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Die Verordnung gilt für sieben Kategorien von Düngeprodukten, nämlich:
Vom Geltungsbereich ausgenommen sind:
Die Vorschriften gelten für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von EU-Düngeprodukten. Die Verordnung gilt nicht für die Verwendung oder die Art der Anwendung von EU-Düngeprodukten.
Mit Verordnung (EU) 2024/2516 wird die Verordnung (EU) 2019/1009 geändert und die Möglichkeit der digitalen Kennzeichnung von EU-Düngemitteln eingeführt. Die digitale Kennzeichnung bleibt freiwillig und wird bei Produkten, die den Endverbrauchern in Verpackungen zur Verfügung gestellt werden, nur ergänzend zum physischen Kennzeichnungsetikett erfolgen. Die neuen Regeln gelten ab dem .
Zur Änderung oder Ergänzung von Verordnung (EU) 2019/1009 hat die Europäische Kommission mehrere delegierte Rechtsakte angenommen: Sie dienen zur Aktualisierung der Anhänge der Verordnung, um sie entweder an den technischen Fortschritt anzupassen oder Komponentenmaterialien hinzuzufügen. Die letzte konsolidierte Fassung der Verordnung enthält die in den ursprünglichen Text eingearbeiteten Änderungen.
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 (ABl. L 170 vom , S. 1-114).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: