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Document 52026XC00770

Veröffentlichung der Mitteilung über eine genehmigte Standardänderung einer Produktspezifikation einer geografischen Angabe gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission

PUB/2025/974

ABl. C, C/2026/770, 12.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/770/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/770/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/770

12.2.2026

Veröffentlichung der Mitteilung über eine genehmigte Standardänderung einer Produktspezifikation einer geografischen Angabe gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission (1)

(C/2026/770)

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

(Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143)

„Rheinburgen-Landwein“

EU-Referenznummer: PGI-DE-A1298-AM03 — 15.12.2025

1.   Name des Erzeugnisses

„Rheinburgen-Landwein“

2.   Art der geografischen Angabe

g.g.A.

g.U.

g.A.

3.   Sektor

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Wein

Spirituosen

4.   Land, zu dem das geografische Gebiet gehört

Deutschland

5.   Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt

Name

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Name

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

6.   Einstufung als Standardänderung

Die deutschen Behörden erklären, dass der eingereichte Antrag den Anforderungen der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) 2024/1143 entspricht.

Die vorgenommenen Änderungen dieser Produktspezifikation sind Standardänderungen gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143.

Der Antrag auf Änderung für die g.g.A. „Rheinburgen-Landwein“ betrifft keinen der drei Fälle einer sogenannten „Unionsänderung“, d. h.:

a)

eine Änderung des Namens oder der Verwendung des Namens oder der Kategorie des Erzeugnisses oder der Erzeugnisse, die mit der geografischen Angabe bezeichnet werden;

b)

die Gefahr birgt, dass der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet verloren geht;

c)

weitere Beschränkungen der Vermarktung des Erzeugnisses zur Folge hat.

Die deutschen Behörden sind daher der Auffassung, dass der Antrag als sogenannte „Standardänderung“ einzustufen ist.

7.   Beschreibung der genehmigten Standardänderung(en)

7.1.   Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse

In der organoleptischen Beschreibung wird eine Beschreibung zum teilweise entalkoholisierten Wein bezüglich aller Weinarten aufgenommen.

Teilweise entalkoholisierter Weißwein:

Die teilweise entalkoholisierten Weißweine ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind. So vor allem das Farbspektrum. Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf. Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Teilweise entalkoholisierter Roséwein, Blanc de Noir:

Die teilweise entalkoholisierten Weine ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind. So vor allem das Farbspektrum. Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf. Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Teilweise entalkoholisierter Rotwein:

Die teilweise entalkoholisierten Rotweine ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind. So vor allem das Farbspektrum. Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf. Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Teilweise entalkoholisierter Rotling:

Die teilweise entalkoholisierten Rotlinge ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind. So vor allem das Farbspektrum. Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf. Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Die Änderungen betreffen Nummer 3 der Produktspezifikation und Nummer 6 des Einzigen Dokumentes.

Die Änderung betrifft das Einzige Dokument.

7.2.   Abgrenzung des Gebietes

In der Abgrenzung der g. g. A. Rheinburgen-Landwein werden folgende Flurstücke aufgenommen:

Gemarkung

GMK_Nr

Flur

Zähler

Nenner

Boppard

1820

20

76

1

Boppard

1820

20

86

64

Boppard

1820

20

106

74

Boppard

1820

20

109

77

Boppard

1820

20

110

78

Boppard

1820

20

113

80

Boppard

1820

20

114

80

Boppard

1820

20

116

82

Boppard

1820

20

117

82

Boppard

1820

20

121

86

Boppard

1820

20

122

86

Boppard

1820

20

601

81

Boppard

1820

20

602

81

Boppard

1820

20

606

80

Boppard

1820

20

655

79

Boppard

1820

20

656

79

Boppard

1820

20

705

86

Boppard

1820

20

706

86

Boppard

1820

20

714

83

Boppard

1820

20

715

83

Boppard

1820

20

718

74

Boppard

1820

20

719

74

Boppard

1820

20

843

79

Boppard

1820

20

993

84

Boppard

1820

20

994

84

Boppard

1820

20

995

85

Boppard

1820

20

996

85

Boppard

1820

20

1044

73

Hönningen

0326

6

383

255

Hönningen

0326

6

384

255

Hönningen

0326

6

764

260

Hönningen

0326

6

765

259

Obernhof

0832

4

66

13

Obernhof

0832

11

3

0

Obernhof

0832

11

4

0

Obernhof

0832

11

5

0

Obernhof

0832

11

8

0

Obernhof

0832

11

9

0

Obernhof

0832

11

10

0

Obernhof

0832

11

11

0

Obernhof

0832

11

12

0

Obernhof

0832

11

13

0

Obernhof

0832

11

14

1

Obernhof

0832

11

15

0

Obernhof

0832

11

17

1

Obernhof

0832

11

18

1

Obernhof

0832

11

19

1

Obernhof

0832

11

20

1

Obernhof

0832

11

21

0

Obernhof

0832

11

22

0

Obernhof

0832

11

23

0

Obernhof

0832

11

24

0

Obernhof

0832

11

25

0

Obernhof

0832

11

26

1

Obernhof

0832

11

27

1

Obernhof

0832

11

29

1

Obernhof

0832

11

29

2

Obernhof

0832

11

30

0

Obernhof

0832

11

31

2

Obernhof

0832

11

32

1

Obernhof

0832

11

33

0

Obernhof

0832

11

34

0

Obernhof

0832

11

35

0

Obernhof

0832

11

36

0

Obernhof

0832

11

37

1

Obernhof

0832

11

37

2

Obernhof

0832

11

37

3

Obernhof

0832

11

38

1

Obernhof

0832

11

38

2

Obernhof

0832

11

38

3

Obernhof

0832

11

39

2

Obernhof

0832

11

40

1

Obernhof

0832

11

40

2

Obernhof

0832

11

40

3

Obernhof

0832

11

40

4

Obernhof

0832

11

40

5

Obernhof

0832

11

40

6

Obernhof

0832

11

41

2

Obernhof

0832

11

42

0

Obernhof

0832

11

43

1

Obernhof

0832

11

44

1

Obernhof

0832

11

44

2

Obernhof

0832

11

45

0

Obernhof

0832

11

46

0

Obernhof

0832

11

47

1

Obernhof

0832

11

47

2

Obernhof

0832

11

47

3

Obernhof

0832

11

47

4

Obernhof

0832

11

48

5

Obernhof

0832

11

48

6

Obernhof

0832

11

49

0

Obernhof

0832

11

50

1

Obernhof

0832

11

51

0

Obernhof

0832

11

52

2

Obernhof

0832

11

53

1

Obernhof

0832

11

54

2

Obernhof

0832

11

54

3

Obernhof

0832

11

55

1

Obernhof

0832

11

56

3

Obernhof

0832

11

56

4

Obernhof

0832

11

57

1

Obernhof

0832

11

58

4

Obernhof

0832

11

58

5

Obernhof

0832

11

58

6

Obernhof

0832

11

59

2

Obernhof

0832

11

60

1

Obernhof

0832

11

61

1

Obernhof

0832

11

62

1

Obernhof

0832

11

62

2

Obernhof

0832

11

63

1

Obernhof

0832

11

63

2

Obernhof

0832

11

64

0

Obernhof

0832

11

65

0

Obernhof

0832

11

66

0

Obernhof

0832

11

67

0

Obernhof

0832

11

68

0

Obernhof

0832

11

69

0

Obernhof

0832

11

70

3

Obernhof

0832

11

71

1

Obernhof

0832

11

71

2

Obernhof

0832

11

72

0

Obernhof

0832

11

73

0

Obernhof

0832

11

74

0

Obernhof

0832

11

75

1

Obernhof

0832

11

75

2

Obernhof

0832

11

75

3

Obernhof

0832

11

75

4

Obernhof

0832

12

1

1

Obernhof

0832

12

1

3

Obernhof

0832

12

2

0

Obernhof

0832

12

4

0

Obernhof

0832

12

5

0

Obernhof

0832

12

6

0

Obernhof

0832

12

7

0

Obernhof

0832

12

8

0

Obernhof

0832

12

9

0

Rheinbreitbach

0291

6

431

0

Rheinbreitbach

0291

6

432

0

Rheinbreitbach

