MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Finanz- und Personalplanung für die dezentralen Agenturen im Zeitraum 2014-2020 /* COM/2013/0519 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung.................................................................................................................................... 3 2........... Aufgaben der Agenturen mit den
verfügbaren Ressourcen erfüllen................................................ 5 2.1........ MFR 2014-2020: Zwänge für die
Ressourcen der Agenturen...................................................... 5 2.2........ Abbau des Gesamtpersonalbestands und
Schaffung eines Stellenpools......................................... 6 2.3........ Abgleich des Bedarfs bestimmter
Agenturen mit den im Pool verfügbaren Ressourcen.................. 6 2.4........ Abgrenzung der Aufgaben und
Ressourcen der Agenturen von denen der Kommission................. 7 2.5........ Finanzierung der Europäischen
Schulen....................................................................................... 7 3........... Humanressourcen- und
Finanzmittelplanung für Agenturen 2014-2020......................................... 8 3.1........ Wie wirkt sich die Kategorie einer
Agentur auf ihre Ressourcen aus?........................................... 8 3.2........ Beiträge zum Stellenpool für
„Agenturen im Normalbetrieb“ und für den „Normalbetrieb-Teil“ der „Agenturen
mit neuen Aufgaben“........................................................................................................................ 8 3.3........ Stellenzuweisungen aus dem
Stellenpool für „Agenturen in der Anlaufphase“ und für den Teil „Neue Aufgaben“
der „Agenturen mit neuen Aufgaben“................................................................................................. 8 4........... Wichtigste Ergebnisse................................................................................................................. 9 4.1........ 5 % Personalabbau über einen
Zeitraum von fünf Jahren.............................................................. 9 4.2........ Stellenpool............................................................................................................................... 10 4.3........ Richtbeträge für Agenturbeiträge aus
dem EU-Haushalt innerhalb der Obergrenzen des MFR.... 10 5........... Die Ergebnisse im Einzelnen...................................................................................................... 13 5.1........ „Agenturen in der Anlaufphase“................................................................................................ 13 5.2........ „Agenturen mit neuen Aufgaben“............................................................................................... 16 5.3........ Von der Kommission vorgeschlagene
neue Einrichtungen........................................................... 19 6........... Ausblick................................................................................................................................... 20 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Finanz- und
Personalplanung für die dezentralen Agenturen im Zeitraum 2014-2020 1. Einleitung Dezentrale Agenturen sind ein fester Bestandteil
der Organisationsstruktur der Union. Sie sind an der Umsetzung verschiedener
politischer Maßnahmen der Union beteiligt, unterstützen den
Entscheidungsprozess, indem sie Fachkompetenzen bündeln, und tragen daneben zur
Sichtbarkeit der Union in den EU-Mitgliedsstaaten bei. Über einen Zeitraum von
35 Jahren sind 32 dezentrale Agenturen eingerichtet worden, die
unterschiedlichste Aufgaben wahrnehmen. Der Personalbestand der Agenturen und
die von der EU an die Agenturen gezahlten Subventionen sind mit der Schaffung
neuer Agenturen und der Ausweitung des Aufgabenbereichs der bestehenden
Agenturen im Laufe der Zeit beträchtlich angewachsen. Die Agenturen wurden nach Bedarf errichtet, und
dieser Prozess war nicht von einem strategischen Gesamtkonzept ihrer Rolle und
Stellung in der Union begleitet. Die von der Mitteilung der Kommission
„Europäische Agenturen: Mögliche Perspektiven“[1] eingeleiteten Überlegungen
mündeten in eingehende Beratungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission. Diese Überlegungen führten im Juli 2012 zur Billigung
eines gemeinsamen Konzeptes im Hinblick auf dezentrale Agenturen insbesondere
in Bezug auf die Lösung einer Reihe von Führungs- und Überwachungsfragen im
Zusammenhang mit der wachsenden Zahl der Agenturen. Die Einigung erfolgte zu
einem Zeitpunkt, zu dem durch Straffung der Tätigkeiten und stärkere
Leistungsorientierung Effizienzgewinne erzielt werden sollten. Das gemeinsame
Konzept wurde in einen speziellen Fahrplan umgesetzt, über den die Kommission
das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig informiert. Zur Erfüllung dieses umfassenden Konzepts im
Hinblick auf dezentrale Agenturen wird in der vorliegenden Mitteilung die Planung
für den Personalbestand und für die Finanzbeiträge für die einzelnen
dezentralen Agenturen im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
2014-2020 dargelegt. Die Planung muss die Ausgabenobergrenzen des MFR beachten
sowie den 5 %-igen Personalabbau über fünf Jahre berücksichtigen, der für
alle Organe, Einrichtungen und Agenturen gilt, die im Entwurf der
interinstitutionellen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich[2] enthalten sind, über den das
Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine Einigung erzielt haben.
Die Kommission will sich auf dieser Grundlage mit dem Europäischen Parlament
und dem Rat auf die Ressourcen verständigen, die für die dezentralen Agenturen
mittelfristig benötigt werden. Die Überwachung der Entwicklung der
Verwaltungsausgaben und des Personalbestands sämtlicher Organe und
Einrichtungen der EU liegt, wie die nachfolgenden Grafiken zeigen, im
gemeinsamen Interesse. Sie veranschaulichen den kontinuierlichen Anstieg des
EU-Gesamtbeitrags und der Gesamtzahl der in den dezentralen Agenturen seit 2000
verwendeten Planstellen. Dieser Anstieg ist teilweise auf die Tatsache
zurückzuführen, dass die Zahl der Agenturen von 12 im Jahr 2000 auf heute
32 angewachsen ist. Der EU-Gesamtbeitrag zur Deckung der Ausgaben der
dezentralen Agenturen ist von 95 Mio. EUR im Jahr 2000 um das
Achtfache auf 775 Mio. EUR im Haushalt 2013 gestiegen. Ebenso ist die
Gesamtzahl der in den Stellenplänen der dezentralen Agenturen ausgewiesenen
Stellen von 1 486 im Jahr 2000 um das Vierfache auf 6 050 im
Haushalt 2013 gestiegen[3].
In der vorliegenden Mitteilung wird der Rahmen für die Entwicklung
sowohl der Ausgaben als auch der Humanressourcen der dezentralen Agenturen nach
Maßgabe des MFR festgelegt. Gleichzeitig wird auch auf die Bedürfnisse der vor
Kurzem gegründeten Agenturen und die Bedürfnisse eingegangen, die sich für die
Agenturen ergeben, denen der Gesetzgeber neue Aufgaben übertragen hat. 2. Aufgaben der Agenturen
mit den verfügbaren Ressourcen erfüllen 2.1. MFR
2014-2020: Zwänge für die Ressourcen der Agenturen Die Entwicklung der Finanzmittel und der
Personalausstattung der dezentralen Agenturen ist für den Zeitraum von
2014-2020 von zwei allgemeinen Sachzwängen bestimmt: Einerseits sieht der neue
MFR 2014-2020 Richtbeträge für die Agenturausgaben für jede Rubrik vor und
andererseits soll der Personalbestand in den Agenturen über einen Zeitraum von
fünf Jahren um 5 % verringert werden. Wie für die anderen EU-Mitarbeiter
wird dies einhergehen mit einer Arbeitszeiterhöhung ohne eine entsprechende
Gehaltserhöhung. Um sicherzustellen, dass der Bedarf angesichts
dieser Zwänge gedeckt wird, hat die Kommission die Agenturen nach ihrem
Reifegrad und der voraussichtlichen Entwicklung ihrer Aufgaben bis 2020 in drei
Kategorien eingeteilt: –
„Agenturen im Normalbetrieb“ sind etablierte
Agenturen mit stabilen Aufgaben. –
„Agenturen mit neuen Aufgaben“ sind etablierte
Agenturen, die einen Teil ihrer Aufgaben wie den Vorjahren weiterführen (Teil
im „Normalbetrieb“), denen aber (durch Änderung ihrer Gründungsverordnung)
zusätzliche oder geänderte Aufgaben übertragen wurden oder deren
Gründungsverordnung bereits vorsah, dass zu einem späteren Zeitpunkt
zusätzliche Aufgaben übernommen werden. –
„Agenturen in der Anlaufphase“ sind erst vor Kurzem
gegründete Agenturen, die noch keine stabile Betriebsphase erreicht haben. Mit dieser Klassifizierung kann für die Agenturen
entsprechend ihren unterschiedlichen Ausgangspositionen und Bedürfnissen ein
differenzierter Ansatz verfolgt werden. Sofern die Agenturen nicht beschließen, den
Personalabbau in Höhe von 5 % gleich im ersten Jahr umzusetzen, wird für
die dezentralen Agenturen über einen Zeitraum von fünf Jahren jedes Jahr eine
Personalkürzung um 1 % vorgenommen. Eine erste Reduzierung um 1% wurde in
den Haushaltsentwurf 2014 aufgenommen[4].
Die Berechnung des Personalabbaus von 5 % basiert auf der Anzahl der
Planstellen im Jahr 2013 (einschließlich EBH Nr. 4/2013), außer für
diejenigen Agenturen, die ihren Personalbestand im Jahr 2013 im Vergleich
zum Jahr 2012 bereits reduziert haben. Ein Abbau von 5 % der Stellen bedeutet die
Streichung von insgesamt 303 Stellen. Da jedoch einige Agenturen ihre
Stellenpläne für 2013 bereits um 27 Stellen gekürzt haben[5], bleibt 2013 noch eine Kürzung
um 276 der 6 050 genehmigten Stellen zu realisieren. Insgesamt dürfen
somit 5 774 Stellen verbleiben, zuzüglich der 30 Stellen, die
die Kommission im Rahmen der Übertragung von Aufgaben an die Agentur für das
Europäische GNSS (GSA) an diese abgibt (siehe Abschnitt 2.4). 2.2. Abbau
des Gesamtpersonalbestands und Schaffung eines Stellenpools Um die Stellenzahl in den Stellenplänen der Agenturen innerhalb von
fünf Jahren um insgesamt 5 % zu reduzieren und gleichzeitig den Bedarf an
zusätzlichem Personal in bestimmten Agenturen zu decken, schlägt die Kommission
vor, einen „Stellenpool“ einzurichten, für den aus allen Agenturen jährlich
1 % der Stellen abgezogen wird[6].
