MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Zweiter Bericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit /* COM/2013/0179 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Zweiter Bericht über die Durchführung der
EU-Strategie der inneren Sicherheit 1. Einleitung 1.1. Aktuelle Rahmenbedingungen Die EU-Strategie
der inneren Sicherheit (ISS) soll Europa in die Lage versetzen, im Rahmen eines
gemeinsamen Ansatzes, der Akteure auf EU-Ebene wie auch auf nationaler und
lokaler Ebene einbindet, auf bestehende Herausforderungen und sich abzeichnende
Bedrohungen zu reagieren. Das Fundament
dieser Strategie bilden die gemeinsamen Werte der Achtung der Grundrechte und
der Rechtsstaatlichkeit, der Solidarität und der gegenseitigen Unterstützung.
Die Kommission wird weiterhin die vollständige Achtung dieser Werte
sicherstellen, insbesondere der Europäischen Charta der Grundrechte. Eine der größten Herausforderungen
für die innere Sicherheit sind die organisierte Kriminalität und ihre
nachteiligen Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft, wozu auch
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zählen. So schätzt das Büro der Vereinten Nationen für
Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dass sich die Erträge aus Straftaten
im Jahr 2009 auf rund 3,6 % des BIP weltweit, d.h. rund
2,1 Billionen USD, beliefen. Aufgrund von Korruption, Betrug und
Schmuggel entstehen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten massive Verluste in
einer Zeit, in der Stabilität bei den Einnahmen und der
Steuerbemessungsgrundlage von grundlegender Bedeutung für die Senkung der
öffentlichen Defizite ist. Das Aufspüren und
Einziehen von Erträgen aus Straftaten ist nach wie vor ein zentrales Ziel der
EU-Strategie, um organisierte kriminelle Netzwerke zu schwächen. Die Kommission hat
bereits Initiativen und Instrumente zur Erreichung dieses Ziels eingeführt, beispielsweise
die Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus
Straftaten in der Europäischen Union, die vierte Geldwäscherichtlinie und die
Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU. Mit dem
administrativen Konzept, das Möglichkeiten zur Aufdeckung und Bekämpfung der
kriminellen Infiltration der Wirtschaft bietet, sollen auch Ungleichgewichte,
die unter anderem durch die organisierte Kriminalität verursacht wurden,
abgebaut und die Voraussetzungen für einen gut gedeihenden Binnenmarkt
geschaffen werden. Die kürzlich erfolgte Errichtung des Europäischen Zentrums
zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) bei Europol soll gewährleisten, dass
Europa seine Bürger, Unternehmen und Regierungen sowie ihre Infrastruktur
besser vor Cyberangriffen schützen kann, die zu gewaltigen wirtschaftlichen
Verlusten führen können. Die ISS stützt
sich auf die folgenden fünf strategischen Ziele: Schwächung internationaler
krimineller Netzwerke, Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die
Rekrutierung von Terroristen, besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im
Cyberspace, Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen und
Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und
Katastrophen. Im Bericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren
Sicherheit von 2011 wurden die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und
der Cyberkriminalität als zwei wesentliche Herausforderungen genannt, die in
den kommenden Jahren angegangen werden müssen. Seitdem wurde viel getan,
einschließlich der Maßnahmen im Rahmen der anderen Ziele der Strategie. 2. Die Strategie der inneren Sicherheit im vergangenen
Jahr 2.1. Strategisches Ziel 1: Schwächung
internationaler krimineller Netzwerke Organisierte kriminelle Netzwerke dürften
komplexer, vielfältiger und internationaler als je zuvor vorgehen. So wird etwa
die internetgestützte organisierte Kriminalität parallel zur zunehmenden
Nutzung des Breitband-Internets und mobiler Geräte weiter steigen. Der EU-Politikzyklus zu schwerer und
organisierter Kriminalität unterstützt die Koordinierung der operativen
Zusammenarbeit zu Erscheinungsformen der Kriminalität, die in der gesamten EU
verbreitet sind. Die Mitgliedstaaten gehen mit Unterstützung der Agenturen und
Organe der EU gemeinsam gegen prioritäre grenzüberschreitende Kriminalität vor.
Die prioritäre Kriminalität wird ausgehend von Beiträgen aus den
Mitgliedstaaten über die von Europol erstellten Bedrohungsbewertungen (insbesondere
SOCTS) identifiziert. Derzeit wird ein kurzer Politikzyklus (2011-2013) als
Lernphase für einen vollständigen Politikzyklus für den Zeitraum 2013-2017
durchgeführt. Zu Beginn des Jahres 2013 hat die
Kommission Vorschläge für eine vierte Geldwäscherichtlinie[1] und eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei
Geldtransfers[2] angenommen. Letztere wird im Laufe des Jahres 2013 durch einen
Vorschlag für eine Richtlinie über die strafrechtliche Verfolgung von
Geldwäsche ergänzt. Mit diesem Paket werden neue Risiken und Bedrohungen
angegangen, insbesondere durch die Verbesserung der Transparenz von juristischen
Personen. Maßnahmen gegen Geldwäsche werden auch außerhalb der EU durch den
Europäischen Auswärtigen Dienst in Zusammenarbeit mit regionalen Plattformen in
Afrika und Lateinamerika entwickelt. Ein Vorschlag für eine Richtlinie zum
strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung[3] wurde ebenfalls Anfang 2013 angenommen. Er enthält vor allem neue
strafrechtliche Sanktionen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verpflichtung
der Mitgliedstaaten, effiziente Ermittlungsinstrumente zur Aufdeckung von
Geldfälschung bereitzustellen, die denjenigen entsprechen, die zur Bekämpfung
organisierter Kriminalität oder sonstiger schwerer Kriminalität eingesetzt
werden. Die Vorschläge für eine Richtlinie
über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der
Europäischen Union gerichtetem Betrug[4] und eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für
Insider-Geschäfte und Marktmanipulation[5] stellen zusätzliche strafrechtliche Instrumente dar, um den
wichtigsten Schwachstellen in Bezug auf den Handel im Binnenmarkt bzw. auf den
Finanzmärkten beizukommen. Die Kommission macht sich weiterhin für eine
neue strategische EU-Initiative zur Korruptionsbekämpfung stark. Diese
baut auf zwei Elementen auf: einem „EU-Korruptionsbekämpfungsbericht“, der die
Anstrengungen der Mitgliedstaaten gegen Korruption regelmäßig bewerten soll,
und eine stärkere Ausrichtung auf Korruption in den internen und externen
Politikbereichen der EU. Für die Erstellung des ersten EU-Korruptionsbekämpfungsberichts,
der 2013 vorgelegt werden soll, wurden eine 17‑köpfige Sachverständigengruppe
sowie ein Netz lokaler Forschungskorrespondenten in allen Mitgliedstaaten
eingerichtet. Das von der Kommission kofinanzierte europäische Projekt „National
Integrity System“ (NIS) wurde 2012 von Transparency International
abgeschlossen. Es umfasste 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die
Schweiz. Insgesamt wurden 13 Institutionen und Bereiche in jedem Land
analysiert und danach bewertet, wie erfolgreich sie bei der Bewältigung von
Korruption sind. Transparency International veröffentlicht einzelne
Länderbewertungen und einen vergleichenden Analysebericht. Die Empfehlungen und
Schlussfolgerungen der NIS-Bewertungen fließen in die Arbeiten zum
EU-Korruptionsbekämpfungsbericht ein. Die Einziehung von Vermögen aus Straftaten ist
ein wirksames Mittel der Kriminalitätsbekämpfung, da sie die finanziellen
Anreize für Straftäter ins Visier nimmt, die Wirtschaft vor krimineller
Unterwanderung und Korruption schützt und zur Wiederherstellung sozialer
Gerechtigkeit beiträgt. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie
über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der
Europäischen Union[6] angenommen, um durch gemeinsame Mindestvorschriften die Sicherstellung
und Einziehung von Erträgen aus schwerer und organisierter Kriminalität in der
EU zu erleichtern und so die legale Wirtschaft zu schützen. Die Anstrengungen auf EU-Ebene gehen Hand in
Hand mit Initiativen der Mitgliedstaaten wie der Einrichtung neuer
Vermögensabschöpfungsstellen und -teams in Österreich, Rumänien und Estland
sowie mit Europols Unterstützung der Mitgliedstaaten durch sein Amt für Erträge
aus Straftaten. Einige Mitgliedstaaten haben auch Mechanismen zur
Wiederverwendung eingezogener Vermögenswerte für öffentliche und soziale Zwecke
eingeführt. Aus dem von der Europäischen Kommission kofinanzierten spanischen
Projekt Exzellenzzentrum für Vermögensabschöpfung und Schulung (CEART) ging ein
Weißbuch über Vermögensabschöpfungsstellen hervor, in dem die Tätigkeiten jeder
Abschöpfungsstelle detailliert beschrieben sind. Das CEART-Projekt umfasste
auch eine internationale Schulung zu Vermögensabschöpfungsstellen und
Finanzermittlungen, die zu den ersten europaweiten Kursen für Praktiker im Bereich
der Vermögensabschöpfung gehörte. Die Europäische Union hat neue Abkommen mit
den Vereinigten Staaten und Australien über die Verwendung und Übermittlung von
Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR) geschlossen[7] und steht kurz vor dem Abschluss der PNR-Verhandlungen mit Kanada.
