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Erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe im Seeverkehr

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2023/1805 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie soll sicherstellen, dass der Seeverkehr in der Europäischen Union (EU) die Klimaziele der EU für 2030 und 2050 erreicht, und eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des Europäischen Klimagesetzes spielen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Initiative FuelEU Maritime

  • Die Verordnung „FuelEU Maritime“ der EU ist ein wesentlicher Bestandteil des EU-Pakets Fit für 55, das Maßnahmen zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals enthält. Mit der Initiative soll die Nachfrage nach und der durchgehende Einsatz von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen im Seeverkehr gefördert werden, ähnlich wie mit Verordnung (EU) 2023/2405 „ReFuelEU Aviation“ (siehe Zusammenfassung) für den Luftverkehr. Die Verordnung wurde zusammen mit der Verordnung (EU) 2023/1804 (siehe Zusammenfassung) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe erlassen.
  • Mit den Vorschriften wird sichergestellt, dass die Treibhausgasintensität der Kraftstoffe aus dem Seeverkehr mit der Zeit abnimmt, um 2 % bis 2025 und um bis zu 80 % bis 2050.
  • Zu den Kraftstoffen, die zertifiziert zur Reduktion der Treibhausgasintensität beitragen, werden in der Verordnung auch erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) genannt, die ein hohes Dekarbonisierungspotenzial aufweisen. Die Initiative umfasst einen speziellen Anreiz für solche Kraftstoffe. Fossile Brennstoffe sind von der Zertifizierung im Rahmen der Verordnung ausgeschlossen.
  • Ab 2030 müssen Fahrgastschiffe und Containerschiffe eine Landstromversorgung für den gesamten Strombedarf verwenden, wenn sie an einem großen EU-Hafen festmachen, um die Luftverunreinigung zu reduzieren.
  • Über einen freiwilligen Mechanismus zum Zusammenlegen können Schiffe ihre Konformitätsbilanz mit einem oder mehreren Schiffen zusammenlegen – der Poll muss insgesamt die Begrenzung der Treibhausgasintensität einhalten.
  • Es gibt zeitlich begrenzte Ausnahmen für eine Sonderbehandlung der Gebiete in äußerster Randlage, kleiner Inseln und Regionen, die wirtschaftlich stark von ihrer Anbindung abhängig sind.
  • Die aus den Strafzahlungen für Nichteinhaltung erzielten Einnahmen müssen für Projekte verwendet werden, mit denen die Dekarbonisierung des Seeverkehrs mit einem verbesserten Transparenzmechanismus unterstützt wird.
  • Die Umsetzung der Verordnung wird von der Europäischen Kommission über Bericht- und Prüfverfahren überwacht.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung tritt am in Kraft, mit Ausnahme von zwei Artikeln zum Überwachungsplan, die am in Kraft treten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 234 vom , S. 48-100).

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