Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Online-Glücksspiel: Schutz von Verbrauchern, Spielern und Kindern

Mit der Empfehlung der Kommission zu Online-Glücksspieldienstleistungen werden die EU-Länder dazu angeregt, Grundsätze für diese Dienstleistungen sowie für die Werbung und das Sponsoring für diese Dienstleistungen zu übernehmen. Ziel dieser Grundsätze ist es, die Menschen vor den Schäden zu schützen, die durch übermäßiges oder zwanghaftes Spielen entstehen können. Dieser Schutz bezieht sich sowohl auf ihre Gesundheit als auch auf ihre Finanzen.

RECHTSAKT

Empfehlung der Kommission 2014/478/EU vom 14. Juli 2014 mit Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen. (ABl. L 214 vom 19.7.2014)

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der Empfehlung der Kommission zu Online-Glücksspieldienstleistungen werden die EU-Länder dazu angeregt, Grundsätze für diese Dienstleistungen sowie für die Werbung und das Sponsoring für diese Dienstleistungen zu übernehmen. Ziel dieser Grundsätze ist es, die Menschen vor den Schäden zu schützen, die durch übermäßiges oder zwanghaftes Spielen entstehen können. Dieser Schutz bezieht sich sowohl auf ihre Gesundheit als auch auf ihre Finanzen.

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Diese Empfehlung zielt darauf ab, Verbraucher, Spieler und Kinder vor den mit Online-Glücksspielen verbundenen Risiken zu schützen. Die EU-Länder - und durch sie weitere Akteure, wie beispielsweise die Betreiber von Online-Glücksspielen - sollen dazu mobilisiert werden, in diesem schnell wachsenden Bereich ihrer Verantwortung nachzukommen und ein hohes Maß an Verbraucherschutz sicherzustellen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Informationsanforderungen

  • Es sollte sichergestellt werden, dass sich die Verbraucher der Risiken im Zusammenhang mit Glücksspielen bewusst sind und darüber informiert werden; dies betrifft sowohl Glücksspiel-Internetseiten als auch die entsprechenden Werbemaßnahmen.

Minderjährige und Kinder

  • Minderjährige und Kinder sollten nicht die Möglichkeit haben, online zu spielen.
  • Es sind Regeln erforderlich, um zu erreichen, dass sie möglichst wenigen Werbekampagnen oder verkaufsfördernden Maßnahmen ausgesetzt sind.

Registrierungsvorgang

  • Um ein Konto zu eröffnen, sollten die Spieler Angaben zu ihrer Person und zu ihrem Alter machen müssen. Die Betreiber sollten diese Informationen prüfen.

Unterstützung der Spieler

  • Den Spielern sollten Instrumente zur Kontrolle ihres Spielverhaltens zur Verfügung gestellt werden (z. B. Benachrichtigungen über Gewinne und Verluste während eines Spiels oder die Möglichkeit zur Einstellung einer Begrenzung ihrer Geldeinsätze etc.).
  • Ferner sollte ihnen ein einfacher Zugang zu telefonischen Beratungsstellen (Helplines) gewährt werden, die sie im Zusammenhang mit ihrem Spielverhalten beraten.
  • Die Mitarbeiter der Betreiber von Online-Glücksspielen sollten geschult werden, um sicherzustellen, dass sie für problematisches Spielverhalten sensibilisiert sind und im Kontakt mit den Spielern angemessen reagieren.

Werbung/verkaufsfördernde Maßnahmen

  • Diese Maßnahmen müssen eindeutig erkennbar, sozial verantwortungsvoll und transparent gestaltet werden.

WANN TRITT DIE EMPFEHLUNG IN KRAFT?

Die Empfehlung wurde am 14. Juli 2014 verabschiedet. Die EU-Länder werden aufgefordert, der Kommission bis 19. Januar 2016 alle Maßnahmen, die auf der Grundlage dieser Empfehlung ergriffen worden sind, mitzuteilen. Die Kommission soll die Umsetzung der Empfehlung bis zum 19. Januar 2017 bewerten.

HINTERGRUND

Online-Glücksspiele werden in der EU durch eine Vielzahl an einzelstaatlichen Vorschriften geregelt (mancherorts sind sie gar nicht geregelt). Da sich die EU-Länder ähnlichen Herausforderungen gegenübersehen und Online-Glücksspiele oftmals eine grenzüberschreitende Dimension aufweisen, ist es sinnvoll, dieses Problem gemeinsam auf EU-Ebene anzugehen. Die Kommission verabschiedete 2012 einen Aktionsplan zu Online-Glücksspielen, in dem die vorliegende Empfehlung angekündigt wurde.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion EU-Binnenmarkt der Europäischen Kommission.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel (COM(2012) 596 final vom 23.10.2012)

Letzte Aktualisierung: 03.11.2014

Top