7.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 93/33


BESCHLUSS 2009/316/JI DES RATES

vom 6. April 2009

zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c,

gestützt auf den Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (1), insbesondere Artikel 11 Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union verfolgt die Union das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen Informationen aus den Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten systematisch in einer Weise ausgetauscht werden, die eine gemeinsame Lesart dieser Informationen und die Effizienz dieses Austauschs gewährleistet.

(2)

Auf der derzeitigen Grundlage des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 findet kein effizienter Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die gegen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten in einem anderen Mitgliedstaat ergangen sind, statt. Es bedarf daher auf der Ebene der Europäischen Union effizienterer und einfacherer Verfahren für einen solchen Informationsaustausch.

(3)

Der Europäische Rat hat in seiner Erklärung vom 25. und 26. März 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus die Verbesserung des Informationsaustauschs über strafrechtliche Verurteilungen als vorrangige Aufgabe bezeichnet; dies wurde im Haager Programm (3) sowie im Aktionsplan (4) zur Durchführung des Haager Programms bekräftigt. Die elektronische Vernetzung der Strafregister auf EU-Ebene wurde zudem auf der Tagung des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 2007 als politische Priorität bestätigt.

(4)

Die elektronische Vernetzung der Strafregister ist Teil des E-Justiz-Projekts, das vom Europäischen Rat im Jahr 2007 mehrfach als vorrangige Aufgabe bezeichnet wurde.

(5)

Zurzeit wird ein Pilotprojekt entwickelt, das auf eine Vernetzung der Strafregister abzielt. Die Projektergebnisse stellen eine wertvolle Grundlage für die weiteren Arbeiten an einem elektronischen Informationsaustausch auf Ebene der Europäischen Union dar.

(6)

Mit diesem Beschluss soll der Rahmenbeschluss 2009/315/JI durchgeführt werden, damit ein elektronisches System für den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen den Mitgliedstaaten errichtet und weiterentwickelt werden kann. Dieses Systems sollte Informationen über strafrechtliche Verurteilungen in einer Form mitteilen können, die leicht verständlich ist. Es sollte deshalb ein Standardformat eingeführt werden, das den Austausch der Informationen in einer einheitlichen, elektronischen und einer leicht elektronisch übersetzbaren Form ermöglicht, und es sollten weitere Vorkehrungen getroffen werden, um den elektronischen Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten zu organisieren und zu erleichtern.

(7)

Dieser Beschluss beruht auf den Grundsätzen, die im Rahmenbeschluss 2009/315/JI festgelegt wurden, und sorgt dafür, dass diese Grundsätze aus technischer Sicht angewandt und ergänzt werden.

(8)

Im Rahmenbeschluss 2009/315/JI sind die Kategorien von Daten festgelegt, die in das System einzugeben sind, sowie die Zwecke und Kriterien für deren Eingabe, die zugangsberechtigten Behörden und spezielle Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.

(9)

Weder dieser Beschluss noch der Rahmenbeschluss 2009/315/JI schafft eine Verpflichtung zum Austausch von Informationen über nicht strafrechtliche Entscheidungen.

(10)

Da dieser Beschluss nicht auf eine Harmonisierung der nationalen Strafregistersysteme abzielt, ist der Urteilsmitgliedstaat hinsichtlich der Verwendung von Informationen für innerstaatliche Zwecke nicht verpflichtet, sein Strafregistersystem zu ändern.

(11)

Das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) ist ein dezentrales Informationstechnologiesystem. Die Strafregisterdaten sollten nur in den von den Mitgliedstaaten betriebenen Datenbanken gespeichert werden; ein direkter Online-Zugriff auf die Strafregisterdatenbanken anderer Mitgliedstaaten sollte nicht möglich sein. Die Mitgliedstaaten sollten die Verantwortung für den Betrieb der nationalen Strafregisterdatenbanken sowie für die Effizienz des Datenaustausches untereinander übernehmen. Als gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur des ECRIS sollte am Anfang das Netz der transeuropäischen Telematikdienste für Behörden (s-TESTA) dienen. Alle Ausgaben für die gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur sollten aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bestritten werden.

(12)

Die Referenztabellen mit Kategorien von Straftatbeständen und Kategorien von Strafen und Maßnahmen in diesem Beschluss sollen durch Nutzung eines Codesystems die automatische Übersetzung erleichtern und das übereinstimmende Verständnis der übermittelten Informationen ermöglichen. Der Inhalt der Tabellen ist aus einer Bedarfsanalyse aller 27 Mitgliedstaaten hervorgegangen. Bei dieser Analyse wurden die Kategorien des Pilotprojekts und die Ergebnisse der Kategorisierung der verschiedenen nationalen Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen berücksichtigt. Bei der Tabelle der Straftatbestände wurde überdies den auf europäischer und internationaler Ebene bestehenden harmonisierten Begriffsbestimmungen sowie den Datenmodellen von Eurojust und Europol Rechnung getragen.