Die so erhaltenen Stellen werden den Agenturen in der Anlaufphase und den
Agenturen mit neuen Aufgaben zugewiesen, deren Stellenpläne aufgestockt werden
müssen. Der Vorteil dabei ist, dass der in dieser Weise
entstehende Stellenpool Planstellen enthalten wird, die zur Verfügung gestellt
werden, und keine Mitarbeiter von einer Agentur zu einer anderen Agentur
versetzt werden müssen. Durch die Maßnahme soll die Funktionsweise der
Agenturen nicht behindert werden, sie soll vielmehr zu weiterer
Rationalisierung führen und die Stellenzuweisung unter Einhaltung der
allgemeinen Haushaltszwänge flexibler gestalten. 2.3. Abgleich
des Bedarfs bestimmter Agenturen mit den im Pool verfügbaren Ressourcen Die Kommission hat eine gründliche Bewertung der
von den Agenturen im Zeitraum 2014-2020 voraussichtlich benötigten
Humanressourcen durchgeführt und dabei, soweit möglich, Synergie- und
Rationalisierungseffekte genutzt. So konnte die Kommission den Personalbedarf
der einzelnen Agenturen ermitteln, der in den kommenden sieben Jahren im
Einklang mit den Vorgaben des MFR gedeckt werden kann („anerkannter Bedarf“ von
346 zusätzlichen Stellen im Zeitraum 2014-2020). Die Kommission schlägt vor,
die verfügbaren Stellen jedes Jahr entsprechend dem anerkannten Bedarf der
einzelnen Agenturen aus dem Stellenpool zuzuweisen. Dadurch können für die
neuen Aufgaben weitgehend die erforderlichen Ressourcen zugeteilt werden. Für jede Agentur wurden bei der Bewertung des
Bedarfs diejenigen neuen Aufgaben und Erweiterungen bestehender Aufgaben
berücksichtigt, die der Gesetzgeber bereits in entsprechenden Rechtsakten
genehmigt hat, für die die Kommission entsprechende Vorschläge angenommen hat
oder für die die Kommission derzeit entsprechende Vorschläge vorbereitet. Des
Weiteren wurden Aufgaben berücksichtigt, die das Europäische Parlament und der
Rat den Agenturen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens übertragen hat. Der
Arbeitsbereich der Agentur, die Art der neuen Aufgaben und die Kompetenzen, die
für ihre Durchführung erforderlich sind, wurden ebenfalls in die Bewertung
einbezogen. Auch wurde darauf geachtet, inwieweit eine Agentur fähig ist, neue
Verpflichtungen bei unveränderter Organisationsstruktur zu übernehmen, und wo
innerhalb ihrer derzeitigen Aufgabenzuweisung Effizienzvorteile und
Synergieeffekte möglich sind. Bei der Zuweisung der Stellen über den Zeitraum
von sieben Jahren wurde versucht – soweit dies im Rahmen der jährlich für eine
Zuweisung verfügbaren Stellen möglich war – dem Umsetzungsplan des Rechtsakts
bzw. Vorschlags Rechnung zu tragen und zusätzliche Stellen schrittweise
zuzuweisen. Die Zuweisungsvorschläge berücksichtigen auch die neuen
Regulierungsaufgaben der Agenturen, auf deren Ergebnisse die Union für die
Durchführung ihrer Maßnahmen und Programme angewiesen ist. Die Bewertung des Personalbedarfs der einzelnen
Agenturen würde bei einer ganzen Reihe von Agenturen die Aufstockung ihres
Personalbestands in den ersten Jahren des Zeitraums 2014-2020 rechtfertigen,
was mit der schrittweisen Zuweisung zusätzlicher Stellen über den gesamten
Zeitraum hinweg nicht vereinbar ist. Dennoch schlägt die Kommission vor, den
jährlichen Beitrag an den Stellenpool für den Zeitraum 2014-2018 bei 1 %
zu belassen, damit diejenigen Agenturen, die Stellen abgeben müssen und keine
erhalten, über ausreichend Zeit verfügen, den Stellenabbau vorzubereiten, und
es anderen Agenturen ermöglicht wird, die zusätzlichen Stellen schrittweise zu
schaffen. Folglich schlägt die Kommission vor, zusätzliche Stellen je nach
Verfügbarkeit im Stellenpool zuzuweisen und dabei die Agenturen mit dem
dringendsten Bedarf an zusätzlichen Stellen vorrangig zu behandeln. Ein solcher
schrittweiser Ansatz ermöglicht es, bis 2018 den gesamten anerkannten Bedarf an
neuen Stellen zu decken[7]. 2.4. Abgrenzung
der Aufgaben und Ressourcen der Agenturen von denen der Kommission Die Aufgaben der dezentralen Agenturen entsprechen
in der Regel einer Bündelung von Tätigkeiten und Ressourcen einzelstaatlicher
Einrichtungen in einer autonomen Einrichtung auf EU-Ebene mit dem Ziel,
Angelegenheiten mit europäischer Dimension besser angehen zu können. Eine
solche Bündelung wird von Parlament und Rat in entsprechenden Rechtsakten
beschlossen. Die Kommission delegiert grundsätzlich keine Durchführungsaufgaben
an dezentrale Agenturen, hauptsächlich wegen der komplexen Führungs- und
Überwachungsaspekte, die damit verbunden wären – insbesondere im Hinblick auf
die Rolle des Verwaltungsrats, die Aufgabentrennung und ihre Kontrolle durch
das Entlastungsverfahren der Kommission. Aus diesem Grund muss jede Übertragung
von Aufgaben hinsichtlich der Art dieser Aufgaben und der spezifischen
Kompetenzen der bevollmächtigten Einrichtung, aber auch im Hinblick auf die
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Kosteneffizienz gerechtfertigt
sein. Werden Aufgaben von der Kommission mittels einer Übertragungsvereinbarung
an eine Agentur übertragen, sollte das Personal in den Dienststellen der
Kommission reduziert werden, um die Personalaufstockung in der Agentur
auszugleichen. Dabei sind auch etwaige Synergieeffekte und Effizienzvorteile zu
nutzen. Einen besonderen Fall der Aufgabenübertragung
stellen die Aufgaben dar, die der Agentur für das Europäische GNSS (GSA)
während der Betriebsphase der Programme „Galileo“ und „EGNOS“ übertragen werden
sollen (siehe Erläuterungen in Abschnitt 5.2). Die Kommission ist der
Auffassung, dass die Agentur am ehesten imstande ist, diese
Durchführungsaufgaben wahrzunehmen und schlägt vor, dass sie diese für den
Zeitraum von 2014-2020 übernimmt. Zu diesem Zweck wird die Kommission ihren
eigenen Stellenplan um 30 Planstellen (d.h. über das Personalabbauziel von
5 % hinaus) kürzen, um die Aufstockung der Planstellen der GSA
auszugleichen. Da die zusätzlichen Planstellen der GSA durch die
Stellenstreichung bei der Kommission ausgeglichen werden, kommen sie zu den
Stellen aus dem Stellenpool (siehe Abschnitt 2.2) hinzu. 2.5. Finanzierung
der Europäischen Schulen Die Kommission schlägt vor, die Finanzierung der
Europäischen Schulen des „Typs II“[8]
zu Beginn des neuen mehrjährigen Finanzrahmens zu vereinheitlichen und die
Schulkosten für Kinder von Mitarbeitern der Agenturen den Haushalten dieser Agenturen
anzulasten. Damit werden alle Agenturen gleich behandelt. Derzeit wird das
Schulgeld für Kinder von Mitarbeitern der Agenturen nur dann dem Haushalt der
jeweiligen Agentur angelastet, wenn es am Standort dieser Agentur keine
Europäische Schule des „Typs II“ gibt. Gibt es eine Europäische Schule des
„Typs II“, gehen die Ausgaben zulasten der Rubrik 5 (Verwaltung) des
EU-Haushalts. Die Kommission schlägt vor, die sich aus der neu geregelten
Finanzierung der „Typ-II“-Schulen ergebenden Mehrausgaben für die
Agenturhaushalte (schätzungsweise rund 28,4 Mio. EUR für den Zeitraum
2014-2020) durch eine entsprechende Aufstockung des EU-Beitrags für die
10 betroffenen Agenturen[9]
auszugleichen. 3. Humanressourcen- und
Finanzmittelplanung für Agenturen 2014-2020 3.1. Wie
wirkt sich die Kategorie einer Agentur auf ihre Ressourcen aus? Wie bereits erläutert richtet sich die vorgeschlagene Höhe des
EU-Beitrags und der vorgeschlagene Personalbestand im Allgemeinen nach dem
Reifegrad der jeweiligen Agentur. Die Klassifizierung der Agenturen als
„Agentur im Normalbetrieb“, „Agentur mit neuen Aufgaben“ oder „Agentur in der
Anlaufphase“ ermöglicht eine spezifischere Bedarfsschätzung: Üblicherweise
brauchen Agenturen, die neu gegründet wurden oder denen neue Aufgaben zugewiesen
wurden, zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal, damit sie die neuen oder
neu hinzukommenden Aufgaben erfüllen können. Bei „Agenturen im Normalbetrieb“
hingegen bleiben Struktur und Mittelvolumen stabil. Wie sich die Klassifizierung der Agenturen auf
ihren jeweiligen Bedarf an Humanressourcen und finanziellen Mitteln für den
Zeitraum von 2014-2020 auswirkt, wird im Folgenden näher erläutert. 3.2. Beiträge
zum Stellenpool für „Agenturen im Normalbetrieb“ und für den
„Normalbetrieb-Teil“ der „Agenturen mit neuen Aufgaben“ Für „Agenturen im Normalbetrieb“ schlägt die
Kommission generell die folgende Entwicklung der Humanressourcen und der
finanziellen Mittel vor: –
Planstellen: Wie
bereits erläutert geht der Personalabbau von 5 % über fünf Jahre mit einem
jährlichen Beitrag zum Stellenpool in Höhe von 1 % für den Zeitraum
2014-2018 einher. –
Sonstiges Personal: Die
Entwicklung der Stellen für externes Personal (in Vollzeitäquivalenten - VZÄ)
dürfte wie weiter unten erläutert infolge der Begrenzung des allgemeinen
EU-Finanzbeitrags für die Agenturen der allgemeinen Kürzung bei den Planstellen
folgen, insbesondere in den Jahren, in denen Stellen gestrichen werden. –
Beitrag aus dem EU-Haushalt: Im Gleichklang mit dem jährlichen Personalabbau und dem Beitrag zum
Stellenpool wird auch der EU-Beitrag für „Agenturen im Normalbetrieb“
reduziert, indem er (nominal) auf der Höhe der vergangenen Jahre gehalten wird.
Sobald die Agentur den vorgegebenen Personalbestand erreicht hat, wird der
Standarddeflator auf den EU-Beitrag angewandt. 3.3. Stellenzuweisungen
aus dem Stellenpool für „Agenturen in der Anlaufphase“ und für den Teil „Neue
Aufgaben“ der „Agenturen mit neuen Aufgaben“ Im Abschnitt 5 sind die Agenturen aufgeführt,
die vor Kurzem gegründet wurden oder die neue Aufgaben erhalten haben und
deshalb – abweichend von den in Abschnitt 3.2. beschriebenen allgemeinen
Regeln für Humanressourcen und finanzielle Mittel für die „Agenturen im
Normalbetrieb“ (oder den „Normalbetrieb“-Teil von Agenturen mit neuen Aufgaben)
– in den nächsten Jahren zusätzliche Ressourcen benötigen. Was ihre Personalausstattung anbelangt, wird der
Beitrag der „Agenturen in der Anlaufphase“ zum Personalabbau in Höhe von
5 % sowie ihr Beitrag zum Stellenpool bis spätestens 2015 solange systematisch
durch eine entsprechende Zuweisung aus dem Pool ausgeglichen, bis die Agentur
die Anlaufphase überwunden hat. Ab 2016 werden alle Agenturen entweder der
Kategorie “Agentur im Normalbetrieb” oder der Kategorie “Agentur mit neuen
Aufgaben” zugeordnet. Es wird auch bei den „Agenturen mit neuen
Aufgaben“ und den „Agenturen in der Anlaufphase“ zunächst von den in
Abschnitt 3.2 dargelegten allgemeinen Regeln für „Agenturen im
Normalbetrieb“ ausgegangen (d. h. 5 % Personalabbau über fünf Jahre,
jährlicher Beitrag in Höhe von 1 % zum Stellenpool für den Zeitraum
2014-2018 sowie nominal gleichbleibender EU-Beitrag für Normalbetriebstätigkeiten).
Der EU-Beitrag wird dann entsprechend den zusätzlich zu gewährenden Stellen
angepasst, wobei die Durchschnittskosten und der für den Standort der Agentur
geltende Berichtigungskoeffizient zugrunde gelegt werden. Soweit relevant, werden die Ausgaben auch
dahingehend angepasst, dass spezielle Ausgaben in Verbindung mit den neuen
Aufgaben (beispielsweise für IT-Systeme) oder „einmalige“ Ausgaben für Gebäude
(nach Maßgabe des in Artikel 203 der Haushaltsordnung[10] vorgesehenen Verfahrens für
Bauvorhaben) berücksichtigt werden. 4. Wichtigste Ergebnisse Dieser Abschnitt enthält die wichtigsten
Ergebnisse der Finanzplanung für die dezentralen Agenturen im Zeitraum
2014-2020 (sowohl hinsichtlich der Personalausstattung als auch der
Finanzierungsbeiträge aus dem EU-Haushalt). 4.1. 5 %
Personalabbau über einen Zeitraum von fünf Jahren Die nachstehende Übersichtstabelle zeigt die
Entwicklung der Planstellen über diesen Zeitraum, aufgeschlüsselt nach den
Rubriken des MFR und ohne die von der Kommission übertragenen Planstellen. Sie
macht insbesondere deutlich, dass die im Abschnitt 5 dargelegte
Bedarfsanalyse für die einzelnen Agenturen innerhalb des Gesamtziels eines
Personalabbaus in Höhe von 5 % über fünf Jahre für die Agenturen der
Teilrubrik 1a zu einer deutlichen Nettoerhöhung ihrer Planstellen führt.
Wie in Abschnitt 2.1 erwähnt, haben einige dezentrale Agenturen ihre
Stellenpläne bereits im Haushaltsjahr 2013 gekürzt. Diese Kürzung wird bei dem
Ziel, den 5 %-igen Personalabbau bis spätestens 2018 zu erreichen,
berücksichtigt. Anzahl der Planstellen in den Stellenplänen der
dezentralen Agenturen (ohne Übertragung) Rubrik/Teil-rubrik || Anzahl der Planstellen im Jahr 2013 || Gesamtabbau (Ziel von 5 %) || Zielwert nach erfolgtem Abbau um 5 % || Stellenzahl entsprechend Planung 2018-2020 || Differenz Zielwert / Planung 2018-2020 Teilrubrik 1a || 2 227 || 111[11] || 2 128 || 2 237 || 109 Rubrik 2 || 244 || 12 || 232 || 226 || -6 Rubrik 3 || 2 368 || 119[12] || 2 255 || 2 214 || -41 Rubrik 4 || 96 || 5 || 91 || 86 || -5 Rubrik 5 || 206 || 10[13] || 205 || 193 || -12 Selbst-finanziert || 909 || 46 || 863 || 818 || -45 Insgesamt || 6 050 || 303 || 5 774[14] || 5 774 || 0 Die Differenz zwischen dem Zielwert nach erfolgtem
Personalabbau von 5 % pro Rubrik und der für das Ende des Zeitraums
geplanten Stellenzahl pro Rubrik spiegelt die Personalumschichtungen aus dem
Stellenpool wider. 4.2. Stellenpool Aus dem Stellenpool, der durch die Abgabe von
jährlich von 1 % der Stellen aller Agenturen entsteht, können den „Agenturen
in der Anlaufphase“ und den „Agenturen mit neuen Aufgaben“ im Zeitraum
2014-2020 193 Planstellen von „Normalbetrieb-Agenturen“ neu zugewiesen
werden. Die Agenturen mit neuen Aufgaben“ und die „Agenturen in der
Anlaufphase“ geben gleichzeitig 123 Stellen an den Stellenpool ab. In
Verbindung mit den 30 Stellen, die die Kommission der GSA überträgt,
können zur Deckung des Personalbedarfs über diesen Zeitraum
346 zusätzliche Stellen zugewiesen werden. Die Nettozuweisung aus dem
Stellenpool für die „Agenturen in der Anlaufphase“ und die „Agenturen mit neuen
Aufgaben“ ergibt sich aus dem Personalabbau in Höhe von 5 %, dem
jährlichen Beitrag zum Pool in Höhe von 1 % und der Zuweisung zusätzlicher
Planstellen aus dem Stellenpool. Die Tabelle in Anhang II zeigt, wie sich der
5 %-ige Personalabbau, die jährliche Abgabe an den Pool von 1 % und
die Zuweisung zusätzlicher Stellen aus dem Pool auf den Personalbestand jeder
einzelnen Agentur bis 2020 auswirkt. 4.3. Richtbeträge
für Agenturbeiträge aus dem EU-Haushalt innerhalb der Obergrenzen des MFR Die nachstehende Übersichtstabelle zeigt die in
der vorliegenden Mitteilung veranschlagte Entwicklung des EU-Beitrags für die
dezentralen Agenturen zu Preisen des Jahres 2011 und zu jeweiligen Preisen. Die
bei den einzelnen Rubriken und Jahren veranschlagten Ausgaben liegen innerhalb
der in der MFR-Tabelle gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
7./8. Februar 2013 vorgegebenen Richtbeträge für Agenturausgaben der
einzelnen Rubriken. Beiträge für Agenturen aus dem
EU-Haushalt (in Mio. EUR, gerundete Zahlen zu Preisen von 2011 und
zu jeweiligen Preisen) MFR-Rubrik || Preise || Veranschlagte EU-Beträge für Agenturen nach MFR-Rubriken 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 || Ins-gesamt Teilrubrik 1a || 2011 || 224,2 || 292,0 || 299,9 || 294,4 || 251,5 || 287,2 || 286,4 || 1 935,6 Marktpreise || 237,9 || 316,0 || 331,1 || 331,6 || 288,9 || 336,5 || 342,2 || 2 184,3 Rubrik 2 || 2011 || 48,9 || 48,5 || 44,9 || 44,1 || 43,0 || 41,0 || 41,0 || 311,5 Marktpreise || 51,9 || 52,5 || 49,6 || 49,6 || 49,4 || 48,1 || 49,0 || 350,2 Rubrik 3[15] || 2011 || 466,3 || 506,7 || 498,6 || 484,3 || 476,8 || 476,8 || 476,8 || 3.386,4 Marktpreise || 494,8 || 548,5 || 550,5 || 545,4 || 547,7 || 558,7 || 569,9 || 3.815,5 Rubrik 4 || 2011 || 19,0 || 18,6 || 18,2 || 17,9 || 17,5 || 17,5 || 17,5 || 126,3 Marktpreise || 20,1 || 20,1 || 20,1 || 20,1 || 20,1 || 20,5 || 21,0 || 142,2 Insgesamt || 2011 || 758,4 || 865,8 || 861,6 || 840,7 || 788,9 || 822,6 || 821,8 || 5.759,8 Marktpreise || 804,8 || 937,2 || 951,3 || 946,8 || 906,2 || 963,8 || 982,1 || 6.492,2 Die Ausgabenschwankungen für
Teilrubrik 1a sind hauptsächlich auf die Schwankungen der prognostizierten
Gebührenzahlungen der Wirtschaft für die Maßnahmen im Chemikalienbereich der
ECHA zurückzuführen, die sich wiederum auf den EU-Ausgleichsbeitrag für diese
Agentur auswirken. Die ECHA wird sich im Jahr 2014 für ihre Maßnahmen im
Chemikalienbereich nach wie vor selbst finanzieren. 2015 wird der
Ausgleichsbeitrag jedoch den Schätzungen zufolge 68 Mio. EUR (zu
jeweiligen Preisen) erreichen und sich während des gesamten Zeitraums des MFR
zwischen diesem Niveau und 77 Mio. EUR bewegen, mit Ausnahme des
Jahres 2018, in dem aufgrund der prognostizierten Zunahme der Gebühreneinnahmen
in Zusammenhang mit einem Registrierungsdatum ein erheblich geringerer
Ausgleichsbetrag (24 Mio. EUR) benötigt werden wird. Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung
des Gesamtbeitrags des EU-Haushalts für die Agenturen innerhalb des neuen
MFR-Zeitraums. Die Schwankungen dieses Beitrags sind hauptsächlich auf den
Ausgleichsbeitrag für die Maßnahmen im Chemikalienbereich der ECHA in der
Teilrubrik 1a zurückzuführen. Die nachstehende Grafik zeigt die Auswirkungen
des Personalabbaus um 5 % auf die Stellen in den Agenturen innerhalb des
Zeitraums unter Berücksichtigung der von der Kommission übertragenen Stellen. 5. Die Ergebnisse im
Einzelnen Die als Anhang I beigefügte Tabelle bietet einen Überblick über
die Personalausstattung und die Höhe der Beiträge für jede Agentur für den
Zeitraum von 2014-2020, wie sie sich aus dieser Planung ergeben. In den Abschnitten 5.1 und 5.2 werden für die 6 Agenturen, die
sich zu Beginn des Zeitraums 2014-2020 noch in der Anlaufphase befinden, und
für die 12 Agenturen, denen „neue Aufgaben“ übertragen worden, die
geplanten Ressourcen knapp beschrieben. Auf die Vorschläge der Kommission, einen Europäischen
Abwicklungsausschuss (European Resolution Board) und eine Europäische
Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor’s Office) einzurichten, wird in
Abschnitt 5.3 eingegangen. 5.1. „Agenturen
in der Anlaufphase“ 5.1.1. Europäische
