This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Sie dient der Verhinderung und dem Verbot der Finanzierung terroristischer Handlungen1.
Diese Verordnung wurde auf der Grundlage des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP erlassen.
Sie ist am in Kraft getreten.
Nach den Anschlägen vom machten die Staats- und Regierungschefs die Bekämpfung des Terrorismus zu einer der Prioritäten der EU. Die Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus ist für diese Zielsetzung ein entscheidender Aspekt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ließ im selben Monat alle finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen für terroristische Handlungen einfrieren.
Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344 vom , S. 70-75)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung