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Dokumentum 52024M11425

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11425 – CVC / KEENSIGHT CAPITAL / SOGELINK) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/42

ABl. C, C/2024/1210, 30.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1210/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1210/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/1210

30.1.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11425 – CVC / KEENSIGHT CAPITAL / SOGELINK)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/1210)

1.   

Am 22. Januar 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

CVC Capital Partners SICAV- FIS S.A. („CVC“), Luxemburg

Keensight Capital SAS („Keensight Capital“), Frankreich

Geo2link Group SAS („Sogelink“), Frankreich

CVC und Keensight Capital werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Sogelink erwerben, das derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Keensight Capital steht.

 

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CVC berät und verwaltet Investmentfonds mit Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen, die in einer Vielzahl von Branchen weltweit tätig sind, vor allem in Europa, den Vereinigten Staaten und dem asiatisch-pazifischen Raum,

Keensight Capital ist ein in Frankreich ansässiger europäischer Growth-Buyout-Investor mit Schwerpunkt auf den Bereichen Technologie und Gesundheitswesen. Keensight Capital arbeitet mit den Managementteams schnell wachsender und rentabler Unternehmen zusammen und stellt diesen Unternehmen Kapital, strategische Beratung und operative Unterstützung zur Verfügung.

3.   

Sogelink ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Sogelink ist ein französischer Anbieter von Software, Clouddiensten und mobilen Lösungen für das Bau- und Immobilienmanagement.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11425 – CVC / KEENSIGHT CAPITAL / SOGELINK

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1210/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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