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Document 52024XC03392
Publication of a communication of approval of a standard amendment to a product specification for a name in the wine sector as referred to in Article 17(2) and (3) of Commission Delegated Regulation (EU) 2019/33
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
PUB/2024/219
ABl. C, C/2024/3392, 28.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3392/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3392 |
28.5.2024 |
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
(C/2024/3392)
Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.
MITTEILUNG DER GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG
„Sächsischer Landwein“
PGI-DE-A1303-AM01
Datum der Mitteilung: 29.2.2024
BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG
1. Beschreibung der Veränderungen
a) Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/oder organoleptische Eigenschaften
ERGÄNZUNG:
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/das Mindestmostgewicht wurde bislang im Absatz der önologischen Verfahren aufgeführt. Die Produktspezifikation wurde umstrukturiert, sodass die bisherigen Werte Teil der Weinbeschreibung geworden sind. Der natürliche Mindestalkoholgehalt bleibt unverändert. Die Angabe des Mostgewichts wurde gestrichen.
Folgendes wurde in Nummer 3.2 der Produktspezifikation eingefügt:
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„Wein: |
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Alle Rebsorten |
5,9 Vol.-%“ |
ERGÄNZUNG:
Die organoleptischen Weinbeschreibungen wurden nach Weißwein, Roséwein, Blanc de Noir, Rotwein, Rotling gegliedert und gemäß ihren charakteristischen Eigenschaften beschrieben.
b) Zugelassene Keltertraubensorten
In Nummer 7 (fortan Nummer 8) der Produktspezifikation sind bislang folgende Rebsorten angegeben:
Weiße Rebsorten
Bacchus, Gelber Muskateller, Roter Muskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner, Ruländer, Saphira, Scheurebe, Siegerrebe, Sirius, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Sauvignon Blanc, Chardonnay, Roter Elbling, Roter Traminer, Auxerrois.
Rote Rebsorten
Acolon, André, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Cabernet Dorio, Cabernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabertin, Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Regent, Saint Laurent.
ERGÄNZUNG
Hinzugefügt werden folgende Sorten:
Weiße Rebsorten:
Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Muscaris, Roter Riesling, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier gris, Viognier.
Rote Rebsorten:
Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah.
Gestrichen wird folgender Satz:
„Die in Anbaueignungsprüfungen angestellten Rebsorten sind ebenfalls zu Produktion von Landwein zugelassen.“
c) Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
In Nummer 10 (bislang Nummer 8) der Produktspezifikation werden die weiteren Anforderungen hinsichtlich der Etikettierung aufgeführt.
Folgender Satz wird gestrichen:
„Sächsischer Landwein muss zu mindestens 85 % aus Trauben hergestellt werden, die von Rebflächen des Weinbaugebietes stammen. Er darf nur aus zugelassenen Rebsorten hergestellt werden. Die restlichen Trauben müssen aus Deutschland stammen.“
Er wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Zusammensetzung des Landweines: Mindestens 85 % der zur Herstellung verwendeten Trauben stammen ausschließlich aus dem geografischen Gebiet, die verbliebenen 15 % müssen aus Trauben eines anderen Landweingebietes in Deutschland stammen.“
ERGÄNZUNG:
Der Satz „Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit dem traditionellen Begriff ‚Landwein‘ zu kennzeichnen.“, wird gestrichen.
Er wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die obligatorische Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff ‚Landwein‘ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.“
d) Kontrollbehörde
Die Namen, Adressen und Aufgaben folgender, in Nummer 11 der Produktspezifikation benannter Behörden und Kontrollbehörden wurden aktualisiert.
ERGÄNZUNG:
Freistaat Sachsen
Name und Anschrift:
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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) |
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Postfach 54 01 37 |
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01311 Dresden |
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DEUTSCHLAND |
Telefon: +49 03512612-0
Telefax: +49 03512612-1099
E-Mail: lfulg@smekul.sachsen.de
Aufgaben:
Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederanpflanzungen
Die Kontrolle der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben obliegt dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.
Bundesland Brandenburg
Namen und Anschriften:
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz |
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Referat 34 |
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Lindenstraße 34a |
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14467 Potsdam |
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DEUTSCHLAND |
Telefon: +49 0331–8667636
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg |
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Haus S |
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Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 |
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14467 Potsdam |
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DEUTSCHLAND |
Telefon: +49 0331866-0
Telefax: +49 0331866-5108
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
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Landkreis Oberspreewald-Lausitz |
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt |
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Dubinaweg 1 |
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01968 Senftenberg |
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DEUTSCHLAND |
Telefon: +49 03573/870–4401
Telefax: +49 03573/870–4410
E-Mail: vet-amt@osl-online.de
Aufgaben:
Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen
Die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzung für Weinreben obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Landwein bzw. g. g. A-Wein des Landwein-/ g. g. A.-Weingebietes Sachsen verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.
Bundesland Sachsen-Anhalt
Namen und Anschriften:
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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd |
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Sachgebiet Weinbau |
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Müllnerstraße 59 |
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06667 Weißenfels |
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DEUTSCHLAND |
Telefon: +49 03443/280
Telefax: +49 03443/280-80
E-Mail: ALFFWSF.poststelle@alff.mule.sachsen-anhalt.de
|
Landesamt für Verbraucherschutz |
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Freiimfelderstraße 68 |
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06112 Halle / Saale |
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DEUTSCHLAND |
Telefon: +49 0345/56430
Telefax: +49 0345/5643403
E-Mail: LAV-Poststelle@sachsen-anhalt.de
Aufgaben:
Genehmigung von Neupflanzungen und Wiederbepflanzungen
Die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzung für Weinreben obliegt dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte Herstellung von g.g.A. Sächsischer Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.
Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen
Die Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd bis zum 15.01. die gesamte Erntemenge nach Rebsorten und Qualitätsstufen. Diese Angaben werden für den Landwein bezüglich des Hektarertrages geprüft.
Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation
Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch den genannten Landkreis durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im zum Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des Landweingebietes „Sächsischer Landwein“ i. d. R. ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.
e) Sonstiges
Redaktionelle Änderungen nach EU-Vorgaben.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln oder geltendes Recht wiedergegeben haben wurden gestrichen und mit dem Hinweis auf „geltendes Recht“ versehen.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem Einzigen Dokument angepasst.
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt.
Die einzelnen Gemeinden einschließlich der Gemarkungen werden aufgeführt.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet nicht aufheben.
2. Begründung der Veränderungen
a) Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/oder organoleptische Eigenschaften
Der Alkoholgehalt wird der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung entsprechend angepasst. Er findet seit langem Anwendung und hat sich als praktikabel für die Erzeugnisse des g.g.A.- Gebiets erwiesen. Die Angabe des Mostgewichts wurde gestrichen, da diese aufgrund der Änderung der Weinverordnung (WeinV) obsolet geworden ist.
Die organoleptischen Weinbeschreibungen werden differenzierter ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können. Hierbei geht es zum einen darum, ihre jeweiligen organoleptischen Besonderheiten herauszuarbeiten und zum anderen, die große Vielschichtigkeit der Erzeugnisse deutlich zu machen.
b) Zugelassene Keltertraubensorten
Die bisherige Aufzählung der Rebsorten ist unvollständig. Sie wird ergänzt, da in Sachsen eine große Rebsorten-Vielfalt herrscht und sich diese Offenheit in der Produktspezifikation für Sächsischen Landwein widerspiegeln soll.
Gerade die Veränderungen des Klimawandels erfordern den Anbau neuer widerstandfähiger Rebsorten.
