52013JC0014

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des zweiten ENP-Aktionsplans EU-Libanon /* JOIN/2013/014 final - 2013/0149 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

Libanon und die Europäische Gemeinschaft haben 1965 mit der Unterzeichnung eines Abkommens über Handel und technische Zusammenarbeit erste vertragliche Beziehungen aufgenommen. Sowohl das Assoziierungsabkommen von 2002, das am 1. April 2006 in Kraft trat, als auch der 2007 im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) angenommene fünfjährige Aktionsplan trugen wesentlich zum Ausbau der bilateralen Beziehungen bei. Libanon und die Europäische Union haben im Laufe der Jahre gut und immer intensiver zusammengearbeitet, was zu einer engen und konstruktiven Partnerschaft geführt hat.

In diesem Rahmen wurden die Beziehungen zwischen der EU und Libanon in jüngster Zeit durch eine Reihe von Arbeitssitzungen von Unterausschüssen, die Wiederaufnahme der Tätigkeiten des Assoziationsrates und vor kurzem die Tagung des Assoziationsrates vom Oktober 2012 intensiviert. Durch die aktive Teilnahme und den fruchtbaren Austausch hat Libanon seine Entschlossenheit bekräftigt, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ein starker Partner zu sein. Auf Seiten der EU hat der Rat Auswärtige Angelegenheiten in seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2012 bekräftigt, dass die EU „der Stärkung ihrer Partnerschaft mit Libanon im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik große Bedeutung beimisst“. In den Schlussfolgerungen des Rates Auswärtige Angelegenheiten vom November 2012 ermutigte die EU Libanon dazu, seinen Reformprozess fortzusetzen, und bestätigte, dass sie „einer verstärkten Zusammenarbeit mit Libanon gemäß dem neuen ENP-Aktionsplan, der derzeit zur Annahme vorliegt, erwartungsvoll entgegen[sieht].“

Die Geltungsdauer des ersten ENP-Aktionsplans EU-Libanon endete im Januar 2012 und wurde durch einen Schriftwechsel zwischen Kommissar Štefan Füle, zuständig für Erweiterung und die ENP, und Nicolas Nahhas, dem libanesischen Minister für Wirtschaft und Handel, um ein Jahr bzw. bis zur Annahme eines neuen Aktionsplans verlängert.

In der Gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission an das Parlament und den Rat vom Mai 2011 mit dem Titel Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel – Eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik wurde ein neues Konzept beschrieben, mit dem eine verstärkte Differenzierung angestrebt wird. Danach kann jeder Partner seine Verbindungen mit der EU auf der Grundlage seiner eigenen Bestrebungen, Bedürfnisse und Fähigkeiten, aber auch auf der Grundlage gegenseitiger Rechenschaftspflicht, der Verpflichtung zu den universellen Werten Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Fähigkeit zur Umsetzung gemeinsam vereinbarter Prioritäten entwickeln. Wie in dieser Mitteilung dargelegt, möchte die EU eine einfachere und kohärentere Politik- und Programmstruktur schaffen, indem die Zahl der Schwerpunktbereiche der ENP-Aktionspläne und der EU-Unterstützung verringert und präzisere Benchmarks vorgeben werden.

In diesem zweiten Aktionsplan sind die vorrangigen Ziele der Partnerschaft EU-Libanon klar dargelegt und es werden für jedes Ziel spezifische Benchmarks, Indikatoren, Zeitpläne und mögliche EU-Maßnahmen aufgeführt.

Der Europäische Auswärtige Dienst hat im Frühjahr 2012 Sondierungsgespräche mit Libanon geführt. Im Anschluss an diese Gespräche wurde der neue Aktionsplan in enger Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten in mehreren Konsultationsrunden erörtert und schließlich ein Entwurf erstellt, der als Verhandlungsgrundlage diente. Nach einer Verhandlungsrunde in Beirut im August 2012 wurde dieser Entwurf in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten weiter abgeändert. Nach der Tagung des Assoziationsrates im Oktober 2012 erzielten die EU und Libanon eine politische Einigung über den Entwurf, vorbehaltlich noch abzuschließender Verfahren.

Der zweite ENP-Aktionsplan EU-Libanon wird das wesentliche Referenzdokument sein, an dem sich die bilateralen Beziehungen der EU mit Libanon in den kommenden Jahren ausrichten. Die ENP spielt weiterhin eine Katalysatorrolle und gibt einen einheitlichen politischen Rahmen vor, der sich u. a. auf Partnerschaftlichkeit, gemeinsame Verantwortung, leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Hilfe stützt.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik fügen den Wortlaut eines gemeinsamen Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss EU-Libanon im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des im Anhang beigefügten zweiten Aktionsplans bei.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Rat, den beigefügten gemeinsamen Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

2013/0149 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des zweiten ENP-Aktionsplans EU-Libanon

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Beschluss 2006/356/EG des Rates vom 14. Februar 2006 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1,

auf gemeinsamen Vorschlag der Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juni 2002 unterzeichnet und trat am 1. April 2006 in Kraft.

(2)       Die Vertragsparteien haben sich auf den zweiten Aktionsplan EU-Libanon im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) geeinigt, mit dem die Umsetzung des Assoziationsabkommens durch konkrete Maßnahmen, die mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden, unterstützt wird –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, den die Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Libanon vertritt, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf der Empfehlung des Assoziationsrats.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

 

Entwurf

EMPFEHLUNG

zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Libanon

DER ASSOZIATIONSRAT EU-LIBANON —

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 76 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

· Gemäß Artikel 86 des Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

· Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Wortlaut des zweiten Aktionsplans EU-Libanon im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik („Aktionsplan EU-Libanon“) geeinigt.

· Mit dem Aktionsplan EU-Libanon wird die Umsetzung des Abkommens unterstützt, indem von den Vertragsparteien konkrete Maßnahmen, die eine praktische Anleitung für eine solche Umsetzung vorgeben, ausgearbeitet und vereinbart werden.

· Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da darin sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der in dem Abkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt werden, als auch eine breitere Grundlage für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Libanon geschaffen wird, die entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll –

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten Aktionsplan EU-Libanon durchführen, insofern als diese Durchführung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits ausgerichtet ist.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Assoziationsrats

Der Präsident/Die Präsidentin

ANHANG

Aktionsplan 2013-2015 für die Partnerschaft und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon

I.            Einleitung

Libanon und die Europäische Union sind durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen gebunden, das seit 2006 in Kraft ist. Ihre vertraglichen Beziehungen reichen jedoch weit länger zurück und bestehen bereits seit dem Abschluss des Abkommens über Handel und technische Zusammenarbeit im Jahr 1965. Die Zusammenarbeit zwischen Libanon und der Europäischen Union ist seitdem erfolgreich gewesen und wurde schrittweise intensiviert. Wie im Assoziationsabkommen niedergelegt, sind beide Vertragsparteien der Demokratie und den Menschenrechten verpflichtet und teilen zahlreiche politische und wirtschaftliche Interessen. Auf dieser Grundlage möchten sie ihre Partnerschaft weiterentwickeln und stärken.

Die jüngsten Regierungen von Libanon haben alle ihr Engagement für politische und wirtschaftliche Reformen durch gesetzgeberische Verfahren, Anpassung der politischen Strategien und Verbesserungen der öffentlichen Verwaltung bekräftigt. Sie haben betont, dass sie den in der libanesischen Verfassung und späteren Vereinbarungen verankerten Grundsätzen verpflichtet sind, unter anderem der Souveränität des Landes, der Unabhängigkeit, dem demokratischen Staatsaufbau, den Grundfreiheiten, der Gleichheit aller Bürger sowie der Einheit des Hoheitsgebietes, der Bevölkerung und der Institutionen des Landes. Sie haben auch ihre Achtung internationaler Resolutionen bekräftigt. Die Achtung dieser Grundsätze und die darauf beruhenden Reformbemühungen werden von der Europäischen Union vollauf unterstützt und befürwortet.

Eine neue Nachbarschaftspolitik

Angesichts der historischen Veränderungen in der südlichen Nachbarschaft hat die Europäische Union ein neues Konzept entwickelt. Dieses soll die am besten geeigneten Antworten auf die raschen Veränderungen in den Nachbarländern liefern, einschließlich der Notwendigkeit, tiefgreifende und umfassende Reformen einzuleiten bzw. fortzusetzen, tragfähige Demokratien aufzubauen und zu festigen, ein nachhaltiges und breitenwirksames Wirtschaftswachstum zu unterstützen und auch grenzübergreifende Auswirkungen zu berücksichtigen. Libanon hat zu der Analyse, auf deren Grundlage die EU dieses Konzept entwickelt hat, beigetragen.

Diese überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) stützt sich auf gegenseitige Rechenschaftspflicht und ein gemeinsames Engagement für die universellen Werte Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie schafft eine größere Differenzierung, da der Umfang der von der EU geleisteten Unterstützung in Abhängigkeit vom Engagement der Partnerländer im Hinblick auf die Annäherung an die EU, von ihren spezifischen Bedürfnissen und verfügbaren Kapazitäten, von ihren Fortschritten bei der Umsetzung von Reformen und bei der Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie von ihrer Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgelegt wird. Ferner bietet sie die Möglichkeit, der Stärkung der Beziehungen konkrete Gestalt zu verleihen: größere wirtschaftliche Integration, gesteigerte Mobilität und engere politische Zusammenarbeit in den Bereichen Staatsführung, Sicherheit, Konfliktlösung und Koordinierung der Standpunkte in internationalen Foren in Fragen von gemeinsamem Interesse.

Mit dem neuen Konzept für die Nachbarschaftspolitik wird Folgendes angestrebt: a) verstärkte Unterstützung für Partner, die sich für die Stärkung der Demokratie und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einsetzen; b) Unterstützung der Entwicklung einer nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft, in der soziale und regionale Ungleichheiten verringert, Arbeitsplätze geschaffen und der Lebensstandard der Bevölkerung verbessert wird, und c) Aufbau einer engeren Partnerschaft mit der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft der Partnerländer.

Der neue Aktionsplan

Mit den gestiegenen Ambitionen beider Vertragsparteien im aktuellen Kontext sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass Libanon und die EU in ihren Beziehungen in die nächste Phase eintreten. Dieser zweite ENP-Aktionsplan EU-Libanon ist ein politisches Dokument, das auf den Bestimmungen des Assoziationsabkommens aufbaut, in denen die Bereiche der Zusammenarbeit aufgeführt werden. Um diesem Aktionsplan eine stärker umsetzungsbezogene Prägung zu geben, kommen die Vertragsparteien überein, sich auf eine begrenzte Zahl gemeinsam festgelegter vorrangiger Ziele zu konzentrieren. Diese werden nachstehend mit Hilfe von Benchmarks und Indikatoren festgelegt, wobei jeweils spezifische Etappen auf dem Weg zur Verwirklichung der einzelnen vorrangigen Ziele und die Daten bzw. konkrete Schritte, anhand derer die Fortschritte gemessen werden können, aufgeführt werden. Es wird jeweils ein Zeitrahmen für die Durchführung angegeben. Zu den einzelnen vorrangigen Zielen werden zudem Angaben zu den möglichen EU-Maßnahmen aufgeführt, unter Nennung der Bereiche der Zusammenarbeit, der vorgeschlagenen Hilfe bzw. der mobilisierten Ressourcen (wenn hier auf bestehende Instrumente Bezug genommen wird, ist dies als auch als Bezugnahme auf die nächste Generation der Instrumente, d. h. nach 2013, zu verstehen). Die künftige finanzielle Zusammenarbeit der EU mit Libanon und die bereitzustellende Hilfe werden im Einklang mit diesem Aktionsplan programmiert. Weitere Ziele sind im Anhang festgelegt, der die im Assoziationsabkommen vorgesehenen Bereiche der Zusammenarbeit abdeckt und als Referenzdokument für dessen Umsetzung dient.

Die Laufzeit des Aktionsplans beträgt zunächst drei Jahre.

Um eine bestmögliche Umsetzung zu gewährleisten und eine Verbindung zwischen den Fortschritten bei der Erreichung der oben genannten vorrangigen Ziele und der bereitgestellten Hilfe herzustellen, werden regelmäßige Monitoring- und Bewertungsmaßnahmen durch den Assoziationsausschuss und die im Rahmen des Assoziationsabkommens eingerichteten Unterausschüsse sowie anhand von Fortschrittsberichten jeder der Vertragsparteien durchgeführt. Wird von ihnen entsprechender Bedarf festgestellt, können beide Vertragsparteien im Einvernehmen beschließen, den Aktionsplan für das kommende Jahr/die kommenden Jahre entsprechend zu ändern. Rechtzeitig vor Ende der Laufzeit überprüfen die Vertragsparteien den Gesamtstand der Umsetzung dieses Aktionsplans. Auf der Grundlage dieser Bewertung können sie beschließen, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern, wobei anschließend weitere Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich sind. Die Verantwortung für die genannten Entscheidungen liegt beim Assoziationsrat.

Der Entwurf des Aktionsplans wird dem Assoziationsrat EU-Libanon zur Genehmigung vorgelegt.