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Die Anlaufphase der EBA endet 2014. Danach
benötigt die Agentur zusätzliche Ressourcen für die Durchführung neuer Aufgaben
im Zusammenhang mit der Sanierung und Abwicklung von Banken
(COM(2012) 280), dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus
(COM(2012) 511) und der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRDIV/CCR, KOM(2011) 452). Die für
die Sanierungsaufgaben benötigten zusätzlichen Mitarbeiter sind vollständig in
dem Finanzbogen veranschlagt, der dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission
beigefügt ist. Der Personalbedarf im Zusammenhang mit dem einheitlichen
Aufsichtsmechanismus und der CRDIV/CCR-Verordnung dagegen wurde überarbeitet,
um dem stärkeren Mandat Rechnung zu tragen, das das Europäische Parlament und
der Rat der Agentur zugewiesen haben. Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in
der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im
Zeitraum 2014-2017 62 zusätzliche Planstellen (einschließlich zusätzlicher
Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie
entsprechende Haushaltsmittel zugewiesen werden. Die Gesamtzahl ihrer Planstellen
wird von 93 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich 145 Stellen
im Jahr 2020 ansteigen. Der „Normalbetrieb“ wird voraussichtlich 2019
erreicht. Auch der Finanzbeitrag aus dem EU-Haushalt steigt in diesem Zeitraum
aufgrund der für die Durchführung neuer Aufgaben zusätzlich benötigten
Mitarbeiter und der entsprechenden Erhöhung der damit verbundenen Ausgaben
(z. B. für Gebäude und IT-Systeme). Der Anteil dieser Ausgaben dürfte in
diesem Zeitraum nach wie vor 40 % des EU-Gesamtbeitrags ausmachen. 5.1.2. Europäische
Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (EIOPA) Die Anlaufphase der EIOPA endet 2014. Danach
benötigt die Agentur zusätzliche Ressourcen zur Durchführung neuer Aufgaben,
vor allem im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine neue Richtlinie über
Versicherungsvermittlung (COM(2012) 360), mit der Ausgestaltung wichtiger
Aufsichtsaufgaben (einschließlich gemeinsamer Kontrollen vor Ort), mit dem
Verbraucherschutz und der Finanzmarktstabilität (d.h. Berichterstattung im
Rahmen der Richtlinie „Solvabilität II“). Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in
der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im
Zeitraum 2014-2017 40 zusätzliche Planstellen (einschließlich zusätzlicher
Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie
entsprechende Haushaltsmittel zugewiesen werden. Die Gesamtzahl ihrer
Planstellen wird von 80 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich
112 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Der „Normalbetrieb“ wird
voraussichtlich 2019 und 2020 erreicht. Die Erhöhung des EU-Beitrags über den
Zeitraum ist hauptsächlich auf die mit den zusätzlichen Aufgaben verbundene
Personalaufstockung zurückzuführen. 5.1.3. Europäische
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Die Anlaufphase der ESMA endet 2014. Danach
benötigt die Agentur zusätzliche Ressourcen zur Durchführung neuer Aufgaben im
Zusammenhang mit mehreren neuen Verordnungen, durch die der Agentur zusätzliche
Zuständigkeitsbereiche übertragen werden, insbesondere auf dem Gebiet der
Aufsicht, Registrierung, Zertifizierung und Koordinierung einzelstaatlicher
Aufsichtsmaßnahmen (dazu gehören Maßnahmen aufgrund der Verordnung über
Ratingagenturen, der Verordnung über Leerverkäufe, der Verordnung über europäische
langfristige Investmentfonds und der Verordnung über europäische
Marktinfrastrukturen (OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und
Transaktionsregister)). Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in
der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im
Zeitraum 2014-2017 54 zusätzliche Planstellen (einschließlich zusätzlicher
Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie
entsprechende Haushaltsmittel für die Gehälter zugewiesen werden. Die Gesamtzahl
ihrer Planstellen wird von 121 Stellen im Jahr 2013 auf
voraussichtlich 163 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Der
„Normalbetrieb“ wird voraussichtlich 2019 und 2020 erreicht. Die Erhöhung des
EU-Beitrags über den Zeitraum ist hauptsächlich auf die mit den zusätzlichen
Aufgaben verbundene Personalaufstockung zurückzuführen. 5.1.4. Europäische
Chemikalienagentur (ECHA) Mit drei separaten Verordnungen wurden der ECHA
folgende Aufgaben übertragen: –
Maßnahmen im Chemikalienbereich: Im Zeitraum 2014-2020 wird die ECHA für ihre Maßnahmen im
Chemikalienbereich im Rahmen der Gründungsverordnung (EG) Nr. 1907/2006
als „Agentur im Normalbetrieb“ eingestuft. Hinsichtlich der Personalausstattung
sind keine zusätzlichen Humanressourcen vorgesehen. Durch Optimierung ihrer
aktuellen Aufgabenzuweisung kann ihr Stellenplan von 451 Stellen im
Jahr 2013 auf 404 Stellen im Jahr 2020 gekürzt werden. Der
EU-Ausgleichsbeitrag für diesen Zeitraum wird sich nach Maßgabe der zeitlichen
Verteilung des Stellenabbaus und der geschätzten Gebührenzahlungen der
Wirtschaft auf 381,7 Mio. EUR belaufen. Die jährlichen Schwankungen
der prognostizierten Gebührenzahlungen der Wirtschaft führen zu entsprechenden
Schwankungen beim benötigten EU-Ausgleichsbeitrag. –
Maßnahmen im Biozidbereich: Durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wurde das Mandat der ECHA
ab dem 1. September 2013 auf die Bereitstellung auf dem Markt und die
Verwendung von Biozidprodukten erweitert. Aus diesem Grund wird die ECHA für
ihre Maßnahmen im Biozidbereich in den Jahren 2014 und 2015, in denen sie den
Betrieb allmählich aufnimmt und sich über die von der Wirtschaft gezahlten
Gebühren zum Teil selbst finanziert, als „Agentur in der Anlaufphase“
eingestuft. Gemäß Artikel 42 der Verordnung Nr. 528/2012 wird der
Umfang ihres Tätigkeitsbereichs im Jahr 2017, wenn die Unionszulassung für
drei weitere Produktarten hinzukommt, und im Jahr 2020, wenn die
Unionszulassung für alle restlichen Produktarten hinzukommt, noch einmal
erweitert. Für die Jahre 2017 und 2020 wird die Agentur deshalb als “Agentur
mit neuen Aufgaben” eingestuft. Dementsprechend erhält sie einen
Ausgleichsbeitrag, der über den Zeitraum gemäß der prognostizierten zunehmenden
Gebühreneinnahmen abnimmt. Ab 2019 wird sich die Agentur vollständig selbst
finanzieren. Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase
befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr in den Jahren 2014-2015
3 zusätzliche Planstellen (davon 2 Stellen als Ausgleich für
Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie entsprechende Haushaltsmittel
für die Gehälter zugewiesen werden. In den Jahren 2017-2018 folgen dann
2 Stellen und in den Jahren 2019-2020 7 zusätzliche
(selbstfinanzierte) Stellen. Die Gesamtzahl der Planstellen, die direkt dem
Biozidbereich zuzuordnen sind, wird sich von 47 Stellen im Jahr 2013
auf voraussichtlich 54 Stellen im Jahr 2020 erhöhen. Die im
Jahr 2017 für zusätzliche Aufgaben nötige Personalaufstockung muss die
Agentur durch interne Personalumsetzung realisieren, da die neuen Stellen durch
die Abgabe an den Stellenpool ausgeglichen werden. –
Maßnahmen im Rahmen der vorherigen Zustimmung
nach Inkenntnissetzung: Durch die Verordnung (EU)
Nr. 649/2012 wurde das Mandat der ECHA ab dem 1. März 2014 auf
die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien erweitert (Verfahren der
vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung). Aus diesem Grund wird die ECHA
für ihre Maßnahmen im Rahmen dieses Verfahrens in den Jahren 2014 und 2015, in
denen sie den Betrieb allmählich aufnimmt, als „Agentur in der Anlaufphase“ eingestuft.
Die Zahl der von der Agentur zu bearbeitenden Ausfuhrmeldungen wird sich jedes
Jahr um voraussichtlich 10 % erhöhen. Die sich kumulierende Mehrarbeit
findet dadurch Berücksichtigung, dass die Agentur im Jahr 2017 als „Agentur mit
neuen Aufgaben“ eingestuft wird. Der EU-Beitrag wird im Laufe des Zeitraums
sinken, da die Erhöhung der Personalausgaben durch einen Rückgang der
operativen Ausgaben (Einrichtung und Inbetriebnahme von Datenbanken und
Softwaretools) ausgeglichen wird. Angesichts der Tatsache, dass sich die
Agentur in der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, kann ihr
im Jahr 2014 1 zusätzliche Planstelle sowie die entsprechenden
Haushaltsmittel zugewiesen werden. Im Jahr 2018 folgt dann 1 weitere
zusätzliche Stelle. Im Ergebnis wird sich die Gesamtzahl der Stellen, die
direkt den Maßnahmen der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung
zuzuordnen sind, von 5 im Jahr 2013 auf 7 im Jahr 2020 erhöhen. 5.1.5. Europäisches
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) Die Anlaufphase der
EASO endet im Jahr 2014. Danach erreicht die Agentur den Normalbetrieb.
Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und
daraufhin bald neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2015
10 zusätzliche Planstellen (einschließlich einer zusätzlichen Stelle als
Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie entsprechende
Haushaltsmittel für die Gehälter zugewiesen werden. Die Gesamtzahl ihrer
Planstellen wird von 45 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich
51 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Die Erhöhung des EU-Beitrags in
den Jahren 2014-2015 ist hauptsächlich auf die mit dem Abschluss der
Anlaufphase verbundene Personalaufstockung zurückzuführen. 5.1.6. Europäische
Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu.LISA) Die eu.LISA ist eine neu geschaffene Agentur, die
ihren Normalbetriebsstatus voraussichtlich im Jahr 2015 erreicht. Ab dem
Jahr 2016 werden die Aufgaben der Agentur um die Entwicklung und die
Verwaltung zweier neuer IT-Systeme erweitert, die das Paket „intelligente
Grenzkontrollsysteme“ bilden (COM(2013) 95, 96 und 97), nämlich das
Einreise-/Ausreisesystem und das Registrierungsprogramm für Reisende. Darüber
hinaus müssen die bestehenden Systeme SIS, VIS und Eurodac ab 2016 modernisiert
werden, um die neuen Anforderungen erfüllen zu können, die sich durch die
Umstellung auf Biometrie ergeben. Infolge der zusätzlichen operativen Ausgaben,
die im Zusammenhang mit dem Paket „intelligente Grenzkontrollsysteme“ und der
Umrüstung auf Biometrie anfallen werden, muss der EU-Beitrag für eu.LISA im
Jahr 2015 um 4,67 Mio. EUR und im Jahr 2016 um
20,6 Mio. EUR erhöht werden. Schließlich sind in der Zuweisung für
das Jahr 2015 einmalige Kosten für ein Bauvorhaben (19 Mio. EUR)
enthalten. Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in
der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im
Zeitraum 2014-2017 5 zusätzliche Planstellen als Ausgleich für
Personalkürzungen während der Anlaufphase zugewiesen werden. Mit dem
Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird
die Gesamtzahl der Planstellen von 120 Stellen im Jahr 2013 auf
113 Stellen im Jahr 2020 sinken. 5.2. „Agenturen
mit neuen Aufgaben“ 5.2.1. Agentur
für das Europäische GNSS (GSA) Mit dem Vorschlag der Kommission für eine neue
GNSS-Verordnung (KOM(2011) 814), in dem ein neues Lenkungsschema für die
Programme „EGNOS“ und „Galileo“ sowie eine geänderte Finanzierung im Zeitraum
2014-2020 angeregt wird, werden der GSA für den Zeitraum 2014-2018 „neue
Aufgaben“ zugewiesen. Um dem Europäischen Parlament und dem Rat einen
vollständigen Überblick über die Bedingungen zu ermöglichen, unter denen die
GSA die neuen Aufgaben ausführen wird, die ihr mit dem neuen Lenkungsschema
übertragen werden, hat die Kommission am 6. Februar 2013 einen
Vorschlag zur Änderung der GSA-Verordnung (EU) Nr. 912/2010
(COM(2013) 40) angenommen. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue
Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2018 48 zusätzliche
Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Dies
umfasst 3 Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen, die bereits als
Teil des Beitrags der GSA zum 5 %-igen Personalabbau vorgesehen waren.
Damit und mit der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird sich die Gesamtzahl
der Planstellen von 77 Stellen im Jahr 2013 auf 120 Stellen im Jahr
2020 erhöhen. Ferner erhöht sich der EU-Beitrag an die Agentur
infolge der einmaligen Kosten für Bauarbeiten am neuen Standort in Prag (in
Höhe von 2,9 Mio. EUR im Jahr 2015 und 0,6 Mio. EUR im
Jahr 2016). Auf die einmaligen Baukosten folgt eine Erhöhung der
jährlichen laufenden Kosten ab Mitte 2016 um 0,5 Mio. EUR sowie
1,3 Mio. EUR jährliche Mietkosten. Ferner sind IT-Infrastrukturkosten
für die Galileo-Sicherheitsüberwachungszentren (GSMC) im Vereinigten Königreich
und in Frankreich in Höhe von 1,2 Mio. EUR für die Fertigstellung der
IT-Systeme im Jahr 2014 und 1 Mio. EUR für den Austausch von
Servern im Jahr 2018 vorgesehen. Der erhöhte Beitrag für die GSA geht
zulasten der Mittelausstattung des Programms „Galileo“. 5.2.2. Europäische
Agentur für Flugsicherheit (EASA) Die EASA wird für
den Zeitraum 2015-2018 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft,
insbesondere aufgrund ihrer in der Gründungsverordnung vorgesehen neuen
Aufgaben im Zusammenhang mit Drittlandsbetreibern und aufgrund der Aufgaben im
Zusammenhang mit ferngesteuerten Luftfahrtsystemen (RPAS). Angesichts der
Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum
2014-2017 16 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden
Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der
jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von
692 Stellen im Jahr 2013 auf 639 Stellen im Jahr 2020
sinken. Schließlich werden zusätzliche Mittel für das Bauvorhaben der EASA
benötigt, dessen Kosten sich in den Jahren 2015 und 2016 auf jeweils
1,5 Mio. EUR belaufen werden. 5.2.3. Europäische
Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) Die Verordnung (EU) Nr. 100/2013 erweitert
die Aufgaben der EMSA insbesondere im Hinblick auf eine leichtere Errichtung
eines Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen. Aus diesem Grund wird die
EMSA bis zum Jahr 2015 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft.
Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können
ihr im Zeitraum 2014-2015 2 zusätzliche Planstellen sowie die
entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von
5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der
Planstellen von 213 Stellen im Jahr 2013 auf 195 Stellen im
Jahr 2020 sinken. Der EU-Beitrag für die EMSA erhöht sich in diesem
Zeitraum aufgrund des Finanzierungsbedarfs für das von der EMSA durchgeführte
Programm „Maßnahmen zur Bekämpfung von Meeresverschmutzung“, das gemäß dem
Verordnungsvorschlag COM(2013) 174 bis zum Jahr 2020 fortlaufend
intensiviert wird. Schließlich sind Mittel für 3 zusätzliche
Vertragsbedienstete veranschlagt, die ab 2016 im Rahmen des Programms
„Copernicus“ eingestellt werden müssen. 5.2.4. Europäische
Eisenbahnagentur (ERA) Die Einstufung der ERA als „Agentur mit neuen
Aufgaben“ ergibt sich daraus, dass im Jahr 2015 voraussichtlich die mit dem
Vorschlag COM(2013) 27 im Entwurf vorgelegte neue Verordnung in Kraft
treten wird. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen
wird, können ihr im Zeitraum 2014-2018 18 zusätzliche Planstellen
zugewiesen werden. Die zusätzlich zu gewährenden Stellen sollen sich laut Verordnungsentwurf
über Gebühren finanzieren. Mit dem Personalabbau von 5 % und der
jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von
143 Stellen im Jahr 2013 auf 148 Stellen im Jahr 2020
ansteigen. Die Höhe des EU-Beitrags spiegelt die Zahlen des Finanzbogens wider,
der dem Verordnungsentwurf beigefügt ist. 5.2.5. Europäische
Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) Mit der am 21. Mai 2013 angenommenen
Verordnung (EU) Nr. 526/2013 werden das Mandat der Agentur sowie ihr
Aufgabenbereich erweitert. Die neuen Aufgaben umfassen insbesondere die
Entwicklung der Cybersicherheitspolitik (Studien, Forschung und Analysen), den
Aufbau von Fähigkeiten in den Mitgliedstaaten und den Organen und Einrichtungen
der EU (EU CERT), die Veranstaltung von Fortbildungen auf dem Gebiet der
Netz- und Informationssicherheit für die einschlägigen öffentlichen Stellen und
den Aufbau eines europäischen Frühwarnsystems. Aus diesem Grund wird die ENISA
bis zum Jahr 2016 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft und gilt
dann ab dem Jahr 2017 als „Agentur mit Normalbetrieb“. Angesichts der
Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im
Zeitraum 2014-2017 5 zusätzliche Planstellen zugewiesen werden. Mit dem
Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird
die Gesamtzahl der Planstellen im Zeitraum 2014-2017 um 1 Stelle
ansteigen und danach wieder auf die Stellenzahl von 2013 (47 Stellen)
sinken. Der EU-Beitrag ist das Ergebnis der Entwicklung des Stellenplans, der Einstellung
externen Personals und der Effizienzvorteile, die sich infolge der
Umstrukturierung der Agentur erzielen lassen. 5.2.6. Agentur
für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) Im Zeitraum 2014-2016 wird die ACER aufgrund von neuen Aufgaben, die
ihr im Rahmen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des
Energiemarkts (REMIT, Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) und der Verordnung zu
Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E Leitlinien,
Verordnung (EU) Nr. 347/2013) übertragen wurden, als „Agentur mit neuen
Aufgaben“ eingestuft. Der EU-Beitrag an die Agentur erhöht sich ab dem
Jahr 2014, da die laufenden Instandhaltungskosten für die im Rahmen der
REMIT-Verordnung erforderliche IT-Infrastruktur (die sich auf 1,5 Mio. EUR
jährlich belaufen) gedeckt werden müssen und sich ihre Personalausstattung
erhöht. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue
Aufgaben übernehmen wird, die sich aus den TEN-E Leitlinien ergeben
(hauptsächlich Ermittlung und Überwachung von Projekten im Bereich der Erdgas-
und Elektrizitätsinfrastruktur, die von gemeinsamem Interesse sind), können ihr
im Zeitraum 2014-2017 8 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden
Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der
jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von
49 Stellen im Jahr 2013 auf 52 Stellen im Jahr 2020
ansteigen. 5.2.7. Europäische
Umweltagentur (EUA) Die EUA wurde als potenzielle Koordinatorin für
die Umsetzung der Copernicus-Landüberwachungsdienste ausgewählt, da sie auf
eine langjährige Erfahrung im Rahmen des Land-Cover-Projekts „Corine“ und
anderen ersten operativen Tätigkeiten des GMES (Vorläufer des
Landüberwachungsdienstes) aufbauen kann. Um dieser neue Aufgabe Rechnung zu
tragen soll die Rechtsgrundlage der Agentur geändert werden, und die EUA wird
im Jahr 2016 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft. Die neue Aufgabe
wird allein durch die Einstellung 5 zusätzlicher Vertragsbediensteter
bewältigt werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe
an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 138 Stellen im
Jahr 2013 auf 124 Stellen im Jahr 2018 sinken. 5.2.8. Europäische
Arzneimittel-Agentur (EMA) Angesichts zusätzlichen Tätigkeiten, die der
Agentur im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des
Pharmakovigilanz-Rechtsrahmens (Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 und
Richtlinie 2010/84/EU) im Jahr 2010 mit Wirkung vom Juli 2012
übertragen wurden, wird die EMA als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft.
