Brüssel, den 25.11.2020

JOIN(2020) 17 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

EU-AKTIONSPLAN FÜR DIE GLEICHSTELLUNG (GAP) III – EINE EHRGEIZIGE AGENDA FÜR DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER UND DIE STÄRKUNG DER ROLLE DER FRAU IM AUSWÄRTIGEN HANDELN DER EU

{SWD(2020) 284 final}


EU-AKTIONSPLAN FÜR DIE GLEICHSTELLUNG (GAP) III – EINE EHRGEIZIGE AGENDA FÜR DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER UND DIE STÄRKUNG DER ROLLE DER FRAU IM AUSWÄRTIGEN HANDELN DER EU

Die Gleichstellung der Geschlechter 1 ist ein Grundwert der EU 2 und allgemein als Menschenrecht anerkannt. Außerdem ist sie unerlässlich für Wohlergehen, Wirtschaftswachstum, Wohlstand, verantwortungsvolle Staatsführung sowie Frieden und Sicherheit in der Welt. Alle Menschen in all ihrer Vielfalt sollten die Möglichkeit haben, das Leben ihrer Wahl zu führen, sich gesellschaftlich und wirtschaftlich weiterzuentwickeln sowie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und diese führen zu können.

Die EU ist weltweit Vorreiter bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Dies ist ein zentrales politisches Ziel ihres auswärtigen Handelns und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, darauf ausgerichtet, die Fortschritte bei der Verwirklichung globaler Vorhaben, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die im Mittelpunkt der Agenda 2030 stehen, zu beschleunigen. Die EU verfolgt dabei einen dreigleisigen Ansatz, bei dem Gender Mainstreaming, zielgerichtete Maßnahmen und politischer Dialog kombiniert werden.

Die Herausforderungen für die Gleichstellung der Geschlechter sind so vielfältig wie die Kontexte, in denen sie auftreten und erfordern kontextspezifische Reaktionen. Allerdings verzeichnet bislang kein einziges Land in der Welt ausreichende Fortschritte, um Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen bis 2030 zu gewährleisten. Im Jahr 2020 sind seit der Verabschiedung der Erklärung und Aktionsplattform von Peking 3 bereits 25 Jahre und seit der Annahme der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit 4 20 Jahre vergangen. Trotz einiger Fortschritte bestehen nach wie vor tief verwurzelte Ungleichheiten, unter anderem bei dem grundlegenden Zugang zu Gesundheit, Bildung und Beschäftigung, überdies ist geschlechtsspezifische Gewalt überall in der Welt noch weitverbreitet.

An vielen Orten werden die Rechte von Frauen und Mädchen infrage gestellt und häufig verweigert. Instabilität, Fragilität, Konflikte, Klimawandel, Umweltzerstörung, Migration, Vertreibung und in jüngster Zeit die COVID-19-Pandemie gehören zu den entscheidenden Faktoren, die geschlechtsspezifische Ungleichheiten verschärfen und mühsam errungene Erfolge gefährden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, einschließlich Frauenrechtsorganisationen, sind mit einem schrumpfenden staatsbürgerlichen, zivilgesellschaftlichen und demokratischen Spielraum konfrontiert.

Die Herausforderungen bieten jedoch auch Chancen. So beteiligen sich Frauen und Mädchen zunehmend an der Gestaltung des globalen Wandels, wobei sich die neue Generation in globalen und lokalen Bewegungen für einen grünen und gerechten Übergang, gleiche Rechte für alle, Demokratie und friedliche und inklusive Gesellschaften engagiert. Dies beweist, dass positive Veränderungen möglich sind. Die Zeit der wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Pandemie muss als Gelegenheit genutzt werden, strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen und inklusive Gesellschaften aufzubauen.

Ausgehend von der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, die ein Europa der Gleichstellung zum Ziel hat, wird mit diesem neuen EU-Aktionsplan für die Gleichstellung 2021-2025 (GAP III) eine Welt der Gleichstellung gefordert und die Gleichstellungsstrategie für LGBTIQ für den Zeitraum 2020-2025 ergänzt. Der neue Aktionsplan wird den Beitrag der EU zur Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 5 5 in allen internen und externen Politikbereichen der EU und in der gesamten Agenda 2030 weiter erhöhen.

Aufbauend auf der Bewertung der EU-Unterstützung für die Gleichstellung der Geschlechter 6 und der Konsultation der Interessenträger 7 bietet dieser Aktionsplan der EU einen politischen Rahmen für die Stärkung ihres Engagement, wobei der Schwerpunkt auf fünf Säulen liegt:

(1)Stärkung der Wirksamkeit des EU-Engagements für die Gleichstellung der Geschlechter als bereichsübergreifende Priorität des auswärtigen Handelns der EU bei Politikgestaltung und Programmplanung. Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter bekräftigen, dass bis 2025 85 % aller neuen Maßnahmen im Außenbereich zu diesem Ziel beitragen werden 8 . Dies erfordert ein weiteres Gender Mainstreaming in allen außenpolitischen Maßnahmen und Sektoren sowie einen auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten 9 , rechtebasierten und intersektionalen 10 Ansatz. 

(2)Förderung des strategischen Engagements der EU auf multilateraler, regionaler und nationaler Ebene gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Stärkung der wirksamen Umsetzung des GAP III in jedem Partnerland und jeder Partnerregion in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und anderen wichtigen Interessenträgern der Partnerländer. Dies erfordert mehr Koordinierung, Zusammenarbeit und Transparenz. 

(3)Konzentration auf thematische Schwerpunktbereiche: Schutz vor jeglicher Form geschlechtsbezogener Gewalt; Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte; Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen: Förderung von gleichberechtigter Teilhabe und Übernahme von Führungspositionen; Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, Bewältigung der Herausforderungen und Nutzung der Chancen, die der grüne und der digitale Wandel bieten.

(4)Mit gutem Beispiel vorangehen, indem auf höchster politischer und Managementebene in der EU eine geschlechtergerechte 11 Führung mit ausgewogenem Geschlechterverhältnis geschaffen wird. Dies erfordert die Einbindung von Führungskräften, Investitionen in Wissen, Bereitstellung von Ressourcen und die Bündelung von Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten.

(5)Berichterstattung und Kommunikation über die Ergebnisse, Einrichtung eines quantitativen, qualitativen und inklusiven Überwachungssystems, um die öffentliche Rechenschaftspflicht zu stärken, Transparenz und Zugang zu Informationen zu gewährleisten und die Öffentlichkeitsarbeit der EU zu den Ergebnissen ihrer Maßnahmen weltweit zu verbessern.

1.Ein wirksameres Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter

1.1.Bekämpfung der Ursachen für die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern: Drei zentrale Grundsätze

Um die Ursachen der Geschlechterungleichheit anzugehen und dazu beizutragen, der Vielzahl von Stereotypen und Vorurteilen, die in vielen Zusammenhängen nach wie vor bestehen, entgegenzuwirken, sollten die Maßnahmen der EU drei Grundsätzen folgen:

·Wahl eines auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten Ansatzes. Das bedeutet, dass rigide geschlechtsspezifische Normen und Machtungleichgewichte untersucht, infrage gestellt und geändert werden, die Frauen und Mädchen benachteiligen und in der Gesellschaft in allen Altersgruppen – beginnend mit der frühen Kindheit – zu Diskriminierungen führen. Dies bedeutet auch, dass die EU eine Veränderung der gesellschaftlichen Einstellung vorantreibt, unter anderem indem sie Männer und Jungen aktiv einbindet und den Schwerpunkt auf junge Menschen als Triebfedern des Wandels legt. Für die Durchführung kontextabhängiger Maßnahmen sind starke Partnerschaften und Dialoge mit lokalen Akteuren, der Zivilgesellschaft und lokalen Gemeinschaften und die Unterstützung von Frauenorganisationen unerlässlich.

·Maßnahmen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, die sich mit anderen Formen der Diskriminierung überschneiden. 12 Der Schwerpunkt sollte auch hier auf den am stärksten benachteiligten Frauen liegen, z. B. Angehörigen indigener Völker und rassischer, ethnischer/religiöser Minderheiten, Zwangsvertriebenen, Migrantinnen, wirtschaftlich und sozial benachteiligten Frauen, in ländlichen Gebieten und Küstengebieten lebenden Frauen und Frauen mit Behinderungen, da sie von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Dabei sollten die besonderen Schwierigkeiten von Mädchen und älteren Frauen berücksichtigt werden. Die auch durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 13 geschützten Frauen mit Behinderungen sind besonders benachteiligt. Die Rechte von Frauen mit Behinderungen sollten daher im Mittelpunkt der künftigen EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen (2021-2030) stehen. Entsprechend muss die Förderung der Rechte von LGBTIQ-Personen als zentrales Anliegen der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der EU 14 in Verbindung mit GAP III gesehen werden. Alle sich überschneidenden Dimensionen sind gleichermaßen relevant.  

·Verfolgung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes, bei dem die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Bekämpfung von Ungleichheiten in den Mittelpunkt aller Maßnahmen gestellt werden 15 . Dazu gehört, dass jeder Mensch dabei unterstützt wird, seine Menschenrechte wahrzunehmen, sich an Entscheidungen zu beteiligen, die ihn betreffen, und Rechtsmittel einzulegen, wenn seine Rechte verletzt werden.

Die EU sollte weiterhin Verletzungen und den Missbrauch der Rechte von Frauen und Mädchen verurteilen und die Zivilgesellschaft sowie Frauen und Männer, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau einsetzen, einschließlich Menschenrechtsverteidigerinnen, nachdrücklich unterstützen.

Die EU sollte die Mobilisierung religiöser Akteure für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der „ Faith for Rights“-Initiative 16 unterstützen.

Die Europäische Kommission wird die Methodik zur Einbindung der Geschlechtergleichstellung, also den rechtebasierten Ansatz, der Intersektionalität umfasst, als Teil ihres Instrumentariums stärken und aktualisieren: ein rechtebasierter, alle Menschenrechte umfassender Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit der EU. 17

1.2. Förderung des Gender-Mainstreamings in allen Bereichen des auswärtigen Handelns der EU

Gender Mainstreaming ist nach wie vor das wichtigste Instrument zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter. Gender-Mainstreaming soll sicherstellen, dass politische Maßnahmen und Programme größtmöglichen Nutzen für alle erzielen und dazu beitragen, die anhaltende Ungleichbehandlung zu beseitigen. 18 Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter verpflichten sich, Gender Mainstreaming als Verantwortung aller in alle Politikbereiche und Maßnahmen einzubeziehen, auch in den EU-Organen. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen.

