Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) /* KOM/2000/0335 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN FÜR EINE RAHMENSTRATEGIE DER GEMEINSCHAFT ZUR DIE FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN (2001-2005) (Von der Kommission vorgelegt) 1. Einführung In der vorliegenden Mitteilung werden die Vorstellungen der Kommission zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern für die kommenden fünf Jahre dargestellt. Damit soll ein Aktionsrahmen vorgegeben werden, innerhalb dessen alle Maßnahmen der Gemeinschaft ihren Beitrag zur Erreichung des in Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags verankerten Ziels leisten können, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Im Zuge der Ausarbeitung der vorliegenden Mitteilung hat die Kommission folgende zentrale Elemente analysiert, die die Politik auf Gemeinschaftsebene in diesem Bereich in den letzten Jahren bestimmt haben: - den ,acquis communautaire" im Bereich der Chancengleichheit sowie die ein schlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; - die von der Gemeinschaft eingegangene Verpflichtung zur Umsetzung der 1995 auf der Vierten UN-Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedeten Aktionsplattform und das Follow-up der Aktionsplattform; - die Durchführung der vorausgegangenen Gemeinschaftsprogramme für die Chancen gleichheit von Frauen und Männern, insbesondere des mittelfristigen Aktions programms (1996-2000), das die Strategie des ,Gender Mainstreaming" weiter vorangebracht hat; - den Beitrag, den die Strukturfonds in den vergangenen zehn Jahren zur Gleich stellung der Geschlechter geleistet haben - mit gezielten Aktionen, insbesondere im Rahmen der Initiative NOW, wie auch mit den neuen Strukturfondsverordnungen (2000-2006) - sowie den seit 1997 mit der europäischen Beschäftigungsstrategie geleisteten wichtigen Beitrag; - die Initiativen in den Bereichen Außenbeziehungen, Politik der Entwicklungs zusammenarbeit sowie Förderung und Schutz der Menschenrechte der Frauen; - die vom Europäischen Parlament und vom Rat gegebenen Anstöße; - die im Vertrag von Amsterdam enthaltenen erweiterten Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern [1]. [1] Artikel 2, Artikel 3, Artikel 13 und Artikel 141 des Vertrags von Amsterdam zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, unterzeichnet am 2. Oktober 1997 in Amsterdam. Geschlechtergleichstellung heute: auf dem Weg zu einer integrativen Demokratie Demokratie ist ein Grundwert der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten, der EWR-Staaten und der Bewerberländer. Sie ist auch zentraler Bestandteil der externen Entwicklungspolitik in der Union. Voraussetzung für die volle Verwirklichung der Demokratie ist, daß alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt am Wirtschaftsleben, an Entscheidungsprozessen, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben und an der Zivilgesellschaft beteiligt und in allen Bereichen gleich stark vertreten sind. Die Verpflichtung der EU, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hinzu arbeiten, wurde bereits 1957 im Vertrag verankert. Der gemeinschaftliche Rechtsrahmen garantiert die Gleichheit von Frau und Mann vor dem Gesetz. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit. Insbesondere die Förderung und der Schutz der Frauenrechte sind integraler Bestandteil der von der EU in Drittländern betriebenen Menschenrechtspolitik. Darüber hinaus sind die Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung fester und integraler Bestandteil des ,acquis communautaire", den die sich um die EU-Mitgliedschaft bewerbenden Länder zu übernehmen haben. Zwar hat sich die Situation der Frauen in der EU bereits erheblich verbessert, doch wird die Gleichstellung der Geschlechter im täglichen Leben nach wie vor dadurch unter miniert, daß Frauen und Männer in der Praxis nicht die gleichen Rechte genießen. Unter anderem zeugen die Unterrepräsentation der Frauen wie auch die Gewalt gegen Frauen von nach wie vor bestehenden strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Wirksame Abhilfe kann hier dadurch geschaffen werden, daß man das Ziel der Geschlechtergleichstellung in die Politiken integriert, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern haben. Bei Konzeption und Durchführung politischer Maßnahmen sollte Anliegen, Bedürfnissen und Wünschen der Frauen Rechnung getragen und die gleiche Bedeutung beigemessen werden wie denen der Männer. Genau darin besteht der von der Kommission im Jahr 1996 auf den Weg gebrachte ,Gender-Mainstreaming"-Ansatz [2], den die Kommission mit diesem Vorschlag operationalisieren und konsolidieren möchte. [2] Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 1996 ,Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft", KOM(96) 67 endg. Angesichts der nach wie vor bestehenden Ungleichheiten wird es auch künftig unver zichtbar sein, parallel zum ,Gender Mainstreaming" spezifische Frauenfördermaßnahmen durchzuführen. Die vorgeschlagene Rahmenstrategie basiert auf diesem dualen Ansatz. 2. Die Strategie 2.1. Eine sämtliche Politiken einschließende Rahmenstrategie für die Gleich stellung von Frauen und Männern und ein Programm zur Unterstützung der Rahmenstrategie Die künftigen Arbeiten der Gemeinschaft auf dem Weg zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung werden in eine Rahmenstrategie eingebettet sein. Im Bemühen, die Geschlechtergleichstellung zu fördern, wird diese Rahmenstrategie sämtliche Gemeinschaftspolitiken einbeziehen, wobei eine Anpassung der betreffenden Politiken vorgenommen wird (proaktiver Ansatz: ,Gender Mainstreaming") und/oder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Situation der Frau durchgeführt werden (reaktiver Ansatz: spezifische Maßnahmen). Dieser integrierte Ansatz bedeutet eine wesentliche Änderung gegenüber den früheren Maßnahmen der Gemeinschaft zur Chancengleichheit von Frauen und Männern: diese basierten im wesentlichen auf Einzelmaßnahmen und -programmen, die über unter schiedliche spezifische Haushaltslinien finanziert wurden. Ziel der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist es, sämtliche Initiativen und Programme unter einem Dach zu koordinieren und sich dabei auf klar definierte Bewertungskriterien, auf Monitoring-Instrumente, auf Festlegung von Benchmarks, auf Gleichstellungs prüfungen und auf Evaluierung zu stützen. Der neue Ansatz wird dem breiten Spektrum der derzeitigen Gemeinschafts maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung mehr Außenwirkung verleihen, durch Aufdecken von Überschneidungen für Kohärenz und damit auch für eine höhere Effizienz sorgen und die Durchschlagskraft innerhalb und außer halb der Kommission sicherstellen. Eine umfassende Rahmenstrategie wird auch eine bessere Überprüfung und Verbreitung der Ergebnisse ermöglichen. Zur Durchführung der für eine erfolgreiche Umsetzung der Rahmenstrategie erforder lichen horizontalen und koordinierenden Maßnahmen (wie Networking, Sensibilisierung, Entwicklung von Analyse- und Bewertungsinstrumenten, Beglietung, Berichterstattung und Evaluierung) schlägt die Kommission ein Unterstützungsprogramm vor. Dieses Programm soll über die Haushaltslinie B3-4012 finanziert und im Wege einer Rats entscheidung auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet werden [3]. [3] Bereits in ihrer Mitteilung zu Artikel 13 (KOM(1999) 564 endg. vom 25.11.1999) hatte die Kommission ihre Absicht angekündigt, einen Vorschlag für ein neues, mit einem spezifischen Budget ausgestattetes Aktionsprogramm zur Gleichstellung der Geschlechter vorzulegen. 