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Das Programm Marco Polo II

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 zur Aufstellung des zweiten Marco Polo-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der EU zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • Das Programm Marco Polo II wurde aufgestellt, um den Güterverkehr von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu verlagern und die Effizienz der Beförderungsvorgänge durch die Vermeidung von unnötigem Verkehr und Leerfahrten zu steigern.
  • Es zielte darauf ab, die Intermodalität* durch eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen im Verkehrssystem zu verbessern, indem der Kurzstreckenseeverkehr sowie der Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt in die Logistikkette integriert werden.
  • Die Verordnung hebt die Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 auf, mit der das erste Marco-Polo-Programm aufgestellt wurde.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Das Programm Marco Polo II lief von 2007 bis 2013, als Nachfolger der Programme Marco Polo I (2003-2006) und PACT (1997-2001).
  • Es wurde konzipiert, um operative Unterstützung für Verkehrs- und Logistikunternehmen zu leisten, um Marktversagen zu beheben, das Ungleichgewichte und Ineffizienzen im europäischen Güterverkehrssektor verursacht, insbesondere aufgrund der dominanten Stellung des Straßenverkehrs.
  • Seine Hauptziele waren die Verringerung der Überlastung im Straßenverkehr und die Steigerung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems. Es trug damit zu einem effizienten und nachhaltigen Verkehrssystem bei, das einen EU-Mehrwert bietet, ohne sich negativ auf den wirtschaftlichen, sozialen oder territorialen Zusammenhalt auszuwirken.
  • Die meisten Projekttypen wurden auf der Grundlage quantifizierbarer Ergebnisse bewertet und bezahlt, wie z. B. eine tatsächlich erreichte Verkehrsverlagerung und die Vermeidung von Güterverkehr im europäischen Verkehrsnetz.
  • Marco Polo II ermöglichte eine breitere räumliche Abdeckung durch die Unterstützung von Aktionen, die nicht nur zwischen den EU-Ländern, sondern auch zwischen mindestens einem EU-Land und einem nahe gelegenen Nicht-EU-Land durchgeführt wurden.
  • Ein Gesamthaushalt von 435 Mio. EUR wurde zur Finanzierung von fünf Arten von Aktionen bereitgestellt:
    • Verkehrsverlagerung,
    • katalytische Aktionen,
    • gemeinsames Lernen,
    • Meeresautobahnen, und
    • Straßenverkehrsvermeidung.
  • Die Aktionen wurden im Rahmen jährlicher Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.
  • Alle im Rahmen des Programms Marco Polo II finanzierten Aktionen sind abgeschlossen, und das Programm ist zu Ende.
  • Das Programm wurde von zwei Exekutivagenturen verwaltet: Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bis Ende 2013 und Exekutivagentur für Innovation und Netze ab 2014 bis zum Programmende.
  • 2013 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Ergebnisse der Marco-Polo-Programme für den Zeitraum 2003 bis 2010.

Förderfähige Aktionen

Folgende Aktionen waren förderfähig:

  • Katalytische Aktionen: Aktionen, die darauf abzielen, erhebliche strukturelle Hemmnisse im EU-Güterverkehrsmarkt zu überwinden, die das effiziente Funktionieren der Märkte, die Wettbewerbsfähigkeit des Kurzstreckenseeverkehrs, der Schiene oder der Binnenschifffahrt und/oder die Effizienz der Transportketten, in denen diese Verkehrsträger genutzt werden, beeinträchtigen. Diese Aktionen streben durch eine verbesserte Nutzung der bestehenden Infrastrukturen die Verbesserung der Synergien zwischen Schiene, Binnenschifffahrt und Kurzstreckenseeverkehr an, einschließlich der Meeresautobahnen.
  • Aktionen zur Verkehrsverlagerung: Aktionen, die auf eine Verlagerung von Güterverkehr von der Straße hin zum Kurzstreckenseeverkehr, zur Schiene, zur Binnenschifffahrt oder zu einer Kombination von Verkehrsträgern abzielen. Das Ziel besteht darin, dass Straßentransporte möglichst kurz gehalten werden.
  • Gemeinsame Lernaktionen: Aktionen, die dazu bestimmt sind, die Zusammenarbeit zur strukturellen Optimierung der Arbeitsmethoden und Verfahren in der Güterverkehrskette unter Berücksichtigung der Anforderungen der Logistik zu verbessern.
  • Meeresautobahnen: eine Idee, die erstmals mit dem Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik von 2001 eingeführt wurde. Meeresautobahnen zielen darauf ab, einen Teil des Güterverkehrs direkt von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr oder eine Kombination aus Kurzstreckenseeverkehr und anderen Verkehrsträgern, bei der die Straßenabschnitte so kurz wie möglich sind, zu verlagern. Zum Beispiel könnten Meeresautobahnen zwischen Spanien und Frankreich eingerichtet werden, um den Engpass im Straßenverkehr in den Pyrenäen zu beseitigen.
  • Aktionen zur Straßenverkehrsvermeidung: innovative Aktionen, mit denen der Transport in die Produktionslogistik der Unternehmen integriert werden soll, um einen erheblichen Teil des Straßengüterverkehrs zu vermeiden, ohne dass sich dies negativ auf die Produktion oder die Beschäftigung auswirken würde.

Auswahlkriterien der eingereichten Vorschläge

  • Die Aktionen müssen von Unternehmen oder Konsortien eingereicht werden, die in EU-Ländern oder teilnehmenden Ländern ansässig sind. Dazu zählen Länder, die Kandidaten für einen Beitritt zur EU sind, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, und nahe gelegene Nicht-EU-Länder, für die bestimmte Bedingungen gelten.
  • Die Finanzhilfe der EU hatte die Form von Zuschüssen. Für die meisten Projektarten richtete sich der Zuschuss der EU nach der Anzahl der Tonnenkilometer, die von der Straße auf andere Verkehrsträger auf dem Wasser- oder Landweg verlagert wurden, oder nach der Anzahl der Fahrzeugkilometer, die auf der Straße eingespart wurden. Das Ziel bestand in der Förderung qualitativ hochwertiger Vorhaben. Der EU-Zuschuss durfte nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  • Das Programm legt ferner besonderes Augenmerk auf sensible und auf großstädtische Gebiete. Bei der Bewertung der eingereichten Aktionen berücksichtigt die Kommission den Beitrag der Aktionen zur Verringerung der Überlastung im Straßenverkehr, aber auch ihren Beitrag zum jeweiligen Umweltnutzen sowie ihre generelle Nachhaltigkeit.
  • Die finanzielle Unterstützung der EU für die verschiedenen Aktionen ist auf maximal 35 % der Gesamtausgaben beschränkt, die zur Erreichung der Ziele der Aktion erforderlich sind und die durch die Aktion entstehen. Bei gemeinsamen Lernaktionen liegt die Obergrenze bei 50 %.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Intermodalität: Intermodalität, auch als Multimodalität bekannt, ist ein Qualitätsindikator für den Grad der Integration zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern. Mehr Intermodalität bedeutet mehr Integration und Komplementarität zwischen den Verkehrsträgern, was Spielraum für eine effizientere Nutzung des Verkehrssystems bietet.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Aufstellung des zweiten Marco Polo -Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems ( Marco Polo II ) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 (ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 1-13)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Das Marco-Polo-Programm – Ergebnisse und Ausblick (COM(2013) 278 final vom 14.5.2013)

Letzte Aktualisierung: 10.08.2020

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