31994L0010R(01)

Berichtigung der Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur zweiten wesentlichen Änderung der Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 100 vom 19. April 1994)

Amtsblatt Nr. L 247 vom 28/09/1996 S. 0046 - 0046


Berichtigung der Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur zweiten wesentlichen Änderung der Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 100 vom 19. April 1994)

Seite 34, Artikel 1 Punkt 6 Buchstabe a) letzter Unterabsatz:

anstatt: ". . . nach Artikel 1 Nummer 9 dritter Gedankenstrich können die ausführlichen Bemerkungen oder Stellungnahmen . . ."

muß es heißen: ". . . nach Artikel 1 Nummer 9 dritter Gedankenstrich können die Bemerkungen oder ausführlichen Stellungnahmen. . . "

Seite 34, Artikel 1 Punkt 7 (neuer Artikel 9 Absatz 1, Absatz 2 erster Unterabsatz, Absatz 3 und Absatz 4):

anstatt: ". . . setzen. . . in Kraft. . . "

muß es heißen: ". . . nehmen. . . an. . .