Aufgrund dieser Abkommen können unsere Partner Daten analysieren, damit schwere
grenzübergreifende Verbrechen einschließlich terroristischer Straftaten
verhindert, aufgedeckt und aufgeklärt werden. Durch die Identifizierung bislang
nicht aktenkundiger Personen, die jedoch ein Sicherheitsrisiko darstellen,
können PNR-Daten dazu beitragen, kriminelle Netze schneller und wirksamer zu
schwächen. Im Mittelpunkt der im Juni 2012
verabschiedeten Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
stehen die verstärkte strafrechtliche Verfolgung von Schleusern, die
Unterstützung und der Schutz für Opfer von Menschenhandel sowie die Verhütung
von Menschenhandel, wobei die im Jahr 2011 angenommene Richtlinie[8] erweitert und ergänzt wird. Der EU-Koordinator für die Bekämpfung des
Menschenhandels trägt bei der Durchführung der Strategie eine besondere
Verantwortung, da ihm die Verbesserung der Koordinierung und Kohärenz zwischen
den einschlägigen Akteuren obliegt. Der operative Aktionsplan gegen
Menschenhandel, der unter der gemeinsamen Leitung des Vereinigten
Königreichs und der Niederlande steht, ist einer der acht Schwerpunkte des EU-Politikzyklus
zu schwerer und organisierter Kriminalität. Um Schwerpunktsetzung und Kohärenz
in der externen Dimension der auf den Menschenhandel bezogenen Tätigkeiten der
EU zu verbessern, haben sich die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit
der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den EU-Agenturen auf
eine Liste mit vorrangigen Drittländern verständigt. Der grenzüberschreitende
Informationsaustausch innerhalb der EU ist von entscheidender Bedeutung für
die Bekämpfung schwerer und grenzüberschreitender Kriminalität. Allerdings gibt
es noch Raum für Verbesserungen. In ihrer Mitteilung über das Europäische
Modell für den Informationsaustausch stellt die Kommission ein Konzept für
die bessere Anwendung bereits bestehender EU-Instrumente, die systematischere
Nutzung des Europol-Kanals für den Informationsaustausch und für zentrale
nationale Kontaktstellen vor, die die wichtigsten Kanäle für den
Informationsaustausch zusammenführen sollen.[9] Der Schwerpunkt der neuen
EU-Drogenstrategie 2013-2020 liegt unter anderem auf der Dynamik der
illegalen Drogenmärkte, einschließlich der Verlagerung von Drogenhandelsrouten,
der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und der Nutzung neuer
Kommunikationstechnologien zur Erleichterung des illegalen Drogenhandels sowie
des Vertriebs neuer psychoaktiver Substanzen. Die Strategie nennt eine Reihe
von Zielen, darunter: Beitrag zu einer messbaren Reduzierung der
Drogennachfrage, der Drogenabhängigkeit und der drogenbedingten
gesundheitlichen und sozialen Risiken und Schäden; Beitrag zur Zerschlagung der
illegalen Drogenmärkte und zu einer messbaren Reduzierung der Verfügbarkeit von
illegalen Drogen; Förderung von Koordination durch einen aktiven Diskurs und
die Analyse der Entwicklungen und Herausforderungen im Drogenbereich auf
EU-Ebene und auf internationaler Ebene. Der im Januar 2013 veröffentlichte
Bericht „EU Drug Markets“ markiert einen wichtigen Fortschritt bei der
Koordinierung zwischen Agenturen im Bereich Inneres, um organisierte
Kriminalität und illegalen Drogenhandel zu bekämpfen. Er wurde gemeinsam von
der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und
Europol verfasst und hob einige neue Trends hervor, beispielsweise die mobile
Herstellung von Amphetaminen und Ecstasy sowie die explosionsartige Verbreitung
neuer psychoaktiver Substanzen, für die im Internet ein an junge Menschen
gerichtetes aggressives Marketing betrieben wird. Europaweite Zusammenarbeit
und ein klares Verständnis der Entwicklungen auf dem Drogenmarkt sind
grundlegende Voraussetzungen für eine wirksame Rechtsdurchsetzung in diesem
sich rasch verändernden Bereich. Europol spielt durch
die Bereitstellung von Systemen zum Austausch und zur Speicherung von
Informationen und einer Reihe von operativen Unterstützungsdiensten und
Analyseprodukten eine wichtige Rolle bei der Erleichterung des grenzüberschreitenden
Informationsaustauschs in der EU. Bis Ende des dritten
Quartals 2012 hatte Europol den Austausch von mehr als 200 000
operationellen Nachrichten ermöglicht, und fast 12 000 Untersuchungen
waren eingeleitet worden. Europol unterstützte eine zunehmende Anzahl[10] öffentlichkeitswirksamer Aktionen in den
Mitgliedstaaten durch die Erbringung operativer Unterstützungsdienste und das
Verfassen von über 600 Einsatzberichten. Der Informationsbeitrag der
Mitgliedstaaten zu den Arbeitsdateien zu Analysezwecken stieg nach der
Umsetzung der im Rahmen des EU-Politikzyklus vereinbarten Schwerpunkte
insgesamt um 40 %, im Bereich des Menschenhandels lag die Zuwachsrate bei
60 %. Zusammenarbeit und Informationsaustausch auf
grenzübergreifender Ebene werden zudem durch die von CEPOL angebotenen
Schulungen auf EU-Ebene unterstützt. Im Jahr 2012 bot CEPOL Schulungen für fast
6000 Teilnehmer in über 100 verschiedenen Lehrgängen an, die Themen wie
Finanzkriminalität, Drogenhandel, gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG),
Menschenhandel und Cyberkriminalität umfassten. Eurojust bleibt
ein wichtiger Akteur im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität bildet nach wie vor
einen Schwerpunkt der Fallbearbeitung im Rahmen von Eurojust. Organisierte
Kriminalität tritt nicht nur als eigenständiges Merkmal in Erscheinung, sondern
auch bei anderen Straftaten, die dadurch an Schwere gewinnen. 2012 verzeichnete
Eurojust 231 Fälle organisierter Kriminalität im Vergleich zu
197 Fällen im Jahr 2011. Ein weiteres wirksames Instrument zur
Aufspürung Krimineller ist der Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen
(GEG). Die Finanzierung durch Eurojust erleichtert die – auch kurzfristige
– Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen unter Berücksichtigung der
operativen Erfordernisse. Bis Februar 2013 unterstützte Eurojust über das
zweite Projekt zur Finanzierung von GEG 87 verschiedene GEG auf der
Grundlage von 252 eingegangenen Finanzierungsanträgen. Die meisten GEG konzentrieren
sich auf Drogen- und Menschenhandel, befassten sich aber auch mit Geldwäsche,
Betrug, Korruption und organisiertem Raub. Die GEG „Tokio“ wurde unter Beteiligung von Eurojust und Europol von
Belgien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich eingerichtet, um gegen ein
Kuriernetz zu ermitteln, das von einem organisierten Verbrecherring in Belgien
und Frankreich für den internationalen Drogenschmuggel von Brasilien und
einigen zentralafrikanischen Ländern via London nach Japan eingerichtet worden
war. Bei einem gemeinsamen Einsatz kam es zu mehreren Festnahmen in Belgien und
