Empfehlung für eine Stellungnahme des Rates gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2005-2008 /* SEK/2006/0111 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 1.2.2006 SEK(2006) 111 endgültig Empfehlung für eine STELLUNGNAHME DES RATES gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2005-2008 (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Hintergrund Der am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. 2005 wurde der Pakt erstmals geändert. Wenngleich die Nützlichkeit des Pakts bei der Verankerung der Haushaltsdisziplin anerkannt wurde, sollte die Reform doch die Effizienz und die wirtschaftlichen Grundlagen des Pakts stärken und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleisten. Nach der zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörenden Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1] haben die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme und danach alljährlich aktualisierte Programme vorzulegen (Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung bereits eingeführt haben, legen (aktualisierte) Stabilitätsprogramme vor, Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung noch nicht eingeführt haben, (aktualisierte) Konvergenzprogramme). Luxemburg legte sein erstes Stabilitätsprogramm am 16. Februar 1999 vor. Gemäß der Verordnung gab der Rat am 15. März 1999 auf Empfehlung der Kommission und nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses eine Stellungnahme zu diesem Programm ab. Die aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme werden nach demselben Verfahren von der Kommission bewertet und von vorgenanntem Ausschuss geprüft; gegebenenfalls können sie auch vom Rat geprüft werden. Die Mitgliedstaaten müssen sich in den Programmen ein mittelfristiges Ziel für ihre Haushaltslage setzen und unter Angabe ihrer ökonomischen Annahmen darlegen, mit welchen Politikmaßnahmen sie dies erreichen und halten wollen. Nach der Reform des Pakts sollte das mittelfristige Haushaltsziel für die einzelnen Mitgliedstaaten angesichts der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Heterogenität in der Union differenziert gestaltet sein, auch um dem unterschiedlichen finanzpolitischen Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Rechnung zu tragen. Der reformierte Pakt sieht ferner vor, dass durch verbesserte Haushaltsdisziplin in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs über den Konjunkturzyklus hinweg einen symmetrischerer Ansatz für die Finanzpolitik erreicht werden soll und “größere Strukturreformen” mit nachprüfbaren positiven Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit bei befristeten Abweichungen vom mittelfristigen Ziel bzw. vom Anpassungspfad berücksichtigt werden sollen. Unter Berücksichtigung der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen, des Verhaltenskodex’[2], der gemeinsamen Methodik für die Schätzung des Produktionspotenzials und der konjunkturbereinigten Haushaltssalden sowie der in den integrierten Leitlinien 2005-2008 enthaltenen Grundzüge der Wirtschaftspolitik hat die Kommission das vor kurzem vorgelegte aktualisierte Stabilitätsprogramm Luxemburgs geprüft und auf der Grundlage der nachstehenden Bewertung eine Empfehlung für eine Stellungnahme des Rates zu dem Programm abgegeben. Bewertung (1) Die 7. Aktualisierung des luxemburgischen Stabilitätsprogramms, die den Zeitraum 2005 bis 2008 umfasst, wurde der Kommission am 28. November 2005 übermittelt. Sie entspricht im Großen und Ganzen Aufbau und Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehen sind.[3] (2) Mit einem realen BIP-Wachstum von durchschnittlich 5½ % jährlich und einem Beschäftigungswachstum von 3¼ % ist die Wirtschaftsleistung Luxemburgs seit 20 Jahren bemerkenswert gut. 2001 verlangsamte sich das Wachstum erheblich, belebte sich dann aber rasch wieder und erreichte 2004 erneut 4,4 %. Mit regelmäßigen Überschüssen seit Beginn der 1990er Jahre und einem äußerst geringen öffentlichen Schuldenstand ist die Finanzlage Luxemburgs traditionell sehr solide. Aufgrund des überaus starken Ausgabenanstiegs sind diese Überschüsse seit dem Jahr 2000 jedoch rapide zurückgegangen und wurde 2004 erstmals ein Defizit verzeichnet. (3) Dem makroökonomischen Szenario des Programms zufolge dürfte sich das reale BIP-Wachstum von geschätzten 4,0 % im Jahr 2005 auf 4,4 % im Jahr 2006 und 4,9 % in den Jahren 2007 und 2008 beschleunigen. Dieses Wachstumsszenario scheint plausibel, wenngleich im Vergleich zur Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen und dem darin geschätzten Potenzialwachstum in den letzten Jahren leicht optimistisch. Auch die Inflationserwartungen des Programms scheinen plausibel. Sie liegen zwar deutlich unter den in der Herbstprognose 2005 enthaltenen Inflationsprojektionen der Kommissionsdienststellen, beruhen aber auf anderen Annahmen, insbesondere niedrigeren Ölpreisen. Mineralölerzeugnisse haben aufgrund der vielen Käufe von PKW-Kraftstoff durch Gebietsfremde ein ungewöhnlich hohes Gewicht im luxemburgischen HVPI. (4) In seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2005 billigte der Rat die in der letzten Programmfortschreibung für den Zeitraum 2004 bis 2007 enthaltene Haushaltsstrategie. Was den Vollzug des Haushalts 2005 angeht, wird das gesamtstaatliche Defizit in der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen auf -2,3 % des BIP geschätzt, während in der letzten Programmfortschreibung ein Ziel von -1,0 % des BIP gesetzt worden war. Während die Staatseinnahmen, für die in der letzten Programmfortschreibung ein Anstieg um 1,2 BIP-Prozentpunkt projiziert worden war, tatsächlich nur um 0,2 BIP-Prozentpunkt anstiegen, was zum Teil auf hohe und unerwartete MwSt-Erstattungen zurückzuführen ist, stiegen die Staatsausgaben anstatt der geplanten 0,8 BIP-Prozentpunkt um 1,4 Prozentpunkt (wovon 0,8 auf öffentliche Investitionen entfielen). (5) Das Programm zielt darauf ab, das gesamtstaatliche Defizit von -2,3 % des BIP im Jahr 2005 bis 2008 auf -0,2 % des BIP abzubauen und damit im selben Jahr das mittelfristige Ziel von -0,8 % des BIP zu erreichen. Mit einer Verbesserung beim Primärdefizit von -2,1 % des BIP im Jahr 2005 auf eine ausgeglichene Position am Ende des Zeitraums entsprechen Zeitprofil und Höhe des Primärsaldos denen des Gesamtsaldos. Die Haushaltsstrategie wurde seit Vorlage des letzten Programms, in dem von weniger optimistischen, wenngleich positiven makroökonomischen Annahmen ausgegangen worden und eine Verbesserung des gesamtstaatlichen Defizits von -1,4 % des BIP im Jahr 2004 auf -1,0 % im Jahr 2005 sowie ein weitgehend unveränderter Stand für die Jahre 2006 und 2007 projiziert worden war, angepasst. Wenngleich das BIP-Wachstum 2005 die Erwartungen sogar leicht übertraf, verringerte sich das Defizit nicht, sondern erhöhte sich von einem korrigierten Stand von -1,2 % des BIP im Jahr 2004 auf -2,3 % im Jahr 2005. Dieser unerwarteten Verschlechterung soll im vorliegenden Programm durch die Anpassung der Haushaltsstrategie Rechnung getragen werden. Da die gesamtstaatlichen Ausgaben den Projektionen zufolge im Programmzeitraum um 2,5 Prozentpunkt zurückgehen sollen, während die Einnahmenquote um 0,4 BIP-Prozentpunkt sinken dürfte, erfolgt die im Programm geplante Haushaltsanpassung über die Ausgaben. Die Absenkung der Ausgabenquote dürfte in erster Linie über die laufenden Ausgaben erfolgen, insbesondere beim Staatsverbrauch und bei den sozialen Transferleistungen. Da sich der Rückgang des nominalen und des konjunkturbereinigten Defizits den Projektionen zufolge 2007 erheblich beschleunigen soll, ist die Anpassung für die letzten Programmjahre vorgesehen. (6) Der konjunkturbereinigte Haushaltssaldo (der von den Kommissionsdienststellen nach der gemeinsamen Methodik anhand der im Programm enthaltenen Informationen berechnet wird) soll sich den Projektionen zufolge von einem Defizit in Höhe von 1½ % des BIP im Jahr 2005 