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Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr, einschließlich behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der Europäischen Union (EU) dieselben Rechte. Diese Rechte, die das Recht auf Information oder Entschädigung im Fall von Verspätung oder Annullierung umfassen, ergänzen vergleichbare Rechte für Fluggäste sowie Fahrgäste im Eisenbahnverkehr und Kraftomnibusverkehr.
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr, einschließlich behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der Europäischen Union (EU) dieselben Rechte. Diese Rechte, die das Recht auf Information oder Entschädigung im Fall von Verspätung oder Annullierung umfassen, ergänzen vergleichbare Rechte für Fluggäste sowie Fahrgäste im Eisenbahnverkehr und Kraftomnibusverkehr.
Diese Verordnung legt die Rechte für Fahrgäste, einschließlich behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, im See- und Binnenschiffsverkehr in der EU fest.
Diese Rechte gelten für Fahrgäste, die in der EU mit großen Fährschiffen und Kreuzfahrtschiffen auf See, Flüssen, Seen oder Kanälen befördert werden.
Die Rechte umfassen:
Seit dem 31. Dezember 2012 gilt die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See auch für Fahrgäste im Fall von Verlust oder Beschädigung in Folge eines Unfalls.
Die Verordnung ist am 18. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Website der Europäischen Kommission zu Fahrgastrechten im Seeverkehr
Infolge des Ausbruchs von COVID-19 und der Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise hat die Europäische Kommission Folgendes erlassen:
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 |
6.1.2011 |
- |
Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (ABl. L 131vom 28.5.2009, S. 24-46)
Letzte Aktualisierung: 02.06.2020