SDG 5 gehört zu den drei Nachhaltigkeitszielen, für die weltweit am wenigsten Finanzmittel bereitgestellt werden. Die EU hat sich verpflichtet, dass bis 2025 mindestens 85 % aller neuen Maßnahmen im Außenbereich 19 als Hauptziel oder wesentliches Ziel die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen aufnehmen 20 .

Infolge der im Rahmen des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung (2015-2020) erzielten Fortschritte stieg dieser Anteil kontinuierlich von rund 58 % im Jahr 2016 auf 65 % im Jahr 2019. Die EU ist nun entschlossen, das 85 % -Ziel bis 2025 zu erreichen.

Daher werden bei der Konzeption aller von der EU finanzierten externen Programme drei Mindeststandards zugrunde gelegt:

1.Durchführung und Nutzung aktualisierter Gleichstellungsanalysen als Grundlage für Entscheidungen über künftige Maßnahmen und Einbeziehung dieser Analysen in alle einschlägigen Dialoge, Politiken, Strategien, Programme und Operationen 21 ;

2.Verwendung geschlechtsspezifischer und nach Geschlecht aufgeschlüsselter Indikatoren und Statistiken bei der Überwachung und Bewertung 22 ;

3.Stichhaltige Begründung, auf der Grundlage der Ergebnisse der Gleichstellungsanalyse, jeder Maßnahme, die nicht zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt.

Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter werden Maßnahmen fördern, die auf die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel ausgerichtet sind und zu einem Wandel der Geschlechterrollen beitragen können. In jedem Land wird mindestens eine Maßnahme mit der Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel unterstützt 23 .

Die Europäische Kommission wird auch ihre Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung im Rahmen von Programmen zur Unterstützung der öffentlichen Finanzverwaltung verstärken. Sie wird sicherstellen, dass die neuen Bewertungsberichte über die Rechenschaftspflicht bei den öffentlichen Ausgaben und Finanzen (PEFA) das Modul zur Geschlechtergerechtigkeit umfassen.  

Entsprechend der Praxis der EU-Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) ist für die Umsetzung des NDICI ein integrierter Ansatz vorgesehen, bei dem die Unterstützung privater Investitionen in Partnerländern mit Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsklimas kombiniert wird. Die EIP wird sich mit Hindernissen befassen, die der Stärkung der Rolle der Frau im Wege stehen, und das Gender Mainstreaming wird auch bei Mischfinanzierungsfonds und -garantien der EU angewandt werden.

Die EU sollte sich im Rahmen ihrer Handelspolitik weiterhin für eine stärkere Gleichstellung der Geschlechter einsetzen. Neue Handelsabkommen sollten strenge Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter enthalten, die u. a. die Einhaltung der einschlägigen Übereinkommen der IAO und der Vereinten Nationen fordern. 24 Die Einhaltung dieser Übereinkommen sollte auch in der neuen Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem, die 2024 in Kraft treten wird, vorgeschrieben werden. Die EU wird auch weiterhin gezielte geschlechtsspezifische Analysen in alle mit dem Handel verknüpften Ex-ante-Folgenabschätzungen, Nachhaltigkeitsprüfungen und Politiküberprüfungen einbeziehen.

Angesichts der wichtigen Rolle, die Frauen in der Versorgungskette für die Fischerei, einschließlich der Aquakultur, spielen, wird die sektorale Unterstützung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei bereits für Projekte in diesem Bereich genutzt. 25

Da etwa die Hälfte aller internationalen Migranten Frauen und Mädchen sind, müssen ihre Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern sowie ihre besonderen Bedürfnisse anerkannt werden. Die EU sollte sicherstellen, dass die Menschenrechte von diesen Migrantinnen durch geschlechtergerechte Migrationsstrategien, -programme und -gesetze vollständig durchgesetzt werden und für eine geschlechtergerechte Steuerung der Migration auf globaler, regionaler und nationaler Ebene sorgen. Die EU wird dabei auf den Erkenntnissen aufbauen, die auch im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) gewonnen wurden.

Die humanitäre Hilfe der EU sollte weiterhin sowohl geschlechts- als auch altersspezifisch sein, aber auch darauf abzielen, geschlechter-/ altersgerecht zu sein, wobei die besonderen Bedürfnisse, Verwundbarkeiten und die Kapazitäten aller zu berücksichtigen sind. Dazu wird der Einsatz des humanitären Gleichstellungs-/Altersmarkers 26 der Kommission und gezielter Maßnahmen beitragen.

Die Umsetzung des GAP III wird zur dreifachen Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung beitragen, und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren nachdrücklich fördern.

Forschung und Innovation sind bei der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Rolle der Frau von zentraler Bedeutung. Das Programm Horizont Europa wird durch die internationale Zusammenarbeit zu gemeinsamen Lösungen für globale Herausforderungen beitragen, indem geschlechtsspezifische Studien und intersektionale Forschung, der Zugang von Frauen zu Forschungsmitteln und ihre Beteiligung an Forschungslaufbahnen sowie die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die Forschungsinhalte unterstützt werden.

2.Förderung eines strategischen Engagements der EU auf nationaler, regionaler und multilateraler Ebene

Für die Umsetzung des GAP III ist ein koordiniertes, strategisches und kohärentes Vorgehen der EU auf multilateraler, regionaler und nationaler Ebene erforderlich.

2.1.Zusammenarbeit auf Länderebene

Auf der Grundlage eines soliden Gleichstellungsprofils der Länder 27 sollte von den EU-Delegationen sowie ihren Operationen und Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Abstimmung mit den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten ein „Umsetzungsplan auf Länderebene“ erstellt werden, in dem die politischen Prioritäten sowie die Maßnahmen und Hauptziele, die aus den in Kapitel 3 dieser Gemeinsamen Mitteilung dargelegten thematischen Politikbereichen ausgewählt wurden, festgelegt sind 28 .

Die EU sollte partnerschaftlich mit nationalen Gleichstellungsnetzwerken und zuständigen Ministerien zusammenarbeiten. Soweit möglich, werden einschlägige nationale und sektorbezogene Gleichstellungsstrategien unterstützt, was für die langfristige Nachhaltigkeit der EU-Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Die EU sollte einen regelmäßigen Dialog über die Umsetzung des GAP III führen und mit einem breiten Spektrum von Akteuren zusammenarbeiten, darunter lokale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Frauenrechtsaktivistinnen, Menschenrechtsverteidigerinnen, junge Menschen sowie religiöse Organisationen und Glaubensgemeinschaften.

Die länderspezifischen Fahrpläne für die Zusammenarbeit der EU mit der Zivilgesellschaft werden die Geschlechterperspektive einbeziehen und eine substanzielle Beteiligung von Frauen- und Mädchenorganisationen und Basisorganisationen gewährleisten.

Die EU sollte sich um eine enge Abstimmung mit den Vertretungen internationaler Organisationen, insbesondere des VN-Systems, in den einzelnen Ländern bemühen. Die EU sollte auch mit dem Privatsektor zusammenarbeiten, um die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Standards für Unternehmen und Menschenrechte zu fördern.

2.2.Stärkung des Engagements der EU auf länderübergreifender und regionaler Ebene

Die EU sollte ihr Engagement, ihren Dialog und ihre Partnerschaft mit regionalen Interessenträgern verstärken, indem sie die Gleichstellungsstrategien internationaler und regionaler Organisationen unterstützt und dafür sorgt, dass die Geschlechterperspektive in all ihren regionalen Programmen durchgängig berücksichtigt wird.

Die Förderung von Synergien zwischen der regionalen und der nationalen Ebene hat positive Ergebnisse bei der regionalen Zusammenarbeit der EU in der südlichen Nachbarschaft erzielt, beispielsweise durch die Stärkung der Partnerschaft der EU mit dem Europarat zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Einklang mit den Standards und Zielen des entsprechenden Übereinkommens des Europarats (Übereinkommen von Istanbul) und durch die Unterstützung der Union für den Mittelmeerraum bei ihrem Einsatz für die Menschenrechte von Frauen. Diese Zusammenarbeit sollte fortgesetzt werden.

Der EU-Beitrittsprozess hat in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern Rechtsreformen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Gang gesetzt, da von diesen Ländern eine schrittweise Angleichung an den Besitzstand der EU im Bereich der Geschlechtergleichstellung und die Bereitstellung eines institutionellen Rahmens für dessen Durchsetzung erwartet wird.

Ebenso sollte die EU Initiativen wie die vom Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) eingesetzte Kommission für die Förderung und den Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, die Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Pazifikraums zur Gleichstellung der Geschlechter und die Montevideo-Strategie in Lateinamerika unterstützen.

Auch im Rahmen der Partnerschaft Afrika-EU sollte die EU einschlägige Initiativen der Afrikanischen Union unterstützen, wie die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau (2018-2028) 29 und das neue Jahrzehnt der finanziellen und wirtschaftlichen Integration afrikanischer Frauen (2020-2030) 30 . Sie sollte sich auch für die vollständige Ratifizierung und Umsetzung des Protokolls von Maputo und des Protokolls zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker über die Rechte der Frauen in Afrika einsetzen 31 .

Die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Arbeitsbereichen der Partnerschaft Afrika-EU sollte auch zur Stärkung der Rolle der Frauen als Rechteinhaber, Friedensstifter und Entscheidungsträger für Frieden und Sicherheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beitragen und ihren Zugang zur Justiz und zu grundlegenden Dienstleistungen fördern. Zudem sollte die Unterstützung der kontinentalen Freihandelszone Afrikas (AfCFTA) Frauen zugutekommen. Im umfassenderen Kontext der Stadtentwicklung werden Geschäftsmöglichkeiten für Frauen und ihre Teilhabe durch die Zusammenarbeit zwischen Städten in der EU und Afrika im Rahmen der Initiative „100 Intelligent Cities Challenge“ gefördert 32 .

Regionale Maßnahmen der EU sollten geschlechtsspezifische Herausforderungen mit grenzüberschreitender Dimension angehen, wie Klimawandel, Migration und Vertreibung, einschließlich Menschenhandel und Sicherheit. Ein neues Programm für den Kapazitätsaufbau von militärischem Personal zur Unterstützung von Entwicklung und Sicherheit (CBSD) 33 wird in afrikanischen Ländern umgesetzt und umfasst die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit.

In jeder Region werden die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter nach Möglichkeit auf einen Rollenwandel ausgerichtete Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter auf der Grundlage einer regionalen Gleichstellungsanalyse unterstützen. In afrikanischen Ländern südlich der Sahara sollten beispielsweise länderübergreifende Partnerschaften unterstützt werden, um Synergien zwischen den Maßnahmen zur Stärkung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundener Rechte sowie zur Förderung von Bildung, Ernährung und des Zugangs zu Finanzmitteln und Geschäftsmöglichkeiten für Frauen zu schaffen.

