BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen /* COM/2012/0658 final */
INHALT 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... Überblick über die wichtigsten
Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten....................... 5 2.1........ Allgemeine Patientensicherheit......................................................................................... 5 2.1.1..... Einführung nationaler Strategien und
Programme zur Patientensicherheit............................ 5 2.1.2..... Unterrichtung über Zwischenfälle..................................................................................... 5 2.1.3..... Stärkung der Handlungskompetenzen der
Patienten......................................................... 5 2.1.4..... Aus- und Weiterbildung von
Arbeitskräften des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der Patientensicherheit 6 2.1.5..... Grenzüberschreitende Aktivitäten auf
dem Gebiet der Patientensicherheit......................... 6 2.1.6..... Forschung...................................................................................................................... 7 2.1.7..... Bereiche mit dem höchsten und
geringsten Umsetzungsstand............................................ 7 2.2........ Therapieassoziierte Infektionen........................................................................................ 8 2.2.1..... Annahme und Durchführung einer
Strategie zur Prävention und Eindämmung therapieassoziierter Infektionen 8 2.2.2..... Einführung eines
bereichsübergreifenden Mechanismus oder gleichwertigen Systems....... 11 3........... Hauptmaßnahmen auf Ebene der
Europäischen Union.................................................... 11 3.1........ Allgemeine Patientensicherheit....................................................................................... 11 3.2........ Therapieassoziierte Infektionen...................................................................................... 12 4........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 15 1. Einleitung Im Juni 2009 verabschiedete der Rat eine
Empfehlung zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und
Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen (2009/C 151/01), die
nachfolgend als „die Empfehlung“ bezeichnet wird. Die Empfehlung besteht aus zwei Kapiteln. Im
ersten Kapitel, das der allgemeinen Patientensicherheit gewidmet ist, werden
die Mitgliedstaaten ersucht, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die
Schädigung von Patienten während der Behandlung auf ein Mindestmaß zu
reduzieren. Zu diesen Maßnahmen gehören die Ausarbeitung nationaler Strategien
zur Patientensicherheit, die Stärkung der Handlungskompetenzen und die
Information der Patienten, die Einführung von Systemen der Berichterstattung
über Zwischenfälle und von entsprechenden Lernsystemen, die Förderung der Aus-
und Weiterbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens und der Ausbau der
Forschung. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Wissen,
Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen und die Patientensicherheit
auf EU-Ebene durch die Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission zu
klassifizieren und zu kodifizieren. Im zweiten Kapitel, das sich mit der
Prävention und Eindämmung therapieassoziierter Infektionen (TAI) beschäftigt,
werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, auf geeigneter Ebene eine Strategie
zur Prävention und Eindämmung der TAI zu beschließen und umzusetzen und zur
koordinierten Durchführung der Strategie die Einführung eines
bereichsübergreifenden Mechanismus oder gleichwertigen Systems zu erwägen. Die
Strategie sollte Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung der Infektionen auf
nationaler/regionaler Ebene und auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen,
Überwachungssysteme, die Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte des
Gesundheitswesens, die Patienteninformation und die Forschung umfassen. Die Empfehlung ergänzt andere EU-Initiativen.
Die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März
2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung[1],
die bis Oktober 2013 umzusetzen ist, zielt nicht nur darauf ab, die Rechte der
Patienten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in einem anderen
EU-Mitgliedstaat klarzustellen, sondern soll auch eine sichere und hochwertige
Gesundheitsversorgung gewährleisten. Deshalb enthält sie mehrere Bestimmungen,
die folgende Punkte berühren: die Sicherheit und Qualität der
Gesundheitsversorgung; die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Standards und
Leitlinien; die Information der Patienten über Gesundheitsdienstleister und die
jeweils geltenden Sicherheits-/Qualitätsstandards; sowie die Möglichkeit, eine
Vorabgenehmigung zu versagen, wenn Zweifel an der Qualität und Sicherheit eines
Gesundheitsdienstleisters im Behandlungsmitgliedstaat bestehen. Die Durchführung der in der Empfehlung
vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Austausch von Wissen, Erfahrungen und
bewährten Verfahren; regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der
Patientensicherheitsstandards, die für die in den Mitgliedstaaten erbrachten
Gesundheitsdienstleistungen gelten; Information der Patienten über getroffene
Sicherheitsmaßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Schädigungen und über
die Patientensicherheitsstandards; Verabschiedung und Umsetzung einer Strategie
zur Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen, einschließlich
der Einführung eines bereichsübergreifenden Mechanismus oder gleichwertigen
Systems zur koordinierten Umsetzung der Strategie) wird als Orientierungsrahmen
für die Bewertung der Sicherheitsstandards nach Maßgabe der Richtlinie
betrachtet. Darüber hinaus soll Artikel 12 der Richtlinie
2011/24/EU den Aufbau von Fachzentren und Europäischen Referenznetzwerken
fördern. In einem ersten Schritt wird die Kommission autorisiert, durch
delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte die Bedingungen und Kriterien
festzulegen, die derartige Zentren und Netzwerke erfüllen müssen. In diesem
Zusammenhang werden wahrscheinlich Bedingungen und Kriterien für die
Patientensicherheit festgelegt. Zudem werden die Gesundheitszentren der
künftigen Europäischen Referenznetzwerke durch die Umsetzung gemeinsamer
Initiativen auf dem Gebiet der Patientensicherheit dazu beitragen, die optimale
Vorgehensweise bei komplexen Verfahren festzulegen. Nicht unerwähnt bleiben soll der auf fünf
Jahre angelegte Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der
Antibiotikaresistenz, den die Kommission im November 2011 verabschiedete, um
effektive Möglichkeiten zur Verhinderung von mikrobiellen Infektionen und der
Verbreitung von Mikroorganismen zu schaffen. Die Stärkung von Infektionsschutz
und -bekämpfung in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Maßnahme Nr. 4 des
Plans) wird zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen. Die Kommission wird in der Empfehlung ersucht,
