52013DC0519

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Finanz- und Personalplanung für die dezentralen Agenturen im Zeitraum 2014-2020 /* COM/2013/0519 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung.................................................................................................................................... 3

2........... Aufgaben der Agenturen mit den verfügbaren Ressourcen erfüllen................................................ 5

2.1........ MFR 2014-2020: Zwänge für die Ressourcen der Agenturen...................................................... 5

2.2........ Abbau des Gesamtpersonalbestands und Schaffung eines Stellenpools......................................... 6

2.3........ Abgleich des Bedarfs bestimmter Agenturen mit den im Pool verfügbaren Ressourcen.................. 6

2.4........ Abgrenzung der Aufgaben und Ressourcen der Agenturen von denen der Kommission................. 7

2.5........ Finanzierung der Europäischen Schulen....................................................................................... 7

3........... Humanressourcen- und Finanzmittelplanung für Agenturen 2014-2020......................................... 8

3.1........ Wie wirkt sich die Kategorie einer Agentur auf ihre Ressourcen aus?........................................... 8

3.2........ Beiträge zum Stellenpool für „Agenturen im Normalbetrieb“ und für den „Normalbetrieb-Teil“ der „Agenturen mit neuen Aufgaben“........................................................................................................................ 8

3.3........ Stellenzuweisungen aus dem Stellenpool für „Agenturen in der Anlaufphase“ und für den Teil „Neue Aufgaben“ der „Agenturen mit neuen Aufgaben“................................................................................................. 8

4........... Wichtigste Ergebnisse................................................................................................................. 9

4.1........ 5 % Personalabbau über einen Zeitraum von fünf Jahren.............................................................. 9

4.2........ Stellenpool............................................................................................................................... 10

4.3........ Richtbeträge für Agenturbeiträge aus dem EU-Haushalt innerhalb der Obergrenzen des MFR.... 10

5........... Die Ergebnisse im Einzelnen...................................................................................................... 13

5.1........ „Agenturen in der Anlaufphase“................................................................................................ 13

5.2........ „Agenturen mit neuen Aufgaben“............................................................................................... 16

5.3........ Von der Kommission vorgeschlagene neue Einrichtungen........................................................... 19

6........... Ausblick................................................................................................................................... 20

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Finanz- und Personalplanung für die dezentralen Agenturen im Zeitraum 2014-2020

1.           Einleitung

Dezentrale Agenturen sind ein fester Bestandteil der Organisationsstruktur der Union. Sie sind an der Umsetzung verschiedener politischer Maßnahmen der Union beteiligt, unterstützen den Entscheidungsprozess, indem sie Fachkompetenzen bündeln, und tragen daneben zur Sichtbarkeit der Union in den EU-Mitgliedsstaaten bei. Über einen Zeitraum von 35 Jahren sind 32 dezentrale Agenturen eingerichtet worden, die unterschiedlichste Aufgaben wahrnehmen. Der Personalbestand der Agenturen und die von der EU an die Agenturen gezahlten Subventionen sind mit der Schaffung neuer Agenturen und der Ausweitung des Aufgabenbereichs der bestehenden Agenturen im Laufe der Zeit beträchtlich angewachsen.

Die Agenturen wurden nach Bedarf errichtet, und dieser Prozess war nicht von einem strategischen Gesamtkonzept ihrer Rolle und Stellung in der Union begleitet. Die von der Mitteilung der Kommission „Europäische Agenturen: Mögliche Perspektiven“[1] eingeleiteten Überlegungen mündeten in eingehende Beratungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission. Diese Überlegungen führten im Juli 2012 zur Billigung eines gemeinsamen Konzeptes im Hinblick auf dezentrale Agenturen insbesondere in Bezug auf die Lösung einer Reihe von Führungs- und Überwachungsfragen im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl der Agenturen. Die Einigung erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem durch Straffung der Tätigkeiten und stärkere Leistungsorientierung Effizienzgewinne erzielt werden sollten. Das gemeinsame Konzept wurde in einen speziellen Fahrplan umgesetzt, über den die Kommission das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig informiert.

Zur Erfüllung dieses umfassenden Konzepts im Hinblick auf dezentrale Agenturen wird in der vorliegenden Mitteilung die Planung für den Personalbestand und für die Finanzbeiträge für die einzelnen dezentralen Agenturen im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 dargelegt. Die Planung muss die Ausgabenobergrenzen des MFR beachten sowie den 5 %-igen Personalabbau über fünf Jahre berücksichtigen, der für alle Organe, Einrichtungen und Agenturen gilt, die im Entwurf der interinstitutionellen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich[2] enthalten sind, über den das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine Einigung erzielt haben. Die Kommission will sich auf dieser Grundlage mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf die Ressourcen verständigen, die für die dezentralen Agenturen mittelfristig benötigt werden.

Die Überwachung der Entwicklung der Verwaltungsausgaben und des Personalbestands sämtlicher Organe und Einrichtungen der EU liegt, wie die nachfolgenden Grafiken zeigen, im gemeinsamen Interesse. Sie veranschaulichen den kontinuierlichen Anstieg des EU-Gesamtbeitrags und der Gesamtzahl der in den dezentralen Agenturen seit 2000 verwendeten Planstellen. Dieser Anstieg ist teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Zahl der Agenturen von 12 im Jahr 2000 auf heute 32 angewachsen ist.

Der EU-Gesamtbeitrag zur Deckung der Ausgaben der dezentralen Agenturen ist von 95 Mio. EUR im Jahr 2000 um das Achtfache auf 775 Mio. EUR im Haushalt 2013 gestiegen.

Ebenso ist die Gesamtzahl der in den Stellenplänen der dezentralen Agenturen ausgewiesenen Stellen von 1 486 im Jahr 2000 um das Vierfache auf 6 050 im Haushalt 2013 gestiegen[3].

In der vorliegenden Mitteilung wird der Rahmen für die Entwicklung sowohl der Ausgaben als auch der Humanressourcen der dezentralen Agenturen nach Maßgabe des MFR festgelegt. Gleichzeitig wird auch auf die Bedürfnisse der vor Kurzem gegründeten Agenturen und die Bedürfnisse eingegangen, die sich für die Agenturen ergeben, denen der Gesetzgeber neue Aufgaben übertragen hat.

2.           Aufgaben der Agenturen mit den verfügbaren Ressourcen erfüllen

2.1.        MFR 2014-2020: Zwänge für die Ressourcen der Agenturen

Die Entwicklung der Finanzmittel und der Personalausstattung der dezentralen Agenturen ist für den Zeitraum von 2014-2020 von zwei allgemeinen Sachzwängen bestimmt: Einerseits sieht der neue MFR 2014-2020 Richtbeträge für die Agenturausgaben für jede Rubrik vor und andererseits soll der Personalbestand in den Agenturen über einen Zeitraum von fünf Jahren um 5 % verringert werden. Wie für die anderen EU-Mitarbeiter wird dies einhergehen mit einer Arbeitszeiterhöhung ohne eine entsprechende Gehaltserhöhung.

Um sicherzustellen, dass der Bedarf angesichts dieser Zwänge gedeckt wird, hat die Kommission die Agenturen nach ihrem Reifegrad und der voraussichtlichen Entwicklung ihrer Aufgaben bis 2020 in drei Kategorien eingeteilt:

– „Agenturen im Normalbetrieb“ sind etablierte Agenturen mit stabilen Aufgaben.

– „Agenturen mit neuen Aufgaben“ sind etablierte Agenturen, die einen Teil ihrer Aufgaben wie den Vorjahren weiterführen (Teil im „Normalbetrieb“), denen aber (durch Änderung ihrer Gründungsverordnung) zusätzliche oder geänderte Aufgaben übertragen wurden oder deren Gründungsverordnung bereits vorsah, dass zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Aufgaben übernommen werden.

– „Agenturen in der Anlaufphase“ sind erst vor Kurzem gegründete Agenturen, die noch keine stabile Betriebsphase erreicht haben.

Mit dieser Klassifizierung kann für die Agenturen entsprechend ihren unterschiedlichen Ausgangspositionen und Bedürfnissen ein differenzierter Ansatz verfolgt werden.

Sofern die Agenturen nicht beschließen, den Personalabbau in Höhe von 5 % gleich im ersten Jahr umzusetzen, wird für die dezentralen Agenturen über einen Zeitraum von fünf Jahren jedes Jahr eine Personalkürzung um 1 % vorgenommen. Eine erste Reduzierung um 1% wurde in den Haushaltsentwurf 2014 aufgenommen[4]. Die Berechnung des Personalabbaus von 5 % basiert auf der Anzahl der Planstellen im Jahr 2013 (einschließlich EBH Nr. 4/2013), außer für diejenigen Agenturen, die ihren Personalbestand im Jahr 2013 im Vergleich zum Jahr 2012 bereits reduziert haben.

Ein Abbau von 5 % der Stellen bedeutet die Streichung von insgesamt 303 Stellen. Da jedoch einige Agenturen ihre Stellenpläne für 2013 bereits um 27 Stellen gekürzt haben[5], bleibt 2013 noch eine Kürzung um 276 der 6 050 genehmigten Stellen zu realisieren. Insgesamt dürfen somit 5 774 Stellen verbleiben, zuzüglich der 30 Stellen, die die Kommission im Rahmen der Übertragung von Aufgaben an die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) an diese abgibt (siehe Abschnitt 2.4).

2.2.        Abbau des Gesamtpersonalbestands und Schaffung eines Stellenpools

Um die Stellenzahl in den Stellenplänen der Agenturen innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 5 % zu reduzieren und gleichzeitig den Bedarf an zusätzlichem Personal in bestimmten Agenturen zu decken, schlägt die Kommission vor, einen „Stellenpool“ einzurichten, für den aus allen Agenturen jährlich 1 % der Stellen abgezogen wird[6]. Die so erhaltenen Stellen werden den Agenturen in der Anlaufphase und den Agenturen mit neuen Aufgaben zugewiesen, deren Stellenpläne aufgestockt werden müssen.

Der Vorteil dabei ist, dass der in dieser Weise entstehende Stellenpool Planstellen enthalten wird, die zur Verfügung gestellt werden, und keine Mitarbeiter von einer Agentur zu einer anderen Agentur versetzt werden müssen. Durch die Maßnahme soll die Funktionsweise der Agenturen nicht behindert werden, sie soll vielmehr zu weiterer Rationalisierung führen und die Stellenzuweisung unter Einhaltung der allgemeinen Haushaltszwänge flexibler gestalten.

2.3.        Abgleich des Bedarfs bestimmter Agenturen mit den im Pool verfügbaren Ressourcen

Die Kommission hat eine gründliche Bewertung der von den Agenturen im Zeitraum 2014-2020 voraussichtlich benötigten Humanressourcen durchgeführt und dabei, soweit möglich, Synergie- und Rationalisierungseffekte genutzt. So konnte die Kommission den Personalbedarf der einzelnen Agenturen ermitteln, der in den kommenden sieben Jahren im Einklang mit den Vorgaben des MFR gedeckt werden kann („anerkannter Bedarf“ von 346 zusätzlichen Stellen im Zeitraum 2014-2020). Die Kommission schlägt vor, die verfügbaren Stellen jedes Jahr entsprechend dem anerkannten Bedarf der einzelnen Agenturen aus dem Stellenpool zuzuweisen. Dadurch können für die neuen Aufgaben weitgehend die erforderlichen Ressourcen zugeteilt werden.

Für jede Agentur wurden bei der Bewertung des Bedarfs diejenigen neuen Aufgaben und Erweiterungen bestehender Aufgaben berücksichtigt, die der Gesetzgeber bereits in entsprechenden Rechtsakten genehmigt hat, für die die Kommission entsprechende Vorschläge angenommen hat oder für die die Kommission derzeit entsprechende Vorschläge vorbereitet. Des Weiteren wurden Aufgaben berücksichtigt, die das Europäische Parlament und der Rat den Agenturen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens übertragen hat. Der Arbeitsbereich der Agentur, die Art der neuen Aufgaben und die Kompetenzen, die für ihre Durchführung erforderlich sind, wurden ebenfalls in die Bewertung einbezogen. Auch wurde darauf geachtet, inwieweit eine Agentur fähig ist, neue Verpflichtungen bei unveränderter Organisationsstruktur zu übernehmen, und wo innerhalb ihrer derzeitigen Aufgabenzuweisung Effizienzvorteile und Synergieeffekte möglich sind. Bei der Zuweisung der Stellen über den Zeitraum von sieben Jahren wurde versucht – soweit dies im Rahmen der jährlich für eine Zuweisung verfügbaren Stellen möglich war – dem Umsetzungsplan des Rechtsakts bzw. Vorschlags Rechnung zu tragen und zusätzliche Stellen schrittweise zuzuweisen. Die Zuweisungsvorschläge berücksichtigen auch die neuen Regulierungsaufgaben der Agenturen, auf deren Ergebnisse die Union für die Durchführung ihrer Maßnahmen und Programme angewiesen ist.

Die Bewertung des Personalbedarfs der einzelnen Agenturen würde bei einer ganzen Reihe von Agenturen die Aufstockung ihres Personalbestands in den ersten Jahren des Zeitraums 2014-2020 rechtfertigen, was mit der schrittweisen Zuweisung zusätzlicher Stellen über den gesamten Zeitraum hinweg nicht vereinbar ist. Dennoch schlägt die Kommission vor, den jährlichen Beitrag an den Stellenpool für den Zeitraum 2014-2018 bei 1 % zu belassen, damit diejenigen Agenturen, die Stellen abgeben müssen und keine erhalten, über ausreichend Zeit verfügen, den Stellenabbau vorzubereiten, und es anderen Agenturen ermöglicht wird, die zusätzlichen Stellen schrittweise zu schaffen. Folglich schlägt die Kommission vor, zusätzliche Stellen je nach Verfügbarkeit im Stellenpool zuzuweisen und dabei die Agenturen mit dem dringendsten Bedarf an zusätzlichen Stellen vorrangig zu behandeln. Ein solcher schrittweiser Ansatz ermöglicht es, bis 2018 den gesamten anerkannten Bedarf an neuen Stellen zu decken[7].

2.4.        Abgrenzung der Aufgaben und Ressourcen der Agenturen von denen der Kommission

Die Aufgaben der dezentralen Agenturen entsprechen in der Regel einer Bündelung von Tätigkeiten und Ressourcen einzelstaatlicher Einrichtungen in einer autonomen Einrichtung auf EU-Ebene mit dem Ziel, Angelegenheiten mit europäischer Dimension besser angehen zu können. Eine solche Bündelung wird von Parlament und Rat in entsprechenden Rechtsakten beschlossen. Die Kommission delegiert grundsätzlich keine Durchführungsaufgaben an dezentrale Agenturen, hauptsächlich wegen der komplexen Führungs- und Überwachungsaspekte, die damit verbunden wären – insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Verwaltungsrats, die Aufgabentrennung und ihre Kontrolle durch das Entlastungsverfahren der Kommission. Aus diesem Grund muss jede Übertragung von Aufgaben hinsichtlich der Art dieser Aufgaben und der spezifischen Kompetenzen der bevollmächtigten Einrichtung, aber auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Kosteneffizienz gerechtfertigt sein. Werden Aufgaben von der Kommission mittels einer Übertragungsvereinbarung an eine Agentur übertragen, sollte das Personal in den Dienststellen der Kommission reduziert werden, um die Personalaufstockung in der Agentur auszugleichen. Dabei sind auch etwaige Synergieeffekte und Effizienzvorteile zu nutzen.

Einen besonderen Fall der Aufgabenübertragung stellen die Aufgaben dar, die der Agentur für das Europäische GNSS (GSA) während der Betriebsphase der Programme „Galileo“ und „EGNOS“ übertragen werden sollen (siehe Erläuterungen in Abschnitt 5.2). Die Kommission ist der Auffassung, dass die Agentur am ehesten imstande ist, diese Durchführungsaufgaben wahrzunehmen und schlägt vor, dass sie diese für den Zeitraum von 2014-2020 übernimmt. Zu diesem Zweck wird die Kommission ihren eigenen Stellenplan um 30 Planstellen (d.h. über das Personalabbauziel von 5 % hinaus) kürzen, um die Aufstockung der Planstellen der GSA auszugleichen. Da die zusätzlichen Planstellen der GSA durch die Stellenstreichung bei der Kommission ausgeglichen werden, kommen sie zu den Stellen aus dem Stellenpool (siehe Abschnitt 2.2) hinzu.

2.5.        Finanzierung der Europäischen Schulen

Die Kommission schlägt vor, die Finanzierung der Europäischen Schulen des „Typs II“[8] zu Beginn des neuen mehrjährigen Finanzrahmens zu vereinheitlichen und die Schulkosten für Kinder von Mitarbeitern der Agenturen den Haushalten dieser Agenturen anzulasten. Damit werden alle Agenturen gleich behandelt. Derzeit wird das Schulgeld für Kinder von Mitarbeitern der Agenturen nur dann dem Haushalt der jeweiligen Agentur angelastet, wenn es am Standort dieser Agentur keine Europäische Schule des „Typs II“ gibt. Gibt es eine Europäische Schule des „Typs II“, gehen die Ausgaben zulasten der Rubrik 5 (Verwaltung) des EU-Haushalts. Die Kommission schlägt vor, die sich aus der neu geregelten Finanzierung der „Typ-II“-Schulen ergebenden Mehrausgaben für die Agenturhaushalte (schätzungsweise rund 28,4 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020) durch eine entsprechende Aufstockung des EU-Beitrags für die 10 betroffenen Agenturen[9] auszugleichen.

3.           Humanressourcen- und Finanzmittelplanung für Agenturen 2014-2020

3.1.        Wie wirkt sich die Kategorie einer Agentur auf ihre Ressourcen aus?

Wie bereits erläutert richtet sich die vorgeschlagene Höhe des EU-Beitrags und der vorgeschlagene Personalbestand im Allgemeinen nach dem Reifegrad der jeweiligen Agentur. Die Klassifizierung der Agenturen als „Agentur im Normalbetrieb“, „Agentur mit neuen Aufgaben“ oder „Agentur in der Anlaufphase“ ermöglicht eine spezifischere Bedarfsschätzung: Üblicherweise brauchen Agenturen, die neu gegründet wurden oder denen neue Aufgaben zugewiesen wurden, zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal, damit sie die neuen oder neu hinzukommenden Aufgaben erfüllen können. Bei „Agenturen im Normalbetrieb“ hingegen bleiben Struktur und Mittelvolumen stabil.

Wie sich die Klassifizierung der Agenturen auf ihren jeweiligen Bedarf an Humanressourcen und finanziellen Mitteln für den Zeitraum von 2014-2020 auswirkt, wird im Folgenden näher erläutert.

3.2.        Beiträge zum Stellenpool für „Agenturen im Normalbetrieb“ und für den „Normalbetrieb-Teil“ der „Agenturen mit neuen Aufgaben“

Für „Agenturen im Normalbetrieb“ schlägt die Kommission generell die folgende Entwicklung der Humanressourcen und der finanziellen Mittel vor:

– Planstellen: Wie bereits erläutert geht der Personalabbau von 5 % über fünf Jahre mit einem jährlichen Beitrag zum Stellenpool in Höhe von 1 % für den Zeitraum 2014-2018 einher.

– Sonstiges Personal: Die Entwicklung der Stellen für externes Personal (in Vollzeitäquivalenten - VZÄ) dürfte wie weiter unten erläutert infolge der Begrenzung des allgemeinen EU-Finanzbeitrags für die Agenturen der allgemeinen Kürzung bei den Planstellen folgen, insbesondere in den Jahren, in denen Stellen gestrichen werden.

– Beitrag aus dem EU-Haushalt: Im Gleichklang mit dem jährlichen Personalabbau und dem Beitrag zum Stellenpool wird auch der EU-Beitrag für „Agenturen im Normalbetrieb“ reduziert, indem er (nominal) auf der Höhe der vergangenen Jahre gehalten wird. Sobald die Agentur den vorgegebenen Personalbestand erreicht hat, wird der Standarddeflator auf den EU-Beitrag angewandt.

3.3.        Stellenzuweisungen aus dem Stellenpool für „Agenturen in der Anlaufphase“ und für den Teil „Neue Aufgaben“ der „Agenturen mit neuen Aufgaben“

Im Abschnitt 5 sind die Agenturen aufgeführt, die vor Kurzem gegründet wurden oder die neue Aufgaben erhalten haben und deshalb – abweichend von den in Abschnitt 3.2. beschriebenen allgemeinen Regeln für Humanressourcen und finanzielle Mittel für die „Agenturen im Normalbetrieb“ (oder den „Normalbetrieb“-Teil von Agenturen mit neuen Aufgaben) – in den nächsten Jahren zusätzliche Ressourcen benötigen.

Was ihre Personalausstattung anbelangt, wird der Beitrag der „Agenturen in der Anlaufphase“ zum Personalabbau in Höhe von 5 % sowie ihr Beitrag zum Stellenpool bis spätestens 2015 solange systematisch durch eine entsprechende Zuweisung aus dem Pool ausgeglichen, bis die Agentur die Anlaufphase überwunden hat. Ab 2016 werden alle Agenturen entweder der Kategorie “Agentur im Normalbetrieb” oder der Kategorie “Agentur mit neuen Aufgaben” zugeordnet.

Es wird auch bei den „Agenturen mit neuen Aufgaben“ und den „Agenturen in der Anlaufphase“ zunächst von den in Abschnitt 3.2 dargelegten allgemeinen Regeln für „Agenturen im Normalbetrieb“ ausgegangen (d. h. 5 % Personalabbau über fünf Jahre, jährlicher Beitrag in Höhe von 1 % zum Stellenpool für den Zeitraum 2014-2018 sowie nominal gleichbleibender EU-Beitrag für Normalbetriebstätigkeiten). Der EU-Beitrag wird dann entsprechend den zusätzlich zu gewährenden Stellen angepasst, wobei die Durchschnittskosten und der für den Standort der Agentur geltende Berichtigungskoeffizient zugrunde gelegt werden.

Soweit relevant, werden die Ausgaben auch dahingehend angepasst, dass spezielle Ausgaben in Verbindung mit den neuen Aufgaben (beispielsweise für IT-Systeme) oder „einmalige“ Ausgaben für Gebäude (nach Maßgabe des in Artikel 203 der Haushaltsordnung[10] vorgesehenen Verfahrens für Bauvorhaben) berücksichtigt werden.

4.           Wichtigste Ergebnisse

Dieser Abschnitt enthält die wichtigsten Ergebnisse der Finanzplanung für die dezentralen Agenturen im Zeitraum 2014-2020 (sowohl hinsichtlich der Personalausstattung als auch der Finanzierungsbeiträge aus dem EU-Haushalt).

4.1.        5 % Personalabbau über einen Zeitraum von fünf Jahren

Die nachstehende Übersichtstabelle zeigt die Entwicklung der Planstellen über diesen Zeitraum, aufgeschlüsselt nach den Rubriken des MFR und ohne die von der Kommission übertragenen Planstellen. Sie macht insbesondere deutlich, dass die im Abschnitt 5 dargelegte Bedarfsanalyse für die einzelnen Agenturen innerhalb des Gesamtziels eines Personalabbaus in Höhe von 5 % über fünf Jahre für die Agenturen der Teilrubrik 1a zu einer deutlichen Nettoerhöhung ihrer Planstellen führt. Wie in Abschnitt 2.1 erwähnt, haben einige dezentrale Agenturen ihre Stellenpläne bereits im Haushaltsjahr 2013 gekürzt. Diese Kürzung wird bei dem Ziel, den 5 %-igen Personalabbau bis spätestens 2018 zu erreichen, berücksichtigt.

Anzahl der Planstellen in den Stellenplänen der dezentralen Agenturen (ohne Übertragung)

Rubrik/Teil-rubrik || Anzahl der Planstellen im Jahr 2013 || Gesamtabbau (Ziel von 5 %) || Zielwert nach erfolgtem Abbau um 5 % || Stellenzahl entsprechend Planung 2018-2020 || Differenz Zielwert / Planung 2018-2020

Teilrubrik 1a || 2 227 || 111[11] || 2 128 || 2 237 || 109

Rubrik 2 || 244 || 12 || 232 || 226 || -6

Rubrik 3 || 2 368 || 119[12] || 2 255 || 2 214 || -41

Rubrik 4 || 96 || 5 || 91 || 86 || -5

Rubrik 5 || 206 || 10[13] || 205 || 193 || -12

Selbst-finanziert || 909 || 46 || 863 || 818 || -45

Insgesamt || 6 050 || 303 || 5 774[14] || 5 774 || 0

Die Differenz zwischen dem Zielwert nach erfolgtem Personalabbau von 5 % pro Rubrik und der für das Ende des Zeitraums geplanten Stellenzahl pro Rubrik spiegelt die Personalumschichtungen aus dem Stellenpool wider.

4.2.        Stellenpool

Aus dem Stellenpool, der durch die Abgabe von jährlich von 1 % der Stellen aller Agenturen entsteht, können den „Agenturen in der Anlaufphase“ und den „Agenturen mit neuen Aufgaben“ im Zeitraum 2014-2020 193 Planstellen von „Normalbetrieb-Agenturen“ neu zugewiesen werden. Die Agenturen mit neuen Aufgaben“ und die „Agenturen in der Anlaufphase“ geben gleichzeitig 123 Stellen an den Stellenpool ab. In Verbindung mit den 30 Stellen, die die Kommission der GSA überträgt, können zur Deckung des Personalbedarfs über diesen Zeitraum 346 zusätzliche Stellen zugewiesen werden. Die Nettozuweisung aus dem Stellenpool für die „Agenturen in der Anlaufphase“ und die „Agenturen mit neuen Aufgaben“ ergibt sich aus dem Personalabbau in Höhe von 5 %, dem jährlichen Beitrag zum Pool in Höhe von 1 % und der Zuweisung zusätzlicher Planstellen aus dem Stellenpool.

Die Tabelle in Anhang II zeigt, wie sich der 5 %-ige Personalabbau, die jährliche Abgabe an den Pool von 1 % und die Zuweisung zusätzlicher Stellen aus dem Pool auf den Personalbestand jeder einzelnen Agentur bis 2020 auswirkt.

4.3.        Richtbeträge für Agenturbeiträge aus dem EU-Haushalt innerhalb der Obergrenzen des MFR

Die nachstehende Übersichtstabelle zeigt die in der vorliegenden Mitteilung veranschlagte Entwicklung des EU-Beitrags für die dezentralen Agenturen zu Preisen des Jahres 2011 und zu jeweiligen Preisen. Die bei den einzelnen Rubriken und Jahren veranschlagten Ausgaben liegen innerhalb der in der MFR-Tabelle gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 vorgegebenen Richtbeträge für Agenturausgaben der einzelnen Rubriken.

Beiträge für Agenturen aus dem EU-Haushalt (in Mio. EUR, gerundete Zahlen zu Preisen von 2011 und zu jeweiligen Preisen)

MFR-Rubrik || Preise || Veranschlagte EU-Beträge für Agenturen nach MFR-Rubriken

2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 || Ins-gesamt

Teilrubrik 1a || 2011 || 224,2 || 292,0 || 299,9 || 294,4 || 251,5 || 287,2 || 286,4 || 1 935,6

Marktpreise || 237,9 || 316,0 || 331,1 || 331,6 || 288,9 || 336,5 || 342,2 || 2 184,3

Rubrik 2 || 2011 || 48,9 || 48,5 || 44,9 || 44,1 || 43,0 || 41,0 || 41,0 || 311,5

Marktpreise || 51,9 || 52,5 || 49,6 || 49,6 || 49,4 || 48,1 || 49,0 || 350,2

Rubrik 3[15] || 2011 || 466,3 || 506,7 || 498,6 || 484,3 || 476,8 || 476,8 || 476,8 || 3.386,4

Marktpreise || 494,8 || 548,5 || 550,5 || 545,4 || 547,7 || 558,7 || 569,9 || 3.815,5

Rubrik 4 || 2011 || 19,0 || 18,6 || 18,2 || 17,9 || 17,5 || 17,5 || 17,5 || 126,3

Marktpreise || 20,1 || 20,1 || 20,1 || 20,1 || 20,1 || 20,5 || 21,0 || 142,2

Insgesamt || 2011 || 758,4 || 865,8 || 861,6 || 840,7 || 788,9 || 822,6 || 821,8 || 5.759,8

Marktpreise || 804,8 || 937,2 || 951,3 || 946,8 || 906,2 || 963,8 || 982,1 || 6.492,2

Die Ausgabenschwankungen für Teilrubrik 1a sind hauptsächlich auf die Schwankungen der prognostizierten Gebührenzahlungen der Wirtschaft für die Maßnahmen im Chemikalienbereich der ECHA zurückzuführen, die sich wiederum auf den EU-Ausgleichsbeitrag für diese Agentur auswirken. Die ECHA wird sich im Jahr 2014 für ihre Maßnahmen im Chemikalienbereich nach wie vor selbst finanzieren. 2015 wird der Ausgleichsbeitrag jedoch den Schätzungen zufolge 68 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) erreichen und sich während des gesamten Zeitraums des MFR zwischen diesem Niveau und 77 Mio. EUR bewegen, mit Ausnahme des Jahres 2018, in dem aufgrund der prognostizierten Zunahme der Gebühreneinnahmen in Zusammenhang mit einem Registrierungsdatum ein erheblich geringerer Ausgleichsbetrag (24 Mio. EUR) benötigt werden wird.

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung des Gesamtbeitrags des EU-Haushalts für die Agenturen innerhalb des neuen MFR-Zeitraums. Die Schwankungen dieses Beitrags sind hauptsächlich auf den Ausgleichsbeitrag für die Maßnahmen im Chemikalienbereich der ECHA in der Teilrubrik 1a zurückzuführen.

Die nachstehende Grafik zeigt die Auswirkungen des Personalabbaus um 5 % auf die Stellen in den Agenturen innerhalb des Zeitraums unter Berücksichtigung der von der Kommission übertragenen Stellen.

5.           Die Ergebnisse im Einzelnen

Die als Anhang I beigefügte Tabelle bietet einen Überblick über die Personalausstattung und die Höhe der Beiträge für jede Agentur für den Zeitraum von 2014-2020, wie sie sich aus dieser Planung ergeben.

In den Abschnitten 5.1 und 5.2 werden für die 6 Agenturen, die sich zu Beginn des Zeitraums 2014-2020 noch in der Anlaufphase befinden, und für die 12 Agenturen, denen „neue Aufgaben“ übertragen worden, die geplanten Ressourcen knapp beschrieben.

Auf die Vorschläge der Kommission, einen Europäischen Abwicklungsausschuss (European Resolution Board) und eine Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor’s Office) einzurichten, wird in Abschnitt 5.3 eingegangen.

5.1.        „Agenturen in der Anlaufphase“

5.1.1.     Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Die Anlaufphase der EBA endet 2014. Danach benötigt die Agentur zusätzliche Ressourcen für die Durchführung neuer Aufgaben im Zusammenhang mit der Sanierung und Abwicklung von Banken (COM(2012) 280), dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (COM(2012) 511) und der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRDIV/CCR, KOM(2011) 452). Die für die Sanierungsaufgaben benötigten zusätzlichen Mitarbeiter sind vollständig in dem Finanzbogen veranschlagt, der dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission beigefügt ist. Der Personalbedarf im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der CRDIV/CCR-Verordnung dagegen wurde überarbeitet, um dem stärkeren Mandat Rechnung zu tragen, das das Europäische Parlament und der Rat der Agentur zugewiesen haben.

Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2017 62 zusätzliche Planstellen (einschließlich zusätzlicher Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie entsprechende Haushaltsmittel zugewiesen werden. Die Gesamtzahl ihrer Planstellen wird von 93 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich 145 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Der „Normalbetrieb“ wird voraussichtlich 2019 erreicht. Auch der Finanzbeitrag aus dem EU-Haushalt steigt in diesem Zeitraum aufgrund der für die Durchführung neuer Aufgaben zusätzlich benötigten Mitarbeiter und der entsprechenden Erhöhung der damit verbundenen Ausgaben (z. B. für Gebäude und IT-Systeme). Der Anteil dieser Ausgaben dürfte in diesem Zeitraum nach wie vor 40 % des EU-Gesamtbeitrags ausmachen.

5.1.2.     Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

Die Anlaufphase der EIOPA endet 2014. Danach benötigt die Agentur zusätzliche Ressourcen zur Durchführung neuer Aufgaben, vor allem im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine neue Richtlinie über Versicherungsvermittlung (COM(2012) 360), mit der Ausgestaltung wichtiger Aufsichtsaufgaben (einschließlich gemeinsamer Kontrollen vor Ort), mit dem Verbraucherschutz und der Finanzmarktstabilität (d.h. Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie „Solvabilität II“).

Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2017 40 zusätzliche Planstellen (einschließlich zusätzlicher Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie entsprechende Haushaltsmittel zugewiesen werden. Die Gesamtzahl ihrer Planstellen wird von 80 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich 112 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Der „Normalbetrieb“ wird voraussichtlich 2019 und 2020 erreicht. Die Erhöhung des EU-Beitrags über den Zeitraum ist hauptsächlich auf die mit den zusätzlichen Aufgaben verbundene Personalaufstockung zurückzuführen.

5.1.3.     Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

Die Anlaufphase der ESMA endet 2014. Danach benötigt die Agentur zusätzliche Ressourcen zur Durchführung neuer Aufgaben im Zusammenhang mit mehreren neuen Verordnungen, durch die der Agentur zusätzliche Zuständigkeitsbereiche übertragen werden, insbesondere auf dem Gebiet der Aufsicht, Registrierung, Zertifizierung und Koordinierung einzelstaatlicher Aufsichtsmaßnahmen (dazu gehören Maßnahmen aufgrund der Verordnung über Ratingagenturen, der Verordnung über Leerverkäufe, der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds und der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister)).

Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2017 54 zusätzliche Planstellen (einschließlich zusätzlicher Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie entsprechende Haushaltsmittel für die Gehälter zugewiesen werden. Die Gesamtzahl ihrer Planstellen wird von 121 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich 163 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Der „Normalbetrieb“ wird voraussichtlich 2019 und 2020 erreicht. Die Erhöhung des EU-Beitrags über den Zeitraum ist hauptsächlich auf die mit den zusätzlichen Aufgaben verbundene Personalaufstockung zurückzuführen.

5.1.4.     Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

Mit drei separaten Verordnungen wurden der ECHA folgende Aufgaben übertragen:

– Maßnahmen im Chemikalienbereich: Im Zeitraum 2014-2020 wird die ECHA für ihre Maßnahmen im Chemikalienbereich im Rahmen der Gründungsverordnung (EG) Nr. 1907/2006 als „Agentur im Normalbetrieb“ eingestuft. Hinsichtlich der Personalausstattung sind keine zusätzlichen Humanressourcen vorgesehen. Durch Optimierung ihrer aktuellen Aufgabenzuweisung kann ihr Stellenplan von 451 Stellen im Jahr 2013 auf 404 Stellen im Jahr 2020 gekürzt werden. Der EU-Ausgleichsbeitrag für diesen Zeitraum wird sich nach Maßgabe der zeitlichen Verteilung des Stellenabbaus und der geschätzten Gebührenzahlungen der Wirtschaft auf 381,7 Mio. EUR belaufen. Die jährlichen Schwankungen der prognostizierten Gebührenzahlungen der Wirtschaft führen zu entsprechenden Schwankungen beim benötigten EU-Ausgleichsbeitrag.

– Maßnahmen im Biozidbereich: Durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wurde das Mandat der ECHA ab dem 1. September 2013 auf die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten erweitert. Aus diesem Grund wird die ECHA für ihre Maßnahmen im Biozidbereich in den Jahren 2014 und 2015, in denen sie den Betrieb allmählich aufnimmt und sich über die von der Wirtschaft gezahlten Gebühren zum Teil selbst finanziert, als „Agentur in der Anlaufphase“ eingestuft. Gemäß Artikel 42 der Verordnung Nr. 528/2012 wird der Umfang ihres Tätigkeitsbereichs im Jahr 2017, wenn die Unionszulassung für drei weitere Produktarten hinzukommt, und im Jahr 2020, wenn die Unionszulassung für alle restlichen Produktarten hinzukommt, noch einmal erweitert. Für die Jahre 2017 und 2020 wird die Agentur deshalb als “Agentur mit neuen Aufgaben” eingestuft. Dementsprechend erhält sie einen Ausgleichsbeitrag, der über den Zeitraum gemäß der prognostizierten zunehmenden Gebühreneinnahmen abnimmt. Ab 2019 wird sich die Agentur vollständig selbst finanzieren. Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr in den Jahren 2014-2015 3 zusätzliche Planstellen (davon 2 Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie entsprechende Haushaltsmittel für die Gehälter zugewiesen werden. In den Jahren 2017-2018 folgen dann 2 Stellen und in den Jahren 2019-2020 7 zusätzliche (selbstfinanzierte) Stellen. Die Gesamtzahl der Planstellen, die direkt dem Biozidbereich zuzuordnen sind, wird sich von 47 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich 54 Stellen im Jahr 2020 erhöhen. Die im Jahr 2017 für zusätzliche Aufgaben nötige Personalaufstockung muss die Agentur durch interne Personalumsetzung realisieren, da die neuen Stellen durch die Abgabe an den Stellenpool ausgeglichen werden.

– Maßnahmen im Rahmen der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung: Durch die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 wurde das Mandat der ECHA ab dem 1. März 2014 auf die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien erweitert (Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung). Aus diesem Grund wird die ECHA für ihre Maßnahmen im Rahmen dieses Verfahrens in den Jahren 2014 und 2015, in denen sie den Betrieb allmählich aufnimmt, als „Agentur in der Anlaufphase“ eingestuft. Die Zahl der von der Agentur zu bearbeitenden Ausfuhrmeldungen wird sich jedes Jahr um voraussichtlich 10 % erhöhen. Die sich kumulierende Mehrarbeit findet dadurch Berücksichtigung, dass die Agentur im Jahr 2017 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft wird. Der EU-Beitrag wird im Laufe des Zeitraums sinken, da die Erhöhung der Personalausgaben durch einen Rückgang der operativen Ausgaben (Einrichtung und Inbetriebnahme von Datenbanken und Softwaretools) ausgeglichen wird. Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, kann ihr im Jahr 2014 1 zusätzliche Planstelle sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Im Jahr 2018 folgt dann 1 weitere zusätzliche Stelle. Im Ergebnis wird sich die Gesamtzahl der Stellen, die direkt den Maßnahmen der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung zuzuordnen sind, von 5 im Jahr 2013 auf 7 im Jahr 2020 erhöhen.

5.1.5.     Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

Die Anlaufphase der EASO endet im Jahr 2014. Danach erreicht die Agentur den Normalbetrieb. Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und daraufhin bald neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2015 10 zusätzliche Planstellen (einschließlich einer zusätzlichen Stelle als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase) sowie entsprechende Haushaltsmittel für die Gehälter zugewiesen werden. Die Gesamtzahl ihrer Planstellen wird von 45 Stellen im Jahr 2013 auf voraussichtlich 51 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Die Erhöhung des EU-Beitrags in den Jahren 2014-2015 ist hauptsächlich auf die mit dem Abschluss der Anlaufphase verbundene Personalaufstockung zurückzuführen.

5.1.6.     Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu.LISA)

Die eu.LISA ist eine neu geschaffene Agentur, die ihren Normalbetriebsstatus voraussichtlich im Jahr 2015 erreicht. Ab dem Jahr 2016 werden die Aufgaben der Agentur um die Entwicklung und die Verwaltung zweier neuer IT-Systeme erweitert, die das Paket „intelligente Grenzkontrollsysteme“ bilden (COM(2013) 95, 96 und 97), nämlich das Einreise-/Ausreisesystem und das Registrierungsprogramm für Reisende. Darüber hinaus müssen die bestehenden Systeme SIS, VIS und Eurodac ab 2016 modernisiert werden, um die neuen Anforderungen erfüllen zu können, die sich durch die Umstellung auf Biometrie ergeben. Infolge der zusätzlichen operativen Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Paket „intelligente Grenzkontrollsysteme“ und der Umrüstung auf Biometrie anfallen werden, muss der EU-Beitrag für eu.LISA im Jahr 2015 um 4,67 Mio. EUR und im Jahr 2016 um 20,6 Mio. EUR erhöht werden. Schließlich sind in der Zuweisung für das Jahr 2015 einmalige Kosten für ein Bauvorhaben (19 Mio. EUR) enthalten.

Angesichts der Tatsache, dass sich die Agentur in der Anlaufphase befindet und neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2017 5 zusätzliche Planstellen als Ausgleich für Personalkürzungen während der Anlaufphase zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 120 Stellen im Jahr 2013 auf 113 Stellen im Jahr 2020 sinken.

5.2.        „Agenturen mit neuen Aufgaben“

5.2.1.     Agentur für das Europäische GNSS (GSA)

Mit dem Vorschlag der Kommission für eine neue GNSS-Verordnung (KOM(2011) 814), in dem ein neues Lenkungsschema für die Programme „EGNOS“ und „Galileo“ sowie eine geänderte Finanzierung im Zeitraum 2014-2020 angeregt wird, werden der GSA für den Zeitraum 2014-2018 „neue Aufgaben“ zugewiesen. Um dem Europäischen Parlament und dem Rat einen vollständigen Überblick über die Bedingungen zu ermöglichen, unter denen die GSA die neuen Aufgaben ausführen wird, die ihr mit dem neuen Lenkungsschema übertragen werden, hat die Kommission am 6. Februar 2013 einen Vorschlag zur Änderung der GSA-Verordnung (EU) Nr. 912/2010 (COM(2013) 40) angenommen.

Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2018 48 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Dies umfasst 3 Stellen als Ausgleich für Personalkürzungen, die bereits als Teil des Beitrags der GSA zum 5 %-igen Personalabbau vorgesehen waren. Damit und mit der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird sich die Gesamtzahl der Planstellen von 77 Stellen im Jahr 2013 auf 120 Stellen im Jahr 2020 erhöhen.

Ferner erhöht sich der EU-Beitrag an die Agentur infolge der einmaligen Kosten für Bauarbeiten am neuen Standort in Prag (in Höhe von 2,9 Mio. EUR im Jahr 2015 und 0,6 Mio. EUR im Jahr 2016). Auf die einmaligen Baukosten folgt eine Erhöhung der jährlichen laufenden Kosten ab Mitte 2016 um 0,5 Mio. EUR sowie 1,3 Mio. EUR jährliche Mietkosten. Ferner sind IT-Infrastrukturkosten für die Galileo-Sicherheitsüberwachungszentren (GSMC) im Vereinigten Königreich und in Frankreich in Höhe von 1,2 Mio. EUR für die Fertigstellung der IT-Systeme im Jahr 2014 und 1 Mio. EUR für den Austausch von Servern im Jahr 2018 vorgesehen. Der erhöhte Beitrag für die GSA geht zulasten der Mittelausstattung des Programms „Galileo“.

5.2.2.     Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

Die EASA wird für den Zeitraum 2015-2018 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft, insbesondere aufgrund ihrer in der Gründungsverordnung vorgesehen neuen Aufgaben im Zusammenhang mit Drittlandsbetreibern und aufgrund der Aufgaben im Zusammenhang mit ferngesteuerten Luftfahrtsystemen (RPAS). Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2017 16 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 692 Stellen im Jahr 2013 auf 639 Stellen im Jahr 2020 sinken. Schließlich werden zusätzliche Mittel für das Bauvorhaben der EASA benötigt, dessen Kosten sich in den Jahren 2015 und 2016 auf jeweils 1,5 Mio. EUR belaufen werden.

5.2.3.     Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

Die Verordnung (EU) Nr. 100/2013 erweitert die Aufgaben der EMSA insbesondere im Hinblick auf eine leichtere Errichtung eines Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen. Aus diesem Grund wird die EMSA bis zum Jahr 2015 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2015 2 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 213 Stellen im Jahr 2013 auf 195 Stellen im Jahr 2020 sinken.

Der EU-Beitrag für die EMSA erhöht sich in diesem Zeitraum aufgrund des Finanzierungsbedarfs für das von der EMSA durchgeführte Programm „Maßnahmen zur Bekämpfung von Meeresverschmutzung“, das gemäß dem Verordnungsvorschlag COM(2013) 174 bis zum Jahr 2020 fortlaufend intensiviert wird. Schließlich sind Mittel für 3 zusätzliche Vertragsbedienstete veranschlagt, die ab 2016 im Rahmen des Programms „Copernicus“ eingestellt werden müssen.

5.2.4.     Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

Die Einstufung der ERA als „Agentur mit neuen Aufgaben“ ergibt sich daraus, dass im Jahr 2015 voraussichtlich die mit dem Vorschlag COM(2013) 27 im Entwurf vorgelegte neue Verordnung in Kraft treten wird. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2018 18 zusätzliche Planstellen zugewiesen werden. Die zusätzlich zu gewährenden Stellen sollen sich laut Verordnungsentwurf über Gebühren finanzieren. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 143 Stellen im Jahr 2013 auf 148 Stellen im Jahr 2020 ansteigen. Die Höhe des EU-Beitrags spiegelt die Zahlen des Finanzbogens wider, der dem Verordnungsentwurf beigefügt ist.

5.2.5.     Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

Mit der am 21. Mai 2013 angenommenen Verordnung (EU) Nr. 526/2013 werden das Mandat der Agentur sowie ihr Aufgabenbereich erweitert. Die neuen Aufgaben umfassen insbesondere die Entwicklung der Cybersicherheitspolitik (Studien, Forschung und Analysen), den Aufbau von Fähigkeiten in den Mitgliedstaaten und den Organen und Einrichtungen der EU (EU CERT), die Veranstaltung von Fortbildungen auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit für die einschlägigen öffentlichen Stellen und den Aufbau eines europäischen Frühwarnsystems. Aus diesem Grund wird die ENISA bis zum Jahr 2016 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft und gilt dann ab dem Jahr 2017 als „Agentur mit Normalbetrieb“. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2017 5 zusätzliche Planstellen zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen im Zeitraum 2014-2017 um 1 Stelle ansteigen und danach wieder auf die Stellenzahl von 2013 (47 Stellen) sinken. Der EU-Beitrag ist das Ergebnis der Entwicklung des Stellenplans, der Einstellung externen Personals und der Effizienzvorteile, die sich infolge der Umstrukturierung der Agentur erzielen lassen.

5.2.6.     Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

Im Zeitraum 2014-2016 wird die ACER aufgrund von neuen Aufgaben, die ihr im Rahmen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts (REMIT, Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) und der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E Leitlinien, Verordnung (EU) Nr. 347/2013) übertragen wurden, als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft. Der EU-Beitrag an die Agentur erhöht sich ab dem Jahr 2014, da die laufenden Instandhaltungskosten für die im Rahmen der REMIT-Verordnung erforderliche IT-Infrastruktur (die sich auf 1,5 Mio. EUR jährlich belaufen) gedeckt werden müssen und sich ihre Personalausstattung erhöht.

Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, die sich aus den TEN-E Leitlinien ergeben (hauptsächlich Ermittlung und Überwachung von Projekten im Bereich der Erdgas- und Elektrizitätsinfrastruktur, die von gemeinsamem Interesse sind), können ihr im Zeitraum 2014-2017 8 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 49 Stellen im Jahr 2013 auf 52 Stellen im Jahr 2020 ansteigen.

5.2.7.     Europäische Umweltagentur (EUA)

Die EUA wurde als potenzielle Koordinatorin für die Umsetzung der Copernicus-Landüberwachungsdienste ausgewählt, da sie auf eine langjährige Erfahrung im Rahmen des Land-Cover-Projekts „Corine“ und anderen ersten operativen Tätigkeiten des GMES (Vorläufer des Landüberwachungsdienstes) aufbauen kann. Um dieser neue Aufgabe Rechnung zu tragen soll die Rechtsgrundlage der Agentur geändert werden, und die EUA wird im Jahr 2016 als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft. Die neue Aufgabe wird allein durch die Einstellung 5 zusätzlicher Vertragsbediensteter bewältigt werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 138 Stellen im Jahr 2013 auf 124 Stellen im Jahr 2018 sinken.

5.2.8.     Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

Angesichts zusätzlichen Tätigkeiten, die der Agentur im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des Pharmakovigilanz-Rechtsrahmens (Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 und Richtlinie 2010/84/EU) im Jahr 2010 mit Wirkung vom Juli 2012 übertragen wurden, wird die EMA als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft. Das Europäische Parlament und der Rat haben Aufgaben hinzugefügt, die im Vergleich zum ursprünglichen Finanzbogen zusätzliche Ressourcen erfordern, vor allem im Hinblick auf ihre Zuständigkeit für in den Mitgliedstaaten zugelassene Arzneimittel und auf den Ausbau ihrer Kompetenzen bei zentral zugelassenen Arzneimitteln. Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2015-2018 38 zusätzliche Planstellen zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 611 Stellen im Jahr 2013 auf 588 Stellen im Jahr 2020 sinken.

Derzeit werden etwa 80 % des Haushalts der EMA durch Gebühren gedeckt und dieser Anteil wird sich im Zeitraum von 2014-2020 voraussichtlich noch erhöhen. Da alle neuen Pharmakovigilanztätigkeiten voll und ganz durch zusätzliche Gebühren finanziert werden und sich die Gebührenzahlungen der Wirtschaft auf den aus dem EU-Haushalt zu entrichtenden Ausgleichsbeitrag auswirken, bleibt der effektive EU-Beitrag laut den prognostizierten Zahlen in diesem Zeitraum weitgehend stabil.

5.2.9.     Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex)

Für den Zeitraum 2014-2018 wird Frontex als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft, da sie im Rahmen der Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems neue Aufgaben übernehmen soll (EUROSUR-Verordnung, KOM(2011) 873). Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2018 8 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 153 Stellen im Jahr 2013 auf 145 Stellen im Jahr 2020 sinken. Der „Normalbetrieb“ wird voraussichtlich 2019 und 2020 erreicht.

Angesichts der für EUROSUR anfallenden operativen Ausgaben wird sich der EU-Beitrag für Frontex im Jahr 2014 um 3 Mio. EUR erhöhen. Die Erhöhung wird im Jahr 2015 5 Mio. EUR, im Jahr 2016 7,5 Mio. EUR und ab 2017 jeweils 10 Mio. EUR betragen. Ab 2015 ist außerdem eine weitere Aufstockung um 3 Mio. EUR vorgesehen, um Frontex’ Leistungsfähigkeit gegenüber dem anhaltenden Migrationsdruck an den Außengrenzen der Europäischen Union auszubauen.

5.2.10.   Europäisches Polizeiamt (Europol)

Das Europol wird infolge des Vorschlags zur Änderung seiner Gründungsverordnung (COM(2013) 172 und 173) als „Agentur mit neuen Aufgaben“ eingestuft. Im Rahmen dieser Änderung können derzeit der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) übertragene Tätigkeiten zusammengelegt und bis zum Jahr 2020 Synergieeffekte und Einsparungen von geschätzt 17 Mio. EUR erzielt werden. Andererseits soll das Mandat von Europol um zwei neue Aufgaben erweitert werden: Fortbildungsprogramme für Strafverfolgungsbehörden und Errichtung eines Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.

Angesichts der Tatsache, dass die Agentur neue Aufgaben übernehmen wird, können ihr im Zeitraum 2014-2018 15 zusätzliche Planstellen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen werden. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von 457 Stellen im Jahr 2013 auf 427 Stellen im Jahr 2020 sinken. Ferner wird der EU-Beitrag an die Agentur im Jahr 2015 um 12,5 Mio. EUR erhöht, um die IT-Tools weiterzuentwickeln, die zur Wahrnehmung ihres erweiterten Mandats erforderlich sind. Dies gilt sowohl für IKT-Tools zur Datenerfassung und Datenverarbeitung als auch für IKT-Tools im Zusammenhang mit Cyberkriminalität.

5.2.11.   Europäische Polizeiakademie (CEPOL)

Die CEPOL wird als „Agentur im Normalbetrieb“ eingestuft, obwohl ihr Personal nach seinem Wechsel zu Europol (COM(2013) 172 und 173) an den Fortbildungsprogrammen für Strafverfolgungsbehörden arbeiten wird, die 2015 und 2016 anlaufen sollen. Die durch die geplante Zusammenlegung mit Europol erzielten Effizienzvorteile wirken sich auch auf die Personalausstattung der CEPOL aus. Infolgedessen bleibt die Gesamtzahl der Planstellen im Zeitraum mit 28 Stellen auf dem Niveau von 2013 mit der vorübergehenden Abgabe einer Stelle im Zeitraum von 2014-2017.

5.2.12.   Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)

Die Eurojust wird ab 2014 als „Agentur im Normalbetrieb“ eingestuft und behält diese Einstufung während des gesamten Zeitraums. Der Vorschlag, den Gründungsrechtsakt von Eurojust zu reformieren, den die Kommission zusammen mit dem Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (siehe unten) annehmen dürfte, konzentriert sich auf die Lenkungsstruktur von Eurojust. Mit dem Personalabbau von 5 % und der jährlichen Abgabe an den Stellenpool wird die Gesamtzahl der Planstellen von Eurojust von 213 Stellen im Jahr 2013 auf 191 Stellen im Jahr 2020 sinken. Der EU-Beitrag für Eurojust im Zeitraum 2014-2020 entspricht ihrer Einstufung als „Agentur im Normalbetrieb“. Allerdings sind für die Kofinanzierung des neuen Bauvorhabens von Eurojust zusätzliche Mittel in Höhe von 10,9 Mio. EUR im Jahr 2015 und von 7,25 Mio. EUR im Jahr 2016 erforderlich.

5.3.        Von der Kommission vorgeschlagene neue Einrichtungen

Die vorliegende Mitteilung soll lediglich einen Überblick über die Mittelausstattung für die bereits existierenden dezentralen Agenturen geben und geht daher nicht auf neu zu schaffende Einrichtungen der EU ein. Hinsichtlich der Finanzplanung ist jedoch zu beachten, dass neu zu schaffende Einrichtungen aus dem EU-Haushalt zu finanzieren sind und ihre Finanzierung innerhalb der Richtbeträge für Agenturausgaben der einzelnen Rubriken möglich sein muss. In diesem Abschnitt wird kurz auf zwei Rechtsaktvorschläge zur Schaffung neuer Einrichtungen der EU eingegangen, die die Kommission derzeit erwägt: ein Europäischer Abwicklungsausschuss und eine Europäische Staatsanwaltschaft.

5.3.1.     Europäischer Abwicklungsausschuss

Die Kommission hat einen Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Abwicklungsausschusses angenommen.[16] Dieser Ausschuss wird wahrscheinlich 2014 geschaffen und soll bis Ende 2014 seine Arbeit in vollem Umfang aufnehmen. Der Ausschuss soll vollständig aus Beiträgen des Bankensektors finanziert werden, so dass ein Beitrag seitens der EU nicht erforderlich sein wird. Die Einrichtung des Ausschusses wird sich daher nicht auf den Richtbetrag für Agenturausgaben der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung) auswirken. Für die Personalausstattung des Ausschusses wird von 309 Vollzeitäquivalenten in Form von Planstellen, Vertragsbediensteten und abgeordneten nationalen Sachverständigen ausgegangen. Die für den neuen Ausschuss erforderlichen Stellen sind von dem Personalabbau von 5 % nicht betroffen.

5.3.2.     Europäische Staatsanwaltschaft

Die Kommission erwägt, im Juli 2013 einen Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft anzunehmen. Laut Vorschlag sollen die Aufgaben und Ressourcen dieser neuen Einrichtung schrittweise aufgebaut werden und sich diese Einrichtungsphase noch über das Jahr 2020 hinaus erstrecken. Die Europäische Staatsanwaltschaft sollte derart organisiert werden, dass ihre Verwaltungs- und Unterstützungsressourcen mit Eurojust (die gemäß Artikel 86 AEUV zu ihrer Einsetzung beitragen soll) geteilt werden und dass für ihre Ermittlungsfunktionen Mitarbeiter des OLAF zur Verfügung gestellt werden. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll im Rahmen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) vollständig aus dem Haushalt der EU finanziert werden. Der allmählich ansteigende Finanzierungsbeitrag aus dem EU-Haushalt muss innerhalb der für diese Rubrik geltenden Richtbeträge für Agenturausgaben für den Zeitraum 2014-2020 erfolgen. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird sich allerdings nur unwesentlich auf den Haushalt auswirken, da die Umschichtungen von der Rubrik 5 (Verwaltung) vorgenommen werden.

6.           Ausblick

Gegenstand dieser Mitteilung ist die Finanz- und Personalplanung für die dezentralen Agenturen bis 2020. Diese Planung schließt nicht aus, dass bestimmte Aufgaben möglicherweise weniger Ressourcen beanspruchen als vorgesehen, denn die Agenturen erzielen möglicherweise Effizienzvorteile. Andererseits ist ebenfalls nicht auszuschließen, dass infolge der fortlaufenden Entwicklung der politischen Maßnahmen der EU bestehende Agenturen für zusätzliche Kompetenzen in Anspruch genommen werden. Gesetzgebungsvorschläge, mit denen der Aufgabenbereich bestehender Agenturen geändert wird, werden die in der vorliegenden Mitteilung dargelegte Finanz- und Personalplanung erfüllen müssen. Jeder neue Vorschlag, der zusätzliche Humanressourcen für bestehende Agenturen erfordert, setzt voraus, dass gleichzeitig entsprechende Kürzungen in den Stellenplänen anderer Agenturen (bzw. der Kommission, wenn die Kommission Aufgaben an eine Agentur überträgt) vorgeschlagen werden.

In dieser Hinsicht müssen die Agenturen – wie alle anderen EU-Organe und -Einrichtungen auch – ihre Effizienz verbessern und gegebenenfalls Personal umschichten, insbesondere von Koordinierungs- und Unterstützungsfunktionen auf operative Tätigkeiten. Synergien zwischen Agenturen sollten angestrebt werden, um die verfügbaren Ressourcen bestmöglich einzusetzen und eine effiziente und wirksame Verwaltung der Agenturen zu gewährleisten. Die Synergiebestrebungen könnten auch dazu führen, dass bestehende Agenturen zusammengelegt werden, wie im Beispiel des jüngsten Vorschlags zur Zusammenlegung von Europol und CEPOL.

Wie im Fahrplan der Kommission für die Weiterverfolgung des Gemeinsamen Ansatzes in Bezug auf die dezentralen Agenturen vorgesehen, sucht die Kommission aktiv nach Möglichkeiten, die Unterstützungstätigkeiten, die sie den Agenturen derzeit anbietet, in ihrem Ausmaß und Umfang zu erweitern – beispielsweise auf Bereiche der Personalverwaltung, der Buchführung und des Finanzwesens – damit die Agenturen ihre Verwaltungskosten reduzieren können und in die Lage versetzt werden, mit den verfügbaren Ressourcen die Ergebnisse zu erzielen, die von ihnen erwartet werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die für dezentrale Agenturen geltende Rahmenfinanzregelung überarbeiten, um den Agenturen effizientere Berichts- und Finanzverwaltungsinstrumente an die Hand zu geben.

Die Kommission beabsichtigt auf der Grundlage der vorliegenden Mitteilung, das in Nummer 47 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[17] vorgesehene Verfahren einzuleiten.

Anhang I

Übersicht 2014-2020: Dezentrale Agenturen der Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung

(in Mio. EUR)

Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushaltslinie || Standort || eingerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben

2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020

Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Chemikalienrecht || 02 03 03 || Helsinki || 2006 || 2014-2020 || 0 || 0 || 67,879 || 76,805 || 75,533 || 24,517 || 67,224 || 67,682 || 379,640 || Teilweise selbst-finanziert

Genehmigter Personalbestand || || || || || 451 || 441 || 431 || 420 || 410 || 404 || 404 || 404 ||

Agentur für das Europäische GNSS (GSA) || 02 05 11 || Prag || 2004 || 2019-2020 || 14,159 || 24,651 || 26,840 || 28,350 || 27,847 || 30,848 || 30,722 || 30,964 || 200,222 || von der Kommission übertragene Planstellen

Genehmigter Personalbestand || (02 05 02) || (Brüssel) || || || 77 || 96 || 102 || 113 || 116 || 118 || 119 || 120 || ||

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) || 04 03 11 || Dublin || 1975 || 2014-2020 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,371 || 20,779 || 21,195 || 143,829 ||

Genehmigter Personalbestand || (04 04 03) || || || || 101 || 99 || 97 || 95 || 93 || 91 || 91 || 91 || ||

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) || 04 03 12 || Bilbao || 1994 || 2014-2020 || 14,678 || 14,095 || 14,679 || 14,679 || 14,679 || 14,973 || 15,273 || 15,579 || 103,957 ||

Genehmigter Personalbestand || (04 04 04) || || || || 44 || 43 || 42 || 41 || 40 || 40 || 40 || 40 || ||

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) || 06 02 02 || Köln || 2002 || 2014, 2019-2020 || 34,862 || 34,174 || 36,370 || 36,370 || 34,870 || 34,870 || 35,568 || 36,279 || 248,501 || Teilweise selbst-finanziert

Genehmigter Personalbestand || (06 02 01) || || || || 692 || 678 || 672 || 662 || 650 || 639 || 639 || 639 ||

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) || 06 02 03 || Lissabon || 2002 || 2016-2020 || 55,892 || 50,453 || 52,656 || 53,879 || 55,083 || 56,963 || 57,984 || 59,692 || 386,710 ||

davon: Maßnahmen zur Bekämpfung von Meeresverschmutzung || 06 02 03 02 || || || || 22,663 || 19,675 || 20,600 || 21,600 || 22,800 || 24,675 || 25,050 || 26,100 || 160,500 ||

Genehmigter Personalbestand || (06 02 02) || || || || 213 || 210 || 207 || 202 || 198 || 195 || 195 || 195 || ||

Europäische Eisenbahnagentur (ERA) || 06 02 04 || Lille || 2004 || 2015-2020 || 25,007 || 25,007 || 25,613 || 26,000 || 26,000 || 26,250 || 26,500 || 26,750 || 182,120 ||

Genehmigter Personalbestand || (06 02 08) || Valenciennes || || || 143 || 140 || 137 || 134 || 139 || 148 || 148 || 148 || ||

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) || 09 02 03 || Heraklion || 2004 || 2017-2020 || 8,335 || 8,822 || 9,372 || 10,120 || 10,322 || 10,529 || 10,739 || 10,954 || 70,859 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 47 || 48 || 48 || 48 || 48 || 47 || 47 || 47 || ||

Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) - Büro || 09 02 04 || Riga || 2009 || 2014-2020 || 4,191 || 4,163 || 4,163 || 4,246 || 4,246 || 4,331 || 4,418 || 4,506 || 30,073 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 16 || 16 || 15 || 15 || 14 || 14 || 14 || 14 || ||

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) || 12 03 02 || London || 2010 || 2019-2020 || 10,387 || 11,304 || 12,021 || 13,104 || 14,115 || 15,123 || 15,683 || 15,997 || 97,349 || Nationale Kofinanzierung

Genehmigter Personalbestand || (12 04 02) || || || || 93 || 103 || 111 || 125 || 134 || 145 || 145 || 145 ||

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) || 12 03 03 || Frankfurt || 2010 || 2019-2020 || 7,507 || 7,514 || 7,763 || 8,134 || 8,676 || 9,365 || 9,734 || 9,929 || 61,117 || Nationale Kofinanzierung

Genehmigter Personalbestand || (12 04 03) || || || || 80 || 84 || 87 || 92 || 101 || 112 || 112 || 112 ||

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) || 12 03 04 || Paris || 2010 || 2019-2020 || 8,697 || 9,077 || 9,603 || 10,099 || 10,888 || 11,876 || 12,377 || 12,624 || 76,543 || Nationale Kofinanzierung

Genehmigter Personalbestand || (12 04 04) || || || || 121 || 128 || 133 || 138 || 150 || 163 || 163 || 163 ||

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) || 15 02 11 || Thessaloniki || 1975 || 2014-2020 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,434 || 17,783 || 18,138 || 123,091 ||

Genehmigter Personalbestand || (15 02 25) || || || || 100 || 98 || 96 || 94 || 92 || 91 || 91 || 91 || ||

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) || 32 02 10 || Ljubljana || 2009 || 2017-2020 || 8,941 || 10,880 || 11,266 || 11,492 || 11,492 || 11,492 || 11,722 || 11,957 || 80,301 || IT-Ausgaben

Genehmigter Personalbestand || (32 04 10) || || || || 49 || 54 || 54 || 54 || 53 || 52 || 52 || 52 ||

Dezentrale Agenturen der Teilrubrik 1a insgesamt || || || || || 230,462 || 237,944 || 316,031 || 331,083 || 331,559 || 288,942 || 336,506 || 342,246 || 2 184,310 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 2 227 || 2 238 || 2 232 || 2 233 || 2 238 || 2 259 || 2 260 || 2 261 || ||

Übersicht 2014-2020: Dezentrale Agenturen der Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen

(in Mio. EUR)

Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben

2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020

Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Maßnahmen im Biozidbereich || 07 02 05 01 || Helsinki || 2012 || 2016, 2018-2020 || 6,071 || 5,064 || 5,789 || 2,435 || 2,435 || 2,226 || 0,000 || 0,000 || 17,948 || Teilweise selbst-finanziert

Genehmigter Personalbestand || (07 03 60) || || || || 47 || 48 || 48 || 47 || 47 || 47 || 53 || 54 ||

Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung || 07 02 05 02 || Helsinki || 2012 || 2016, 2018-2020 || 1,562 || 1,297 || 1,222 || 1,151 || 1,183 || 1,142 || 1,142 || 1,142 || 8,279 ||

Genehmigter Personalbestand || (07 03 70) || || || || 5 || 6 || 6 || 6 || 6 || 7 || 7 || 7 || ||

Europäische Umweltagentur (EUA) || 07 02 06 || Kopenhagen || 1990 || 2014-2015, 2017-2020 || 36,309 || 36,309 || 36,309 || 36,809 || 36,809 || 36,809 || 37,545 || 38,296 || 258,888 ||

Genehmigter Personalbestand || (07 03 09) || || || || 138 || 135 || 132 || 129 || 126 || 124 || 124 || 124 || ||

Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) || 11 06 64 || Vigo || 2005 || 2014-2020 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,217 || 9,401 || 9,590 || 65,077 ||

Genehmigter Personalbestand || (11 08 05) || || || || 54 || 53 || 52 || 51 || 49 || 48 || 48 || 48 || ||

Dezentrale Agenturen der Rubrik 2 insgesamt || || || || || 53,159 || 51,888 || 52,537 || 49,612 || 49,644 || 49,394 || 48,089 || 49,028 || 350,192 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 244 || 242 || 238 || 233 || 228 || 226 || 232 || 233 || ||

Übersicht 2014-2020: Dezentrale Agenturen der Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

(in Mio. EUR)

Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamtbeitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben

2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) || 17 03 10 || Stockholm || 2004 || 2014-2020 || 56,727 || 56,766 || 56,766 || 56,766 || 56,766 || 56,766 || 57,901 || 59,059 || 400,791 ||

Genehmigter Personalbestand || (17 03 03) || || || || 198 || 194 || 190 || 186 || 182 || 180 || 180 || 180 || ||

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) || 17 03 11 || Parma || 2002 || 2014-2020 || 76,000 || 77,333 || 77,333 || 77,333 || 77,333 || 77,333 || 77,880 || 80,457 || 546,003 ||

Genehmigter Personalbestand || (17 03 07) || || || || 351 || 344 || 337 || 330 || 323 || 319 || 319 || 319 || ||

Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) || 17 03 12 || London || 1993 || 2019-2020 || 39,230 || 39,230 || 40,015 || 40,815 || 40,029 || 40,174 || 40,978 || 41,798 || 283,038 || Teilweise selbst-finanziert

davon: spezieller Beitrag für Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“) || 17 03 12 02 || || || || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 6,000 || 42,000

Genehmigter Personalbestand || (17 03 10) || || || || 611 || 599 || 599 || 599 || 593 || 588 || 588 || 588 ||

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) || 18 02 03 || Warschau || 2004 || 2019-2020 || 79,500 || 80,910 || 86,112 || 88,774 || 91,274 || 91,274 || 93,099 || 94,961 || 626,405 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 153 || 152 || 151 || 149 || 146 || 145 || 145 || 145 || ||

Europäisches Polizeiamt (Europol) || 18 02 04 || Den Haag || 1995 || 2014, 2019-2020 || 82,562 || 82,212 || 94,714 || 94,716 || 94,718 || 94,720 || 96,614 || 98,546 || 656,589 || Zusammen-legung mit CEPOL

Genehmigter Personalbestand || (18 05 02) || || || || 457 || 448 || 443 || 439 || 432 || 427 || 427 || 427 || ||

Europäische Polizeiakademie (CEPOL) || 18 02 05 || Bramshill || 2005 || 2014, 2017-2020 || 8,450 || 8,305 || 8,471 || 8,641 || 8,813 || 9,126 || 9,308 || 9,495 || 62,159 || Zusammen-legung mit Europol

Genehmigter Personalbestand || (18 05 05) || || || || 28 || 27 || 27 || 27 || 27 || 28 || 28 || 28 || ||

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) || 18 02 06 || Lissabon || 1993 || 2014-2020 || 15,550 || 14,794 || 14,794 || 14,794 || 14,794 || 14,794 || 15,090 || 15,392 || 104,452 ||

Genehmigter Personalbestand || (18 05 11) || || || || 84 || 82 || 80 || 79 || 77 || 76 || 76 || 76 || ||

Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu.LISA) || 18 02 07 || Tallinn-Straßburg || 2011 || 2017-2020 || 41,000 || 59,380 || 83,064 || 84,727 || 84,742 || 85,700 || 87,414 || 89,163 || 574,190 || Bauaus-gaben

Genehmigter Personalbestand || (18 02 11) || || || || 120 || 120 || 120 || 118 || 115 || 113 || 113 || 113 || ||

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) || 18 03 02 || Valletta || 2010 || 2016-2020 || 12,000 || 14,526 || 15,032 || 15,333 || 15,639 || 15,952 || 16,271 || 16,596 || 109,349 ||

Genehmigter Personalbestand || (18 03 14) || || || || 45 || 49 || 51 || 51 || 51 || 51 || 51 || 51 || ||