2.3.Stärkung der Führungsrolle der EU auf multilateraler Ebene

Die EU sollte ihre Führungsrolle bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, der Stärkung der Rechte und der Rolle von Frauen und Mädchen auf multilateraler Ebene ausbauen und dazu beitragen, diese Agenda in internationalen Foren voranzubringen. Die EU sollte bereit sein, unter Einsatz ihrer Autorität und ihrer Überzeugungskraft Entschließungen und Erklärungen zur Gleichstellung der Geschlechter auf den Weg zu bringen und zu unterstützen sowie konsequent die Einbeziehung einer geschlechtergerechten Sprache in alle Entschließungen und Erklärungen zu fördern. Die Stärkung und der Aufbau von Partnerschaften und Allianzen ist von entscheidender Bedeutung für die Erneuerung der bestehenden internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der Frau und die Stärkung der Rolle der Frau. Dies zeigt sich insbesondere bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie COVID-19. Die multilateralen EU-Delegationen tragen eine besondere Verantwortung für die Förderung politischer Initiativen und stimmen sich dabei mit den diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten vor Ort und mit den Partnerländern ab.

Im Rahmen ihres multilateralen Engagements arbeitet die EU aktiv mit dem VN-System und mit allen VN-Gremien und Sonderorganisationen bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zusammen. Die EU sollte im Menschenrechtsrat weiterhin nachdrücklich für die Rechte der Frau eintreten und sich auch während der verschiedenen Tagungen uneingeschränkt dafür einsetzen. Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit einigen EU-Mitgliedstaaten am Forum zur Gleichstellung der Geschlechter 34 beteiligt, einem von der Einheit der Vereinten Nationen für die Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN Women) einberufenem Treffen für die Geschlechtergleichstellung, das von den mexikanischen und französischen Regierungen in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und internationalen Organisationen ausgerichtet wird. Die Europäische Kommission ist Co-Federführende der „Generation Equality Action Coalition“ zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Die EU sollte weiterhin eng mit der globalen humanitären Initiative „Aufruf zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notfällen“ zusammenarbeiten und ihren neuen Fahrplan unterstützen. 35  

Die EU sollte sich weiterhin an den G7- und G20-Foren beteiligen, um die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, die Stärkung der Rolle der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, auch auf dem Arbeitsmarkt, voranzubringen. Im Rahmen der G20 setzen sich die EU und andere Mitgliedstaaten aktiv für das (von der G20 im Jahr 2014 angenommene) Brisbane-Ziel ein, das die Verringerung der Kluft zwischen Männern und Frauen bei der Erwerbsbeteiligung um 25 % bis 2025 vorsieht.

Die Europäische Kommission wird im Rahmen der OECD weiterhin als aktives Mitglied am DAC-Netz für Gleichstellungsfragen 36 teilnehmen, dessen Ziel es ist, die Strategien und Verfahren zur Stärkung der Gleichstellung in Entwicklungsprogrammen zu verbessern und die Rechte von Mädchen und Frauen zu schützen, um so einen Beitrag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu leisten.

3.Auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Welt: Ausrichtung auf thematische Schwerpunktbereiche

Ziel des GAP III ist es, die Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen zu beschleunigen. Dafür sind Ziele und Maßnahmen in sechs zentralen thematischen Politikbereichen festgelegt. Der GAP III baut auf den vorherigen Aktionsplänen auf, befasst sich aber mit neuen Herausforderungen und Chancen und gewährleistet gleichzeitig die Kohärenz zwischen den internen und den externen Strategien. Die spezifischen Ziele und Indikatoren für jeden der Aktionsbereiche sind in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Objectives and Indicators to frame GAP III implementation“ (Ziele und Indikatoren für die Umsetzung des GAP III) dargelegt.

3.1.Schutz vor jeglicher Form geschlechtsbezogener Gewalt

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von jeglicher Form der Gewalt. Allerdings ist dies noch lange keine Realität und zahlreiche Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich gegen Frauen und Mädchen richtet oder von Gewalt, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist oder von der Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind 37 , existieren weiterhin in jedem Land und gehören zu den am weitesten verbreiteten Formen von Menschenrechtsverletzungen mit hoher Dunkelziffer 38 . Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Angehörige von Minderheiten, Migrantinnen sowie LGBTIQ-Personen gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen 39 .

35 % der Frauen haben geschlechtsbezogene Gewalt erfahren. In einigen Ländern liegt dieser Wert sogar bei 70 %.

Jedes Jahr sind über 4 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht.

In einigen Ländern werden 40 % der Mädchen verheiratet, bevor sie 18 Jahre alt werden, und 12 % vor ihrem 15. Lebensjahr.

Geschlechtsspezifische Gewalt, die auf schädlichen sozialen Normen und Stereotypen über Kulturen und Gesellschaftsschichten hinweg beruht, betrifft alle Gemeinschaften und führt zu immensen Schäden für die Opfer, ihre Familien, Gesellschaften und Volkswirtschaften . Die COVID-19-Pandemie hat mit einem erheblichen Anstieg der Frauenmorde und der geschlechtsspezifischen Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, in vielen Teilen der Welt einen hohen Tribut gefordert. 40

Es wird befürchtet, dass die COVID-19-Krise zu zusätzlichen 13 Millionen Kinderehen 2020 und 2030 führen wird, die es sonst nicht gegeben hätte.

Humanitäre Krisen, Konflikte, Katastrophen und Pandemien verschärfen die Risiken sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die von Anfang an verhindert und bekämpft werden muss. Dabei sind auf Überlebende konzentrierte Ansätze, die sich überschneidende Diskriminierungen berücksichtigen, nach wie vor von entscheidender Bedeutung.

Die humanitäre Hilfe der EU umfasst im Rahmen ihres Programms zur Förderung von Schutz und Gesundheit Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt 44 .

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zu einem effizienteren Schutz durch Unterstützung von Rechtsvorschriften, mit denen alle Formen geschlechtsbezogener Gewalt unter Strafe gestellt werden, und durch den Aufbau von Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden im Einklang mit dem internationalen rechtlichen und politischen Rahmen 45 ;

·zu einer stärkeren Prävention durch die Beseitigung schädlicher Geschlechternormen in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern, um einen opferorientierten Ansatz und Maßnahmen zu gewährleisten, mit denen Wiederholungstaten unterbunden werden, wobei auch Männer und Jungen sowie traditionelle und religiöse Führer einbezogen werden;

·zu einer effizienteren strafrechtlichen Verfolgung von Tätern, einschließlich derjenigen, die am Menschenhandel beteiligt sind, durch Stärkung eines opferorientierten Ansatzes der Strafverfolgungsbehörden;

·zu einer Verbesserung des Schutzes von Überlebenden auch durch Unterstützung des Zugangs zu lebensrettenden Sozial- und Justizdiensten mit einem überlebenszentrierten Ansatz, insbesondere in fragilen Situationen und Konflikt-/Post-Konflikt-Situationen oder wenn sich Überlebende mit sich überschneidenden Diskriminierungen konfrontiert sehen;

·zu einem besseren Zugang zu psychosozialen Unterstützungsdiensten und zu der Teilnahme von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt und Opfern von Menschenhandel am wirtschaftlichen und sozialen Leben;

·zu sicheren und wirksamen humanitären Maßnahmen zur Unterstützung von Schutz, Verhinderung und Reaktion auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und der Arbeit im Rahmen des entsprechenden Aufrufs zum Tätigwerden; 

·zu der Stärkung von Frauenrechtsorganisationen und sozialen Bewegungen sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit den sich überschneidenden Dimensionen geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten befassen.

3.2.Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte

Die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte sind für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen von entscheidender Bedeutung. Die EU tritt weiterhin für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung aller Menschenrechte und für die umfassende und wirksame Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie der Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen ein und setzt sich in diesem Zusammenhang auch für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte ein.

Jeder Mensch hat das Recht, über Angelegenheiten, die mit seiner Sexualität und seiner sexuellen und reproduktiven Gesundheit zusammenhängen, die vollständige Kontrolle zu behalten und frei und verantwortungsbewusst über diese Fragen zu entscheiden, ohne dabei Diskriminierung, Zwang oder Gewalt ausgesetzt zu sein, sowie auf ein gesundes Leben und Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben. Dafür muss im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit der Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen umfassenden Informationen, zu Bildung, einschließlich umfassender Sexualerziehung, und zu Gesundheitsdiensten bereitgestellt werden 46 .

Im Jahr 2017 haben 295 000 Frauen während oder nach einer Schwangerschaft oder Entbindung ihr Leben verloren. 94 % dieser Fälle traten in einem einkommensschwachen Umfeld auf. Bei jungen Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren sind Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen weltweit die häufigste Todesursache

Schädliche geschlechtsspezifische Normen und Stereotype verhindern den Zugang zur Familienplanung, sei es durch rechtliche Hindernisse oder durch Druck der Gemeinschaft, Belästigung und Missbrauch, während Gegenreaktionen gegen die Gleichstellung der Geschlechter hart errungene Fortschritte und bestehende Gesetze gefährden.

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zu einem günstigen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Umfeld, das die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Rechte von Frauen und Mädchen schützt und den Zugang zu Diensten und Informationen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich der Prävention und Behandlung von HIV & Aids, verbessert;

·zur Beseitigung schädlicher Praktiken, wie weiblicher Genitalverstümmelung, CEFM und geschlechterdifferenzierter Geschlechterselektion, durch Unterstützung nationaler, regionaler und globaler Initiativen 47 ;

·der Verbesserung der Dienstleistungen in humanitären Notsituationen, einschließlich Geburtshilfe, Bereitstellung des Mindestdienstleistungspakets 48 , HIV/AIDS-Prävention , reproduktive Gesundheit, Gesundheit von Müttern und Neugeborenen, Familienplanung, Berücksichtigung spezifischer Ernährungsbedürfnisse und Schutzbedürftigkeit.

3.3.Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen

Frauen und Männer in all ihrer Vielfalt sollten gleiche Chancen und gleichen Zugang zu Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit sowie gleiches Entgelt für gleiche Arbeit erhalten, um wirtschaftlich unabhängig zu sein. Darüber hinaus sollten Frauen und Männer gleichermaßen Betreuungsaufgaben wahrnehmen und Zugang zu angemessenem Sozialschutz, öffentlichen Dienstleistungen sowie Finanz- und Geschäftsmöglichkeiten haben.

Darüber hinaus müssen Frauen und Mädchen sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten Zugang zu grundlegenden Bedingungen wie dem Zugang zu sicheren, erschwinglichen und zugänglichen öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Mobilitätsoptionen haben.

Die Stärkung der wirtschaftlichen Selbstbestimmung der Frau ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verringerung der Armut und die Verwirklichung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums im Rahmen der Agenda 2030 49 .

Schätzungen zufolge könnte sich das globale BIP bis 2025 durch Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter um etwa 11 bis 21 Billionen EUR erhöhen.

Stärkung der wirtschaftlichen Teilhabe

Die Fortschritte beim Abbau des globalen geschlechtsspezifischen Gefälles bei der Erwerbsbeteiligung sind zum Stillstand gekommen 50 . Das Lohn- und Einkommensgefälle 51 führt zu einer noch stärkeren Benachteiligung von Frauen 52 . Vorschriften und Praktiken beim Zugang zu Grundbesitz, Bankkrediten, Erbrechten und Ausweisdokumenten diskriminieren Frauen häufig und beschränken ihren Zugang zu Ressourcen und Finanzmitteln 53 . In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung der wirtschaftlichen Stellung von Migrantinnen in der EU wichtig. Der EU-Aktionsplan für Integration und Inklusion umfasst Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau.

Im Jahr 2020 sind weniger als 50 % der Frauen erwerbstätig, verglichen mit 76 % der Männer, was zu einem geschlechtsspezifischen Unterschied von 27 Prozentpunkten weltweit führt.

Frauen übernehmen weltweit 76,2 % der gesamten unbezahlten Betreuungs- und Hausarbeit, was ihre Bildungs- und Beschäftigungsaussichten schmälert.

Die Folgen der COVID-19-Pandemie wirken sich gerade auf Frauen aus, da sie in Branchen, die von der Krise besonders betroffen sind, sowie im Pflegesektor (d. h. in Bereichen wie Bildung, Sozialarbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft usw.) 54 in prekären und informellen Beschäftigungsverhältnissen 55 unverhältnismäßig stark vertreten sind. Darüber hinaus tragen sie auch die zunehmende Belastung durch unbezahlte Pflegearbeit 56 . Dies unterstreicht die dringende Notwendigkeit, diskriminierungsfreie und inklusive Sozialschutzsysteme und reguläre Beschäftigungsverhältnisse einzuführen und Arbeitnehmerrechte und -ansprüche auf informelle und prekäre Arbeitnehmer auszuweiten. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung von Pflegekräften zu legen. 

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zu menschenwürdiger Arbeit, gleichem Lohn und gleichen Arbeitnehmerrechten sowie zur Integration von Frauen in die formelle Wirtschaft, unter anderem durch die Verringerung der Segregation auf dem Arbeitsmarkt und die Stärkung der Führungsrolle von Frauen und ihrer Verhandlungsposition bei der Entscheidungsfindung in Wirtschafts- und Haushaltsfragen und im sozialen Dialog, und zwar in Sektoren, in denen mehrheitlich Frauen tätig sind, einschließlich der Hauswirtschaft, sowie in nicht traditionellen Sektoren;

·zur Schaffung eines günstigen Umfelds für die wirtschaftlichen Aktivitäten von Frauen und den Zugang zu produktiven Ressourcen und Ökosystemdienstleistungen, einschließlich des Zugangs von Frauen zu Landbesitz 57 , maritimen Tätigkeiten, Geldtransfers, Technologie, Finanzen sowie zu Ausweisdokumenten und selbstbestimmter Mobilität, einschließlich sicherer und erschwinglicher Verkehrsoptionen;

·zur Unterstützung universeller Sozialschutzsysteme sowie zur Anerkennung, Verringerung und Umverteilung unbezahlter Betreuungs- und Hausarbeit durch stärkere Unterstützung einer geschlechtergerechten Haushaltsplanung;

·zur Infragestellung geschlechtsspezifischer Normen im privaten Haushalt und auf dem Arbeitsmarkt, indem der Verantwortung von Männern und Jungen Rechnung getragen wird, sowie durch die Förderung legislativer Entwicklungen wie die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs; 

·zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen und von Frauen geführter Unternehmen und Initiativen, auch im sozialen Bereich, sowie des Zugangs von Frauen zu Finanzmitteln, und zwar durch Bereitstellung innovativer Investitionsprogramme im Rahmen der EIP 58 , um das Versagen des Marktes, Frauen zu erreichen, anzugehen und die Gründung von KMU zu fördern. Weitere gezielte Maßnahmen umfassen Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung und Unterstützung der Beschäftigung, auch für Frauen, im Zusammenhang mit Wiederaufbaumaßnahmen oder in Situationen der Vertreibung;

·zur Unterstützung und Stärkung der Selbstbestimmung der Migrantinnen durch Heimatüberweisungen, Fähigkeiten und Wissen, was zur nachhaltigen Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer beiträgt;

·zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter durch die Handelspolitik, unter anderem durch das Engagement der EU in der Welthandelsorganisation und ihre Arbeit im Bereich der Handelshilfe, sowie durch die Gewährleistung verstärkter Nachhaltigkeitsprüfungen von Handelsinitiativen und politischen Überprüfungen.

Förderung der Gleichstellung im Bildungswesen

Trotz der weltweiten Fortschritte bei der Geschlechterparität, was die Schulbesuchsquoten in Primar- und Sekundarschulen angeht, konnten die geschlechtsspezifischen Unterschiede in Bezug auf den Schulbesuch und die Lernförderung noch nicht beseitigt werden 59 . 

Zwei Drittel der weltweit 740 Millionen Analphabeten sind Frauen

2016 besuchten 335 Millionen Mädchen Grund- und Sekundarschulen ohne Zugang zu Wasser und Seife

Nur etwa 30 % der weiblichen Studierenden an Hochschulen wählen MINT-Studienfächer

Der Bildungszugang für Mädchen wird durch den Mangel an Fortschritten bei der Gewährleistung ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit und ihrer damit verbundenen Rechte, durch unsichere Lernumgebungen und durch das Fehlen geeigneter sanitärer Einrichtungen eingeschränkt 60 . Eine Schätzung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2016 ergab, dass weltweit 246 Millionen Kinder geschlechtsspezifischer Gewalt in der Schule ausgesetzt sind, wobei Mädchen und generell Kinder aus benachteiligten Haushalten besonders betroffen sind 61 . Außerdem wirken sich Praktiken wie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat und frühe Schwangerschaften auf die Abschlussquote von Mädchen im Sekundarbereich aus (die 36,9 % unter der von Jungen liegt), wodurch die Verdienstmöglichkeiten und die Möglichkeiten von Frauen, an Entscheidungsprozessen mitzuwirken 62 , beeinträchtigt werden. Mit jedem zusätzlichen Jahr des Grundschulbesuchs erhöht sich das Einkommen von Mädchen um 10-20 % 63 . Der fehlende Zugang zu Schulunterricht vertieft die Kluft für Mädchen mit Behinderungen noch weiter. Geschlechterstereotypen hemmen das Interesse von Mädchen an Laufbahnen in den Bereichen Wissenschaft und Ingenieurwesen und entmutigen Jungen, eine Beschäftigung im Pflegebereich anzustreben. Sie halten Frauen zudem davon ab, Führungspositionen anzustreben, auch im Bildungswesen, obwohl es sich bei den meisten Lehrkräften um Frauen handelt.

In krisenbedingten Situationen, einschließlich der weltweiten COVID-19-Pandemie, haben Schulschließungen das Risiko von Kinderarbeit, häuslicher Gewalt, sexueller Ausbeutung, frühzeitiger Schwangerschaft und CEFM erhöht 64 . Mädchen erhalten weniger Fernunterricht, da sie weniger Zugang zum Internet (17 % weniger Zugang weltweit) und zur Mobiltechnologie haben als Jungen (26 % weniger) 65 . Die Hälfte aller weiblichen Flüchtlingskinder in der Sekundarstufe wird nach COVID-19 nicht wieder in die Schule zurückkehren 66 .

Im humanitären Bereich wurde der EU-Haushalt für Bildung in Notsituationen deutlich von 1 % im Jahr 2015 auf 10 % ab 2019 aufgestockt, was bedeutet, dass mehr als 450 Mio. EUR mehr als 8,5 Millionen Mädchen und Jungen in 59 Ländern der Welt zugutekommen, die mit gutem Beispiel vorangehen und sich für Bildung für Frieden und Schutz einsetzen 67 .

Es ist ein Wandel erforderlich, der über die zahlenmäßige Gleichstellung der Geschlechter hinausgeht und sich darauf konzentriert, wie das Bildungssystem die Gleichstellung der Geschlechter fördern kann.

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zur Gleichstellung der Geschlechter im Kontext von und mittels hochwertiger, erschwinglicher und inklusiver Bildung auf allen Ebenen, indem der Anteil der Mittel für Bildung in Notsituationen bei 10 % des Budgets für humanitäre Hilfe aufrechterhalten und die Gesamtsumme der Mittel für Bildung aufgestockt wird;

·zur Schaffung von stärker auf Geschlechtergerechtigkeit ausgerichteten Bildungssystemen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und gerechtere Bildungsergebnisse für Mädchen und Jungen zu erreichen – durch sichere und gesunde Lernumgebungen, Einstellung von Lehrkräften, Ausbildung und berufliche Entwicklung, Lehrpläne und Lernmaterialien, Zusammenarbeit mit Eltern und Gemeinschaften;

· zur Erhöhung der Investitionen in die Bildung von Mädchen, um einen gleichberechtigten Zugang zu allen Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erreichen, einschließlich der Bereiche Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik, digitale Kompetenz und Fachwissen sowie technische und berufliche Aus- und Weiterbildung;

·zur Verbesserung des Zugangs zu umfassender Sexualerziehung für Jugendliche, inner- und außerschulisch;

·zur Durchführung entschlossener Maßnahmen – im Rahmen von und durch Bildung – zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, diskriminierenden sozialen Normen und schulbezogener geschlechtsspezifischer Gewalt.

Förderung des universellen Zugangs zur Gesundheitsversorgung

Die öffentlichen Gesundheitssysteme erhalten unzureichende Finanzmittel, was sich stark auf die Versorgungsleistungen für Mädchen und Frauen auswirkt 68 .

Mindestens 50 % der Weltbevölkerung haben keinen Zugang zu den von ihnen benötigten Gesundheitsdiensten, und rund ein Drittel der verheirateten Frauen in Entwicklungsländern geben an, wenig oder gar kein Mitspracherecht bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung zu haben.

Die COVID-19-Krise hat die grundlegenden Gesundheitsdienste und den Zugang zu sicheren Arzneimitteln und Impfstoffen weiter beeinträchtigt, was zu einem Anstieg der Müttersterblichkeit und unbeabsichtigten Schwangerschaften geführt hat 69 . Als Pflegekräfte stehen Frauen an vorderster Front und sind bei der Pandemie häufig einem höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Schwerpunktverlagerung bei den Ressourcen der Gesundheitssysteme auf COVID-19 hat die HIV-Behandlungs- und Präventionsdienste erheblich beeinträchtigt und die Stigmatisierung und Diskriminierung von HIV-Infizierten, insbesondere Frauen, verschärft 70 . 

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind aufgrund unzugänglicher Informationen über Prävention und Unterstützung und akuter Hindernisse beim Zugang zu medizinischer Versorgung oder grundlegenden Wasser-, Sanitär- und Hygienediensten einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Eine nachhaltige Finanzierung der allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, ist wichtiger denn je.

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zur Förderung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung durch nachhaltige und belastbare Gesundheitssysteme und gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und Informationen, einschließlich im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, zu Mütterbetreuung und Kapazitäten zur Bekämpfung übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen; dabei wird den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Unterbrechungen des Zugangs zu medizinischer Versorgung Rechnung getragen;

·zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu Diagnostik, Impfstoffen und Behandlungen im Zusammenhang mit COVID-19;

·zur Verbesserung des Zugangs zu Wasser und menschenwürdiger Sanitärversorgung und zur Förderung der Menstruationshygiene durch Sensibilisierungsmaßnahmen, durch Förderung von Programmen für Schulsanitäreinrichtungen und die Bereitstellung von sanitären Einrichtungen in Schulen;

·zu Ernährungsprogrammen, auch in humanitären Notsituationen, insbesondere für Schwangere und Stillende sowie für Kinder unter fünf Jahren.

3.4.Förderung von gleichberechtigter Teilhabe und Übernahme von Führungspositionen

Frauen und Mädchen sollten gleichberechtigt am öffentlichen und privaten Leben teilhaben, nur so können eine funktionierende Demokratie und Wirtschaft erreicht und die Menschenrechte für alle gewahrt werden. Dies bringt große Vorteile für die Gesellschaft insgesamt mit sich, die von der erhöhten Glaubwürdigkeit demokratischer Institutionen bis hin zu einer geringeren Häufigkeit staatlicher Gewaltakte reichen 71 .

Dennoch sind Frauen als Wählerinnen, politische Wortführerinnen und gewählte Amtsträgerinnen sowie als offizielle Friedensunterhändlerinnen und Vermittlerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Bei Wahlämtern und in Entscheidungsgremien auf allen Ebenen macht sich der Wandel nur allmählich bemerkbar 72 . Obwohl etwa 39 % der Länder Quoten für die Vertretung von Frauen in Parlamenten oder politischen Parteien eingeführt haben, wird ihre Anwendung durch Faktoren wie Geschlechterstereotypen, Parteistrukturen und mangelnde politische Finanzierung behindert.

Frauen machen weltweit etwa 25 % der nationalen Abgeordneten aus, was einen langsamen Anstieg ausgehend von 11,3 % bedeutet. 

Zwischen 1992 und 2018 waren Frauen nur zu 13 % an der Verhandlungsführung, zu 6 % an der Vermittlung und zu 6 % an der Vertragsunterzeichnung in wichtigen Friedensprozessen beteiligt.

Frauen im öffentlichen Leben, darunter Politikerinnen, Journalistinnen und Aktivistinnen, werden häufig Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich verschiedener Formen von Online-Gewalt und sogar Femizid – wobei der zivilgesellschaftliche Raum zunehmend schwindet. Politisch motivierte Übergriffe auf Frauen haben in fast jeder Region zugenommen und erreichten 2019 einen Rekordwert . In einer Umfrage von 2016 unter Politikerinnen aus 39 Ländern wurde festgestellt, dass 82 % von ihnen psychischer Gewalt und 44 % Gewaltdrohungen ausgesetzt waren 73 . 

Gleichzeitig hat eine neue, lautstarke Generation junger Frauenrechtsaktivistinnen eine Vielzahl von Themen aufgegriffen, darunter die Stärkung der Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen. Sie sollten eine Plattform erhalten, um sich zu äußern und zu engagieren.

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zur Stärkung der Beteiligung, Vertretung und führenden Rolle von Frauen in Politik, Regierungsführung und Wahlen auf allen Ebenen durch Unterstützung von Demokratie- und Governance-Programmen und Reformen der öffentlichen Verwaltung;

·zur Stärkung der Fähigkeit von Frauen, politische Führungspositionen in Regierungen und Parlamenten zu übernehmen, und zwar durch Schulungen, Frauengremien und die Förderung von gleichstellungsorientierten Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren 74 sowie die Förderung von Programmen für junge Führungskräfte;

·zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements junger Frauen, auch in Partnerschaft mit Jugendorganisationen, durch Ausweitung der Unterstützung parlamentarischer Beobachtungsorganisationen, die von jungen Menschen geleitet werden und junge Menschen einbinden, sowie durch Zusammenführung von Vertretern der EU und der Partnerländer;

·zum Abbau von Geschlechterstereotypen in Medieninhalten in Zusammenarbeit mit dem audiovisuellen Sektor und den Medien sowie zur Stärkung und Unterstützung der Rechte von Frauen als Nutzerinnen und Produzentinnen von Informationen sowie als Unternehmerinnen und Entscheidungsträgerinnen in der Medienbranche 75 ;

·zur Verbesserung der gleichberechtigten Rechtsfähigkeit und des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zur Justiz durch Unterstützung der bürgernahen Bemühungen und der Reformen der Rechts- und Justizsysteme;

·zur Förderung eines günstigen und sicheren Umfelds, auch online, für Zivilgesellschaft, Mädchen und Frauenrechtsorganisationen, Frauenrechtsaktivistinnen, Friedensstifterinnen, Journalistinnen sowie Vertreterinnen indigener Völker. Die Stärkung der Schutzmechanismen und die Förderung der Führungsrolle von Frauen umfasst globale und regionale Schwerpunkte sowie Maßnahmen zur Interessenvertretung und Dokumentation von Verstößen gegen die Menschenrechte von Frauen.

3.5.Integration der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit

Im 21. Jahrhundert sind Katastrophen und vom Menschen verursachte Krisen, einschließlich Konflikten, komplexer und langwieriger geworden und zunehmend mit globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltzerstörung, Vertreibung und in jüngerer Zeit Pandemien verknüpft. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit bei der Bekämpfung zunehmender Gewaltbedrohungen und der Einbeziehung von Frauen durch die Verknüpfung von Sicherheit und Geschlechtergleichstellung eine zentrale Rolle spielt.

Konflikte, Krisen und Fragilität behindern nicht nur die Fortschritte auf dem Weg zu nachhaltigem Frieden und nachhaltiger Sicherheit, sondern auch die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Im Mittelpunkt der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit stehen die Zusammenhänge zwischen Geschlechterungleichheit und Konflikten sowie die Frage, wie sie sich gegenseitig verstärken, wobei betont wird, dass die Geschlechterungleichheit als Ursache und Nährboden von Konflikten und Fragilität verstanden werden muss. Ungleichheiten in Verbindung mit dem Ausschluss von Frauen von Macht, Chancen, Dienstleistungen und Sicherheit schaffen einen fruchtbaren Boden für Konflikte und geschlechtsspezifische Gewalt, vor allem wenn sie mit instabilen staatlichen Kapazitäten oder mangelnder Legitimität des Staates zusammenhängen. Präventivmaßnahmen sollten einen risiko-, bedarfs- und rechtebasierten Ansatz verfolgen.

Frauen sind in diesen Situationen häufig, aber nicht immer Opfer; sie spielen zahlreiche und vielfältige Rollen – als Kämpferinnen, Friedensstifterinnen, Vermittlerinnen, Politikerinnen, Geschäftsfrauen und Aktivistinnen. Die Zahl der Frauen, die an Friedensprozessen beteiligt sind, ist trotz globaler, regionaler und nationaler Verpflichtungen nach wie vor gering 76 , und viele Friedensabkommen enthalten nicht einmal geschlechtsspezifische Bestimmungen, die den Bedürfnissen von Frauen angemessen Rechnung tragen. Die verstärkte Teilhabe von Frauen an allen Fragen im Zusammenhang mit Frieden und Sicherheit ist daher eine Priorität der EU. 

Auf der Grundlage des strategischen Ansatzes der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit wird die EU ihren Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit 77 umsetzen, in dem klare Ziele und Erfüllungskriterien festgelegt sind, und zwar in folgenden Schwerpunktbereichen: i) Prävention; ii) Schutz; iii) Hilfe und Wiederaufbau, einschließlich der drei bereichsübergreifenden und horizontalen Grundsätze: iv) Teilhabe; v) Gender Mainstreaming und vi) Vorbildfunktion.

Die Ziele der EU für die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit sollten unter anderem durch politisches und diplomatisches Engagement der EU-Führung und durch Einbeziehung einer Geschlechterperspektive und die Gewährleistung der Teilhabe und Führung von Frauen in allen friedens- und sicherheitspolitischen Kontexten erreicht werden. Darüber hinaus müssen spezifische Maßnahmen ergriffen werden, darunter gezielte Ausbildungsmaßnahmen für die Streitkräfte, die Justiz und die Sicherheitskräfte.

Dafür werden Synergien zwischen der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und den anderen thematischen Prioritäten genutzt. Überwachung und Berichterstattung im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit werden an den GAP III angeglichen, um auch den politischen Rahmen der EU im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit vollständig in den allgemeinen politischen Rahmen der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu integrieren.

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten 78

·zur Unterstützung und Durchführung von Kapazitätsaufbau und Mentoring bei der Förderung von Frauen als Verhandlungsführerinnen und Mediatorinnen, um die Wirksamkeit und Qualität ihrer Teilhabe an Friedensprozessen zu verbessern;

·zu den Bemühungen, mindestens 33 % der Frauen an allen Aktivitäten und Projekten der EU im Zusammenhang mit Friedensprozessen zu beteiligen;

·zur Einrichtung und Institutionalisierung von Mechanismen zur Konsultation über konfliktbezogene Fragen mit Basis-Aktivistinnen und zivilgesellschaftlichen Frauenrechtsorganisationen sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in konfliktbezogenen Situationen, in denen GSVP-Missionen und -Operationen durchgeführt werden;

·zur Einführung obligatorischer Schulungen dazu, wie die Geschlechterperspektive für das gesamte Personal in den zentralen Dienststellen und den Delegationen der EU sowie in den GSVP-Missionen und -Operationen usw. berücksichtigt werden kann;

·zur Förderung und Unterstützung inklusiver Strategien/Tätigkeiten in allen Maßnahmen der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, bei umfassender und gleichberechtigter Beteiligung – auch der Männer und Jungen;

·zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, des Strafrechtssystems, insbesondere durch eine Übergangs- und opferorientierte Justiz, sowie der Reform des Sicherheitssektors, um der Straflosigkeit in Fällen von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ein Ende zu setzen;

·zur Förderung der medizinischen, psychosozialen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Unterstützung für alle Opfer/Überlebenden von im Zusammenhang mit Konflikten verübter sexueller und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt/SGBV.