bis 2008 auf eine weitgehend ausgeglichene Position verbessern. Wenn keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen getroffen werden, folgt der strukturelle Saldo demselben Pfad. Parallel zur Verbesserung der Haushaltslage soll sich aufgrund des geschätzten außerordentlich hohen Wachstumspotenzials Luxemburgs auch die negative Produktionslücke (von -1¾ % des BIP im Jahr 2005 auf -0,5 % im Jahr 2008) verkleinern. Mittelfristiges Ziel des Programms ist ein strukturelles, d.h. konjunkturbereinigtes Defizit ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen von -0,8 % des BIP, was dem geschätzten Richtwert für die Mindestverbesserung entspricht, der eine ausreichende Sicherheitsmarge schaffen soll, die garantiert, dass die für das gesamtstaatliche Defizit gesetzte Marke von 3 % des BIP nicht überschritten wird. Bei Erreichung dieses mittelfristigen Ziels dürfte diese Sicherheitsmarge als gegeben betrachtet werden. Im Rahmen der vorliegenden Bewertung kann dieses Ziel auch insofern als angemessen angesehen werden, als es innerhalb der im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Verhaltenskodex für die Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II festgelegten Spanne liegt und der Schuldenquote und dem langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzial adäquat Rechnung trägt. (7) Für die haushaltspolitischen Ziele des Programms besteht ein gewisses Abwärtsrisiko: zum Ersten könnten die makroökonomischen Projektionen des Programms in den letzten Programmjahren etwas zu optimistisch sein. Zum Zweiten wurden die für 2007 und 2008 angekündigten ausgabensenkenden Maßnahmen noch nicht konkret genannt. Damit können die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen nur eingehalten werden, wenn die 2007 und 2008 zu ergreifenden Maßnahmen konkret genannt und ordnungsgemäß umgesetzt werden. (8) Angesichts dieser Risikoeinschätzung scheint die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen für 2007 und 2008 konkret genannt und ordnungsgemäß umgesetzt werden, auszureichen, um das mittelfristige Ziel bis zum Ende des Programmzeitraums zu erreichen. Da das (von den Kommissionsdienststellen anhand des Programms nach der gemeinsamen Methodik) errechnete konjunkturbereinigte Defizit nach wie vor 1¼ % des BIP betragen und damit über dem Richtwert für die Mindestverbesserung liegen wird, kann für 2006 das Risiko einer Überschreitung der Defizitmarke von 3 % des BIP nicht ausgeschlossen werden. Wenngleich das geplante strukturelle Defizit ab 2007 unter dem Richtwert für die Mindestverbesserung liegen wird, könnte auch die Sicherheitsmarge nicht ausreichen, es sei denn, die für dieses Jahr angekündigten ausgabensenkenden Maßnahmen werden konkret genannt und umgesetzt. Der Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel ist (strukturell betrachtet) angemessen, außer vielleicht im Jahr 2006, wenn das konjunkturbereinigte Defizit nur um 0,3 % des BIP abgebaut wird. Damit wird der im Pakt für die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos vorgeschriebenen 0,5 Prozentpunkt nicht erreicht, obwohl die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen trotz einer negativen - wenngleich sich schließenden Produktionslücke als gut angesehen werden können. (9) Für 2005 wird die gesamtstaatliche Schuldenquote auf 6,4 % des BIP geschätzt. Dem Programm zufolge soll sie bis 2008 auf 10,2 % des BIP ansteigen, wobei der größte Teil dieses Anstiegs auf das Jahr 2006 entfällt. Hauptgründe für diesen Anstieg sind die geplante Aufnahme neuer Kredite zur Finanzierung von Ausgaben für die Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie einige Großinvestitionsprojekte auf Basis einer Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor, bei denen die luxemburgische Regierung dem Bauträger eine Zahlungsgarantie leistet. (10) In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Luxemburg aufgrund der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung ein mittleres Risiko. Wenngleich der derzeitige Schuldenstand ganz ohne Frage sehr niedrig ist und die auf mittlere Sicht geplante Konsolidierung dazu beitragen dürfte, das Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen teilweise abzuschwächen, hat Luxemburg in den vergangenen zwanzig Jahren ein außergewöhnlich starkes Beschäftigungswachstum verzeichnet, das sich allmählich in einem entsprechenden Anstieg der Rentnerzahlen und einem hohen Anstieg der Rentenausgaben widerspiegeln wird. Auch wenn die derzeitige Ausstattung der Rentenkassen erheblich zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt, wird sie langfristig doch nicht ausreichen und werden – wie auch im Programm anerkannt wird - zu gegebener Zeit einige Änderungen am Rentensystem vorgenommen werden müssen, damit ein weiterer Anstieg der Staatsausgaben vermieden und das Risiko für die langfristige Tragfähigkeit verringert wird. (11) Die im Programm für den Bereich der öffentlichen Finanzen verfolgte Strategie entspricht im Großen und Ganzen den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Indem über den gesamten Konjunkturzyklus am mittelfristigen Ziel für die Haushaltslage festgehalten wird und - solange dieses Ziel noch nicht erreicht ist – alle im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen notwendigen Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden, steht diese Strategie insbesondere mit der integrierten Leitlinie zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität in Einklang. In Anbetracht der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung entspricht sie auch der integrierten Leitlinie zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. (12) In dem am 17. November 2005 im Rahmen der überarbeiteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegten Nationalen Reformprogramm Luxemburgs werden als Zukunftsaufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und die Erhaltung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit genannt. Auch für andere Bereiche werden Zukunftsaufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen ermittelt, insbesondere die Notwendigkeit einer erheblichen Ausweitung der öffentlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Die Auswirkungen der Maßnahmen des Nationalen Reformprogramms auf den Haushalt spiegeln sich in den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms wider, und die Maßnahmen, die im Stabilitätsprogramm für den Bereich der öffentlichen Finanzen ins Auge gefasst werden, stehen mit den Maßnahmen des Nationalen Reformprogramms in Einklang. Das Stabilitätsprogramm ergänzt diese Maßnahmen durch Änderungen am institutionellen Rahmen der öffentlichen Finanzen, insbesondere die Verschiebung der Haushaltsvorlage von August auf Oktober, mit der das Ziel verfolgt wird, die Qualität der Haushaltsprojektionen durch größere Datenverfügbarkeit zu verbessern. Darüber hinaus wird in dem Programm eine eingehendere Analyse der Kosten von Investitionsprojekten angekündigt, wozu auch die Prüfung der Betriebskosten vom Planungsstadium an zählt. In Anbetracht dieser Bewertung sollte Luxemburg, dessen im Programm dargelegte allgemeine Strategie zur Defizitrückführung durch Ausgabenzurückhaltung generell zu begrüßen ist, - seine Bemühungen um Haushaltsanpassung im Jahr 2006 verstärken und die für 2007 und 2008 notwendigen Maßnahmen ermitteln und umsetzen und - den langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt entgegenwirken. Empfehlung für eine STELLUNGNAHME DES RATES gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2005-2008 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[4], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: 1. Mit einem realen BIP-Wachstum von durchschnittlich 5½ % jährlich und einem Beschäftigungswachstum von 3¼ % ist die Wirtschaftsleistung Luxemburgs seit 20 Jahren bemerkenswert gut. 2001 verlangsamte sich das Wachstum erheblich, belebte sich dann aber rasch wieder und erreichte 2004 erneut 4,4 %. Mit regelmäßigen Überschüssen seit Beginn der 1990er Jahre und einem äußerst geringen öffentlichen Schuldenstand ist die Finanzlage Luxemburgs traditionell sehr solide. Aufgrund des überaus starken Ausgabenanstiegs sind diese Überschüsse seit dem Jahr 2000 jedoch rapide zurückgegangen und wurde 2004 erstmals ein Defizit verzeichnet. 2. In seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2005 billigte der Rat die in der letzten Programmfortschreibung für den Zeitraum 2004 bis 2007 enthaltene Haushaltsstrategie. 3. Was den Vollzug des Haushalts 2005 angeht, wird das gesamtstaatliche Defizit in der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen auf -2,3 % des BIP geschätzt, während in der letzten Programmfortschreibung ein Ziel von -1,0 % des BIP gesetzt worden war. Während die Staatseinnahmen, für die in der letzten Programmfortschreibung ein Anstieg um 1,2 BIP-Prozentpunkt projiziert worden war, tatsächlich nur um 0,2 BIP-Prozentpunkt anstiegen, was zum Teil auf hohe und unerwartete MwSt-Erstattungen zurückzuführen ist, stiegen die Staatsausgaben anstatt der geplanten 0,8 BIP-Prozentpunkt um 1,4 Prozentpunkt (wovon 0,8 auf öffentliche Investitionen entfielen). 4. Am [14. Februar 2006] prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Luxemburgs für den Zeitraum 2005 bis 2008. Es entspricht im Großen und Ganzen Aufbau und Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehen sind[5]. 5. Dem makroökonomischen Szenario des Programms zufolge dürfte sich das reale BIP-Wachstum von geschätzten 4,0 % im Jahr 2005 auf 4,4 % im Jahr 2006 und 4,9 % in den Jahren 2007 und 2008 beschleunigen. Dieses Szenario scheint nach aktuellem Kenntnisstand auf weitgehend plausiblen, wenngleich in den letzten Jahren leicht optimistischen Wachstumsannahmen zu beruhen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch. 6. Das Programm zielt darauf ab, das gesamtstaatliche Defizit so weit abzubauen, dass bis zum Ende des Programmzeitraums ein nahezu ausgeglichener Haushalt erzielt und dadurch im selben Jahr auch das mittelfristige Ziel von -0,8 % des BIP erreicht werden kann. Mit einem Übergang von einem Primärdefizit in Höhe von -2,1 % des BIP im Jahr 2005 zu einem Primärüberschuss von 0,1 % am Ende des Programmzeitraums entsprechen Zeitprofil und Höhe des Primärsaldos denen des Gesamtsaldos. Da die gesamtstaatlichen Ausgaben den Projektionen zufolge im Programmzeitraum um 2,5 % zurückgehen sollen, während die Einnahmenquote um 0,4 % des BIP sinken dürfte, erfolgt der Defizitabbau über die Ausgaben. Um der unerwarteten Verschlechterung des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos 2005 Rechnung zu tragen, wurde die Haushaltsstrategie seit Vorlage der letzten Fortschreibung, in der ausgehend von einem weniger optimistischen makroökonomischen Szenario eine Verbesserung des gesamtstaatlichen Defizits von -1,4 % des BIP im Jahr 2004 auf -1,0 % im Jahr 2005 sowie ein weitgehend unveränderter Stand für die Jahre 2006 und 2007 projiziert worden war, angepasst. 7. Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle, d.h. konjunkturbereinigte Haushaltssaldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen soll sich im Programmzeitraum um durchschnittlich etwas mehr als 0,5 % des BIP jährlich verbessern. Diese Anpassung soll vorwiegend in den letzten Programmjahren stattfinden und sich 2007 sowohl nominal als auch strukturell erheblich verstärken. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage wird im Programm ein strukturelles Defizit von 0,8 % des BIP gesetzt, das bis 2008 erreicht werden soll. Dieses mittelfristige Ziel entspricht dem Richtwert für die Mindestverbesserung, der eine ausreichende Sicherheitsmarge schaffen soll, die garantiert, dass die für das gesamtstaatliche Defizit gesetzte Marke von 3 % des BIP nicht überschritten wird. Bei Erreichung dieses mittelfristigen Ziels dürfte diese Sicherheitsmarge als gegeben betrachtet werden. Im Rahmen der vorliegenden Bewertung kann dieses Ziel auch insofern als angemessen angesehen werden, als es innerhalb der im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Verhaltenskodex für die Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II festgelegten Spanne liegt und der Schuldenquote und dem langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzial adäquat Rechnung trägt. 