II.          Prioritäten

Prioritätenliste

A........... Reform des Justizwesens (einschließlich der Vollzugsanstalten) im Hinblick auf mehr Effizienz, Wirksamkeit und eine größere Unabhängigkeit der Justiz............................................................................ 8

B........... Wahlreform zwecks Durchsetzung internationaler Standards und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des libanesischen Parlaments.................................................................................................................... 10

C........... Menschenrechte und Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, einschließlich der palästinensischen Flüchtlinge, durch Rechtsvorschriften oder andere angemessene Maßnahmen und gezielte Aktionen.. 11

D........... Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung und wirksame Zuweisung der öffentlichen Mittel         13

E........... Verbesserung der Effizienz, der guten Regierungsführung und der Transparenz der öffentlichen Verwaltung       15

F........... Verbesserte Verwaltung des Sicherheitssektors und bessere Rechtsdurchsetzung, einschließlich Kooperation, Rechenschaftspflicht und Überwachungsverfahren, sowie Förderung des integrierten Grenzmanagements          16

G........... Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Handel und weitere handelspolitische Integration in den EU-Markt und internationale Märkte, WTO-Beitritt.............................................................................. 18

H........... Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Entwicklung der Bedingungen in Schlüsselsektoren des inländischen Markts          19

I............ Förderung der Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Einklang mit internationalen Normen, Förderung der Liberalisierung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum............................................................................................................ 21

J............ Verbesserung des Umweltschutzes und Förderung einer nachhaltigen regionalen Entwicklung durch verstärkte Dezentralisierung sowie Stärkung der Kommunen und lokalen Behörden........................ 23

K.......... Umsetzung der nationalen Bildungsstrategie, Verbesserung der technischen und beruflichen Bildung      24

L........... Ausbau der Sozial- und Gesundheitsfürsorge................................................................. 26

M.......... Umsetzung einer energiepolitischen Strategie zum Ausbau der Stromversorgung, Einleitung einer strukturellen Reform und Förderung der Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Energiequellen sowie der Energieeffizienz    27

Definition der Prioritäten

A.           Reform des Justizwesens (einschließlich der Vollzugsanstalten) im Hinblick auf mehr Effizienz, Wirksamkeit und eine größere Unabhängigkeit der Justiz

Benchmarks || Indikatoren

- Kapazitätsausbau im Justizministerium und bei den zugehörigen Behörden; Abschluss der Automatisierungsprozesses im Justizwesen - Greifbare Fortschritte bei der Unabhängigkeit der Justiz - Verbesserung des Zugangs zur Justiz für Einwohner Libanons, einschl. vulnerabler Bevölkerungsgruppen - Einschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte auf militärrechtliche Fälle; öffentlicher Reflexionsprozess über die Reform der Religionsgerichte; Einführung von Streitbeilegungsverfahren - Verwaltung der Beweismittel im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen; Erhöhung des Anteils der auf Sachbeweisen basierenden Urteile im Ggs. zu geständnisbasierten Urteilen - Übertragung der Zuständigkeit für Vollzugsanstalten vom Innenministerium auf das Justizministerium; Angleichung der Vorschriften und der materiellen Bedingungen der Vollzugsanstalten an internationale Standards; Verhalten des Anstaltspersonals im Einklang mit internationalen Standards und der Menschenrechtscharta; Verringerung der Überbelegung der Vollzugsanstalten unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Frauen; Gewährleistung der Achtung der Rechtsvorschriften, gesetzlichen Fristen und der gerichtlichen Zuständigkeit bei Verfahren im Zusammenhang mit Untersuchungshaft - Vollständige Rechtsangleichung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UNCAT); Einführung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit von Folter sowie strafrechtliche Verfolgung der Täter; wirksame Prävention || - Administrative Umstrukturierung des Justizministeriums wurde fortgesetzt, einschl. Stärkung der IT-Abteilung; Mitarbeiter wurden geschult, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter wurden erweitert; Automatisierungsverfahren und IT wurden eingeführt, insbesondere in den Gerichten; Veränderung der durchschnittlichen Zahl der jährlich von den Gerichten bearbeiteten Fälle; Veränderung der durchschnittlichen Dauer der Gerichtsverfahren - Administrative Abhängigkeit des Hohen Richterrats und der Justizinspektion vom Justizministerium wurde beseitigt; transparente Mechanismen für die Dienstzeit, Ernennung und Entlassung von Richtern und Staatsanwälten wurden eingeführt - Aggregierte Daten zur Zuständig­keit / Zugäng­lichkeit der Gerichte, aggregierte Daten zu den Beteiligten an Gerichtsverfahren - Gesetz über die Schiedsgerichtsbarkeit wurde angenommen und die darin vorgesehenen Verfahren werden angewendet; Rückgang der Zahl der von Militärgerichten bearbeiteten nicht-militärrechtlichen Fälle; Studie zu den Religionsgerichten (vom Justizministerium) wurde fertig gestellt und veröffentlicht, anschließend öffentliche Diskussion - Im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen gesammelte Beweismittel werden angemessen organisiert und in Gerichten aufbewahrt; Statistiken über Verurteilungen - Administrative Schritte zur Übertragung der Zuständigkeit für Vollzugsanstalten wurden unternommen; nachweisliche Verbesserungen der materiellen Infrastruktur der Anstalten Vollzugs- und Untersuchungshaftanstalten; Personal wird angemessen ausgebildet und beaufsichtigt; Verringerung der Zahl der ohne ordnungsgemäße Anklageerhebung inhaftierten Personen und der Anzahl der Insassen, die über die Dauer ihrer Strafe hinaus inhaftiert sind; Baumaßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten der Vollzugsanstalten wurden aufgenommen; Entwicklung spezieller Programme zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Empowerment weiblicher und männlicher Inhaftierter in libanesischen Vollzugsanstalten; Verwaltung der Vollzugsanstalten wurde förmlich einer gerichtlichen Aufsicht unterstellt; Berichte über Besuche in den Vollzugsanstalten - Rechtsvorschriften sowie Anstaltsordnungen wurden im Hinblick auf völlige Übereinstimmung mit dem UNCAT geändert; Folter wurde als strafbare Handlung festgelegt; Rechtsvorschriften und Durchführungsverordnungen zur Schaffung eines nationalen Verfahrens zur Prävention von Folter wurden angenommen (im Einklang mit dem OPCAT, ratifiziert durch Libanon)

Zeitrahmen

Kurz- bis mittelfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: Automatisierung von Prozessen, Neuordnung der Zuständigkeit für Vollzugsanstalten, Unabhängigkeit des Hohen Justizrats

EU-Maßnahme(n)

Fortsetzung der EU-Unterstützung für die Justizreform im Hinblick auf eine größere Unabhängigkeit der Justiz und die Anpassung an internationale Standards (einschl. Vollzugsanstalten); Fortsetzung der Unterstützung für den Automatisierungsprozess im Gerichtswesen; Fortsetzung des Kapazitätsaufbaus und der Ausbildungsmaßnahmen am Institut für Rechtswissenschaften und nach Möglichkeit bei anderen einschlägigen Institutionen

B.           Wahlreform zwecks Durchsetzung internationaler Standards und Steigerung der Leistungsfähigkeit des libanesischen Parlaments

Benchmarks || Indikatoren

- Änderung des Wahlrechts zur Anpassung an internationale Standards und zur Berücksichtigung der Empfehlungen früherer Wahlbeobachtungsmissionen - Durchführung der bevorstehenden Wahlen im Einklang mit internationalen Standards und den Empfehlungen der vorhergehenden EU-Wahlbeobachtungsmission; Präsenz unabhängiger internationaler und einheimischer Beobachter - Intensivierung der Tätigkeit des Parlaments, Effizienzsteigerung bei der Gesetzgebung (einschl. bei Rechtsvorschriften mit hoher Priorität), Verbesserung der internen Verfahren des Parlaments || - Rechtsvorschriften über die Änderung des Wahlrechts wurden angenommen; Gegenstand der geänderten Rechtsvorschriften: Schaffung einer vollständig unabhängigen Wahlkommission, vorgedruckte Stimmzettel, Herabsetzung des Wahlalters, Regelungen für die transparente Beteiligung von Auslandslibanesen an den Wahlen; Gesetzesänderungen wurden rechtzeitig angenommen (so dass die Umsetzung noch vor Wahlen möglich ist) - Bewertung der Wahlen durch unabhängige inländische oder internationale Beobachter; aggregierte Daten zur Wahlbeteiligung (Gesamtwahlbeteiligung, Teilnahme von Frauen (einschl. als Kandidatinnen), Wahlbeteiligung von Glaubensgemeinschaften und anderen Bevölkerungsgruppen sowie von Auslandslibanesen); aggregierte Daten zu etwaigen Beschwerden betreffend die Durchführung der Wahlen - Häufigkeit der Parlamentssitzungen (Anzahl der Sitzungen); aggregierte Daten zur Präsenz/Abwesenheit der Abgeordneten sowie Veröffentlichung dieser Daten; Zahl der erörterten/angenommenen/abgelehnten Legislativvorschläge; durchschnittliche Dauer des parlamentarischen Prozesses und „Durchsatz“ von Gesetzen im Parlament; wirksame Nutzung der parlamentarischen Verfahren für die Annahme von Rechtsvorschriften mit hoher Priorität; aggregierte Daten zur Nutzung des neuen Tracking-Systems für das Legislativverfahren; konkrete Verbesserungen der Geschäftsordnung des Parlaments (z. B. Einführung von Anwesenheits- und/oder Abwesenheitslisten); Verfügbarkeit professionellen Personals zur Unterstützung der Gesetzgeber

Zeitrahmen

Kurzfristig: Reform des Wahlsystems bis zu den Parlamentswahlen 2013 und den später stattfindenden Kommunalwahlen Mittelfristig: Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Parlaments während der gesamten Dauer des Aktionsplans, kontinuierliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Wahlen

EU-Maßnahme(n)

Unterstützung für die Umsetzung der Wahlreform (einschl. Logistik und Automatisierung) im Einklang mit internationalen Wahlstandards, Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen und bewährte Praktiken. Unterstützung des Parlaments, einschl. durch Schulungsmaßnahmen für Parlamentsmitarbeiter, um die Qualität der Gesetzgebung und des Gesetzgebungsprozesses sowie die Aufsichtsfunktion des Parlaments zu verbessern, Stärkung der Kapazitäten des Parlaments zur Durchführung wissenschaftlicher und politischer Analysen, Stärkung der institutionellen Rolle des Parlaments

C.           Menschenrechte und Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, einschließlich der palästinensischen Flüchtlinge, durch Rechtsvorschriften oder andere angemessene Maßnahmen und gezielte Aktionen

Benchmarks || Indikatoren

- Folgemaßnahmen zu den akzeptierten UPR-Empfehlungen und Umsetzung dieser Empfehlungen   - Fertigstellung der nationalen Menschenrechtsstrategie und Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsorganisation - Verbesserung der Stellung und der Lebensbedingungen vulnerabler Bevölkerungsgruppen, einschl. Flüchtlingen, Vertriebenen, Asylbewerbern, Staatenlosen, Hausangestellten, Wanderarbeitnehmern, Behinderten, jeweils entsprechend ihrem spezifischen Status; Verpflichtung zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und nach internationalem Brauch; Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung wird überwacht - Fortschritte beim Schutz der Rechte der Frauen und Kinder und verstärkte Teilhabe von Frauen und jungen Menschen am öffentlichen Leben sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht, einschl. Mitwirkung an der Beschlussfassung und an der Formulierung politischer Standpunkte - Stärkung der Menschenrechte bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere innerhalb der internen Sicherheitskräfte - Verbesserung des Status, der humanitären und sozialen Rechte und der Lebensbedingungen der palästinensischen Flüchtlinge in Libanon, u. a. durch staatlich unterstützte Projekte; institutioneller Rahmen für die Leitung der palästinensischen Flüchtlingslager und Rahmen für Gespräche mit dem UNRWA und den libanesischen Behörden - Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für palästinensische Flüchtlinge, Standards im Gesundheits- und Bildungswesen || - Anzahl der einschlägigen UPR-Empfehlungen, die umgesetzt wurden, und Bewertung der Folgemaßnahmen - Nationale Menschenrechtsstrategie wurde angenommen und die Schaffung einer entsprechenden nationalen Einrichtung wurde abgeschlossen; die Einrichtung hat ihre Tätigkeit aufgenommen, einschl. des Dialogs mit der Zivilgesellschaft - Legislativ-, Regulierungs- und sonstige gezielte Maßnahmen: die Asylbedingungen und der Schutz von Flüchtlingen/Vertriebenen wurden im Einklang mit den internationalen Standards verbessert, u. a. durch die Vereinbarung, die derzeit mit dem UNHCR ausgehandelt wird; aggregierte Daten über die Bearbeitung und Weiterverfolgung von Asylanträgen; Situation der Staatenlosen wurde überprüft - IAO-Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte wurde ratifiziert und in libanesisches Recht umgesetzt; Wanderarbeitnehmer werden durch nationale Rechtsvorschriften geschützt und politische Strategien zur Sicherung ihrer Rechte wurden entwickelt und umgesetzt; das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde ratifiziert - Aggregierte Daten zur Durchführung des Übereinkommens über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW); Fortschritte bei der Umsetzung des CEDAW; Rechtsvorschriften über den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt wurden angenommen und werden durchgesetzt; Anzahl und Umfang sonstiger gesetzgeberischer Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern; internationale Übereinkommen über den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten werden angewandt; Anzahl der Frauen in Schlüsselpositionen auf nationaler und lokaler Ebene, einschl. in der Politik; staatliche Maßnahmen zugunsten obdachloser Kinder - Aggregierte Daten zur Menschenrechtsabteilung der internen Sicherheitskräfte (zusätzliches Personal, Leistungen, Tätigkeitsspektrum); Angaben zum Umgang mit den Bürgern, insb. mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen, im Justizwesen (Zahl der Gerichtsverfahren; Muster der Urteilsfindung); aggregierte Daten über den Umgang mit/die Lebensbedingungen von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Wanderarbeitnehmern (einschl. Besuche bei den jeweiligen Einrichtungen) - Verbesserung der Lebensbedingungen, der humanitären und sozialen Rechte und der Gesamtsituation; Ergebnisse laufender Projekte; Zahl und Art der neuen Projekte; Umfang der instandgesetzten Lagerinfrastruktur; Initiativen und Strategien, die zur Verbesserung der Interaktion und der Zusammenarbeit der Lager mit dem UNRWA und den libanesischen Behörden sowie mit dem Ausschuss für den libanesisch-palästinensischen Dialog (LPDC) entwickelt wurden - Anwendung des Arbeitsrechts (geänderte Bestimmungen, nach denen Palästinensern der Zugang zu bestimmten Berufen gewährt wird); Statistiken und Berichte des UNRWA und anderer zuverlässiger Quellen für Angaben zur Beschäftigungssituation von Palästinensern; Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits- und Bildungsstandards der palästinensischen Flüchtlinge

Zeitrahmen

Kurz- bis langfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: Maßnahmen zur Umsetzung der UPR-Empfehlungen vor der nächsten Überprüfung (2014); Annahme von Dekreten zur Umsetzung der Arbeitsrechtsänderungen, nach denen palästinensischen Flüchtlingen die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet wird; Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsvorschriften über häusliche Gewalt und über Wanderarbeitnehmer

EU-Maßnahme(n)

Unterstützung für den Kapazitätsausbau im Bereich der Menschenrechte und für die Umsetzung der UPR-Empfehlungen (akzeptierte Empfehlungen, Vorbereitungen für den nächsten Zyklus); Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten von Regierungsbeamten in den Bereichen institutioneller Schutz der Menschenrechte und Rechenschaftsmechanismen; Fortsetzung der Unterstützung des UNHCR und der finanziellen Zusammenarbeit mit diesem, im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten; Unterstützung für die Bedürfnisse benachteiligter Gruppen, einschl. der Entwicklung eines soliden Rechtshilfesystems; Fortsetzung der finanziellen Zusammenarbeit mit dem UNRWA und anderen Akteuren im Hinblick auf die Verbesserung der Rechte und der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der Palästinenser