dem Rat auf der Grundlage der Informationen der Mitgliedstaaten einen
Durchführungsbericht vorzulegen. Im April 2011 wurden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, anhand eines standardisierten Fragebogens der Kommission über
ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung zu berichten. Die Kommission
erhielt Antworten aus allen Mitgliedstaaten, einem EWR-Staat (Norwegen[2]) auf freiwilliger Basis und
fünf Regionen (zur allgemeinen Patientensicherheit) /15 Regionen (zu den TAI). Darüber
hinaus aktualisierten 14 Mitgliedstaaten die Angaben, die sie im Juli 2012 zum
Teil „Allgemeine Patientensicherheit“ gemacht hatten. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick
über die wichtigsten Maßnahmen, die bis Juni 2011 (beim Teil „Allgemeine
Patientensicherheit“ bis Juli 2012) ergriffen wurden, und benennt jene Punkte
der Empfehlung, bei denen weiterer Handlungsbedarf besteht. Beigefügt ist ihm
eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die eine detailliertere
fachliche Analyse der eingegangenen Antworten enthält. Der Bericht berücksichtigt
nur die Antworten auf nationaler Ebene[3];
die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen umfasst Antworten sowohl auf
nationaler wie auch auf regionaler Ebene. Wenn im Bericht von Ländern die
Rede ist, sind die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen gemeint. 2. Überblick über die
wichtigsten Massnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten 2.1. Allgemeine
Patientensicherheit 2.1.1. Einführung
nationaler Strategien und Programme zur Patientensicherheit Sämtliche Länder haben spezifische Konzepte
zur Patientensicherheit ausgearbeitet und/oder diese Frage als vorrangiges
Thema in ihre gesundheitspolitischen Strategien einbezogen. Eine Behörde, die
auf nationaler oder regionaler Ebene für Patientensicherheit zuständig ist,
wurde in 19 Mitgliedstaaten offiziell durch einen Rechtsakt ins Leben gerufen,
und in sechs weiteren Ländern erfolgte die Benennung ohne Rechtsakt. Die
zuständigen Behörden erfassen und fördern in erster Linie bewährte Verfahren,
sammeln Informationen über die bestehenden Programme zur Patientensicherheit
und erarbeiten einschlägige Leitlinien. In 15 Mitgliedstaaten gelten
regelmäßig aktualisierte Patientensicherheitsstandards, die in 11 dieser
Staaten zwingend vorgeschrieben sind. Acht andere Länder haben statt Standards
andere Maßnahmen zur Patientensicherheit eingeführt (z. B. evidenzbasierte
klinische Leitlinien, Zulassungsverfahren und Messung der Kultur der Patientensicherheit).
Allerdings machen fünf Mitgliedstaaten überhaupt keine Angaben zu
Patientensicherheitsstandards oder anderen Maßnahmen. Das Gros der Mitgliedstaaten
(24) ist sich darin einig (24), dass Leitlinien für die Erarbeitung und
Einführung von Patientensicherheitsstandards für sie nützlich wären. 2.1.2. Unterrichtung
über Zwischenfälle In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten
ersucht, Systeme der Berichterstattung über Zwischenfälle und entsprechende
Lernsysteme einzuführen. Per Juli 2012 waren derartige Systeme in 15
Mitgliedstaaten voll funktionsfähig und in 11 weiteren Staaten teilweise
einsatzbereit. Sie liefern hauptsächlich Informationen über die Ursachen von
Zwischenfällen und erfassen deren Zahl nach Art des Zwischenfalls. In 18
Staaten werden sie getrennt von Disziplinarverfahren gehandhabt, um ein
sanktionsfreies Umfeld für die Berichterstattung zu gewährleisten. In fast
allen Ländern, in denen Berichterstattungs- und Lernsysteme vorhanden sind,
werden Angehörige der Gesundheitsberufe und andere Arbeitskräfte des
Gesundheitswesens darauf orientiert, Zwischenfälle zu melden. In zwei Dritteln
der Länder haben Angehörige der Gesundheitsberufe in den letzten beiden Jahren
verstärkt über Zwischenfälle berichtet. In 13 der 26 betreffenden Mitgliedstaaten
eröffnen die Berichterstattungs- und Lernsysteme auch Patienten und deren
Familien eine Möglichkeit, Zwischenfälle zu melden. Allerdings werden
Informationen über das Ausmaß der Berichterstattung nur in neun Mitgliedstaaten
routinemäßig erfasst, von denen fünf angeben, dass im Zeitraum von 2009 bis
2012 Patienten verstärkt auf Zwischenfälle aufmerksam machten. 2.1.3. Stärkung
der Handlungskompetenzen der Patienten In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten
dazu angehalten, die Handlungskompetenzen der Patienten durch die Einbeziehung
ihrer Organisationen und einzelner Patienten zu stärken. Organisationen der Patienten werden in 14
Ländern formell ersucht, an der Gestaltung der Patientensicherheitsmaßnahmen
mitzuwirken, und in sechs weiteren Ländern ist ihre Einbeziehung zwar nicht
gesetzlich vorgeschrieben, aber gängige Praxis. Den
Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Patienten mit Informationen über folgende
Themen zu versorgen: Patientensicherheitsstandards, getroffene
Sicherheitsmaßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Fehlern, das Recht
auf Aufklärung vor der Einwilligung in eine Behandlung, Beschwerdeverfahren und
mögliche Rechtsbehelfe. In sämtlichen Staaten, die Angaben dazu machen,
erhalten Patienten zumindest eine dieser Informationen (das Recht auf
Aufklärung gehört in allen Fällen dazu). Doch nur in fünf Mitgliedstaaten
werden Patienten über alle genannten Punkte unterrichtet. Am größten ist das
Defizit bei Informationen über Patientensicherheitsstandards. Andererseits
verweisen mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten darauf, dass den Bürgern eine
Liste anerkannter Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Verfügung steht. Informationen
erhalten die Patienten zumeist über öffentlich zugängliche Websites oder von
Angehörigen der Gesundheitsberufe. In 23 Ländern bestehen Mechanismen zur
Erfassung der Aussagen von Patienten zur Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der
bereitgestellten Informationen. Als Beispiele seien schriftliche oder
Online-Fragebögen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus, jährliche Berichte
über Patientenerfahrungen und die Möglichkeit zur Abgabe von Kommentaren auf
einer speziell eingerichteten Website genannt. Nur zwölf Mitgliedstaaten geben an, dass für
Patienten Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Patientensicherheit entwickelt und
weitervermittelt wurden; auch lassen die Berichte erkennen, dass der Begriff
von Land zu Land unterschiedlich interpretiert wird. Zwei Mitgliedstaaten haben
einen konkreten Katalog von Kernkompetenzen für Patienten entwickelt, während
zehn weitere Länder entsprechende Elemente in andere Bereiche der
Gesundheitspolitik einbeziehen. 2.1.4. Aus-
und Weiterbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der
Patientensicherheit Mit einer Ausnahme
geben alle Länder an, dass sie in den letzten beiden Jahren die Aus- und
Weiterbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe gefördert haben. Allerdings
ist nur in 15 Ländern formell vorgeschrieben, Lehreinheiten zur
Patientensicherheit in eine oder mehrere Formen der Ausbildung aufzunehmen.
