31973L0044

Richtlinie 73/44/EWG des Rates vom 26. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die quantitative Analyse von ternären Textilfasergemischen

Amtsblatt Nr. L 083 vom 30/03/1973 S. 0001 - 0019
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0171
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0064
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0171
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0187
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0187


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RICHTLINIE DES RATES

vom 26 . Februar 1973

zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die quantitative Analyse von ternären Textilfasergemischen

( 73/44/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100 ,

auf Vorschlag der Kommission ,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Richtlinie des Rates vom 26 . Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen ( 1 ) sieht Bestimmungen über eine auf der Faserzusammensetzung der Textilerzeugnisse beruhende Etikettierung vor .

Bei amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten müssen einheitliche Methoden zur Bestimmung der Faserzusammensetzung der Textilerzeugnisse angewandt werden , und zwar sowohl bei der Vorbehandlung der Probe als auch bei der quantitativen Analyse .

Die vorgenannte Richtlinie sieht in Artikel 13 vor , daß die Methoden der Probenahme und die Analysenmethoden , die in allen Mitgliedstaaten zur Bestimmung der Faserzusammensetzung der Erzeugnisse anzuwenden sind , in besonderen Richtlinien festgelegt werden . Der Rat hat deshalb mit seiner Richtlinie vom 17 . Juli 1972 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Methoden der quantitativen Analyse von binären Textilfasergemischen ( 2 ) Vorschriften über die Vorbereitung der Vorproben und der Analysenproben angenommen , die auf ternäre Textilfasergemische anwendbar sind .

In dieser Richtlinie sollen Vorschriften über die quantitative Analyse von ternären Textilfasergemischen festgelegt werden .

In der vorgenannten Richtlinie des Rates vom 17 . Juli 1972 sind die speziellen Methoden für die Analyse bestimmter binärer Gemische ausführlich beschrieben . Die Erfahrungen gestatten nicht , eine einzige Verfahrensweise vorzuschreiben ; es müssen mehrere Varianten für die selektive Auflösung der Bestandteile vorgeschlagen werden .

Es empfiehlt sich jedoch , Grundregeln für die Analyse aller ternären Gemische aufzustellen . In diesen Regeln sollen die verschiedenen anwendbaren Methoden sowie für jede Variante das Verfahren zur Berechnung der prozentualen Anteile festgelegt werden .

Die technischen Vorschriften bedürfen einer raschen Anpassung an den technischen Fortschritt ; zu diesem Zweck sollte die Anwendung des Verfahrens des Artikels 6 der Richtlinie vom 17 . Juli 1972 vorgesehen werden -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :

Artikel 1

Diese Richtlinie betrifft die quantitative Analyse von ternären Textilfasergemischen vermittels der manuellen Trennung , der chemischen Trennung oder einer Kombination der beiden Verfahren .

Artikel 2

Für die Vorbereitung der Vorproben und Analysenproben gelten die Bestimmungen des Anhangs I der Richtlinie des Rates vom 17 . Juli 1972 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Methoden der quantitativen Analyse von binären Textilfasergemischen .

Artikel 3

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen , damit die in Anhang I dieser Richtlinie sowie die in Anhang I der in Artikel 2 genannten Richtlinie vorgesehenen Vorschriften bei den amtlichen Prüfungen zur Feststellung der Zusammensetzung eines Textilerzeugnisses aus einem ternären Textilfasergemisch angewandt werden , das nach den Bestimmungen der Richtlinie vom 26 . Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen in den Verkehr gebracht wurde .

Artikel 4

Das mit der Prüfung der ternären Gemische betraute Laboratorium führt in seinem Analysenbericht alle in Anhang I unter Punkt V aufgezählten Angaben auf .

Artikel 5

Die erforderlichen Änderungen für die Anpassung der Anhänge I , II und III an den technischen Fortschritt werden nach dem Verfahren des Artikels 6 der Richtlinie vom 17 . Juli 1972 festgelegt .

Artikel 6

( 1 ) Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Vorschriften in Kraft , um dieser Richtlinie innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Bekanntmachung nachzukommen , und setzen die Kommission hiervon unverzueglich in Kenntnis .

( 2 ) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge , daß der Kommission der Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften übermittelt wird , die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen .

Artikel 7

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .

Geschehen zu Brüssel am 26 . Februar 1973 .

Im Namen des Rates

Der Präsident

E . GLINNE

( 1 ) ABl . Nr . L 185 vom 16 . 8 . 1971 , S . 16 .

( 2 ) ABl . Nr . L 173 vom 31 . 7 . 1972 , S . 1 .

ANHANG I

QUANTITATIVE ANALYSE VON TERNÄREN TEXTILFASERGEMISCHEN

ALLGEMEINER TEIL

Einleitung

Die Methoden der quantitativen Analyse von Textilfasergemischen stützen sich auf zwei Verfahren , nämlich auf das Verfahren der manuellen Trennung und das der chemischen Trennung der Fasern .

Dem manuellen Verfahren sollte nach Möglichkeit der Vorzug gegeben werden , da es im allgemeinen zu genaueren Ergebnissen führt als das chemische Verfahren . Das manuelle Verfahren lässt sich auf alle Textilerzeugnisse , bei denen die das betreffende Erzeugnis bildenden Fasern keine untrennbare Mischung darstellen , anwenden , z . B . auf die aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Garne , bei denen die einzelnen Bestandteile aus einer einzelnen Faserart gebildet werden , sowie auf Gewebe , bei denen die Kette aus einer anderen Faser als der Schuß besteht , oder auf Wirkwaren , die aus verschiedenartigen Garnen zusammengesetzt sind .

In der Regel stützt sich das Verfahren der quantitativen chemischen Analyse von Textilfasergemischen auf die selektive Lösbarkeit der Einzelbestandteile der Mischung . Für dieses Verfahren ergeben sich vier mögliche Varianten :

1 . Es wird mit zwei verschiedenen Analysenproben gearbeitet , wobei aus der ersten Probe ein Bestandteil ( a ) , aus der zweiten Probe ein weiterer Bestandteil ( b ) herausgelöst werden . Die unlöslichen Rückstände jeder Probe werden gewogen , und aus dem Massenverlust wird der Prozentsatz von jedem der beiden löslichen Bestandteile errechnet . Der Prozentsatz des dritten Bestandteils ( c ) wird durch Differenzbildung ermittelt .

2 . Es wird mit zwei verschiedenen Analysenproben gearbeitet , wobei aus der ersten Probe ein Bestandteil ( a ) , aus der zweiten Probe zwei Bestandteile ( a und b ) herausgelöst werden . Der unlösliche Rückstand der ersten Analysenprobe wird gewogen , und aus dem Massenverlust wird der Prozentsatz des Bestandteils ( a ) errechnet . Der unlösliche Rückstand der zweiten Analysenprobe wird gewogen ; er entspricht dem Bestandteil ( c ) . Der Prozentsatz des dritten Bestandteils ( b ) wird durch Differenzbildung ermittelt .

