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Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe
Sie soll einheitliche Sicherheitsnormen zum Schutz von Leben und Eigentum auf Fahrgastschiffen, aber auch Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen wie zum Beispiel Tragflächenbooten einführen, die in der Inlandfahrt in EU-Gewässern, d. h. zwischen Häfen desselben EU-Landes, eingesetzt werden.
Obwohl ursprünglich eine Kodifizierung der Richtlinie 98/18/EG vorgesehen war, wurde stattdessen entschieden, die Richtlinie aus dem Jahr 1998 neu zu fassen. Mit der Richtlinie 2009/45/EG wird somit die Richtlinie 98/18/EG aufgehoben und ersetzt.
Im Jahr 2017 wurde nach einer Überprüfung der Richtlinie im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (genannt REFIT) die Richtlinie (EU) 2017/2108 verabschiedet. Mit ihr wird die Richtlinie 2009/45/EG geändert und die Vorschriften und Normen für Fahrgastschiffe erläutert und vereinfacht.
Die Rechtsvorschrift gilt für Fahrgastschiffe aus Stahl oder einem anderen, gleichwertigen Werkstoff sowie für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge.
Fahrgastschiffe werden entsprechend des Seegebiets, in dem sie eingesetzt werden, in vier verschiedene Klassen (A, B, C, D) eingeteilt.
Die EU-Länder veröffentlichen eine Liste von Seegebieten und Klassen der betreffenden Schiffe, einschließlich beschränkter Zeiträume, in einer öffentlich zugänglichen Datenbank.
Die Rechtsvorschrift enthält ausführliche technische Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen, die in Bezug auf die Schiffe beachtet werden müssen. Hierzu gehören:
Die nationalen Behörden können zusätzliche Sicherheitsanforderungen verlangen, wenn sie der Auffassung sind, dass diese durch spezielle örtliche Umstände gerechtfertigt sind.
Die Rechtsvorschrift findet für verschiedene Arten von Schiffen keine Anwendung, zum Beispiel für:
Diese Änderungsrichtlinie:
Die Richtlinie 2009/45/EG ist am in Kraft getreten. Die Richtlinie 2009/45/EG ist eine überarbeitete Fassung der Richtlinie 98/18/EG und ersetzt diese (und ihre nachfolgenden Änderungen).
Die Richtlinie (EU) 2017/2108 ist am in Kraft getreten und muss ab dem in den EU-Ländern Anwendung finden.
Schiffe, die in der Inlandfahrt in EU-Gewässern eingesetzt werden, müssen grundlegende Sicherheitsnormen zum Schutz des Lebens der Fahrgäste und der Besatzung erfüllen. Seit dem Untergang der Estonia in der Ostsee im Jahr 1994 sind diese Normen erheblich verschärft worden.
Die Richtlinie 2009/45/EG ist die umfassendste EU-Rechtsvorschrift im Bereich der Sicherheit von Fahrgastschiffen. Ergänzt wurde sie durch spezielle EU-Vorschriften für Ro-Ro-Fahrgastschiffe („roll-on/roll-off“) und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge und die Registrierung der an Bord befindlichen Personen.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (ABl. L 163 vom , S. 1-140)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/45/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie (EU) 2017/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 315 vom , S. 40-51)
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