Angeboten werden sie zumeist Krankenschwestern und Ärzten im Rahmen ihrer
kontinuierlichen Fortbildung, des postakademischen Unterrichts oder der
Ausbildung am Arbeitsplatz. Für Verwaltungspersonal und Arbeitskräfte des
Gesundheitswesens, die nicht den Ärzten, Krankenschwestern und Apothekern
zuzurechnen sind, ist das Angebot weniger zufriedenstellend. Kein Land
berücksichtigt die Patientensicherheit bei allen Gesundheitsberufen auf
sämtlichen Stufen der Ausbildung, aber drei Länder gewährleisten dies bei
Ärzten, Krankenschwestern und Apothekern. 2.1.5. Grenzüberschreitende
Aktivitäten auf dem Gebiet der Patientensicherheit Neben Maßnahmen auf nationaler Ebene führen
einige Mitgliedstaaten Beispiele für grenzüberschreitende Aktivitäten an. Drei Mitgliedstaaten haben zusätzlich zur
nationalen Strategie eine grenzüberschreitende Strategie zur
Patientensicherheit ausgearbeitet. In zwei Mitgliedstaaten kommen
Berichterstattungs- und Lernsysteme grenzüberschreitend zur Anwendung. In 15 Ländern
bestehen spezielle Verfahren zur Unterrichtung gebietsfremder Patienten über
Patientensicherheitsstandards und andere Maßnahmen. Es werden aber keine näheren
Angaben zu diesen Verfahren gemacht. 2.1.6. Forschung Zehn Mitgliedstaaten geben an, dass sie über
ein nationales Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Patientensicherheit
verfügen. Die laufenden Forschungen betreffen die Kultur der Patientensicherheit,
die Gefahr von Medikationsfehlern, die Erhöhung der Patientenkompetenz in
Sachen Medikationssicherheit, therapieassoziierte Infektionen, die
Sturzprophylaxe bei älteren Menschen, die Auswirkungen von Fehlzeiten bei
Mitarbeitern des Gesundheitswesens auf die Patientenzufriedenheit, die
Auswirkungen der Teleradiologie auf medizinische Notfälle, Instrumente zur
Erfassung von Zwischenfällen und die Häufigkeit von Zwischenfällen bei
stationär behandelten Patienten. 2.1.7. Bereiche
mit dem höchsten und geringsten Umsetzungsstand Von den 13 Maßnahmen, die in der Empfehlung
vorgesehen sind und im vorliegenden Bericht analysiert werden[4], wurden die folgenden drei von
der größten Anzahl von Ländern umgesetzt: Einbeziehung der Patientensicherheit
als vorrangiges Thema in die gesundheitspolitischen Strategien (alle Länder);
Benennung der für Patientensicherheit zuständigen Behörde (25 Länder); und
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
auf dem Gebiet der Patientensicherheit (24 Länder). Bei den Maßnahmen, die von den wenigsten
Ländern umgesetzt wurden, handelt es sich um folgende: Einbeziehung der
Patientensicherheit in die Aus- und Fortbildung in den Gesundheitsberufen (drei
Länder); umfassende Information der Patienten über Patientensicherheit (fünf
Länder); Vermittlung von Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Patientensicherheit
an Arbeitskräfte des Gesundheitswesens (11 Länder); und Entwicklung von
Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Patientensicherheit für Patienten (12 Länder). Es folgt ein Überblick über die Zahl der von
den Ländern umgesetzten Maßnahmen: Umsetzung aller 13 Maßnahmen || kein Land Umsetzung von 10 bis 12 Maßnahmen || 9 Länder: CZ, DE, DK, ES, FR, IE, IT, NL, UK Umsetzung von 6 bis 9 Maßnahmen || 14 Länder: AT, BE, BG, EE, FI, LT, LU, MT, NO, PL, PT, SE, SI, SK Umsetzung von 4 bis 6 Maßnahmen || 3 Länder: CY, HU, LV Umsetzung von 1 bis 3 Maßnahmen || 2 Länder: EL, RO In ihrer 2008 vorgelegten Wirkungsabschätzung[5] machte die Kommission Angaben zu den laufenden Aktivitäten der
Mitgliedstaaten in Sachen Patientensicherheit (so zum Vorhandensein und
Reifegrad der Berichterstattungs- und Lernsysteme, zur Schaffung einer für die
Patientensicherheit zuständigen Behörde und zur aktiven Beteiligung der
Mitgliedstaaten an Initiativen zur Gewinnung und Nutzung von Kenntnissen und Belegen
zur Patientensicherheit im Rahmen der EU oder auf internationaler Ebene). Bei
einem Vergleich der jetzigen Situation (2012) mit der Lage im Jahr 2008 sind
Fortschritte vor allem in Bereich der Berichterstattungs- und Lernsysteme
festzustellen: 16 Systeme sind sanktionsfrei, während dies 2008 erst für vier
Systeme galt; 11 bieten Patienten die Möglichkeit, Zwischenfälle zu melden,
während dies 2008 erst auf drei Systeme zutraf. Allerdings sind in anderen
Bereichen nur bescheidene Fortschritte (z. B. Bewertung der vorhandenen
Patientensicherheitssysteme) oder gar keine Fortschritte zu verzeichnen. Dabei
ist anzumerken, dass der Vergleich methodischen Einschränkungen unterliegt und
nur zur groben Orientierung dienen kann. 2.2. Therapieassoziierte
Infektionen 2.2.1. Annahme
und Durchführung einer Strategie zur Prävention und Eindämmung
therapieassoziierter Infektionen (TAI) In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, auf geeigneter Ebene eine Strategie zur Prävention und Eindämmung
von TAI anzunehmen und durchzuführen. Nach Ansicht von 18 Mitgliedstaaten ist
die nationale oder föderale Ebene für eine derartige Strategie angemessen. Per
Juni 2011 hatten neun dieser Mitgliedstaaten eine nationale Strategie bereits
ausgearbeitet, sechs waren dabei, und drei verfügten weder über eine Strategie