3 . Es wird mit zwei verschiedenen Analysenproben gearbeitet , wobei aus der ersten Probe zwei Bestandteile ( a und b ) , aus der zweiten Probe zwei Bestandteile ( b und c ) herausgelöst werden . Die unlöslichen Rückstände entsprechen jeweils den Bestandteilen ( c ) und ( a ) . Der Prozentsatz des dritten Bestandteils ( b ) wird durch Differenzbildung ermittelt .

4 . Es wird mit nur einer Analysenprobe gearbeitet . Nach Entfernung eines der Bestandteile wird der von den beiden anderen Fasern gebildete unlösliche Rückstand gewogen und aus dem Massenverlust der Prozentsatz des löslichen Bestandteils errechnet . Aus dem Rückstand wird eine der beiden Fasern herausgelöst . Der unlösliche Bestandteil wird gewogen und der Prozentsatz des zweiten löslichen Bestandteils aus dem Massenverlust errechnet .

Wenn eine Wahl getroffen werden kann , ist es empfehlenswert , eine der drei ersten Varianten anzuwenden .

Der mit der Analyse beschäftigte Sachverständige muß jedoch darauf achten , daß bei der chemischen Analyse Methoden gewählt werden , die Lösungsmittel vorschreiben , die nur eine bestimmte Faser bzw . bestimmte Fasern auflösen , die andere bzw . anderen dagegen nicht aufauflösen .

Als Beispiele sind in Anhang III in einer Tabelle eine Anzahl ternärer Gemische aufgeführt sowie Analysenmethoden für binäre Gemische , die grundsätzlich auch für die Analyse dieser ternären Gemische verwendet werden können .

Um die Fehlermöglichkeiten auf ein Mindestmaß zu verrigern , wird empfohlen , die chemische Analyse in allen Fällen , in denen dies möglich ist , nach mindestens zwei der vier vorgenannten Varianten durchzuführen .

Die während der Herstellung der Textilerzeugnisse benutzten Fasergemische und in geringerem Masse auch die Fasergemische in den Fertigtextilien können bisweilen als natürliche Beimengungen oder zur Erleichterung des Verarbeitungsvorgangs Fette , Wachse oder Hilfsstoffe bzw . wasserlösliche Stoffe enthalten . Diese nicht zur Faser gehörenden Stoffe müssen vor der Analyse ausgesondert werden . Aus diesem Grund wird ausserdem eine Vorbehandlungsmethode zur Entfernung von Ölen , Fetten , Wachsen und wasserlöslichen Stoffen angegeben .

Textilien können ferner Harze oder andere Stoffe enthalten , die ihnen bestimmte Eigenschaften verleihen sollen . Diese Stoffe , zu denen in Ausnahmefällen auch Farbstoffe gehören , können die Einwirkung des Reagenz auf die löslichen Bestandteile beeinträchtigen und ausserdem durch das Reagenz teilweise oder vollständig beseitigt werden . Diese Zusatzstoffe könner daher Fehler hervorrufen und müssen vor der Analyse der Probe entfernt werden . Sollte dies unmöglich sein , so sind die in Anhang III beschriebenen Methoden der quantitativen chemischen Analyse nicht mehr anwendbar .

Farbstoffe in gefärbten Fasern werden als integrierender Bestandteil der Faser angesehen und nicht entfernt .

Bei diesen Analysen wird von der Trockenmasse ausgegangen , weshalb ein Verfahren zur Bestimmung der Trockenmasse angegeben wird .

Bei der Ergebnisdarstellung werden zur Trockenmasse der einzelnen Fasern die in Anhang II der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen angegebenen Feuchtigkeitszuschläge zugerechnet .

Die in der Mischung enthaltenen Fasern sind vor der Analyse zu identifizieren . Bei bestimmten chemischen Methoden kann der unlösliche Bestandteil von Gemischen teilweise in dem Reagenz aufgelöst werden , das zur Auflösung des löslichen Bestandteils bzw . der löslichen Bestandteile verwendet wird . Nach Möglichkeit wurden die Reagenzien so gewählt , daß sie nur einen geringen oder überhaupt keinen Einfluß auf die unlöslichen Fasern haben . Ist bei der Analyse mit einem Massenverlust zu rechnen , so müssen die Ergebnisse entsprechend korrigiert werden . Korrekturfaktoren hierfür sind angegeben . Diese wurden in mehreren Laboratorien dadurch bestimmt , daß durch Vorbehandlung gereinigte Fasern mit dem entsprechenden Reagenz unter Befolgung der Analysenmethode behandelt wurden . Sie gelten nur für normale Fasern . Weitere Korrekturfaktoren können erforderlich sein , wenn die Fasern vor oder während der Verarbeitung nicht intakt geblieben sind . Wenn die vierte Variante angewandt werden muß , bei der eine Textilfaser der aufeinanderfolgenden Einwirkung von zwei Lösungsmitteln ausgesetzt ist , so ist es notwendig , die etwaigen Massenverluste auf Grund dieser doppelten Behandlung durch Korrekturfaktoren zu berücksichtigen .

Sowohl beim manuellen Trennungsverfahren als auch beim chemischen Trennungsverfahren müssen mindestens Doppelbestimmungen durchgeführt werden .

1 . ALLGEMEINES ÜBER DIE METHODEN DER QUANTITATIVEN CHEMISCHEN ANALYSE VON TERNÄREN TEXTILFASERGEMISCHEN

Allgemeine Angaben zu den Verfahren der quantitativen chemischen Analyse von ternären Textilfasergemischen .

I.1 . Anwendungsbereich

Unter dem Anwendungsbereich wird bei jeder Analysenmethode für binäre Mischungen aufgeführt , für welche Fasern sie anzuwenden ist . ( Siehe Anhang II der Richtlinie betreffend bestimmte Methoden der quantitativen Analyse von binären Gemischen . )

I.2 . Prinzip

Nach Identifizierung der einzelnen Bestandteile der Fasergemische werden zunächst durch eine entsprechende Vorbehandlung die nichtfaserigen Bestandteile entfernt , sodann werden eine oder mehrere der in der Einleitung beschriebenen vier Varianten des Verfahrens der selektiven Auflösung angewendet . Vorzugsweise sind , wenn keine technischen Schwierigkeiten auftreten , die in grösserer Menge vorhandenen Fasern aufzulösen , damit man die in geringster Menge vorhandene Faser als Endrückstand erhält .

I.3 . Geräte und Reagenzien

I.3.1 . Geräte

I.3.1.1 . Filtertiegel und Wägegläser zum Einsetzen von Tiegeln oder andere gleichwertige Geräte

I.3.1.2 . Absaugflasche

I.3.1.3 . Exsikkator mit gefärbtem Kieselgel als Feuchtigkeitsindikator

I.3.1.4 . Trockenofen mit Ventilator zur Trocknung der Analysenproben bei ( 105 mehr oder weniger 3 ) * C

I.3.1.5 . Analysenwaage , Empfindlichkeit 0,0002 g

I.3.1.6 . Extraktionsapparat Soxhlet oder gleichwertige Apparatur

I.3.2 . Reagenzien

I.3.2.1 . Petroläther , nachdestilliert , Siedebereich 40 * C bis 60 * C

I.3.2.2 . Sonstige Reagenzien sind in den entsprechenden Teilen der Methode angegeben . Alle Reagenzien müssen chemisch rein sein .

I.3.2.3 . Destilliertes oder entionisiertes Wasser .

I.4 . Konditionierungs - und Analysenatmosphäre

Da die Trockenmasse bestimmt wird , ist weder eine Konditionierung der Probe noch eine Untersuchung in klimatisierter Atmosphäre erforderlich .

I.5 . Vorprobe

Es wird eine für die Laboratoriumsprobe repräsentative Vorprobe gewählt , die für sämtliche erforderlichen Analysenproben von jeweils mindestens 1 g ausreicht .

I.6 . Vorbehandlung der Vorprobe

Ist einer der bei der Berechnung der Prozentsätze nicht zu berücksichtigenden Bestandteile vorhanden ( siehe Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d ) der Richtlinie betreffend die Bezeichnung von Textilerzeugnissen ) , so ist dieser zunächst durch eine geeignete Methode zu entfernen , die jedoch keinen der Faserbestandteile angreifen darf .

Zu diesem Zweck werden die mit Hilfe von Petroläther und Wasser extrahierbaren nichtfaserigen Bestandteile entfernt , indem die luftgetrocknete Probe im Soxhlet-Apparat mit Petroläther während einer Stunde und mit mindestens sechs Umläufen pro Stunde behandelt wird . Anschließend wird der Petroläther der Probe verdampft ; danach wird die Probe durch Direktbehandlung extrahiert , das heisst durch einstuendiges Eintauchen in Wasser bei Zimmertemperatur mit darauffolgendem einstuendigem Eintauchen in Wasser bei ( 65 mehr oder weniger 5 ) * C unter zeitweiligem Schütteln , Flottenverhältnis 1 : 100 . Danach wird das überschüssige Wasser durch Ausquetschen , Absaugen oder Zentrifugieren entfernt , bis die Probe lufttrocken ist .

Falls die nichtfaserigen Bestandteile nicht mit Hilfe von Petroläther und Wasser extrahiert werden können , so müssen sie anstatt mit Wasser , wie oben Leschrieben , mit einem geeigneten Stoff entfernt werden , der keinen der Faserbestandteile wesentlich verändert . Bei einigen natürlichen Pflanzen-Rohfasern ( wie zum Beispiel Jute - , Kokosfasern ) ist zu beachten , daß durch die normale Vorbehandlung mit Petroläther und Wasser nicht alle natürlichen nichtfaserigen Bestandteile beseitigt werden . Trotzdem werden keine weiteren Vorbehandlungen vorgenommen , soweit die Probe keine in Petroläther und in Wasser unlöslichen Appreturen enthält .

In den Analysenberichten müssen die gewählten Vorbehandlungsmethoden eingehend geschildert werden .

I.7 . Analysengang

I.7.1 . Allgemeine Anweisungen

I.7.1.1 . Tröcknung

Alle Trockenoperationen sind mindestens 4 Stunden , jedoch nicht mehr als 16 Stunden bei ( 105 mehr oder weniger 3 ) * C in einem belüfteten Ofen bei geschlossener Ofentür durchzuführen . Beträgt die Trocknungsdauer weniger als 14 Stunden , muß überprüft werden , ob eine konstante Masse erreicht wurde . Diese kann als erreicht gelten , wenn der Massenunterschied nach einer neuen Trocknung von 60 Minuten weniger als 0,05 % beträgt .

Die Filtertiegel und Wägegläser sowie die Proben oder die Rückstände sollen während des Trocknungs - , Abkühlungs - und Wägevorgangs nicht mit blossen Händen berührt werden .

Die Analysenproben werden in einem Wägeglas mit abgenommenem Stopfen getrocknet . Nach der Trocknung wird das Wägeglas vor Herausnahme aus dem Ofen geschlossen und so schnell wie möglich in den Exsikkator gebracht .

Der Filtertiegel , der mit seinem Deckel in einem Wägeglas untergebracht ist , wird im Ofen getrocknet . Nach der Trocknung wird das Wägeglas verschlossen und so schnell wie möglich in den Exsikkator gestellt .

Wird ein anderes Gerät als der Filtertiegel verwendet , so trocknet man im Trockenofen , um die Trockenmasse der Fasern ohne Verlust zu bestimmen .

I.7.1.2 . Kühlung

Alle Kühlvorgänge werden in dem neben der Waage aufgestellten Exsikkator ausreichend lange durchgeführt , um ein völliges Abkühlen der Wägegläser zu erreichen , wobei die Abkühldauer mindestens 2 Stunden beträgt .

I.7.1.3 . Wägung

Nach dem Abkühlen wird das Wägeglas innerhalb von zwei Minuten nach Herausnahme aus dem Exsikkator gewogen . Wägegenauigkeit 0,0002 g .

I.7.2 . Verfahren

Man entnimmt aus der vorbehandelten Vorprobe eine Analysenprobe von mindestens 1 g Masse . Das Garn und die Gewebe werden in Längen von etwa 10 mm ausgeschnitten und soweit wie möglich zerlegt ( zerschnitten ) . Die Analysenprobe wird in einem Wägeglas getrocknet , im Exsikkator gekühlt und gewogen . Die Probe wird in ein Glasgefäß gegeben , das im entsprechenden Teil der Gemeinschaftsmethode beschrieben ist , anschließend wird das Wägeglas sofort wieder gewogen und die Trockenmasse der Probe durch Differenzbildung ermittelt . Die Analyse wird gemäß den Angaben in dem entsprechenden Teil der Methode zu Ende geführt . Der Rückstand wird mikroskopisch geprüft , um festzustellen , ob durch die Behandlung die lösliche Faser völlig ausgesondert worden ist .

I.8 . Berechnung und Ergebnisdarstellung

Die Masse jedes Bestandteils wird als Prozentsatz der Gesamtmasse der im Gemisch enthaltenen Fasern ausgedrückt . Die Ergebnisberechnung erfolgt auf der Basis der Trockenmasse der reinen Fasern unter Anwendung der vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie von Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung der Materialverluste durch die Vorbehandlung .

I.8.1 . Berechnung des prozentualen Massenanteils der reinen trockenen Fasern ohne Berücksichtigung des Massenverlusts der Fasern durch die Vorbehandlung .

1.8.1.1 . - VARIANTE 1 -

Formeln , die dann anzuwenden sind , wenn eine Komponente des Gemischs aus einer Probe und eine andere Komponente aus einer zweiten Probe herausgelöst wird :

P1 % = ( ( d2,d1 ) - d2 mal ( r1,m1 ) + ( r2,m2 ) mal ( 1 - ( d2/d1 ) ) ) mal 100

P2 % = ( ( d1,d2 ) - d4 mal ( r2,m2 ) + ( r1,m1 ) mal ( 1 - ( d1/d3 ) ) ) mal 100

P3 % = 100 - ( P1 % + P2 % )

P1 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen ersten Faserbestandteils ( in der ersten Probe mit dem ersten Reagenz aufgelöste Komponente ) ,

P2 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen zweiten Faserbestandteils ( in der zweiten Probe mit dem zweiten Reagenz aufgelöste Komponente ) ,

P3 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen dritten Faserbestandteils ( in den beiden Proben nicht aufgelöste Komponente ) ,

m1 ist die Trockenmasse der ersten Probe nach der Vorbehandlung ,

m2 ist die Trockenmasse der zweiten Probe nach der Vorbehandlung ,

r1 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der ersten Komponente aus der ersten Probe mit dem ersten Reagenz ,

r2 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der zweiten Komponente aus der zweiten Probe mit dem zweiten Reagenz ,

d1 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das erste Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der ersten Probe nicht aufgelösten zweiten Komponente ( 1 ) ,

d2 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das erste Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der ersten Probe nicht aufgelösten dritten Komponente ( 1 ) ,

d3 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das zweite Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der zweiten Probe nicht aufgelösten ersten Komponente ( 1 ) ,

d4 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das zweite Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der zweiten Probe nicht aufgelösten dritten Komponente ( 1 ) .

1.8.1.2 . - VARIANTE 2 -

Formeln , die anzuwenden sind , wenn eine Komponente ( a ) der ersten Probe mit den beiden anderen Komponenten ( b + c ) als Rückstand und anschließend zwei Komponenten ( a + b ) mit der dritten Komponente als Rückstand ( c ) herausgelöst werden .

P1 % = 100 - ( P2 % + P3 % )

P2 % = 100 mal ( d1 r1,m1 ) - ( d1,d2 ) mal P3 %

P3 % = ( d1 r2,m2 ) mal 100

P1 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen ersten Faserbestandteils ( in der ersten Probe mit dem ersten Reagenz lösliche Komponente ) ,

P2 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen zweiten Faserbestandteils ( in der zweiten Probe mit dem zweiten Reagenz zusammen mit der ersten Komponente lösliche Komponente ) ,

P3 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen dritten Faserbestandteils ( in den beiden Proben unlösliche Komponente ) ,

m1 ist die Trockenmasse der ersten Probe nach der Vorbehandlung ,

m2 ist die Trockenmasse der zweiten Probe nach der Vorbehandlung ,

r1 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der ersten Komponente aus der ersten Probe mit dem ersten Reagenz ,

r2 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der ersten und zweiten Komponente aus der zweiten Probe mit dem zwei in Reagenz ,

d1 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das erste Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der ersten Probe nicht aufgelösten dritten Komponente ( 1 ) ,

d4 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das zweite Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der zweiten Probe nicht aufgelösten dritten Komponente ( 1 ) .

1.8.1.3 . - VARIANTE 3 -

Formeln , die dann anzuwenden sind , wenn zwei Komponenten ( a + b ) einer Probe mit der dritten Komponente als Rückstand und anschließend zwei Komponenten ( b + c ) mit der ersten Komponente ( a ) als Rückstand herausgelöst werden .

P1 % = ( d3 r2,m2 ) mal 100

P2 % = 100 - ( P1 % + P3 % )

P3 % = ( d2 r1,m1 ) mal 100

P1 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen ersten Faserbestandteils ( in der ersten Probe mit dem ersten Reagenz aufgelöste Komponente ) ,

P2 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen zweiten Faserbestandteils ( in der ersten Probe mit dem ersten Reagenz und in der zweiten Probe mit dem zweiten Reagenz aufgelöste Komponente ) ,

P3 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen dritten Faserbestandteils ( in der zweiten Probe mit dem zweiten Reagenz aufgelöste Komponente ) ,

m1 ist die Trockenmasse der ersten Probe nach der Vorbehandlung ,

m2 ist die Trockenmasse der zweiten Probe nach der Vorbehandlung ,

r1 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der ersten und zweiten Komponente aus der ersten Probe mit dem ersten Reagenz ,

r2 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der zweiten und dritten Komponente aus der zweiten Probe mit dem zweiten Reagenz ,

d2 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das erste Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der ersten Probe nicht aufgelösten dritten Komponente ( 1 ) ,

d3 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des durch das zweite Reagenz bewirkten Massenverlustes der in der zweiten Probe nicht aufgelösten ersten Komponente ( 1 ) .

I.8.1.4 . - VARIANTE 4 -

Formeln , die anzuwenden sind , wenn nacheinander zwei Komponenten des Fasergemischs aus der gleichen Probe herausgelöst werden :

P1 % = 100 - ( P2 % + P3 % )

P2 % = ( d1 r1,m ) mal 100 - ( d1,d2 ) mal P3 %

P3 % = ( d3 r2,m ) mal 100

P1 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen ersten Faserbestandteils ( erste lösliche Komponente ) ,

P2 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen zweiten Faserbestandteils ( zweite lösliche Komponente ) ,

P3 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen dritten Faserbestandteils ( unlösliche Komponente ) ,

m ist die Trockenmasse der Probe nach der Vorbehandlung ,

r1 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der ersten Komponente mit dem ersten Reagenz ,

r2 ist die Trockenmasse des Rückstands nach Beseitigung der ersten und zweiten Komponente mit dem ersten und zweiten Reagenz ,

d1 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des Massenverlustes der zweiten Komponente im ersten Reagenz ( 1 ) ,

d2 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des Massenverlustes der dritten Komponente im ersten Reagenz ( 1 ) ,

d3 ist der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des Massenverlustes der dritten Komponente im ersten und zweiten Reagenz ( 2 ) .

I.8.2 . Berechnung des Prozentsatzes jeder einzelnen Komponente nach Anwendung der vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge und etwaiger Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung des Massenverlustes durch die Vorbehandlung :

Ist :

A = 1 + ( a1 + b1 ) /100

B = 1 + ( a2 + b2 ) /100

C = 1 + ( a3 + b3 ) /100

dann ist :

P1A % = P1A / ( P1A + P2B + P3C ) mal 100

P2A % = P2B / ( P1A + P2B + P3C ) mal 100

P3A % = P3C / ( P1A + P2B + P3C ) mal 100

P1A % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen ersten Faserbestandteils einschließlich Feuchtigkeit und einschließlich Massenverlust durch die Vorbehandlung ,

P2A % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen zweiten Faserbestandteiis einschließlich Feuchtigkeit und einschließlich Massenverlust durch die Vorbehandlung ,

P3A % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen dritten Faserbestandteils einschließlich Feuchtigkeit und einschließlich Massenverlust durch die Vorbehandlung ,

P1 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen ersten Faserbestandteils , wie er sich aus einer der Formeln unter I.8.1 ergibt ,

P2 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen zweiten Faserbestandteils , wie er sich aus einer der Formeln unter I.8.1 ergibt ,

P3 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen dritten Faserbestandteils , wie er sich aus einer der Formeln unter I.8.1 ergibt ,

a1 ist der vereinbarte Feuchtigkeitszuschlag für die erste Komponente ,

a2 ist der vereinbarte Feuchtigkeitszuschlag für die zweite Komponente ,

a3 ist der vereinbarte Feuchtigkeitszuschlag für die dritte Komponente ,

b1 ist der prozentuale Massenverlust der ersten Komponente durch die Vorbehandlung ,

b2 ist der prozentuale Massenverlust der zweiten Komponente durch die Vorbehandlung ,

b3 ist der prozentuale Massenverlust der dritten Komponente durch die Vorbehandlung .

Bei Anwendung einer Spezialvorbehandlung müssen die Grössen b1 , b2 und b3 nach Möglichkeit dadurch bestimmt werden , daß alle reinen Faserbestandteile der bei der Analyse angewandten Vorbehandlung unterworfen werden . Als reine Fasern gelten die Fasern , die frei von jeglichen nichtfaserhaltigen Stoffen sind , mit Ausnahme derjenigen Stoffe , die sie normalerweise ( auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Herstellungsprozesses ) in dem Zustand ( roh , gebleicht ) enthalten , in dem sie sich in der zu analysierenden Ware vorfinden .

Sind keine getrennten und reinen Faserbestandteile vorhanden , die zur Herstellung der zu analysierenden Ware gedient haben , so sind für b1 , b2 und b3 Durchschnittswerte anzunehmen , die sich aus Prüfungen von ähnlichen wie in der untersuchten Mischung enthaltenen reinen Fasern ergeben .

Wird die normale Vorbehandlung durch Herauslösen mit Petroläther und mit Wasser durchgeführt , so kann im allgemeinen auf die Grössen b1 , b2 und b3 verzichtet werden , ausser bei Rohbaumwolle , Rohwolle und Rohhanf , bei denen vereinbarungsgemäß der Verlust durch die Vorbehandlung mit 4 % , im Fall von Polypropylen mit 1 % zugestanden wird .

Im Fall anderer Fasern bleibt der Verlust vereinbarungsgemäß für die Berechnung unberücksichtigt .

I.8.3 . Anmerkung

Berechnungsbeispiele finden sich in Anhang II dieser Richtlinie .

II . VERFAHREN DER QUANTITATIVEN ANALYSE VON TERNÄREN TEXTILFASERGEMISCHEN DURCH MANÜLLE TRENNUNG

II.1 . Anwendungsbereich

Die Methode lässt sich auf Fasermischungen beliebiger Beschaffenheit anwenden , vorausgesetzt , daß sie keine untrennbare Mischung darstellen und daß sie sich manuell trennen lassen .

II.2 . Prinzip

Nach Identifizierung der einzelnen Bestandteile der Fasergemische werden zunächst die nichtfaserhaltigen Bestandteile durch eine geeignete Vorbehandlung ausgesondert , anschließend die Fasern von Hand getrennt , getrocknet und zwecks Berechnung des Anteils der einzelnen Faserarten am Gemisch gewogen .

II.3 . Erforderliche Geräte

II.3.1 . Wägeglas bzw . andere Geräte , die gleichartige Ergebnisse liefern

II.3.2 . Exsikkator mit gefärbtem Kieselgel als Feuchtigkeitsindikator

II.3.3 . Trockenofen mit Ventilator zur Trocknung der Analysenproben bei ( 105 mehr oder weniger 3 ) * C .

II.3.4 . Analysenwaage , Empfindlichkeit 0,0002 g

II.3.5 . Extraktionsapparat Soxhlet oder gleichwertige Apparatur

II.3.6 . N * del

II.3.7 . Garndrehungszähler oder gleichwertige Apparatur

II.4 . Reagenzien

II.4.1 . Petroläther , nachdestilliert , Siedebereich 40 * C - 60 * C

II.4.2 . Destilliertes oder entionisiertes Wasser

II.5 . Konditionierungs - und Analysenatmosphare

Vgl . Punkt I.4 .

II.6 . Vorprobe

Vgl . Punkt I.5 .

II.7 . Vorbehandlung der Vorprobe

Vgl . Punkt I.6 .

II.8 . Analysengang

II.8.1 . Analyse von Garnen

Fine Analysenprobe von mindestens 1 g wird aus einer vorbehandelten Probe entnommen . Bei sehr feinen Garnen kann die Analyse ungeachtet der Masse auf einer Mindestlänge von 30 m durchgeführt werden .

Die Garne sind in Stucke von geeigneter Länge zu schneiden ; aus diesen sind mit Hilfe einer Präpariernadel und , falls erforderlich , mit Hilfe des Garndrehungszählers die Elemente von angemessener Länge herauszutrennen . Die auf diese Weise herausgetrennten Elemente werden dann in ein tariertes Wägeglas gegeben und bei ( 105 mehr oder weniger 3 ) * C getrocknet , bis eine konstante Masse gemäß I.7.1 und I.7.2 erreicht ist .

II.8.2 . Analyse eines Gewebes

Eine Analysenprobe von mindestens 1 g wird aus einer vorbehandelten Probe entnommen ; die Analysenprobe wird so ausgeschnitten , daß sie ausserhalb der Webkante liegt , exakt geschnittene Ränder ohne Kräuselung aufweist und parallel zu Schuß und Kette bzw . bei Gewirken gleichlaufend längs und quer zu den Maschenreihen geschnitten ist . Die einzelnen Garne werden getrennt und in tarierten Wägegläsern gesammelt ; dann wird wie unter Punkt II.8.1 vorgegangen .