(13)

Zum besseren Verständnis und im Interesse der Transparenz der gemeinsamen Kategorien sollte jeder Mitgliedstaat zu jeder der in den Tabellen aufgeführten Kategorie eine Liste der entsprechenden Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen nach innerstaatlichem Recht übermitteln. Die Mitgliedstaaten können Beschreibungen der Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen bereitstellen und sollten angesichts der Nützlichkeit derartiger Beschreibungen dazu aufgefordert werden. Diese Informationen sollten den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden.

(14)

Die Referenztabellen mit den Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen in diesem Beschluss zielen nicht darauf ab, rechtliche Entsprechungen zwischen den auf nationaler Ebene bestehenden Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen festzulegen. Sie stellen ein Hilfsmittel dar, das dem Empfänger ein besseres Verständnis der in der übermittelten Information enthaltenen Sachverhalte und Art von Strafe(n) und Maßnahme(n) ermöglichen soll. Die Richtigkeit der angegebenen Codes kann von den Mitgliedstaaten, die Informationen zur Verfügung stellen, nicht vollständig gewährleistet werden und sie sollte eine Auslegung der Information durch die zuständigen Behörden im Empfängermitgliedstaat nicht ausschließen.

(15)

Die Referenztabellen mit den Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen sollten gemäß dem im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Verfahren für den Erlass von Maßnahmen zur Durchführung von Beschlüssen überarbeitet und aktualisiert werden.

(16)

Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten einander im Rat nach den im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Modalitäten unterrichten und konsultieren, um ein nicht bindendes Handbuch für die Rechtsanwender zu erstellen, in dem auf die Verfahren für den Informationsaustausch, insbesondere die Modalitäten zur Identifizierung von Straftätern, die gemeinsame Lesart der Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen und die Erklärung problematischer nationaler Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen eingegangen werden sollte, und um für die Koordinierung zu sorgen, die für die Entwicklung und den Betrieb von ECRIS erforderlich ist.

(17)

Um die Entwicklung von ECRIS zu beschleunigen, sollte die Kommission eine Reihe von technischen Maßnahmen erlassen, um die Mitgliedstaaten bei der Schaffung der technischen Infrastruktur für die Vernetzung ihrer Strafregisterdatenbanken zu unterstützen. Die Kommission kann den Mitgliedstaaten hierzu Referenzimplementierungssoftware zur Verfügung stellen, nämlich eine geeignete Software, die die Mitgliedstaaten dazu in die Lage versetzt, diese Verbindung herzustellen und die sie anstelle ihrer eigenen Verbindungssoftware zur Anwendung der einheitlichen Protokolle zur Ermöglichung des Informationsaustauschs zwischen ihren Strafregisterdatenbanken nutzen können.

(18)

Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (5), sollte beim elektronischen Austausch von Strafregisterinformationen der Mitgliedstaaten zur Anwendung gelangen, wodurch für ein angemessenes Datenschutzniveau beim Austausch von Informationen zwischen Mitgliedstaaten gesorgt wird, wobei es den Mitgliedstaaten erlaubt ist, höhere Schutzstandards bei der innerstaatlichen Datenverarbeitung vorzusehen.

(19)

Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Einführung eines Systems für den elektronischen Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen den Mitgliedstaaten, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht in angemessener Weise erreicht werden kann und daher wegen der Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens in der Europäischen Union besser auf Ebene der Europäischen Union zu erreichen ist, kann der Rat im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Maßnahmen beschließen. Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht dieser Beschluss nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

(20)

Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Grundrechten und den insbesondere in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union anerkannten Grundsätzen, die auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Ausdruck kommen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Gegenstand

Mit diesem Beschluss wird das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) eingerichtet.

Er legt außerdem Elemente eines Standardformats für den elektronischen Austausch von Strafregisterinformationen zwischen den Mitgliedstaaten fest, das insbesondere Angaben über die Straftat, die der Verurteilung zugrunde liegt, sowie über die Verurteilung selbst und sonstige allgemeine und technische Modalitäten enthält, die die Organisation und Erleichterung des Informationsaustauschs betreffen.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten die Begriffsbestimmungen des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI.

Artikel 3

Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)

(1)   ECRIS ist ein dezentrales Informationstechnologiesystem, das auf den Strafregisterdatenbanken der einzelnen Mitgliedstaaten beruht. Es setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

a)

einer im Einklang mit den einheitlichen Protokollen entwickelten Verbindungssoftware, die den Austausch von Informationen zwischen den Strafregisterdatenbanken der Mitgliedstaaten ermöglicht;

b)

einer gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur mit einem verschlüsselten Netz.

(2)   Dieser Beschluss zielt nicht auf die Schaffung einer zentralen Strafregisterdatenbank ab. Alle Strafregisterdaten werden ausschließlich in von den Mitgliedstaaten betriebenen Datenbanken gespeichert.