2.2. Subsidiarität und Komplementarität Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EWR-Staaten und die Bewerberländer betreiben eine Politik zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, doch bestehen erhebliche Unterschiede in der Umsetzung dieser Politik. Dies gilt für Rechtsvorschriften, institutionelle Mechanismen, spezifische Initiativen (z. B. positive Maßnahmen) und für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Die vorausgegangenen Programme und Initiativen auf Gemeinschaftsebene haben Mitgliedstaaten und NRO bei der Entwicklung wirk samerer Gleichstellungspolitiken unterstützt (zusätzlicher Nutzen). Die Gemeinschaft beabsichtigt jedoch nicht, Maßnahmen durchzuführen, die aufgrund ihrer Art und/oder ihres Umfangs besser auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden können. Um Überschneidungen zu vermeiden [4] und eine optimale Nutzung der Ergebnisse sicher zustellen, wird für die Komplementarität zwischen den verschiedenen Maßnahmen der Gemeinschaft und zwischen der Rahmenstrategie und den Maßnahmen der Mitglied staaten Sorge getragen. [4] Z. B. mit dem Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006), den Programmen im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen, den Strukturfonds, den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, dem Fünften FTE-Rahmenprogramm sowie anderen Programmen der Union und der Gemeinschaft wie SOKRATES, LEONARDO und JUGEND. 3. Festlegung der Ziele Soll das Potential der Rahmenstrategie voll ausgeschöpft werden, dann gilt es, die strukturellen Veränderungen herbeizuführen, die für die Verwirklichung der Gleich stellung von Frauen und Männern erforderlich sind. Die Kommission hat fünf miteinander verknüpfte Aktionsbereiche definiert, die von der Rahmenstrategie abge deckt werden sollen. Innerhalb jedes Bereichs werden operative Ziele formuliert, die den Kurs zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung in den nächsten fünf Jahren abstecken. Alle im Zuge der Rahmenstrategie auf den Weg gebrachten gleich stellungsrelevanten Initiativen der Gemeinschaft werden einen klaren Bezug zu einem oder mehreren der folgenden Aktionsbereiche aufweisen: Wirtschaftsleben, gleiche Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als Bürgerinnen und Bürger, Geschlechterrollen und Stereotype. Die Dimension der Geschlechtergleichstellung im EU-Erweiterungsprozeß sowie in den Außenbeziehungen und in der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft werden in allen von der Rahmenstrategie abgedeckten Bereichen zum Tragen kommen. Im folgenden Abschnitt werden die operativen Ziele und die ,Zielaktionen" aufgeführt. Dabei handelt es sich um eine nichterschöpfende Darstellung des Potentials der Rahmen strategie. Diese Maßnahmen werden durch die Kommission, die Mitgliedstaaten bzw. die Schlüsselagierenden (NRO, Sozialpartner) durchgeführt. 3.1. Förderung der Geschlechtergleichstellung im Wirt schaftsleben Der Europäische Rat von Lissabon [5] hat Kommission und Mitgliedstaaten aufgefordert, in der Beschäftigungspolitik die Chancengleichheit in allen ihren Aspekten zu fördern, u. a. durch Reduzierung der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Beschäftigungsbereich und durch Erleichterung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben, insbesondere durch Festlegung einer neuen Benchmark für bessere Maßnahmen zur Kinderbetreuung. Außerdem hat der Europäische Rat von Lissabon quantitative Ziele vorgegeben, die von allergrößter Bedeutung sind für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung im Wirtschaftsleben: so soll die Beschäftigungsquote der Frauen von derzeit durchschnittlich 51 % auf über 60 % bis zum Jahr 2010 angehoben werden. In diesem Kontext sollte ein besonderes Augenmerk der vollen Integration der Frauen in die neue Wirtschaft gelten. Da die Informationstechnologien (IKT) die Beschäftigung in allen Sektoren zunehmend prägen, kommt es auch entscheidend darauf an, Frauen einen gleichen Zugang zur wissensbasierten Gesellschaft zu verschaffen und ihnen eine gleiche Teilhabe zu ermöglichen. [5] Schlußfolgerungen des Vorsitzes (Lissabon, 23./24. März 2000): http://ue.eu.int/en/Info/eurocouncil/index.htm Die Strukturfonds sind das wichtigste Finanzinstrument, das der Gemeinschaft für die Förderung des Zusammenhalts, für die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten und für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zur Verfügung steht. Sie sind schon jetzt ein wichtiges Instrument für die Förderung der Geschlechtergleichstellung. Die neue Strukturfondsverordnung [6] sieht bereits vor, daß der Gleichstellung der Geschlechter bei Programmplanung, Durchführung, Begleitung und Bewertung größere Aufmerksamkeit geschenkt werden muß. [6] Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1-42. 3.1.1. Operatives Ziel: Stärkung der Gleichstellungsdimension in der europäischen Beschäftigungsstrategie Maßnahmen: Zur Stärkung des in Luxemburg auf den Weg gebrachten beschäftigungspolitischen Prozesses wird die Rahmenstrategie folgendes anstreben: * Förderung einer Überprüfung von Steuer- und Sozialleistungssystemen mit dem Ziel, negative Anreize für Frauen, die in den Arbeitsmarkt eintreten wollen, abzubauen * Förderung des lebenslangen Lernens für Frauen und des Zugangs der Frauen zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik * Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Frauen und ihres Zugangs zu IT-Berufen, insbesondere durch Erhöhung der Frauenpräsenz in einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsgängen * Soweit erforderlich, Weiterentwicklung und Koordinierung der nationalen statistischen Systeme, um eine bessere Beobachtung gleichstellungsrelevanter Phänomene im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie zu ermöglichen (Unterstützungsprogramm) * Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Geschlechtergleichstellung im Wirtschaftsleben, die der Kommission bei der Erfuellung dieser Aufgaben behilflich ist (Unterstützungsprogramm) 3.1.2. Operatives Ziel: Bessere Nutzung der Strukturfonds zur Förderung der Geschlechtergleichstellung Maßnahmen: * Vorlage eines Vorschlags für eine Kommissionsmitteilung zur Umsetzung des ,Gender Mainstreaming" in den neuen Programmplanungsdokumenten, in der u. a. vorbildliche Lösungen herausgestellt werden * Forcierung des ,Gender Mainstreaming" im Rahmen der Strukturfonds und der entsprechenden Gemeinschaftsinitiativen (EQUAL, Interreg, Urban und Leader); Stärkung der Kooperationsmechanismen in der Kommission zwecks Überwachung der Umsetzung