Das Europäische Parlament und der Rat haben Aufgaben hinzugefügt, die im
Vergleich zum ursprünglichen Finanzbogen zusätzliche Ressourcen erfordern, vor
allem im Hinblick auf ihre Zuständigkeit für in den Mitgliedstaaten zugelassene
Arzneimittel und auf den Ausbau ihrer Kompetenzen bei zentral zugelassenen
Arzneimitteln. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben
übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2015-2018 38 zusätzliche
Planstellen zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der
jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von
611 Stellen im Jahr 2013 auf 588 Stellen im Jahr 2020
sinken. Derzeit werden etwa 80 % des Haushalts der
EMA durch Gebühren gedeckt und dieser Anteil wird sich im Zeitraum von
2014-2020 voraussichtlich noch erhöhen. Da alle neuen
Pharmakovigilanztätigkeiten voll und ganz durch zusätzliche Gebühren finanziert
werden und sich die Gebührenzahlungen der Wirtschaft auf den aus dem
EU-Haushalt zu entrichtenden Ausgleichsbeitrag auswirken, bleibt der effektive
EU-Beitrag laut den prognostizierten Zahlen in diesem Zeitraum weitgehend
stabil. 5.2.9. Europäische
Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) Für den Zeitraum 2014-2018 wird Frontex als
„Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft, da sie im Rahmen der Errichtung eines
Europäischen Grenzüberwachungssystems neue Aufgaben übernehmen soll
(EUROSUR-Verordnung, KOM(2011) 873). Angesichts der Tatsache, dass die
Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2018
8 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel
zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe
an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 153 Stellen im Jahr 2013
auf 145 Stellen im Jahr 2020 sinken. Der „Normalbetrieb“ wird
voraussichtlich 2019 und 2020 erreicht. Angesichts der für EUROSUR anfallenden operativen Ausgaben wird sich
der EU-Beitrag für Frontex im Jahr 2014 um 3 Mio. EUR erhöhen.
Die Erhöhung wird im Jahr 2015 5 Mio. EUR, im Jahr 2016
7,5 Mio. EUR und ab 2017 jeweils 10 Mio. EUR betragen. Ab
2015 ist außerdem eine weitere Aufstockung um 3 Mio. EUR vorgesehen,
um Frontex’ Leistungsfähigkeit gegenüber dem anhaltenden Migrationsdruck an den
Außengrenzen der Europäischen Union auszubauen. 5.2.10. Europäisches
Polizeiamt (Europol) Das Europol wird
infolge des Vorschlags zur Änderung seiner Gründungsverordnung
(COM(2013) 172 und 173) als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft. Im
Rahmen dieser Änderung können derzeit der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL)
übertragene Tätigkeiten zusammengelegt und bis zum Jahr 2020 Synergieeffekte
und Einsparungen von geschätzt 17 Mio. EUR erzielt werden.
Andererseits soll das Mandat von Europol um zwei neue Aufgaben erweitert werden:
Fortbildungsprogramme für Strafverfolgungsbehörden und Errichtung eines
Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. Angesichts der
Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im
Zeitraum 2014-2018 15 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden
Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der
jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von
457 Stellen im Jahr 2013 auf 427 Stellen im Jahr 2020
sinken. Ferner wird der EU-Beitrag an die Agentur im Jahr 2015 um
12,5 Mio. EUR erhöht, um die IT-Tools weiterzuentwickeln, die zur
Wahrnehmung ihres erweiterten Mandats erforderlich sind. Dies gilt sowohl für
IKT-Tools zur Datenerfassung und Datenverarbeitung als auch für IKT-Tools im
Zusammenhang mit Cyberkriminalität. 5.2.11. Europäische
Polizeiakademie (CEPOL) Die CEPOL wird als „Agentur im Normalbetrieb“
eingestuft, obwohl ihr Personal nach seinem Wechsel zu Europol
(COM(2013) 172 und 173) an den Fortbildungsprogrammen für Strafverfolgungsbehörden
arbeiten wird, die 2015 und 2016 anlaufen sollen. Die durch die geplante
Zusammenlegung mit Europol erzielten Effizienzvorteile wirken sich auch auf die
Personalausstattung der CEPOL aus. Infolgedessen bleibt die Gesamtzahl der
Planstellen im Zeitraum mit 28 Stellen auf dem Niveau von 2013 mit der
vorübergehenden Abgabe einer Stelle im Zeitraum von 2014-2017. 5.2.12. Europäische
Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) Die Eurojust wird ab 2014 als „Agentur im
Normalbetrieb“ eingestuft und behält diese Einstufung während des gesamten
Zeitraums. Der Vorschlag, den Gründungsrechtsakt von Eurojust zu reformieren,
den die Kommission zusammen mit dem Vorschlag zur Einrichtung einer
Europäischen Staatsanwaltschaft (siehe unten) annehmen dürfte, konzentriert
sich auf die Lenkungsstruktur von Eurojust. Mit dem Personalabbau von 5 %
und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der
Planstellen von Eurojust von 213 Stellen im Jahr 2013 auf
191 Stellen im Jahr 2020 sinken. Der EU-Beitrag für Eurojust im
Zeitraum 2014-2020 entspricht ihrer Einstufung als „Agentur im Normalbetrieb“.
Allerdings sind für die Kofinanzierung des neuen Bauvorhabens von Eurojust
zusätzliche Mittel in Höhe von 10,9 Mio. EUR im Jahr 2015 und
von 7,25 Mio. EUR im Jahr 2016 erforderlich. 5.3. Von
der Kommission vorgeschlagene neue Einrichtungen Die vorliegende Mitteilung soll lediglich einen
Überblick über die Mittelausstattung für die bereits existierenden dezentralen
Agenturen geben und geht daher nicht auf neu zu schaffende Einrichtungen der EU
ein. Hinsichtlich der Finanzplanung ist jedoch zu beachten, dass neu zu
schaffende Einrichtungen aus dem EU-Haushalt zu finanzieren sind und ihre
Finanzierung innerhalb der Richtbeträge für Agenturausgaben der einzelnen
Rubriken möglich sein muss. In diesem Abschnitt wird kurz auf zwei
Rechtsaktvorschläge zur Schaffung neuer Einrichtungen der EU eingegangen, die
die Kommission derzeit erwägt: ein Europäischer Abwicklungsausschuss und eine
Europäische Staatsanwaltschaft. 5.3.1. Europäischer
Abwicklungsausschuss Die Kommission hat
einen Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Abwicklungsausschusses
angenommen.[16] Dieser Ausschuss wird wahrscheinlich
2014 geschaffen und soll bis Ende 2014 seine Arbeit in vollem Umfang
aufnehmen. Der Ausschuss soll vollständig aus Beiträgen des Bankensektors
finanziert werden, so dass ein Beitrag seitens der EU nicht erforderlich sein
wird. Die Einrichtung des Ausschusses wird sich daher nicht auf den Richtbetrag
für Agenturausgaben der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit im Dienste
von Wachstum und Beschäftigung) auswirken. Für die Personalausstattung des
Ausschusses wird von 309 Vollzeitäquivalenten in Form von Planstellen, Vertragsbediensteten
und abgeordneten nationalen Sachverständigen ausgegangen. Die für den neuen
Ausschuss erforderlichen Stellen sind von dem Personalabbau von 5 % nicht
betroffen. 5.3.2. Europäische
Staatsanwaltschaft Die Kommission
erwägt, im Juli 2013 einen Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen
Staatsanwaltschaft anzunehmen. Laut Vorschlag sollen die Aufgaben und
Ressourcen dieser neuen Einrichtung schrittweise aufgebaut werden und sich
diese Einrichtungsphase noch über das Jahr 2020 hinaus erstrecken. Die
Europäische Staatsanwaltschaft sollte derart organisiert werden, dass ihre
Verwaltungs- und Unterstützungsressourcen mit Eurojust (die gemäß
Artikel 86 AEUV zu ihrer Einsetzung beitragen soll) geteilt werden
und dass für ihre Ermittlungsfunktionen Mitarbeiter des OLAF zur Verfügung gestellt
werden. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll im Rahmen der Rubrik 3 (Sicherheit
und Unionsbürgerschaft) vollständig aus dem Haushalt der EU finanziert
werden. Der allmählich ansteigende Finanzierungsbeitrag aus dem EU-Haushalt
muss innerhalb der für diese Rubrik geltenden Richtbeträge für Agenturausgaben
für den Zeitraum 2014-2020 erfolgen. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird
sich allerdings nur unwesentlich auf den Haushalt auswirken, da die
Umschichtungen von der Rubrik 5 (Verwaltung) vorgenommen werden. 6. Ausblick Gegenstand dieser Mitteilung ist die Finanz- und
Personalplanung für die dezentralen Agenturen bis 2020. Diese Planung schließt
nicht aus, dass bestimmte Aufgaben möglicherweise weniger Ressourcen
beanspruchen als vorgesehen, denn die Agenturen erzielen möglicherweise
Effizienzvorteile. Andererseits ist ebenfalls nicht auszuschließen, dass
infolge der fortlaufenden Entwicklung der politischen Maßnahmen der EU
bestehende Agenturen für zusätzliche Kompetenzen in Anspruch genommen werden.