(3)   Die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 3 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI können auf die Strafregisterdatenbanken anderer Mitgliedstaaten nicht direkt online zugreifen. Um die Vertraulichkeit und Integrität der anderen Mitgliedstaaten übermittelten Strafregisterdaten zu gewährleisten, wird die beste verfügbare Technik eingesetzt, die die Mitgliedstaaten gemeinsam mit Unterstützung der Kommission ausgewählt haben.

(4)   Für die Verbindungssoftware und die Datenbanken für das Speichern, Senden und Empfangen von Strafregisterinformationen ist der betreffende Mitgliedstaat verantwortlich.

(5)   Die gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur wird aus dem s-TESTA bestehen. Dessen weitere Entwicklungen oder andere alternative sichere Netze haben sicherzustellen, dass die derzeitige gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur weiterhin die in Absatz 6 niedergelegten Bedingungen erfüllt.

(6)   Die gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur, für deren Betrieb die Kommission zuständig ist, hat die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und den Bedürfnissen des ECRIS voll und ganz gerecht zu werden.

(7)   Die Kommission leistet allgemeine und technische Unterstützung, wozu auch die Erhebung und Erstellung von Statistiken im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und die Referenzimplementierungssoftware gehört, um einen effizienten Betrieb von ECRIS zu gewährleisten.

(8)   Unbeschadet der Möglichkeit, die Finanzprogramme der Europäischen Union nach Maßgabe der geltenden Vorschriften in Anspruch zu nehmen, tragen die Mitgliedstaaten ihre eigenen Kosten, die mit der Durchführung, Verwaltung, Verwendung und Wartung ihrer in Absatz 1 genannten Strafregisterdatenbanken und der in jenem Absatz genannten Verbindungssoftware verbunden sind.

Die Kommission trägt die Kosten für die Durchführung, Verwaltung, Verwendung, Wartung und künftige Weiterentwicklung der gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur von ECRIS sowie die der Durchführung künftigen Weiterentwicklung der Referenzimplementierungssoftware.

Artikel 4

Datenübertragungsformat

(1)   Bei der Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 und Artikel 7 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI betreffend die Bezeichnung oder die Qualifikation einer Straftat und die geltenden Rechtsvorschriften nehmen die Mitgliedstaaten Bezug auf den entsprechenden Code für jeden der in der Übermittlung genannten Straftatbestände wie er in der Tabelle der Straftatbestände in Anhang A vorgesehen ist. In Ausnahmefällen ist, falls die Straftat keinem spezifischen Code einer Unterkategorie entspricht, der Code „Offene Kategorie“ der entsprechenden oder dieser am nächsten kommenden Straftatbestandskategorie oder, falls letzterer fehlt, ein Code „Sonstige Straftaten“ für diese bestimmte Straftat zu verwenden.

Die Mitgliedstaaten können auch vorliegende Informationen über den Grad der Tatbestandsverwirklichung und den Grad der Beteiligung an einer Straftat und gegebenenfalls über das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit oder über Rückfalltaten zur Verfügung stellen.

(2)   Bei der Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 und Artikel 7 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI, die die Verurteilung selbst, insbesondere die Hauptstrafe, sowie mögliche Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Folgeentscheidungen, die die Vollstreckung der Strafe abändern, betreffen, nehmen die Mitgliedstaaten Bezug auf den entsprechenden Code für die in der Übermittlung genannten einzelnen Strafen und Maßnahmen, wie er in der Tabelle der Strafen und Maßnahmen in Anhang B vorgesehen ist. In Ausnahmefällen ist, wenn die Strafe oder Maßnahme keinem spezifischen Code einer Unterkategorie entspricht, der Code „Offene Kategorie“ der entsprechenden oder dieser am nächsten kommenden Straf- oder Maßnahmenkategorie oder, falls letzterer fehlt, der Code „Sonstige Strafen und Maßnahmen“ für diese bestimmte Strafen und Maßnahmen zu verwenden.

Die Mitgliedstaaten erteilen gegebenenfalls auch vorliegende Informationen über die Art und/oder die Bedingungen für die Vollstreckung der verhängten Strafen und Maßnahmen, wie sie in den Parametern des Anhangs B vorgesehen sind. Der Parameter „nicht strafrechtliche Entscheidung“ ist nur in den Fällen anzugeben, in denen Informationen über eine solche Entscheidung auf freiwilliger Basis von dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit die betreffende Person besitzt, in Beantwortung eines Ersuchens um Informationen über Verurteilungen erteilt werden.

Artikel 5

Informationen über inländische Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen

(1)   Die folgenden Informationen werden dem Generalsekretariat des Rates insbesondere zur Ausarbeitung des in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a genannten nicht bindenden Handbuchs für Rechtsanwender von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt:

a)

die Liste der nationalen Straftatbestände, die den einzelnen Kategorien in der Tabelle der Straftatbestände in Anhang A entsprechen. Diese Liste enthält die Bezeichnung oder Qualifikation der jeweiligen Straftat oder der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls eine kurze Beschreibung der Tatbestandsmerkmale;

b)

die Liste der im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Arten von Hauptstrafen, möglichen Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie möglichen die Vollstreckung der Strafe abändernden Folgeentscheidungen, die den einzelnen Kategorien in der Tabelle der Strafen und Maßnahmen in Anhang B entsprechen, gegebenenfalls mit einer kurzen Beschreibung der spezifischen Strafe oder Maßnahme.

(2)   Die Listen und Beschreibungen in Absatz 1 werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig aktualisiert. Die aktualisierten Informationen werden dem Generalsekretariat des Rates übermittelt.

(3)   Das Generalsekretariat des Rates übermittelt den Mitgliedstaaten und der Kommission die ihm gemäß diesem Artikel zugegangenen Informationen.

Artikel 6

Durchführungsmaßnahmen

(1)   Der Rat ändert mit qualifizierter Mehrheit und nach Anhörung des Europäischen Parlaments erforderlichenfalls die Anhänge A und B.

(2)   Die Vertreter der zuständigen Verwaltungsstellen der Mitgliedstaaten und die Kommission unterrichten und konsultieren einander im Rat, um

a)

ein nicht bindendes Handbuch für Rechtsanwender zu erstellen, in dem das Verfahren für den Informationsaustausch über ECRIS dargestellt wird, insbesondere die Modalitäten zur Identifizierung von Straftätern beschrieben werden sowie die gemeinsame Lesart der in den Anhängen A bzw. B aufgelisteten Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen festgehalten wird;

b)

ihr Vorgehen hinsichtlich der Entwicklung und des Betriebs von ECRIS zu koordinieren, insbesondere in Bezug auf

i)

die Festlegung von Protokollierungssystemen und Verfahren zur Überwachung der Funktionsweise von ECRIS und die Erstellung nicht personenbezogener Statistiken über die über ECRIS ausgetauschten Strafregisterinformationen;

ii)

die Festlegung technischer Spezifikationen für den Datenaustausch einschließlich Sicherheitsanforderungen, insbesondere einheitliche Protokolle;

iii)

die Festlegung von Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Softwareanwendungen mit den technischen Spezifikationen.

Artikel 7

Bericht

Die Kommissionsdienststellen veröffentlichen regelmäßig einen Bericht über den Austausch von Strafregisterinformationen über ECRIS unter Berücksichtigung insbesondere der in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i genannten Statistiken. Dieser Bericht wird erstmals ein Jahr nach Vorlage des Berichts gemäß Artikel 13 Absatz 3 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI veröffentlicht.

Artikel 8

Durchführung und Fristen

(1)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um diesem Beschluss bis zum 7. April 2012 nachzukommen.

(2)   Die Mitgliedstaaten verwenden das in Artikel 4 näher bezeichnete Format und beachten die Modalitäten für die Durchführung und Erleichterung des Austauschs von Informationen nach Maßgabe dieses Beschlusses ab dem gemäß Artikel 11 Absatz 6 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI mitgeteilten Zeitpunkt.

Artikel 9

Wirksamwerden

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

Geschehen zu Luxemburg am 6. April 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. POSPÍŠIL


(1)  Siehe Seite 23 dieses Amtsblatts.

(2)  Stellungnahme vom 9. Oktober 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3)  ABl. C 53 vom 3.3.2005, S. 1.

(4)  ABl. C 198 vom 12.8.2005, S. 1.

(5)  ABl. L 350 vom 30.12.2008, S. 60.


ANHANG A

Gemeinsame Tabelle der Kategorien von Straftatbeständen gemäß Artikel 4

Parameter

Grad der Tatbestandsverwirklichung:

Vollendete Straftat

C

Versuch oder Vorbereitung

A

Keine Angaben

Ø

Grad der Beteiligung:

Täter

M

Gehilfe oder Anstifter/Organisator, Verschwörer

H

Keine Angaben

Ø

Schuldausschließungsgrund:

Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit

S

Wiederholungstat

R


Code

Kategorien und unterkategorien von straftatbeständen

0100 00

offene Kategorie

Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen

0101 00

Völkermord

0102 00

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

0103 00

Kriegsverbrechen

0200 00

offene Kategorie

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

0201 00

Leitung einer kriminellen Vereinigung

0202 00

Vorsätzliche Beteiligung an den kriminellen Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung

0203 00

Vorsätzliche Beteiligung an den nicht kriminellen Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung

0300 00

offene Kategorie

Terrorismus

0301 00

Leitung einer terroristischen Vereinigung

0302 00

Vorsätzliche Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung

0303 00

Terrorismusfinanzierung

0304 00

Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

0305 00

Anwerbung oder Ausbildung für terroristische Zwecke

0400 00

offene Kategorie

Menschenhandel

0401 00

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zur Erlangung von Diensten

0402 00

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung einer Person mittels Prostitution oder anderer Formen der sexuellen Ausbeutung

0403 00

Menschenhandel zum Zweck der Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe

0404 00

Menschenhandel zum Zweck der Sklaverei, sklavereiähnlicher Praktiken oder der Leibeigenschaft

0405 00

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zur Erlangung von Diensten eines Minderjährigen

0406 00

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung von Minderjährigen mittels Prostitution oder anderer Formen der sexuellen Ausbeutung

0407 00

Menschenhandel zum Zweck der Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe eines Minderjährigen

0408 00

Menschenhandel zum Zweck der Sklaverei, sklavereiähnlicher Praktiken oder der Leibeigenschaft eines Minderjährigen

0500 00

offene Kategorie

Unerlaubter Handel (1) und andere Straftaten im Zusammenhang mit Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen

0501 00

Unerlaubte Herstellung von Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen

0502 00

Unerlaubter Handel mit Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen auf nationaler Ebene (2)

0503 00

Unerlaubte Ausfuhr oder Einfuhr von Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen

0504 00

Unerlaubter Besitz von Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen

0600 00

offene Kategorie

Umweltkriminalität

0601 00

Tötung von Tieren und Vernichtung von Pflanzen einer geschützten Art oder deren Schädigung

0602 00

Unerlaubte Freisetzung von Schadstoffen oder ionisierender Strahlung in Luft, Boden oder Wasser

0603 00

Unerlaubte Beseitigung von Abfällen einschließlich gefährlicher Abfälle

0604 00

Unerlaubter Handel (1) mit geschützten Tier- und Pflanzenarten oder Teilen davon

0605 00

Fahrlässige Umweltstraftaten

0700 00

offene Kategorie

Straftaten im Zusammenhang mit Drogen und Drogenausgangsstoffen und andere Straftaten gegen die Volksgesundheit

0701 00

Unerlaubter Handel (3) mit nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmten Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Drogenausgangsstoffen

0702 00

Unerlaubter Konsum von Drogen und ihr Erwerb, Besitz, Gewinnung oder Herstellung von Drogen, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind

0703 00

Beihilfe oder Anstiftung zum unerlaubten Gebrauch von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen

0704 00

Gewinnung oder Herstellung von Drogen, die nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind

0800 00

offene Kategorie

Straftaten gegen die Person

0801 00

Vorsätzliche Tötung

0802 00

Vorsätzliche Tötung in besonders schweren Fällen (4)

0803 00

Fahrlässige Tötung

0804 00

Vorsätzliche Tötung eines Neugeborenen durch seine Mutter

0805 00

Unerlaubte Abtreibung

0806 00

Unerlaubte Sterbehilfe

0807 00

Straftaten im Zusammenhang mit Selbsttötung

0808 00

Körperverletzung mit Todesfolge

0809 00

Schwere Körperverletzung mit der Folge dauernder erheblicher Entstellung oder Behinderung

0810 00

Fahrlässige schwere Körperverletzung mit der Folge dauernder erheblicher Entstellung oder Behinderung

0811 00

Einfache Körperverletzung

0812 00

Fahrlässige einfache Körperverletzung

0813 00

Gefährdung von Leib und Leben

0814 00

Folter

0815 00

Unterlassene Hilfeleistung

0816 00

Unerlaubte oder ohne Einverständnis erfolgte Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe

0817 00

Unerlaubter Handel (3) mit Organen und menschlichem Gewebe

0818 00

Häusliche Gewalt oder Bedrohung

0900 00

offene Kategorie

Straftaten gegen die Freiheit und Würde der Person sowie gegen andere geschützte Interessen einschließlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

0901 00

Entführung, erpresserische Entführung, Freiheitsberaubung

0902 00

Unrechtmäßige Verhaftung oder Freiheitsberaubung durch die Staatsgewalt

0903 00

Geiselnahme

0904 00

Flugzeug- oder Schiffsentführung

0905 00

Beleidigung, Beschimpfung, Verleumdung, Missachtung

0906 00

Bedrohung

0907 00

Nötigung, Druck, beharrliche Nachstellung, Belästigung und moralische oder psychische Angriffe

0908 00

Erpressung

0909 00

Erpressung in besonders schweren Fällen

0910 00

Unbefugtes Eindringen in Privatbesitz

0911 00

Anderweitige Verletzung der Privatsphäre als unbefugtes Eindringen in Privatbesitz

0912 00

Straftaten gegen den Schutz personenbezogener Daten

0913 00

Unerlaubte Überwachung des Daten- oder Kommunikationsverkehrs

0914 00

Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der ethnischen Herkunft

0915 00

Öffentliche Anstiftung zur Rassendiskriminierung

0916 00

Öffentliche Anstiftung zum Rassenhass

0917 00

Erpressung

1000 00

offene Kategorie

Sexualdelikte

1001 00

Vergewaltigung

1002 00

Vergewaltigung in besonders schweren Fällen (5) mit Ausnahme der Vergewaltigung von Minderjährigen

1003 00

Sexuelle Nötigung

1004 00

Zuhälterei

1005 00

Exhibitionistische Handlungen

1006 00

Sexuelle Belästigung

1007 00

Öffentliches Anbieten sexueller Handlungen durch eine Prostituierte

1008 00

Sexuelle Ausbeutung von Kindern

1009 00

Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie oder unzüchtigen Abbildungen von Minderjährigen