des ,Gender Mainstreaming" * Unterstützung - auf Gemeinschaftsebene - von Informations- und Sensibilisierungs maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Strukturfonds und Ermutigung der Mitgliedstaaten, ebenfalls solche Maßnahmen zu unterstützen; Verknüpfung der über die Strukturfonds finanzierten Maßnahmen mit den im Rahmen des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, finanzierten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und anderen Gemeinschaftspolitiken, die ebenfalls zur Förderung der Geschlechtergleichstellung beitragen * Förderung des Abbaus der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung, insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative im Bereich der Humanressourcen EQUAL * Unterstützung des Aufbaus eines Netzwerks von für Gleichstellungsbelange in den Strukturfonds zuständigen Personen in den Mitgliedstaaten 3.1.3. Operatives Ziel: Entwicklung von Strategien zur Förderung des ,Gender Mainstreaming" in allen Politiken, die Auswirkungen auf die Stellung der Frau in der Wirtschaft haben (z. B. Steuer-, Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs-, Verkehrs-, Forschungs- und Sozialpolitik) Maßnahmen: * Vorlage eines Vorschlags für eine Kommissionsmitteilung zu sozialpolitischen Aspekten des öffentlichen Auftragswesens * In der Politik der Entwicklungszusammenarbeit Einbeziehung geschlechtsspezifischer Analysen bei Konzeption, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen, insbesondere von Maßnahmen in den Bereichen Makroökonomie und Armuts bekämpfung * Entwicklung des Dialogs mit den höchsten Führungsebenen von in Europa tätigen Unternehmen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, über den Beitrag der Unternehmen zur Gleichstellung der Geschlechter im Wirtschaftsleben * Einführung eines europäischen Labels (Gleichstellungspreis oder -zertifikat), das jedes Jahr an Unternehmen verliehen wird, die eine vorbildliche Gleichstellungspraxis entwickelt haben (Unterstützungsprogramm) 3.2. Förderung einer gleichen Beteiligung und Vertretung Die immer noch bestehende Unterrepräsentation der Frauen in allen Bereichen der Entscheidungsfindung ist ein schwerwiegendes Demokratiedefizit, das ein Tätigwerden auf Gemeinschaftsebene erforderlich macht. Dementsprechend hat der Rat der EU am 22. Oktober 1999 Schlußfolgerungen [7] zur Frage der ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen angenommen und den vorgeschlagenen Indikatorensatz für die Messung der Beteiligung von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen zur Kenntnis genommen. Der Bericht der Kommission über die Umsetzung der Empfehlung des Rates über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozeß [8] gelangte zum Schluß, daß die seit 1996 verfolgte Politik insgesamt zu positiven Ergebnissen geführt hat, daß diese jedoch hinter den 1996 formulierten Erwartungen zurückgeblieben seien, weshalb weitere Maßnahmen erforderlich sind. [7] Schlußfolgerungen der 2208. Tagung des Rates, Luxemburg, 22. Oktober 1999. [8] KOM(2000) 120 endg. vom 7.3.2000. Der erste konkrete Schritt zur Festlegung verbindlicher Zielvorgaben in der Kommission wurde im Februar 1999 getan mit der Annahme der Kommissionsmitteilung ,Frauen und Wissenschaft - Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung" [9], in der ein Frauenanteil von mindestens 40 % in den beratenden Ausschüssen und Gutachtergremien und bei der Vergabe von Stipendien im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung vorgesehen ist. In ihrem Beschluß vom Mai 2000 über eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen hat die Kommission ihre Absicht erklärt, darauf hinzuarbeiten, daß der Anteil jedes Geschlechts in ihren Ausschüssen und Sachverständigengruppen mindestens 40 % beträgt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, als Kandidaten für die Mitgliedschaft in entsprechenden Gremien Angehörige beider Geschlechter vorzuschlagen. [9] KOM(1999) 76 endg. vom 18.2.1999. In ihren Beziehungen zu Drittländern, insbesondere im Rahmen ihrer Menschen rechtspolitik, setzt sich die Gemeinschaft aktiv für eine gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Zivilgesellschaft, Wirtschaftsleben und Politik ein und unterstützt die Beteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, insbesondere der Frauen, an Wahlen. 3.2.1. Operatives Ziel: Herstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in politischen Entscheidungsprozessen Maßnahmen: * Förderung der Entwicklung von Netzwerken von Frauen, die auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene in ein politisches Amt gewählt wurden; Förderung von Networking zwischen den Parlamentarischen Ausschüssen für Chancengleichheit von Frauen und Männern in den EU-Mitgliedstaaten und beim Europäischen Parlament (Unterstützungsprogramm) * Im Rahmen des staatsbürgerkundlichen Unterrichts Förderung des Bewußtseins für die Problematik geschlechtsspezifischer Diskriminierungen und für die Notwendigkeit eines Geschlechtergleichgewichts * Bewertung des Einflusses von Wahlsystemen, Rechtsvorschriften, Quoten, Zielvorgaben und anderen Maßnahmen auf die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in gewählten politischen Gremien (Unterstützungsprogramm) * Unterstützung von Programmen zur Förderung der institutionellen und operationellen Kapazitäten der Entwicklungsländer zur Integration der Geschlechterproblematik auf nationaler und lokaler Ebene und in der Zivilgesellschaft, einschließlich rechtsetzender und administrativer Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann * Regelmäßige Überprüfung der von der Kommission eingesetzten Ausschüsse und Sachverständigengruppen auf eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern; Förderung der Umsetzung der Ratsempfehlung 96/694 und Überwachung des Follow-up * Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern für die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in gewählten öffentlichen Gremien und in den Strukturen der politischen Parteien sowie Ermutigung von Frauen, sich aktiv politisch zu betätigen, insbesondere mit Blick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 (Unterstützungsprogramm) 3.2.2. Operatives Ziel: Herstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich Maßnahmen: * Begleitung und Bewertung des Übergangs von der Ausbildung ins Berufsleben, der Einstellung und der beruflichen Laufbahn von potentiellen Topmanagerinnen * Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer umfassenden Sammlung statistischer Daten über Frauen in Entscheidungspositionen in Wirtschaft und Gesellschaft - in Management, Industrieverbänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und in den wichtigsten NRO (Unterstützungsprogramm) 3.2.3. Operatives Ziel: Herstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in der Kommission Maßnahmen: * Überwachung der Ergebnisse der von den Kommissionsdienststellen unternommenen Anstrengungen zur Förderung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen, einschließlich Erstellung von Zeitplänen und Erarbeitung von Indikatoren und Benchmarks * Im Rahmen der Kommissionsreform Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Zeitnutzung und der Arbeitsorganisation auf allen Ebenen, einschließlich der Führungsebenen * Fortführung und Ausbau geschlechtsspezifischer Ausbildungs-, Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen in sämtlichen Kommissionsdienststellen, insbesondere auf Entscheidungsebene und in den Delegationen der Kommission, sowie Einbindung der Geschlechterproblematik als festen Bestandteil in andere Maßnahmen im Bereich Managementtraining * Bewertung und Verbesserung - unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung - der derzeitigen Einstellungs- und Beförderungsverfahren in den Kommissionsdienst stellen, insbesondere durch Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Prüfungs- und Beförderungsausschüssen sowie durch Über prüfung der inhaltlichen und methodischen Gestaltung der Auswahlverfahren unter dem Gesichtspunkt etwaiger geschlechtsspezifischer Vorurteile 3.3. Förderung eines gleichen Zugangs zu sozialen Rechten sowie eines gleichen Genusses der sozialen Rechte für Frauen und Männer Ein gleicher Zugang zu den sozialen Rechten und ein voller Genuß dieser Rechte gehören zu den Grundpfeilern demokratischer Gesellschaften. Viele Frauen haben jedoch keinen gleichen Zugang zu den sozialen Rechten, entweder weil einige dieser Rechte auf einem veralteten Familienmodell basieren, das von einem Ernährer ausgeht, oder weil die Ausgestaltung der Rechte nicht der Tatsache Rechnung trägt, daß es in erster Linie die Frauen sind, die die schwierige Aufgabe zu bewältigen haben, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dies manifestiert sich in vielen Sozialschutzsystemen und ist wohl auch eine der Erklärungen für die zunehmende Feminisierung der Armut in der Europäischen Union (Berufsunterbrechungen, Teilzeitarbeit, Bildungs- und Ausbildungsdefizite). In vielen Fällen haben Frauen einfach nur keinen Zugang zu einschlägigen Informationen über ihre sozialen Rechte, oder sie nutzen das bestehende Angebot nicht. Einige dieser Rechte wurden bereits in einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften verankert. Ziel der Maßnahmen wird es sein, die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere derjenigen zum Sozialschutz und in den Bereichen Elternurlaub, Mutterschutz und Arbeitszeit zu optimieren. Darüber hinaus ist eine bessere Verbreitung einschlägiger Informationen vorgesehen. Frauen in Entwicklungsländern sind häufig Opfer von Diskriminierungen, wenn es um den Zugang zu Nahrungsmitteln, zur Gesundheitsversorgung, zu Bildung, Ausbildung, Entscheidungsprozessen und Eigentumsrechten geht. In der Verordnung des Rates über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Entwicklungszusammen arbeit [10] wird unterstrichen, daß die Beseitigung der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und die Aufwertung der Rolle der Frau von zentraler Bedeutung sind für soziale Gerechtigkeit und Entwicklung. [10] ABl. L 354 vom 30.12.1998. 3.3.1. Operatives Ziel: Verbesserung der Kenntnis und Follow-up der einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialpolitik (Elternurlaub, Mutterschutz, Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse) Maßnahmen: * Vorlage eines Richtlinienvorschlags auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in anderen Bereichen als dem der Beschäftigung * Gewährleistung des Follow-up und der Bewertung der Umsetzung der im sozialen Bereich geltenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten * Bessere Aufklärung von NRO, Sozialpartnern, Arbeitsaufsichtsbehörden und Angehörigen der Rechtsberufe über die Rechtsvorschriften der EU im sozialen Bereich sowie über die einschlägige Rechtsprechung (Unterstützungsprogramm) * Unterstützung von Maßnahmen zur Information und Aufklärung der EU-Bürgerinnen und -Bürger über die Sozialgesetzgebung der EU (Unterstützungsprogramm) 3.3.2. Operatives Ziel: Monitoring der Einbindung der Geschlechterperspektive bei Konzeption, Durchführung und Bewertung der Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft, die Auswirkungen auf das tägliche Leben von Frauen und Männern haben (z. B. in der Verkehrspolitik, im Bereich der öffentlichen Gesundheit, in den Außenbeziehungen, einschließlich Menschenrechtspolitik, und im Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags) Maßnahmen: * Einbeziehung der Dimension der Geschlechtergleichstellung im Bereich des Sozial schutzes und in bezug auf sämtliche vom Rat formulierte Ziele des Sozialschutzes * Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in sämtliche Maßnahmen der Gemein schaft zur Verhinderung und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere mit Blick auf die zunehmende Feminisierung der Armut * Verbesserung der Kenntnis und des Verständnisses der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im sozialen Bereich und, falls erforderlich, Vorlage von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften * Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Unterstützung von Aktionen und Programmen, die darauf abzielen, Frauen und Männern einen gleichen Zugang zu Nahrungsmitteln, Bildung, Gesundheitsversorgung, Reproduktionsrechten, Eigentum und Gerichtsbarkeit zu sichern * Unterstützung von Sensibilisierungskampagnen auf nationaler Ebene, mit denen das Bewußtsein dafür geweckt werden soll, daß Männer und Frauen sich Betreuungs aufgaben teilen sollten (Unterstützungsprogramm) 3.4. Förderung der Geschlechtergleichstellung in bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger Das Ziel der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als Bürgerinnen und Bürger ist in engem Zusammenhang mit der Frage zu sehen, ob sowohl Frauen als auch Männer ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang wahrnehmen - unabhängig von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinde rung, Alter oder sexueller Ausrichtung. Dabei geht es auch darum, die Mechanismen zur Durchsetzung der Gleichbehandlungsvorschriften zu stärken und weiterzuentwickeln, das Bewußtsein für Gleichstellungs- und Menschenrechte der Frauen zu schärfen und entsprechende Schulungsmaßnahmen zu fördern. Unter anderem sind Maßnahmen zur Schulung von Angehörigen der Rechtsberufe und Maßnahmen zur Information der NRO über die einschlägigen Rechtsvorschriften geplant. Darüber hinaus hat ein besonderes Augenmerk Frauen zu gelten, die unter einer mehrfachen Diskriminierung zu leiden haben (z. B. Zuwanderinnen, behinderte Frauen, ältere Frauen, Frauen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, usw.) sowie Frauen, die Opfer von Gewalt und/oder sexueller Ausbeutung sind. Die Europäische Union hat eine europaweite Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel in Gang gesetzt. Ein zentrales Instrument ist das Programm STOP [11], das mit dem Ziel aufgelegt wurde, die Zusammenarbeit im Kampf gegen Kinder- und Frauenhandel zu intensivieren. Im Gefolge dieses Programms wurden die DAPHNE-Initiative und das neue DAPHNE-Programm (2000-2003) auf den Weg gebracht, die sich beide eine bessere Aufklärung sowie den Schutz der Opfer von Gewalt taten zum Ziel setzen. 