Community and the United Mexican States concerning amendments to Annex II of the Agreement between the European Community and the United Mexican States on the mutual recognition and protection of designations for spirit drinks
Agreement in the form of an exchange of letters between the European Community and the United Mexican States concerning amendments to Annex II of the Agreement between the European Community and the United Mexican States on the mutual recognition and protection of designations for spirit drinks
OJ L 346, 23.11.2004, pp. 29–31
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) This document has been published in a special edition(s)
(BG, RO, HR)
OJ L 327M, 5.12.2008, pp. 214–216
(MT)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2004/785/oj
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor
Amtsblatt Nr. L 346 vom 23/11/2004 S. 0029 - 0031
ANHANG ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor SCHREIBEN Nr. 1 Schreiben der Europäischen Gemeinschaft Brüssel, den 29. Oktober 2004 Sehr geehrter Herr …, ich beehre mich, auf Ihren Antrag Bezug zu nehmen, der bei den Erörterungen im Rahmen der Offiziellen Verhandlungen über Anpassungen des Freihandelsabkommens aufgrund der EU-Erweiterung vom 28. bis 30. Januar 2004 in Mexiko-Stadt gestellt wurde, die gemäß Artikel 18 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor vom 27. Mai 1997 stattgefunden haben, wonach die Vertragsparteien das Abkommen in gegenseitigem Einvernehmen ändern können. Die Gemeinschaft hat den Antrag geprüft und ist damit einverstanden, Anhang II des Abkommens gemäß dem beigefügten Anhang ab 29. Oktober 2004 zu ändern. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen der Europäischen Gemeinschaft Franz Fischler SCHREIBEN Nr. 2 Schreiben der Vereinigten Mexikanischen Staaten (Mexiko-Stadt/Brüssel, den 29. Oktober 2004) Sehr geehrter Herr …, ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 29. Oktober 2004 mit folgendem Wortlaut zu bestätigen: "Ich beehre mich, auf Ihren Antrag Bezug zu nehmen, der bei den Erörterungen im Rahmen der Offiziellen Verhandlungen über Anpassungen des Freihandelsabkommens aufgrund der EU-Erweiterung vom 28. bis 30. Januar 2004 in Mexiko-Stadt gestellt wurde, die gemäß Artikel 18 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor vom 27. Mai 1997 stattgefunden haben, wonach die Vertragsparteien das Abkommen in gegenseitigem Einvernehmen ändern können. Die Gemeinschaft hat den Antrag geprüft und ist damit einverstanden, Anhang II des Abkommens gemäß dem beigefügten Anhang ab 29. Oktober 2004 zu ändern. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten." Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, dass die Vereinigten Mexikanischen Staaten dem Inhalt Ihres Schreibens zustimmen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen der Vereinigten Mexikanischen Staaten Luis Ernesto Derbez ANHANG Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor wird wie folgt geändert: "ANHANG II zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor Spirituose aus Agave: Tequila: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert; Mezcal: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert. Spirituose aus Sotol (Dasylirion): Sotol: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert. Spirituose aus Zuckerrohr: Charanda: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert." -------------------------------------------------- ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor SCHREIBEN Nr. 1 Schreiben der Europäischen Gemeinschaft Brüssel, den 29. Oktober 2004 Sehr geehrter Herr …, ich beehre mich, auf Ihren Antrag Bezug zu nehmen, der bei den Erörterungen im Rahmen der Offiziellen Verhandlungen über Anpassungen des Freihandelsabkommens aufgrund der EU-Erweiterung vom 28. bis 30. Januar 2004 in Mexiko-Stadt gestellt wurde, die gemäß Artikel 18 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor vom 27. Mai 1997 stattgefunden haben, wonach die Vertragsparteien das Abkommen in gegenseitigem Einvernehmen ändern können. Die Gemeinschaft hat den Antrag geprüft und ist damit einverstanden, Anhang II des Abkommens gemäß dem beigefügten Anhang ab 29. Oktober 2004 zu ändern. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen der Europäischen Gemeinschaft Franz Fischler SCHREIBEN Nr. 2 Schreiben der Vereinigten Mexikanischen Staaten (Mexiko-Stadt/Brüssel, den 29. Oktober 2004) Sehr geehrter Herr …, ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 29. Oktober 2004 mit folgendem Wortlaut zu bestätigen: "Ich beehre mich, auf Ihren Antrag Bezug zu nehmen, der bei den Erörterungen im Rahmen der Offiziellen Verhandlungen über Anpassungen des Freihandelsabkommens aufgrund der EU-Erweiterung vom 28. bis 30. Januar 2004 in Mexiko-Stadt gestellt wurde, die gemäß Artikel 18 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor vom 27. Mai 1997 stattgefunden haben, wonach die Vertragsparteien das Abkommen in gegenseitigem Einvernehmen ändern können. Die Gemeinschaft hat den Antrag geprüft und ist damit einverstanden, Anhang II des Abkommens gemäß dem beigefügten Anhang ab 29. Oktober 2004 zu ändern. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten." Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, dass die Vereinigten Mexikanischen Staaten dem Inhalt Ihres Schreibens zustimmen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen der Vereinigten Mexikanischen Staaten Luis Ernesto Derbez -------------------------------------------------- ANHANG Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor wird wie folgt geändert: "ANHANG II zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor Spirituose aus Agave: Tequila: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert; Mezcal: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert. Spirituose aus Sotol (Dasylirion): Sotol: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert. Spirituose aus Zuckerrohr: Charanda: nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Mexikanischen Staaten geschützt, hergestellt und klassifiziert." --------------------------------------------------