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Dokument 22025A01207
Agreement between the European Community and the Kingdom of Denmark on the service of judicial and extrajudicial documents in civil and commercial matters
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen
PUB/2025/568
ABl. L, 2025/1207, 18.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree/2025/1207/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In Kraft
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1207 |
18.6.2025 |
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des mit Beschluss 2006/326/EG des Rates vom 27. April 2006 geschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (1) (im Folgenden „das Abkommen“) teilt Dänemark der Kommission bei jeder Annahme von Durchführungsbestimmungen zur Zustellungsverordnung seine Entscheidung über die Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Durchführungsbestimmungen mit.
Dänemark hat der Kommission mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) (2) umsetzen wird. Die Verordnung (EU) 2020/1784 gilt somit als Änderung des Abkommens und als Anhang dazu. (3)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 der Kommission zur Festlegung der technischen Spezifikationen, Maßnahmen und sonstigen Anforderungen für die Umsetzung des dezentralen IT-Systems nach der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) wurde am 14. März 2022 erlassen.
Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens hat Dänemark der Kommission mit Schreiben vom 24. August 2022 mitgeteilt, dass es die Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 der Kommission umsetzen wird. Gemäß Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens begründet die dänische Mitteilung gegenseitige völkerrechtliche Verpflichtungen zwischen Dänemark und der Gemeinschaft. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 der Kommission ist somit Teil des Abkommens.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1570 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 zur Festlegung der technischen Spezifikationen, Maßnahmen und sonstigen Anforderungen für die Umsetzung des dezentralen IT-Systems nach der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) wurde am 4. Juni 2024 erlassen.
Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens hat Dänemark der Kommission mit Schreiben vom 9. Januar 2025 mitgeteilt, dass es die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1570 der Kommission umsetzen wird. Gemäß Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens begründet die dänische Mitteilung gegenseitige völkerrechtliche Verpflichtungen zwischen Dänemark und der Gemeinschaft. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1570 der Kommission ist somit Teil des Abkommens.
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Abkommens treten die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen am Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnungen (EU) 2022/423 und (EU) 2024/1570 der Kommission, d. h. am 1. Mai 2025, in Kraft.
(1) ABl. L 120 vom 5.5.2006, S. 23; ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 57.
(2) ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40.
(3) ABl. L 19 vom 21.1.2021, S. 1.
ELI: http://data.europa.eu/eli/agree/2025/1207/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)