This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32024D04522R(01)
Berichtigung des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Juli 2024 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Aktualisierung der Verweise auf die Geschäftsordnung und die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (ABl. C, C/2024/4522, 16.7.2024)
Berichtigung des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Juli 2024 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Aktualisierung der Verweise auf die Geschäftsordnung und die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (ABl. C, C/2024/4522, 16.7.2024)
OJ C, C/2025/90071, 1.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4522/corrigendum/2025-09-01/oj (DE, NL)
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4522/corrigendum/2025-09-01/oj
![]() |
Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2025/90071 |
1.9.2025 |
Berichtigung des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Juli 2024 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Aktualisierung der Verweise auf die Geschäftsordnung und die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
( Amtsblatt der Europäischen Union C, C/2024/4522, 16. Juli 2024 )
Seite 3, Artikel 4 Absatz 4:
Anstatt:
„(4) Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
‚3. Die Nichteinhaltung dieses Beschlusses, seiner Durchführungsbestimmungen sowie der zu ihrer Anwendung ergriffenen Maßnahmen kann Disziplinarmaßnahmen gemäß den Verträgen, den Artikeln 10 und 183 der Geschäftsordnung des Parlaments und dem Statut sowie vertragliche Sanktionen oder Gerichtsverfahren nach den nationalen Gesetzen und Vorschriften nach sich ziehen.‘
muss es heißen:
„(4) Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
‚3. Die Nichteinhaltung dieses Beschlusses, seiner Durchführungsbestimmungen sowie der zu ihrer Anwendung ergriffenen Maßnahmen kann Disziplinarmaßnahmen gemäß den Verträgen, den Artikeln 10 und 183 der Geschäftsordnung des Parlaments und dem Beamtenstatut sowie vertragliche Sanktionen oder Gerichtsverfahren nach den nationalen Gesetzen und Vorschriften nach sich ziehen.‘
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4522/corrigendum/2025-09-01/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)