noch arbeiteten sie daran. Neun Länder halten sowohl die nationale als auch die
regionale Ebene für geeignet. Sie verfügen durchweg über eine nationale Strategie
und über regionale Strategien. Ein Mitgliedstaat meint, die regionale Ebene sei
am besten geeignet. Die meisten Strategien zur Prävention und Eindämmung von
TAI gehen mit Strategien zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in
der Humanmedizin und/oder Strategien zur Förderung der Patientensicherheit
einher. In der Empfehlung heißt es, dass eine
Strategie zur Prävention und Eindämmung von TAI die folgenden Hauptziele
verfolgen sollte: (a)
Durchführung von Präventions- und
Eindämmungsmaßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene, damit
therapieassoziierte Infektionen eingedämmt werden können In 22 Ländern liegen Leitlinien für die
Handhygiene vor, die sich in 19 Fällen auf WHO-Leitlinien beziehen. Darüber
hinaus sind drei Mitgliedstaaten dabei, Leitlinien zu erarbeiten, und in einem
Land gelten gesetzliche Vorschriften für die Handhygiene. In zwei
Mitgliedstaaten gibt es keine Leitlinien für die Handhygiene. Kampagnen zum
Thema Handhygiene haben in 18 Ländern stattgefunden und sind in vier weiteren
geplant. Außerdem gelten in 23 Ländern Leitlinien zur
Prävention und Eindämmung der TAI, die andere Themen als die Handhygiene
betreffen; in drei Mitgliedstaaten wird daran gearbeitet. Zwei Mitgliedstaaten
verfügen über keine abgestimmten Leitlinien. (b)
Verbesserung der Prävention und Eindämmung
der Infektionen auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen –
Krankenhäuser Was Ausschüsse zur Infektionsbekämpfung (oder gleichwertige
organisatorische Führungsstrukturen) in Krankenhäusern anbelangt, gelten in 22 Ländern
einschlägige Rechtsvorschriften und/oder fachliche Leitlinien. Sechs
Mitgliedstaaten verfügen über keine derartigen Vorschriften/Leitlinien. Wo
Vorschriften/Leitlinien zur Anwendung kommen, sehen sie die Einbeziehung des
Managements in den Ausschuss zur Infektionsbekämpfung vor. Bei den Teams zur Infektionsbekämpfung (oder gleichwertigen
organisatorischen Strukturen) in Krankenhäusern gelten in 24 Ländern
einschlägige Rechtsvorschriften und/oder fachliche Leitlinien. Nur vier
Mitgliedstaaten verfügen über keine derartigen Vorschriften/Leitlinien (in
einem Fall wurden aber Rechtsvorschriften für Epidemiologen erlassen). In fünf Mitgliedstaaten ist gesetzlich
vorgeschrieben, dass Krankenhäuser dafür einen gesonderten Finanzrahmen
vorsehen. Insgesamt geben nur zwei Mitgliedstaaten an,
dass die hier erörterten Führungsstrukturen in Krankenhäusern keinen
Vorschriften unterliegen. –
Pflegeheime Zwölf Länder teilen mit, dass sie Pflegeheime
dazu anhalten, geeignete organisatorische Führungsstrukturen zur Erarbeitung
und Kontrolle eines Programms zur Prävention und Eindämmung von Infektionen zu
schaffen. In zehn von ihnen gelten Rechtsvorschriften oder fachliche Leitlinien
für Strukturen zur Bekämpfung von Infektionen in Pflegeheimen. (c)
Einführung oder Ausbau von Systemen der
aktiven Überwachung Mit zwei Ausnahmen verfügen alle Länder über
zumindest eine Art von Überwachungsnetzwerk für TAI. In den zwei (kleineren)
Mitgliedstaaten, für die dies nicht gilt, erfolgt die Überwachung auf Ebene der
Krankenhäuser und nicht über ein nationales oder regionales Netzwerk. Die
Aufmerksamkeit der Überwachungsnetzwerke richtet sich auf multiresistente
Bakterien (18 Länder), postoperative Wundinfektionen (15), Infektionen in
Intensivstationen für Erwachsene (16) und Blutstrominfektionen (15). Neunzehn Länder
haben in den letzten 20 Jahren Prävalenzstudien durchgeführt. Was die Überwachungssysteme für die
frühzeitige Erkennung und Meldung von therapieassoziierten Risikoorganismen
oder eines gehäuften Auftretens von TAI betrifft, so erfassen diese Systeme vor
allem das gehäufte Auftreten bestimmter TAI. Ein System zur externen Qualitätsbewertung der
Untersuchungen auf Antibiotikaempfindlichkeit ist in 19 Ländern vorhanden und
in drei Mitgliedstaaten im Entstehen. In sechs Mitgliedstaaten besteht kein
derartiges System. (d)
Förderung der Aus- und Weiterbildung von
Arbeitskräften des Gesundheitswesens Ein landesweit abgestimmter Katalog von Kernkompetenzen
(Curriculum) für die fachliche Ausbildung und/oder Schulungsprogramme für das
mit der Infektionsbekämpfung befasste Personal sind in 13 Ländern bereits
vorhanden und in drei Mitgliedstaaten in Vorbereitung. Elf Länder verfügen
nicht über einen abgestimmten Curriculum. Eine nicht von Sponsoren geförderte
fachliche Fortbildung ist in neun Mitgliedstaaten für Ärzte und in 11 Ländern
für Pflegekräfte vorgeschrieben, die auf dem Gebiet der Infektionsbekämpfung
tätig sind. Für die Ausbildung von Arbeitskräften des
Gesundheitswesens, die nicht mit der Infektionsbekämpfung betraut sind, gilt in
13 Ländern ein landesweit abgestimmter Katalog von Kernkompetenzen, die Grundprinzipien
der Hygiene und der Infektionsbekämpfung betreffen, und in einem Land wird ein
derartiges Curriculum erarbeitet. In 12 Ländern ist für alle Arbeitskräfte des
Gesundheitswesens ein Einweisungstraining vorgeschrieben. In 14 Ländern
