Das Amtsblatt einzeln pro Rechtsakt ist da

Unterstützendes Bild der Act-by-Act-Änderung in EUR-Lex

Seit dem 1. Oktober 2023 werden die Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union (im Folgenden „Amtsblatt“) einzeln veröffentlicht.

Das Amtsblatt besteht nun nicht mehr aus einer Sammlung von Rechtsakten mit einem Inhaltsverzeichnis. Stattdessen wird jeder Rechtsakt als einzelnes, verbindliches Amtsblatt im PDF-Format veröffentlicht.

Mit der rechtsakteweisen Veröffentlichung kann das Amtsblatt flexibler, schneller und einfacher veröffentlicht werden. Dank zusätzlicher Funktionen können Nutzerinnen und Nutzer die Rechtsakte außerdem in verschiedenen Ansichten anzeigen und deren Darstellung anhand neuer Kriterien individuell anpassen.

Erfahren Sie in diesem Video mehr. Dieses Video ist in englischer Sprache. Sie können die Untertitel mit der Schaltfläche „CC“ aktivieren. In den Einstellungen können Sie jede der 24 Amtssprachen der Europäischen Union auswählen.

Sehen Sie sich das Video zum Amtsblatt einzeln pro Rechtsakt an


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