D.          Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung und wirksame Zuweisung der öffentlichen Mittel

Benchmarks || Indikatoren

- Straffung der öffentlichen Finanzverwaltung; Verbesserung des Haushaltsverfahrens (Verabschiedung des Haushalts durch das Parlament, Rechnungsabschluss früherer Haushaltszeiträume, Koordinierung des Finanzministeriums mit den Fachministerien und anderen Einrichtungen) - Führung des Rechnungswesens im öffentlichen Sektor nach internationalen Standards (Effizienz, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Vorhersehbarkeit); Anpassung an die IWF-Empfehlungen und die PEFA-Empfehlungen; solide Verwaltung der öffentlichen Mittel und der Gebermittel (einschl. der EU-Mittel) - Verbesserungen bei Zweckbindung und Kontrolle der Ausgaben und Einnahmen   - Überarbeitung des Steuersystems, einschl. Verringerung der bestehenden Steuerlücke und Verbesserung der Effizienz - Rechtsvorschriften über ein offenes und transparentes öffentliches Auftragswesen; Einbindung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und das öffentliche Auftragswesen; Verbesserung der Statistiken und Stärkung der externen Rechnungsprüfung || - Staatshaushalt wurde angenommen; Rechnungsabschlüsse der Vorjahre wurden angenommen; Vorbereitungen für den Haushaltsplan des kommenden Jahrs wurden rechtzeitig aufgenommen; verstärkte interministerielle Koordinierung - Umsetzung des IWF-Programms zur Bewertung des Finanzsektors (Financial Sector Assessment Programme, FSAP) und der PEFA-Empfehlungen; Anwendung hoher Standards für Effizienz und Transparenz; Überwachungsmechanismen für die Verwendung von Gebermitteln werden eingehalten (einschl. Zusammenarbeit mit einschlägigen EU-Stellen betr. die EU-Mittel) - Daten zu den öffentlichen Ausgaben; die Kriterien für die Gewährung von Budgethilfe werden erfüllt: klar definierte nationale oder sektorbezogene Reformpolitik und ‑strategien, stabilitätsorientierter makroökonomischer Rahmen, glaubwürdiges und geeignetes Programm zur fortlaufenden Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Haushaltstransparenz und -kontrolle - Geänderte Steuerpolitik zwecks Einführung eines allgemeinen und gerechten Steuersystems; ordnungsgemäße Einziehung von Staatseinnahmen und Geldbußen (einschl. Geldbußen für die illegale Besetzung öffentlichen Raums, Rechnungen der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft Electricité du Liban, Bußgelder für Verkehrsstrafen); zeitnahe und detaillierte Veröffentlichung von Statistiken zu den staatlichen Einnahmen und Ausgaben - Gesetz über das öffentliche Auftragswesen wurde angenommen; Maßnahmen zur Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung wurden ergriffen; wirksame Überwachungsmechanismen wurden eingerichtet; Unabhängigkeit des Rechnungshofs wurde verstärkt (Berichtspflicht gegenüber dem Parlament, Haushalt wird vom Parlament verabschiedet) und seine Arbeit konzentriert sich ausschließlich auf externe Prüfungen; korrupte Praktiken im öffentlichen Auftragswesen werden untersucht und strafrechtlich verfolgt; die Ergebnisse Libanons bei der UNCAC-Überprüfung 2014; für Audits und Statistiken wurden strenge Methoden eingeführt

Zeitrahmen

Kurzfristig: Annahme des Haushalts, Gesetz über das öffentliche Auftragswesen Kurz- bis mittelfristig

EU-Maßnahme(n)

Unterstützung bei der Festlegung einer Reformstrategie für die öffentliche Finanzverwaltung sowie beim Kapazitätenausbau des Finanzministeriums. Unterstützung bei der Verbesserung der Haushaltsaufstellung und der Einnahmenvorausschätzung. Unterstützung zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, der Struktur und der Leistungsfähigkeit des Rechnungshofes; Unterstützung betr. ein Vermögensverwaltungssystem für öffentliches Eigentum; Austausch von Informationen über Finanzvorschriften und –praxis

E.           Verbesserung der Effizienz, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Transparenz der öffentlichen Verwaltung

Benchmarks || Indikatoren

- Fortschritte bei der Verbesserung der Staatsführung, insbesondere durch Korruptionsbekämpfung - Größere Transparenz der öffentlichen Verwaltung, u. a. Schaffung eines offenen Konsultationsprozesses vor der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, und durch Veröffentlichung von Beschlüssen und Berichten - Arbeitsweise des Amts des Ombudsmanns - Personalreform mit dem Ziel, die öffentlichen Bediensteten innerhalb einer einzigen Personalstruktur für den gesamten öffentlichen Dienst zusammenzuführen; Projekte zur Verbesserung der Effizienz und Produktivität der Beamten; Chancengleichheit für Frauen und Männer; Besetzung der freien Stellen - Einführung von Modellen für die Messung und Einstufung der Leistungen der staatlichen Verwaltung - Vereinfachung der Verfahren und Schaffung einheitlicher Anlaufstellen (One-Stop-Shops) - Verbesserung der IT-Infrastruktur der staatlichen Verwaltung im Hinblick auf den Datenschutz und zur Steigerung von Effizienz und Produktivität - Einführung von elektronischen Behördendiensten und elektronischen Diensten - Erstellung und Veröffentlichung verlässlicher, aktueller und regelmäßiger mit EU- und internationalen Standards kompatibler Statistiken in allen relevanten Bereichen wie Wirtschaft (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Zahlungsbilanz, Außenhandel, Preise, Wirtschaftszweige, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft), Gesellschaft (Demografie, Migration, Lebensbedingungen, Beschäftigung/Arbeitslosigkeit, Bildung), Infrastruktur (Energie, Verkehr) und Verwaltung (lokale und regionale Ebene; Justiz und Gesundheitssysteme, soweit machbar) || - Entwurf für das Legislativpaket zur Korruptionsbekämpfung wurde angenommen, in Übereinstimmung mit dem ratifizierten UN-Übereinkommen gegen Korruption (einschl. Zugang zu Informationen, illegale Bereicherung, Interessenkonflikte und Schutz von Hinweisgebern); Rückgang der Zahl der Beschwerden von Bürgern über administrative Unregelmäßigkeiten; Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index, CPI) von Transparency International; von der Zivilgesellschaft ausgeübte Kontrollfunktion - Offenes Konsultationsverfahren wurde eingeführt; Anzahl der durchgeführten Konsultationen; Anzahl der veröffentlichten Berichte/Beschlüsse - Bürgerbeauftragter wurde ernannt und damit verbundene Vorschriften wurden erlassen - Struktur des öffentlichen Diensts wurde überprüft; Arbeitsbedingungen der Bediensteten im öffentlichen Dienst wurden im Hinblick auf die Schaffung einer gemeinsamen Personalstruktur angepasst; Anzahl der öffentlichen Bediensteten, die an Schulungen teilgenommen haben; gleichberechtigte Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der Verwaltung wurde als Ziel festgelegt; Quote der unbesetzten Stellen in Ministerien; Rahmen für die Entwicklung und Verwaltung der Humanressourcen wurde entwickelt - Ein System zur Überwachung und Leistungsbewertung der staatlichen Verwaltung wurde eingeführt, die staatlichen Stellen sind verpflichtet, Bericht zu erstatten; Kanäle für Bürgerfeedback wurden geschaffen - Bestehende Verfahren wurden überprüft; Möglichkeiten für eine Vereinfachung und die Schaffung einheitlicher Anlaufstellen (One-Stop-Shops) wurden ermittelt; Pilotprogramm für einheitliche Anlaufstellen genehmigt und eingeleitet - Ein modernes Informations- und Kommunikationssystem wurde aufgebaut, einschl. Datensicherungszentren; Systeme zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sowie Systeme zur Unternehmensressourcenplanung (Enterprise Resource Planning, ERP) wurden eingeführt - Portale für elektronische Behördendienste wurden eingerichtet, elektronische Dienste wurden entworfen und eingeführt - Nationaler Rahmenplan für das Statistikwesen wurde angenommen (aktuelle statistische Methoden wurden eingeführt, Übereinstimmung mit den Normen gewährleistet, u. a. mit den UN-Grundprinzipien der amtlichen Statistik); der institutionelle Rahmen des Landes wurde angepasst, um die Erstellung von Statistiken zu erleichtern; grundlegende Datenbanken wurden eingerichtet (z. B. Unternehmensregister und Dienstleistungsdatenbank); Statistiken auf allen Websites der Regierung verfügbar

Zeitrahmen

Mittelfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: Verabschiedung des Nationalen Rahmenplans für das Statistikwesen; Annahme der Antikorruptionsvorschriften; Einführung der IT-Infrastruktur und elektronischer Behördendienste abgeschlossen

EU-Maßnahme(n)

Technische Hilfe, einschl. Partnerschaftsprogramme als Hilfestellung für die Erreichung der Benchmarks

F.           Verbesserte Verwaltung des Sicherheitssektors und bessere Rechtsdurchsetzung, einschließlich Kooperation, Rechenschaftspflicht und Überwachungsverfahren, sowie Förderung des integrierten Grenzmanagements

Benchmarks || Indikatoren

- Annahme eines Konzepts, das in Bezug auf Professionalität, Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit und Transparenz der Sicherheitskräfte an den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger ausgerichtet ist - Annahme und Umsetzung einer nationalen Politik für Krisen- und Katastrophenrisikomanagement zwecks Verbesserung der Katastrophenvorsorge und –abwehr bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen - Verbesserung der Organisationskompetenz von Sicherheitsbehörden - Intensivierung der systematischen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs unter den Sicherheitsbehörden sowie zwischen ihnen und der Justiz; Gewährleistung einer effektiven Kontrolle der Sicherheitsbehörden - Formulierung und Umsetzung einer nationalen Strategie für integriertes Grenzmanagement - Modernisierung und Stärkung der legalen Grenzübergänge und der allgemeinen Grenzmanagementverfahren; wirksame Überwachung aller Grenzen und Waffenstillstands- und Demarkationslinien; Intensivierung der nationalen und regionalen Zusammenarbeit beim Kampf gegen illegalen Handel (u. a. mit Geld, Drogen und Waffen und Menschen) - Fortsetzung der Bemühungen in Fragen der Grenzziehung im Hinblick auf die Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats und die Seegrenzen Libanons || - Institutionelle Entwicklung auf der Grundlage einer soliden internen Strategieplanung innerhalb der Behörden; Meinungsumfragen zur Zufriedenheit der Bürger mit den Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit und Rechtdurchsetzung; die internen Sicherheitskräfte wenden das Verhaltenskodex-Konzept an, das ebenfalls von anderen Stellen des Sicherheitssektors übernommen wird; Achtung der Menschenrechte wird durchgängig in die Praxis der Strafverfolgung eingebunden; Berichte über die Praxis der Sicherheitsbehörden bei Verhaftungen und Verhören; Verringerung der Zahl der Fälle, die straffrei bleiben - Fragen des Katastrophenschutzes werden in die Regelarbeit des Sicherheitssektors einbezogen; Mechanismen und Organisationsstrukturen für eine wirksame Bewältigung ziviler Krisen und natürlicher/vom Menschen verursachter Katastrophen wurden entwickelt - Bewertung des Funktionierens der Strafverfolgungsbehörden; interne Schulungsverfahren wurden entwickelt; interne Selbstbewertung auf der Grundlage von Zielen der Strategieplanung; Automatisierung der Verfahren; aggregierte Daten zu den durchgeführten Maßnahmen; statistische Daten - Vorhandensein und Durchführung von Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden; Statistiken zu den Kontakten zwischen Sicherheits- und Justizbehörden bei strafrechtlichen Ermittlungen; Analyse der institutionellen Mechanismen für die Kontrolle der Sicherheitsbehörden; Zivilgesellschaft übernimmt Kontrollfunktion - Strategie zum integrierten Grenzmanagement fertig gestellt und angenommen; nationaler Koordinator für Grenzfragen wurde ernannt und entsprechende administrative Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie wurden ergriffen - Materielle und informationstechnische Verbesserungen der Grenzinfrastruktur - sowohl an den Übergängen als auch in der zentralen Verwaltung; es wurden Schritte zur Einführung von Biometrie-Technologien für Pässe und Visa unternommen; wirksame Kontrollen an allen Grenzen des Landes wurden konzipiert und umgesetzt; Personal ist nach internationalen Standards angemessen ausgerüstet und ausgebildet; Berichte über Fälle von Schleuserkriminalität oder illegalem Handel und über die Reaktion der libanesischen Behörden, Gerichtsverhandlungen, unabhängige Daten (z. B. Frontex) - Fortschritte bei der Festlegung des Grenzverlaufs; anhaltendes Engagement für die Zusammenarbeit mit der UNIFIL bei der Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats und hinsichtlich der Seegrenzen

Zeitrahmen

Kurz- bis mittelfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: Strategieplanung der internen Sicherheitskräfte; uneingeschränkte Anwendung des Verhaltenskodex der internen Sicherheitskräfte; nationale Katastrophenschutzpolitik; Formulierung einer Strategie für integriertes Grenzmanagement, unverzüglich gefolgt von Durchführungsmaßnahmen/-plänen

EU-Maßnahme(n)

Fortsetzung der Unterstützung für die Verbesserung der Professionalität der Sicherheitsbehörden; Unterstützung für das reibungslose Funktionieren von Notfalldiensten, Dialog mit der Zivilgesellschaft über die Reform des Systems Unterstützung für Strategieentwicklung und für den Betrieb der offiziellen Grenzübergangsstellen zwecks Verbesserung der behördeninternen und behördenübergreifenden Koordinierung (Verfahren und Praxis); Kapazitätenaufbau und Unterstützung für die Schaffung einer institutionellen Struktur für integriertes Grenzmanagement sowie für die Anpassung dieser Struktur an internationale Normen (einschl. ggf. im Bereich der Biometrie-Technologien); Übergang zur Aufnahme einer konkreten fachlichen Zusammenarbeit zwischen den libanesischen Behörden und Frontex

G.          Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Handel und weitere handelspolitische Integration in den EU-Markt und internationale Märkte, WTO-Beitritt

Benchmarks || Indikatoren

- WTO-Beitritt, Umsetzung der WTO-Regeln und -Verpflichtungen, einschl. Annahme und Umsetzung WTO-relevanter Rechtsvorschriften - Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens zu den Ursprungsregeln (neues Protokoll über die Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungsregeln, regionales Übereinkommen) sowie aktive Beteiligung an der Überarbeitung der Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungsregeln - Exportförderungsstrategie - Fortschritte bei den Vorbereitungen für ein Abkommen über die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) in den drei prioritären Sektoren (elektrische Erzeugnisse, Druckgeräte, Baustoffe); Aufnahme der Verhandlungen in den Bereichen, in denen die Vorbereitungen abgeschlossen wurden - Nationales Rückverfolgbarkeitssystem für Nahrungsmittel und verbesserte Verwaltung der Vertriebswege (insb. Großhandelsmärkte); Qualitätszonen für die Lebensmittelverarbeitung || - WTO-bezogene Rechtsvorschriften wurden angenommen und werden umgesetzt, einschl. Rechtsvorschriften in den Bereichen internationaler Handel und Lizenzrecht, Normenrecht, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, Lebensmittelsicherheit, Quarantänemaßnahmen, Handelsmarken, unlauterer Wettbewerb, gewerbliche Muster, Änderungen des Urheberrechts Umsetzung des Gesetzes über Pflanzenquarantäne - Die für den WTO-Beitritt vereinbarten Verpflichtungen wurden erfüllt. - Das neue Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungsprotokoll wurde angenommen; das regionale Übereinkommen wurde unterzeichnet und ratifiziert und wird umgesetzt; Präsenz und Tätigkeiten Libanons bei der Überarbeitung - Exportförderungsstrategie wurde fertig gestellt und wird umgesetzt; Annahme des Gesetzesentwurfs zur Exportförderung - Die einschlägigen horizontalen und sektorbezogenen Rechtsvorschriften wurden angeglichen, die für Normung, Akkreditierung, technische Vorschriften, Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktaufsicht zuständigen Einrichtungen wurden zwecks Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit überarbeitet (z. B. libanesisches Normungsinstitut LIBNOR Akkreditierungsstelle COLIBAC, Konformitätsbewertungsstellen einschl. des Instituts für Industrieforschung); in den Sektoren, in denen die Vorbereitungen abgeschlossen wurden, wurden Verhandlungen aufgenommen - Rückverfolgbarkeitssystem für Nahrungsmittel wurde entworfen und wird umgesetzt; Überwachung und Verbesserung der Vertriebswege (Großhandelsmärkte werden wirksam reguliert, Produzenten haben Zugang zu Marktdaten); Festlegung von Qualitätszonen

Zeitrahmen

Kurzfristig: Fortschritte beim WTO-Beitritt und bei den Ursprungsregeln Mittelfristig: Weitere Benchmarks, allgemeine Wettbewerbsfähigkeit

EU-Maßnahme(n)

Geeignete technische Hilfe und Unterstützung zur Erreichung der o. g. Benchmarks, einschl. Vorbereitungen für die Verhandlungen in den drei prioritären Sektoren im Rahmen des ACAA (elektrische Erzeugnisse, Druckgeräte und Baustoffe), Handels- und Exportförderung, Ausbau der Kapazitäten des Wirtschafts- und Handelsministeriums (Abteilung Qualitätssicherung) und nationaler Rat für Messwesen, sowie für das Rückverfolgbarkeitssystem

H.          Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Entwicklung der Bedingungen in Schlüsselsektoren des inländischen Markts

Benchmarks || Indikatoren

- Teilnahme an der industriellen Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer (sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen), Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer und des Europa-Mittelmeer-Arbeitsprogramms für industrielle Zusammenarbeit - Verbesserung der Rahmenbedingungen: förderliche Bedingungen für unternehmerische Initiativen und für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU), die entsprechenden Schlüsselfaktoren sowie Verbindungen zwischen KKMU und regionalen/EU-Unternehmensplattformen, -netzwerken und -programmen sind vorhanden - Schwerpunkt liegt auf der Innovation - Verbesserung der Rechtsvorschriften zwecks Schaffung eines förderlichen Unternehmensumfelds: neues Gesetz zum Gesellschaftsrecht (Code de Commerce) und Wettbewerbsrecht im Einklang mit EU- und internationalen Normen, Vorschriften über Kreditvergabe und Insolvenz - Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Unternehmensneugründungen, einschl. transparenter und objektiver Kriterien, einzige Anlaufstelle, elektronische Verfahren - Überprüfung der Investitionspolitik und Anreize zur Steigerung der Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen   || - Sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen wurden mit der aktiven Beteiligung Libanons durchgeführt, u. a. im Zusammenhang mit der allmählichen Umstellung der Charta; Indikatoren, die 2008 bei der Evaluierung der Umsetzung der Europa-Mittelmeer-Charta für Unternehmen herangezogen wurden - Rahmenbedingungen wurden angepasst, um das „Ökosystem Unternehmertum“ auszuweiten; aktive Förderung der Schlüsselfaktoren: Zugang zu Know-how und Finanzierung, Kapazitätsausbau, Medien, Kultur, Beratung und Unterstützung; Daten zur Beteiligung libanesischer KKMU an supranationalen Unternehmensplattformen; Ergebnisse dieser Beteiligung - Zunahme der Anzahl der KKMU: Unternehmensregistrierungen, Statistiken über die Niederlassung von Unternehmen, Zahl der Neugründungen, Anstieg der in- und ausländischen Investitionen; Erfolgsgeschichten bei Unternehmensgründungen und/oder ‑schließungen - Engere Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird gefördert; staatliche Innovationsförderung - Rechtsvorschriften wurden erlassen und werden wirksam durchgesetzt; die sich daraus ergebenden administrativen und organisatorischen Änderungen wurden durchgeführt: Wettbewerbsbehörde wurde eingerichtet, ein Online-Unternehmensregister, das in Echtzeit informiert, wurde geschaffen; Insolvenzbestimmungen wurden neu strukturiert und verstärkt - Zeit- und Kostenaufwand für Unternehmensregistrierungen deutlich reduziert; Anzahl und Vielfalt der Unterstützungsdienste für Unternehmen - Rechtliche, politische und Verwaltungsvorschriften wurden überprüft, die Rechtssicherheit und der Schutz von Investitionen wurde verbessert; Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Integration (Beteiligungskapital, Risikokapital, „Business Angels“)

Zeitrahmen

Mittel- bis langfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: (mit Libanon zu erörtern) Innovation, Unternehmergeist und Durchführung der industriellen Zusammenarbeit Europa-Mittelmeerraum

EU-Maßnahme(n)

Geeignete technische Unterstützung für das Erreichen der o. g. Benchmarks, u. a. bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Modernisierung der Qualitätsinfrastruktur sowie Innovations- und KMU-Förderung

I.            Förderung der Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Einklang mit internationalen Normen, Förderung der Liberalisierung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum

Benchmarks || Indikatoren

- Formulierung eines langfristigen nationalen Strategierahmens für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Gebiete, der auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Breitenwirksamkeit ausgerichtet ist und auf die Diversifizierung der Tätigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum abzielt; Umsetzung und Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften; wirksame nationale und lokale Verwaltung und Stärkung der Rolle der privaten Akteure; verbesserter Überblick über den Agrarsektor - Stärkung von Waldschutz und Wiederaufforstung - Entwicklung eines politischen Rahmens für eine Qualitätsproduktion, insbesondere Schutz geografischer Angaben und Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau - Investitionen, um die Lebensmittelsicherheit und -qualität auf internationales Niveau zu bringen; Durchsetzung der Gesundheits- und Pflanzenschutznormen nach dem Prinzip „vom Erzeuger zum Verbraucher“ und Angleichung dieser Normen an die internationalen und EU-Normen - Unterstützung für die Stärkung der Produktionsinfrastruktur; Diversifizierung der Produktion und der ländlichen Wirtschaft; Ausbau der lokalen Kapazitäten (Erzeugergruppen, Gemeinschaften) zwecks Schaffung von Arbeitsplätzen - Schaffung einer Kreditfazilität für Landwirte und von Initiativen zur Entwicklung des ländlichen Raums - Verbesserung der Vermarktung, einschl. auf ausländischen Märkten, u. a. durch Verbesserung der Zertifizierungsverfahren für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus, einschl. Äquivalenzsysteme - Fortschritte bei der Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen im Einklang mit den Vorgaben des Fahrplans von Rabat, um die Exportchancen zu verbessern; Fortschritte auf dem Weg zu einem Abkommen zum Schutz geografischer Angaben || - Strategischer Rahmen wurde mit Blick auf die Entwicklung des ländlichen Raums formuliert und von der Regierung angenommen; landwirtschaftliche Betriebe wurden an die Rechtsvorschriften angepasst; Art und den Umfang der regulatorischen Verbesserungen; die Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltung wurden ausgebaut; private Interessenträger (Erzeugerverbände, Beratungsdienste usw.) werden gefördert und werden eigenständige Akteure; Flächenklassifikation im Einklang mit dem Gesamtplan für die Flächennutzung; Landwirtschaftsregister für Erzeuger, Agrarflächen und Kulturen; Stärkung der Rolle der Landwirte im Rahmen der bestehenden Struktur der Handelskammern - Nationaler Wiederaufforstungsplan wurde umgesetzt; Schutz von Waldflächen auf allen (öffentlichen und privaten) Flächen gesetzlich verankert, im Einklang mit dem nationalen Flächennutzungsplan; Wiederaufforstungsmaßnahmen wurden durchgeführt; Pläne für die Schaffung von Nationalparks und regionalen Naturparks wurden umgesetzt - Unter Berücksichtigung der Lage in Libanon wurden Strategien ausgearbeitet - Lebensmittelsicherheitsbehörde wurde eingerichtet; für die Verwaltung und die Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit und der Qualitätsstandards werden mehr Mittel zur Verfügung gestellt; Gesundheits- und Pflanzenschutznormen wurden an die Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit, an den Codex Alimentarius, das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen und den EU-Besitzstand angepasst; Standards wurden angehoben und Überprüfungen, die Daten zur (Nicht-)Einhaltung von Normen liefern, wurden durchgeführt - Statistische Daten zu Infrastrukturverbesserungen; Produktionsdaten; Daten zur Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig - Kreditfazilität wurde geschaffen, Daten zur Tätigkeit der Fazilität - Verbesserte Vermarktungspraxis (Verpackungs- und Kennzeichnungsbestimmungen, Ausfuhrverfahren); Zertifizierungsverfahren wurden überprüft und je nach Bedarf eingerichtet/verbessert - Verhandlungen über eine weitergehende Liberalisierung des Handels wurden aufgenommen; Aufnahme von Gesprächen über ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

Zeitrahmen

Kurz- bis langfristig Kurzfristig: Rückverfolgungssystem für Lebensmittel, Management der Vertriebskanäle

EU-Maßnahme(n)

Auf der Grundlage bewährter Praktiken und von Unterstützung im Rahmen des ENP-Programms für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (ENPARD); technische Hilfe, Partnerschaften zwischen Institutionen und Kapazitätsausbau im Landwirtschaftsministerium und in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit (Überarbeitung der rechtlichen Aspekte, verwaltungstechnische Umstrukturierung, Schulung des Personals); Unterstützung für die Wiederaufforstungsstrategie; Unterstützung für die Diversifizierung im Hinblick auf die Erzeugung von Produkten mit höherem Mehrwert und für die Modernisierung der landwirtschaftlichen Anlagen/Infrastruktur, u. a. zur Qualitätssicherung; Vermarktung von Know-how; Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Regeln im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutznormen

J.           Verbesserung des Umweltschutzes und Förderung einer nachhaltigen regionalen Entwicklung durch stärkere Dezentralisierung sowie Stärkung der Kommunen und lokalen Behörden

Benchmarks || Indikatoren

- Staatliche Unterstützung zugunsten von Kommunen und lokalen Behörden in Bezug auf Betrieb, Verwaltung und Instandhaltung der Infrastruktur und die Bereitstellung grundlegender kommunaler Dienstleistungen zur Wachstumsförderung - Stärkung der institutionellen, finanziellen und administrativen Autonomie der Kommunen; Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf lokale Behörden - Steigerung des Nutzens der Kommunen für Bürgerinnen und Bürger und Stärkung ihres Engagements in den Gemeinschaften durch Partnerschaften mit lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft, unter Berücksichtigung der Chancengleichheit von Frau und Mann und der Effizienz - Anerkennung der Notwendigkeit einer langfristig nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes und der Bekämpfung des Klimawandels, u. a. durch die Ratifizierung grundlegender internationaler Rechtsinstrumente; Verbesserung der ökologischen und klimapolitischen Planung und Politikgestaltung auf nationaler Ebene; Einführung eines systematischen Umweltmonitoring und Veröffentlichung entsprechender Daten - Aktive Bemühungen in den Bereichen Umweltsanierung und Schutz der biologischen Vielfalt im Einklang mit den nationalen Plänen und durch die Beteiligung an regionalen Plänen und EU-Initiativen || - Umfang und Form der staatlichen Unterstützung; Straffung der Finanzströme von/zu den lokalen Behörden (einschl. Einkünfte im Bereich Telekommunikation sowie Erneuerung des unabhängigen Kommunalfonds); das Verfahren wurde aktiviert, so dass die lokalen Behörden einen effektiven und transparenten Zugang zu Mitteln der Entwicklungsförderung erhalten; die entsprechende Verwaltungskapazität innerhalb des Innenministeriums und der Kommunalverwaltung wurde gestärkt - Rahmenplan für die Stärkung der lokalen Behörden wurde angenommen; entsprechende gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Behörden wurden ergriffen; Anzahl der verabschiedeten örtlichen Flächennutzungspläne; Gesetze über örtliche Einnahmen und Steuern wurden auf den neuesten Stand gebracht - Daten über Qualität/Umfang und Wirksamkeit der erbrachten Dienstleistungen; Partnerschaften mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden aufgebaut, die Ergebnisse wurden einer Bewertung zur Ermittlung bewährter Verfahren unterzogen - Nachhaltige Entwicklung wird als Querschnittsaufgabe in die Politik und die Maßnahmen der Regierung und der lokalen Behörden einbezogen; Übereinkommen wurden ratifiziert (CITES, Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen, Protokolle zum Übereinkommen von Barcelona, insbesondere Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) und Offshore-Protokoll); administrative Umstrukturierung, um eine nationale Koordinierung und Planung im Umweltbereich zu ermöglichen; nationale Umweltindikatoren wurden festgelegt; Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels wurden ergriffen und nationales Netzwerk für Umweltüberwachung wurde eingerichtet; Luftqualität in Großstädten wird weiter überwacht - Beteiligung an der Horizont 2020-Initiative zur Umweltsanierung des Mittelmeerraums und am strategischen Aktionsprogramm zur Verringerung der Verschmutzung durch landseitige Tätigkeiten wurde im Einklang mit dem nationalen Aktionsplan in die Wege geleitet; spezifische Maßnahmen zur Umweltsanierung des Mittelmeers wurden durchgeführt (u. a. innerhalb der Regionalpläne); die nationale Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt wurde durchgeführt und die Beteiligung am strategischen Aktionsprogramms zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (SAP BIO) des Übereinkommens von Barcelona wurde eingeleitet

Zeitrahmen

Kurz- bis mittelfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: Fortschritte auf dem Weg zur Entwicklung eines einheitlichen Konzepts für die Stärkung der Rolle der Gemeinden; Umweltplanung und nationale Koordinierung; Ratifizierung des CITES-Übereinkommens

EU-Maßnahme(n)