Die erstmals benannten Sorten befinden sich im Anbau und haben sich bereits bewährt. Die aus ihnen hergestellten Weine entsprechen den Vorgaben der Produktspezifikation.
c) Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
Die Bestimmungen zur Etikettierung müssen ergänzt werden, um das geltende Recht abzubilden.
d) Kontrollbehörde
Die bisherige Aufzählung der Behörden mit den Kontaktadressen sowie den jeweiligen Aufgaben war unvollständig und bedurfte einer Anpassung. Es werden daher die Behörden ergänzt, die Kontrollaufgaben erfüllen und Bezeichnung und Beschreibung der jeweiligen Aufgaben korrigiert.
e) Sonstiges
Es mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt.
Das Gebiet der g.g.A. Sächsischer Landwein ist so präzise abzugrenzen, dass keine Unklarheiten entstehen können. Die Beschreibung muss eindeutig sein, damit die Erzeuger die zuständigen Behörden und die Kontrollstellen zweifelsfrei die Abgrenzung des geografischen Gebiets nachvollziehen können. Hierfür sind sowohl Karten, die die flurstücksgenaue Abgrenzung abbilden, als auch Tabellen mit einer Auflistung aller betroffenen Flurstücke erforderlich.
Um dieser Anforderung zu genügen, liegt der Produktspezifikation eine tabellarische Auflistung aller betroffenen Flurstücke bei.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Die Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde präzisiert, um die Produktspezifikation an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anzupassen.
Die Kategorien von Weinbauerzeugnissen waren bislang nur im Einzigen Dokument aufgeführt und werden mit diesem Antrag zusätzlich in der Produktspezifikation geführt. Es handelt sich um eine rein redaktionelle Ergänzung und gilt entsprechend als Standardänderung.
EINZIGES DOKUMENT
1. Name(n)
Sächsischer Landwein
2. Art der geografischen Angabe
g.g.A. – Geschützte geografische Angabe
3. Kategorien von Weinbauerzeugnissen
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1. |
Wein |
4. Beschreibung des Weins / der Weine
1. Wein, weiß
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Die Weißweine weisen in der Regel eine hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene, oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe auf. Ihre Aromen sind meist frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein. Die Weißweine zeigen üblicherweise ein zartes bis kräftiges oder auch mineralisches Geschmacksbild sowie eine fruchtige, elegante bis rassige Säurestruktur.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
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— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Mindestgesamtsäure: |
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— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): |
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— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): |
2. Wein, rosé
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Aromatisch sind sie meistens fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten. Möglich sind zudem leichte exotische und würzige Aromen sowie Röst- oder Holzaromen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
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— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Mindestgesamtsäure: |
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— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): |
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— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): |
3. Blanc de Noir
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Die Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Der Blanc de Noir ist meist fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen. Er zeigt üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
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— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): |
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Mindestgesamtsäure: |
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— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): |
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— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): |
4. Wein, rot
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Die Rotweine weisen insbesondere eine hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe auf, zum Teil mit bräunlichen Reflexen. Ihre Aromen sind meist fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen und können auch eine würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten aufweisen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen besitzen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit samtig weicher bis mäßiger Säurestruktur.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
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— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Mindestgesamtsäure: |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): |
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— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): |
5. Wein, Rotling
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Bei Rotling-Weinen handelt es sich um Weine, die durch das Verschneiden von weißen und roten Trauben oder deren Maische gewonnen werden. Die Rotling-Weine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote manchmal bis lachsrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur.
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
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— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): |
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— |
Mindestgesamtsäure: |
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— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): |
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— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): |
5. Weinbereitungsverfahren
5.1. Spezifische önologische Verfahren
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1. |
Spezifisches önologisches Verfahren Geltendes Recht ist anzuwenden. |
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2. |
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung Geltendes Recht ist anzuwenden. |
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3. |
Anbauverfahren Geltendes Recht ist anzuwenden. |
5.2. Höchsterträge
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1. |
80 Hektoliter je Hektar |
6. Abgegrenztes geografisches Gebiet
Im Bundesland Sachsen
Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:
Dresden Stadt (01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328), Radebeul Stadt (01445), Moritzburg (01468), Priestewitz (01561), Hirschstein (01594), Nünchritz (01612), Lommatzsch Stadt (01623), Coswig Stadt (01640), Meißen Stadt (01662), Diera-Zehren (01665), Käbschütztal (01665), Klipphausen (01665), Nossen Stadt (01683), Niederau (01689),Weinböhla (01689), Freital Stadt (01705), Wilsdruff Stadt (01723), Pirna Stadt (01796), Struppen (01796), Heidenau Stadt (01809), Stadt Wehlen Stadt (01829).
Glashütte (01612), Ostritz (02899), Radeburg (01471), Leuben-Schleinitz (01683), Lommatzsch (01623), Stauchitz (01594), Strehla (01616), Bautzen (02625), Dresden (01109; 01156; 01187; 01189; 01217; 01239; 01257; 01259; 01326; 01328), Wermsdorf (04779), Diera-Zehren (01665), Hohenstein-Ernsthal (09337), Heynitz (01683), Käbschütztal (01665), Ketzerbachtal (01623), Moritzburg (01468), Nossen (01683), Wilsdruff (01723), Wehlen (01829), Dohna (01809), Pirna (01796), Tharandt (01737), Großenhain (01558), Hirchstein (01594), Nünchritz (01612), Ebersbach (01561), Glaubitz (01728), Zabeltitz (1561), Thiendorf (01561), Frohburg (04654), Lampertswalde (01561), Naunhof (04683), Priestewitz (01561), Reinersdorf (01561), Riesa (01587; 01589; 01591; 01594), Röderaue (01609), Zeithain (01619), Königsbrück (01936), Schönfeld (01561), Ottendorf-Okrilla (01458), Erlau (09306), Langebrück (01465), Oschatz (04758), Großweitzschen (04720), Elstra (01920), Mohorn (01723), Ostrau (04749), Roßwein (04741), Mittelherwigsdorf (02763), Bannewitz (01728), Freital (01705) und Kreischa (01731).
Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.
In den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg
Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:
Gemeinde Schlieben (04936) im Landkreis Elbe–Elster und Rebflächen in der Gemeinde Ortrand (01990) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz des Bundeslandes Brandenburg zugerechnet. Zur geschützten geografischen Angabe „Sächsischer Landwein“ gehören ferner die Rebflächen der Fluren 3, 4, 6 in der Gemarkung Jessen, die Fluren 1 und 8 in der Gemarkung Kleindröben und der Flur 2 in der Gemarkung Schweinitz, die alle in der Gemeinde Jessen (06917) im Landkreis Wittenberg des Bundeslandes Sachsen-Anhalt liegen.
Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.