8. Das Haushaltsergebnis könnte schlechter ausfallen als im Programm projiziert. Zum Ersten könnten die makroökonomischen Projektionen des Programms in den letzten Programmjahren etwas zu optimistisch sein. Zum Zweiten wurden die im Programm angekündigten Maßnahmen, mit denen die Anpassungsbemühungen in den Jahren 2007 und 2008 fortgesetzt werden sollen, noch nicht genau genannt. Die Haushaltsziele des Programms können nur erreicht werden, wenn diese Maßnahmen konkret genannt und ordnungsgemäß umgesetzt werden. 9. Angesichts dieser Risikoeinschätzung scheint der haushaltspolitische Kurs des Programms unter der Voraussetzung, dass die für 2007 und 2008 angekündigten Maßnahmen konkret genannt und ordnungsgemäß umgesetzt werden, auszureichen, um das mittelfristige Ziel bis spätestens 2008 zu erreichen. Nach den Berechnungen der Kommissionsdienststellen kann das Risiko eines Überschreitens der Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen jedoch 2006 nicht ausgeschlossen werden. Wenngleich das geplante strukturelle Defizit ab 2007 unter dem Richtwert für die Mindestverbesserung liegen wird, könnte auch die Sicherheitsmarge 2007 nicht ausreichen, es sei denn, die für dieses Jahr angekündigten ausgabensenkenden Maßnahmen werden konkret genannt und umgesetzt. Das Tempo, in dem die Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel vollzogen wird, entspricht jedoch im Großen und Ganzen dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, der für die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos der Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II einen Richtwert von 0,5 % des BIP festlegt. Das Programm sieht für das Jahr 2006 jedoch nur eine jährliche Verbesserung um 0,3 BIP-Prozentpunkt vor, obwohl die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen trotz einer negativen - wenngleich sich schließenden Produktionslücke als gut angesehen werden können. 10. Für 2005 wird die gesamtstaatliche Schuldenquote auf 6,4 % des BIP geschätzt. Dem Programm zufolge soll sie bis 2008 auf 10,2 % des BIP ansteigen, wobei der größte Teil dieses Anstiegs auf das Jahr 2006 entfällt. 11. In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Luxemburg aufgrund der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung ein mittleres Risiko. Wenngleich der derzeitige Schuldenstand ganz ohne Frage sehr niedrig ist und die auf mittlere Sicht geplante Konsolidierung dazu beitragen dürfte, das Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen teilweise abzuschwächen, hat Luxemburg in den vergangenen zwanzig Jahren ein außergewöhnlich starkes Beschäftigungswachstum verzeichnet, das sich allmählich in einem entsprechenden Anstieg der Rentnerzahlen und einem hohen Anstieg der Rentenausgaben widerspiegeln wird. Auch wenn die derzeitige Ausstattung der Rentenkassen erheblich zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt, wird sie langfristig doch nicht ausreichen und werden – wie auch im Programm anerkannt wird - zu gegebener Zeit einige Änderungen am Rentensystem vorgenommen werden müssen, damit ein weiterer Anstieg der Staatsausgaben vermieden und das Risiko für die langfristige Tragfähigkeit verringert wird. 12. Die Strategie, die das Programm im Bereich der öffentlichen Finanzen verfolgt, entspricht im Großen und Ganzen den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Dies gilt aufgrund der Tatsache, dass über den gesamten Konjunkturzyklus am mittelfristigen Ziel für die Haushaltslage festgehalten wird und - solange dieses Ziel noch nicht erreicht ist – alle im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen notwendigen Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden, insbesondere für die integrierte Leitlinie zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität. In Anbetracht der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung steht die Strategie auch mit der integrierten Leitlinie zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in Einklang. 