Aufbau von Verwaltungskapazitäten auf nationaler Ebene, um die Durchführung der Reformen im Hinblick auf eine wirksame Dezentralisierungspolitik und die Verbesserung der Beziehungen zu den lokalen Behörden zu ermöglichen; Kapazitätenaufbau auf lokaler Ebene zur Stärkung der technischen, administrativen und finanziellen Kapazitäten der lokalen Behörden, insbesondere im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung kommunaler Entwicklungspläne und -projekte; finanzielle Unterstützung für lokale Initiativen und Projekte, die auf die Verbesserung der Dienstleistungserbringung, Einnahmenerzielung und der Managementkapazitäten auf lokaler Ebene abzielen; Finanzierung von Studien zur Gestaltung eines stabilen und bedarfsgerechten Instruments zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur; Förderung von Partnerschaften zwischen staatlicher Verwaltung und Zivilgesellschaft, Privatsektor, Hochschulen und Medien zur Umsetzung von Pilotprojekten u. a. zum Thema Umweltverschmutzung; Unterstützung für Entwurf und Umsetzung einer nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung; Ausbau der Kapazitäten in den Bereichen Klimaschutz und Umweltmanagement

K.          Umsetzung der nationalen Bildungsstrategie, Verbesserung der technischen und beruflichen Bildung

Benchmarks || Indikatoren

- Verbesserung der vorschulischen und Primarschulbildung; Senkung der Wiederholquoten und Verbesserung der Schülerleistungen; Stärkung der Lerninhalte staatsbürgerliche Erziehung und sozialer Zusammenhalt in den Lehrplänen; Steigerung der Unabhängigkeit der Schulen in den Bereichen Haushalt und Organisation - Unterstützung der freiwilligen Angleichung des libanesischen Hochschulsystems an die Grundsätze des Bologna-Prozesses - Ausarbeitung und Annahme einer neuen Strategie für die technische und berufliche Bildung im Einklang mit den Grundsätzen des Turin-Prozesses; Stärkung der Verbindung zwischen Qualifikationsentwicklung und Arbeitsmarkterfordernissen durch Entwicklung von integrierten und partizipativen Programmen unter Teilnahme des öffentlichen und privaten Sektors und der Zivilgesellschaft - Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Entwicklung der entsprechenden Verfahren und Instrumente - Steigerung der Qualität der Bildung auf allen Ebenen im Hinblick auf die Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft; Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im Einklang mit den Grundsätzen des Bologna-Prozesses - Entwicklung eines Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) für die Zertifizierung beruflicher Kompetenzen und eines Systems zur Anerkennung früherer Lernergebnisse und Erfahrungen; Lehrplanreform || - Wiederhol- und Erfolgsquoten der Schüler; Neugestaltung der Lehrerausbildung; Methoden für aktives Lernen sowie Förderunterricht wurden eingeführt; System zur Messung der Effizienz der Primarschulbildung wurde eingeführt; Schulausschüsse und Elternräte wurden eingerichtet; Lehrpläne wurden angepasst; Autonomie der Schulen wurde verstärkt - 3-Zyklen-System wurde angenommen, Leistungspunktesystem wird angewandt, Qualitätssicherung wurde verstärkt, soziale Dimension und studentische Mitwirkung wurden gestärkt, Qualifikationsrahmen wurde festgelegt, die Mobilität wurde gesteigert, Instrumente für Anerkennung und Äquivalenzen wurden entwickelt - Überarbeitetes Programm für die technische und berufliche Bildung wurde aufgestellt und verabschiedet; Qualifikationsraster wurden entwickelt; Arbeitsmarkterfordernisse werden regelmäßig analysiert, ein Informationssystem wurde eingerichtet; Berufsübersicht wurde fertig gestellt; Kooperation zwischen Bildung und Wirtschaft wurde gestärkt; Zivilgesellschaft und Sozialpartner werden einbezogen; Zusammenarbeit mit anderen Ministerien an einem nationalen Rahmen für berufliche Befähigungsnachweise - Arbeitsplatzbeschreibungen des Ministeriums wurden überarbeitet und ergänzt; bestehende Stellen wurden modernisiert und neue wurden eingerichtet, das Ministerium wurde umstrukturiert; Abteilungen und Instrumente für die Bereiche Überwachung und Planung wurden entwickelt; verstärkte IT-Nutzung; Studenteninformationssystem wurde eingeführt - System für die Evaluierung im Bildungswesen wurde geschaffen und auf allen Ebenen offiziell eingeführt; Indikatoren für die Qualität der Bildung wurden angenommen und eine nationale Behörde für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung wurde eingerichtet (die erforderlichen Rechtsvorschriften wurden angenommen und werden umgesetzt); ein System für die Kontrolle der Bildungsqualität auf den niedrigeren Stufen wurde entwickelt - Qualifikationen für Berufe wurden auf Basis von Lernergebnissen definiert, und werden von der nationalen Regulierungsstelle anerkannt; NQR wurde eingeführt und durch Bezugnahmen auf diese Definitionen ergänzt; nationales Verzeichnis der Berufsabschlüsse wurde in Bezug auf den NQR überarbeitet, System zur Überprüfung der Qualifikationen anhand der relevanten Unterlagen wurde eingeführt; ein adäquates IT-System wurde entwickelt; veraltete Curricula wurden überarbeitet und sind nun kompetenzbasiert, die Rolle der Institutionen wurde genauer festgelegt; Berücksichtigung der Arbeitsmarkterfordernisse wird unterstützt

Zeitrahmen

Mittel- bis langfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: Annahme der Strategie für technische und berufliche Bildung; Beginn der Ermittlung von Indikatoren für die Qualität der Bildung und Einrichtung einer nationalen Behörde für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

EU-Maßnahme(n)

Aufbau von Kapazitäten zur Einrichtung eines Amts für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung; Nutzung des Programms Tempus zur Unterstützung der Umstrukturierung des Hochschulwesens; Unterstützung der Strategie für technische und beruflichen Bildung; Steigerung der Mobilität im Rahmen von Erasmus Mundus und Marie-Curie-Maßnahmen; Unterstützung der Teilnahme libanesischer Hochschulen am Programm Jean Monnet; Unterstützung von Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung; Unterstützung bei technischen und berufsbildenden Programmen; Unterstützung einer empirischen Politikgestaltung; Follow-up zur Umsetzung des Programms zur Senkung der Wiederholquoten und zur Verbesserung der Schülerleistungen sowie des Programms zur staatsbürgerlichen Erziehung, Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die Arbeitsmarkterfordernisse

L.           Verbesserung des Sozialschutzes und der Gesundheitsfürsorge

Benchmarks || Indikatoren

- Zugang aller Schichten der Bevölkerung zu einer erschwinglichen und qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung - Gesundheitsreform auf der Grundlage der Untersuchung verschiedener Modelle der Gesundheitsfürsorge - Sozialschutz inklusive Gesundheits- und Altersversorgung auch für die Beschäftigten im Privatsektor - Teilnahme an einschlägigen EU-/ internationalen Programmen || - Vertragliche Vereinbarungen der Krankenhäuser wurden zwecks Verbesserung der von den öffentlichen Krankenhäuser erbrachten Dienstleistungen überprüft - Paket „primäre Gesundheitsversorgung“ wurde definiert und wird umgesetzt - Neue Verordnungen zur Einrichtung eines auf größere Inklusivität ausgerichteten Gesundheitsfürsorge- und Rentensystems wurden angenommen - Fortgesetzte Teilnahme am „Episouth“-Netz zur Kontrolle übertragbarer Krankheiten (bis 2013)

Zeitrahmen

Mittel- bis langfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans

EU-Maßnahme(n)

Technische Hilfe für die Überarbeitung der gesamten beschäftigungs- und sozialpolitischen Strategien des Libanon im Einklang mit den bewährten Methoden der Europäischen Union. Unterstützung der Reform der nationalen Sozialversicherung und des nationalen Arbeitsamts sowie Kapazitätenausbau im Ministerium für Arbeit.

M.         Umsetzung einer energiepolitischen Strategie zum Ausbau der Stromversorgung, Einleitung einer strukturellen Reform und Förderung der Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Energiequellen sowie der Energieeffizienz

Benchmarks || Indikatoren

- Beginn der Durchführung der bestehenden Energie- und Notfallpläne unter Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung; Verbesserung des Rechts- und Regulierungsrahmens; Einrichtung einer Regulierungsbehörde für den Energiesektor - Analyse der Auswirkungen auf den Haushalt und Planung für die Zukunft der Strombranche; Umstrukturierung des Sektors zwecks Effizienzsteigerung und Verbesserung der Stromversorgung (Verringerung der Stromausfälle) und der allgemeinen Zugänglichkeit - Bau, ordnungsgemäße Wartung und Modernisierung der materiellen Infrastruktur - Beginn der Durchführung der Pläne für Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energieträger in allen Wirtschaftszweigen, u. a. durch Projekte zugunsten der Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Energiequellen, mit dem Ziel, 12 % des gesamten Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken (wie im Plan von 2010 zur Stromversorgung vorgesehen) || - Die bestehenden Pläne werden konkret umgesetzt; fehlende Rechtsvorschriften wurden erlassen; eine spezialisierte Regulierungsstelle wurde vorgeschlagen und aufgebaut - Änderungen bei der Finanzierung des Sektors zur Verringerung der Belastung des Staatshaushalts; Finanzverfahren wurden verbessert (Gebühreneinzug, Verzugsstrafen, Berechnungen von Nachfrage/Angebot); illegaler Stromverbrauch wurde eingedämmt; „Électricité du Liban“ (EDL) wurde umstrukturiert; Umwandlung von EDL in ein privatwirtschaftlich geführtes öffentliches Unternehmen wurde vorangebracht - Anstieg der Energieerzeugung; Daten zur Stromversorgung, einschl. zur Häufigkeit von Stromausfällen, sowie landesweite Zugänglichkeit - Materielle Infrastruktur wurde instandgesetzt bzw. oder modernisiert; Anzahl der Gebiete mit verbesserter Infrastruktur - Alle Sektoren wurden über die Ziele im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz informiert; Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer und CO2-armer Energiequellen wurden ergriffen, insbesondere zur Förderung der Resilienz gegen den Klimawandel bei gleichzeitiger Verringerung der Emissionen, Entwicklungsprojekte wurden eingeleitet und machen Fortschritte - Mobilisierung erheblicher Investitionen durch die nationale Aktion Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger (NEEREA); Umfang dieser Investitionen; NEEREA wurde als dauerhafte Regelung etabliert

Zeitrahmen

Mittelfristig, während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans Kurzfristig: (mit Libanon zu erörtern)

EU-Maßnahme(n)

Unterstützung bei der Verbesserung des Regulierungsrahmens, potenziell Kapazitätsaufbau der künftigen Regulierungsbehörde; technische Hilfe und Investitionsförderung für Projekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Hilfe zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit in den Bereichen Erdgas, Elektrizität, Energiemarkt, Energieeffizienz usw.

Anhang

Aktionsplan EU-Libanon: Weitere Ziele

Überblick

1. Politische Reform und politischer Dialog.................................................................................. 31

2. Reformen und Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit................................. 33

3. Wirtschaftliche und soziale Reform, nachhaltige Entwicklung..................................................... 35

3.1. Wirtschafts- und Finanzreform.............................................................................................. 35

3.2........ Soziale und migrationsbezogene Fragen, nachhaltige sozioökonomische Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene........................................................................................................................... 36

4. Handelsbezogene Fragen, Markt- und Regulierungsreformen................................................... 38

4.1. Industrie, Handel und Dienstleistungen.................................................................................. 38

4.2. Markt, Wettbewerb und Unternehmensumfeld...................................................................... 39

4.3. Zoll und Steuern................................................................................................................... 40

5. Bildung und Forschung, Informationsgesellschaft, Zivilgesellschaft und Kultur............................ 41

5.1. Bildung, Wissenschaft und Technologie, Forschung und Entwicklung, Innovation und Informationsgesellschaft          41

5.2. Jugend und Sport, Zivilgesellschaft, Kultur und direkte persönliche Kontakte......................... 43

6. Landwirtschaft und Fischerei................................................................................................... 45

7. Verkehr, Energie und Umwelt................................................................................................. 45

7.1. Verkehr............................................................................................................................... 45

7.2. Energie................................................................................................................................ 47

7.3. Umwelt, einschließlich Klimawandel..................................................................................... 48

Sektoren

1. Politische Reform und politischer Dialog

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für Menschenrechte, Demokratie und Regierungsführung

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Sektor:

· Wahlreform zwecks Durchsetzung internationaler Standards und Steigerung der Leistungsfähigkeit des libanesischen Parlaments

· Menschenrechte und Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, einschließlich der palästinensischen Flüchtlinge, durch Rechtsvorschriften oder andere angemessene Maßnahmen und gezielte Aktionen

· Verbesserung der Effizienz, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Transparenz der öffentlichen Verwaltung

Weitere Ziele

(a) Vertiefung der Partnerschaft EU-Libanon durch einen regelmäßigen politischen Dialog, den Austausch in verschiedenen Formen und Foren sowie gemeinsames Handeln im Sinne gemeinsamer politischer Ziele. Dies umfasst insbesondere:

– regelmäßige bilaterale Gespräche auf verschiedenen Ebenen zur Gewährleistung einer effizienten Umsetzung des Assoziationsabkommens EU-Libanon und der Europäischen Nachbarschaftspolitik in Libanon;

– verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik;

– Dialog und Zusammenarbeit zu regionalen Fragen mit den Zielen Konfliktprävention, Krisenbewältigung und Beseitigung gemeinsamer Sicherheitsrisiken, gemeinsames Engagement für den Friedensprozess im Nahen Osten mit dem Ziel der Erreichung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten im Einklang mit dem Völkerrecht, den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und den Madrider Grundsätzen sowie unter Berücksichtigung des Konzepts „Land für Frieden“, des Fahrplans, der bereits von den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen und der 2002 in Beirut verabschiedeten arabischen Friedensinitiative;

– Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen, u. a. mit dem Ziel eines Beitrags zu den Bemühungen der Vereinten Nationen um friedliche Beilegung regionaler Konflikte. Insbesondere fortgesetztes Engagement für die und weitere Zusammenarbeit mit der UNIFIL im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Friedens in Südlibanon;

– Zusammenarbeit bei der wirksamen Umsetzung der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Verpflichtungen, u. a. im Zusammenhang mit dem Sondergerichtshof für Libanon;

– Beitritt zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und Annahme der zu seiner Umsetzung erforderlichen Rechtsänderungen;

– Fortsetzung des bestehenden Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und dem libanesischen Parlament.

(b) Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit durch strukturelle Reformen, Stärkung der öffentlichen Institutionen und Verbesserung der Regierungsführung im Einklang mit den im Aktionsplan festgelegten Prioritäten.

(c) Weitere Stärkung des Rahmens für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die prioritären Ziele hinaus, insbesondere durch:

– wirksame Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten;

– Aufrechterhaltung des de facto bestehenden Moratoriums für Hinrichtungen. Aufnahme eines Dialogs über die Abschaffung der Todesstrafe sowie über den Beitritt zum Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte;

– Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Unabhängigkeit der Medien;

– Wahrung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und Konsolidierung des entsprechenden Rechtsrahmens und der damit verbundenen Verfahren, insbesondere durch Ratifizierung und Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes;

– Fortsetzung der Überlegungen in Bezug auf die Verabschiedung eines säkularen Personenstandsgesetzes, das den Bürgern Libanons unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit bürgerliche Rechte und Pflichten einräumt bzw. auferlegt;

– Gewährleistung eines umfassenden Diskriminierungsverbots in Recht und Praxis, einschließlich der Prävention von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung;

– Ausbau der Menschenrechtserziehung auf allen Ebenen des Bildungswesens und im Rahmen der Schullehrpläne;

– Regelmäßige Konsultationen zu politischen Fragen mit den einschlägigen Akteuren der Zivilgesellschaft.

(d) Frieden und Aussöhnung als Beitrag zur Bekämpfung der Grundursachen potentieller Instabilität, durch Unterstützung

– eines inklusiven ständigen Dialogs zwischen den verschiedenen libanesischen Gemeinschaften und ihren Vertretern, unter anderem durch die Wiederbelebung des nationalen Dialogs, durch einen Dialog der Religionsführer und im Rahmen anderer möglicher Kontakte;

– zivilgesellschaftlicher Initiativen zur Förderung des Dialogs über grundsätzliche Themen wie z. B. das jüngste historische Erbe des Landes, den sozialen Zusammenhalt und gemeinsame Werte;

– bei der Entwicklung und Umsetzung von Reformen in verschiedenen Bereichen als Beitrag zur Überwindung der Spaltungen in der Gesellschaft durch die Verfolgung von Zielen von gemeinsamem Interesse;

– Inangriffnahme des Problems des Verschwindenlassens durch Ratifizierung und Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und durch die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Kommission zur Ausarbeitung von Rechtstexten in Bezug auf vermisste Personen und das Verschwindenlassen.

(e) Verhütung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägermitteln und Bekämpfung der illegalen Anhäufung und Verbreitung von konventionellen Waffen und Munition bei gleichzeitiger Verbesserung der Gesamtkoordination und Ausweitung der Zusammenarbeit in diesem Bereich mit Schwerpunkt auf folgenden Aspekten:

– Umsetzung der Resolution 1540/04 des UN-Sicherheitsrats und weiterer internationaler Verpflichtungen; Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zu weiteren internationalen Übereinkommen, insbesondere dem Übereinkommen von Ottowa von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung; Beitrag zur Ausarbeitung und Umsetzung eines Vertrags über den Waffenhandel, der strenge Regelungen für den legalen Handel mit konventionellen Waffen enthält;

– Aufbau wirksamer nationaler Kontrollsysteme für die Ausfuhr und Durchfuhr von für Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihre Trägermittel (einschließlich ballistischer Raketen) relevantem Material, einschließlich Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck; Gewährleistung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen;

– Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Massenvernichtungswaffen, ihren Trägermitteln und relevantem Material sowie mit Kleinwaffen, insbesondere im Rahmen des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten;

– Förderung der Einrichtung einer von beiden Seiten wirksam überprüfbaren von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägermitteln freien Zone im Nahen Osten; Unterstützung von und Teilnahme an künftigen Initiativen der EU in diesem Zusammenhang;

– Änderung der libanesischen Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU zur Ausfuhr konventioneller Waffen.

2. Reformen und Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für Recht, Freiheit und Sicherheit

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Sektor:

· Reform des Justizwesens (einschließlich der Vollzugsanstalten) im Hinblick auf mehr Effizienz, Wirksamkeit und eine größere Unabhängigkeit der Justiz

· verbessertes Management des Sicherheitssektors und verbesserte Rechtsdurchsetzung, einschließlich Zusammenarbeit, Rechenschaftspflicht und Aufsichtsmechanismen

· Förderung des integrierten Grenzmanagements

Weitere Ziele

(a) Bekämpfung von Drogen und Drogenmissbrauch im Rahmen einer breit angelegten nationalen Politik, die neben der Kriminalisierung und Prävention des Drogenanbaus (einschließlich in Bezug auf die Abzweigung von Drogenausgangsstoffen) und der Zerstörung von Drogenanbauflächen auch die Prävention des Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit sowie die Aspekte Sensibilisierung, Behandlung und Rehabilitation umfasst. Dies setzt Folgendes voraus:

– nationale Koordinierung, d. h. Einsetzung eines interinstitutionellen Ausschusses, der die Politik gestaltet und ihre Umsetzung überwacht;

– Ausbau der Kapazitäten für die Prävention und Behandlung von Drogenmissbrauch auf sozialer Ebene und mit Mitteln der Medizin;

– internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch über alle Aspekte der umfassenden Drogenbekämpfungspolitik sowie über die Umsetzung der einschlägigen UN-Übereinkommen (insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen).

(b) Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere des Menschenhandels, der illegalen Herstellung und des Schmuggels von Feuerwaffen sowie der Cyberkriminalität (einschließlich Kinderpornografie). Dies setzt Folgendes voraus:

– Umsetzung des Völkerrechts (insbesondere des UN-Übereinkommens von 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der dazugehörigen Protokolle);

– Ausbau der nationalen Kapazitäten im Einklang mit internationalen Standards und Regelungen, einschließlich im Bereich Schutz und Unterstützung von Opfern des Menschenhandels (rechtliche und soziale Unterstützung sowie psychologische Betreuung mit Blick auf Wiedereingliederung), vor allem von Frauen und Kindern;

– regionale und internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Grenzschutz, Zoll und Justizbehörden) Libanons u. a. mit denen der EU-Mitgliedstaaten mit folgenden Zielen: Austausch von Fachwissen über praxisbewährte Methoden, Ausbildung, spezifische Merkmale und Arbeitsweisen sowie Förderung der gezielten Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern zur Bekämpfung des Menschenhandels und der justiziellen Zusammenarbeit im Rahmen von Zeugenschutz- und Zeugenunterstützungsprogrammen.

(c) Fortsetzung der Bekämpfung der Geldwäsche im Einklang mit den von der Financial Action Task Force festgelegten Normen durch Informationsaustausch, verstärkte Zusammenarbeit und Unterstützung insbesondere für

– den Austausch aktueller Informationen über Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche;

– Ausbau der Finanzinformationssysteme, insbesondere zur Kontrolle des Bargeldverkehrs und telegrafischer Auslandsüberweisungen;

– die weitere intensive Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Libanon sowie zwischen ihnen und entsprechenden internationalen Organisationen (MENAFATF) und Behörden der EU-Mitgliedstaaten.

(d) Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der einschlägigen Resolutionen und Übereinkommen der Vereinten Nationen - unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte im Einklang mit der Empfehlungen der Vereinten Nationen - durch Umsetzung der Bestimmungen des Europa-Mittelmeer-Verhaltenskodex für die Terrorismusbekämpfung und durch Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Libanon und der EU in folgenden Bereichen:

– Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch Umsetzung der in den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) festgelegten Normen;

– Zusammenarbeit zwischen den für Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung zuständigen Behörden Libanons und der EU-Mitgliedstaaten, vor allem durch Austausch von Informationen über terroristische Gruppen und die sie unterstützenden Netzwerke;

– Meinungsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus, u. a. im technischen Bereich und im Bereich Ausbildung, sowie Erfahrungsaustausch über Terrorismusprävention mit dem Ziel des Aufbaus von Kapazitäten auf nationaler Ebene;

– Bekämpfung des Missbrauchs des Internets für terroristische Zwecke;

– justizielle Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung;

– Umsetzung aller einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates (wo nicht bereits geschehen) und Unterzeichnung, Ratifizierung und vollständige Umsetzung aller einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen;

– Fortsetzung der Bemühungen um ein umfassendes UN-Übereinkommen über die Terrorismusbekämpfung.

(e) Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen durch

– Austausch von Informationen über die Ratifizierung und Umsetzung einschlägiger internationaler Übereinkommen;

– Ausbau der Zusammenarbeit der Gerichte Libanons und der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich des Familienrechts;

– Förderung konkreter Lösungen für die Beilegung von Familienstreitigkeiten als Beitrag zur Verhütung und Beilegung von Konflikten im Zusammenhang mit dem Sorge- und Umgangsrecht sowie der Entführung von Kindern aus Mischehen (u. a. Mediation, praktische Zusammenarbeit der Justizbehörden und Schulung der Richter).

3. Wirtschaftliche und soziale Reform, nachhaltige Entwicklung

3.1. Wirtschafts- und Finanzreform

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Teilsektor:

· Unterausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Teilsektor:

· Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung und wirksame Zuweisung der öffentlichen Mittel

Weitere Ziele

(a) Förderung makroökonomischer und finanzieller Stabilität durch Umsetzung einer auf Konsolidierung, Defizitabbau und Schuldentragfähigkeit gerichteten Haushaltspolitik bei gleichzeitiger Wahrung der Haushaltsdisziplin. Dies setzt Folgendes voraus:

– Formulierung einer langfristig angelegten Strategie für den Schuldenabbau;

– Stärkung der für die Schuldenverwaltung zuständigen Behörden, insbesondere der zuständigen Stelle im Finanzministerium, durch Bereitstellung angemessener Ressourcen und Verbesserung der Voraussetzungen für ein wirksames Funktionieren;

– Inangriffnahme spezifischer Probleme (z. B. quasi-fiskalisches Defizit und Eventualverbindlichkeiten) als Beitrag zur Förderung nachhaltiger öffentlicher Finanzen;

– Wahrung der vollständigen gesetzlichen und faktischen Unabhängigkeit der Zentralbank;

– mögliche Übertragung nicht zum Kerngeschäft gehörender Vermögen der Zentralbank zu gegebener Zeit.

(b) Interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (als Ergänzung zum prioritären Ziel der Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen) mit Schwerpunkt auf

– Erstellung eines Plans für ein System der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen (Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen, dezentrale Innenrevision), unter anderem durch Verbesserung des Rechtsrahmens;

– einer schrittweisen Angleichung an die einschlägigen internationalen Standards (IFAC, IIA, INTOSAI) sowie an bewährte EU-Verfahren für die Kontrolle und Rechnungsprüfung öffentlicher Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva;

– Einrichtung einer Innenrevision in allen mittelbewirtschaftenden Stellen, einschließlich einer zentralen Koordinierungsstelle für Rechnungsprüfungen innerhalb des Finanzministeriums;

– Durchführung regelmäßiger Prüfungen, vor allem des Rates für Entwicklung und Wiederaufbau, des nationalen Fonds für soziale Sicherheit und des Fonds für Kommunalentwicklung, und Veröffentlichung der Ergebnisse.

(c) Fortschritte in Richtung einer voll funktionsfähigen Marktwirtschaft mit Schwerpunkt auf

– Privatisierung von Staatsunternehmen oder Umwandlung von Staatsunternehmen in privatwirtschaftlich geführte öffentliche Unternehmen, insbesondere der öffentlichen Versorgungseinrichtungen, unter Sicherstellung hoher Transparenz;

– Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen, einschließlich eines angemessenen Schutzes ausländischer Investitionen;

– Umsetzung des Finanzmarkt-Gesetzes (Nr. 161/2011), einschließlich der Ermittlung des Bedarfs an technischer Unterstützung auf libanesischer Seite mit dem Ziel, die Finanzmarktaufsicht einzurichten und auf die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorzubereiten.

3.2.        Soziale und migrationsbezogene Fragen, nachhaltige sozioökonomische Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Teilsektor:

· Unterausschuss für Soziales und Migration

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Teilsektor:

· Unterstützung für die wirksame Stärkung der Rolle der Gemeinden und Gebietskörperschaften mit dem Ziel einer stärkeren Dezentralisierung und einer nachhaltigen regionalen sozioökonomischen Entwicklung

· Verbesserung des Sozialschutzes und der Gesundheitsfürsorge

Weitere Ziele

(a) Zusammenarbeit im Bereich Migration und in damit zusammenhängenden Fragen durch verstärkten Dialog, Informationsaustausch und/oder Einführung spezifischer Maßnahmen:

– Steuerung der legalen Migration, einschließlich Fragen wie Zulassungspolitik und Aufenthaltsrechte, aggregierte Daten über verfügbare Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten und damit verbundene Verfahren auf beiden Seiten, Integration von Migranten (einschließlich Schutz vor Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit), Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung (produktive Rolle der Diaspora);

– Verhinderung und Kontrolle der illegalen Migration, u. a. durch Erfassung und Austausch genauer Daten über ihren Umfang, Überwachung von Migrationsbewegungen (nach Libanon und in die EU sowie Transitmigration), Zusammenarbeit mit Ländern der Region und den Herkunftsländern, Anwendung geeigneter Strategien für die Rückführung illegaler Migranten, flankierende Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (auch auf dem Seeweg) sowie Sensibilisierung für die Risiken des Menschenhandels;

– Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, mit der Möglichkeit der Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens zwischen Libanon einerseits und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das auch für Staatenlose und Drittstaatsangehörige gilt;

– Gewährleistung der Sicherheit von Reisedokumenten und Visen im Einklang mit internationalen Standards, einschließlich biometrischer Technologien;

– Förderung von Synergien mit der Initiative „Euro-Med“ und anderen internationalen Initiativen zur Migrationsforschung und mögliche Beteiligung des Libanons an einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen;

– Dialog über die bestehenden Visaregelungen und –verfahren Libanons und der EU, sofern beide Seiten dies für erforderlich und möglich halten.

(b) Öffentliche Gesundheit mit dem Ziel der Prävention und Kontrolle von Krankheiten und der Steigerung der Gesundheitssicherheit - über das im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte prioritäre Ziel hinaus -, vor allem durch

– Förderung der Prävention und der Bekämpfung übertragbarer und nichtübertragbarer Krankheiten, u. a. durch den Austausch gesundheitsbezogener Informationen und die vollständige und rechtzeitige Umsetzung internationaler Gesundheitsübereinkommen wie der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums;

– Verbesserung der Kapazitäten zur Aufdeckung von Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und zur Reaktion auf sie durch Schulungen und Stärkung der Vorsorge- und Überwachungssysteme.

(c) Förderung der Beschäftigung durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen im Hinblick auf Qualifizierung, Chancengleichheit für alle und eine motivationsfördernde Sozialpolitik mit Schwerpunkt auf folgenden Aspekten:

– Formulierung einer umfassenden Strategie für soziale Entwicklung und Beschäftigung als Grundsatzdokument;

– Führung eines ständigen sozialen Dialogs, auch innerhalb des Wirtschafts- und Sozialrats und im Rahmen eines dreiseitigen Dialogs, mit dem Ziel der Entwicklung von Möglichkeiten für Partnerschaften zwischen dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft mit besonderem Schwerpunkt auf der beruflichen Bildung;

– Förderung der Beteiligung von Frauen und jungen Menschen am Arbeitsmarkt durch Abbau der Hindernisse für den Einstieg in den Arbeitsmarkt, Durchführung spezieller Programme der technischen und beruflichen Bildung sowie durch Einführung eines marktgesteuerten Konzepts zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit dieser Gruppen;

– Modernisierung der nationalen Arbeitsverwaltung;

– Verfolgung einer auf Anreize gestützten Politik im Bereich der Sozialleistungen, um die aktive Arbeitsuche und Umschulungen im Einklang mit den Erfordernissen des Arbeitsmarkts zu fördern.

