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Protokoll zu Registern über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen
Das Protokoll ist dem Übereinkommen von Aarhus (siehe Zusammenfassung) angehängt. Das Übereinkommen und sein Protokoll bieten Mitgliedern der Öffentlichkeit (Einzelpersonen und Gemeinschaften, die sie repräsentieren) das Recht, in Umweltangelegenheiten Zugang zu Informationen zu erhalten, sich an Entscheidungsverfahren zu beteiligen und Zugang zu Gerichten zu erhalten, wenn diese Rechte nicht gewahrt werden.
PRTRs sind Inventare der Verschmutzung durch Industriestandorte und andere Quellen. Gemäß dem Protokoll muss jede Partei ein PRTR einrichten, das:
Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien, eine möglichst hohe Übereinstimmung zwischen den nationalen PRTR-Systemen anzustreben.
Das Protokoll verlangt, dass ein PRTR auf einem Berichtssystem beruht, das:
Das Protokoll enthält Mindestanforderungen für Schadstoffe und Anlagen, wobei es den Vertragsparteien freisteht, zusätzliche Elemente aufzunehmen.
Das Protokoll trat am in Kraft.
Die EU verfügt über ein eigenes PRTR (E-PRTR), das mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet wurde.
Weiterführende Informationen:
Protokoll zu Registern über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen – Erklärung (ABl. L 32 vom , S. 56-79).
Beschluss 2006/61/EGdes Rates vom zum Abschluss des UN-ECE-Protokolls über Register zur Erfassung der Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen im Namen der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 32 vom , S. 54-55).
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