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Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken
Die Richtlinie soll rechtlichen Schutz für Datenbanken1 in zweifacher Form gewährleisten:
Die Richtlinie:
Ferner berührt die Richtlinie nicht die Rechtsvorschriften für Patentrechte, Warenzeichen, Geschmacksmuster oder unlauteren Wettbewerb.
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Es gab bereits zwei Bewertungen der Richtlinie, eine im Jahr 2005 und eine im Jahr 2018.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77 vom , S. 20-28)
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