(d) Stärkung sozialer Sicherheitsnetze mit dem Ziel der Armutsminderung bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz und Wirksamkeit des staatlichen Sozialversicherungssystems, u. a. durch folgende Maßnahmen:

– Formulierung einer umfassenden Strategie für soziale Entwicklung und Beschäftigung als Grundsatzdokument;

– Bewertung und Verbesserung der Effizienz und Zielgerichtetheit sowie des Abdeckungsgrads der bestehenden Systeme, z. B. durch die Vermeidung von Überschneidungen bei den staatlichen Leistungen;

– Reform des Sozialversicherungssystems und allmählicher Übergang von Steuerbefreiungen und direkten Subventionen aus dem Staatshaushalt zu bedarfsabhängigen Transferzahlungen an die bedürftigsten Privathaushalte;

– Wiederbelebung eines konstruktiven sozialen Dialogs (zwei- und dreiseitig);

– Programme und Initiativen zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Bekämpfung der Diskriminierung mit Schwerpunkt auf Frauen und Randgruppen.

(e) Nachhaltige regionale Entwicklung - zusätzlich zu dem im Hauptteil des Aktionsplans festgelegten Ziel - mit besonderem Augenmerk auf Stärkung des sozioökonomischen Zusammenhalts der einzelnen Regionen Libanons, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung durch folgende Maßnahmen:

– Ausarbeitung eines umfassenden langfristigen Programms für die nachhaltige Entwicklung der Regionen des Landes;

– Schaffung von Anreizen für den Ausbau der Wirtschaftstätigkeit außerhalb des Großraums Beirut;

– Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung als Querschnittsthema in die sektorbezogene Politik und Einrichtung einfacher Verfahren zur Koordinierung der betreffenden Sektoren in Fragen der nachhaltigen Entwicklung.

4. Handelsbezogene Fragen, Markt- und Regulierungsreformen

4.1. Industrie, Handel und Dienstleistungen

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für Industrie, Handel und Dienstleistungen

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Sektor:

· Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Handel und weitere handelspolitische Integration in den EU-Markt und internationale Märkte, WTO-Beitritt (gilt auch für Teilsektor 4.2)

· Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Entwicklung der Bedingungen in Schlüsselsektoren des inländischen Markts

(gilt auch für die Teilsektoren 4.2 und Artikel 5.1)

Weiteres Ziel

(a) Weitere Vertiefung der bilateralen und regionalen Handelsbeziehungen und Annahme von Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels, insbesondere

– nach dem WTO-Beitritt Libanons - gemeinsame Prüfung der Möglichkeiten zur weiteren Vereinfachung der bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der EU und Libanon, u. a. im Bereich des Handels mit Dienstleistungen und in handelsbezogenen Regulierungsbereichen;

– Beitritt zum und Umsetzung des Agadir-Abkommens;

– Teilnahme an weiteren regionalen und subregionalen Handelsinitiativen wie dem Mechanismus zur Förderung von Handel und Investitionen sowie an einer engeren sektorbezogenen Zusammenarbeit;

– Vertiefung der Handelsbeziehungen mit den Nachbarländern durch die Umsetzung von Freihandelsabkommen;

– Abschluss der internen Verfahren für die Annahme des Protokolls zur Einrichtung eines Mechanismus für die Beilegung von Handelsstreitigkeiten im Rahmen des Assoziationsabkommens;

– Stärkung der Kapazitäten der libanesischen Verwaltung im Hinblick auf die Teilnahme an Systemen für die Bereitstellung und den Austausch von Daten über den internationalen Handel.

4.2. Markt, Wettbewerb und Unternehmensumfeld

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für den Binnenmarkt

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Sektor:

· Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Entwicklung der Bedingungen in Schlüsselsektoren des inländischen Markts

· Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Handel und weitere handelspolitische Integration in den EU-Markt und internationale Märkte, WTO-Beitritt

Weitere Ziele

(a) Zusätzliche gesetzliche und regulatorische Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds in Libanon über das prioritäre Ziel hinaus, insbesondere durch

– Verabschiedung von Gesetzen und Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung in den Bereichen Wettbewerb, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, Messwesen, Exportförderung, Rechte des gewerblichen Eigentums, Urheberrecht und verwandte Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit EU- und internationalen Standards;

– Umsetzung des Gesetzes über Verbraucherschutz von 2005 und Aktivierung des nationalen Rates für Verbraucherschutz;

– Verabschiedung von Gesetzen zur Schaffung eines offenen und transparenten öffentlichen Auftragswesens;

– Verabschiedung von Gesetzen über öffentlich-private Partnerschaften;

– Verbesserung der Handelsgerichtsbarkeit;

– Entwicklung von Leitlinien über Corporate Governance für öffentliche und private Unternehmen;

– Annahme von Rechnungslegungsvorschriften im Einklang mit internationalen und europäischen Standards und Förderung eines Berufsstands qualifizierter Rechnungsprüfer.

(b) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors, insbesondere durch

– Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;

– Reform der Regulierung des Finanzsektors (Banken, Versicherungen und Wertpapiere), einschließlich einer effizienten und unabhängigen Aufsicht, im Einklang mit EU- und internationalen Standards;

– Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Wettbewerbsfähigkeit;

– Unterstützung beim Aufbau einer einheitlichen datenbankgestützten Statistik für den Dienstleistungssektor;

– Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Programms zur Modernisierung des Dienstleistungssektors.

4.3. Zoll und Steuern

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für Zoll und Steuern

Ziele

a) Verbessertes Funktionieren der Zolldienste, Vereinfachung und Modernisierung der Zollverfahren:

– weitere Harmonisierung und Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften, des Zollkodex und der Zollverfahren im Einklang mit den Empfehlungen von Palermo, einschließlich weiterer Informatisierung und Automatisierung der Zollverfahren;

– Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Zollkontrollen zur Aufdeckung von Raubkopien und nachgeahmten Waren sowie Austausch relevanter Statistiken;

– Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon bei der Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug im Zusammenhang mit Zoll und Zollfragen sowie Annahme und Umsetzung eines Ethikkodex für den Zoll (im Einklang mit der Erklärung von Arusha des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens);

– weitere Stärkung der Zusammenarbeit der libanesischen Zollverwaltung mit anderen an den Grenzen tätigen Stellen im Rahmen des integrierten Grenzmanagements;

– Unterstützung der Entwicklung von Maßnahmen im Bereich risikoabhängiger Zollkontrollen zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit und Sicherheit der Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrwaren;

– Ausstattung der Zollverwaltung mit ausreichendem internen oder externen Fachwissen und insbesondere mit angemessenen Laborkapazitäten.

b) Verbesserungen im Bereich Steuern:

– weitere Modernisierung und Vereinfachung der Strukturen und Verfahren der Steuerverwaltung;

– Fortführung des Dialogs zur Förderung der Umsetzung der im Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung enthaltenen Grundsätze;

– weitere Bemühungen zum Ausbau des Netzes bilateraler Abkommen zwischen Libanon und den EU-Mitgliedstaaten über die Vermeidung der Doppelbesteuerung, einschließlich Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustausches im Einklang mit internationalen Standards.

5. Bildung und Forschung, Informationsgesellschaft, Zivilgesellschaft und Kultur

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für Forschung, Innovation, Informationsgesellschaft, Bildung und Kultur

5.1. Bildung, Wissenschaft und Technologie, Forschung und Entwicklung, Innovation und Informationsgesellschaft

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Teilsektor:

· Umsetzung der nationalen Bildungsstrategie, Verbesserung der technischen und beruflichen Bildung

· Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Entwicklung der Bedingungen in Schlüsselsektoren des inländischen Markts

Weitere Ziele

(a) Über das prioritäre Ziel hinaus: Förderung der Primar- und Sekundarbildung mit dem Ziel der Anhebung des Unterrichtsniveaus, der Verbesserung der Bildungsqualität und der Gewährleistung des freien Bildungszugangs für alle mit Schwerpunkt auf folgenden Aspekten:

– Verbesserung der Bildungsqualität durch Sicherstellung der Verfügbarkeit ausreichender personeller Ressourcen (Lehr- und Verwaltungspersonal) und ihrer beruflichen Weiterentwicklung;

– Sicherstellung des Zugangs zu einer qualitativ hochstehenden Bildung für alle Libanesen, einschließlich der armen, benachteiligten und marginalisierten Bevölkerungsschichten.

(b) Über das prioritäre Ziel hinaus: Entwicklung der beruflichen und technischen Bildung mit dem Ziel der Verbesserung der Ausbildungsqualität, der Sicherstellung des Zugangs für alle und der Verbesserung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit mit Schwerpunkt auf folgenden Aspekten:

– Verbesserung der Bildungsqualität durch Sicherstellung der Verfügbarkeit ausreichender personeller Ressourcen (Lehr- und Verwaltungspersonal) und ihrer beruflichen Weiterentwicklung;

– Überprüfung und Aktualisierung der vorhandenen Programme und Fachrichtungen in der beruflichen und technischen Bildung;

– Ausbau der institutionellen Kapazitäten für die Formulierung und Umsetzung der Bildungspolitik sowie für die Aktualisierung der bestehenden Lehrpläne bzw. die Entwicklung neuer Lehrpläne;

– wirksame Nutzung der Unterstützung der EU für die Modernisierung der beruflichen Bildung;

– Stärkung von Partnerschaften und Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen und technischen Bildung.

(c) Über das prioritäre Ziel hinaus: weitere Reform und Modernisierung der Hochschulbildung mit dem Ziel der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität und der verstärkten Annäherung an die Standards der EU, insbesondere durch:

– Ausbau der institutionellen Kapazitäten für die Formulierung und Umsetzung der Bildungspolitik sowie für die Entwicklung neuer Curricula insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Informationstechnologie;

– vollständige Inanspruchnahme des Programms Tempus und seines Nachfolgeprogramms (insbesondere der Komponenten Kooperation und Reform);

– Förderung der Mobilität von Studenten durch die aktive Teilnahme an den verfügbaren Programmen, einschließlich Erasmus Mundus und seines Nachfolgeprogramms.

(d) Ausbau der Kapazitäten des Landes im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Forschung und Innovation mit dem Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

– Unterstützung für die Teilnahme libanesischer Einrichtungen an dem bevorstehenden Programm „Horizont 2020“, u. a. mit Hilfe einer öffentlichen Informationsstrategie, mit der libanesische Einrichtungen zur Teilnahme ermutigt werden sollen;

– Beteiligung Libanons an der internationalen Dimension des Europäischen Forschungsraums;

– Formulierung und verstärkte Finanzierung einer an den Zielen der nachhaltigen und gerechten Entwicklung Libanons ausgerichteten Forschungs- und Innovationspolitik, einschließlich Reformen des FuE-Systems und des entsprechenden Regulierungsrahmens;

– erhöhte Investitionen in Forschung und Innovation sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Sektor, u. a. durch verstärkte Bereitstellung personeller, materieller und institutioneller Ressourcen;

– Annahme des Forscherstatus im öffentlichen Sektor;

– Zusammenarbeit am Austausch hochrangiger Wissenschaftler einschließlich der verstärkten Teilnahme an den Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen;

– gesichertes Engagement für die Umsetzung von Prioritäten im Bereich der Wissenschafts-, Technologie- und Innovationspolitik.

(e) Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Politik im Bereich Informationsgesellschaft und Medien im Libanon, u. a. durch folgende Maßnahmen:

– Austausch praxisbewährter Methoden in Bezug auf das strategische Management elektronischer Kommunikationsnetze, Lizenzierung, Rechte geistigen Eigentums, Entwicklung elektronischer Transaktionen als Mittel zur Förderung des Austausches zwischen Unternehmen und von elektronischen Bürgerdiensten sowie Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft auf nationaler, regionaler und globaler Ebene;

– Förderung des zuverlässigen und stabilen Funktionierens von Netzen und Diensten im Geiste der Offenheit und Interoperabilität, u. a. durch die aktive Teilnahme Libanons am Netz der Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation im südlichen Mittelmeerraum (EMERG);

– Förderung des freien und offenen Zugangs zum Internet, u. a. durch Zusammenarbeit mit den Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation im südlichen Mittelmeerraum;

– wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Bereich IKT, u. a. im Zusammenhang mit den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung und den Netzen in den Bereichen Forschung und Bildung sowie innerhalb des Netzes EUMEDCONNECT;

– Maßnahmen im Bereich der audiovisuellen und Printmedien mit Schwerpunkt auf der Entwicklung eines transparenten, effizienten und verlässlichen Rechtsrahmens und der Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde;

– Dialog über Inhalte in den audiovisuellen und Printmedien, einschließlich Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus, religiöser Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit.

(f) Umstrukturierung des Sektors Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Verbesserung von Effizienz und Management mit Blick auf eine weitere Liberalisierung, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

– Abschluss der Umwandlung von Staatsunternehmen des Sektors in privatwirtschaftlich geführte öffentliche Unternehmen, um die Beteiligung privater Unternehmen und ausländische Investitionen als Beitrag zu einem funktionierenden, dem Wirtschaftswachstum förderlichen Markt zu unterstützen;

– Weiterentwicklung des libanesischen Rechts- und Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikation in Anlehnung an den einschlägigen EU-Rahmen unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Genehmigungen, Zugang zu und Zusammenschaltung von Netzen und Diensten, Universaldienst, Nutzerrechte, Verbraucherschutz, Datenschutz in der elektronischen Kommunikation sowie effiziente Nutzung des Frequenzspektrums;

– Förderung von Wechselwirkungen mit anderen Sektoren, die von den IKT profitieren können.

5.2. Jugend und Sport, Zivilgesellschaft, Kultur und direkte persönliche Kontakte

Weitere Ziele

(a) Dialog und Zusammenarbeit im Bereich Jugend und Sport mit Schwerpunkt auf Fragen der Mobilität und - auf nationaler Ebene – der Überwindung von Spaltungen in der Gesellschaft. Die Maßnahmen umfassen insbesondere:

– Förderung der Mobilität von Jugendlichen durch Unterstützung von Jugendaustauschprogrammen mit dem Ziel einer größeren Inanspruchnahme der von der EU geförderten Programme und einer erhöhten Zahl von Mobilitätsaufenthalten;

– Förderung des Austauschs junger Fachkräfte zwischen libanesischen und europäischen Institutionen und Organisationen;

– Zusammenarbeit mit jungen Menschen bei der Behandlung komplexer Fragen im Zusammenhang mit glaubensbedingten und sonstigen Spaltungen in der Gesellschaft durch praxisbezogene und konstruktive Initiativen zur Förderung von Einheit, Bürgersinn und friedlicher Entwicklung;

– Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon im Bereich der nichtformalen Bildung für junge Menschen, u. a. durch den interkulturellen Dialog;

– Gewährleistung der erfolgreichen Durchführung des Programms Euro-Med-Jugend durch Steigerung der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Strukturen auf libanesischer Seite.