0291

6

471

0

Rheinbreitbach

0291

6

472

0

Rheinbreitbach

0291

6

483

0

Rheinbreitbach

0291

6

484

0

Rheinbreitbach

0291

6

485

0

Rheinbreitbach

0291

6

486

0

Rheinbreitbach

0291

6

488

0

Rheinbreitbach

0291

6

489

0

Rheinbreitbach

0291

6

490

0

Rheinbreitbach

0291

6

491

0

Rheinbreitbach

0291

6

492

0

Rheinbreitbach

0291

6

501

0

Rheinbreitbach

0291

6

702

430

Rheinbreitbach

0291

6

723

487

Rheinbreitbach

0291

6

724

487

Rheinbreitbach

0291

6

756

427

Weinähr

0833

7

180

0

Weinähr

0833

7

181

0

Weinähr

0833

7

182

0

Weinähr

0833

7

183

0

Weinähr

0833

7

192

2

Weinähr

0833

7

193

2

Weinähr

0833

7

194

2

Weinähr

0833

7

195

2

Weinähr

0833

7

196

4

Weinähr

0833

15

1

0

Weinähr

0833

15

2

1

Weinähr

0833

15

3

0

Weinähr

0833

15

4

0

Weinähr

0833

15

5

0

Weinähr

0833

15

6

0

Weinähr

0833

15

7

0

Weinähr

0833

15

8

0

Weinähr

0833

15

9

0

Weinähr

0833

15

10

0

Weinähr

0833

15

11

0

Weinähr

0833

15

12

0

Weinähr

0833

15

13

0

Weinähr

0833

15

14

0

Weinähr

0833

15

15

0

Weinähr

0833

15

16

0

Weinähr

0833

15

17

0

Weinähr

0833

15

18

0

Weinähr

0833

15

19

1

Weinähr

0833

15

20

2

Weinähr

0833

15

21

0

Weinähr

0833

15

22

3

Weinähr

0833

15

22

4

Weinähr

0833

15

23

1

Weinähr

0833

15

24

1

Weinähr

0833

15

25

0

Weinähr

0833

15

26

0

Weinähr

0833

15

29

1

Weinähr

0833

15

30

0

Weinähr

0833

15

31

0

Weinähr

0833

15

32

0

Weinähr

0833

15

33

0

Weinähr

0833

15

34

0

Weinähr

0833

15

35

0

Weinähr

0833

15

36

0

Weinähr

0833

15

37

0

Weinähr

0833

15

38

0

Weinähr

0833

15

39

0

Weinähr

0833

15

40

0

Weinähr

0833

15

41

0

Weinähr

0833

15

42

0

Weinähr

0833

15

43

0

Weinähr

0833

15

44

0

Weinähr

0833

15

45

0

Weinähr

0833

15

46

0

Weinähr

0833

15

47

0

Weinähr

0833

15

48

0

Weinähr

0833

15

49

0

Weinähr

0833

15

50

0

Weinähr

0833

15

51

0

Weinähr

0833

15

52

0

Weinähr

0833

15

53

0

Weinähr

0833

15

54

0

Weinähr

0833

15

55

0

Weinähr

0833

15

56

0

Weinähr

0833

15

57

0

Weinähr

0833

15

58

0

Weinähr

0833

15

59

0

Weinähr

0833

15

60

0

Weinähr

0833

15

61

0

Weinähr

0833

15

62

0

Weinähr

0833

15

63

0

Weinähr

0833

15

64

0

Weinähr

0833

15

65

0

Weinähr

0833

15

66

0

Weinähr

0833

15

67

0

Weinähr

0833

15

68

0

Weinähr

0833

15

69

0

Weinähr

0833

15

70

0

Weinähr

0833

15

71

0

Weinähr

0833

15

72

0

Weinähr

0833

15

73

0

Weinähr

0833

15

74

0

Weinähr

0833

15

75

0

Weinähr

0833

15

76

0

Weinähr

0833

15

77

0

Weinähr

0833

15

78

0

Weinähr

0833

15

79

1

Weinähr

0833

15

79

2

Weinähr

0833

15

80

1

Weinähr

0833

15

80

2

Weinähr

0833

15

81

1

Weinähr

0833

15

81

2

Weinähr

0833

15

82

1

Weinähr

0833

15

83

1

Weinähr

0833

15

84

0

Weinähr

0833

15

85

0

Weinähr

0833

15

86

0

Weinähr

0833

15

87

0

Weinähr

0833

15

88

0

Weinähr

0833

15

89

0

Weinähr

0833

15

90

0

Weinähr

0833

15

91

0

Weinähr

0833

15

92

1

Weinähr

0833

15

92

2

Weinähr

0833

15

93

1

Weinähr

0833

15

93

2

Weinähr

0833

15

94

1

Weinähr

0833

15

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14

1

Die Änderungen betreffen Nummer 4 der Produktspezifikation.

Die Änderung betrifft das Einzige Dokument.

7.3.   Keltertraubensorten

Es werden folgende Rebsorten hinzugefügt:

Weiße Rebsorten:

Calardis Musqué, Calardis Blanc, Sauvitage, Souvignier Gris

Rote Rebsorten:

Cabaret Noir, Satin Noir, Pinotin

Es wurden vorhandene Rechtschreibfehler bei einzelnen Sorten korrigiert und Namensänderungen übernommen. Des Weiteren wurde die Rebsortenliste um fehlende Rebsorten ergänzt, die sich im Anbau befinden, um den derzeitigen Status Quo abzubilden.