sind regelmäßige Schulungen für alle Arbeitskräfte in Einrichtungen des
Gesundheitswesens obligatorisch. Drei Mitgliedstaaten sehen auch
Schulungsmaßnahmen für die Führungskräfte von Gesundheitseinrichtungen vor. (e)
Verbesserung der Patienteninformationen
seitens der Gesundheitseinrichtungen Nur drei Mitgliedstaaten haben eine
nationale/regionale Vorlage für die Informationen, die Patienten während ihres
Aufenthalts in einer Gesundheitseinrichtung erhalten sollen, darunter
Informationen zu TAI. In zwei dieser Staaten sehen die Vorlagen Informationen
über die Maßnahmen vor, die von der Gesundheitseinrichtung zur Vermeidung von
TAI ergriffen werden. Hinzu kommen Informationen zum Risiko von TAI (zwei
Staaten), Angaben dazu, wie Patienten zur Prävention von Infektionen beitragen
können (ein Staat), und spezielle Informationen für Patienten, die an
therapieassoziierten Pathogenen erkrankt sind (zwei Staaten). Elf Mitgliedstaaten geben an, dass sie über
Mechanismen verfügen, um Gesundheitseinrichtungen dazu zu bewegen, die
Patienten mit Informationen zu versorgen. In sechs Mitgliedstaaten handelt es
sich bei diesem Mechanismus um eine verbindliche Vorschrift, in sechs
Mitgliedstaaten um fachliche Leitlinien und in vier Mitgliedstaaten um
Zulassungs- und Zertifizierungssysteme. (f)
Förderung der Forschung In sechs Mitgliedstaaten können unter der
Ägide des Gesundheits- oder Forschungsministeriums Ausschreibungen zum Thema TAI
(Epidemiologie, neue Technologien und Maßnahmen der Prävention und Therapie,
Kostenwirksamkeit von Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen) durchgeführt
werden. Zehn Länder nutzen ihren bereichsübergreifenden Mechanismus, um
vorrangige Ziele für die Forschung auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung
von Infektionen festzulegen, während drei weitere Mitgliedstaaten die
Einbeziehung ihres bereichsübergreifenden Mechanismus planen. 2.2.2. Einführung
eines bereichsübergreifenden Mechanismus oder gleichwertigen Systems Zum Zwecke der koordinierten Umsetzung der
Strategie zur Prävention und Eindämmung von TAI verfügen 17 Länder über einen
bereichsübergreifenden Mechanismus oder ein gleichwertiges System, während
sieben Mitgliedstaaten die Einführung vorbereiten. In den meisten Fällen (13
von 17 Staaten) dienen die bereichsübergreifenden Mechanismen oder
gleichwertigen Systeme auch dazu, die Strategien für die umsichtige Verwendung
von antimikrobiellen Mitteln in der Humanmedizin zu koordinieren. Vier
Mitgliedstaaten geben an, dass sie über keinen bereichsübergreifenden
Mechanismus oder ein gleichwertiges System verfügen. 3. Hauptmassnahmen auf Ebene
der Europäischen Union 3.1. Allgemeine
Patientensicherheit Die Europäische Kommission hat die folgenden
Schritte unternommen, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
zu fördern und gemeinsame Definitionen und Termini für die Patientensicherheit
vorzuschlagen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Patientensicherheit
und Qualität der Pflege“ hat die Kommission den Austausch von Informationen
über Initiativen zum Thema Patientensicherheit und Qualität der Pflege
gefördert. In dieser Arbeitsgruppe sind alle EU-Mitgliedstaaten ebenso
vertreten wie die EFTA-Länder, internationale Organisationen (WHO, OECD und
Europarat) und EU-Dachverbände von Patientenorganisationen, Angehörige der
Gesundheitsberufe, Gesundheitsmanager und Experten für die Qualität der Pflege.
Die Gruppe hat die Arbeiten der WHO an einer Internationalen Klassifikation für
Patientensicherheit (15 Länder nehmen daran teil, und zwei haben sie in ihre
Landessprache übersetzt) sowie verschiede Beispiele für nationale Aktivitäten
auf dem Gebiet der Patientensicherheit erörtert. Allerdings wurde bisher keine
Klassifikation für Patientensicherheit auf EU-Ebene vorgeschlagen. Die Europäische Kommission kofinanziert im
Rahmen des Gesundheitsprogramms das OECD-Projekt für Qualitätsindikatoren der
gesundheitlichen Versorgung. Im Jahr 2011 wurden dabei erstmals sechs
Indikatoren für die Patientensicherheit vorgelegt, von denen zwei das
Geburtstrauma und vier verfahrensbedingte und postoperative Komplikationen
betreffen. Zwanzig der berichterstattenden Länder sind an der Datenerhebung im
Rahmen dieses Projekts beteiligt, wovon 11 vergleichbare Indikatoren zur
Patientensicherheit erfassen. Die Kommission hat überdies 3 600 000
EUR für eine dreijährige Zusammenarbeit in puncto Patientensicherheit in Form
einer gemeinsamen Maßnahme für die Jahre 2012-2015 bereitgestellt. Ein Teil der
gemeinsamen Maßnahme besteht darin, bewährte Verfahren zur Förderung der Patientensicherheit
auf Ebene der Gesundheitsdienstleister auszuwählen und ihre Anwendung in
anderen Mitgliedstaaten zu erproben. Die gemeinsame Maßnahme hat auch zum Ziel,
die vorhandenen Strategien zur Qualitätssicherung und -steigerung zu erfassen
und zu analysieren sowie ein Modell für eine dauerhafte Zusammenarbeit auf
EU-Ebene im Bereich Patientensicherheit und Qualität der Pflege vorzuschlagen.
Alle 27 Mitgliedstaaten sowie Norwegen beteiligen sich an der gemeinsamen
Maßnahme, die von der Haute Autorité de Santé, Frankreich, koordiniert wird.
