3.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 168/38


BESCHLUSS (EU) 2023/1347 DES RATES

vom 27. Juni 2023

zur Ernennung eines vom Königreich der Niederlande vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der niederländischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

(3)

Infolge des Ausscheidens von Frau Wilhelmina Johanna Gerarda DELISSEN-VAN TONGERLO ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Die niederländische Regierung hat Frau Marina Caroline STARMANS-GELIJNS, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, burgemeester van de gemeente Dongen (Bürgermeisterin der Gemeinde Dongen), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Marina Caroline STARMANS-GELIJNS, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, burgemeester van de gemeente Dongen (Bürgermeisterin der Gemeinde Dongen), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J. ROSWALL


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

(2)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).