(b) Unterstützung der Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft durch Förderung günstiger Rahmenbedingungen und Ausbau der bestehenden zivilgesellschaftlichen Netzwerke in Libanon, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

– weitere Anpassung des rechtlichen und administrativen Rahmens für die uneingeschränkte Tätigkeit und weitere Entwicklung der Zivilgesellschaft;

– Förderung von Kontakten zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Libanon und der EU durch Bekanntmachung der zu diesem Zweck verfügbaren Programme und Instrumente;

– Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Libanon bei der uneingeschränkten und wirksamen Mitwirkung als Partner der libanesischen Regierung an der Förderung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung des Landes im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung;

– Stärkung der Fähigkeit der Verbraucher zum Schutz ihrer legitimen Interessen durch zivilgesellschaftliche Strukturen.

(c) Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen der EU und Libanon sowie den Dialog der Kulturen auf internationaler, regionaler, bilaterale und lokaler Ebene, einschließlich:

– Zusammenarbeit in internationalen Foren, insbesondere der UNESCO, zur Förderung der kulturellen Vielfalt sowie zur Erhaltung und zum Schutz des kulturellen und historischen Erbes. Dies setzt die Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch Libanon voraus;

– aktivere Beteiligung Libanons an EU-geförderten Programmen im Kulturbereich;

– Beteiligung an den Aktivitäten der Anna-Lindh-Stiftung (Europa-Mittelmeer-Stiftung für den Dialog zwischen den Kulturen);

– Förderung der direkten Zusammenarbeit im Kulturbereich auf subnationaler Ebene, d. h. auf der Ebene der Provinzen und Kommunen Libanons;

– Schutz des architektonischen Erbes in Libanon, einschließlich der auf der UNESCO-Liste stehenden Städte;

– Förderung der lebenden Kultur Libanons und der EU durch Unterstützung eines breiten Spektrums kultureller Aktivitäten libanesischer und europäischer Einrichtungen sowie direkter Kontakte zwischen den Bürgern;

– Unterstützung von Kulturzentren, die die kulturelle Vielfalt fördern.

6. Landwirtschaft und Fischerei

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für Landwirtschaft und Fischerei

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Prioritäten in diesem Sektor:

· Förderung der Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Einklang mit internationalen Normen, Förderung der Liberalisierung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum

Weitere Ziele

(a) Qualitätssteigerung und Kapazitätenausbau in der landwirtschaftlichen Erzeugung, insbesondere durch

– Stärkung der Rolle von Agrarforschungszentren bei der Verbesserung der Produktivität, der Lebensmittelsicherheit und der Qualität der Agrarerzeugnisse und der landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse, Intensivierung der Zusammenarbeit mit europäischen Forschungszentren, insbesondere in den Bereichen Gentechnik und Biotechnologie;

– stärkere Nutzung moderner Technologien im Agrarsektor und in verschiedenen Produktionsphasen;

– Förderung von Privatinvestitionen;

– Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Katasteramts.

(b) Intensivierung der Maßnahmen und der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Mittelmeerraum, insbesondere durch:

– Ausbau der wissenschaftlichen, technischen und administrativen Kapazitäten zur Überwachung, Evaluierung und Bewirtschaftung der genutzten Fischereiressourcen und der Meeresumwelt mit besonderem Augenmerk auf Aspekte der langfristigen Nachhaltigkeit;

– Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen, insbesondere der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM);

– Sensibilisierung für die Bedeutung von Fischereiverbänden mit dem Ziel der Verwirklichung einer verantwortungsvollen Fischerei und der verbesserten Vertretung von Fischereiverbänden in internationalen und multilateralen Organisationen.

7. Verkehr, Energie und Umwelt

Gemeinsames Gremium EU-Libanon mit Zuständigkeit für Fragen in diesem Sektor:

· Unterausschuss für Verkehr, Energie und Umwelt

7.1. Verkehr

Ziele

(a) Weitere Zusammenarbeit und Integration mit der EU im Bereich Verkehr und aktive Teilnahme an regionalen Bemühungen um Verwirklichung dieses Ziels mit Schwerpunkt auf folgenden Aspekten:

– Aushandlung eines Luftverkehrsabkommens Europa-Mittelmeer mit Libanon im Einklang mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Luftverkehrsraums Europa-Mittelmeer unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Luftverkehr;

– Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung prioritärer regionaler Infrastrukturprojekte im Rahmen des Verkehrsnetzes im Mittelmeerraum;

– Maßnahmen zur Verwirklichung eines Verbunds der transmediterranen und der transeuropäischen Verkehrsnetze im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „Die EU und ihre Nachbarregionen: Ein neues Konzept für die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich“ vom Juli 2011;

– Fortsetzung der Teilnahme an der Entwicklung des globalen Satellitennavigationssystems (Galileo) im Mittelmeerraum und an der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Satellitennavigation;

– Zusammenarbeit mit der EU und den Mittelmeerpartnern im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation.

(b) Entwicklung einer integrierten Meerespolitik unter Berücksichtigung der ganzen Bandbreite unterschiedlicher maritimer Interessen, internationaler Übereinkommen und der Frage der langfristigen Nachhaltigkeit mit Schwerpunkt auf folgenden Aspekten:

– verbesserter Regelung maritimer Tätigkeiten auf nationaler Ebene und den darunter liegenden Ebenen, u. a. durch Ausbau der administrativen Kapazitäten zur Koordinierung der Auswirkungen verschiedener Wirtschaftssektoren auf das Meer (einschließlich der Küstengebiete);

– Einhaltung der einschlägigen internationalen und regionalen Übereinkommen, ggf. einschließlich der Angleichung an das EU-Recht, und Teilnahme an der regionalen Zusammenarbeit;

– Gewährleistung der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr durch vollständige Umsetzung der Anforderungen der SOLAS/ISPS-Codes sowie der Systeme der Flaggenstaat- und Hafenstaatkontrolle;

– Entwicklung und Umstrukturierung des Hafensektors zur Verbesserung der Effizienz und Einrichtung einer unabhängigen Hafenbehörde mit Zuständigkeit für Regulierung und Kontrolle;

– Einbeziehung von Fragen der Meerespolitik in die sektorbezogene Politik einschließlich der nationalen Fischereipolitik;

– Förderung der Aussicht auf nachhaltiges Wachstum bei gleichzeitiger Entwicklung des Seeverkehrssektors, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und verstärkter Beteiligung der Privatwirtschaft an allen seinen Aspekten, einschließlich Häfen und Hafenaktivitäten;

– Übergang zur Einrichtung biologischer Schutzgebiete im Einklang mit den einschlägigen Empfehlungen und laufenden Aktivitäten im Rahmen der internationalen und regionalen Zusammenarbeit (Übereinkommen von Barcelona, Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer).

(c) Weitere Umsetzung der nationalen Luftverkehrspolitik durch administrative Umstrukturierung und Fortsetzung der Liberalisierung, einschließlich der Flughäfen. Dies setzt Folgendes voraus:

– Stärkung der Verwaltungskapazitäten u. a. durch Einrichtung einer autonomen Zivilluftfahrtbehörde mit Schwerpunkt auf Regelungsaufgaben;

– Schrittweise Liberalisierung der Charter- und Linienflüge und Bewertung der Liberalisierungsmöglichkeiten bei der Bodenabfertigung auf Flughäfen;

– Umsetzung europäischer und internationaler Luftverkehrsnormen (JAA, EASA), auch im Hinblick auf Sicherheit und Gefahrenabwehr im Luftverkehr.

(d) Entwicklung und Umsetzung der nationalen Landverkehrspolitik mit besonderem Schwerpunkt auf nachhaltigen Verkehrsmitteln sowie insbesondere

– einem regulierten und leistungsstarken öffentlichen Nahverkehr in und zwischen den großen Städten;

– der Wiederbelebung des Eisenbahnnetzes;

– der Erhöhung des Anteils des öffentlichen Verkehrs am Mix der Verkehrsträger.

(e) Annahme einer nationalen Politik zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit, einschließlich der Bekämpfung von Gewalt im Straßenverkehr, wie z. B. rücksichtslosem und sonstigem gefährlichen Fahrverhalten, und der Einbeziehung aller in den Bereichen Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit tätigen institutionellen Partner, mit folgenden Zielen:

– Verbesserung der Straßeninfrastruktur, wobei die EU-Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur als Anleitung dienen könnte;

– Entwicklung technischer Kontrollmechanismen und von Verfahren zur Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen;

– Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen, insbesondere zur Gefahrgutbeförderung;

– Annäherung an EU- und internationale Standards.

7.2. Energie

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Priorität in diesem Teilsektor:

· Umsetzung einer energiepolitischen Strategie zum Ausbau der Stromversorgung, Einleitung einer strukturellen Reform und Förderung der Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Energiequellen sowie der Energieeffizienz

Weitere Ziele

(a) Annäherung Libanons an die EU im Hinblick auf energiepolitische Ziele und marktwirtschaftliche Grundsätze - u. a. im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit mit der EU - insbesondere durch folgende Maßnahmen:

– Annahme einer langfristigen energiepolitischen Strategie, die die Angleichung an die Ziele der EU vorsieht und alle Teilsektoren, einschließlich Stärkung der Institutionen und Finanzierung, abdeckt;

– schrittweise Angleichung an die Grundsätze der EU-Binnenmärkte für Strom und Gas;

– Prüfung der möglichen Teilnahme Libanons am Programm „Intelligente Energie – Europa“;

– Förderung der regionalen Zusammenarbeit mit anderen Ländern im Maschrek und darüber hinaus mit dem Ziel einer umfassenderen Zusammenarbeit zwischen der Region und der EU.

7.3. Umwelt, einschließlich Klimawandel

Im Hauptteil des Aktionsplans festgelegte Priorität in diesem Teilsektor:

· Administrative/legislative Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltmanagements zur Erzielung von Fortschritten bei der Umsetzung der Klimaschutzagenda

Weitere Ziele

(a) Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung einer emissionsarmen klimaschonenden Entwicklung durch angemessene Politikgestaltung, Informationsaustausch, technologische Modernisierung und Kapazitätsaufbau, insbesondere durch

– Einführung einer klimawandelbezogenen Entscheidungsfindung aufbauend auf der Unterstützung der EU bei der Politikformulierung im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen;

– Ausbau der Kapazitäten des öffentlichen und des privaten Sektors in Bezug auf die Aspekte Messung, Meldung und Kontrolle im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Schwerpunkt auf den Anforderungen, Anwendungsprotokollen und Umsetzungsinstrumenten, insbesondere im Energiesektor;

– Nutzung von Klimabeobachtungsinstrumenten und Austausch von Informationen und praxisbewährten Methoden hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel und der Minderung seiner Folgen;

– Integration von Fragen der emissionsarmen und klimaschonenden Entwicklung in die Entwicklungsstrategie Libanons, Aufbau entsprechender Kapazitäten, Unterstützung des regionalen Austauschs und der regionalen Zusammenarbeit in diesem Bereich sowie strategische Förderung CO2-armer Energiequellen;

– aktive Teilnahme an der Durban-Plattform und Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Kyoto-Protokolls;

– Vorbereitung der beteiligten Akteure auf die Anwendung der neuen, derzeit auf internationaler Ebene diskutierten Mechanismen, vor allem länderspezifischer Klimaschutzmaßnahmen (Nationally Appropriate Mitigation Actions – NAMAs) und Mechanismen für den sektorbezogenen Gutschriftenhandel.

(b) Spezifische Zusammenarbeit zwischen Libanon und der EU im Hinblick auf einen verstärkten Umweltschutz und ein verbessertes Umweltmanagement im Rahmen der bereits bestehenden und der geplanten Umweltprogramme, vor allem des Programms „Horizont 2020“, einschließlich in den Bereichen

– systematische Weitergabe von Umweltinformationen;

– Unterstützung bei der Vorbereitung von Infrastrukturprojekten auf externe Finanzierung, insbesondere durch Förderung im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona wie z. B. Prävention von Meeresverschmutzung durch Abfälle und Verringerung der organischen Schmutzfracht im Abwasser;

– Identifizierung und Beseitigung von Engpässen bei den Verwaltungskapazitäten im Umweltbereich;

– Integration der regionalen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der Umweltverschmutzung und den Schutz der biologischen Vielfalt durch Einrichtung biologischer Schutzgebiete, in Umweltprojekte und in das Umweltmanagement.

(c) Förderung der integrierten Wasserwirtschaft sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite bei gleichzeitiger Gewährleistung des Schutzes und der Überwachung der Wasserquellen und Teilnahme an der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

– konsequente Anwendung von Methoden und Verfahren der integrierten Wasserwirtschaft;

– Verbesserung der Quantität und Qualität der Wasserversorgung aus Oberflächengewässern und Grundwasser, Nutzung von integrierten Plänen und Projekten zur Gewährleistung eines ausreichenden Umweltschutzes;

– verbesserte Steuerung der Wassernachfrage aller Sektoren (Kommunalverwaltung, Tourismus, Unternehmen, Landwirtschaft und Umwelt);

– Schutz des Oberflächen- und Grundwassers vor jeglicher Form der Verschmutzung;

– Aufbau eines landesweiten Netzes zur Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers im Hinblick auf Pegel/Spiegel und Qualität;

– Bemühungen auf nationaler Ebene und im internationalen Rahmen um die Lösung von Problemen bei der Bewirtschaftung grenzübergreifender Wasserressourcen und um die Ermittlung von Möglichkeiten für eine produktive regionale Zusammenarbeit, auch zu Fragen der Desertifikation.

(d) Sensibilisierung für den Umweltschutz und Unterstützung von Maßnahmen der Kommunen, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors sowie Zusammenarbeit mit diesen Akteuren, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

– Umsetzung des Plans für Umwelterziehung- und –sensibilisierung;

– Festlegung von Verfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und für den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen;

– regelmäßige Veröffentlichung von Berichten über den Zustand der Umwelt;

– Stärkung der für Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlichen Kapazitäten und Verfahren; Entwicklung von Pilotprojekten in vorrangigen Bereichen und umfassende Information über die Ergebnisse;

– Förderung von Maßnahmen des Privatsektors, der Zivilgesellschaft und der Kommunalverwaltung im Umweltbereich.