dem Vereinigten Königreich. Zwei Personen wurden daraufhin zu einer Haftstrafe
von acht Jahren und einer Geldstrafe von 3780 EUR bzw. zu sechseinhalb
Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30 000 EUR verurteilt. Vorgehen im
Jahr 2013: Die Kommission
wird ·
den ersten EU-Korruptionsbekämpfungsbericht mit
Empfehlungen für die Mitgliedstaaten veröffentlichen; ·
einen Vorschlag für eine Richtlinie über
strafrechtliche Sanktionen für Geldwäsche vorlegen; ·
eine Reform von Eurojust vorschlagen; ·
eine politische Initiative zur Bekämpfung des
illegalen Handels mit Schusswaffen zum Schutz der inneren Sicherheit der EU
entwickeln; ·
zwei Rechtsakte zur Änderung des
Beschlusses 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den
Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen
psychoaktiven Substanzen und des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates
vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die
Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des
illegalen Drogenhandels vorschlagen; ·
eine Verordnung zur Einrichtung einer
Europäischen Staatsanwaltschaft vorschlagen, um den Haushalt der Europäischen
Union besser zu schützen und die Strafverfolgung in diesem Bereich zu
verbessern; ·
eine Mitteilung über eine umfassende Strategie
zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels annehmen. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
rasche Fortschritte erzielen bei den
Verhandlungen über den Vorschlag für eine Reform von Europol und CEPOL, wobei
zur Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ein stärkerer Schwerpunkt
auf die Schulung von Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden gesetzt werden
soll; ·
die Beratungen mit dem Europäischen Parlament
über die Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus
Straftaten in der EU und über die Richtlinie über die Verwendung von PNR-Daten
für Strafverfolgungszwecke abschließen; ·
die Ressourcen und Befugnisse ihrer
Vermögensabschöpfungsstellen weiter ausbauen; ·
die Empfehlungen in der Mitteilung über das
europäische Informationsaustauschmodell umsetzen; ·
die in den EU-Strategien festgelegten Maßnahmen
zur Bekämpfung des Menschen- und Drogenhandels ergreifen; ·
die Empfehlungen des anstehenden ersten EU-Korruptionsbekämpfungsberichts
2013 umsetzen; ·
die operativen Aktionspläne im Rahmen des
Politikzyklus zu folgenden Bereichen umsetzen: Menschenhandel, mobile
organisierte Verbrechergruppen, Schmuggel von Waren in Containern, synthetische
Drogen, Drogenrouten mit Westafrika als Ausgangspunkt und Kriminalität mit
Ursprung aus den westlichen Balkanländern. 2.2. Strategisches Ziel 2:
Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen Europol zufolge war
die Zahl der terroristischen Anschläge in den EU-Mitgliedstaaten in den letzten
Jahren insgesamt zwar rückläufig, doch tritt die Bedrohung durch Terroristen
derzeit in vielfacher Gestalt auf (Al-Qaida, Rechts- und Linksextremismus oder
Anarchismus, Separatismus sowie streitfragenspezifischer Terrorismus). Auch
könnte es vermehrt zu Anschlägen von Einzeltätern und kleinen autonomen Gruppen
kommen. Darüber hinaus werden sich die geopolitischen Entwicklungen im
Mittleren Osten, in der Sahelzone und am Horn von Afrika auf die
Sicherheitslage in Europa auswirken. Insbesondere radikalisierte EU-Bürger, die
als sogenannte ausländische Kämpfer in Konfliktgebiete reisen, dort
Kampferfahrung sammeln und mit dieser Erfahrung nach Europa zurückkehren,
stellen eine kontinuierliche Bedrohung für die EU dar. Die Bekämpfung des
Terrorismus bleibt in einem Jahr, in dem die Anschläge von Toulouse und Burgas
auf tragische Weise verdeutlicht haben, dass die terroristische Bedrohung
tatsächlich besteht, eine Priorität für die Europäische Union. Nach dem Anschlag von
Burgas bot Europol den bulgarischen Behörden operative Unterstützung an,
die sehr geschätzt wurde. Darüber hinaus veröffentlichte AIRPOL, ein Netz von
Polizeibehörden, die für die Sicherheit auf Flughäfen und deren Umgebung
zuständig sind, Leitlinien zu neuen Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren zur
Verhütung ähnlicher Anschläge innerhalb von 24 Stunden. AIRPOL erhielt sein Mandat aufgrund eines Ratsbeschlusses nach den
vereitelten Paketbomben-Anschlägen im Jahr 2010, die vom Jemen ausgingen.
Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen der Austausch bewährter Praktiken und der
Aufbau von Kapazitäten auf der Grundlage des Programms Kriminalprävention und
Kriminalitätsbekämpfung (ISEC) der Kommission. Terrorismus ist nach wie vor einer der
Schwerpunkte der operativen Arbeit von Eurojust.[11] Zudem hat
Eurojust im Jahr 2012 seine Analyse der Verurteilungen im Zusammenhang mit
Terrorismus (Terrorism Convictions Monitor – TCM) konzeptuell und inhaltlich
weiterentwickelt. Diese bietet einen Überblick über terrorismusbezogene
rechtliche Entwicklungen in den Mitgliedstaaten sowie rechtliche Analysen
ausgewählter Fälle. Ein von Eurojust und Europol im
Dezember 2012 gemeinsam veranstalteter Workshop für Praktiker führte
Spezialisten im Bereich Terrorismusbekämpfung aus Indien und aus der EU
zusammen. Ziel war die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit durch das
Definieren gemeinsamer Interessen und ein Gedankenaustausch über Normen. Das Fundament der europäischen
Terrorismusbekämpfungsstrategie ist die Prävention. Das
EU-Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) wurde eingerichtet,
um Akteure, die in ganz Europa vor Ort an der Bekämpfung von Radikalisierung
und gewaltbereitem Extremismus beteiligt sind (Praktiker an vorderster Front,
vor Ort tätige Experten, Sozialarbeiter, Wissenschaftler, NRO usw.),
zusammenzubringen. Mit acht thematischen
Gruppen bietet das Netzwerk eine einzigartige Gelegenheit für den Austausch von
Erfahrungen und Ergebnissen. Die bisherigen
Ergebnisse der Arbeit des RAN wurden auch politischen Entscheidungsträgern
mitgeteilt und auf einer hochrangigen Konferenz Ende Januar 2013 erörtert. Die RAN-Empfehlungen, insbesondere die der
Arbeitsgruppe zu ausländischen Kämpfern, werden ebenfalls einen Beitrag zu den
Bemühungen der EU um eine stärkere Nutzung der Synergien zwischen den
Strategien der inneren und der äußeren Sicherheit leisten. Durch das ISEC-Programm wurden Projekte unterstützt, die das Problem
der Radikalisierung und des gewaltbereiten Extremismus insbesondere durch
bessere Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Praktiker, Ausstieg und
Entradikalisierung, Steigerung der Reaktionsfähigkeit der Bürger und der
Zivilgesellschaft, Verbreitung von Zeugenaussagen der Opfer von
Terroranschlägen sowie durch die Bekämpfung terroristischer Propaganda angehen.
Derartige Projekte werden unter anderem von teilnehmenden Organisationen aus
Belgien, Dänemark, Deutschland und dem Vereinigten Königreich durchgeführt. Als weiteres Beispiel für Maßnahmen zur
Terrorismusprävention hat die EU durch ihre Verordnung über das
Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe[12] das weltweit fortschrittlichste System geschaffen, mit dem der Zugang
zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, die von Terroristen verwendet werden
können, verhindert werden soll. Die Kommission arbeitet derzeit in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten an neuen Vorschlägen zur Erhöhung der Sicherheit
im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen und
explosiven Gefahrstoffen (CBRN-E) auf EU-Ebene. Der Schwerpunkt liegt auf
den am besten geeigneten Maßnahmen, die in den kommenden Jahren durchgeführt
werden sollen, sowie auf der Erzielung von Synergien aus der im CBRN‑E‑Bereich
geleisteten Arbeit, einschließlich der Erkennung. Die Grundlage hierfür bilden
zwei Fortschrittsberichte, die im Jahr 2012 veröffentlicht wurden. Die Kommission hat mit einer Überarbeitung der
Richtlinie zum Schutz kritischer Infrastrukturen[13] begonnen
und will in der ersten Jahreshälfte 2013 ein neues Konzept vorschlagen. Ziel
ist es sicherzustellen, dass Dienste, die für die Gesellschaft von
grundlegender Bedeutung sind, funktionsfähig bleiben. Der Verlust oder Ausfall
kritischer Infrastrukturen könnte schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft
haben. Mit dem durch das Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen
kofinanzierten Projekt „Poseidon“ wurden Bedrohungen und Schwachstellen sowohl
in kritischen Infrastrukturen als auch in Entscheidungsmechanismen ermittelt,
um die Sicherheit im grenzüberschreitenden Personenverkehr in der Ostseeregion
zu verbessern. Die Ergebnisse sind in der Pilotstudie (Preventing Terrorism in
Maritime regions — Case Analysis of Project Poseidon) enthalten und betreffen
beispielsweise Strategien zur Terrorismusbekämpfung für den Fährverkehr. Integrale Verbindungen zwischen verschiedenen
Verkehrsträgern erfordern eine solide Strategie zur Terrorismusbekämpfung, um
die Stabilität des Handels zu schützen und das Vertrauen in die Sicherheit des
Verkehrsnetzes zu wahren. Im Jahr 2012 hat die Kommission eine Arbeitsunterlage
zur Sicherheit im Verkehrssektor[14]
vorgelegt, in der mehrere Schlüsselbereiche für die wirksame Eindämmung
terroristischer Bedrohungen hervorgehoben werden. Unter anderem wird in der
Arbeitsunterlage die Schaffung eines allgemeinen Sicherheitsrahmens für
Verkehrsunternehmen vorgeschlagen, der unter anderem Sicherheitsprogramme,
Schulungen und Übungen zum Umgang mit Gefahrensituationen sowie die Notfall-
und Wiederaufbauplanung umfasst. Im Hinblick auf die Luftsicherheit richten
sich die Entwicklungen nach den jeweiligen Bedrohungen, wobei die Detektionstechnologie
mit den kontinuierlichen Innovationen von Terroristengruppen Schritt halten
muss. Derzeit wird die Einrichtung eines harmonisierten EU-Systems zur
Zertifizierung der Kontrollausrüstung von Flughäfen abgeschlossen, und aktuell
läuft die internationale Koordinierung zur Straffung der wissenschaftlichen
Arbeit. Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen aktiv die Erprobung
innovativer Technologien für eine bessere Aufdeckung der verschiedenen
Bedrohungen (z. B. in Frachten, im Gepäck und an Personen). Über verschiedene Forschungstätigkeiten zur
Erprobung innovativer Technologien hinaus hat die Kommission gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten proaktiv Aufdeckungstätigkeiten gestartet, deren Testbetrieb
sowohl während der Fußballeuropameisterschaft 2012 als auch in
Massentransportmitteln und öffentlichen Gebäuden erfolgte. Ziel war dabei die
Entwicklung der wirksamsten Sicherheitsmodelle. Die Kommission führt derzeit beispielsweise das
Projekt ITRAP (Illicit Trafficking Radiation Assessment Programme) durch, das
darauf abzielt, die Leistung der auf dem Markt erhältlichen Geräte, die für die
Detektion und Identifizierung von nuklearem und radioaktivem Material
eingesetzt werden, einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Schulungen sind ein Eckpfeiler für die
wirksame Anwendung von Sicherheitssystemen. Ein Beispiel für eine von der
Kommission in diesem Bereich unterstützte konkrete Maßnahme ist die Einrichtung
des Europäischen Zentrums für Sicherheitsschulungen. Diese Einrichtung soll ein
Sicherheitsschulungsprogramm für die Strafverfolgungsbehörden entwickeln. Der Atlas-Verbund, ein EU-weites Netz von Anti-Terror-Spezialeinheiten,
das seit 2008 von der Kommission über das ISEC-Programm finanziert wird,
verbessert die Zusammenarbeit zwischen Spezialeinheiten in der EU und
unterstützt ihre Funktionsweise in Krisensituationen (z. B. bei einem
Terroranschlag oder einer Geiselnahme), wenn ein Mitgliedstaat Hilfe benötigt.
Ferner bietet er gemeinsame Plattformen für Schulungen, für den Austausch von
Ausrüstung und für eine enge Zusammenarbeit in den Grenzgebieten der
Mitgliedstaaten. Vorgehen im
Jahr 2013: Die Kommission
wird ·
den Ansatz der EU zur Bekämpfung von
gewaltbereitem Extremismus durch die Entwicklung eines europäischen
Instrumentariums auf der Grundlage von bewährten Praktiken in den
Mitgliedstaaten aktualisieren; ·
Maßnahmen in Bezug auf CBRN-E vorschlagen; ·
Instrumente zur Verbesserung der Detektion
terroristischer Bedrohungen in allen Bereichen entwickeln, darunter Normen für
die Luftsicherheit; ·
ein neues Konzept für den Schutz kritischer
europäischer Infrastrukturen vorschlagen. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
ihre Anstrengungen zur Verhinderung und
Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus intensivieren; ·
den Aktionsplan zur Luftfrachtsicherheit
umsetzen; ·
die für die Umsetzung der Verordnung über
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe erforderlichen Verwaltungsstrukturen
schaffen. 2.3. Strategisches Ziel 3:
Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace Es treten immer mehr Fälle von Internetbetrug
auf, einschließlich illegaler Internetgeschäfte, Geldkuriere (sogenannte „Money
Mules“) und gefälschter Webseiten. In den letzten beiden Jahren war zudem eine
zunehmende Zahl von Hackerangriffen und internetgestützten illegalen
Tätigkeiten zu verzeichnen. Bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität geht
es nicht nur um die Verringerung von Kriminalität im Online-Umfeld, sondern
auch um die Gewährleistung eines sicheren Cyberraums, in dem sich das wirtschaftliche
und soziale Leben ungestört entfalten kann. Dies ist und bleibt eine Priorität
der Kommission und der Mitgliedstaaten und bildet auch ein Element der
Digitalen Agenda für Europa. Im Interesse einer besseren Verhütung und
Reaktionsfähigkeit sollten die Ressourcen auf EU-Ebene gebündelt werden. Sowohl
auf strategischer als auch auf operativer Ebene wurden bedeutende Maßnahmen
ergriffen. Die im Februar 2013 verabschiedete Cybersicherheitsstrategie
der Europäische Union[15] enthält ein umfassendes Konzept und legt auf der Grundlage eines hohen
Schutzes der Rechte der Bürger und deren Förderung die erforderlichen Maßnahmen
fest, um die EU zum sichersten Online-Umfeld weltweit zu machen. Die Strategie
zielt auf Folgendes ab: Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Netz- und
Informationssicherheit, drastische Eindämmung der Cyberkriminalität,
Entwicklung einer Cyberverteidigungsstrategie, Ausbau der industriellen und
technischen Ressourcen für die Cybersicherheit, Förderung von Forschung und
Entwicklung (FuE) und Verbesserung der internationalen Cyberraum-Strategie der
EU. Die Strategie unterstreicht die Notwendigkeit
einer stärkeren Zusammenarbeit und eines verstärkten Informationsaustauschs
zwischen den einschlägigen Akteuren zum Zwecke der Früherkennung und einer besser
koordinierten Reaktion. Die Ziele der Strategie verstärken sich gegenseitig. So
umfasst beispielsweise das Ziel der Widerstandsfähigkeit und der Netz- und
Informationssicherheit Maßnahmen, mit denen öffentlich-private Partnerschaften
verstärkt und einzelstaatliche Computer-Notfallteams (CERT) eingerichtet werden
sollen. Dies wiederum wird die Bekämpfung der Cyberkriminalität unterstützen. Diese Ziele wurden in einem Vorschlag für eine
Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit[16] in Begleitung der Strategie hervorgehoben.
Wichtigstes Ziel des Vorschlags ist die Gewährleistung des reibungslosen
Funktionierens des Binnenmarkts. Dabei sollen die Abwehrbereitschaft in den
Mitgliedstaaten erhöht, die Zusammenarbeit auf EU-Ebene verstärkt sowie
gewährleistet werden, dass die Betreiber grundlegender Dienste und
Infrastrukturen über ein geeignetes Risikomanagement verfügen und
schwerwiegende Vorfälle den zuständigen nationalen Behörden melden. Einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Cyberkriminalität
stellte die Schaffung des bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums
zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) Anfang 2013 dar. Das Zentrum
wird in enger Zusammenarbeit mit Eurojust die Fähigkeit der EU stärken, die
wachsende und komplexe Bedrohung durch Cyberkriminalität zu bewältigen, und
sich zu einer zentralen Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit
Cyberkriminalität entwickeln. Es wird auf EU-Ebene bessere Kapazitäten für die
operative Unterstützung zur Bekämpfung grenzüberschreitender Cyberkriminalität,
spezielle strategische Analysen und Bedrohungsbewertungen sowie gezielte
Schulungs- und FuE-Maßnahmen bieten, auf deren Grundlage besondere Instrumente
zur Bekämpfung der Cyberkriminalität entwickelt werden. Das Zentrum wird außerdem
die Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen vertiefen, einschließlich der
Akteure außerhalb der Strafverfolgungsbehörden. In Anbetracht des inhärenten
grenzüberschreitenden Charakters des Problems und der Notwendigkeit einer
internationalen Zusammenarbeit wird das EC3 die EU-Strafverfolgungsbehörden mit
anderen internationalen Akteuren wie Interpol zusammenbringen und sich auf
Anstrengungen anderer Akteure wie der IKT-Industrie oder der Zentralstelle für
die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN) stützen. Das EC3 wird zudem in der Lage sein, über die
Kommission Bedenken und Vorschläge im Zusammenhang mit der Verwaltung des
Internet zu äußern. Es wird darüber hinaus Kontakte zu der Europäischen Agentur
für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) pflegen, die Analysen zur Netz-
und Informationssicherheit sammelt und erstellt und die Mitgliedstaaten bei der
Entwicklung von Konzepten für eine harmonisierte Meldung von Verstößen, beim
Aufbau von CERT-Kapazitäten und bei der Sensibilisierung der Endnutzer
unterstützt. Die geplante Verlängerung des ENISA-Mandats wird die Unterstützung
der Mitgliedstaaten und der Kommission durch die Agentur auch in den kommenden
Jahren sicherstellen. Ein weiteres Beispiel für strategische
Initiativen im Jahr 2012 war die gemeinsame Initiative der EU und der USA für
die Einrichtung eines globalen Bündnisses gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern im Internet. Das Bündnis, dem zum Zeitpunkt seiner Einrichtung
weltweit 48 Länder beigetreten waren, wird dazu beitragen, die weltweite
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
voranzubringen. Das Vereinen von Ländern hinter einer Reihe gemeinsamer Ziele
dürfte dazu führen, dass mehr Opfer von Kindesmissbrauch identifiziert und
gerettet, Straftäter wirksamer strafrechtlich verfolgt, Straftaten besser
verhindert und weniger Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet
angeboten werden. Die Europäische Strategie für ein besseres Internet für
Kinder[17] verstärkt die Präventivmaßnahmen noch weiter, indem sie
Sicherheitsmaßnahmen für Kinder vorsieht, die auf Schutz und Befähigung setzen
und die Kinder zu einer verantwortungsbewussten Internetnutzung anhalten. Der Vorschlag für eine Richtlinie über
Angriffe auf Informationssysteme[18], der
derzeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert wird, zielt
auf eine Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten im Bereich der Cyberkriminalität ab und führt
Begriffsbestimmungen und Sanktionen für den rechtswidrigen Zugang zu
Informationssystemen, den rechtswidrigen Systemeingriff, den rechtswidrigen
Eingriff in Daten und das rechtswidrige Abfangen von Daten ein. Darüber hinaus
werden durch den Vorschlag das Herstellen, Verkaufen, Beschaffen zwecks
Gebrauchs, Einführen und Verbreiten von Instrumenten, die zur Begehung dieser
Straftaten genutzt werden, unter Strafe gestellt. Lediglich sechs
EU-Mitgliedstaaten haben das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität
noch nicht ratifiziert. Überdies ist Cyberkriminalität einer der acht
Schwerpunkte der operativen Zusammenarbeit im EU-Politikzyklus zu schwerer
und organisierter internationaler Kriminalität. Zu den spezifischen
Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten unter der Leitung Rumäniens
durchzuführen sind, gehören die Einrichtung von Meldesystemen in Bezug auf
Verletzungen des Schutzes von Daten / Cybervorfälle / Internetkriminalität zum
Schaden von juristischen Personen und Bürgern in jedem Mitgliedstaat, die
Stärkung der Verwaltung des Internet, damit Nutzer im Cyberraum von den
Behörden der Mitgliedstaaten aus berechtigten Strafverfolgungsgründen
identifiziert werden können, und die Abschwächung von Tools (Botnetzen), mit
denen sich groß angelegte Cyberangriffe durchführen lassen. Das ISEC-Programm bietet eine Kofinanzierung, um die Mitgliedstaaten
dabei zu unterstützen, ihre Kapazitäten für die Bekämpfung von
Cyberkriminalität aufzubauen, und um die Zusammenarbeit im grenzübergreifenden
Bereich sowie zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu fördern. Die jüngsten
erfolgreichen Projekte betreffen den Aufbau eines Netzwerks nationaler
Exzellenzzentren zur Förderung von Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen
Forschung, Hochschulen und Strafverfolgungsbehörden. Hieraus sollen konkrete
Instrumente für das Verständnis, die Erkennung und die Bekämpfung der
Cyberkriminalität resultieren. Derzeit gibt es insgesamt acht Zentren dieser
Art, die Finanzmittel der Kommission erhalten. Bislang hat die Kommission fast
5 Mio. EUR für den Aufbau von Ausbildungs- und Forschungskapazitäten
zur Cyberkriminalität in den Mitgliedstaaten beigesteuert. Vorgehen im
Jahr 2013: Die Kommission
wird ·
sicherstellen, dass das Europäische Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) bei Europol erhebliche Fortschritte auf
dem Weg zur vollen Funktionsfähigkeit macht; ·
die Cybersicherheitsstrategie der EU umsetzen; ·
die Annahme der vorgeschlagenen Richtlinie über
Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und
Informationssicherheit in der EU unterstützen und das neue Mandat der ENISA
wahrnehmen; ·
das Globale Bündnis gegen sexuellen Missbrauch
von Kindern im Internet weiter unterstützen und entwickeln. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
eng mit dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung
der Cyberkriminalität (EC3) zusammenarbeiten; ·
eng mit Eurojust und ENISA zusammenarbeiten; ·
den operativen Aktionsplan zur Cyberkriminalität
im Rahmen des Politikzyklus umsetzen; ·
die gemeinsamen politischen Ziele des Globalen
Bündnisses gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet verfolgen und die
hierfür erforderlichen spezifischen Maßnahmen ergreifen; ·
die Ratifizierung und Umsetzung des Budapester
Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität unterstützen. 2.4. Strategisches Ziel 4:
Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen Im Dezember 2011 legte die Kommission
einen Legislativvorschlag für ein Europäisches Grenzüberwachungssystem
(EUROSUR) vor. Der Vorschlag soll im Jahr 2013 angenommen werden und
gibt den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen einen gemeinsamen Rahmen für einen
nahezu in Echtzeit erfolgenden Informationsaustausch und die
zwischenbehördliche Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene zur
Bekämpfung von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität.
EUROSUR wird auch zu der Verbesserung des Schutzes und der Rettung des Lebens
von Migranten beitragen. Nationale Koordinierungszentren für die
Grenzüberwachung, an deren Arbeit eine Reihe von einzelstaatlichen Behörden wie
Grenzschutz, Polizei, Küstenwache und Marine beteiligt sind, wurden von den an
den südlichen und östlichen Außengrenzen gelegenen 18 Schengen-Ländern
eingerichtet, die als erste EUROSUR beitreten werden. Diese 18 nationalen
Koordinierungszentren wurden von FRONTEX im Rahmen eines Pilotprojekts zum
EUROSUR-Netz zusammengeschlossen. Im Rahmen von EUROSUR hat der Außengrenzenfonds (EBF) wichtige
regionale Überwachungssysteme finanziert und so zu einer besseren Kontrolle der
Außengrenzen des Schengen-Raums beigetragen. EBF-Beiträge flossen in das
spanische integrierte Überwachungssystem SIVE (Sistema Integrado de Vigilancia
Exterior), dessen Schwerpunkte insbesondere auf der Straße von Gibraltar, den
Kanarischen Inseln und den Balearen sowie der südlichen Mittelmeerküste liegen.
