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Mit dem Abkommen wird ein formeller Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der heutigen Europäischen Union (EU), und Chile geschaffen, die darauf abzielt, in Bereichen von gemeinsamem Interesse Maßnahmen in Wissenschaft und Technik zu fördern, zu entwickeln und zu erleichtern.
Durch den Beschluss genehmigte der Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft den Abschluss des Abkommens.
Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Maßnahmen basieren auf den folgenden Grundsätzen:
Zusammenarbeit
Gemeinsame Tätigkeiten können folgende Formen annehmen:
Das Abkommen trat am 10. Januar 2007 in Kraft und wurde zunächst für fünf Jahre geschlossen, mit der Möglichkeit, dass es nach Bewertung im vorletzten Jahr jedes Fünfjahreszeitraums stillschweigend verlängert werden kann. Es wurde zuletzt im Jahr 2022 stillschweigend für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren verlängert.
Die Beziehungen zwischen der EU und Chile unterliegen:
Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation mit Chile:
Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile (ABl. L 199 vom 7.8.2003, S. 20-27).
Beschluss 2003/589/EG des Rates vom 21. Juli 2003 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile (ABl. L 199 vom 7.8.2003, S. 19).
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (ABl. L 352 vom 30.12.2002, S. 3-1450).
Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung einer politischen und wirtschaftlichen Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits – Gemeinsame Erklärung zum politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und Chile (ABl. L 209 vom 19.8.1996, S. 5-21).
Letzte Aktualisierung: 14.02.2022