1999 wurde eine Sensibiliserungskampagne zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen initiiert. Eine von der Kommission durchgeführte Umfrage [12] hat gezeigt, daß in diesem Bereich weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. [11] Gemeinsame Maßnahme, vom Rat angenommen am 29. November 1996, ABl. L 322 vom 12.12.1996. [12] Eurobarometer 51.0 vom Juni 1999. 3.4.1. Operatives Ziel: Monitoring des Gemeinschaftsrechts und der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern und, soweit erforderlich, Vorlage von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften Maßnahmen: * Überprüfung der Richtlinie 75/117/EWG und Auslotung der Möglichkeiten ihrer Verbesserung, insbesondere Überprüfung der Klagemöglichkeiten und Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Rolle und Befugnisse der Arbeitsaufsichtsbehörden im Hinblick auf die Rechtsvorschriften zum gleichen Entgelt zu stärken * Durchführung von Forschungsarbeiten und Datenerhebung über geschlechts spezifische Aspekte von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; aufbauend darauf Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung der Rechtsvorschriften * Unterstützung spezifischer Informations- und Schulungsmaßnahmen für Angehörige der Rechtsberufe, Arbeitsaufsichtsbehörden und Sozialpartner in der EU und in den Bewerberländern zu den Themen Gleichstellungesetzgebung und Menschenrechte der Frauen (Unterstützungsprogramm) * Überwachung der Entwicklung von Strukturen zur Unterstützung der Umsetzung des ,acquis communautaire" in Geschlechtergleichstellungsbelangen in den Bewerber ländern (Unterstützungsprogramm) * Unterstützung eines Netzwerks von juristischen Sachverständigen in den Mitglied staaten und in den Bewerberländern, das der Kommission bei der Erfuellung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Ziels behilflich ist * Unterstützung von Informationsmaßnahmen für die NRO, um deren Bewußtsein für die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu schärfen (Unterstützungsprogramm) 3.4.2. Operatives Ziel: Förderung der Frauenrechte als Menschenrechte Maßnahmen: * Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen und -kampagnen in der EU und in den Bewerberländern, die im Wege der Durchsetzung der Menschenrechte der Frauen einen Beitrag zum ,Empowerment" der Frauen leisten, insbesondere derjenigen, die Opfer einer Mehrfachdiskriminierung sind (vor allem Zuwanderinnen und Angehörige ethnischer Minderheiten) * Unterstützung von Netzwerkaktivitäten zur systematischen Erfassung von Vergleichsdaten über geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen in den Mitgliedstaaten und in den Bewerberländern (Unterstützungsprogramm) * Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zum Thema Menschenrechte der Frauen mit einschlägigen NRO und internationalen Organisation in der Europäischen Union, in den Bewerberländern und im Kontext der Entwick lungszusammenarbeit * Unterstützung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für geschlechtsbezogene Menschenrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten * Förderung einer gebührenden Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und/oder der spezifischen Situation von Frauen - wo dies erforderlich erscheint - im Rahmen von Initiativen im Bereich der Asylpolitik und hinsichtlich Einreise und Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten 3.4.3. Operatives Ziel: Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt und des Menschen handels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung Maßnahmen: * Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere durch die Programme Daphne und Stop * Unterstützung von Informationskampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Bestim mungsländern außerhalb der EU, insbesondere in den Bewerberländern, wie auch in der EU selbst in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und den NRO * Förderung einschlägiger Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Polizei und Justiz; Unterstützung fachübergreifender Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, Austausch von Information und vorbildlicher Praktiken innerhalb der EU und insbesondere zwischen der EU und den Bewerberländern im Hinblick auf den Menschenhandel * Gewährung kurzfristiger Aufenthaltserlaubnisse für Frauen, die Opfer des Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung sind, in Übereinstimmung mit den in der Kommissionsmitteilung von 1998 zu künftigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels festgelegten Grundsätzen * Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen in der EU, in den Bewerberländern und in Drittländern (Unterstützungsprogramm) * Unterstützung von Forschungsarbeiten, Datenerhebungen und Verbreitung von Informationen zur Thema ,Gewalt gegen Frauen" in der EU und in den Bewerber ländern 3.5. Förderung der Veränderung von Geschlechterrollen und Stereotype In diesem Aktionsbereich geht es um die Notwendigkeit, durch Bildung und Ausbildung, über Medien, Kunst, Kultur und Wissenschaft Verhalten, Einstellungen, Normen und Wertvorstellungen zu ändern, die die Geschlechterrollen in der Gesellschaft bestimmen und beeinflussen. Das Ausräumen hartnäckiger kulturell bedingter Vorurteile und gesellschaftlicher Stereotype ist von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Durch das Festhalten an einer negativen oder stereotypen Darstellung der Frau, insbesondere in den Medien und in computergestützten Informations- und Unterhaltungs angeboten, in der Werbung sowie in Lehrmaterialien, wird ein falsches oder unrealistisches Bild der vielfältigen Rollen von Frauen und Männern und des von ihnen geleisteten Beitrags in einer im Wandel begriffenen Welt vermittelt. Medien- und Kulturindustrie sollten als Meinungsbildner und Vermittler von Werten - unbeschadet des Rechts auf freie Meinungsäußerung - dazu beitragen, bestehende geschlechts spezifische Stereotype in der öffentlichen Meinung zu verändern und ein zutreffendes Bild von Frau und Mann zu vermitteln. 