Der EBF hat außerdem wesentlich zur Einrichtung des französischen
Küstenüberwachungssystems beigetragen. Mit dem zweifachen Ziel, die Sicherheit an den
Grenzen zu erhöhen sowie Drittstaatsangehörigen das Reisen und den Zugang zu
erleichtern, hat die Kommission zu Beginn des Jahres 2013 Legislativvorschläge
für ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) und ein Registrierungsprogramm
für Reisende (RTP) als Teil des Pakets „intelligente Grenzen“
angenommen. Nach vielen Jahren der Entwicklung und
Erprobung wird das Schengener Informationssystems II (SIS II) voll
einsatzfähig sein und weitere Mittel des Grenzmanagements bieten. Zugleich wird
der Abschluss der weltweiten Einführung des Visa-Informationssystems (VIS) die
Sicherheit weiter stärken. Die Kommission unterstützt derzeit
Griechenland bei der Umsetzung seines Aktionsplans zur Asylreform und zur
Migrationsbewältigung, der auch eine Komponente zum Grenzmanagement umfasst, um
Griechenland in die Lage zu versetzen, seine Außengrenzen – insbesondere seine
Außengrenze zur Türkei – besser zu kontrollieren. Im Bereich Zollgrenzverwaltung wurde die
Arbeit am gemeinsamen Risikomanagement fortgesetzt, und die Kommission legte
eine Mitteilung über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der
Lieferkette[19] vor. Ziel dieser Mitteilung ist die Förderung der Debatte über die
Empfehlungen, damit die derzeitige Situation gemeinsam verbessert werden kann.
Darüber hinaus wird gemäß dem auf hoher Ebene vereinbarten Aktionsplan zur
Erhöhung der Luftfrachtsicherheit die Zusammenarbeit mit Verkehrsbehörden und
Unternehmen fortgesetzt, um die Qualität der Daten, die die Zollbehörden
bereits erhalten, zu verbessern. Die Agentur Frontex hat durch
verschiedene Tätigkeiten im Rahmen ihres verlängerten Mandats ihren Beitrag zur
Sicherheitslage geleistet. Insbesondere hat sie in enger Zusammenarbeit mit den
für das Grenzmanagement zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten das Frontex-Risikoanalysenetz
weiterentwickelt und regelmäßig Ad-hoc-Risikoanalysen im Zusammenhang mit der
illegalen Migration an den Außengrenzen der EU erstellt. An allen wichtigen
Gefahrenherden an den Außengrenzen wurden gemeinsame Einsätze durchgeführt.
Frontex betrieb mit anderen relevanten EU-Agenturen wie Europol, dem
Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der Agentur für Grundrechte
eine operative Zusammenarbeit. Außerdem unterstützte die Agentur die
Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungseinsätze im
Einklang mit der EU-Rückkehrpolitik. Im Anschluss an den erfolgreichen gemeinsamen
Einsatz „Indalo“ in den Jahren 2011 und 2012, der von Frontex koordiniert wurde
und gegen illegale Migration und Drogenschmuggel gerichtet war, forderte die
Kommission Frontex, Europol, das Centre de Coordination pour la Lutte
Anti-Drogue en Méditerranée (CeCLAD-M) und das Operationszentrum für den Kampf
gegen den Drogenhandel im Atlantik (MAOC-N) auf, ihre Zusammenarbeit im
Einklang mit der vorgeschlagenen EUROSUR-Verordnung zu formalisieren. Des Weiteren forderte die Kommission nach
Inkrafttreten der geänderten Frontex-Verordnung Ende 2011 Frontex und
Europol auf, die notwendigen Vorkehrungen für die Übermittlung von
personenbezogenen Daten zu grenzüberschreitender Kriminalität mit Schwerpunkt
illegale Migration und Menschenhandel von Frontex an Europol zu treffen. 2012 wurden wichtige Fortschritte bei der
Umsetzung der neuen Grundrechtebestimmungen der überarbeiteten
Frontex-Verordnung erzielt. Das nunmehr eingerichtete Grundrechteforum hat
seine Arbeit aufgenommen, und es wurde ein Grundrechtsbeauftragter ernannt. Die Bemühungen zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen Grenzschutz und Zoll bildeten auch im Jahr 2012
wichtige Tätigkeitsbereiche. Sie zielen auf eine Erleichterung von Handel und
Reiseverkehr sowie die Erhöhung der Sicherheit der EU ab, unter anderem durch
abgestimmte Kontrollen, Informationsaustausch, Schulungsmaßnahmen, gemeinsame
Risikoanalysen und gemeinsame Einsätze. Fortschrittliche Lösungen bestehen
bereits in einigen Mitgliedstaaten und dienen als bewährte Praktiken. Finnland
beispielsweise hat gemeinsame Einheiten von Polizei, Zoll und Grenzschutz
eingerichtet, die mit Ermittlungs-, Untersuchungs- und Analyseaufgaben betraut
sind und für eine größere Wirksamkeit bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität
sorgen. Der Europäische Außengrenzenfonds unterstützte die Mitgliedstaaten bei
ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Verwendung gefälschter und nachgemachter
Identitäts- und Reisedokumente. Dies umfasste insbesondere die Anschaffung
spezieller Ausrüstung für Grenzschutzbeamte und Konsularstellen zur Prüfung der
Echtheit von Dokumenten. Er trug zudem zur Entwicklung von FADO (gefälschte und
echte Dokumente online) bei, einem internetgestützten Tool zur Erleichterung
des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten über festgestellte
Dokumentenfälschung. Vorgehen im
Jahr 2013: Die Kommission
wird ·
den Start von EUROSUR ab dem 1. Oktober
2013 unterstützen; ·
sicherzustellen, dass das Schengener
Informationssystem II (SIS II) im Frühjahr voll funktionsfähig wird. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
sicherstellen, dass alle nationalen Behörden,
die für die Überwachung der Grenzen zuständig sind, über die nationalen
Koordinierungszentren zusammenarbeiten; ·
rasche Fortschritte bei den Verhandlungen über
das Einreise-/Ausreisesystem (EES) und das Registrierungsprogramm für Reisende
(RTP) erzielen; ·
sich auf gemeinsame Empfehlungen und bewährte
Praktiken für die Zusammenarbeit im Bereich Grenzschutz und Zoll verständigen,
um ein einheitliches Sicherheits- und Leistungsniveau an allen EU-Außengrenzen
zu gewährleisten und die Kosten von Kontrollen zu senken; ·
gemeinsame Empfehlungen zur Verbesserung des
Risikomanagements bei Zollkontrollen und der Sicherheit der Lieferkette
erörtern und vereinbaren; ·
den operativen Aktionsplan zur illegalen
Einwanderung im Rahmen des Politikzyklus umsetzen. Die Agenturen
sollten ·
ihre Zusammenarbeit zur Aufdeckung und
Verhinderung illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität an den
Außengrenzen intensivieren (Frontex, Europol, MAOC-N und CeCLAD-M); ·
die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die
Übermittlung personenbezogener Daten an Europol im Einklang mit der geänderten
Frontex-Verordnung zu ermöglichen (Frontex und Europol). 2.5. Strategisches Ziel 5:
Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen Im Bereich der
natürlichen und vom Menschen verursachten Risiken hat die EU ihre
Risikomanagementkapazitäten verbessert, um Ressourcen effizienter zuzuweisen
und ihre Kapazitäten im Bereich der Katastrophenvorbeugung und -vorsorge zu
verstärken. Der Vorschlag für die
Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel
(Artikel 222 AEUV) wird einen Rahmen bieten für Situationen
außerordentlicher Bedrohung oder Schäden, die die Abwehrkapazitäten der
betroffenen Mitgliedstaaten überfordern. Ein gemeinsamer Vorschlag der
Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik für die Vorkehrungen für die Anwendung der
Solidaritätsklausel wurde im Dezember 2012 angenommen.[20] Es bedarf der
Einführung und Anwendung eines robusten Verfahrens der Risikobewertung, um zu
gewährleisten, dass Sicherheitsrisiken wirksam verwaltet werden. Die EU ist
dabei, einen gemeinsamen methodischen Ansatz zur Bewertung dieser Risiken zu
entwickeln. Wichtige Arbeit wurde im Bereich der Risikobewertung im
Zusammenhang mit vorsätzlich und arglistig herbeigeführten Bedrohungen
geleistet, nicht zuletzt im Bereich der Luftsicherheit (Luftfracht, Verbot des
Mitführens von Flüssigkeiten). Im Dezember 2012 forderte der Rat die
Kommission auf, diesen methodischen Ansatz auf den gesamten Bereich der Luftsicherheit
auszuweiten. Hinsichtlich der
Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen natürliche und vom Menschen verursachte
Katastrophen wurde eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um den
EU-Politikrahmen für das Katastrophenrisikomanagement umzusetzen.[21] Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Fortschritte bei der
Durchführung der einzelstaatlichen Risikobewertungen im Einklang mit den
Leitlinien der Kommission von 2010[22] erzielt.