3.6.Bewältigung der Herausforderungen und Nutzung der Chancen des grünen und digitalen Wandels

Förderung eines gerechten und inklusiven grünen Wandels 

Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern sind besonders von den Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung, wie z. B. dem Verlust von Ökosystemen und des Zugangs zu wichtigen natürlichen Ressourcen, von Unterernährung und Atemwegserkrankungen sowie von wasserbedingten und vektorübertragenen Krankheiten betroffen 79 . 

Frauen machen 80% 

der durch die Auswirkungen des Klimawandels Vertriebenen aus.

Mittellose Frauen und Kinder kommen bis zu 14-mal häufiger durch eine Klimakatastrophe wie Wirbelstürme oder Überschwemmungen ums Leben als Männer.

Frauen machen im Durchschnitt 43 % der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte in Entwicklungsländern aus, aber weniger als 15 % aller landwirtschaftlichen Grundbesitzer.

Als Hauptnutzer und Bewirtschafter natürlicher Ressourcen spielen Frauen beim Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und beim Umweltschutz eine wesentliche Rolle. Aus verschiedenen Gründen werden sie jedoch daran gehindert, sich gleichberechtigt an entsprechenden Governance-Prozessen zu beteiligen, dazu zählen schädliche geschlechtsspezifische Normen, unangemessene Rechtsrahmen sowie geringer Zugang zu Bildung und Landbesitz. Allerdings setzen sich Aktivistinnen weltweit für Umweltrechte ein, und junge Frauen führen die Umweltschutzbewegung an.

Die EU ist entschlossen, in Bezug auf die geschlechtsspezifische Dimension der Umweltzerstörung und des Klimawandels, auch im Hinblick auf fragile Situationen und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Aufgaben indigener Frauen, die direkt auf natürliche Ressourcen angewiesen sind, tätig zu werden.

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zur Förderung der Teilhabe und Führung von Mädchen und Frauen, um geschlechtergerechte Strategien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenvorsorge und eine inklusive und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten;

·zur Unterstützung von Frauennetzwerken in Sektoren des ökologischen Wandels wie nachhaltige Waldbewirtschaftung, Landwirtschaft und Energie; 

·zum Aufbau von Kapazitäten, zur Finanzierung und Unterstützung von Investitionen in gleichstellungsorientierte nationale Strategien und Aktionspläne in den Bereichen Klima, Umwelt und Katastrophenvorsorge;

·zur Unterstützung des Unternehmertums und der Beschäftigung von Frauen in der grünen, blauen und kreislauforientierten Wirtschaft, einschließlich umweltfreundlicher Kochtechnologie, nachhaltiger Energie und nachhaltiger Fischerei, durch Förderung eines auf dem Wandel der Geschlechterrollen beruhenden Ansatzes für Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie für Ernährungssysteme, aufbauend auf i) dem Kapazitätsaufbau für Frauen im ländlichen Raum; ii) politischen Reformen zur gerechteren Regulierung des Grundbesitzes und zur Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie iii) wirtschaftlicher Teilhabe und dem Zugang zu Finanzmitteln; 

·zur Verbesserung der Datenerhebung über die geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung, um geschlechtergerechte Strategien und Maßnahmen zu unterstützen.

Nutzung der Chancen zur Stärkung der Rolle der Frau durch Digitalisierung

Die Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zum ungenutzten Potenzial digitaler Technologien ist von zentraler Bedeutung für die digitale Strategie der EU 80 und für nachhaltiges Wachstum 81 .

Würden weltweit 600 Millionen Frauen zusätzlich online gehen, könnte dies zu einem Anstieg des BIP um bis zu 13 Mrd. EUR führen, was sich positiv auf die öffentliche Gesundheit, die Bildung, die Beschäftigung und das Unternehmertum von Frauen sowie auf das Gemeinwohl und das soziale Leben auswirken würde.

Digitale Technologien und Lösungen können die Fortschritte bei der Gleichstellung und der Stärkung der Rolle der Frau in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung und Unternehmertum sowie Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt beschleunigen. Sie können Frauen dabei helfen, Notsituationen zu bewältigen, wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen abfedern und Resilienz aufbauen. Elektronische Dienste wie beim digitalen Finanzwesen können Möglichkeiten für die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen schaffen, indem sie den Zugang von Frauen zu Finanzdienstleistungen verbessern und ihnen helfen diese zu nutzen.

Die digitale Kluft, d. h. die Kluft zwischen Menschen mit und ohne Zugang zu digitalen Technologien und Konnektivität, benachteiligt Menschen ohne diesen Zugang, da diese nicht in der Lage sind, sich zu beteiligen und die Chancen des digitalen Zeitalters zu nutzen. Dabei bestehen große Unterschiede zwischen den geografischen Regionen sowie zwischen Frauen und Männern 82 .

Frauen, die in ländlichen oder abgelegenen Gebieten leben, erfahren eine dreifache Diskriminierung (digital, geschlechtsspezifisch und ländlich), da sie aufgrund unzureichender Finanzmittel, geringer digitaler Kompetenz und starrer sozialer Normen mit enormen Hindernissen beim Zugang zu und der Nutzung digitaler Technologien konfrontiert sind. Darüber hinaus bringt die Digitalisierung auch neue Risiken und Herausforderungen für die Gleichstellung mit sich, beispielsweise im Zusammenhang mit möglichen geschlechtsspezifischen Verzerrungen durch künstliche Intelligenz oder einer Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt.

165 Millionen weniger Frauen als Männer besitzen ein Mobiltelefon in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. 48 % der Frauen nutzen das Internet im Vergleich zu 58 % der Männer. 

Frauen sind bei IKT-Laufbahnen unterrepräsentiert:

Männer sind 4-mal häufiger IKT-Spezialisten.

52% der jungen Frauen und Mädchen haben Online-Missbrauch erfahren, darunter Drohungen, sexuelle Belästigung und das Teilen privater Bilder ohne Einwilligung.

Die EU sollte sich weiterhin mit den strukturellen Hindernissen auseinandersetzen, die der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern zugrunde liegen, und einen inklusiven und fairen digitalen Wandel unterstützen. Dazu gehört auch die Förderung eines geschlechtergerechten partizipativen Ansatzes bei entwicklungspolitischen Maßnahmen, Projekten und Programmen zur Unterstützung des digitalen Wandels in den Partnerländern.

Die Maßnahmen der EU sollten einen Beitrag leisten

·zur Förderung politischer und regulatorischer Reformen in Partnerländern, um sicherzustellen, dass der digitale Wandel mit dem auf den Menschen ausgerichteten Ansatz der EU in Einklang steht, Vorteile für alle bringt und gleichzeitig die Menschenrechte sowohl online als auch offline schützt und einen sicheren Cyberraum gewährleistet, in dem die Daten im Einklang mit EU-Standards (z. B. der Datenschutz-Grundverordnung) geschützt werden;

·zur Verbesserung des Zugangs von Mädchen und Frauen zu erschwinglicher, zugänglicher und sicherer digitaler Konnektivität unter Einbeziehung ländlicher und abgelegener Gebiete;

·zur Förderung der digitalen Kompetenz von Mädchen durch Bildung sowie im Hinblick auf Beschäftigung und Unternehmertum, bei gleichzeitiger Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Normen und Stereotypen, die Frauen und Mädchen von der Technologie abhalten;

·zur Unterstützung von Frauen als digitale Innovatorinnen und Unternehmerinnen in verschiedenen industriellen Ökosystemen beim Aufbau einer inklusiven digitalen Wirtschaft, beispielsweise durch öffentlich-private Partnerschaften wie die Internationale Finanz-Corporation, mit dem Ziel, die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern in großen Technologieunternehmen zu schließen;

·zur Unterstützung der Bereitstellung öffentlicher und privater Dienstleistungen durch gleichstellungsorientierte digitale Kanäle, Technologien und Dienstleistungen (z. B. elektronische Behördendienste, digitale Finanzdienstleistungen), die die Inklusion und Teilhabe von Frauen und Mädchen in der Gesellschaft verbessern.

4.Die EU geht mit gutem Beispiel voran

Der mit dem GAP II eingeleitete „institutionelle Kulturwandel“ hat erhebliche, aber ungleiche Fortschritte gebracht. Mit dem GAP III will die EU einen klaren Schritt nach vorn machen und ihre eigene Fähigkeit stärken, bei der Gleichstellung und der Stärkung der Rolle der Frau kollektive Verantwortung für ihr gesamtes Personal zu übernehmen und Ergebnisse zu erzielen. Dieser Wandel erfordert eine geschlechtergerechte Führung 83 und ausreichende institutionelle Kapazitäten.

Die EU-Führung, einschließlich der Leitung der EU-Delegationen, muss die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau als integralen Bestandteil bei Ernennungen und Leistungsbewertungen fördern und die institutionelle „Gleichstellungskultur“ weiter stärken.

Die institutionellen Kapazitäten und die Eigenverantwortung müssen in allen externen Generaldirektionen der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den EU-Delegationen und den GSVP-Missionen und -Operationen verbessert werden. Gender-Expertise muss verfügbar und so aufbereitet sein, dass sie von den höchsten Entscheidungsgremien genutzt werden kann. Im Rahmen des GAP II spielten Gleichstellungsbeauftragte/Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen 84 eine entscheidende Rolle bei der Einleitung des „institutionellen Kulturwandels“ und haben zu echten Fortschritten beigetragen. Ihre Kapazitäten und ihre Rolle werden in Zukunft gestärkt werden, unter anderem durch die Bereitstellung von Wissensförderung und -instrumenten, und ihr Netzwerk wird ausgebaut. Ferner wird empfohlen, hochrangige Beauftragte für Gleichstellungsfragen zu benennen, um Führungskräfte und Personal zu unterstützen, damit sichergestellt wird, dass die Gleichstellung der Geschlechter ganz oben auf der Tagesordnung steht und wichtige Initiativen gefördert werden 85 . 