3.5.1. Operatives Ziel: Sensibilisierung für Fragen der Geschlechtergleichstellung Maßnahmen: * Verstärkte Anstrengungen zur Beseitigung stereotyper geschlechtsspezifischer Diskriminierungen im Bildungswesen, z.B. in Lehrmaterialien, sowie zur Entwicklung eine vorbildlichen Praxis in diesem Bereich * Bewußtmachung des Beitrags der Frauen zum Aufbau Europas und zur europäischen Kultur und der Bedeutung der Geschlechtergleichstellung in unserer modernen demokratischen Gesellschaft * Jährliche Veranstaltung einer Europäischen Woche - in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten - zu einem der Themenschwerpunkte der Rahmenstrategie (Unterstützungsprogramm) 3.5.2. Operatives Ziel: Überwindung geschlechtsspezifischer Stereotype in einschlägi gen Gemeinschaftspolitiken und durch einschlägige Gemeinschaftspolitiken Maßnahmen: * Monitoring der Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Politiken, die von besonderer Relevanz sind für die Überwindung geschlechtsspezifischer Stereotype - z. B. Bildungs-, Ausbildungs-, Kultur-, Forschungs-, Medien- und Sportpolitik - und Förderung der Gleichstellung in allen künftigen Planungsphasen der laufenden Gemeinschaftsprogramme, wie Sokrates, Leonardo, Jugend, der Programme in den Bereichen Kultur und Forschung und anderer einschlägiger Programme und Initiativen * Gemeinsam mit den bestehenden nationalen Ethikkomitees Erörterung der Möglich keiten für eine Einbeziehung der Geschlechterperspektive in ihre Arbeit sowie Unter stützung der Netzwerkaktivitäten der nationalen Ethikkomitees * Gewährleistung, soweit erforderlich, daß die Kommissionsdienststellen - in enger Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten - im Rahmen ihrer Informationspolitik den spezifischen Bedürfnissen und Sichtweisen der Frauen Rechnung tragen * Förderung des Gedankenaustauschs und des Austauschs bewährter Praktiken in den Medien und Einsetzung einer Gruppe von Medienvertreterinnen und -vertretern, die der Kommission dabei behilflich ist, die zur Erreichung dieses Ziels der Rahmen strategie erforderlichen Diskussionen in Gang zu bringen (Unterstützungsprogramm) 4. Methoden und Instrumente Die Entwicklung gleichstellungspolitischer Konzepte bedarf spezifischer Methoden und Instrumente (wie Networking, Datenerhebungen, Schulungen oder Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen). Die Rahmenstrategie der Gemeinschaft zielt darauf ab, die Wirksamkeit des bereits verfügbaren Instrumentariums zu analysieren und die Entwicklung neuer, wirksamerer Instrumente zu fördern. Gleichzeitig ist geplant, gemeinsame Indikatoren zu entwickeln und Benchmarks festzulegen, um eine effizientere Überwachung und Bewertung sicherzustellen. Dies wird es auch ermöglichen, Maßnahmen und Strategien, soweit dies erforderlich erscheint, während des von der Rahmenstrategie abgedeckten Zeitraums neu auszurichten oder neue Maßnahmen und Strategien zu entwickeln. 4.1. Ausbau der Zusammenarbeit mit den für Gleichstellungsfragen zuständigen Behörden in der EU und Koordinierung der Aktivitäten Die Rahmenstrategie wird den Austausch vorbildlicher Lösungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und des EWR und den Bewerberländern aktiv fördern - unter Einbeziehung von Regierungen, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft. Um stärkere Synergieeffekte zwischen den nationalen Geschlechtergleichstellungs politiken sowie einen zusätzlichen Nutzen auf Gemeinschaftsebene zu erzielen, wird das Programm zur Unterstützung der Rahmenstrategie verschiedene Initiativen finanziell unterstützen, die die Behörden der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen Agierenden - insbesondere NRO und Sozialpartnern - zu bestimmten Themen von europaweitem Interesse und mit europäischer Dimension durchführen. Die Kommission wird einmal im Jahr eine Zusammenkunft hochrangiger für ,Gender-Mainstreaming"-Belange zuständiger Beamtinnen und Beamter aus den Mitgliedstaaten organisieren. Der von der Kommission eingesetzte Beratende Ausschuß für die Chancengleichheit von Frauen und Männern wird die Kommission auch künftig in der gesamten Umsetzung der Rahmenstrategie unterstützen. Seine zentrale Rolle wird darin bestehen, Fachkompetenz einzubringen und Informationen über die gleichstellungsrelevanten Politiken der Mitgliedstaaten zu liefern, insbesondere mit Blick auf die im Kontext der Rahmenstrategie anstehenden Arbeiten in den Bereichen Benchmarking, Monitoring und Berichterstattung. 4.2. Stärkung der Strukturen der Kommission Die Kommissarsgruppe ,Chancengleichheit" wird auch künftig eine wichtige Rolle spielen: sie wird politische Anstöße geben, um die ,Gender-Mainstreaming"- und Chancengleichheitsstrategie der Kommission und einschlägige Aktionen weiter voranzubringen. Die Gruppe wird auch weiterhin für eine Koordinierung zwischen den beteiligten Dienststellen sorgen, die Fortschritte in der Umsetzung der Rahmenstrategie überwachen und ggf. entsprechende Empfehlungen formulieren. Die interdirektionale Gruppe ,Geschlechtergleichstellung" innerhalb der Kommission wird die Tätigkeiten der verschiedenen Kommissionsdienststellen koordinieren, soweit es um die Umsetzung der in der Rahmenstrategie für die Geschlechtergleichstellung vorgesehenen Aktionen in den jeweiligen Politiken und um die Aufstellung der jährlichen Arbeitsprogramme für die einzelnen Politikbereiche geht. Im Rahmen der inter direktionale Gruppe wird jede Dienststelle einen Satz geschlechtsspezifischer Indikatoren und Benchmarks entwickeln, anwenden, überwachen und bewerten und der Kommissarsgruppe ,Chancengleichheit" regelmäßig über die Fortschritte berichten. Unter anderem anstehen werden auch die Fortführung der Arbeiten zur Analyse und Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken, Schulungsmaßnahmen für die Bediensteten zum ,Gender Mainstreaming". 4.3. Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen Die Kommission wird eine interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen allen Gemein schaftsinstitutionen fördern, um das ,Gender Mainstreaming" zu erleichtern und zu forcieren. Außerdem wird die Kommission das Networking zwischen europäischen Forschungsinstituten im Bereich der Geschlechtergleichstellung unterstützen. 4.4. Ausbau der Partnerschaft Die Erfahrungen mit früheren Maßnahmen und Programmen der Gemeinschaft haben gezeigt, daß Engagement und Beteiligung der traditionellen Agierenden nicht ausreichen, um das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen. Es kommt hier entscheidend darauf an, die Hauptagierenden des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens einzubinden und den Partnerschaftsgedanken stärker herauszustellen. 4.4.1. Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf europäischer Ebene Im Vertrag von Amsterdam wird dem sozialen Dialog auf europäischer Ebene eine große Bedeutung zuerkannt, und den Sozialpartnern wurden wichtige Aufgaben und Befugnisse übertragen. Die Kommission bekräftigt ihre Absicht, die Sozialpartner dazu anzuregen, ihren Beitrag zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu leisten und insbesondere die Auswirkungen der von ihnen geschlossenen Rahmenvereinbarungen zu bewerten. Die Kommission wird ein im Bereich der Geschlechtergleichstellung in den Unternehmen tätiges Netzwerk von Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen - in partnerschaftlicher Zusam menarbeit mit den Sozialpartnern - zum Thema ,Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern" unterstützen. 4.4.2. Zusammenarbeit mit den NRO Den NRO fällt eine wichtige Rolle in der Zivilgesellschaft zu: sie sind Hauptakteure, wenn es um die Förderung einer Geschlechterdemokratie geht. Die bestehenden Formen der Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Kommission und NRO werden das Fundament bilden für eine Förderung des Dialogs, eine verbesserte gegenseitige Information und den Austausch vorbildlicher Lösungen im Bereich der Gleichstellungs politik. Eine solche Zusammenarbeit wird auch dazu beitragen, die nicht speziell mit Frauenfragen befaßten NRO zur Einbeziehung der Geschlechterperspektive in ihre Aktivitäten zu bewegen. 