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Die Bekanntmachung zur staatlichen Beihilfe ist ein objektiver Rechtsbegriff, der in Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) definiert ist. Mit der Bekanntmachung werden die Schlüsselkonzepte zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels erläutert.
Durch systematisches Zusammenfassen der Rechtsprechung der EU-Gerichte und der einschlägigen Beschlüsse der Europäischen Kommission bietet die Bekanntmachung eine allgemeine Orientierungshilfe zu allen Aspekten der Definition von staatlicher Beihilfe.
Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 262 vom , S. 1-50)
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