II.9 . Berechnung und Ergebnisdarstellung

Die Masse jedes Bestandteils wird als Prozentsatz der Gesamtmasse der im Gemisch enthaltenen Fasern ausgedrückt . Die Berechnung erfolgt auf der Basis der Trockenmasse der reinen Fasern unter Anwendung von Feuchtigkeitszuschlägen sowie von Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung der Massenverluste durch die Vorbehandlung .

II.9.1 . Berechnung des Prozentsatzes der reinen Trockenmasse ohne Berücksichtigung des Massenverlustes der Fasern durch die Vorbehandlung :

P1 % = 100 m1 / ( m1 + m2 + m3 ) + 100 / ( 1 + ( m2 + m3 ) /m1 )

P2 % = 100 m2 / ( m1 + m2 + m3 ) + 100 / ( 1 - ( m1 + m3 ) /m2 )

P3 % = 100 - ( P1 % + P2 % )

P3 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen ersten Faserbestandteils ,

P2 % ist der Prozentsatz der trockenen und reinen zweiten Faserbestandteils ,

P3 % ist der Prozentsatz des trockenen und reinen dritten Faserbestandteils ,

m1 ist die Trockenmasse des reinen ersten Faserbestandteils ,

m2 ist die Trockenmasse des reinen zweiten Faserbestandteils ,

m3 ist die Trockenmasse des reinen dritten Faserbestandteils .

II.9.2 . Berechnung des Prozentsatzes jeder einzelnen Komponente nach Anwendung der vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge und etwaiger Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung des Massenverlustes durch die Vorbehandlung ( siehe Punkt I.8.2 ) .

III . QUANTITATIVE ANALYSENMETHODE MIT KOMBINIERTER MANÜLLER UND CHEMISCHER TRENNUNG VON TERNÄREN TEXTILFASERGEMISCHEN

Immer , wenn möglich , muß die manuelle Trennung vorgenommen werden . Hierbei ist der Prozentsatz der getrennten Teile zu berücksichtigen , bevor von den einzelnen Teilen eine Analyse auf chemischem Wege vorgenommen wird .

IV . GENAUIGKEIT DER VERFAHREN

Die für jedes Verfahren der Analyse binärer Gemische angegebene Genauigkeit bezieht sich auf die Reproduzierbarkeit ( siehe Anhang II der Richtlinie betreffend bestimmte Methoden der quantitativen Analyse von binären Gemischen ) .

Die Reproduzierbarkeit ist der Zuverlässigkeitsgrad , d . h . die Übereinstimmung zwischen den Versuchsergebnissen , die in verschiedenen Laboratorien oder während verschiedene * Zeiträume erzielt werden , wenn bei diesen Versuchen jeweils nach demselben Verfahren und an demselben homogenen Prüfgut Einzelergebnisse ermittelt werden .

Die Reproduzieroarkeit wird durch die Vertrauengrenzen der Versuchsergebnisse bei einer statistischen Sicherheit von 95 % ausgedrückt .

Dies besagt , daß die Abweichung zwischen zwei Ergebnissen einer in verschiedenen Laboratorien durchgeführten Analysenreihe bei richtiger und normaler Anwendung der Methode auf eine gleichartige homogene Mischung nur in fünf von hundert Fällen überschritten werden darf .

Um die Genauigkeit der Ergebnisse der Analyse eines ternären Fasergemischs zu erhalten , sind in der Regel diejenigen Werte anzuwenden , die bei den für die Analyse des ternären Gemischs benutzten Methoden für binäre Fasergemische angegeben sind .

Da für * vier Varianten der quantitativen chemischen Analyse von ternären Fasergemischen jeweils die Auflösung von zwei Komponenten vorgesehen ist ( aus zwei verschiedenen Proben bei den ersten drei Varianten und aus derselben Probe bei der vierten Variante ) , berechnet sich , wenn man die Genauigkeit der zwei benutzten Methoden für binäre Gemische mit E1 und E2 bezeichnet , die Genauigkeit der Ergebnisse für jede Komponente nach folgender Tabelle :

Variante * 1 * 2 und 3 * 4 *

Easerkomponente * * * *

a * E1 * E1 * E1 *

b * E2 * E1 + E2 * E1 + E2 *

c * E1 + E2 * E2 * E1 + E2 *

Bei Anwendung der vierten Variante kann sich auf Grund einer eventuellen , schwer bestimmbaren Wirkung des ersten Lösungsmittels auf den aus den Komponenten b und c bestehenden Probenrückstand eine geringere Genauigkeit ergeben als nach den obigen Formeln berechnet .

V . ANALYSENBERICHT

V.1 . Angabe der zur Analyse verwendeten Varianten sowie der verwendeten Reagenzien , Methoden und der Korrekturfaktoren ,

V.2 . Detaillierte Angaben über etwaige Spezialvorbehandlungen ( siehe Punkt 1.6 ) ,

V.3 . Angabe der Einzelergebnisse sowie des arithmetischen Mittels auf eine Dezimalstelle genau ,

V.4 . Jedesmal , wenn es möglich ist , sollte die Genauigkeit der Methode für jede Komponente angegeben werden , berechnet nach der Tabelle in Abschnitt IV .

( 1 ) Die Werte für d sind in den entsprechenden Textteilen der Richtlinien betreffend die verschiedenen Analysenmethoden für binäre Gemische angegeben .

( 2 ) d3 ist zuvor nach Möglichkeit experimentell zu bestimmen .

ANHANG II

BEISPIELE FÜR DIE BERECHNUNG DER PROZENTUALEN ANTEILE BESTIMMTER TERNÄRER GEMISCHE UNTER BENUTZUNG DER UNTER PUNKT 1.8.1 VON ANHANG I BESCHRIEBENEN VARIANTEN

Es soll der Fall eines Fasergemischs behandelt werden , dessen qualitative Analyse folgende Bestandteile ergeben hat : 1 . Wolle ( Streichgarn ) ; 2 . Polyamid ; 3 . Rohbaumwolle .

VARIANTE 1

Arbeitet man mit dieser Variante , d . h . mit zwei verschiedenen Analysenproben , wobei ein Bestandteil ( a = Wolle ) aus der ersten Probe und ein zweiter Bestandteil ( b = Polyamid ) aus der zweiten Probe herausgelöst wird , so erhält man folgende Ergebnisse :

1 . Trockenmasse der ersten Probe nach der Vorbehandlung ( m1 ) = 1,6000 g

2 . Trockenmasse des Rückstands nach Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit ( Polyamid + Baumwolle ) ( r1 ) = 1,4166 g

3 . Trockenmasse der zweiten Probe nach der Vorbehandlung ( m2 ) = 1,8000 g

4 . Trockenmasse des Rückstands nach Behandlung mit Ameisensäure ( Wolle + Baumwolle ) ( r2 ) = 0,9000 g

Die Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit verursacht keinerlei Massenverlust bei Polyamid , während die Rohbaumwolle 3 % verliert , so daß d1 = 1,0 und d2 = 1,03 ist .