Einen finanziellen Beitrag zum Projekt leisten 21 Länder. Zweiundzwanzig der berichterstattenden Länder
sind bei verschiedenen Punkten der Empfehlung des Rates eine Kooperation mit
anderen EU-Mitgliedstaaten eingegangen, häufig im Rahmen von Projekten, die von
der EU oder internationalen Organisationen kofinanziert werden. Die
Hauptgebiete der Zusammenarbeit sind die Entwicklung von Strategien und
Programmen zur Patientensicherheit (20 Länder), die Einführung sanktionsfreier
Berichterstattungs- und Lernsysteme (15 Länder) und die Entwicklung und
Überprüfung von Patientensicherheitsstandards (15 Länder). Die am wenigsten
(von nur neun Ländern) berücksichtigten Gebiete sind die Vermittlung von
Informationen an Patienten zur Patientensicherheit und die Entwicklung von
Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Patientensicherheit für Patienten. Im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms hat
die EU sechs Forschungsvorhaben zur allgemeinen Patientensicherheit
kofinanziert und dafür insgesamt 16 Mio. EUR bereitgestellt. 3.2. Therapieassoziierte
Infektionen Die Prävention und Eindämmung der TAI hängt
eng mit der Antibiotikaresistenz zusammen, der die Kommission ebenfalls einen
hohen Stellenwert beimisst. Der Aktionsplan der Kommission zur Abwehr der
steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz[6]
umfasst 12 mit den EU-Mitgliedstaaten umzusetzende Maßnahmen, darunter eine
Maßnahme zur „Stärkung von Infektionsschutz und -bekämpfung in Einrichtungen
des Gesundheitswesens“. Im Nachgang zum Aktionsplan werden anhand der
Ergebnisse des vorliegenden Berichts Schwerpunkte für die Finanzierung
europaweiter Projekte ermittelt. Aufgrund der Empfehlung, dass die
Mitgliedstaaten auf EU-Ebene vereinbarte Falldefinitionen verwenden sollten[7], wurde eine allgemeine
Falldefinition für eine Form der TAI (nosokomiale Infektion oder
therapieassoziierte Infektion) in den Entwurf des Durchführungsbeschlusses der
Kommission zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG[8] zur Festlegung von
Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das
Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG aufgenommen. Die
Falldefinition steht im Einklang mit der Stellungnahme eines Ausschusses, der
zur Umsetzung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG eingesetzt wurde. Die Kommission hat sich bereits des Themas TAI
angenommen, indem sie mehrere europaweite Projekte im Rahmen der
Gesundheitsprogramme 2003-2007 und 2008-2013 finanzierte: IPSE[9]
(Improving Patient Safety in Europe), BURDEN[10]
(Burden of Resistance and Disease in European Nations) und IMPLEMENT[11] (Implementing Strategic
Bundles for Infection Prevention & Management). Im Zuge des 6. und 7. Rahmenprogramms für
Forschung und technologische Entwicklung (2002-2006 und 2007-2013) finanziert
die Kommission zahlreiche Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der TAI und der
Antibiotikaresistenz.[12]
Beispielsweise zielte das MOSAR-Projekt darauf ab, gründlicher die
Übertragungsdynamik resistenter Pathogene zu erforschen und die Wirksamkeit von
Maßnahmen zur Eindämmung von TAI zu untersuchen. Ein weiteres Beispiel ist das
laufende R-GNOSIS-Projekt, das fünf klinische Studien umfasst, die
evidenzbasierte Präventionsmaßnahmen und klinische Leitlinien erbringen sollen,
damit der Ausbreitung und den Folgewirkungen von Infektionen entgegengewirkt
werden kann, die von multiresistenten gramnegativen Bakterien verursacht
werden. Abschließend sei auf das laufende Projekt PROHIBIT[13] verwiesen, dessen Ziel darin
besteht, die derzeitigen Leitlinien und Verfahren zur Prävention von TAI in
europäischen Krankenhäusern zu analysieren, Faktoren zu ermitteln, die eine
Orientierung an bewährten Verfahren ermöglichen oder behindern, sowie die
Effektivität von Maßnahmen zu untersuchen, deren Wirksamkeit bereits erprobt
wurde. Das Europäische Zentrum für die Prävention und
die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) koordiniert die europäische Überwachung
der postoperativen Wundinfektionen, der TAI in Intensivstationen[14] und der Antibiotikaresistenz[15]. Darüber hinaus wurden
2009-2010 von Experten aus den Mitgliedstaaten und dem ECDC ein Protokoll und
ein Instrumentarium für landesweite Punktprävalenzstudien zu TAI und zum
Einsatz von Antibiotika in Akutkrankenhäusern entwickelt und 2011-2012 in den
Mitgliedstaaten umgesetzt. Darüber hinaus unterstützt das ECDC ein europäisches
Netz zur Überwachung der TAI und des Antibiotikaeinsatzes in
Pflegeeinrichtungen (HALT-2) und ein Projekt zum Aufbau von Kapazitäten zur
Überwachung von Infektionen mit Clostridium difficile (ECDIS-Net). Im Jahre
2010 nahm das ECDC eine Analyse des Bedarfs an Schulungsmaßnahmen zur
Infektionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten vor und aktualisierte die IPSE9-Kernkompetenzen
für Schulungen auf dem Gebiet der Infektionsbekämpfung in der EU (TRICE). Das ECDC
hat evidenzbasierte Leitlinien zur Prävention und Eindämmung von Infektionen
mit Clostridium difficile erarbeitet und Empfehlungen herausgegeben, um
die Ausbreitung von Carbapenemase produzierenden Enterobacteriaceae[16] zu verhindern. Letztlich
fördert das ECDC auch die Erarbeitung von Leitlinien und Indikatoren für die
Prävention von TAI. 4. Sozioökonomisches Umfeld Die Wirtschafts- und Finanzkrise hatte in den
meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine angespannte Finanzlage zur
Folge. Zur Überwindung dieser Situation haben einige Länder seit Beginn der
Krise auch umfassende Reformen ihres Gesundheitswesens eingeleitet. Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen,
um die Kosten zu dämpfen und die Effizienz und Produktivität zu erhöhen, und dazu
namentlich die Gesundheitsausgaben gesenkt; Obergrenzen für die Erhöhung des
Gesundheitsetats eingeführt; die Betriebskosten der Gesundheitsdienstleistungen
verringert; das Entgelt für die Erbringer von Dienstleistungen reduziert; die
Ausgaben für Arzneimittel gedrosselt; und den Angehörigen der Gesundheitsberufe
im Rahmen von beschäftigungspolitischen Maßnahmen und Rentenreformen
Beschränkungen auferlegt (z. B. Abbau von Personal oder keine Neubesetzung
frei gewordener Stellen, restriktive Handhabung der Einstellung und Ersetzung
von Personal, Senkung der Löhne im öffentlichen Sektor)[17]. Vor diesem Hintergrund berichten die meisten
Mitgliedstaaten, dass sich die Umsetzung der Empfehlung zur allgemeinen
Patientensicherheit infolge der krisenbedingten finanziellen Engpässe verlangsamt
hat. Einige Mitgliedstaaten mit der schwächsten Umsetzungsbilanz gehören zu den
Ländern, die von der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders stark betroffen
sind. Dennoch wäre es voreilig, daraus den Schluss zu ziehen, dass zwischen der
Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Umsetzung von Maßnahmen zur
Patientensicherheit ein klarer und unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Es
lassen sich nämlich Beispiele für Mitgliedstaaten anführen, die von der
Wirtschaftskrise arg gebeutelt wurden, aber trotzdem erhebliche Mittel in die
Förderung der Patientensicherheit gesteckt haben. Knappe Ressourcen sollten die
Patientensicherheit und die Qualität der Pflege nicht gefährden, nicht nur im
Interesse der Patienten, sondern auch wegen der Erkenntnis, dass therapieassoziierte
Schädigungen zusätzliche Kosten verursachen.[18]
Aus einer Auswertung der einschlägigen internationalen Literatur geht hervor,
dass schätzungsweise allein 13 bis 16 % der Krankenhauskosten (ein Euro
von sieben) auf therapieassoziierte Verletzungen und Beeinträchtigungen der
Gesundheit zurückzuführen sind. Um sich ein vollständiges Bild zu machen,
müssen auch die Folgekosten, die nicht direkter Bestandteil der
Krankenhauskosten sind, Berücksichtigung finden. Zudem lassen jüngst
durchgeführte Studien zur Kostenwirksamkeit von Maßnahmen zur
Patientensicherheit erkennen, dass konkrete Maßnahmen zur Patientensicherheit wirtschaftlich
sinnvoll sind.[19] Um wirksame politische Maßnahmen zu konzipieren, die
Kosten unsicherer Pflege zu senken und kostensparende Programme zur
Patientensicherheit zu entwickeln, sind weitere Forschungsarbeiten sowie
konkrete Erkenntnisse zur Situation in den EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
Auch muss noch mehr getan werden, um rascher Lösungen finden und gestalten zu
können, die sich in den bestehenden institutionellen und organisatorischen
Rahmen einfügen. Überdies monieren die Mitgliedstaaten, dass
zwischen der Annahme der Empfehlung und der Berichterstattung nicht genügend
Zeit zur Verfügung stand. Einige verweisen auf interne Koordinierungsprobleme
zwischen dem Gesundheits- und Bildungsministerium und darauf, dass dem Thema
möglicherweise auf nationaler Ebene nicht die notwendige politische Priorität
eingeräumt wurde. 5. Schlussfolgerungen Die meisten Mitgliedstaaten haben eine
Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, wie dies in der Empfehlung vorgesehen ist.
