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Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2023/1525 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung (EU) 2023/1525 wird anvisiert, die Fertigungskapazitäten der Europäischen Union (EU) für Boden-Boden-Munition und Artilleriemunition sowie Flugkörper zu stärken und zu beschleunigen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Im Zusammenhang mit Russlands Angriffskriegs gegen die Ukraine ersuchte der Europäische Rat die Europäische Kommission im März 2022 in Abstimmung mit der Europäischen Verteidigungsagentur, Verteidigungsinvestitionen zu analysieren und gegebenenfalls weitere Initiativen vorzuschlagen.
  • In einer gemeinsamen Mitteilung über Defizite bei den Verteidigungsausgaben aus dem Jahr 2022 wurde unterstrichen, dass anhaltende Defizite bei den Verteidigungsausgaben zu Lücken bei den Fähigkeiten und im Bereich der Industrie in der EU geführt hat.
  • Angesichts der Lage in der Ukraine und ihres dringenden Verteidigungsbedarfs, insbesondere in Bezug auf Munition, verständigte sich der Rat der Europäischen Union im März 2023 auf einen dreigleisigen Ansatz, über den der Ukraine innerhalb der nächsten zwölf Monaten in einer gemeinsamen Anstrengung eine Million Artilleriegeschosse zur Verfügung gestellt werden sollten.
  • Die Verordnung (EU) 2023/1525 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) ist Bestandteil von Teil drei (industrielles Gleis) des dreigleisigen Ansatzes und stellt eine direkte Antwort auf den Aufruf des Rates dar, Munition und Flugkörper auf Anfrage in die Ukraine zu liefern und den Mitgliedstaaten der EU zu helfen, ihre Bestände wieder aufzufüllen, indem sie gezielte Maßnahmen ergreifen.
  • Mit dieser Verordnung soll die Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit der EU-Verteidigungsindustrie gestärkt werden, um die rechtzeitige Lieferung von Munition sowie Flugkörpern in Europa sicherzustellen.
  • Die Verordnung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung der Stärkung der Industrie in allen Lieferketten von Munition und Flugkörpern in der EU. Die finanzielle Unterstützung wird in Form von Zuschüssen für verschiedene Arten von Maßnahmen gewährt, die zu den Bemühungen der EU-Verteidigungsindustrie beitragen, ihre Produktionskapazität zu erhöhen und festgestellte Engpässe anzugehen.

Mit der Verordnung werden 500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt (zu jeweiligen Preisen) mobilisiert, um die Aufstockung der Fertigungskapazitäten für die Produktion von Boden-Boden-Munition und Artilleriemunition sowie Flugkörpern zu unterstützen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am in Kraft getreten.

Sie gilt bis zum , jedoch nicht für die Fortsetzung oder Änderung der im Rahmen dieser Verordnung eingeleiteten Maßnahmen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) (ABl. L 185 vom , S. 7-25).

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