Alle zuständigen Dienststellen berichten jährlich über die Sensibilisierungsmaßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter im jährlichen Tätigkeitsbericht und im Rahmen ihrer jeweiligen Arbeitspläne zur Gleichstellung.

Die EU ist ferner entschlossen, im Einklang mit ihrer Gleichstellungsstrategie erhebliche Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen zu erzielen. Wie in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen angekündigt, wird das Verhältnis von Frauen und Männern in Führungspositionen bis zum Ende des Mandats der Kommission 50/50 betragen. 

Der EAD setzt sich auch aktiv für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern auf Managementebene ein. Eine zentrale Priorität bestand darin, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, weibliche Kandidaten für alle Stellen im EAD zu nominieren, auch für Positionen der höheren Führungsebene und als Leiterinnen von GSVP-Missionen und -Operationen. Darüber hinaus wurde intern eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen zu verbessern.

Führungskräfte werden eine obligatorische Schulung zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Umsetzung des GAP III erhalten. Die Förderung der Geschlechtergleichstellung sollte in die Liste der Kernkompetenzen und Verantwortlichkeiten aller Führungs- und Managementposten aufgenommen werden.

Die Verbesserung der Kenntnisse und des Fachwissens in Gender-Fragen in allen Sektoren und auf allen Ebenen, insbesondere für die EU-Delegationen und die Botschaften der Mitgliedstaaten auf Länderebene, ist von entscheidender Bedeutung. Dies soll unter anderem erreicht werden durch

(a)ein umfassendes Schulungsprogramm, das auf einer Analyse des Schulungsbedarfs und anderen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau aufbaut;

(b)die Bereitstellung von Ressourcen für Forschung, Analyse und Fachwissen, einschließlich technischer Hilfe bei Programmen zum Gender-Mainstreaming und zur Umsetzung des GAP III;

(c)die Bündelung von Ressourcen und den Wissensaustausch mit EU-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen.

5.Berichterstattung und Informationsaustausch über die Ergebnisse

Die Dienststellen der Kommission führen in Zusammenarbeit mit dem EAD ein jährliches Monitoring der Fortschritte bei der Umsetzung des GAP III durch und verfolgen die „institutionellen und strategischen Ziele und Indikatoren der EU“, die in Teil 1 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Objectives and Indicators to framework GAP III Implementation“ (Ziele und Indikatoren für die Umsetzung des GAP III) dargelegt werden.

Darüber hinaus wird auch im Jahresbericht über die Umsetzung der Instrumente der Europäischen Union für die Finanzierung von Maßnahmen im Außenbereich umfassend über Gleichstellungsmaßnahmen und -ergebnisse berichtet.

Ein Bericht über die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der EU, auch in Bezug auf die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, wird zur Halbzeit und bei Abschluss des GAP III veröffentlicht. Dabei werden die Auswirkungen der EU-Maßnahmen im Einklang mit dem Ergebnisrahmen der EU, ausgewählten Nachhaltigkeitszielen und anderen Indikatoren sowie sonstigen Berichtspflichten bewertet. Dazu gehören bewährte Verfahren, Geschichten des Wandels und die Ergebnisse von Ad-hoc-Evaluierungen. Über die Fortschritte wird nach Themenbereichen auf Länder-, regionaler und internationaler Ebene berichtet.

Zu diesem Zweck enthält Teil II der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Objectives and Indicators to framework the implementation of GAP III“ (Ziele und Indikatoren für die Umsetzung des GAP III“) eine Reihe von „zentralen thematischen Ergebnisindikatoren“, die in die Umsetzungspläne der einzelnen Länder und in neue Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Thematische Indikatoren werden in das kommissionsweite Überwachungssystem integriert, wobei Orientierungshilfen zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Indikatoren zu verwenden, um eine aggregierte Berichterstattung über die Ergebnisse zu ermöglichen. Die Indikatoren in der EU-Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit sind in den Teilen I und II der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten.

Neue strategische Kommunikationsbemühungen sollen einen sachkundigen Dialog mit den Interessenträgern fördern. Auf Länderebene werden die EU-Delegationen aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sowie mit GSVP-Missionen und -Operationen einen Austausch über die Gleichstellung der Geschlechter und die Umsetzung des GAP III zu organisieren, um Fortschritte zu erörtern und die Unterstützung durch nationale Interessenträger einschließlich der Zivilgesellschaft zu fördern. In Brüssel werden die Kommission und der Hohe Vertreter zusätzlich zu den interinstitutionellen Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich mit den Organisationen der Zivilgesellschaft über die Fortschritte beraten.

Die Kommission wird spätestens 2024 eine Abschlussbewertung des GAP III einleiten.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, den GAP III zu billigen und sich gemeinsam mit der Kommission und dem Hohen Vertreter für die Umsetzung dieser Gemeinsamen Mitteilung einzusetzen.

(1)

„Geschlechter“ bedeutet die sozial etablierten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen erachtet.

(2)

Artikel 2, Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

(3)

https://www.un.org/en/events/pastevents/pdfs/Beijing_Declaration_and_Platform_for_Action.pdf

(4)

https://www.unwomen.org/en/docs/2000/10/un-security-council-resolution-1325

(5)

  https://sdgs.un.org/goals/goal5  

(6)

 Evaluierung der EU-Unterstützung für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen (2010-2018),  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/tenders/monitoring-and-evaluation_en  

(7)

 https://ec.europa.eu/international-partnerships/topics/empowering-women-and-girls_en

(8)

Die Ziele werden nach ihrer Annahme an die Verordnung zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) angeglichen.

(9)

Ein auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteter Ansatz zielt darauf ab, die Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern zu verändern und so einen positiven Wechsel der Paradigmen zu bewirken, die zu Diskriminierung und Ungleichheit führen. 

(10)

Mit einem intersektionalen Ansatz wird, unter Berücksichtigung der verschiedenen Merkmale/Identitäten einer Person, analysiert und darauf reagiert, wie sich das biologische und das soziale Geschlecht mit anderen persönlichen Merkmalen/Identitäten überschneiden.

(11)

Geschlechtergerecht: bedeutet, dass die Rechenschaftspflicht erhöht und die Umsetzung der Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter mit einem rechtebasierten Ansatz auf internationaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene vorangebracht werden soll.

(12)

 In Artikel 10 AEUV heißt es: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“

(13)

Siehe Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, bislang ratifiziert von 182 Ländern https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/ConventionRightsPersonsWithDisabilities.aspx ; Artikel 6: Frauen mit Behinderungen.

(14)

COM(2020) 698 final.

(15)

  https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/racism-and-xenophobia/eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en

(16)

  https://www.ohchr.org/EN/Issues/FreedomReligion/Pages/FaithForRights.aspx  

(17)

  http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&f=ST%209489%202014%20INIT  

(18)

Ziel des Gender-Mainstreaming ist es, „Macht, Einfluss und Ressourcen auf gerechte und gleichberechtigte Weise umzuverteilen, gegen Ungleichheiten vorzugehen, Fairness zu fördern und Chancen zu schaffen.“ Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter, S. 15.

(19)

„Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Frauenrechte: Strategie zur Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen durch das auswärtige Handeln der EU 2016-2020” (Joint SWD(2015)182 final); Schlussfolgerungen des Rates 13201/15 vom 26.10.2015.

(20)

Beim GAP III wird das Bewertungssystem des DAC für die Gleichstellung der Geschlechter angewandt. Erheblich (Marker 1) bedeutet, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges, aber nicht das vorrangige Ziel der Maßnahme ist, während mit hauptsächlich (Marker 2) die Gleichstellung als Hauptziel der Maßnahme gekennzeichnet wird. Im Bereich der humanitären Hilfe wendet die Kommission ihren eigenen humanitären Geschlechtergleichstellungs- und Altersmarker an: https://ec.europa.eu/echo/files/policies/sectoral/gender_age_marker_toolkit.pdf

(21)

Die Gleichstellungsanalyse sollte Impulse und Orientierung für die Ausarbeitung eines Umsetzungsplans für die einzelnen Länder geben (siehe Abschnitt 2).

(22)

Siehe Joint SWD (2020)284 zum GAP III

(23)

Erreichung der G2-Zielvorgabe gemäß dem Gleichstellungsmarker der OECD. Siehe Fußnote 21.

(24)

IAO-Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts für gleichwertige Arbeit; IAO-Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf; VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

(25)

Nach Angaben der Weltbank sind weltweit 47 % der 120 Millionen Menschen, die in der Fischerei und damit verknüpftem Tätigkeitsbereichen wie Verarbeitung oder Verkauf tätig sind, Frauen wobei dieser Anteil in der Aquakulturindustrie sogar bei 70 % liegt.

(26)

  https://ec.europa.eu/echo/files/policies/sectoral/gender_age_marker_toolkit.pdf

(27)

 Während des Programmierungsprozesses werden ein aktualisiertes Gleichstellungsprofil des Landes und eine Analyse des Gleichstellungssektors erstellt, um die Geschlechterperspektive in die Gesamtplanung und in die einzelnen Schwerpunktbereiche einzubeziehen. Nach Möglichkeit sollten diese Arbeiten gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. In fragilen und von Konflikten betroffenen Kontexten sollte dies stets integraler Bestandteil der Risiko-, Anfälligkeits- und Konfliktanalyse sein.

(28)

Dieser Plan wird sich an der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Ziele und Indikatoren als Rahmen für die Umsetzung von GAP III), SWD (2020) 284, orientieren.

(29)

https://au.int/sites/default/files/documents/36195-doc-au_strategy_for_gender_equality_womens_empowerment_2018-2028_report.pdf

(30)

  https://au.int/en/pressreleases/20200214/promising-projections-new-decade-african-womens-financial-and-economic

(31)

Dazu gehören gesetzliche Verbote der weiblichen Genitalverstümmelung und der Zwangsverheiratung und Eheschließung von Mädchen unter 18 Jahren, die Beseitigung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich sowie der rechtliche Schutz von jungen Mädchen vor Missbrauch und sexueller Belästigung.

(32)

  https://www.intelligentcitieschallenge.eu/

(33)

Durchführungsbeschluss C (2020) 5215 final der Kommission vom 30.7.2020.

(34)

https://forum.generationequality.org/

(35)

  https://www.calltoactiongbv.com ; Informationen zur Leitung der Initiative durch die EU in den Jahren 2017-2018 unter: https://ec.europa.eu/echo/sites/echo-site/files/booklet_eu_leadership_c2a.pdf

(36)

 GenderNet  http://www.oecd.org/dac/gender-development/about-gendernet.htm  

(37)

Artikel 3 Buchstabe d des Übereinkommens von Istanbul.