Bisher hat die Kommission Beiträge von 12 Ländern erhalten, die am
EU-Katastrophenschutzverfahren beteiligt sind (Tschechische Republik, Dänemark,
Estland, Deutschland, Ungarn, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Slowenien,
Schweden und Vereinigtes Königreich). Die nationalen Risikoanalysen sind
unterschiedlich detailliert, was die Notwendigkeit robusterer vergleichender
Konzepte des Katastrophendaten- und Risikomanagements unterstreicht. Auf dieser
Grundlage arbeitet die Kommission gegenwärtig an einer ersten sektorübergreifenden
Übersicht über natürliche und vom Menschen verursachte Risiken, denen die
Union in Zukunft ausgesetzt ist. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im
Jahr 2013 vorgestellt. Im Jahr 2014 könnte eine umfassendere Arbeit
folgen, in der eingehender auf Sicherheitsrisiken eingegangen wird. Der Vorschlag der
Kommission für ein neues Katastrophenschutzverfahren der Union[23] stellt die Katastrophenprävention auf eine Stufe mit Vorbereitungs-
und Abwehrmaßnahmen und enthält Bestimmungen zur Weiterentwicklung der
Risikobewertung in der Katastrophenschutzpolitik. Die Kommission hat auch konsequent die
Verwendung von Peer-Reviews als wirksame Möglichkeit des
Erfahrungsaustauschs und der Verbesserung von Governance und Politikgestaltung
im Bereich des Katastrophenrisikomanagements gefördert. 2012 war das Vereinigte
Königreich das erste Land, das freiwillig ein Peer-Review-Pilotprojekt mit drei
„Peers“ (aus Italien, Finnland und Schweden) durchführte. Das Projekt wurde von
der Kommission in Zusammenarbeit mit UNISDR und OECD unterstützt und gefördert.
Ein Bericht über die Ergebnisse, der unter anderem auf bewährte Praktiken,
verbesserungswürdige Bereiche sowie Empfehlungen für die Erzielung weiterer
Fortschritte eingeht, wird im Frühjahr 2013 erwartet. Die Ergebnisse werden
auch in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Ausarbeitung von Leitlinien
für die Katastrophenverhütung, die sich auf bewährte Praktiken stützen,
einfließen. Darüber hinaus wird die Kommission 2013 auf
der Grundlage des bestehenden Beobachtungs- und Informationszentrums
(GD ECHO) das Notfallabwehrzentrum eröffnen, wodurch die
Katastrophenabwehrkapazitäten der EU weiter verstärkt werden. Wesentliches wurde
auch zur besseren Rationalisierung und Stärkung der Synergien zwischen den
verschiedenen Krisenmanagementkapazitäten der EU geleistet. Mit den
überarbeiteten EU-Krisenkoordinierungsvorkehrungen und der Einrichtung einer
integrierten Früherkennungs- und Analysekapazität wird ein stärker integriertes
und wirksames Konzept verfolgt. Im Jahr 2012 wurden mehrere wichtige
Maßnahmen durchgeführt, um sektorübergreifende und sektorspezifische Zentren in
der Kommission und relevante Agenturen stärker zu vernetzen. Hierzu gehören der
Abschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Risiko- und
Krisenmanagement und die Einführung neuer leistungsstarker und widerstandsfähiger
Kommunikationsmittel. Die Einrichtung des Zentrums für strategische Analyse und
Reaktion der Kommission in der GD HOME trug zur Einführung neuer Verfahren
und Praktiken für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheitsrisiken bei.
Diese bündeln beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Energie das
Fachwissen der zuständigen Dienststellen der Kommission und von Expertengruppen
und stützen sich auf Bedrohungsbewertungen des EU-Zentrums für
Informationsgewinnung und -analyse, der EU-Agenturen und der Mitgliedstaaten. Sollen
Krisenmanagement und Risikobewertung auf EU-Ebene verbessert werden, muss ein Austausch
von Verschlusssachen möglich sein. So gesehen ist die Schaffung eines
Rechtsrahmens, der den EU-Agenturen den Austausch von Verschlusssachen
ermöglicht, ein wichtiger Schritt nach vorne. Vorgehen im
Jahr 2013: Die Kommission
wird ·
Bemühungen unterstützen, die auf eine
Verbesserung der Methoden der Risikobewertung und den Austausch und die
Übermittlung von Erfahrungen zum Risikomanagement zwischen den
EU-Mitgliedstaaten – auch unter Einbeziehung von Drittländern – abzielen; ·
eine erste sektorübergreifende Übersicht über
die natürlichen und vom Menschen verursachten Risiken in der EU erstellen; ·
auf der Grundlage bewährter Praktiken Leitlinien
für die Katastrophenverhütung erstellen; ·
die Fähigkeit der EU, die Bewertung von
Sicherheitsrisiken vorzunehmen, weiter erhöhen. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
ihre nationalen Risikobewertungen abschließen
und regelmäßig aktualisieren, Initiativen zur Verbesserung des Verständnisses
von Katastrophen- und Sicherheitsrisiken und zur Förderung von
Risikomanagementplanung und EU-gestützten Investitionen in katastrophensichere
Infrastruktur ergreifen und ihre nationalen Risikomanagementstrategien
freiwillig Peer-Reviews unterziehen; ·
den Vorschlag für Vorkehrungen für die Anwendung
der Solidaritätsklausel annehmen. 3. Straffung und Rationalisierung der
Durchführung von Sicherheitsstrategien Die Strategie der
inneren Sicherheit beruht auf einer gemeinsamen Agenda unter Beteiligung aller
Akteure: EU-Organe, Mitgliedstaaten und EU-Agenturen. Im Jahr 2012 gab das
Europäische Parlament seine erste Stellungnahme zur Strategie der inneren
Sicherheit ab und unterstützte weitgehend die fünf Ziele der Strategie.[24] Bei der Reaktion
auf die Bedrohungen für die innere Sicherheit der EU hat die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten einen hohen Stellenwert. Die Bündelung von
Ressourcen und die Straffung von Maßnahmen auf EU-Ebene können wirksamer und
kostengünstiger sein als einzelnes Vorgehen. Den EU-Agenturen kommt in diesem
Zusammenhang eine besondere Rolle zu. 3.1. Straffung Die Kommission hat
im März 2013 einen Vorschlag zur Reform von Europol und CEPOL, in dem die
Verschmelzung der beiden Agenturen zu einer Agentur nahegelegt wird, sowie eine
Mitteilung über ein Europäisches Fortbildungsprogramm für den Bereich
Strafverfolgung (LETS) vorgelegt. Allgemeine Ziel der Reform von Europol und
Eurojust ist, die operative Effizienz und Wirksamkeit der Agenturen bei der
Bewältigung der von schwerer und organisierter Kriminalität und Terrorismus
ausgehenden Sicherheitsbedrohung zu verbessern. Wenn Europol in die Lage
versetzt wird, kriminelle Bedrohungen und Entwicklungen besser zu erfassen,
werden die EU und die Mitgliedstaaten kriminellen Netzwerken und ihren
nachteiligen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft verstärkt
entgegentreten können. Möglich wird dies durch eine Verbesserung der
Unterstützung, die Europol den Mitgliedstaaten bieten kann, eine Optimierung
der Koordinierung und der Synergien zwischen den Einsätzen der Mitgliedstaaten
und eine stärkere Unterstützung des EU-Politikzyklus zu schwerer und
organisierter Kriminalität. Die Aufgaben von CEPOL und Europol ergänzen
sich wechselseitig, wobei CEPOL die Herausbildung einer Kultur der
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf EU-Ebene durch Schulungsmaßnahmen
fördert. Die vorgeschlagene Zusammenlegung von CEPOL und Europol würde
bewirken, dass die Schulungsmaßnahmen zielgerichteter und auf den tatsächlichen
Ausbildungsbedarf abgestimmt sind, wie es das gleichzeitig von der Kommission
angenommene Europäische Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung
(LETS) vorsieht. Knappe finanzielle und personelle Ressourcen würden
gebündelt, sodass die EU insgesamt mehr Schulungen anbieten könnte. Durch die
Steigerung der Funktionsfähigkeit von Europol und durch gezielte
Schulungsmaßnahmen auf der Grundlage der vorrangigen Bedürfnisse der EU können
Mittel auf nationaler Ebene freigesetzt und bei Bedarf umverteilt werden. Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität ist ein weiteres Beispiel für Straffung zum Zwecke der
effizienteren Bekämpfung der Cyberkriminalität. Bei Online-Betrug,
Kindesmissbrauch und anderen Straftaten sind regelmäßig Hunderte von Opfern
gleichzeitig betroffen und Tatverdächtige überall auf der Welt verstreut.