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) || 33 02 06 || Wien || 2007 || 2014-2020 || 21, 246 || 21,229 || 21,229 || 21,229 || 21,229 || 21,654 || 22,088 || 22,530 || 151,188 ||

Genehmigter Personalbestand || (33 02 03) || || || || 78 || 75 || 73 || 72 || 70 || 70 || 70 || 70 || ||

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) || 33 02 07 || Wilna || 2006 || 2014-2020 || 7,478 || 7,340 || 7,628 || 7,628 || 7,628 || 7,781 || 7,937 || 8,096 || 54,038 ||

Genehmigter Personalbestand || (33 06 03) || || || || 30 || 29 || 28 || 27 || 26 || 26 || 26 || 26 || ||

Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) || 33 03 04 || Den Haag || 2002 || 2014-2020 || 32,359 || 32,450 || 43,350 || 39,700 || 32,450 || 32,450 || 33,099 || 33,761 || 247,260 || Bauaus-gaben

Genehmigter Personalbestand || (33 03 02) || || || || 213 || 209 || 205 || 200 || 195 || 191 || 191 || 191 ||

Dezentrale Agenturen der Rubrik 3 insgesamt || || || || || 471,661 || 494,825 || 548,507 || 550,455 || 545,415 || 547,724 || 558,680 || 569,854 || 3 815, 460 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 2 368 || 2 328 || 2 304 || 2 277 || 2 237 || 2 214 || 2 214 || 2 214 || ||

Übersicht 2014-2020: Dezentrale Agenturen der Rubrik 4 – Europa in der Welt

(in Mio. EUR)

Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben

2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020

Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) || 15 02 12 || Turin || 1990 || 2014-2020 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,546 || 20,957 || 142,222 ||

Genehmigter Personalbestand || (15 02 27) || || || || 96 || 94 || 92 || 90 || 88 || 86 || 86 || 86 ||

Dezentrale Agenturen der Rubrik 4 insgesamt || || || || || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,144 || 20,546 || 20,957 || 142,222 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 96 || 94 || 92 || 90 || 88 || 86 || 86 || 86 || ||

Übersicht 2014-2020: Dezentrale Agenturen der Rubrik 5 – Verwaltung

(in Mio. EUR)

Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben

2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union || 31 01 10 || Luxemburg || 1994 || 2014-2020 || || || || || || || || || || Selbst-finanziert

Genehmigter Personalbestand || (31 01 09) || || || || 206 || 203 || 200 || 197 || 195 || 193 || 193 || 193 ||

Dezentrale Agenturen der Rubrik 5 insgesamt || || || || || || || || || || || || || ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 206 || 203 || 200 || 197 || 195 || 193 || 193 || 193 || ||

Übersicht 2014-2020: Selbstfinanzierte dezentrale Agenturen

(in Mio. EUR)

Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben

2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) || || Alicante || 1993 || 2014-2020 || || || || || || || || || || Selbst-finanziert

Genehmigter Personalbestand || || || || || 861 || 844 || 827 || 810 || 792 || 775 || 775 || 774 ||

Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) || || Angers || 1994 || 2014-2020 || || || || || || || || || || Selbst-finanziert

Genehmigter Personalbestand || || || || || 48 || 47 || 46 || 45 || 44 || 43 || 43 || 43 ||

Selbstfinanzierte dezentrale Agenturen insgesamt || || || || || || || || || || || || || ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 909 || 891 || 873 || 855 || 836 || 818 || 818 || 817 || ||

Übersicht 2014-2020: Dezentrale Agenturen insgesamt

(in Mio. EUR)

Bezeichnung der dezentralen Agentur || Haushalts-linie || Standort || ein-gerichtet || „Normalbetrieb“ im Zeitraum 2014-2020 || Gesamtbeitrag der EU / genehmigter Personalbestand || Gesamt-beitrag der EU 2014-2020 || Sonstige Angaben

2013 || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020

Dezentrale Agenturen insgesamt || || || || || 775,426 || 804,801 || 937,218 || 951,293 || 946,760 || 906,204 || 963,821 || 982,085 || 6 492,184 ||

Genehmigter Personalbestand || || || || || 6 050 || 5 996 || 5 939 || 5 885 || 5 822 || 5 796 || 5 803 || 5 804 || ||

Anhang II

Agentur || Geplante Stellenzahl im Jahr 2020

Anzahl der Planstellen im Jahr 2013 (1) || Personalabbau von 5 % (2) || Jährliche Abgabe an den Stellenpool von 1 % (3) || Zuweisung aus dem Stellenpool (4) || Veränderung 2014-2020 insgesamt (5 = 4 - 2 - 3) || Anzahl der Planstellen im Jahr 2020 (6 = 1 + 5)

ECHA – Maßnahmen im Chemikalienbereich: || 451 || - 18,0 || - 29,0 || - || - 47 || 404

GSA || 77 || - 1,0 || - 4,0 || + 48 || + 43 || 120

Eurofound || 101 || - 5,0 || - 5,0 || - || - 10 || 91

EU-OSHA || 44 || - 2,0 || - 2,0 || - || - 4 || 40

EASA || 692 || - 34,5 || - 34,5 || + 16 || - 53 || 639

EMSA || 213 || - 8,5 || - 11,5 || + 2 || - 18 || 195

ERA || 143 || - 6,0 || - 7,0 || + 18 || + 5 || 148

ENISA || 47 || - 2,5 || - 2,5 || + 5 || - || 47

GEREC - Büro || 16 || - 1,0 || - 1,0 || - || - 2 || 14

EBA || 93 || - 4,5 || - 5,5 || + 62 || + 52 || 145

EIOPA || 80 || - 4,0 || - 4,0 || + 40 || + 32 || 112

ESMA || 121 || - 6,0 || - 6,0 || + 54 || + 42 || 163

CEDEFOP || 100 || - 4,0 || - 5,0 || - || - 9 || 91

ACER || 49 || - 2,5 || - 2,5 || + 8 || + 3 || 52

ECHA – Maßnahmen im Biozidbereich: || 47 || - 2,5 || - 2,5 || + 12 || + 7 || 54

ECHA – Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung || 5 || - || - || + 2 || + 2 || 7

EUA || 138 || - 7,0 || - 7,0 || - || - 14 || 124

EFCA || 54 || - 2,5 || - 3,5 || - || - 6 || 48

ECDC || 198 || - 8,0 || - 10,0 || - || - 18 || 180

EFSA || 351 || - 13,5 || - 18,5 || - || - 32 || 319

EMA || 611 || - 30,5 || - 30,5 || + 38 || - 23 || 588

Frontex || 153 || - 7,5 || - 8,5 || + 8 || - 8 || 145

Europol || 457 || - 23,0 || - 22,0 || + 15 || - 30 || 427

CEPOL || 28 || - 1,5 || - 1,5 || + 3 || - || 28

EMCDDA || 84 || - 4,0 || - 4,0 || - || - 8 || 76

eu.LISA || 120 || - 6,0 || - 6,0 || + 5 || - 7 || 113

EASO || 45 || - 2,0 || - 2,0 || + 10 || + 6 || 51

FRA || 78 || - 4,0 || - 4,0 || - || - 8 || 70

EIGE || 30 || - 1,5 || - 2,5 || - || - 4 || 26

Eurojust || 213 || - 10,5 || - 11,5 || - || - 22 || 191

ETF || 96 || - 5,0 || - 5,0 || - || - 10 || 86

CdT || 206 || - 1,5 || - 11,5 || - || - 13 || 193

HABM || 861 || - 43,5 || - 43,5 || - || - 87 || 774

CPVO || 48 || - 2,5 || - 2,5 || - || - 5 || 43

Insgesamt || 6 050 || - 276 || - 316 || + 346 || - 246 || 5 804

Vor 2014 gestrichene Stellen || || - 27 || || || ||

Personalabbau von 5 % insgesamt || || - 303 || || || ||

Von der Kommission übertragene Stellen || || || 30 || || ||

Im Stellenpool insgesamt verfügbare Stellen || || || 346 || || ||

[1]               KOM(2008) 135 vom 11.3.2008.

[2]               Nummer [23] des Entwurfs der interinstitutionellen Vereinbarung.

[3]               Einschließlich Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013.

[4]               COM(2013) 450 vom 28.6.2013.

[5]               Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Bereich Chemikalien, Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), Europäische Eisenbahnagentur (ERA), Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT).

[6]               Einschließlich des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) und des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (CPVO), deren Stellenpläne nicht im EU-Haushalt erfasst sind.

[7]               Der nach 2018 verbleibende begrenzte Bedarf an zusätzlichen Stellen wird gedeckt, indem, wie im Finanzbogen des Verordnungsvorschlags (COM(2013) 40) vorgesehen, Stellen von der Kommission auf die GSA übertragen werden und indem die letzte Stelle für die Maßnahmen im Biozidbereich der ECHA im Jahr 2020 zugewiesen wird.

[8]               Europäische Schulen des „Typs II“ sind einzelstaatliche Schulen, an denen ein ähnlicher Lehrplan angeboten wird, wie an Europäischen Schulen.

[9]               Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), Europäische Umweltagentur (EEA), Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC), Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Europäische Polizeiakademie (CEPOL), Europäisches Polizeiamt (EUROPOL), Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) und Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (EU.LISA).

[10]             ABl. L 298 vom 26.10.2012.

[11]             12 dieser Stellen wurden bereits im Haushalt 2013 gekürzt.

[12]             6 dieser Stellen wurden bereits im Haushalt 2013 gekürzt.

[13]             9 dieser Stellen wurden bereits im Haushalt 2013 gekürzt.

[14]             Da 27 Stellen bereits im Vorjahr gestrichen wurden, ist die Gesamtzahl der Planstellen (6 050) um 303 - 27 = 276 Stellen zu kürzen. In Anbetracht der 30 von der Kommission zu übertragenden Stellen, ergibt sich eine endgültige Stellenzahl von 5 804.

[15]             In dieser Mitteilung wurde das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) der Rubrik 3 zugeordnet.

[16]             COM(2013) 520 vom 10.7.2013.

[17]             ABl. C 139 vom 14.6.2006. Die gleichen Bestimmungen sind in Nummer [25] des Entwurfs der interinstitutionellen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich für den Zeitraum 2014-2020 enthalten, über den bereits politische Einigung erzielt wurde.