(38)

Angaben: WHO, „Global and regional estimates of violence against women: prevalence and health effects of intimate partner violence and non-partner sexual violence” 2013; UNICEF, „Was ist weibliche Genitalverstümmelung?“, 2019. Abrufbar unter: https://www.unicef.org/stories/what-you-need-know-about-female-genital-mutilation ; UNFPA, Übersicht über Kinderehen, abrufbar unter: https://www.unfpa.org/child-marriage

(39)

In Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen mit Behinderungen häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, zwei- bis viermal höher. https://www.unwomen.org/en/what-we-do/ending-violence-against-women/facts-and-figures#notes

(40)

  https://unstats.un.org/sdgs/report/2020/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2020.pdf ; Zwischenbericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) „Impact of the COVID-19 Pandemic on Family Planning and Ending Gender-based Violence, Female Genital Mutilation and Child Marriage“ (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Familienplanung, die Beendigung der geschlechtsspezifischen Gewalt, der weiblichen Genitalverstümmelung und Kinderheirat) vom 27. April 2020.

(41)

Die EU unterstützt den Sinjar Action Fund von Nadia Murad und den Globalen Fonds für Überlebende von sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten (Mukwege/Murad Fund).

(42)

https://spotlightinitiative.org/

(43)

Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung der Spotlight-Initiative werden Anfang 2021 vorliegen.

(44)

Von 2018 und 2019 stellte die EU mehr als 62 Mio. EUR bereit.

(45)

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Übereinkommen von Istanbul“) gilt als Maßstab für internationale Standards in diesem Bereich. Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, und 21 haben es bereits ratifiziert. Die EU hat das Übereinkommen 2017 unterzeichnet, und der Beitritt der EU zu diesem Übereinkommen ist ein vorrangiges Ziel der Kommission.

(46)

Siehe Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik. https://ec.europa.eu/international-partnerships/system/files/european-consensus-on-development-final-20170626_en.pdf

(47)

Dazu gehören das globale Programm des UNFPA zur Bekämpfung der Präferenz von Söhnen bei der Geburt, das UNFPA-UNICEF-Globalprogramm zur Beendigung der Genitalverstümmelung bei Frauen, das UNFPA-UNICEF-Globalprogramm zur Beendigung des CEFM und die Spotlight-Initiative der EU und der Vereinten Nationen.

(48)

https://www.unfpa.org/resources/what-minimum-initial-service-package

(49)

McKinsey Global Institute report The Power of Parity: How Advancing Women’s Equality can add $12 Trillion to Global Growth, 2015.

(50)

Global Gender Report 2020, Weltwirtschaftsforum und World‘s Women 2020 (UN-Abteilung Wirtschafts- und Sozialstatistik).

(51)

 Ebenda. Bonnet, Florence, Joann Vanek and Martha Chen. 2019. Women and Men in the Informal Economy – A Statistical Brief. Manchester, Vereinigtes Königreich: WIEGO.    

(52)

Bonnet, Florence, Joann Vanek and Martha Chen. 2019. Women and Men in the Informal Economy – A Statistical Brief). Manchester, Vereinigtes Königreich: WIEGO.    

(53)

  World Bank Women, Business and the Law 2020.

(54)

 Care work and care jobs for the future of decent work, International Labor Office – Genf: ILO 2018.

(55)

  https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@dgreports/@dcomm/documents/briefingnote/wcms_755910.pdf

(56)

https://ec.europa.eu/info/news/impact-sex-and-gender-current-covid-19-pandemic-2020-may-28_en ; https://www.mckinsey.com/featured-insights/future-of-work/covid-19-and-gender-equality-countering-the-regressive-effects

(57)

Durch die Förderung des Zugangs von Frauen zu Bodenressourcen bieten sich Möglichkeiten, private Finanzierungen auch in nachhaltigen, von Frauen verwalteten Wertschöpfungsketten aus nachhaltiger Landwirtschaft und Landbewirtschaftung zu kombinieren.

(58)

Wie die NASIRA-Garantie (FMO) und die Mischfinanzierung der Fazilität für die finanzielle Inklusion von Frauen (Women’s World Banking).

(59)

Globaler Monitoring-Bericht „Bildung für alle“ (Juni 2015), Strategiepapier 21: Humanitarian Aid For Education: Why It Matters and Why More Is Needed, S. 3 http://unesdoc.unesco.org/images/0023/002335/233557E.pdf ; UNICEF (2017) Education Uprooted: For every migrant, refugee and displaced child, education

(60)

UNESCO, #HerEducationOurFuture: The latest facts on gender equality in education, 2020 (1/3, ¼, ½).

UNICEF, Guidance on Menstrual Health and Hygiene, 2019, Daten im Kasten:

United Nations. The World's Women 2015: Trends and Statistics. New York: Vereinte Nationen, Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten, Abteilung Statistik (2015).

(61)

https://en.unesco.org/news/gender-based-violence-schools-significant-barrier-right-education

(62)

The cost of gender inequality notes series. How large is the gender dividend? Measuring impacts and costs for gender inequality”, World Bank Februar 2020, S. 5, S. 26-27, S. 46.

(63)

UNESCO, #HerEducationOurFuture: The latest facts on gender equality in education, 2020.

(64)

Technischer Zwischenbericht des UNFPA „Impact of the COVID-19 pandemic on Family Planning and Ending Gender-based Violence, female Genital Mutilation and Child Marriage“, 27. April 2020.

(65)

  https://itu.foleon.com/itu/measuring-digital-development/gender-gap/  

OECD (2018), Bridging the Digital Gender Divide, S. 13. http://www.oecd.org/internet/bridging-the-digital-gender-divide.pdf

(66)

UNHCR (2020), Coming Together for Refugee Education, S. 5.

(67)

  https://ec.europa.eu/echo/sites/echo-site/files/eie_mapping_report.pdf

(68)

  https://www.unwomen.org/en/digital-library/progress-of-the-worlds-women

(69)

  https://www.unwomen.org/en/news/in-focus/in-focus-gender-equality-in-covid-19-response  

(70)

  https://www.theglobalfund.org/media/9819/covid19_mitigatingimpact_report_en.pdf ; UNAIDS-Bericht 2019 Start Free Stay Free AIDS.

(71)

Foreign Affairs, Bd. 99, Nr. 1 „Women under Attack. The backlash against female politicians”.

(72)

Angaben im Kasten: Interparlamentarische Union. „Frauen in den nationalen Parlamenten“, Stand 1. Februar 2019

Rat für auswärtige Beziehungen, Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen, 2019.

(73)

  https://www.ipu.org/resources/publications/issue-briefs/2016-10/sexism-harassment-and-violence-against-women-parliamentarians  

(74)

Siehe das Peer-to-peer-Projekt „INTER PARES | Parliaments in Partnership” und die „iKNOW Politics“-Plattform. https://www.iknowpolitics.org/en  

(75)

Siehe z. B. die Media4Democracy-Initiative und EU-unterstützte Fernsehproduktion „One Woman Show“ zu Geschlechterrollen z. B. in Burkina Faso, Kenia und in der MENA-Region.

(76)

Es gibt einige bewährte Verfahren, auf denen aufgebaut werden kann, wie die Beteiligung von Frauen an der Friedenskonsolidierung im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien, sowohl durch die Zivilgesellschaft als auch durch den politischen Prozess unter Führung der Vereinten Nationen. Aufgrund des Drucks der EU besteht der von den Vereinten Nationen eingesetzte innersyrische Verfassungsausschuss zu 30 % aus Frauen.

(77)

Das strategische Konzept der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit ist den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 10. Dezember 2018 (Ratsdokument 15086/18) beigefügt; Aktionsplan der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit (EAD 2019/747- Ratsdokument 11031/19). Die Verantwortung für die Umsetzung des politischen Rahmens der EU für die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit liegt bei den EU-Mitgliedstaaten und allen zuständigen Kommissionsdienststellen. Der Aktionsplan der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit ist der GAP III-Arbeitsunterlage beigefügt. Die Berichterstattung erfolgt im Anschluss an die GAP-III-Berichterstattung, während die EU-Taskforce für Frauen, Frieden und Sicherheit für die Überwachung zuständig ist.

(78)

Wie bereits im Aktionsplan der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit vereinbart.

(79)

Daten im Kasten: UNDP, Gender and Climate Change (Klima und Gender), 2016; UNDP, Gender, climate change adaptation and disaster risk reduction, 2016; The State of Food and Agriculture: Women in Agriculture (Weltzustandsbericht über Ernährung und Landwirtschaft: Frauen in der Landwirtschaft), FAO, 2011.

FAO, The Gender Gap in Land Rights, 2018.

(80)

  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_en_4.pdf  

(81)

Intel, Dalberg Global Development Advisors, GlobeScan, „Women and the Web”, 2015.

(82)

Angaben im Kasten: GSMA, Connected Women The Mobile Gender Gap Report (Frauen und Internet – Gender-Gap in der Mobiltechnologie) Bericht 2019; OECD, Bridging the Digital Gender Divide (Das digitale Gender-Gap überwinden), 2018. GSMA, The Mobile Gender Gap Report (Gender-Gap in der Mobiltechnologie), Bericht 2019.

(83)

Geschlechtergerecht: bedeutet, dass die Rechenschaftspflicht erhöht und die Umsetzung der Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter mit einem rechtebasierten Ansatz auf internationaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene vorangebracht werden soll. Geschlechtergerechte Führung: bedeutet i) sowohl am Arbeitsplatz als auch bei der Leitung der Ausführung des Auftrags mit gutem Beispiel voranzugehen; ii) die Gleichstellung der Geschlechter durchgängig zu berücksichtigen; iii) das Personal zu motivieren und in die Lage zu versetzen, bei der Gleichstellung Ergebnisse zu erzielen; iv) sich mit Gleichstellungsbeauftragten, Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen und anderen Gleichstellungsexperten zu besprechen und abzustimmen und v) das Personal und die Mission hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen zur Geschlechtergleichstellung zur Rechenschaft zu ziehen.

(84)

 Gleichstellungsbeauftragte sollten über technische Kapazitäten und fundierte Kenntnisse in Gleichstellungsfragen verfügen, sind für die Beratung und Koordinierung von Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung im Rahmen der Tätigkeiten der Delegation/des Referats/der Direktion der EU zuständig und unterstützen den Prozess des Gender Mainstreaming, für den eine gemeinsame Verantwortung besteht.

(85)

 Diese Aufgabe kann in externen Generaldirektionen von dem/der Gleichstellungskoordinator/in oder in den EU-Delegationen und GASP-Missionen von eigens dafür eingesetzten höheren Führungskräften wahrgenommen werden.