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Öffentlich-private Partnerschaft zur Förderung von Forschung und Innovation im Schienenverkehr

Das Gemeinsame Unternehmen Shift2Rail (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen S2R“) ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die zur Koordinierung und Verwaltung der Investitionen der Europäischen Union (EU) in Forschung und Innovation im Schienenverkehrssektor geschaffen wurde. Das Ziel des Gemeinsamen Unternehmens mit Sitz in Brüssel ist die Durchführung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zum Aufbau einer Führungsrolle der Union im Bereich der Schienenverkehrstechnologien.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail.

ZUSAMMENFASSUNG

Das Gemeinsame Unternehmen Shift2Rail (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen S2R“) ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die zur Koordinierung und Verwaltung der Investitionen der Europäischen Union (EU) in Forschung und Innovation im Schienenverkehrssektor geschaffen wurde. Das Ziel des Gemeinsamen Unternehmens mit Sitz in Brüssel ist die Durchführung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zum Aufbau einer Führungsrolle der Union im Bereich der Schienenverkehrstechnologien.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird das Gemeinsame Unternehmen Shift2Rail für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 eingerichtet. Es werden die Ziele und Aufgaben des Gemeinsamen Unternehmens, seine Struktur und Organisation sowie die Finanzierung beschrieben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Gemeinsame Unternehmen ist die technologische Komponente des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Dessen Ziel ist es, ein wettbewerbsfähigeres und ressourcenschonenderes Verkehrssystem der Union zu schaffen und Themen wie die steigende Verkehrsnachfrage, Verkehrsüberlastung, Energieversorgungssicherheit und den Klimawandel anzugehen.

Ziele

Das Gemeinsame Unternehmen S2R befasst sich mit den Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Schienenverkehrssektor, die durch die EU kofinanziert werden in Übereinstimmung mit den folgenden allgemeinen Zielen, die einen Beitrag leisten:

zur Durchführung von Horizont 2020 und insbesondere zu dem Themenbereich „Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr“;

zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums;

zu einem schnelleren und kostengünstigeren Übergang zu einem attraktiveren, nutzerfreundlichen (auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität), wettbewerbsfähigen, effizienteren und nachhaltigeren Schienenverkehrssystem und

zum Aufbau eines starken und global wettbewerbsfähigen Schienenverkehrssektors.

Das Gemeinsame Unternehmen nimmt eine zentrale Funktion für Forschung und Innovation im Bereich des Schienenverkehrs wahr. Es verwaltet außerdem sämtliche auf den europäischen Schienenverkehrsbereich gerichteten Forschungs- und Innovationsmaßnahmen.

Masterplan

Im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens S2R wird ein strategischer Masterplan erarbeitet und durchgeführt, der fünf Punkte behandelt:

kosteneffiziente und zuverlässige Züge, einschließlich Hochleistungszüge und Hochgeschwindigkeitszüge;

erweiterte Verkehrsmanagement- und Leitsysteme;

kosteneffiziente und zuverlässige Hochleistungsinfrastruktur;

IT-Lösungen für attraktive Schienenverkehrsdienste und

Technologien für einen nachhaltigen und attraktiven europäischen Güterverkehr.

Dieser Plan wird in ergebnisorientierte jährliche Arbeitsprogramme mit detaillierten Investitionsplänen übertragen.

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen

Das Gemeinsame Unternehmen unterstützt Forschungs- und Innovationsmaßnahmen durch Finanzhilfen für Mitglieder und andere Teilnehmer mittels der Vergabe von Aufträgen oder der Gewährung von Finanzhilfen im Anschluss an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse des Programms Horizont 2020finden auf das Gemeinsame Unternehmen S2R Anwendung.

Organisation und Funktionsweise

Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind neben der Europäischen Kommission Alstom Transport, Ansaldo STS, Bombardier Transportation, Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles (CAF), Network Rail, Siemens Aktiengesellschaft, Thales und Trafikverket. Das Gemeinsame Unternehmen ist eine Art Rechtsperson, die für diesen Zweck gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gegründet wurde.

Das Gemeinsame Unternehmen besteht aus:

einem Verwaltungsrat, verantwortlich für die strategische Entscheidungsfindung, und

einen Exekutivdirektor, verantwortlich für die laufende Geschäftsführung.

Die Europäische Kommission und die industriellen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens verfügen über die gleichen Stimmrechte im Verwaltungsrat. Es gibt zudem zwei beratende Gremien: den Wissenschaftlichen Beirat und die Gruppe der nationalen Vertreter.

Das Gemeinsame Unternehmen S2R fördert die Beteiligung von Produzenten von Eisenbahnausrüstung, Infrastrukturbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Betreibern von Untergrundbahnen, Straßenbahnen und anderen Stadt- und Regionalbahnsystemen, Konformitätsbewertungsstellen, Berufsverbänden und Nutzervereinigungen sowie der einschlägigen wissenschaftlichen Einrichtungen und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Darüber hinaus berät die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) das Gemeinsame Unternehmen und bringt Fachwissen zu Interoperabilität und Sicherheit mit ein.

Haushalt

Der maximale Finanzbeitrag der EU zum Gemeinsamen Unternehmen S2R beläuft sich auf 450 Mill. EUR und wird aus den Mitteln, die für die Durchführung von Horizont 2020 vorgesehen sind, geleistet. Um Zugang zu dieser Finanzierung zu erhalten, muss der Schienenverkehrssektor einen Beitrag von mindestens 470 Mill. EUR leisten, sodass der gesamte geschätzte Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens S2R für den Zeitraum 2014-2020 mindestens 920 Mill. EUR beträgt.

Zusätzliche Finanzmittel können mithilfe anderer Unionsinstrumente beigesteuert werden, wie der Fazilität„Connecting Europe“, um Maßnahmen zur Einführung von Produkten zu unterstützen, die im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens S2R entwickelt wurden und vielversprechende Ergebnisse zeigen.

AB WANN GILT DIESE VERORDNUNG?

Die Verordnung ist am 7. Juli 2014 in Kraft getreten.

Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 642/2014

7.7.2014

-

ABl. L 177, 17.06.2014, S. 9-33

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104-173).

Beschluss (EU) 2015/214 des Rates vom 10. Februar 2015 zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans (ABl. L 36 vom 12.2.2015, S. 7).

Letzte Änderung: 17.02.2015

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