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Verordnung (EU) 2023/1525 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP)
Mit der Verordnung (EU) 2023/1525 wird anvisiert, die Fertigungskapazitäten der Europäischen Union (EU) für Boden-Boden-Munition und Artilleriemunition sowie Flugkörper zu stärken und zu beschleunigen.
Mit der Verordnung werden 500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt (zu jeweiligen Preisen) mobilisiert, um die Aufstockung der Fertigungskapazitäten für die Produktion von Boden-Boden-Munition und Artilleriemunition sowie Flugkörpern zu unterstützen.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Sie gilt bis zum , jedoch nicht für die Fortsetzung oder Änderung der im Rahmen dieser Verordnung eingeleiteten Maßnahmen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) (ABl. L 185 vom , S. 7-25).
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