Einsätze dieser Größenordnung können von nationalen Polizeikräften allein nicht
erfolgreich durchgeführt werden. Da sich keine andere Verbrechensform so sehr
über Ländergrenzen hinwegsetzt wie die Cyberkriminalität, müssen die
Strafverfolgungsbehörden ebenfalls über Grenzen hinweg koordiniert
zusammenarbeiten, und zwar mit staatlichen wie mit privaten Akteuren
gleichermaßen. Durch die Straffung von
Finanzierungsregelungen können Mittel gezielter eingesetzt werden. Im
Jahr 2012 hat die Kommission Vorschläge für den Fonds für die innere
Sicherheit für die kommende Finanzielle Vorausschau 2014-2020 vorgelegt.
Eine der vorgeschlagenen Neuerungen besteht darin, die geteilte Mittelverwaltung
auf sämtliche Fonds anzuwenden (früher war der ISEC-Fonds nicht inbegriffen).
Das bedeutet, dass ein wachsender Anteil der verfügbaren Mittel direkt von den
Mitgliedstaaten verwaltet wird. 3.2. Kohärenz zwischen der
internen und der externen Dimension Da Bedrohungen ihren Ursprung teilweise
außerhalb der EU haben, ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit externen
Akteuren im Bereich der Sicherheit, Drittländern und Organisationen von
grundlegender Bedeutung für eine erfolgreiche Sicherheitspolitik. Im Rahmen eines umfassenderen Bestrebens, für
mehr Kohärenz zwischen der internen und externen Dimension der Sicherheit zu
sorgen, wurde im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) und im
Ständigen Ausschuss für die innere Sicherheit (COSI) an der Umsetzung des
Fahrplans zur Stärkung der Verbindungen zwischen der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik und Akteuren im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht
sowie an der weiteren Verstärkung von Synergien in anderen Bereichen wie
Cyberkriminalität, Schutz kritischer Infrastrukturen und Terrorismusbekämpfung
gearbeitet. Außerdem wurden engere Verbindungen zwischen dem EAD und den
betreffenden Agenturen (z. B. Europol und Frontex) geschaffen. 2012 wurden
zwei Sitzungen von PSK und COSI abgehalten, auf denen die geografischen
Dimensionen (westlicher Balkan, Sahelzone und Libyen) von EU-Tätigkeiten
erörtert wurden, und im Februar 2013 fand eine weitere Sitzung der beiden
Gremien statt, die sich auf die Sicherheitslage in Mali konzentrierte. Fragen der inneren Sicherheit werden jetzt
systematisch auf die Tagesordnung von politischen Dialogen mit betreffenden
Drittländern und Organisationen gesetzt und auch in einschlägigen strategischen
Partnerschaften und Vereinbarungen aufgegriffen. Die gestarteten Dialoge zu Mobilität,
Migration und Sicherheitspartnerschaften mit Ländern des südlichen
Mittelmeerraums stellen weitere Kanäle zur Stärkung der Zusammenarbeit mit
externen Partnern bei Fragen der inneren Sicherheit dar. Ebenso sind die
Heranführungsstrategie und insbesondere die laufenden Arbeiten im Rahmen der
Kontrollmechanismen nach der Visaliberalisierung mit fünf Ländern des
westlichen Balkans, die Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung mit
dem Kosovo und die positive Agenda mit der Türkei wirksame Instrumente, mit
denen Drittländer dabei unterstützt werden, ihren Rechtsrahmen und ihre
operative Leistungsfähigkeit an den EU-Besitzstand und die EU-Normen im Bereich
Sicherheit anzugleichen. Spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung
weltweiter Bedrohungen, die der Stärkung der inneren Sicherheit der EU dienen,
werden im Rahmen des Instruments für Stabilität auch außerhalb der EU
finanziert. 3.3. Die Zukunft gestalten: das
Programm für Sicherheitsforschung (7. RP) und weitere Schritte Seit 2007 hat die Kommission das Programm für
Sicherheitsforschung im Rahmen des 7. Rahmenforschungsprogramms mit rund
1,4 Mrd. EUR ausgestattet. Mehr als 250 Projekte wurden
finanziert, wobei Interessengruppen in erheblichem Maße beteiligt waren. Die
meisten Schwerpunktbereiche dieses Berichts wurden angegangen, so z. B.
Explosivstoffe, CBRN, Radikalisierung und Grenzsicherheit. Die Kommission hat im Juli 2012 eine
Mitteilung mit dem Titel „Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche –
Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche“[25] veröffentlicht. Der Aktionsplan sieht weitere Maßnahmen zur
Harmonisierung des EU-Sicherheitsmarktes und zur Schließung der Lücke zwischen
Forschung und Markt vor, insbesondere durch Normungsmaßnahmen im Bereich Schutz
vor CBRN-Risiken, Grenzsicherheit und Krisenmanagement/Katastrophenschutz. 4. Schlussfolgerungen Die Durchführung der Strategie der inneren
Sicherheit ist bereits gut fortgeschritten. Wie dieser Bericht zeigt, wurde im
Rahmen der fünf Ziele viel getan. Das Ende des Wegs ist jedoch noch nicht
erreicht. Für das Jahr 2013 gilt die organisierte Kriminalität weiterhin
als eine der größten Herausforderungen für die innere Sicherheit der EU.
Geldwäsche, Korruption, Menschenhandel und mobile organisierte
Verbrechergruppen sind nur einige der erwarteten Bedrohungen. Cyberkriminalität
stellt nach wie vor ein besonderes Problem dar. Eine weitere wichtige
Herausforderung für 2013 ist die Verbesserung von Instrumenten zur wirksameren
Bekämpfung des zunehmenden gewaltbereiten Extremismus. Der nächste und zugleich letzte Bericht über
die Durchführung der Strategie der inneren Sicherheit wird Mitte 2014
vorgelegt. Er wird bewerten, ob die ISS-Ziele erreicht wurden, und sich auch
künftigen Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit widmen. Anhang 1: Grafische Übersicht über alle
geplanten Maßnahmen für 2011-2014 [1] COM(2013) 45/3. [2] COM(2013) 44/2. [3] COM(2013) 42 final. [4] COM(2012) 363 final. [5] KOM(2011) 654 endg. [6] COM(2012) 85 final. [7] ABl. L 186 vom 14.7.2012, S. 4 (Australien)
und ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 5 (Vereinigte Staaten). [8] Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung
des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. [9] COM(2012) 735 final. [10] Anstieg von 43 % im Vergleich zu 2011. [11] 2012 wurden bei Eurojust insgesamt 32 terrorismusbezogene
Fälle verzeichnet, darunter auch Fälle von Terrorismusfinanzierung. [12] 2010/0246 (COD). [13] Richtlinie 2008/114/EG des Rates über die Ermittlung
und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der
Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern. [14] SWD(2012) 143 final [15] JOIN(2013) 1 final. [16] COM(2013) 48 final. [17] COM(2012) 196. [18] KOM(2010) 517 endg. [19] COM(2012) 793 final. [20] JOIN(2012) 39 final. [21] Siehe Mitteilung „Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung
von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“
(KOM(2009) 82 endg.). [22] SEK(2010) 1626 endg.,
abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/echo/civil_protection/civil/pdfdocs/prevention/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf. [23] KOM(2011) 934 endg. [24] Borsellino-Bericht, Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 22. Mai 2012 zur Strategie der Europäischen Union zur
inneren Sicherheit ((2010)2308 (INI)). [25] COM(2012) 417 final.