Die Änderungen betreffen Nummer 8 der Produktspezifikation und Nummer 8 des Einzigen Dokumentes.

Die Änderung betrifft das Einzige Dokument.

7.4.   Kontrollbehörden

Kontrollbehörden und deren Aufgaben werden aus der Produktspezifikation gestrichen und in einem gesonderten Dokument geführt.

Die Änderungen betreffen Nummer 11 der Produktspezifikation.

Die Änderung betrifft das Einzige Dokument.

EINZIGES DOKUMENT

Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für Wein

„Rheinburgen-Landwein“

EU-Referenznummer: PGI-DE-A1298-AM03 — 15.12.2025

1.   Name(n)

„Rheinburgen-Landwein“

2.   Art der geografischen Angabe

g.U.

g.g.A.

g.A.

3.   Land, zu dem das abgegrenzte geografische Gebiet gehört

Deutschland

4.   Klassifizierung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit Position und Code der Kombinierten Nomenklatur gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143

2204 - Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009

5.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

1.

Wein

6.   Beschreibung des Weins/der Weine

Weinbauerzeugnis

Wein, weiß

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Das Farbspektrum reicht in der Regel von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu goldgelber Farbe. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und goldenen bis hin zu bräunlichen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine geringfügige Opaleszenz bis teils deutlich sichtbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Geruch

Je nach Rebsorte oder Rebsorten-Cuvée der Weißweine dominieren grundsätzlich frische, fruchtige Noten heimischer Kern- und Steinfrüchte sowie zitrusfruchtartige Noten. Das Spektrum kann sich je nach Rebsorte und Weinausbau um grüne, grasige und an Kräuter erinnernde Noten ebenso wie blumige und würzige Aspekte, exotische oder gar tropische Fruchtaromen, Honig, Trockenobst und Röstaromen erweitern.

Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen.

Geschmack

Die Weine sind in der Regel von leichtem bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Weine vertreten sein. Möglich sind weiterhin gezielt oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 % vol angehoben werden.

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in Vol.-% Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Weinbauerzeugnis

Teilweise entalkoholisierter Wein, weiß

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Das Farbspektrum gleicht dem der Weißweine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein.

Geruch

Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf.

Geschmack

Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Die teilweise entalkoholisierten Weißweine ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind.

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in % vol Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Weinbauerzeugnis

Wein, rot

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Das Farbspektrum reicht insbesondere von blassrot, über eine mittlere Intensität bis hin zu einem tiefdunklen Violett mit teils intensiven braunen Reflexen. Darüber hinaus können Weine auch eine leichte Opaleszenz bis deutliche Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen, die sich teils als Depot am Boden absetzen kann. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Geruch

Je nach Rebsorte oder Rebsorten-Cuvée dominieren im Geruch meist Fruchtnoten heimischer Stein- und Beerenfrüchte ebenso wie eingekochte und eingetrocknete Früchte. Hinzu können grüne, würzige, erdige sowie schokoladige Noten kommen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolstruktur sowie Röstaromen besitzen.

Geschmack

Die Weine weisen meist einen schlanken bis kräftigen Körper auf und zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Bei den Gerbstoffen reicht das Spektrum in der Regel von kaum wahrnehmbaren bis hin zu sehr dominanten Tanninen, die auch grüne Aspekte ausweisen können.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 % vol angehoben werden.

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in % vol Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Weinbauerzeugnis

Teilweise entalkoholisierter Wein, rot

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Das Farbspektrum gleicht dem der Rotweine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein.

Geruch

Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf.

Geschmack

Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Die teilweise entalkoholisierten Rotweine ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind.

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in % vol Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Weinbauerzeugnis

Wein, Rosé, Blanc de Noir

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Roséweine variieren farblich meist von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zu hellrot mit zum Teil bräunlichen Reflexen, wohingegen Blanc de Noir Weine weißweinfarben sind. Es kann eine größere Vielfalt an Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Geruch

In der Regel dominieren fruchtige, frische Noten von Beerenfrüchten und Zitrusfrüchten, aber auch würzige bis holzig-rauchige Aromen sind möglich. Es kann eine größere Vielfalt an Aromenausprägungen vorliegen.

Geschmack

Roséweine besitzen in der Regel eine milde bis animierende Säure, dezente Gerbstoffe, eine geringe Alkoholprägung und dezente Restsüße.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert.

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 % vol angehoben werden.

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in % vol Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Weinbauerzeugnis

Teilweise entalkoholisierter Wein, Rosé und Blanc de Noir

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Das Farbspektrum gleicht dem der Rosé- und Blanc de Noir-Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein.

Geruch

Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf.

Geschmack

Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Die teilweise entalkoholisierten Weine ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind.

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in % vol Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Weinbauerzeugnis

Rotling

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Die Rotlinge haben je nach Wahl der Rebsorten meist eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Es kann eine größere Vielfalt an Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Geruch

Ihre Aromen sind grundsätzlich eher fruchtig, teilweise dezent würzig, mit Anklängen an insbesondere Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Die jeweilige Fruchtausprägung kann je nach verwendeter Rebsorte in ihrer Intensität und Aromatik variieren. Es kann eine größere Vielfalt an Aromenausprägungen vorliegen.

Geschmack

Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit meist frischer Säurestruktur

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 % vol angehoben werden.

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in % vol Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Weinbauerzeugnis

Teilweise entalkoholisierter Rotling

Organoleptische Eigenschaften

Aussehen

Das Farbspektrum gleicht dem der Rotlingweine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein.

Geruch

Bei Angabe der Rebsorte weisen die teilweise entalkoholisierten Weine häufig eine dezentere rebsortentypische Aromatik auf.

Geschmack

Aufgrund des verringerten Alkoholgehalts weisen die Weine üblicherweise ein etwas schlankeres Geschmacksprofil auf. Geschmacksparameter wie Süße und Säure als auch Gerbstoffe sind hingegen oft prägnanter in der sensorischen Wahrnehmung.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften

Die teilweise entalkoholisierten Rotlinge ähneln in ihrer Organoleptik den sensorischen Beschreibungen der Weine der g.g.A. Rheinburgen-Landwein, aus denen sie hergestellt worden sind.

Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

Mindestgesamtsäure:

Einheit der Mindestgesamtsäure:

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen

Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in % vol Alkohol und °Öchsle):

Rheinland-Pfalz: 5,5 % vol und 47 °Öchsle

Nordrhein-Westfalen: 6,0 % vol und 50 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.

7.   Weinbereitungsverfahren

7.1.   Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weins/der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung

Nicht zutreffend

7.2.   Höchsterträge

Alle Weine/Kategorie/Sorte/Art

Alle Erzeugnisse

Höchstertrag:

Höchstertrag:

105

Einheit Höchstertrag:

Hektoliter je Hektar

8.   Angabe der Keltertraubensorte oder -sorten, aus der bzw. denen der Wein/die Weine gewonnen wird bzw. werden

Accent

Auxerrois – Auxerrois Blanc, Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois

Bacchus

Baron

Blauer Frühburgunder – Frühburgunder, Madeleine Noir, Pinot Madeleine, Pinot Noir Précoce

Blauer Limberger – Blaufränkisch, Lemberger, Limberger

Blauer Portugieser – Portugieser

Blauer Spätburgunder – Clevner, Pinot Noir, Pinot noir, Pinot Nero, Pinot nero, Samtrot, Spätburgunder

Blütenmuskateller

Cabaret Noir

Cabernet Blanc

Cabernet Cortis

Cabernet Cubin

Cabernet Dorsa

Cabernet Franc

Cabernet Mitos

Cabernet Sauvignon

Calardis Blanc

Calardis Musqué

Chardonnay

Dakapo

Deckrot

Divico

Domina

Donauriesling

Dornfelder

Dunkelfelder

Ehrenbreitsteiner

Ehrenfelser

Faberrebe – Faber

Felicia

Findling

Freisamer

Früher Malingre – Malinger

Früher Roter Malvasier – Früher Malvasier, Malvasier, Malvoisie

Gelber Muskateller – Moscato, Muscat, Muskat, Muscat blanc, Muscat Blanc, Muskateller

Gm 643–10

Gm 643–17

Goldmuskateller

Goldriesling

Grüner Silvaner – Silvaner, Sylvaner

Grüner Veltliner – Veltliner

Helfensteiner

Helios

Heroldrebe

Hibernal

Huxelrebe – Huxel

Johanniter

Kanzler

Kerner

Merlot

Morio Muskat – Morio-Muskat

Muscaris

Muskat Ottonel – Muskat-Ottonel

Müller Thurgau – Rivaner, Müller-Thurgau

Müllerrebe – Pinot Meunier, Pinot meunier, Schwarzriesling

Nobling

Optima 113 – Optima

Ortega

Osteiner

Perle

Petite Arvine

Phoenix – Phönix

Pinotin

Regent

Reichensteiner

Rieslaner

Rotberger

Roter Riesling

Roter Traminer – Gewürztraminer, Traminer

Ruländer – Grauburgunder, Grauer Burgunder, Pinot Grigio, Pinot grigio, Pinot Gris, Pinot gris

Satin Noir

Sauvignac

Sauvignon Blanc – Fumé Blanc, Muskat Silvaner

Sauvignon Gris

Sauvitage

Savagnin Blanc – Weißer Traminer

Scheurebe

Schönburger

Siegerrebe – Sieger

Solaris

Souvignier Gris

St. Laurent – Sankt Laurent, Saint Laurent

Syrah – Shiraz

We S 523

Weißer Burgunder – Pinot Bianco, Pinot bianco, Pinot Blanc, Pinot blanc, Weißburgunder

Weißer Elbling – Elbling, Kleinberger

Weißer Gutedel – Chasselas, Chasselas Blanc, Chasselas blanc, Fendant, Fendant Blanc, Gutedel

Weißer Riesling – Klingelberger, Riesling, Rheinriesling, Riesling Renano, Riesling renano

Würzer

9.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Land Rheinland–Pfalz

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Rheinburgen-Landwein“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteilen Bacharach (Bacharach (3503), Steeg (3502)), Bad Ems (0950), Bad Hönningen (0326), Boppard (Boppard (1820), Hirzenach (1824)), Bornich (0905), Braubach (0934), Breitscheid (Landkreis Mainz-Bingen) (0261), Brey (1388), Damscheid (1845), Dattenberg (0315), Dausenau (0947), Dörscheid (0904), Fachbach (0951), Filsen (0932), Hammerstein (Niederhammerstein (0328), Oberhammerstein (0329)), Kamp-Bornhofen (0931), Kasbach-Ohlenberg (Niederkasbach (0307)), Kaub (0902), Kestert (0918), Koblenz (Ehrenbreitstein (1416), Koblenz (1401), Niederberg (1413)), Lahnstein (Oberlahnstein (0961)), Langscheid (1207, 1843), Leubsdorf (0316), Leutesdorf (0330), Linz am Rhein (0310), Manubach (3504), Nassau (0837), Niederburg (1840), Niederheimbach (3507), Nochern (0914), Oberdiebach (3505), Oberheimbach (3506), Obernhof (0832), Oberwesel (Dellhofen (1842), Oberwesel (1841)), Osterspai (0933), Patersberg (0909), Perscheid (1844), Rheinbreitbach (0291), Rheinbrohl (0327), Rhens (1387), Sankt Goar (St. Goar (1837), Werlau(1836)), Sankt Goarshausen (Ehrenthal (0908), St. Goarshausen (0906), Wellmich (0907)), Spay (Oberspay (1390)), Trechtingshausen (3508), Unkel (Heister (0294), Scheuren (0292), Unkel (0293)), Urbar (1355, 1839), Vallendar (1352), Weinähr (0833) stammen.

Land Nordrhein-Westfalen

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Rheinburgen-Landwein“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen: der Stadt Königswinter mit den Gemarkungen Oberdollendorf, Niederdollendorf und Königswinter, der Stadt Bad Honnef mit der Gemarkung Honnef (Rhöndorf) und der Stadt Bonn mit der Gemarkung Kessenich stammen.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Rheinburgen-Landwein darf in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

10.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der ursächliche Zusammenhang mit dem geografischen Ursprung beruht auf

Ansehen

Eine bestimmte Qualität

Andere Eigenschaften

Kategorie von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

Zusammenfassung des Zusammenhangs

Das Weinbaugebiet befindet sich zwischen Bingen und Bonn mit dem angrenzenden Siebengebirge auf einer Länge von über ca. 110 km. Der Talboden ist schmal, erst bei 200 bis 220 Metern über NN weitet sich das enge Kerbtal zum Plateautal mit seinen älter angelegten Verebnungen. Weinbaulich genutzte Flächen findet man im Mittelrheintal in Höhen von etwa 55 bis 350 Metern über NN, durchschnittlich befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 170 Metern über NN. Die Weinberge des Oberen Mittelrheintals sind hauptsächlich Südost bis Südwest exponiert, der Weinbau im Unteren Mittelrheintal dominiert auf Flächen mit einer Exposition von Süd bis Südwest. Bezogen auf das gesamte Weinbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 168° (SSE).

Es dominieren Gesteine des Devons. Weite Verbreitung besitzen quarzitische Sandsteine und Tonschiefer, untergeordnet treten Eisen- und Kieselgallenschiefer sowie Quarzite auf. Gesteine aus dem Tertiär findet man nur in der Gegend um Königswinter. Hierbei handelt es sich um Trachyte, Trachyttuffe, Basalte und Latite (vulkanische Ergussgesteine), die von einer ehemaligen vulkanischen Aktivität zeugen. Die Reben im Mittelrheintal wurzeln überwiegend in einem Boden, dessen Ausgangsgestein von devonischen Schiefern gebildet wird. Bodentypologisch werden diese Bereiche durch Vegen und Braunerden charakterisiert. Auf den tertiären Vulkaniten findet man Braunerden, Regosole und Ranker.

Die Wetterdaten stellen sich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,7 °C dar, die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,2 °C. Der Jahresdurchschnitt im Niederschlag liegt durchschnittlich bei 665 mm, davon fallen ca. 60 % in der Vegetation. Im Schnitt erhalten die Reben im Landweingebiet des „Rheinburgen-Landwein“ während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von circa 615 000 WH/m2.

11.   Weitere geltende Anforderungen

Bezeichnung der Anforderung/Ausnahmeregelung

Herstellungsvorgaben

Rechtsrahmen

Von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der weiteren Anforderung/Ausnahmeregelung

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung der Anforderung/Ausnahmeregelung

„Rheinburgen-Landwein“ muss zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 9 des Einzigen Dokuments benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 des Einzigen Dokuments zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.

Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Rheinburgen-Landwein“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „lieblich“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

Elektronische Fundstelle (URL) der Veröffentlichung der Produktspezifikation

www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Antraege/Rheinburgen_LW_2_SAe/Produktspezifikation.pdf?__blob=publicationFile


(1)  Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 (ABl. L, 2025/27, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/27/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/770/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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