This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
Der Beschluss legt fest, wie der Jahreshaushalt finanziert wird durch:
Der EU-Jahreshaushalt wird finanziert von den Mitgliedstaaten der EU aus den folgenden Eigenmitteln:
Der Höchstbetrag des Jahreshaushalts („Eigenmittelobergrenze“) wird von 1,20 % auf 1,40 % der Summe der BNE aller EU-Mitgliedstaaten angehoben für Zahlungen2 und auf 1,46 % für Verpflichtungen3. Dies spiegelt insbesondere den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wider.
Die folgenden Sonderbedingungen gelten für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise über das Aufbauinstrument der Europäischen Union – Verordnung (EU) 2020/2094 (siehe Zusammenfassung):
Die Einnahmen aus Eigenmitteln werden verwendet, um alle Aspekte der EU-Ausgaben im Jahreshaushalt zu finanzieren. Etwaige Mehrbeträge aus einem Jahr werden auf das folgende übertragen.
Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, die Eigenmittel zur Verfügung zu stellen und Zölle im Namen der EU zu erheben. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der traditionellen Einnahmen zur Kostendeckung.
Mit dem Beschluss wird der Beschluss 2014/335/EU, Euratom aufgehoben.
Er gilt rückwirkend ab dem , sobald er von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.
Der Beschluss muss von allen 27 Mitgliedstaaten genehmigt/ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Er ist Teil eines weiteren Finanzierungspakets, das Folgendes beinhaltet:
Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom , S. 1-10)
Letzte Aktualisierung