Die Behandlung mit Ameisensäure verursacht keinerlei Massenverlust bei Wolle und Rohbaumwolle , so daß d3 und d4 = 1,0 ist .

Setzt man in der Formel in Anhang I unter 1.8.1.1 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein , so erhält man :

P1 % ( Wolle ) = ( ( 1,03/1,0 ) - 1,03 mal ( 1,4166/1,6000 ) + ( 0,9000/1,8000 ) mal ( 1 - ( 1,03/1,0 ) ) ) * 100 = 10,30

P2 % ( Polyamid ) = ( ( 1,0/1,0 ) - 1,0 mal ( 0,9000/1,8000 ) + ( 1,4166/1,6000 ) mal ( 1 - ( 1,0/1,0 ) ) ) * 100 = 50,00

P2 % ( Baumwolle = 100 - ( 10,30 + 50,00 ) = 39,70

Die prozentualen Anteile der verschiedenen getrockneten und gereinigten Fasern des Gemischs sind folgende :

Wolle 10,30 % ,

Polyamid 50,00 % ,

Baumwolle 39,70 % .

Diese Prozentsätze müssen nach den Formeln in Anhang I unter 1.8.2 korrigiert werden , um auch die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge sowie die Korrekturfaktoren für die nach der Vorbehandlung etwa eingetretenen Massenverluste zu berücksichtigen .

Nach Anhang II der Richtlinie betreffend die Bezeichnung von Textilerzeugnissen sind die vereinbarten Feuchtigkeitszuschläge folgende : Wolle ( Streichgarn ) 17,0 % , Polyamid 6,25 % , Baumwolle 8,5 % . Ausserdem erfährt Rohbaumwolle einen Massenverlust von 4 % nach Vorbehandlung durch Petroläther und Wasser . Man erhält infolgedessen :

P1A % ( Wolle ) = 10,30 mal ( 1 + ( 17,0 + 0,0 ) /100 ) / ( 10,30 * ( 1 + ( 17,0 + 0,0 ) /100 ) + 50,00 * ( 1 + ( 6,25 + 0,0 ) /100 ) + 39,70 * ( 1 + ( 8,5 + 4,0 ) /100 ) ) mal 100 = 10,97

P2A % ( Polyamid ) = 50,00 * ( 1 + ( 6,25 + 0,0 ) /100 ) /109,8385 * 100 = 48,37

P3A % ( Baumwolle ) = 100 - ( 10,97 + 48,37 ) = 40,66

Die Zusammensetzung des Gemisches ist infolgedessen :

Polyamid * 48,4 % *

Baumwolle * 40,6 % *

Wolle * 11,0 % *

* 100,0 % *

VARIANTE 4

Gegeben sei der Fall eines Fasergemischs , dessen qualitative Analyse folgende Bestandteile ergeben hat : Wolle ( Streichgarn ) , Viskose , Rohbaumwolle .

Angenommen , daß unter Benutzung der Variante 4 , d . h . durch aufeinanderfolgendes Auflosen zweier Bestandteile der Mischung derselben Analysenprobe , folgende Ergebnisse erhalten wurden :

1 . Trockenmasse der Probe nach der Vorbehandlung ( m1 ) = 1,6000 g

2 . Trockenmasse des Rückstands nach der ersten Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit ( Viskose + Baumwolle ) ( r1 ) = 1,4166 g

3 . Trockenmasse des Rückstands nach der zweiten Behandlung des Rückstands r1 mit Ameisensäure/Zinkchlorid ( Baumwolle ) ( r2 ) = 0,6630 g

Die Behandlung mit alkalischem Natriumhypochlorit verursacht keinerlei Massenverlust bei Viskose , während die Rohbaumwolle 3 % verliert , so daß d1 = 1,0 und d2 = 1,03 ist .

Durch die Behandlung mit Ameisensäure Zinkchlorid erhöht sich die Masse der Baumwolle um 4 % , so daß d3 = ( 1,03 * 0,96 ) = 0,9888 * 0,99 ( es wird daran erinnert , daß d3 der Korrekturfaktor ist , der den Verlust bzw . die Zunahme der Masse des dritten Bestandteils im ersten bzw . zweiten Reagenz berücksichtigt ) .

Setzt man in die Formel in Anhang I unter I.8.1.4 die durch chemische Analyse gefundenen Werte und die Korrekturfaktoren ein , so erhält man :

P2 % ( Viskose ) = 1,0 mal 1,4166/1,6000 mal 100 - ( 1,0/1,03 ) mal 40,98 = 48,75 %

P3 % ( Baumwolle ) = 0,99 mal 0,6630/1,6000 mal 100 = 41,02 %

P1 % ( Wolle ) = 100 - ( 48,75 + 41,02 ) = 10,23 %

Wie bereits für Variante 1 angegeben , sind diese Prozentsätze nach den in Anhang I unter I.8.2 angegebenen Formeln zu korrigieren .

P1A % ( Wolle ) = 10,23 mal ( 1 + ( 17,00 + 0,0 ) /100 ) / ( 10,23 mal ( 1 + ( 17,00 + 0,0 ) /100 ) + 48,75 mal ( 1 + ( 13 + 0,0 ) /100 ) + 41,02 mal ( 1 + ( 8,5 + 4,0 ) /100 ) ) mal 100 = 10,57 %

P2A % ( Viskose ) = 48,75 mal ( 1 + ( 13 + 0,0 ) /100 ) /113,2041 mal 100 = 48,65 %

P3A % ( Baumwolle ) = 100 - ( 10,57 + 48,65 ) = 40,78 % .

