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Sie soll sicherstellen, dass der Seeverkehr in der Europäischen Union (EU) die Klimaziele der EU für 2030 und 2050 erreicht, und eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des Europäischen Klimagesetzes spielen.
Die Verordnung tritt am in Kraft, mit Ausnahme von zwei Artikeln zum Überwachungsplan, die am in Kraft treten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 234 vom , S. 48-100).
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