7. Keltertraubensorte(n)
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Acolon |
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Allegro |
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André |
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Auxerrois - Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois |
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Bacchus |
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Blauer Frühburgunder - Pinot Noir Précoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir, Frühburgunder, Pinot Madelaine |
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Blauer Limberger - Lemberger, Blaufränkisch, Limberger |
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Blauer Portugieser |
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Blauer Spätburgunder |
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Blauer Trollinger - Trollinger, Vernatsch |
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Blauer Zweigelt - Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt |
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Bronner |
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Cabernet Blanc |
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Cabernet Cantor |
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Cabernet Carbon |
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Cabernet Cortis |
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Cabernet Dorio |
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Cabernet Dorsa |
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Cabernet Franc |
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Cabernet Jura |
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Cabernet Mitos |
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Cabernet Sauvignon |
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Cabertin |
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Chardonnay |
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Dakapo |
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Domina |
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Dornfelder |
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Dunkelfelder |
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Gamay noir |
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Gelber Muskateller |
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Goldmuskateller - Muskateller |
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Goldriesling |
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Grüner Silvaner - Silvaner, Sylvaner |
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Grüner Veltliner - Veltliner |
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Helios |
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Hibernal |
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Huxelrebe - Huxel |
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Johanniter |
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Kanzler |
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Kerner |
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Kernling |
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Laurot |
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Merlot |
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Merzling |
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Monarch |
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Morio Muskat |
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Muscaris |
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Müller Thurgau - Rivaner |
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Müllerrebe - Schwarzriesling, Pinot Meunier |
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Nebbiolo |
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|
Orion |
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Perle von Zala - Zala Gyoengye |
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Phoenix - Phönix |
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Pinotin |
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Piroso |
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Regent |
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Rieslaner |
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Rondo |
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Roter Elbling - Elbling Rouge |
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Roter Muskateller - Muskateller, Muscat, Moscato |
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Roter Riesling |
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Roter Traminer - Clevner, Traminer |
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Ruländer - Pinot Grigio, Grauburgunder, Grauer Burgunder, Pino Gris |
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Saint Laurent - St. Laurent, Sankt Laurent |
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Saphira |
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Satin Noir |
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Sauvignac |
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Sauvignon Blanc - Muskat Silvaner |
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Sauvitage |
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Scheurebe |
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Siegerrebe |
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Sirius |
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Solaris |
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Souvignier Gris |
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Syrah |
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Viognier |
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Weißer Burgunder - Pinot Bianco, Weißburgunder, Pinot Blanc |
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Weißer Elbling - Elbling, Kleinberger |
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Weißer Gutedel - Chasselas Blanc, Fendant Blanc, Fendant |
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Weißer Riesling - Riesling renano, Rheinriesling, Klingenberger, Riesling |
8. Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge
Etwa 95 % der Rebflächen des Sächsischen Landweingebietes liegen im sächsischen Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz auf beiden Seiten der Elbe. Die Rebflächen befinden sich in den geschützten Flusstälern der Elbe und ihrer Nebenflüsse. Sie sind typischerweise an den nach Süden ausgerichteten Hängen (teilweise Steillagen) der Elbe und auf den angrenzenden Flach- und Hanglagen angelegt. Bei den sonstigen, außerhalb des Elbtales gelegenen Rebflächen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg handelt es sich um Rebflächen mit historischem Nachweis einer weinbaulichen Nutzung. Auf Grund der örtlichen Nähe wurde diese bei der Bildung der Weinanbaugebiete in Deutschland dem Anbaugebiet Sachsen zugeordnet. Die Rebflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet.
Das Elbtal besitzt eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teilweise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen wie Löss, Tone und Flussande gleichfalls teilweise überlagert. Die verschiedenen Weinbergslagen in Sachsen sind demzufolge durch sehr unterschiedliche Bodenarten geprägt.
Das sächsische Landweingebiet ist das nordöstlichste Deutschlands. Hier ist bereits der Einfluss des Kontinentalklimas dominant mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden. Insbesondere die für das Kontinentalklima typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Landweine von ausschlaggebender Bedeutung und verleihen ihnen ihre besondere Typizität.
Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen 9,4 °C, mit einer Jahresniederschlagesmenge von durchschnittlich 663 mm und etwa 1663 Sonnenscheinstunden dar (Quelle Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Dresden Klotzsche, Zeitraum 1981 – 2010).
Die kleinräumige Struktur und die häufig anzutreffenden Steillagen begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden sie mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Weinbautradition.
9. Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)
Rechtsrahmen:
Einzelstaatliches Recht
Art der sonstigen Bedingung:
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung der Bedingung:
Zusammensetzung des Landweines: Mindestens 85 % der zur Herstellung verwendeten Trauben stammen ausschließlich aus dem geografischen Gebiet, die verbliebenen 15 % müssen aus Trauben eines anderen Landweingebietes in Deutschland stammen.
Link zur Produktspezifikation
http://www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3392/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)