Die Zusammensetzung des Gemischs ist infolgedessen :

Viskose * = 48,6 % *

Baumwolle * = 40,8 % *

Wolle * = 10,6 % *

* 100,0 % *

ANHANG III

TABELLE VON TERNÄREN FASERGEMISCHTYPEN , DIE MIT HILFE DER GEMEINSCHAFTLICHEN ANALYSENMETHODEN FÜR BINÄRE GEMISCHE ANALYSIERT WERDEN KÖNNEN

( als Beispiel )

Gemisch Nr . * Faserbestandteile * Varianten ( 1 ) * Nr . der binaren Gemeinschaftsmethode mit Angabe der Reagenzien *

* 1 . Bestandteil * 2 . Bestandteil * 3 . Bestandteil * * *

1 * Wolle oder Haare * Viskose , Cupro oder bestimmte Modalarten * Baumwolle * 1 und/oder 4 * 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) und 3 ( Zinkchlorid/Ameisensäure ) *

2 * Wolle oder Haare * Polyamid 6 oder 6.6 * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * 1 und/oder 4 * 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

3 * Wolle , Haare oder Seide * Bestimmte Polychloridfasern * Viskose , Cupro , Modal oder Baumwolle * 1 und/oder 4 * 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) und 9 ( Schwefelkohlenstoff/Azeton 55,5/44,5 ) *

4 * Wolle oder Haare * Polyamid 6 oder 6.6 * Polyester , Polypropylen-Polyacrylfasern oder Glasfasern * 1 und/oder 4 * 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

5 * Wolle , Haare oder Seide * Bestimmte Polychloridfasern * Polyester , Polyacrylfasern , Polyamide oder Glasfasern * 1 und/oder 4 * 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) und 9 ( Schwefelkohlenstoff/Azeton 55,5/44,5 ) *

6 * Seide * Wolle oder Haare * Polyester * 2 * 11 ( 75 % ige Schwefelsäure ) und 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) *

7 * Polyamid 6 oder 6.6 * Polyacrylfasern * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * 1 und/oder 4 * 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) und 8 ( Dimethylformamid ) *

8 * Bestimmte Polychloridfasern * Polyamid 6 oder 6.6 * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * 1 und/oder 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) oder 9 ( Schwefelkohlenstoff/Azeton 55,5/44,5 ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

9 * Polyacrylfasern * Polyamid 6 oder 6.6 * Polyester * 1 und/oder 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

10 * Acetat * Polyamid 6 oder 6.6 * Viskose , Baumwolle , Cupro oder Modal * 4 * 1 ( Azeton ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

11 * Bestimmte Polychloridfasern * Polyacrylfasern * Polyamide * 2 und/oder 4 * 9 ( Schwefelkohlenstoff/Azeton 55,5/44,5 ) und 8 ( Dimethylformamid ) *

Gemisch Nr . * Faserbestandteile * Varianten ( 1 ) * Nr . der binaren Gemeinschaftsmethode mit Angabe der Reagenzien *

* 1 . Bestandteil * 2 . Bestandteil * 3 . Bestandteil * * *

12 * Bestimmte Polychloridfasern * Polyamid 6 oder 6.6 * Polyacrylfasern * 1 und/oder 4 * 9 ( Schwefelkohlenstoff/Azeton 55,5/44,5 ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

13 * Polyamid 6 oder 6.6 * Viskose , Cupro , Modal oder Baumwolle * Polyester * 4 * 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

14 * Acetat * Viskose , Cupro , Modal oder Baumwolle * Polyester * 4 * 1 ( Azeton ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

15 * Polyacrylfasern * Viskose , Cupro , Modal oder Baumwolle * Polyester * 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

16 * Acetat * Wolle , Haare oder Seide * Baumwolle , Viskose , Cupro , Modal , Polyamide , Polyester , Polyacrylfasern * 4 * 1 ( Azeton ) und 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) *

17 * Triacetat * Wolle , Haare oder Seide * Baumwolle , Viskose , Cupro , Modal , Polyamid , Polyester , Polyacrylfasern * 4 * 6 ( Dichlormethan ) und 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) *

18 * Polyacrylfasern * Wolle , Haare oder Seide * Polyester * 1 und/oder 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) *

19 * Polyacrylfasern * Seide * Wolle oder Haare * 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 11 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

20 * Polyacrylfasern * Wolle , Haare oder Seide Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * 1 und/oder 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) *

21 * Wolle , Haare oder Seide * Baumwolle , Viskose , Modal , Cupro * Polyester * 4 * 2 ( alkalisches Natriumhypochlorit ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

22 * Viskose , Cupro oder bestimmte Modalarten * Baumwolle * Polyester * 2 und/oder 4 * 3 ( Zinkchlorid/Ameisensäure ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

23 * Polyacrylfasern * Viskose , Cupro oder bestimmte Modalarten * Baumwolle * 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 3 ( Zinkchlorid/Ameisensäure ) *

24 * Bestimmte Polychloridfasern * Viskose , Cupro oder bestimmte Modalarten * Baumwolle * 1 und/oder 4 * 9 ( Schwefelkohlenstoff/Azeton 55,5/44,5 ) und 3 ( Zinkchlorid/Ameisensäure ) oder 8 ( Dimethylformamid ) und 3 ( Zinkchlorid/Ameisensäure ) *

Gemisch Nr . * Faserbestandteile * Varianten ( 1 ) * Nr . der binären Gemeinschaftsmethode mit Angabe der Reagenzien *

* 1 . Bestandteil * 2 . Bestandteil * 3 . Bestandteil * * *

25 * Acetat * Viskose , Cupro oder bestimmte Modalarten * Baumwolle * 4 * 1 Azeton und 3 ( Zinkchlorid/Ameisensäure ) *

26 * Triacetat * Viskose , Cupro oder bestimmte Modalarten * Baumwolle * 4 * 6 ( Dichlormethan ) und 3 ( Zinkchlorid/Ameisensäure ) *

27 * Acetat * Seide * Wolle oder Haare * 4 * 1 ( Azeton ) und 11 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

28 * Triacetat * Seide * Wolle oder Haare * 4 * 6 ( Dichlormethan ) und 11 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

29 * Acetat * Polyacrylfasern * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * 4 * 1 ( Azeton ) und 8 ( Dimethylformamid ) *

30 * Triacetat * Polyacrylfasern * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * 4 * 6 ( Dichlormethan ) und 8 ( Dimethylformamid ) *

31 * Triacetat * Polyamid 6 oder 6.6 * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * 4 * 6 ( Dichlormethan ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

32 * Triacetat * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * Polyester * 4 * 6 ( Dichlormethan ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

33 * Acetat * Polyamid 6 oder 6.6 * Polyester oder Polyacrylfasern * 4 * 1 ( Azeton ) und 4 ( 80 %ige Ameisensäure ) *

34 * Acetat * Polyacrylfasern * Polyester * 4 * 1 ( Azeton ) und 8 ( Dimethylformamid ) *

35 * Bestimmte Polychloridfasern * Baumwolle , Viskose , Cupro oder Modal * Polyester * 4 * 8 ( Dimethylformamid ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) oder 9 ( Schwefelkohlenstoff/Azeton 55,5/44,5 ) und 7 ( 75 %ige Schwefelsäure ) *

( 1 ) Bei Benutzung von Variante 4 ist zunächst der erste Bestandteil mit Hilfe der zuerst genannten Reagenzien zu eliminieren .