Auf dem Gebiet der allgemeinen Patientensicherheit haben die meisten
Mitgliedstaaten die Patientensicherheit als vorrangiges Thema in die
Gesundheitsstrategien einbezogen und eine für die Patientensicherheit
zuständige Behörde benannt. Darüber hinaus fördern die meisten Länder
Schulungsmaßnahmen zur Patientensicherheit im Gesundheitswesen, auch wenn nur
in wenigen Fällen die Patientensicherheit formell in die Aus- und Weiterbildungsprogramme
für Gesundheitsberufe aufgenommen wurden. Die vorhandenen Berichterstattungs-
und Lernsysteme wurden in zwei wesentlichen Punkten deutlich verbessert, denn
sie sind überwiegend sanktionsfrei und bieten Patienten die Möglichkeit,
Zwischenfälle zu melden. Dessen ungeachtet besteht in diesem wichtigen Bereich
noch Handlungsbedarf. Dies gilt auch für die Stärkung der Handlungskompetenzen
der Patienten. Hinzu kommt, dass sich die Bemühungen auf die stationäre
Versorgung konzentrieren und sich nur wenige Beispiele für Maßnahmen auf dem
Gebiet der Grundversorgung finden lassen. Zur Prävention und Eindämmung von TAI
haben 26 von 28 berichterstattenden Ländern kombinierte Maßnahmen eingeleitet,
in den meisten Fällen (77 %) im Rahmen einer nationalen/regionalen
Strategie und/oder eines Aktionsplans. Dreizehn Mitgliedstaaten geben an, dass
die Empfehlung Initiativen zu TAI ausgelöst hat, insbesondere die Einführung
eines bereichsübergreifenden Mechanismus oder gleichwertigen Systems, die
Erarbeitung/Überarbeitung von Strategien und Informationskampagnen unter den
Beschäftigten des Gesundheitswesens. Allerdings bleiben bei verschiedenen Punkten
der Empfehlung noch manche Wünsche offen. Aus den Ergebnissen des vorliegenden
Berichts lassen sich für die künftige Arbeit unter anderem folgende
Schwerpunkte ableiten: (a)
Auf dem Gebiet der allgemeinen
Patientensicherheit: Auf Ebene der Mitgliedstaaten: ·
Aktive Einbeziehung der Patienten in die
Patientensicherheit, insbesondere Unterrichtung der Patienten über
Sicherheitsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Rechtsbehelfe, Anstreben eines
einheitlichen Vorgehens bei der Entwicklung von Kernkompetenzen für Patienten
und Förderung der Bereitschaft von Patienten und ihren Familien, Zwischenfälle
zu melden. ·
Erfassung von Informationen über Zwischenfälle
durch die Weiterentwicklung der Berichterstattungs- und Lernsysteme,
Gewährleistung eines sanktionsfreien Umfelds für die Meldung von
Zwischenfällen und Auswertung der gemachten Fortschritte, d. h.
des Umfangs der Berichterstattung durch Angehörige der Gesundheitsberufe,
andere Mitarbeiter des Gesundheitswesens und Patienten. Die
Berichterstattungssysteme sollten die Neuregelung zur Pharmakovigilanz (Richtlinie
2010/84/EU) bei der Meldung von Nebenwirkungen ergänzen. ·
Ausweitung der Strategien und Programme zur
Patientensicherheit von der stationären auf die ambulante Versorgung. ·
Auf Ebene der EU: ·
Zusammenarbeit mit dem Ziel, Leitfäden für
die Erarbeitung und Einführung von Patientensicherheitsstandards
vorzuschlagen, die über die Empfehlung hinausgehen. ·
Fortschritte bei der Schaffung einer gemeinsamen
Terminologie für Patientensicherheit. ·
Austausch bewährter Verfahren, namentlich in den
Bereichen, in denen es nach Angaben der Mitgliedstaaten im Inland an
Sachkompetenz mangelt oder Schwierigkeiten beim Zugang zu internationalem
Fachwissen oder Know-how der EU bestehen, z. B. die systematische
Einbeziehung der Patientensicherheit in die Aus- und Weiterbildung von
Angehörigen der Gesundheitsberufe auf allen Ebenen. ·
Ausbau der Forschung auf dem Gebiet der
Patientensicherheit, wozu auch Studien zur Kostenwirksamkeit von
Strategien zur Patientensicherheit gehören. (b)
Auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung von
therapieassoziierten Infektionen: ·
Auf Ebene der Mitgliedstaaten: ·
Hinwirken darauf, dass Fachpersonal zur
Infektionsbekämpfung in ausreichender Zahl zur Verfügung steht und in
Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen ausreichend Zeit für
diese Aufgabe eingeräumt wird. ·
Verbesserung der Ausbildung des Fachpersonals
zur Infektionsbekämpfung und bessere Abstimmung der Qualifikationen
zwischen den Mitgliedstaaten. ·
Ausbau passgerechter grundlegender Strukturen und Verfahren
zur Prävention und Eindämmung von Infektionen in Pflegeheimen und anderen
Einrichtungen für die Langzeitbetreuung. ·
Erneute Durchführung von Punktprävalenzstudien zu TAI als Mittel, um in allen Arten von Gesundheitseinrichtungen die
TAI-Belastung zu verfolgen, Schwerpunkte zu benennen, bei denen Handlungsbedarf
besteht, die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu bewerten und das
Bewusstsein zu schärfen. ·
Gewährleistung der Überwachung von
Infektionen in Intensivstationen und von postoperativen Wundinfektionen. ·
Einführung von Überwachungssystemen zur frühzeitigen
Erkennung und Meldung von therapieassoziierten Risikoorganismen und Stärkung
der Fähigkeit, der Ausbreitung derartiger Organismen (auch grenzüberschreitend)
entgegenzuwirken und ihr Eindringen in Gesundheitseinrichtungen zu verhindern. ·
Verbesserte Unterrichtung der Patienten über TAI
und ihre stärkere Einbeziehung in die Einhaltung von Maßnahmen zur Prävention
und Eindämmung von Infektionen. ·
Einführung eines Bewertungssystems mit einer
Reihe von Indikatoren in den Mitgliedstaaten, um die Umsetzung der
Strategie/des Aktionsplans und die Erfolge bei der Verbesserung der
Prävention und Eindämmung von TAI einzuschätzen. ·
Auf der Ebene der EU: ·
Fortsetzung der Ausarbeitung von Leitfäden
zur Prävention und Eindämmung von TAI, einschließlich spezieller Leitfäden
für Pflegeheime und andere Einrichtungen zur Langzeitversorgung. ·
Ausbau der Forschung auf dem Gebiet der
Prävention und Eindämmung von TAI, einschließlich Studien zur Kostenwirksamkeit
von Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen. In der Empfehlung wird die Kommission
aufgefordert zu prüfen, „in welchem Maße die vorgeschlagenen Maßnahmen effektiv
funktionieren“. Da aber in vielen Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene die
Maßnahmen gerade erst angelaufen und in einigen Fällen noch in der Planung
sind, wäre es vielleicht ratsam, in zwei Jahren eine erneute Bewertung vorzunehmen
und dabei den vorliegenden Bericht als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Deshalb
schlägt die Kommission vor, die Überwachung der Durchführung der Empfehlung zur
allgemeinen Patientensicherheit um zwei Jahre zu verlängern. Im Juni 2014 wird
die Kommission einen zweiten Tätigkeitsbericht vorlegen, der die Halbzeitbilanz
der gemeinsamen Maßnahme zur Patientensicherheit und Qualität der Pflege
berücksichtigt. [1] ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45. [2] Norwegen wirkt aktiv an den EU-Maßnahmen zur
Patientensicherheit mit und wird in die hier vorgelegte Analyse einbezogen. [3] Ähnlich geartete Antworten aus den Regionen eines
Mitgliedstaates, der sich nur auf regionaler Ebene äußerte, wurden als Antwort
des Landes gewertet. [4] Benennung der für die Patientensicherheit zuständigen
Behörde; Einbeziehung der Patientensicherheit als vorrangiges Thema in die
gesundheitspolitischen Strategien; Förderung der Entwicklung sichererer und
benutzerfreundlicher Systeme, Prozesse und Instrumente; regelmäßige Überprüfung
und Aktualisierung der Sicherheitsstandards und/oder bewährten Verfahren;
Aufforderung an die Berufsverbände des Gesundheitswesens, eine aktive Rolle bei
der Gewährleistung der Patientensicherheit zu übernehmen; Förderung sicherer Verfahren
zur Vermeidung der häufigsten Zwischenfälle; Einbeziehung der Organisationen
der Patienten in die Ausarbeitung von Strategien zur Förderung der
Patientensicherheit; Information der Patienten über geltende
Patientensicherheitsstandards, Risiken, getroffene Sicherheitsmaßnahmen,
Beschwerdeverfahren und mögliche Rechtsbehelfe; Einführung von
Berichterstattungs- und Lernsystemen; Förderung der Aus-und Weiterbildung von
Arbeitskräften des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der Patientensicherheit;
Einbeziehung der Patientensicherheit in die Aus- und Fortbildung in den
Gesundheitsberufen; Entwicklung entsprechender Kernkompetenzen, Kenntnisse,
Verhaltensweisen und Fähigkeiten bei allen Arbeitskräften im Gesundheitswesen. [5] http://ec.europa.eu/health/archive/ph_systems/docs/patient_ia_en.pdf. [6] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament
und den Rat. Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der
Antibiotikaresistenz (KOM(2011) 748 endgültig). Abrufbar unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0748:FIN:DE:PDF. [7] ABl. L 268 vom 3.10.1998, S. 1–7 im Einklang mit den
Bestimmungen der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die
epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der
Gemeinschaft [8] ABl. L 86 vom 3.4.2002, S. 44–62. [9] http://ipse.univ-lyon1.fr/. [10] http://www.eu-burden.info. [11] http://www.eu-implement.info/. [12] http://ec.europa.eu/research/health/infectious-diseases/antimicrobial-drug-resistance/projects_en.html. [13] https://plone2.unige.ch/prohibit. [14] http://www.ecdc.europa.eu/en/activities/surveillance/hai/Pages/default.aspx. [15] http://www.ecdc.europa.eu/en/activities/surveillance/EARS-Net/Pages/index.aspx. [16] http://ecdc.europa.eu/en/publications/Publications/110913_Risk_assessment_resistant_CPE.pdf. [17] Europäisches
Semester: Länderspezifische Empfehlungen:
http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_de.htm;
HOPE: http://www.hope.be/05eventsandpublications/docpublications/86_crisis/86_HOPE-The_Crisis_Hospitals_Healthcare_April_2011.pdf. [18] Canadian
Patient Safety Institute, http://www.patientsafetyinstitute.ca/English/research/commissionedResearch/EconomicsofPatientSafety/Documents/Economics%20of%20Patient%20Safety%20Literature%20Review.pdf).
Andere Studien deuten darauf hin, dass sich der Umfang vermeidbarer
Schädigungen international im Bereich von 10 % bewegt (NES; http://www.nes.scot.nhs.uk/media/6470/Overview%20of%20patient%20safety_KHowe2009.pdf). [19] Møller A.H. (2010). A cost-effectiveness analysis of
reducing ventilator-associated pneumonia at a Danish ICU with ventilator
bundle. Journal of Medical Economics Vol. 15, No 2, 2012, 1–8.