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Die Euro-Gruppe
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Protokoll (Nr. 14) betreffend die Euro-Gruppe
WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 137 AEUV UND PROTOKOLL NR. 14?
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENTE
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 4 – Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist – Artikel 137 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 107)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Protokoll (Nr. 14) betreffend die Euro-Gruppe (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 283)
Letzte Aktualisierung: 09.02.2017