13. In dem am 17. November 2005 von Luxemburg vorgelegten Nationalen Reformprogramm werden folgende Zukunftsaufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: (i) Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und (ii) Gewährleistung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Auch für andere Bereiche werden Zukunftsaufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen ermittelt, insbesondere die Notwendigkeit einer erheblichen Ausweitung der öffentlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Die Auswirkungen der Maßnahmen des Nationalen Reformprogramms auf den Haushalt spiegeln sich in den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms wider, und die Maßnahmen, die im Stabilitätsprogramm für den Bereich der öffentlichen Finanzen ins Auge gefasst werden, stehen mit den Maßnahmen des Nationalen Reformprogramms in Einklang. Wenngleich die im Programm dargelegte allgemeine Strategie zur Defizitrückführung durch Ausgabenzurückhaltung zu begrüßen ist, sollte Luxemburg nach Auffassung des Rates, - seine Bemühungen um Haushaltsanpassung im Jahr 2006 verstärken und die für 2007 und 2008 notwendigen Maßnahmen ermitteln und umsetzen und - den langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt entgegenwirken. Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | Reales BIP (Veränderung in %) | SP Dez. 2005 | 4,4 | 4,0 | 4,4 | 4,9 | 4,9 | KOM Nov. 2005 | 4,5 | 4,2 | 4,4 | 4,5 | n.v. | SP Dez. 2004 | 4,4 | 3,8 | 3,3 | 4,3 | n.v. | HVPI-Inflation (%) | SP Dez. 2005 | 3,2 | 3,7 | 2,6 | 2,0 | 1,8 | KOM Nov. 2005 | 3,2 | 4,1 | 4,4 | 2,2 | n.v. | SP Dez. 2004 | 2,6 | 3,2 | 1,5 | 1,7 | n.v. | Produktionslücke (% des BIP-Potenzials) | SP Dez. 20051 | -1,7 | -1,7 | -1,3 | -0,7 | -0,6 | KOM Nov. 20052 | -1,8 | -1,6 | -1,3 | -1,2 | n.v. | SP Dez. 20041 | -1,2 | -2,2 | -3,8 | -5,0 | n.v. | Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) | SP Dez. 2005 | -1,2 | -2,3 | -1,8 | -1,0 | -0,2 | KOM Nov. 2005 | -1,2 | -2,3 | -2,0 | -2,2 | n.v. | SP Dez. 2004 | -1,4 | -1,0 | -0,9 | -1,0 | n.v. | Primärsaldo (% des BIP) | SP Dez. 2005 | -0,9 | -2,1 | -1,7 | -0,7 | 0,1 | KOM Nov. 2005 | -0,9 | -2,1 | -1,8 | -2,0 | n.v. | SP Dez. 2004 | -1,2 | -0,9 | -0,8 | -0,9 | n.v. | Konjunkturbereinigter Saldo= Struktureller Saldo3 (% des BIP) | SP Dez. 20051 | -0,3 | -1,5 | -1,2 | -0,6 | 0,1 | KOM Nov. 2005 | -0,4 | -1,5 | -1,4 | -1,6 | n.v. | SP Dez. 20041 | -0,7 | 0,3 | 1,4 | 2,0 | n.v. | Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) | SP Dez. 2005 | 6,6 | 6,4 | 9,6 | 9,9 | 10,2 | KOM Nov. 2005 | 6,6 | 6,8 | 7,1 | 7,3 | n.v. | SP Dez. 2004 | 5,0 | 5,0 | 4,6 | 4,5 | n.v. | Anmerkungen: 1 Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten. 2 Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 4,1%, 4,0%, 4,1% bzw. 4,3% im Zeitraum 2004-2007. 3 Da im Programm keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen genannt werden, sind der konjunkturbereinigte und der strukturelle Saldo identisch. Quelle: Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen. | [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Alle Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm [2] „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“, am 11. Oktober 2005 vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt. [3] Bei den vorgeschriebenen und bei den fakultativen Angaben weist das Programm jedoch Lücken auf. [4] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm [5] Bei den vorgeschriebenen und bei den fakultativen Angaben weist das Programm jedoch Lücken auf.