1010 00

Vergewaltigung von Minderjährigen

1011 00

Sexueller Übergriff gegen Minderjährige

1100 00

offene Kategorie

Straftaten gegen die Familie

1101 00

Unerlaubte sexuelle Beziehungen zwischen nahen Familienangehörigen

1102 00

Polygamie

1103 00

Verletzung der Unterhaltspflicht

1104 00

Aussetzen oder Verlassen von Minderjährigen oder hilflosen Personen

1105 00

Vorenthalten eines Minderjährigen oder Entziehung eines Minderjährigen

1200 00

offene Kategorie

Straftaten gegen die Staatsgewalt und die öffentliche Ordnung sowie Behinderung der Justiz

1201 00

Spionage

1202 00

Hochverrat

1203 00

Straftaten in Verbindung mit Wahlen und Referenden

1204 00

Angriff auf Leben oder Gesundheit des Staatschefs

1205 00

Beleidigung des Staates, der Nation oder von Staatssymbolen

1206 00

Beleidigung einer Amtsperson oder Widerstand gegen eine Amtsperson

1207 00

Erpressung, Nötigung, Ausübung von Druck gegenüber einer Amtsperson

1208 00

Gewalt oder Drohung gegen eine Amtsperson

1209 00

Störung der öffentlichen Ordnung, Störung des öffentlichen Friedens

1210 00

Gewalt bei Sportveranstaltungen

1211 00

Diebstahl von amtlichen Dokumenten

1212 00

Behinderung der Justiz, falsche Anschuldigung während eines Straf- oder Gerichtsverfahrens, falsche Zeugenaussage

1213 00

Widerrechtliche Aneignung einer anderen Identität, Amtsanmaßung

1214 00

Flucht aus amtlichem Gewahrsam

1300 00

offene Kategorie

Straftaten gegen die öffentliche Hand

1301 00

Betrug bei öffentlichen Leistungen sowie bei Sozial- oder Familienleistungen

1302 00

Betrug bei Leistungen aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften

1303 00

Straftaten in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel

1304 00

Behinderung von öffentlichen Ausschreibungen

1305 00

Bestechung oder Bestechlichkeit eines Beamten, eines Amtsträgers oder einer Behörde

1306 00

Veruntreuung, Unterschlagung oder sonstige Abzweigung von Vermögensgegenständen durch einen Amtsträger

1307 00

Amtsmissbrauch durch einen Amtsträger

1400 00

offene Kategorie

Steuer- und Zollstraftaten

1401 00

Steuerstraftaten

1402 00

Zollstraftaten

1500 00

offene Kategorie

Wirtschaftsstraftaten

1501 00

Bankrott oder betrügerische Insolvenz

1502 00

Verstoß gegen die Buchhaltungsvorschriften, Veruntreuung, Verschleierung von Vermögenswerten oder unerlaubte Erhöhung der Verbindlichkeiten einer Gesellschaft

1503 00

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

1504 00

Geldwäsche

1505 00

Bestechung und Bestechlichkeit im privaten Sektor

1506 00

Enthüllung von Geheimnissen oder Verletzung einer Geheimhaltungspflicht

1507 00

Insidergeschäfte

1600 00

offene Kategorie

Eigentumsdelikte oder Sachbeschädigung

1601 00

Widerrechtliche Aneignung

1602 00

Widerrechtliche Aneignung oder Entziehung von Energie

1603 00

Betrugsdelikte

1604 00

Handel mit gestohlenen Waren

1605 00

Unerlaubter Handel (6) mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen

1606 00

Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer Sache

1607 00

Fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung einer Sache

1608 00

Sabotage

1609 00

Verletzungen von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum

1610 00

Brandstiftung

1611 00

Brandstiftung mit Todesfolge oder mit Körperverletzung als Folge

1612 00

Waldbrandstiftung

1700 00

offene Kategorie

Diebstahldelikte

1701 00

Diebstahl

1702 00

Einbruchsdiebstahl

1703 00

Diebstahl unter Gewaltanwendung oder unter Einsatz von Waffen oder unter Gewaltandrohung oder Androhung des Einsatzes von Waffen gegen Personen

1704 00

Formen von schwerem Diebstahl ohne Anwendung von Gewalt oder Einsatz von Waffen oder ohne Gewaltandrohung oder Androhung des Einsatzes von Waffen gegen Personen

1800 00

offene Kategorie

Straftaten gegen Informationssysteme und sonstige Cyberkriminalität

1801 00

Unerlaubter Zugang zu Informationssystemen

1802 00

Unerlaubter Systemeingriff

1803 00

Unerlaubter Eingriff in Daten

1804 00

Herstellung, Besitz, Vertrieb oder Handel mit bzw. von Geräten oder Daten mit dem Ziel, Computerstraftaten Vorschub zu leisten