Gesetzgebungsvorschläge, mit denen der Aufgabenbereich bestehender Agenturen
geändert wird, werden die in der vorliegenden Mitteilung dargelegte Finanz- und
Personalplanung erfüllen müssen. Jeder neue Vorschlag, der zusätzliche
Humanressourcen für bestehende Agenturen erfordert, setzt voraus, dass
gleichzeitig entsprechende Kürzungen in den Stellenplänen anderer Agenturen
(bzw. der Kommission, wenn die Kommission Aufgaben an eine Agentur überträgt)
vorgeschlagen werden. In dieser Hinsicht müssen die Agenturen – wie alle
anderen EU-Organe und -Einrichtungen auch – ihre Effizienz verbessern und
gegebenenfalls Personal umschichten, insbesondere von Koordinierungs- und
Unterstützungsfunktionen auf operative Tätigkeiten. Synergien zwischen
Agenturen sollten angestrebt werden, um die verfügbaren Ressourcen bestmöglich
einzusetzen und eine effiziente und wirksame Verwaltung der Agenturen zu
gewährleisten. Die Synergiebestrebungen könnten auch dazu führen, dass
bestehende Agenturen zusammengelegt werden, wie im Beispiel des jüngsten
Vorschlags zur Zusammenlegung von Europol und CEPOL. Wie im Fahrplan der Kommission für die
Weiterverfolgung des Gemeinsamen Ansatzes in Bezug auf die dezentralen
Agenturen vorgesehen, sucht die Kommission aktiv nach Möglichkeiten, die
Unterstützungstätigkeiten, die sie den Agenturen derzeit anbietet, in ihrem
Ausmaß und Umfang zu erweitern – beispielsweise auf Bereiche der
Personalverwaltung, der Buchführung und des Finanzwesens – damit die Agenturen
ihre Verwaltungskosten reduzieren können und in die Lage versetzt werden, mit
den verfügbaren Ressourcen die Ergebnisse zu erzielen, die von ihnen erwartet
werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die für dezentrale Agenturen
geltende Rahmenfinanzregelung überarbeiten, um den Agenturen effizientere
Berichts- und Finanzverwaltungsinstrumente an die Hand zu geben. Die Kommission beabsichtigt auf der Grundlage der
vorliegenden Mitteilung, das in Nummer 47 der Interinstitutionellen
Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[17] vorgesehene Verfahren
einzuleiten. Anhang I Übersicht
2014-2020: Dezentrale Agenturen der Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit
im Dienste von Wachstum und Beschäftigung (in Mio. EUR) Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushaltslinie || Standort || eingerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben 2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Chemikalienrecht || 02 03 03 || Helsinki || 2006 || 2014-2020 || 0 || 0 || 67,879 || 76,805 || 75,533 || 24,517 || 67,224 || 67,682 || 379,640 || Teilweise selbst-finanziert Genehmigter Personalbestand || || || || || 451 || 441 || 431 || 420 || 410 || 404 || 404 || 404 || Agentur für das Europäische GNSS (GSA) || 02 05 11 || Prag || 2004 || 2019-2020 || 14,159 || 24,651 || 26,840 || 28,350 || 27,847 || 30,848 || 30,722 || 30,964 || 200,222 || von der Kommission übertragene Planstellen Genehmigter Personalbestand || (02 05 02) || (Brüssel) || || || 77 || 96 || 102 || 113 || 116 || 118 || 119 || 120 || || Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) || 04 03 11 || Dublin || 1975 || 2014-2020 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,779 || 21,195 || 143,829 || Genehmigter Personalbestand || (04 04 03) || || || || 101 || 99 || 97 || 95 || 93 || 91 || 91 || 91 || || Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) || 04 03 12 || Bilbao || 1994 || 2014-2020 || 14,678 || 14,095 || 14,679 || 14,679 || 14,679 || 14,973 || 15,273 || 15,579 || 103,957 || Genehmigter Personalbestand || (04 04 04) || || || || 44 || 43 || 42 || 41 || 40 || 40 || 40 || 40 || || Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) || 06 02 02 || Köln || 2002 || 2014, 2019-2020 || 34,862 || 34,174 || 36,370 || 36,370 || 34,870 || 34,870 || 35,568 || 36,279 || 248,501 || Teilweise selbst-finanziert Genehmigter Personalbestand || (06 02 01) || || || || 692 || 678 || 672 || 662 || 650 || 639 || 639 || 639 || Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) || 06 02 03 || Lissabon || 2002 || 2016-2020 || 55,892 || 50,453 || 52,656 || 53,879 || 55,083 || 56,963 || 57,984 || 59,692 || 386,710 || davon: Maßnahmen zur Bekämpfung von Meeresverschmutzung || 06 02 03 02 || || || || 22,663 || 19,675 || 20,600 || 21,600 || 22,800 || 24,675 || 25,050 || 26,100 || 160,500 || Genehmigter Personalbestand || (06 02 02) || || || || 213 || 210 || 207 || 202 || 198 || 195 || 195 || 195 || || Europäische Eisenbahnagentur (ERA) || 06 02 04 || Lille || 2004 || 2015-2020 || 25,007 || 25,007 || 25,613 || 26,000 || 26,000 || 26,250 || 26,500 || 26,750 || 182,120 || Genehmigter Personalbestand || (06 02 08) || Valenciennes || || || 143 || 140 || 137 || 134 || 139 || 148 || 148 || 148 || || Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) || 09 02 03 || Heraklion || 2004 || 2017-2020 || 8,335 || 8,822 || 9,372 || 10,120 || 10,322 || 10,529 || 10,739 || 10,954 || 70,859 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 47 || 48 || 48 || 48 || 48 || 47 || 47 || 47 || || Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) - Büro || 09 02 04 || Riga || 2009 || 2014-2020 || 4,191 || 4,163 || 4,163 || 4,246 || 4,246 || 4,331 || 4,418 || 4,506 || 30,073 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 16 || 16 || 15 || 15 || 14 || 14 || 14 || 14 || || Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) || 12 03 02 || London || 2010 || 2019-2020 || 10,387 || 11,304 || 12,021 || 13,104 || 14,115 || 15,123 || 15,683 || 15,997 || 97,349 || Nationale Kofinanzierung Genehmigter Personalbestand || (12 04 02) || || || || 93 || 103 || 111 || 125 || 134 || 145 || 145 || 145 || Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) || 12 03 03 || Frankfurt || 2010 || 2019-2020 || 7,507 || 7,514 || 7,763 || 8,134 || 8,676 || 9,365 || 9,734 || 9,929 || 61,117 || Nationale Kofinanzierung Genehmigter Personalbestand || (12 04 03) || || || || 80 || 84 || 87 || 92 || 101 || 112 || 112 || 112 || Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) || 12 03 04 || Paris || 2010 || 2019-2020 || 8,697 || 9,077 || 9,603 || 10,099 || 10,888 || 11,876 || 12,377 || 12,624 || 76,543 || Nationale Kofinanzierung Genehmigter Personalbestand || (12 04 04) || || || || 121 || 128 || 133 || 138 || 150 || 163 || 163 || 163 || Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) || 15 02 11 || Thessaloniki || 1975 || 2014-2020 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,783 || 18,138 || 123,091 || Genehmigter Personalbestand || (15 02 25) || || || || 100 || 98 || 96 || 94 || 92 || 91 || 91 || 91 || || Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) || 32 02 10 || Ljubljana || 2009 || 2017-2020 || 8,941 || 10,880 || 11,266 || 11,492 || 11,492 || 11,492 || 11,722 || 11,957 || 80,301 || IT-Ausgaben Genehmigter Personalbestand || (32 04 10) || || || || 49 || 54 || 54 || 54 || 53 || 52 || 52 || 52 || Dezentrale Agenturen der Teilrubrik 1a insgesamt || || || || || 230,462 || 237,944 || 316,031 || 331,083 || 331,559 || 288,942 || 336,506 || 342,246 || 2 184,310 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 2 227 || 2 238 || 2 232 || 2 233 || 2 238 || 2 259 || 2 260 || 2 261 || || Übersicht
2014-2020: Dezentrale Agenturen der Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum:
Natürliche Ressourcen (in Mio. EUR) Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben 2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Maßnahmen im Biozidbereich || 07 02 05 01 || Helsinki || 2012 || 2016, 2018-2020 || 6,071 || 5,064 || 5,789 || 2,435 || 2,435 || 2,226 || 0,000 || 0,000 || 17,948 || Teilweise selbst-finanziert Genehmigter Personalbestand || (07 03 60) || || || || 47 || 48 || 48 || 47 || 47 || 47 || 53 || 54 || Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung || 07 02 05 02 || Helsinki || 2012 || 2016, 2018-2020 || 1,562 || 1,297 || 1,222 || 1,151 || 1,183 || 1,142 || 1,142 || 1,142 || 8,279 || Genehmigter Personalbestand || (07 03 70) || || || || 5 || 6 || 6 || 6 || 6 || 7 || 7 || 7 || || Europäische Umweltagentur (EUA) || 07 02 06 || Kopenhagen || 1990 || 2014-2015, 2017-2020 || 36,309 || 36,309 || 36,309 || 36,809 || 36,809 || 36,809 || 37,545 || 38,296 || 258,888 || Genehmigter Personalbestand || (07 03 09) || || || || 138 || 135 || 132 || 129 || 126 || 124 || 124 || 124 || || Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) || 11 06 64 || Vigo || 2005 || 2014-2020 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,401 || 9,590 || 65,077 || Genehmigter Personalbestand || (11 08 05) || || || || 54 || 53 || 52 || 51 || 49 || 48 || 48 || 48 || || Dezentrale Agenturen der Rubrik 2 insgesamt || || || || || 53,159 || 51,888 || 52,537 || 49,612 || 49,644 || 49,394 || 48,089 || 49,028 || 350,192 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 244 || 242 || 238 || 233 || 228 || 226 || 232 || 233 || || Übersicht 2014-2020:
Dezentrale Agenturen der Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft (in Mio. EUR) Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamtbeitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben 2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) || 17 03 10 || Stockholm || 2004 || 2014-2020 || 56,727 || 56,766 || 56,766 || 56,766 || 56,766 || 56,766 || 57,901 || 59,059 || 400,791 || Genehmigter Personalbestand || (17 03 03) || || || || 198 || 194 || 190 || 186 || 182 || 180 || 180 || 180 || || Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) || 17 03 11 || Parma || 2002 || 2014-2020 || 76,000 || 77,333 || 77,333 || 77,333 || 77,333 || 77,333 || 77,880 || 80,457 || 546,003 || Genehmigter Personalbestand || (17 03 07) || || || || 351 || 344 || 337 || 330 || 323 || 319 || 319 || 319 || || Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) || 17 03 12 || London || 1993 || 2019-2020 || 39,230 || 39,230 || 40,015 || 40,815 || 40,029 || 40,174 || 40,978 || 41,798 || 283,038 || Teilweise selbst-finanziert davon: spezieller Beitrag für Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“) || 17 03 12 02 || || || || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 42,000 Genehmigter Personalbestand || (17 03 10) || || || || 611 || 599 || 599 || 599 || 593 || 588 || 588 || 588 || Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) || 18 02 03 || Warschau || 2004 || 2019-2020 || 79,500 || 80,910 || 86,112 || 88,774 || 91,274 || 91,274 || 93,099 || 94,961 || 626,405 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 153 || 152 || 151 || 149 || 146 || 145 || 145 || 145 || || Europäisches Polizeiamt (Europol) || 18 02 04 || Den Haag || 1995 || 2014, 2019-2020 || 82,562 || 82,212 || 94,714 || 94,716 || 94,718 || 94,720 || 96,614 || 98,546 || 656,589 || Zusammen-legung mit CEPOL Genehmigter Personalbestand || (18 05 02) || || || || 457 || 448 || 443 || 439 || 432 || 427 || 427 || 427 || || Europäische Polizeiakademie (CEPOL) || 18 02 05 || Bramshill || 2005 || 2014, 2017-2020 || 8,450 || 8,305 || 8,471 || 8,641 || 8,813 || 9,126 || 9,308 || 9,495 || 62,159 || Zusammen-legung mit Europol Genehmigter Personalbestand || (18 05 05) || || || || 28 || 27 || 27 || 27 || 27 || 28 || 28 || 28 || || Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) || 18 02 06 || Lissabon || 1993 || 2014-2020 || 15,550 || 14,794 || 14,794 || 14,794 || 14,794 || 14,794 || 15,090 || 15,392 || 104,452 || Genehmigter Personalbestand || (18 05 11) || || || || 84 || 82 || 80 || 79 || 77 || 76 || 76 || 76 || || Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu.LISA) || 18 02 07 || Tallinn-Straßburg || 2011 || 2017-2020 || 41,000 || 59,380 || 83,064 || 84,727 || 84,742 || 85,700 || 87,414 || 89,163 || 574,190 || Bauaus-gaben Genehmigter Personalbestand || (18 02 11) || || || || 120 || 120 || 120 || 118 || 115 || 113 || 113 || 113 || || Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) || 18 03 02 || Valletta || 2010 || 2016-2020 || 12,000 || 14,526 || 15,032 || 15,333 || 15,639 || 15,952 || 16,271 || 16,596 || 109,349 || Genehmigter Personalbestand || (18 03 14) || || || || 45 || 49 || 51 || 51 || 51 || 51 || 51 || 51 || || Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) || 33 02 06 || Wien || 2007 || 2014-2020 || 21, 246 || 21,229 || 21,229 || 21,229 || 21,229 || 21,654 || 22,088 || 22,530 || 151,188 || Genehmigter Personalbestand || (33 02 03) || || || || 78 || 75 || 73 || 72 || 70 || 70 || 70 || 70 || || Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) || 33 02 07 || Wilna || 2006 || 2014-2020 || 7,478 || 7,340 || 7,628 || 7,628 || 7,628 || 7,781 || 7,937 || 8,096 || 54,038 || Genehmigter Personalbestand || (33 06 03) || || || || 30 || 29 || 28 || 27 || 26 || 26 || 26 || 26 || || Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) || 33 03 04 || Den Haag || 2002 || 2014-2020 || 32,359 || 32,450 || 43,350 || 39,700 || 32,450 || 32,450 || 33,099 || 33,761 || 247,260 || Bauaus-gaben Genehmigter Personalbestand || (33 03 02) || || || || 213 || 209 || 205 || 200 || 195 || 191 || 191 || 191 || Dezentrale Agenturen der Rubrik 3 insgesamt || || || || || 471,661 || 494,825 || 548,507 || 550,455 || 545,415 || 547,724 || 558,680 || 569,854 || 3 815, 460 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 2 368 || 2 328 || 2 304 || 2 277 || 2 237 || 2 214 || 2 214 || 2 214 || || Übersicht 2014-2020:
Dezentrale Agenturen der Rubrik 4 – Europa in der Welt (in Mio. EUR) Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben 2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) || 15 02 12 || Turin || 1990 || 2014-2020 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,546 || 20,957 || 142,222 || Genehmigter Personalbestand || (15 02 27) || || || || 96 || 94 || 92 || 90 || 88 || 86 || 86 || 86 || Dezentrale Agenturen der Rubrik 4 insgesamt || || || || || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,546 || 20,957 || 142,222 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 96 || 94 || 92 || 90 || 88 || 86 || 86 || 86 || || Übersicht
2014-2020: Dezentrale Agenturen der Rubrik 5 – Verwaltung (in Mio. EUR) Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben 2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union || 31 01 10 || Luxemburg || 1994 || 2014-2020 || || || || || || || || || || Selbst-finanziert Genehmigter Personalbestand || (31 01 09) || || || || 206 || 203 || 200 || 197 || 195 || 193 || 193 || 193 || Dezentrale Agenturen der Rubrik 5 insgesamt || || || || || || || || || || || || || || Genehmigter Personalbestand || || || || || 206 || 203 || 200 || 197 || 195 || 193 || 193 || 193 || || Übersicht
2014-2020: Selbstfinanzierte dezentrale Agenturen (in Mio. EUR) Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben 2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) || || Alicante || 1993 || 2014-2020 || || || || || || || || || || Selbst-finanziert Genehmigter Personalbestand || || || || || 861 || 844 || 827 || 810 || 792 || 775 || 775 || 774 || Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) || || Angers || 1994 || 2014-2020 || || || || || || || || || || Selbst-finanziert Genehmigter Personalbestand || || || || || 48 || 47 || 46 || 45 || 44 || 43 || 43 || 43 || Selbstfinanzierte dezentrale Agenturen insgesamt || || || || || || || || || || || || || || Genehmigter Personalbestand || || || || || 909 || 891 || 873 || 855 || 836 || 818 || 818 || 817 || || Übersicht
2014-2020: Dezentrale Agenturen insgesamt (in Mio. EUR) Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben 2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 Dezentrale Agenturen insgesamt || || || || || 775,426 || 804,801 || 937,218 || 951,293 || 946,760 || 906,204 || 963,821 || 982,085 || 6 492,184 || Genehmigter Personalbestand || || || || || 6 050 || 5 996 || 5 939 || 5 885 || 5 822 || 5 796 || 5 803 || 5 804 || || Anhang II Agentur || Geplante Stellenzahl im Jahr 2020 Anzahl der Planstellen im Jahr 2013 (1) || Personalabbau von 5 % (2) || Jährliche Abgabe an den Stellenpool von 1 % (3) || Zuweisung aus dem Stellenpool (4) || Veränderung 2014-2020 insgesamt (5 = 4 - 2 - 3) || Anzahl der Planstellen im Jahr 2020 (6 = 1 + 5) ECHA – Maßnahmen im Chemikalienbereich: || 451 || - 18,0 || - 29,0 || - || - 47 || 404 GSA || 77 || - 1,0 || - 4,0 || + 48 || + 43 || 120 Eurofound || 101 || - 5,0 || - 5,0 || - || - 10 || 91 EU-OSHA || 44 || - 2,0 || - 2,0 || - || - 4 || 40 EASA || 692 || - 34,5 || - 34,5 || + 16 || - 53 || 639 EMSA || 213 || - 8,5 || - 11,5 || + 2 || - 18 || 195 ERA || 143 || - 6,0 || - 7,0 || + 18 || + 5 || 148 ENISA || 47 || - 2,5 || - 2,5 || + 5 || - || 47 GEREC - Büro || 16 || - 1,0 || - 1,0 || - || - 2 || 14 EBA || 93 || - 4,5 || - 5,5 || + 62 || + 52 || 145 EIOPA || 80 || - 4,0 || - 4,0 || + 40 || + 32 || 112 ESMA || 121 || - 6,0 || - 6,0 || + 54 || + 42 || 163 CEDEFOP || 100 || - 4,0 || - 5,0 || - || - 9 || 91 ACER || 49 || - 2,5 || - 2,5 || + 8 || + 3 || 52 ECHA – Maßnahmen im Biozidbereich: || 47 || - 2,5 || - 2,5 || + 12 || + 7 || 54 ECHA – Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung || 5 || - || - || + 2 || + 2 || 7 EUA || 138 || - 7,0 || - 7,0 || - || - 14 || 124 EFCA || 54 || - 2,5 || - 3,5 || - || - 6 || 48 ECDC || 198 || - 8,0 || - 10,0 || - || - 18 || 180 EFSA || 351 || - 13,5 || - 18,5 || - || - 32 || 319 EMA || 611 || - 30,5 || - 30,5 || + 38 || - 23 || 588 Frontex || 153 || - 7,5 || - 8,5 || + 8 || - 8 || 145 Europol || 457 || - 23,0 || - 22,0 || + 15 || - 30 || 427 CEPOL || 28 || - 1,5 || - 1,5 || + 3 || - || 28 EMCDDA || 84 || - 4,0 || - 4,0 || - || - 8 || 76 eu.LISA || 120 || - 6,0 || - 6,0 || + 5 || - 7 || 113 EASO || 45 || - 2,0 || - 2,0 || + 10 || + 6 || 51 FRA || 78 || - 4,0 || - 4,0 || - || - 8 || 70 EIGE || 30 || - 1,5 || - 2,5 || - || - 4 || 26 Eurojust || 213 || - 10,5 || - 11,5 || - || - 22 || 191 ETF || 96 || - 5,0 || - 5,0 || - || - 10 || 86 CdT || 206 || - 1,5 || - 11,5 || - || - 13 || 193 HABM || 861 || - 43,5 || - 43,5 || - || - 87 || 774 CPVO || 48 || - 2,5 || - 2,5 || - || - 5 || 43 Insgesamt || 6 050 || - 276 || - 316 || + 346 || - 246 || 5 804 Vor 2014 gestrichene Stellen || || - 27 || || || || Personalabbau von 5 % insgesamt || || - 303 || || || || Von der Kommission übertragene Stellen || || || 30 || || || Im Stellenpool insgesamt verfügbare Stellen || || || 346 || || || [1] KOM(2008) 135 vom 11.3.2008. [2] Nummer [23] des Entwurfs der interinstitutionellen
Vereinbarung. [3] Einschließlich Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Nr. 4/2013. [4] COM(2013) 450 vom 28.6.2013. [5] Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Bereich
Chemikalien, Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA),
Europäische Eisenbahnagentur (ERA), Europäisches Zentrum für die Prävention und
die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der
Europäischen Union (CdT). [6] Einschließlich des Harmonisierungsamtes für den
Binnenmarkt (HABM) und des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (CPVO), deren
Stellenpläne nicht im EU-Haushalt erfasst sind. [7] Der nach 2018 verbleibende begrenzte Bedarf an
zusätzlichen Stellen wird gedeckt, indem, wie im Finanzbogen des
Verordnungsvorschlags (COM(2013) 40) vorgesehen, Stellen von der
Kommission auf die GSA übertragen werden und indem die letzte Stelle für die
Maßnahmen im Biozidbereich der ECHA im Jahr 2020 zugewiesen wird. [8] Europäische Schulen des „Typs II“ sind einzelstaatliche
Schulen, an denen ein ähnlicher Lehrplan angeboten wird, wie an Europäischen
Schulen. [9] Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Europäische
Agentur für Flugsicherheit (EASA), Europäische Agentur für Netz- und
Informationssicherheit (ENISA), Europäische Umweltagentur (EEA), Europäisches
Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC), Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Europäische Polizeiakademie (CEPOL),
Europäisches Polizeiamt (EUROPOL), Europäische Stelle für justizielle
Zusammenarbeit (Eurojust) und Europäische Agentur für das Betriebsmanagement
von IT-Großsystemen (EU.LISA). [10] ABl. L 298 vom 26.10.2012. [11] 12 dieser Stellen wurden bereits im Haushalt 2013 gekürzt. [12] 6 dieser Stellen wurden bereits im Haushalt 2013 gekürzt. [13] 9 dieser Stellen wurden bereits im Haushalt 2013 gekürzt. [14] Da 27 Stellen bereits im Vorjahr gestrichen wurden,
ist die Gesamtzahl der Planstellen (6 050) um 303 - 27 = 276 Stellen zu kürzen.
In Anbetracht der 30 von der Kommission zu übertragenden Stellen, ergibt sich
eine endgültige Stellenzahl von 5 804. [15] In dieser Mitteilung wurde das Europäische Institut für
Gleichstellungsfragen (EIGE) der Rubrik 3 zugeordnet. [16] COM(2013) 520 vom 10.7.2013. [17] ABl. C 139 vom 14.6.2006. Die gleichen Bestimmungen
sind in Nummer [25] des Entwurfs der interinstitutionellen Vereinbarung
über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich für den Zeitraum 2014-2020
enthalten, über den bereits politische Einigung erzielt wurde.