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Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 23. Oktober 1995 über die Antwort des Bildungswesens auf die Probleme des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit

Amtsblatt Nr. C 312 vom 23/11/1995 S. 0001 - 0003


ENTSCHLIESSUNG DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 23. Oktober 1995 über die Antwort des Bildungswesens auf die Probleme des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit (95/C 312/01)

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -

1. gestützt auf die Schlußfolgerungen, die der Europäische Rat auf seinen Tagungen vom 24. und 25. Juni 1994 in Korfu, vom 9. und 10. Dezember 1994 in Essen sowie vom 26. und 27. Juni 1995 in Cannes zum Thema Rassismus und Fremdenfeindlichkeit angenommen hat,

2. gestützt auf die Schlußfolgerungen des Rates vom 12. Juni 1995 betreffend die Empfehlungen des Schlußberichts der im Auftrag des Europäischen Rates (Korfu) eingesetzten Beratenden Kommission "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" vom 5. Mai 1995, insbesondere die Empfehlungen in Teil III Abschnitt A mit dem Bericht der Unterkommission "Erziehung und Ausbildung",

in Erwägung nachstehender Gründe:

3. Das Fortbestehen rassistischer und fremdenfeindlicher Verhaltensweisen stellt einen Störfaktor für den sozialen Zusammenhalt dar, dessen Stärkung eines der Ziele der Europäischen Union ist.

4. Das Europäische Parlament und der Rat haben wiederholt anerkannt, daß dem Bildungswesen bei der Verhinderung und Bekämpfung von rassistisch und fremdenfeindlich geprägten Vorurteilen und Verhaltensweisen eine äußerst wichtige Rolle zukommt.

5. Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben in ihrer Entschließung vom 29. Mai 1990 die Bedeutung der Jugend- und Bildungspolitik für die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hervorgehoben.

6. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Cannes die von verschiedenen Gremien des Rates und von der Beratenden Kommission geleistete Arbeit gewürdigt und letztere ersucht, ihre Beratungen fortzusetzen, um in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat zu prüfen, ob die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für rassistische und fremdenfeindliche Phänomene realisierbar ist.

7. Der Rat hat in seinen Schlußfolgerungen vom 30. Mai 1995 festgestellt, daß die von der Beratenden Kommission "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" vorgeschlagenen Aktionen im Rahmen verschiedener Fachratstagungen, darunter denen des Rates "Bildung", eingehender zu prüfen sind.

8. Entsprechend diesen Schlußfolgerungen ist der Rat auf seiner Tagung vom 12. Juni 1995 übereingekommen, die zuständigen Gremien und Organe damit zu beauftragen, die Frage zu prüfen, ob sich die Anregungen und Vorschläge der Beratenden Kommission umsetzen lassen, und er hat diese Gremien ersucht, die ihnen besonders zweckdienlich erscheinenden Vorschläge gebührend zu berücksichtigen.

9. Der Rat hatte auf seiner Tagung vom 5. Dezember 1994 eine erste Aussprache über die bildungspolitischen Aspekte einer Gesamtstrategie der Europäischen Union gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

10. Das SOKRATES-Programm sieht vor, daß bei allen Aktionen der Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren ist; in Kapitel II Aktion 2 des Programms wird auf die Zuschußfähigkeit transnationaler Projekte für die Erziehung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und der Kinder von Personen, die einem Wandergewerbe nachgehen, von Nichtseßhaften und von Sinti und Roma sowie für interkulturelle Erziehung verwiesen.

11. Das Jahr 1995 ist von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Toleranz erklärt worden; der Europarat hat auf der Grundlage der Wiener Erklärung vom 9. Oktober 1993 und in Durchführung der Entschließung der Konferenz der europäischen Bildungsminister vom 23. und 24. März 1994 in Madrid über die Erziehung zur Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Toleranz vereinbart, in diesem Jahr im Rahmen seines Aktionsplans eine europäische Kampagne gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz durchzuführen -

HABEN FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG ANGENOMMEN:

I. Allgemeine Erwägungen

Das Erziehungs- und Ausbildungswesen spielt - mittels einschlägiger Bemühungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene - eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Eine wesentliche Aufgabe des Bildungswesens besteht darin, die Achtung vor allen Menschen, unabhängig von ihrem kulturellen Hintergrund und ihren religiösen Anschauungen, zu fördern. Ferner kann das Bildungswesen einen einzigartigen Beitrag zur Verbesserung der Kenntnisse über die kulturelle Vielfalt in Europa leisten.

Durch den Ausbau des Unterrichts, insbesondere im Bereich der Geschichte und der Gesellschaftswissenschaften, können die Kenntnisse über die kulturelle Vielfalt in Europa vertieft und Klischeevorstellungen abgebaut werden.

Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und gemäß internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere Artikel 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, haben alle Kinder unabhängig von der Situation ihrer Eltern Anspruch auf eine Grundschulausbildung.

II. Beitrag des Bildungswesens zur Bekämpfung rassistischer und fremdenfeindlicher Verhaltensweisen

Der politische Pluralismus und die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die die Europäische Union kennzeichnen, haben dazu beigetragen, der Achtung und Wertschätzung der Verschiedenartigkeit mehr Geltung zu verschaffen. So wird der Pluralismus sowohl in Bildungsfachkreisen als auch in politischen Kreisen sowie in der Gesellschaft insgesamt immer mehr als ein bereichernder Faktor und als Kennzeichen des Europas der Bürger angesehen.

Ein Maßstab für die Qualität des Bildungswesens in einer pluralistischen Gesellschaft ist seine Fähigkeit, den Schülern oder Studenten die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Dementsprechend sollte es ein wichtiges Ziel eines qualitativ hochwertigen Bildungswesens sein, die Chancengleichheit zu fördern.

In diesem Sinne sollte das europäische Bildungswesen seine Bemühungen zur Vermittlung von Grundwerten im Hinblick sowohl auf die Förderung solidarischen und toleranten Verhaltens als auch auf die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte fortsetzen und weiter verstärken.

Das Bildungswesen kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung von Achtung, Toleranz und Solidarität im Umgang mit Personen oder Gruppen unterschiedlicher ethnischer oder kultureller Herkunft oder unterschiedlicher Religion leisten, beispielsweise mittels folgender Maßnahmen:

- Einsatz von Unterrichtsmaterial (Lehrbücher, Texte, audiovisuelle Hilfsmittel usw.), das die kulturelle Vielfalt der europäischen Gesellschaft widerspiegelt;

- Durchführung spezifischer Initiativen zur Integration von Schülern und Studenten, die aufgrund ihrer sozialen Lage für rassistische und/oder fremdenfeindliche Einfluesse empfänglich sein könnten. Die spezifischen Programme sollten vor allem in Gebieten durchgeführt werden, in denen die Fälle sozialer Ausgrenzung besonders zahlreich sind;

- Ausbau der Lehrinhalte, die zu einem besseren Verständnis der Merkmale einer multikulturellen Gesellschaft beitragen können; dies gilt insbesondere für Geschichte, die Gesellschaftswissenschaften und den Fremdsprachenunterricht;

- Unterstützung der Gründung von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und zwischen Schülern zur Förderung von Aktivitäten, die eine Hürde für die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Verhaltensweisen bilden.

Die Lehrer spielen bei der Formung der Verhaltensweisen der Schüler bereits im frühen Alter eine entscheidende Rolle. Die neuen Herausforderungen, die mit der Unterrichtung von Kindern mit sehr unterschiedlichem sozialem und kulturellem Hintergrund verbunden sind, stellen erhebliche berufliche Anforderungen an die Lehrer. In diesem Zusammenhang stellt die Aus- und Weiterbildung derzeitiger und künftiger Lehrkräfte einen wichtigen Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten dar.

Der Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Bildungseinrichtungen im Sinne einer Nutzung der kulturellen Vielfalt trägt zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bildungswesen bei.

Die Rolle der Leitung der Schulen bei der Förderung der Akzeptanz und der Achtung anderer Kulturen ist von großer Bedeutung. Die Schulen allein können die Probleme in diesem Bereich jedoch nicht lösen. Eine Zusammenarbeit zwischen ihnen und ihrem Umfeld ist daher wünschenswert. Die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schulen, können Partnerschaften mit Vertretern der Eltern, Lehrer und Kinder fördern, indem sie die Qualität der Erziehung im Rahmen verschiedener schulischer Aktivitäten steigern und die Schulen zu einem Ort der Begegnung für Familien unterschiedlicher Herkunft machen.

DER RAT UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

ERSUCHEN die Mitgliedstaaten deshalb,

1. eine hochwertige Erziehung und Ausbildung zu fördern, die alle Kinder in die Lage versetzt, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und eine Rolle in der Gesellschaft zu spielen;

2. die Flexibilität des Bildungswesens zu verstärken, so daß es komplizierten Situationen gerecht werden kann, und somit die Vielfalt in den Lehrplänen zu fördern;

3. pädagogische und lehrplanrelevante Neuerungen, die zur Förderung von Werten wie Frieden, Demokratie, Achtung anderer Kulturen und Gleichberechtigung der Kulturen, Toleranz, Zusammenarbeit usw. beitragen, zu unterstützen und die Ausarbeitung von Unterrichtsmaterial, das für gegenseitiges Verständnis und für Toleranz wirbt, zu fördern;

4. Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den verschiedenen örtlichen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen;

NEHMEN ZUR KENNTNIS, daß in einer von der Kommission geplanten Mitteilung über die im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme bereits durchgeführten Maßnahmen und die Möglichkeiten für künftige Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein Abschnitt dem Thema Erziehung und Ausbildung gewidmet sein wird;

ERSUCHEN die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

1. alle Gemeinschaftsprogramme, die erziehungs- und ausbildungsrelevante Aspekte der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fördern, insbesondere Programme zur Unterstützung von Initiativen der örtlichen Bevölkerungsgruppen, voll auszuschöpfen und die Kohärenz dieser Programme zu gewährleisten;

2. insbesondere diejenigen Teile des SOKRATES-Programms auszuschöpfen, die sich mit den genannten Fragen, einschließlich Schulpartnerschaften, Erfahrungsaustausch in interkulturellen Angelegenheiten und Lehrerausbildung, befassen;

3. den Erfahrungsaustausch durch Beschaffung und Weitergabe von Informationen über den Beitrag des europäischen Bildungswesens zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Integration von Menschen mit unterschiedlichem ethnischen, kulturellen und religiösen Hintergrund zu unterstützen;

4. dafür Sorge zu tragen, daß im Bildungsbereich eine angemessene Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zwischen der Gemeinschaft und internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat, erreicht wird.