1900 00

offene Kategorie

Fälschung von Zahlungsmitteln

1901 00

Geldfälschung einschließlich jener des Euro

1902 00

Fälschung unbarer Zahlungsmittel

1903 00

Fälschung von öffentlichen Finanzpapieren

1904 00

Inverkehrbringen/Verwendung von Falschgeld, gefälschten unbaren Zahlungsmitteln oder gefälschten öffentlichen Finanzpapieren

1905 00

Besitz von Vorrichtungen zur Fälschung von Geld oder öffentlichen Finanzpapieren

2000 00

offene Kategorie

Urkundenfälschung

2001 00

Fälschung von amtlichen Dokumenten durch eine Privatperson

2002 00

Fälschung von Urkunden durch einen Beamten oder eine Behörde

2003 00

Veräußerung oder Erwerb eines gefälschten amtlichen Dokuments; Veräußerung oder Erwerb eines gefälschten Dokuments durch einen Beamten oder eine Behörde

2004 00

Gebrauch von gefälschten amtlichen Dokumenten

2005 00

Besitz von Vorrichtungen zur Fälschung amtlicher Dokumente

2006 00

Fälschung von Privaturkunden durch eine Privatperson

2100 00

offene Kategorie

Straßenverkehrsdelikte

2101 00

Gefährdung des Straßenverkehrs

2102 00

Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln

2103 00

Fahren ohne Fahrerlaubnis

2104 00

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

2105 00

Sich einer Verkehrskontrolle entziehen

2106 00

Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßentransport

2200 00

offene Kategorie

Straftaten gegen das Arbeitsrecht

2201 00

Unerlaubte Beschäftigung

2202 00

Straftaten im Zusammenhang mit der Entlohnung einschließlich der Sozialbeiträge

2203 00

Straftaten im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz

2204 00

Straftaten im Zusammenhang mit dem Zugang zu einem Beruf oder der Berufsausübung

2205 00

Straftaten im Zusammenhang mit der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe

2300 00

offene Kategorie

Verstöße gegen das Ausländerrecht

2301 00

Unerlaubte Einreise oder unerlaubter Aufenthalt

2302 00

Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt

2400 00

offene Kategorie

Verstöße gegen die Wehrpflicht

2500 00

offene Kategorie

Straftatbestände im Zusammenhang mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern

2501 00

Unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr oder Lieferung von Hormonen und anderen Wachstumsförderern

2600 00

offene Kategorie

Straftatbestände im Zusammenhang mit Kernmaterialien und anderen gefährlichen radioaktiven Stoffen

2601 00

Unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr, Lieferung oder unerlaubter Erwerb von Kernmaterialien oder radioaktiven Stoffen

2700 00

offene Kategorie

Sonstige Straftaten

2701 00

Andere vorsätzliche Straftaten

2702 00

Andere fahrlässige Straftaten


(1)  Sofern in dieser Kategorie nichts anderes festgelegt ist, bedeutet „Handel“ die Einfuhr, die Ausfuhr, den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.

(2)  Für die Zwecke dieser Unterkategorie umfasst „Handel“ den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.

(3)  Für die Zwecke dieser Unterkategorie umfasst „Handel“ die Einfuhr, die Ausfuhr, den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.

(4)  Zum Beispiel: besonders schwerwiegende Umstände.

(5)  Vergewaltigung mit besonderer Grausamkeit.

(6)  „Handel“ umfasst die Einfuhr, die Ausfuhr, den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.


ANHANG B

Gemeinsame Tabelle der Kategorien von Strafen und Maßnahmen gemäß Artikel 4

Code

Kategorien und Unterkategorien von Strafen und Maßnahmen

1000

offene Kategorie

Freiheitsentzug

1001

Freiheitsentzug

1002

Lebenslanger Freiheitsentzug

2000

offene Kategorie

Freiheitsbeschränkung

2001

Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen

2002

Ausreisebeschränkung

2003

Verbot, sich an bestimmten Orten aufzuhalten

2004

Verbot der Teilnahme an Großveranstaltungen

2005

Verbot jedweder Kontaktaufnahme mit bestimmten Personen

2006

Elektronische Überwachung (1)

2007

Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Behörde zu melden

2008

Auflage, (sich) an einem bestimmten Ort aufzuhalten/wohnhaft zu sein

2009

Auflage, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an seinem Wohnort aufzuhalten

2010

Auflage, die vom Gericht angeordneten Bewährungsmaßnahmen einzuhalten, einschließlich der Auflage, unter Aufsicht zu bleiben

3000

offene Kategorie

Entzug eines Rechts oder einer Fähigkeit

3001

Aberkennung des Rechts, eine bestimmte Funktion auszuüben

3002

Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amts oder zur Berufung in ein öffentliches Amt

3003

Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung des aktiven oder passiven Wahlrechts

3004

Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

3005

Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Subventionen in Anspruch zu nehmen

3006

Entzug der Fahrerlaubnis (2)

3007

Fahrverbot

3008

Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge

3009

Vorübergehender/dauerhafter Entzug der elterlichen Sorge

3010

Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung der Fähigkeit, an einer Gerichtsverhandlung als Sachverständiger/Zeuge unter Eid/Schöffe teilzunehmen