4.4.3. Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen Gefördert werden soll auch die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (Follow-up der Aktionsplattform von Peking), dem Europarat (Lenkungsauschuß für Chancengleichheit) und der OSZE (neuer Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter). Ziel ist es, die Fachkompetenz dieser Organisationen nutzbar zu machen und Doppelarbeit zu vermeiden. 4.5. Festlegung von Indikatoren und Benchmarks Die Festlegung von Indikatoren und Benchmarks ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Rahmenstrategie: Indikatoren und Benchmarks machen die erzielten Fortschritte meßbar und sichtbar und ermöglichen es, Trends zu verfolgen und idealistische Fernziele (die strategischen Ziele) in realisierbare Teilziele (die operativen Ziele) zu gliedern. Indikatoren und Benchmarks können Anreize darstellen für verstärkte, nachhaltige Anstrengungen. Sie können dazu beitragen, Verantwortung für die Realisierung der Zielvorgaben zuzuweisen, und schließlich ermöglichen sie es auch, Fortschritte im Wege einer allgemeinen Anerkennung zu belohnen. Was das strategische Ziel der Gleichstellung im Wirtschaftsleben anbelangt, so wird die Rahmenstrategie die bereits im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie entwickelten Indikatoren nutzen und dazu beitragen, daß diese ergänzt und konsequent angewandt werden. Die vom Europäischen Rat in Lissabon festgelegten Zielvorgaben und Benchmarks werden kontinuierlich überwacht. Die Umsetzung der Rahmenstrategie wird Gegenstand regelmäßiger Berichte sein, die auf der Grundlage der vom Rat entwickelten Indikatoren für die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erstellt werden. Zur Überwachung des Fortschritts in der Verwirklichung der einzelnen strategischen Ziele wird die systematische Erstellung und Bereitstellung von Statistiken - sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene - unterstützt werden. Es sollte darauf hinge arbeitet werden, mehr harmonisierte und vergleichbare Daten verfügbar zu machen - durch sorgfältige Auswahl derjenigen Statistiken, die eine effektive Überwachung der Rahmenstrategie ermöglichen. 4.6. Information, Berichterstattung und Bewertung 4.6.1. Information Die Rahmenstrategie wird von einer integrierten Informationsstrategie begleitet, die auch die Einrichtung einer Internet-Website einschließt mit Informationen über die verschiedenen Initiativen des Unterstützungsprogramms und über die gleichstellungs politischen Aktivitäten der Kommissionsdienststellen. 4.6.2. Berichterstattung Die Kommission ist für die Durchführung der Rahmenstrategie verantwortlich und wird regelmäßig Bericht erstatten. Dabei wird auch das dem Jahresbericht zur Gleichstellung der Geschlechter zugrundeliegende Konzept laufend überprüft. Angestrebt wird, in den Bericht mehr Informationen über die Durchführung der Rahmenstrategie (u.a. Informationen über Haushaltszuweisungen und Ausgaben) und über die Entwicklungen auf nationaler Ebene aufzunehmen - u. a. über Fortschritte bei der Erreichung der Benchmarks - und die erzielten Ergebnisse zu bewerten. Die Kommission legt alljährlich das Jahresarbeitsprogramm zur Umsetzung der Rahmenstrategie fest, einschließlich der geplanten prioritären Aktionen für das betreffende Jahr. Sie wird einen umfassenden Bericht über die gesamte Durchführung der Rahmenstrategie und über die Ergebnisse der externen Evaluierung (siehe weiter unten) annehmen. 4.6.3. Bewertung Sämtliche im Zuge der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgeführten Maßnahmen sind Gegenstand einer kontinuierlichen internen Bewertung. Die Rahmenstrategie wird einer unabhängigen externen Bewertung unterzogen, die so bald wie möglich nach der Verabschiedung anlaufen soll. Das externe Bewertungsteam wird der Kommission einen Zwischenbericht vorlegen. Dieser wird als Anhang dem Zwischenbericht der Kommission zur Bewertung der Rahmenstrategie und des Unterstützungsprogramms beigefügt, der bis Ende Dezember 2003 dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen vorgelegt wird. Das externe Bewertungsteam wird einen abschließenden externen Bewertungsbericht erstellen. Dieser wird als Anhang dem abschließenden Bewertungsbericht beigefügt, den die Kommission bis spätestens Ende Dezember 2006 annehmen und den übrigen europäischen Institutionen übermitteln wird. Anhang I Frauen auf dem Arbeitsmarkt Frauen sind nicht so gut in den Arbeitsmarkt integriert wie Männer. Allgemein sind die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen unregelmäßiger und unsicherer als die von Männern; zudem geht die Betreuung von Kindern und anderen hilfebedürftigen Personen häufiger zu ihren Lasten. Somit haben wir es nach wie vor mit ernst zu nehmenden geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktproblemen zu tun. Obwohl die Gleichstellungspolitik in erster Linie bei der Rolle der Frau im Wirtschaftsleben ansetzt, kann in den Mitgliedstaaten nur in sehr seltenen Fällen behauptet werden, daß die Frauen den Männern tatsächlich gleichgestellt sind. 1. In fast allen Mitgliedstaaten und in der Mehrzahl der Bewerberländer ist die Arbeitslosenquote der Frauen grundsätzlich höher als die der Männer. Auch von Langzeitarbeitslosigkeit sind Frauen in stärkerem Maße betroffen als Männer. 2. Die Differenz zwischen den Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern beträgt im Durchschnitt 20 Prozentpunkte. Viele Mitgliedstaaten haben nach wie vor geringe Frauenbeschäftigungsquoten zu verzeichnen (Schaubild 1). In Spanien und Italien liegt die Beschäftigungsquote der Frauen immer noch unter 40 %. Am größten ist die Kluft zwischen den Geschlechtern in Spanien, Griechenland, Italien und Luxemburg, wo sie 30 % Prozentpunkte beträgt. Schaubild 1 TGRAPH 3. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist niedriger, wenn sie kleine Kinder haben. Bei Männern verhält es sich umgekehrt. Die Beschäftigungsquoten der Männer im Alter zwischen 20 und 44 Jahren sind höher, wenn sie in einem Haushalt mit Kind leben (Schaubild 2). Schaubild 2 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4. Die geschlechtsspezifische Arbeitsmarktteilung in der EU ist nach wie vor ein großes Problem, auch in den Ländern, in denen hohe Beschäftigungsquoten bei den Frauen zu verzeichnen sind (Schaubild 3). Der Index des Geschlechterungleichgewichts [13] zeigt, daß in drei Ländern (Finnland, Schweden und Dänemark) mit relativ hohen Frauenbeschäftigungsquoten auch eine relativ hohe geschlechtsspezifische Aufteilung der Berufsfelder festzustellen ist. [13] Segregationsindex: Zunächst wird der nationale Beschäftigungsanteil der Frauen und Männer errechnet; diese Durchschnittsquote wird dann auf die einzelnen Berufe umgelegt. Der umgelegte nationale Durchschnitt repräsentiert die Anzahl der Frauen (oder Männer), die in diesem Beruf arbeiten würden, wenn die Gesamtzahl der weiblichen/männlichen Arbeitskräfte gleichmäßig über alle Sektoren verteilt wäre; wenn die Frauen z. B. einen Anteil von 40 % an der Gesamtbeschäftigung eines bestimmten Landes haben, dann würde in jedem Sektor der Vergleich gezogen werden zwischen beobachteter Quote und der nationalen Durchschnittsquote von 40 %. Wenn all diese Differenzen quer durch die Wirtschaft addiert werden (wobei positive oder negative Zeichen nicht berücksichtigt werden), ergibt sich ein Gesamtanteil von Personen, die über die von den nationalen durchschnittlichen Beschäftigungsanteilen vorgeschlagene Zahl hinaus beschäftigt sind, d. h. es ergibt sich ein Gesamtbetrag des Geschlechterungleichgewichts. Dieses Geschlechterungleichgewicht wird dann als Anteil der Gesamtbeschäftigung in Form eines Indikators, des Geschlechterungleichgewichtsindikators, zum Ausdruck gebracht. Graphik 1 spiegelt neuere Daten über die horizontale Aufteilung der Berufsfelder wider: sie zeigt die zehn Berufe, in denen auf EU-Ebene die größten Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern bestehen, wobei die Größe der Kreise der Zahl der in den betreffenden Berufen tätigen Personen entspricht. Die Graphik verdeutlicht die Überrepräsentation der Frauen in Pflegeberufen und die der Männer im Baugewerbe und in der Landwirtschaft. TGRAPH Schaubild 3 Graphik 1 TGRAPH 5. Frauen werden bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit schlechter bezahlt als Männer. Die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede sind in der Privatwirtschaft höher (25 %) als im öffentlichen Sektor (9 %). Strukturelle Faktoren wie Alter, Beruf und Branche liefern keine ausreichende Erklärung für das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Es bleibt immer noch eine durchschnittliche Einkommensdifferenz von 15 % (Schaubild 4). [14] [14] Statistik kurzgefaßt, 6/1999, EUROSTAT, ,Frauen in der EU verdienen 28 % weniger als die Männer". Schaubild 4 TGRAPH Anhang II Frauen in politischen Entscheidungsprozessen Wenngleich kontinuierliche Fortschritte zu verzeichnen waren, was die Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien in den EU-Institutionen betrifft, zeigt der Jahresbericht 1999 zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in der EU, daß Frauen in den politischen Entscheidungsprozessen in der EU und ihren Mitgliedstaaten immer noch stark unterrepräsentiert sind. Dies unterstreicht die Bedeutung des strategischen Ziels 2 ,Gleiche Beteiligung und Vertretung". Vertretung der Frauen in der Europäischen Kommission, beim Gerichtshof und beim Rechnungshof (Ende 1999) Seit 1995 sind 25 % der Mitglieder der Europäischen Kommission Frauen. 2,8 % der General direktorenstellen in der Kommission sind mit Frauen besetzt. Bis 1999 hatte noch nie eine Frau ein Richteramt beim Europäischen Gerichtshof inne. Mit Ernennung der ersten Frau im Jahre 1999, beträgt der Frauenanteil nunmehr 6,6 %. 1999 wurde eine zweite Frau zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt, womit sich der Frauenanteil auf 13,3 % erhöht hat. Frauen im Europäischen Parlament - Europawahlen 1999 Die Zahl der weiblichen Abgeordneten im Europäischen Parlament hat seit 1984 mit jeder Wahl zugenommen. Mit einem Anteil von 30,2 % sind die Frauen auch in der Wahlperiode 1999-2004 immer noch im Europäischen Parlament unterrepräsentiert. Schaubild 1 TGRAPH Für den Zeitraum 1999 bis 2001 ist eine Frau Präsidentin des Europäischen Parlaments. Bei den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten beträgt der Frauenanteil 7 % und bei den Vorsitzenden der Ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments 29 %. Zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Frauen und Männern in den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Im EU-Durchschnitt betrug der Frauenanteil in den nationalen Parlamenten in der Europäischen Union im Jahr 1999 18,6 %. Bei Zugrundelegung vergleichbarer Datenerhebungsverfahren ergibt sich eine zwar geringe, aber kontinuierliche jährliche Veränderung der Frauenbeteiligung. Im Zeitraum 1997-1998 betrug der Anstieg 0,6 %, im Zeitraum 1998-1999 etwas mehr als einen Prozentpunkt. Schaubild 2 TGRAPH Quelle: FrauenComputerZentrum Berlin und Deuce. Angaben für 1998 aktualisiert im Juni 1998; Angaben für D und S aktualisiert im September 1998. Angaben für 1999 aktualisiert im Juni. Angaben für E, F, IRL, P, A und UK aktualisiert im November. Anmerkungen: DK: Bei den Angaben für die erste Kammer wurden vier in Grönland und auf den Faroeer Inseln gewählte Mitglieder nicht mitgerechnet. UK (Angaben für 1999): ein Sitz blieb unbesetzt. Frauen in den nationalen Regierungen Etwas deutlicher erhöht hat sich der Anteil der Frauen, die Ämter in den nationalen Regierungen bekleiden, was als Indiz für das Umdenken in der Politik in bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern gewertet werden kann. Der Anteil der weiblichen Kabinettsmitglieder ist von 21,9 % auf 24,1 % (1998-1999) gestiegen. In Belgien, Finnland und Island ging die Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten mit einer deutlichen Erhöhung der Frauenanteils in den Regierungen einher. In Portugal ist der Frauenanteil in der Regierung leicht zurückgegangen. In Schweden waren die Frauen in der nationalen Regierung sogar in der Mehrheit (52,6 %). Die ausgewogene Vertretung der Frauen in der schwedischen Regierung findet ihre Erklärung zum Teil in der kumulativen Wirkung von partei übergreifenden Zusammenschlüssen, Quotenregelungen und strikter Geschlechterparität bei der Aufstellung der Listen. Auf der regionalen Ebene der politischen Entscheidungsfindung scheinen sich die raschen Fortschritte des vergangenen Jahrzehnts konsolidiert zu haben, wenngleich die Zuwächse insgesamt inzwischen geringer ausfallen. Der Anteil der Frauen in den regionalen Parlamenten ist von 27,8 % auf 28,9 % (1998-1999) angestiegen und hat sich damit um 1,1 % erhöht. Der Frauenanteil in den regionalen Regierungen ist im selben Zeitraum konstant geblieben und liegt unverändert bei 24,5 %. Bei näherer Betrachtung treten erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zutage, wobei sowohl Rückgänge zu verzeichnen sind (wie bei den Landesregierungen in Deutschland) als auch Erhöhungen (wie bei den Regionalregierungen in Belgien). Frauen in den Parlamenten der Bewerberländer TGRAPH Die jüngsten verfügbaren vollständigen Daten über die Vertretung der Frauen in den nationalen Parlamenten der 13 Bewerberländer wurden im Dezember 1999 [15] vom Europarat veröffentlicht. Die Daten lassen große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern erkennen. In den nationalen Parlamenten sind die Frauen im Durchschnitt mit einem Anteil von 10,5 % vertreten. Der Anteil fällt somit deutlich geringer aus als in der EU, wo er bei 18,6 % liegt. Lediglich in Litauen und Estland liegt der Frauenanteil über dem EU-Durchschnitt. Besonders bedauerlich ist die Feststellung, daß in Ungarn beispielsweise der Frauenanteil in der Nationalversammlung im Jahr 1980 30 % betrug, inzwischen jedoch nur noch 8 %. Ähnliche Trends waren in anderen Bewerberländern festzustellen. [15] Information document ,Women in Politics in the Council of Europe Member States", Europarat, doc. EG (99)5rev., Dezember 1999. Schaubild 3 TGRAPH