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Verordnung (EU) Nr. 692/2011 – Europäische Tourismusstatistik
In dieser Verordnung werden Regeln und Methoden der Europäischen Union (EU) für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Tourismusstatistiken festgelegt. Diese Verordnung steht in engem Zusammenhang mit Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken.
Aufgabe der EU-Länder ist die Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Übermittlung harmonisierter Statistiken über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage.
Die EU-Länder können die erforderlichen statistischen Daten durch eine Kombination der folgenden Quellen beschaffen: Erhebungen, sonstige geeignete Quellen (einschließlich Verwaltungsdaten) und geeignete statistische Schätzverfahren.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftssektor der Europäischen Union (EU). Statistische Daten im Bereich des Tourismus werden erhoben, um sowohl politische Entscheidungsträger als auch diejenigen, die in diesem Sektor arbeiten und tätig sind, zu unterstützen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates (ABl. L 192 vom , S. 17-32)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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