1.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 201/25


BESCHLUSS (GASP) 2022/1333 DES RATES

vom 28. Juli 2022

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 9. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2110 (1) angenommen, mit dem die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) eingerichtet wurde, mit einem ursprünglichen Mandat bis zum 8. August 2022, zwei Jahre nach der Einleitung der EUAM RCA.

(2)

Am 12. April 2022 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) auf der Grundlage der gesamtheitlichen strategischen Überprüfung der militärischen Ausbildungsmission der EU in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und der EUAM RCA empfohlen, das Mandat der EUAM RCA bis zum 9. August 2024 zu verlängern. Das PSK ist am 11. Mai 2022 übereingekommen, dass das Mandat der EUAM RCA an die Lage in der Zentralafrikanischen Republik angepasst werden sollte.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2019/2110 sollte entsprechend geändert werden.

(4)

Die EUAM RCA wird in einer Lage durchgeführt, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2019/2110 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„1.   Die strategischen Ziele der EUAM RCA sind folgende:

a)

Unterstützung des Ministeriums für Inneres und öffentliche Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik beim Aufbau regelgestützter Regierungs- und Verwaltungskapazitäten — in den Bereichen Konzeption, Umsetzung, Aufbau und Überwachung aller relevanten Planungskategorien;

b)

Unterstützung einer nachhaltigen Umgestaltung der internen Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik und des wirksamen operativen Betriebs und Einsatzes dieser Sicherheitskräfte;

c)

Begleitung bei der Entwicklung einer integrierten Unterstützung der internen Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik durch eine enge Abstimmung, die ein einheitliches Vorgehen und die Komplementarität der Bemühungen mit den einschlägigen Akteuren sicherstellt;

d)

Erstellung eines umfassenden Lagebilds mithilfe einer speziellen Analysekapazität, auch in Bereichen wie strategische Kommunikation und sicherheitspolitische Entwicklungen.

e)

Unterstützung der Bemühungen um strategische Kommunikation, um die Werte der EU zu verbreiten und EU-Maßnahmen zu fördern sowie die Verletzungen und den Missbrauch der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch ausländische Streitkräfte in der Zentralafrikanischen Republik aufzudecken.“

2.

Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis zum 8. August 2022 beläuft sich auf 30 352 481,10 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 9. August 2022 bis zum 9. August 2024 beläuft sich auf 28 400 000,00 EUR.“

3.

Artikel 17 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 9. August 2024.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK


(1)  Beschluss (GASP) 2019/2110 des Rates vom 9. Dezember 2019 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 141).