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Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
In der Verordnung (EU) 2025/40 ist Folgendes festgelegt: Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich Produktion, Verwendung und Abfallbewirtschaftung. Ziel der Verordnung sind:
Nachhaltigkeit
Verpflichtungen
Bekämpfung übermäßiger Verpackungen
Kunststofftragetaschen
Mitgliedstaaten muss bis 2025 sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen 40 Beutel pro Kopf nicht übersteigt.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten und gilt ab dem .
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (ABl. L, 2025/40, ).
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