3011

Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung der Fähigkeit, als gesetzlicher Vormund aufzutreten (3)

3012

Vorübergehende/Dauerhafte Aberkennung einer Auszeichnung oder eines Titels

3013

Verbot der Ausübung einer freiberuflichen, gewerblichen oder sozialen Tätigkeit

3014

Verbot einer beruflichen oder sonstigen Tätigkeit mit Minderjährigen

3015

Pflicht zur Schließung eines Betriebs

3016

Verbot, Waffen zu tragen oder zu besitzen

3017

Entzug einer Jagd-/Fischereilizenz

3018

Verbot, Schecks auszustellen oder Kredit-/Zahlungskarten zu benutzen

3019

Verbot, Tiere zu halten

3020

Verbot, bestimmte andere Gegenstände als Waffen zu besitzen oder zu verwenden

3021

Verbot, bestimmte Spiele zu spielen/Sportarten auszuüben

4000

offene Kategorie

Einreiseverbot oder Ausweisung

4001

Einreiseverbot

4002

Ausweisung aus dem nationalen Hoheitsgebiet

5000

offene Kategorie

Persönliche Pflichten

5001

Auflage, sich in ärztliche Behandlung zu begeben oder sich einer anderen Art von Therapie zu unterziehen

5002

Auflage, an einem sozialpädagogischem Programm teilzunehmen

5003

Auflage, sich der Fürsorge/Aufsicht der Familie zu unterstellen

5004

Erziehungsmaßnahmen

5005

Führungsaufsicht

5006

Ausbildungs-/Arbeitsauflagen

5007

Pflicht, den Justizbehörden bestimmte Informationen zu liefern

5008

Pflicht zur Veröffentlichung des Urteils

5009

Verpflichtung, den durch die Tat verursachten Schaden wieder gutzumachen

6000

offene Kategorie

Das persönliche Eigentum betreffende Strafen

6001

Beschlagnahme und Einziehung

6002

Abriss

6003

Restaurierung

7000

offene Kategorie

Unterbringung in einer Anstalt

7001

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

7002

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

7003

Unterbringung in einer Erziehungsanstalt

8000

offene Kategorie

Finanzielle Strafen und Maßnahmen

8001

Geldstrafe

8002

Geldstrafe nach Tagessätzen (4)

8003

Geldstrafe zugunsten eines bestimmten Empfängers (5)

9000

offene Kategorie

Arbeitsstrafe

9001

Gemeinnützige Leistungen oder Arbeit

9002

Gemeinnützige Leistungen oder Arbeit in Verbindung mit anderen restriktiven Maßnahmen

10000

offene Kategorie

Militärstrafen

10001

Verlust des Dienstgrads (6)

10002

Unehrenhafte Entlassung

10003

Militärhaft

11000

offene Kategorie

Strafbefreiung/Strafaussetzung/Verwarnung

12000

offene Kategorie

Sonstige Strafen und Maßnahmen


Parameter (gegebenenfalls anzugeben)

ø

Strafe

m

Maßnahme

a

Ausgesetzte Strafe/Maßnahme

b

Teilweise ausgesetzte Strafe/Maßnahme

c

Zur Bewährung ausgesetzte Strafe/Maßnahme

d

Teilweise zur Bewährung ausgesetzte Strafe/Maßnahme

e

Umwandlung der Strafe/Maßnahme

f

Als Hauptstrafe verhängte alternative Strafe/Maßnahme

g

Alternative Strafe/Maßnahme bei Missachtung der Hauptstrafe

h

Widerruf der Aussetzung der Strafe/Maßnahme

i

Bildung einer Gesamtstrafe

j

Unterbrechung der Vollstreckung/Aufschub der Strafe/Maßnahme (7)

k

Straferlass

l

Erlass der ausgesetzten Strafe

n

Beendigung der Strafe

o

Begnadigung

p

Amnestie

q

Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (vorzeitige Entlassung einer Person aus der Haft unter bestimmten Bedingungen)

r

Rehabilitierung (mit oder ohne Entfernung der Verurteilung aus dem Strafregister)

s

Spezifische Strafe oder Maßnahme für Minderjährige

t

Nicht strafrechtliche Entscheidung (8)


(1)  Stationäre oder mobile Überwachung.

(2)  Der Führerschein muss neu beantragt werden.

(3)  Als gesetzlicher Vormund für eine geschäftsunfähige oder minderjährige Person.

(4)  Nach Tagessätzen verhängte Geldstrafe.

(5)  Beispiel: zugunsten einer Einrichtung, Vereinigung, Stiftung oder zugunsten des Opfers.

(6)  Degradierung.

(7)  Führt nicht dazu, dass die Vollstreckung der Strafe vermieden wird.

(8)  Dieser Parameter wird nur angegeben, wenn diese Information auf Ersuchen des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit die betreffende Person besitzt, erteilt wird.